Zeugenaussage verweigern? |
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Zeugenaussage verweigern? |
Gast_Leopold_* |
07.04.2010, 19:39
Beitrag
#1
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ich wurde vor einