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> Zeugenaussage verweigern?
Gast_Leopold_*
Beitrag 07.04.2010, 19:39
Beitrag #1





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Hallo,
ich wurde vor einiger Zeit auf der Autobahn im Stau geschnitten und es sind beide Seitenspiegel kollidiert.
Da ich einen nagelneuen Wagen habe, hätte ich mir das gerne angesehen, der andere Wagen ist jedoch weitergefahren und hat seinen Seitenspiegel wieder ausgeklappt.
Dies habe ich dann mit Fahrerbeschreibung etc. als Fahrerflucht gemeldet.
Nun kommt per Post die Anforderung das ich erneut schriftlich Stellung beziehen soll. Ich habe aber z.B. das Kennzeichen garnicht mehr da ich das online abgeschickt habe. Mitlerweile weiß ich, dass an meinem Spiegel nur wenige Spuren sind (kann also auch normaler gebrauch sein) und meine "Wut" ist auch erloschen.

Muss ich dem Schreiben trotzdem folge leisten oder kann ich ohne Antwort das ganze Fallen lassen?

Danke
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Ollizist
Beitrag 07.04.2010, 19:54
Beitrag #2


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Hallo!
Wenn Du nicht antwortest, könnte es passieren, dass Du eine Vorladung zur Polizei bekommst, um dort auszusagen. Denn es ist aufgrund Deiner Anzeige ein Strafverfahren eingeleitet worden, dass man nicht so ohne weiteres "zurückziehen" oder "fallenlassen" kann. Es handelt sich schließlich um eine begangene Straftat.
Sollte diese Vorladung kommen, musst Du nicht dorthin gehen. Dann ist es durchaus möglich, dass Du vom Staatsanwalt geladen wirst. Dort musst Du dann erscheinen und aussagen.
Was Du machen könntest, damit das Strafverfahren gegen den anderen - der aber, wenn Du das Kennzeichen schon mitgeteilt hast, sicherlich auch angehört werden wird - vom Staatsanwalt eingestellt wird ist, dass Du Deinen Schaden mit einem Wert von unter 50 Euro angibst. Das wäre die strafrechtlich relevante Schwelle, damit man von einem Unfall i.S.d. § 142 spricht.

offtopic.gif Ich finde es aber immer wieder amüsant, dass Leute meinen, sie müssten eine Anzeige machen und diese irgendwann später zurückziehen. Vielleicht sollte man sich das vorher überlegen, welche Konsequenzen in Form von Vorladung zu Polizei und ggf. Gericht das haben kann. Noch mehr fasziniert mich aber die Tatsache, dass es den allgemeinen Irrglauben gibt, man könne eine Anzeige "zurückziehen".
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Gast_Leopold_*
Beitrag 07.04.2010, 20:15
Beitrag #3





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Unter 50 Euro ist der Schaden ja, am Spiegel ist nix besonderes zu erkennen!

@OT Was dich amüsiert oder fasziniert spielt hier ja keine Rolle. Auch solltest du dir nicht anmaßen das Handeln von anderen Menschen zu beurteilen wenn du garnichts weisst. Ich muss mir bei einer Anzeige auch keine Gedanken über Folgen machen, auch schreibe ich nicht das ich die Anzeige bereue. Wenn es hart auf hart kommt, kann man mir garnichts, ich kann ja schreiben siehe Text aus der Onlineanzeige und fertig. ich habe hier lediglich um den normalen Gang der Dinge gefragt.
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blackdodge
Beitrag 07.04.2010, 20:58
Beitrag #4


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@ Leopold

irgendwie tut dein Kommentar zum OT doch was zur Sache.

1. hast du Deinen Schaden nicht richtig Eingeschätzt. blink.gif
2. hast Du eine Strafanzeige gemacht.

hast Du Dir schon mal überlegt, was an so einer Sache für ein Ermittlungsaufwand dran hängt ? Und der jetzt sinnlos wird !
In der Zeit hätte der Polizeibeamte zu anderen Sachen ermitteln können oder Geschwindigkeit messen können oder auch Bauchweg-Sport treiben können.
Stell Dir vor du hast ein dringendes Anliegen oder auch eine Anzeige zu machen ( vielleicht wichtig ??) und die Polizei kann nicht schnell kommen weil der " einzige " Streifenwagen wegen sinnloser Ermittlungen Meilenweit weg ist !
Klar kann man Dir nichts think.gif
Ich möchte nicht der Polizeibemte sein, der hier sinnlos ermittelt hat.


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CvR
Beitrag 07.04.2010, 21:20
Beitrag #5


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Zitat (Leopold @ 07.04.2010, 20:39) *
Dies habe ich dann mit Fahrerbeschreibung etc. als Fahrerflucht gemeldet.

Zitat (Leopold @ 07.04.2010, 21:15) *
Unter 50 Euro ist der Schaden ja, am Spiegel ist nix besonderes zu erkennen!

blink.gif Wie jetzt? Anzeige, obwohl offensichtlich nichts besonderes zu erkennen war?
Zitat
Ich muss mir bei einer Anzeige auch keine Gedanken über Folgen machen,

Müssen nicht. Zu empfehlen ist es dennoch. Insbesondere, da man durch unberechtigte Anzeigen ganz schnell auch mal selbst den Straftatbestand der falschen Verdächtigung verwirklicht whistling.gif
Zitat
Wenn es hart auf hart kommt, kann man mir garnichts,

Sicher? Du hast immerhin eine Straftat angezeigt, die möglicherweise niemals stattgefunden hat...
Zitat
ich kann ja schreiben siehe Text aus der Onlineanzeige und fertig.

Postalisch geht das. Wenn du dem Richter gegenübersitzt, wirst du um eine erneute Schilderung - mit Rückfragen - nicht drumherumkommen...
Zitat
ich habe hier lediglich um den normalen Gang der Dinge gefragt.

Der wurde dir aufgezeigt: Polizeiliche Zeugenvernehmung, wenn du der nicht nachkommst ggf. Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft, Vorladung vor Gericht als Zeuge. Vor Gericht darfst du die Zeugenaussage meines Wissens nur unter bestimmten Bedingungen verweigern (bspw. wenn du dich selbst belasten müsstest oder mit dem Täter verwandt/verschwägert bist).


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
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durban
Beitrag 07.04.2010, 22:22
Beitrag #6


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Ach mensch, jetzt macht den TE doch nicht so fertig!
Ich finde die Einstellung sympathischer als die desjenigen, der wegen seines Verletzten Egos und einem Kratzer am Spiegel die heilige Inquisition heraufbeschwört.
Die Sachlage ist doch durchaus nachvollziehbar: Man wird Zeuge strafbaren Verhaltens. Man wird geschädigt. Man erstattet zeitnah Anzeige. Dann schläft man darüber, und kommt zu dem Schluss, dass das persönliche Strafverfolgungsinteresse erloschen ist. Was soll daran so schlimm sein? Das Fehlverhalten liegt bei dem anderen VT, und der kann froh sein, wenn der TE seine Meinung geändert hat.

Und wenn der TE etwas nicht (mehr) weiß, kann er es auch nicht bezeugen.


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swift
Beitrag 07.04.2010, 23:00
Beitrag #7


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Vielleicht hätte er sich einmal zuvor Gedanken machen müssen, welchen Verwaltungsapparat er mit einer Strafanzeige in Gang setzt.

Wird man denn bei einer Anzeigenerstattung über so etwas nicht informiert?
Auch nicht, dass man eventuell vor Gericht nochmal aussagen muss?

think.gif

Insofern ärgert mich so ein Verhalten auch. Sind ja nur unsere Steuergelder.
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Tommy Danger
Beitrag 08.04.2010, 06:27
Beitrag #8


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Genau und die Arbeit eines Polizisten der ja eh da ist und nur darauf wartet, das ein VT auf der Wache erscheint und aus Wut, Rache, Versicherungsgründen, Nachbarschaftsstreitigkeiten o.ä. Anzeige erstattet.

ranting.gif
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Ollizist
Beitrag 08.04.2010, 07:26
Beitrag #9


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Zitat (swift @ 08.04.2010, 00:00) *
Wird man denn bei einer Anzeigenerstattung über so etwas nicht informiert?
Auch nicht, dass man eventuell vor Gericht nochmal aussagen muss?

Nein, wir informieren in der Regel nicht darüber, weil wir davon ausgehen, dass der Anzeigende weiß, dass wir ermitteln. Insofern bin ich über die Möglichkeit der Online-Anzeige auch nicht unbedingt glücklich, weil man ja sowieso, wie hier passiert, den Anzeigeerstatter nochmal vernehmen muss.
Und diese Online-Anzeigen beschwören gerade solche "Schnellschüsse" herauf, von denen man dann plötzlich nichts mehr wissen will...

@TE: Wenn Du schon von vornherein wusstest, dass der Schaden so gering ist, kann es durchaus sein, dass Du Dich einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht hast (weil sicher gleich Einwände kommen: wie weit das außerhalb des Forums nachweisbar ist, ist natürlich ne andere Sache)
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mir
Beitrag 08.04.2010, 07:51
Beitrag #10


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Zitat (Tommy Danger @ 08.04.2010, 07:27) *
Genau und die Arbeit eines Polizisten der ja eh da ist und nur darauf wartet, das ein VT auf der Wache erscheint und aus Wut, Rache, Versicherungsgründen, Nachbarschaftsstreitigkeiten o.ä. Anzeige erstattet.

Tschuldigung, aber dafür ist die Polizei eben auch da, und das ist durchaus eine sinnvolle Sache. Anstelle daß sich die VT gleich an die Gurgel gehen, zeigen sie sich wütend gegenseitig an, freuen sich voll Rachegelüste auf das dumme Gesicht des anderen, die Wut verraucht, alle dürfen ein paar Aussagen bei der Polizei machen, die Sache wird eingestellt, und alle sind glücklich.

Ist doch OK, warum drüber aufregen? Daß die Polizei ein bißchen "Blitzableiter" spielen muß, ist halt der Preis für das staatliche Gewaltmonopol.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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durban
Beitrag 08.04.2010, 08:38
Beitrag #11


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volle Zustimmung.

Edit: Die Möglichkeit der Onlineanzeige halte ich jedoch auch für bedenklich, da die Hemmschwelle für die "Denkzettelanzeige" recht gering ist.


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Gast_Leopold_*
Beitrag 08.04.2010, 19:07
Beitrag #12





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Zitat (blackdodge)
@ Leopold

irgendwie tut dein Kommentar zum OT doch was zur Sache.


Welche ein Wortspiel. OT = Off Topic = Am Thema vorbei. Damit bezog ich mich auf Ollizist´s OT Bemerkungen.

Zitat (blackdodge)
1. hast du Deinen Schaden nicht richtig Eingeschätzt. blink.gif
2. hast Du eine Strafanzeige gemacht.


Ist doch Blödsinn, ich habe doch geschrieben das ich den Schaden erst garnicht beurteilen konnte, die andere Fahrerin auch nicht aber sie ist weitergefahren. Nur darum gings. Meinen Schaden habe ich sehr wohl richtig eigeschätzt und selbst wenn nicht, wärst du wohl der letzte der das kontrollieren könnte.

Zitat (blackdodge)
hast Du Dir schon mal überlegt, was an so einer Sache für ein Ermittlungsaufwand dran hängt ? Und der jetzt sinnlos wird ! In der Zeit hätte der Polizeibeamte zu anderen Sachen ermitteln können oder Geschwindigkeit messen können oder auch Bauchweg-Sport treiben können. Stell Dir vor du hast ein dringendes Anliegen oder auch eine Anzeige zu machen ( vielleicht wichtig ??) und die Polizei kann nicht schnell kommen weil der " einzige " Streifenwagen wegen sinnloser Ermittlungen Meilenweit weg ist ! Klar kann man Dir nichts think.gif Ich möchte nicht der Polizeibemte sein, der hier sinnlos ermittelt hat.


Wilkommen in Deutschland, bitte rosa sonnenbrille abnehmen. Ob die meine sinnlose Anzeige bearbeiten oder eine andere sinnlose Anzeige, spielt unterm Strich keine Rolle. Außerdem haben alle deine Beiträge nix mit meiner Frage zu tun, also -> Ende.

Zitat (CvR)
blink.gif Wie jetzt? Anzeige, obwohl offensichtlich nichts besonderes zu erkennen war?


Lies mal nach was ich angezeigt habe, keinen Schaden.

Zitat (CvR)
Müssen nicht. Zu empfehlen ist es dennoch. Insbesondere, da man durch unberechtigte Anzeigen ganz schnell auch mal selbst den Straftatbestand der falschen Verdächtigung verwirklicht whistling.gif


Richtig, hat aber mit dem Thema nix zu tun und ist nicht eure Sache.

Zitat (CvR)
Sicher? Du hast immerhin eine Straftat angezeigt, die möglicherweise niemals stattgefunden hat...


Wer sagt das? Und was hat das mit dem Thema zu tun? Nix.

Zitat (CvR)
Postalisch geht das. Wenn du dem Richter gegenübersitzt, wirst du um eine erneute Schilderung - mit Rückfragen - nicht drumherumkommen...


Was für ein Blödsinn hier geschrieben wird. Lies doch meine Beiträge. Ich habe gesagt, dass ich die Anzeige anhand von Notizen Online erstellt habe, ich HABE das Kennzeichen z.B. nicht mehr selbst wenn ich mich erinnern wollte. Und das ändert dann auch nichts wenn ich dem Oberrichter persönlich gegenüber sitze...

Zitat (durban)
Ach mensch, jetzt macht den TE doch nicht so fertig!
Ich finde die Einstellung sympathischer als die desjenigen, der wegen seines Verletzten Egos und einem Kratzer am Spiegel die heilige Inquisition heraufbeschwört.


Ich habe weder von einem Schaden gesprochen, noch einen Schaden angezeigt.
Lesen ist schon schwer...

Zitat (swift)
Vielleicht hätte er sich einmal zuvor Gedanken machen müssen, welchen Verwaltungsapparat er mit einer Strafanzeige in Gang setzt.

Wird man denn bei einer Anzeigenerstattung über so etwas nicht informiert?

Auch nicht, dass man eventuell vor Gericht nochmal aussagen muss?

think.gif

Insofern ärgert mich so ein Verhalten auch. Sind ja nur unsere Steuergelder.


Interessiert mich nicht die Bohne. Mir wurden auch schon kuriose Dinge vorgeworfen, wo letztendlich NIE was bei rumkam. Da wundert man sich oft, was so gedultet wird und was zur Anklage kommt. Nur mal zur Erinnerung: Ich habe eine Fahrerflucht angezeigt.
Ich habe sicherlich mehr Steuern gezahlt als andere Bürger in meinem Alter, also habe ich mir nichts vorzuwerfen.
Weil das System es so einfach macht jeden scheiss einfachmal online anzuzeigen, ist das jetzt nunmal so...

Zitat (Tommy Danger)
Genau und die Arbeit eines Polizisten der ja eh da ist und nur darauf wartet, das ein VT auf der Wache erscheint und aus Wut, Rache, Versicherungsgründen, Nachbarschaftsstreitigkeiten o.ä. Anzeige erstattet.
ranting.gif


Wenn das deine Meinung ist ok; meine nicht oder kannst du mich zitieren? Wenn nein, dann unterstell hier nix unterschwellig.

Zitat (Ollizist)
Nein, wir informieren in der Regel nicht darüber, weil wir davon ausgehen, dass der Anzeigende weiß, dass wir ermitteln.


So ein Blödsinn. Ich habe selbst schon 2x sehr ernste Anzeigen erstattet und außer Bürokratie kam da nie was bei rum. Und wer eine Onlineanzeige ermöglicht und darauf nicht hinweist, darf hinterher nicht rumheulen.

Zitat (Ollizist)
Insofern bin ich über die Möglichkeit der Online-Anzeige auch nicht unbedingt glücklich, weil man ja sowieso, wie hier passiert, den Anzeigeerstatter nochmal vernehmen muss. Und diese Online-Anzeigen beschwören gerade solche "Schnellschüsse" herauf, von denen man dann plötzlich nichts mehr wissen will...


Ganz meine Meinung!

Zitat (Ollizist)
@TE: Wenn Du schon von vornherein wusstest, dass der Schaden so gering ist, kann es durchaus sein, dass Du Dich einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht hast (weil sicher gleich Einwände kommen: wie weit das außerhalb des Forums nachweisbar ist, ist natürlich ne andere Sache)


Einfach lesen was ich geschrieben habe, besonders mal hinterfragen was ich angezeigt habe und welchen Schaden ich genannt habe...
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CvR
Beitrag 08.04.2010, 19:14
Beitrag #13


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Zitat (Leopold @ 08.04.2010, 20:04) *
Lies mal nach was ich angezeigt habe, keinen Schaden.

Gern. Du schriebst:
Zitat (Leopold @ 07.04.2010, 20:39) *
Dies habe ich dann mit Fahrerbeschreibung etc. als Fahrerflucht gemeldet.

Die umgangssprachliche "Fahrerflucht" nennt sich im Rechtsdeutsch "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Das geht aber nur, wenn es eben auch einen Unfall gab. Und ein Unfall war's wohl nur, wenn es einen nicht unerheblichen Schaden gab think.gif Gab's keinen Schaden, war's m.E. kein Unfall, damit auch kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht"). think.gif Eine Anzeige scheint's jedoch auf jeden Fall gegeben zu haben, ungeachtet dieser Kausalzusammenhänge...


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Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Ollizist
Beitrag 08.04.2010, 20:28
Beitrag #14


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Zitat (CvR @ 08.04.2010, 20:14) *
Eine Anzeige scheint's jedoch auf jeden Fall gegeben zu haben, ungeachtet dieser Kausalzusammenhänge...
Eben, sonst wäre ja nicht noch das Schreiben gekommen, dass er sich nochmal äußern soll. Und das geht nur, wenn ich schreibe, dass ich nen Schaden habe.
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blackdodge
Beitrag 08.04.2010, 21:00
Beitrag #15


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Zitat (Leopold @ 08.04.2010, 20:04) *
Lies mal nach was ich angezeigt habe, keinen Schaden.



Wenn kein Schaden entstanden ist, wieso hast Du dann eine Anzeige gemacht??

Eine Straftat entsteht erst wenn eine begangen wurde also SCHADEN an Person oder Sache entstand.

Wenn dein Spiegelglas kaputt ist = Schaden
Wenn die Spiegelverstellung als Folge nicht mehr geht = dito
Teillackierung notwendig = dito


usw.

kein Schaden ist kein Schaden und das Verursachen keines Schadens ist nicht Strafbar !!!!

gekränkter Stolz ist nichts ausser gekränkter Stolz


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Q-Treiberin
Beitrag 09.04.2010, 11:28
Beitrag #16


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Zitat
Ist doch Blödsinn,(...) wärst du wohl der letzte der das kontrollieren könnte (...) Außerdem haben alle deine Beiträge nix mit meiner Frage zu tun, also -> Ende (...) Was für ein Blödsinn hier geschrieben wird (...) Lesen ist schon schwer... (...) Interessiert mich nicht die Bohne (...) Ich habe sicherlich mehr Steuern gezahlt als andere Bürger in meinem Alter, also habe ich mir nichts vorzuwerfen (...)


Meine Güte @Leopold, ich finde Deinen Ton hier (immerhin hast Du Dich hier angemeldet um Hilfe zu bekommen) genauso daneben wie in Deinem anderen Thread.

Was mich auch interessiert: Warum hast Du die Anzeige online gestellt wo Du das doch in einem anderen Thread durchaus kritisch gesehen hattest (als Du so angezeigt wurdest)? think.gif


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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Gast_Leopold_*
Beitrag 08.05.2010, 12:58
Beitrag #17





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Zitat (blackdodge @ 08.04.2010, 22:00) *
Eine Straftat entsteht erst wenn eine begangen wurde also SCHADEN an Person oder Sache entstand.

kein Schaden ist kein Schaden und das Verursachen keines Schadens ist nicht Strafbar !!!!

gekränkter Stolz ist nichts ausser gekränkter Stolz


Wenn mir also jemand einen Stinkefinger zeigt ist das ok, weil 1. kein Schaden und 2. nur gekränkter Stolz?
Und wenn ich Nachts über die rote Ampel fahre ist das auch ok, weil kein Schaden?

Zitat (Q-Treiberin @ 09.04.2010, 12:28) *
Meine Güte @Leopold, ich finde Deinen Ton hier (immerhin hast Du Dich hier angemeldet um Hilfe zu bekommen) genauso daneben wie in Deinem anderen Thread.

Was mich auch interessiert: Warum hast Du die Anzeige online gestellt wo Du das doch in einem anderen Thread durchaus kritisch gesehen hattest (als Du so angezeigt wurdest)? think.gif


Macht mir auch keinen Spaß, aber so wie man in den Wald hineinruft, so kann es auch heraus schallen und dann darf man sich nicht beschweren.
Ich sehe das nach wie vor kritisch, aber auch hier gilt der universelle Kreislauf, alles kommt irgendwann zurück, auch sinnlose online Anzeigen. Warum soll ich ein Auge zukneifen wenn mich jemand schneidet und weiterfährt während ich schwachsinnge Anzeigen bekomme? Die übrigens nie zu einer Strafe führten.
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CvR
Beitrag 08.05.2010, 13:33
Beitrag #18


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Zitat (Leopold @ 08.05.2010, 13:58) *
Zitat (blackdodge @ 08.04.2010, 22:00) *
Eine Straftat entsteht erst wenn eine begangen wurde also SCHADEN an Person oder Sache entstand.

kein Schaden ist kein Schaden und das Verursachen keines Schadens ist nicht Strafbar !!!!

gekränkter Stolz ist nichts ausser gekränkter Stolz


Wenn mir also jemand einen Stinkefinger zeigt ist das ok, weil 1. kein Schaden und 2. nur gekränkter Stolz?
Und wenn ich Nachts über die rote Ampel fahre ist das auch ok, weil kein Schaden?

Du hast aber schon mitbekommen dass wir hier von der Straftat "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" redeten? Auf genau diesen einen Straftatbestand bezogen sich die Aussagen.

Selbstverständlich gibt es andere Straftaten, die begangen werden können, ohne einen Schaden zu verursachen. Um die ging es hier aber offensichtlich nicht.


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Q-Treiberin
Beitrag 08.05.2010, 13:49
Beitrag #19


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Zitat (Leopold @ 08.05.2010, 13:58) *
Ich sehe das nach wie vor kritisch, aber auch hier gilt der universelle Kreislauf, alles kommt irgendwann zurück, auch sinnlose online Anzeigen.
Also wusstest Du, dass Du einen police.gif mit einer "sinnlosen" Anzeige bindest, hast sie aber nach dem Motto "Auge um Auge, Zahn um Zahn" trotzdem erstattet? think.gif


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herr b
Beitrag 08.05.2010, 19:20
Beitrag #20


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irgendwie gleicht sich das klick
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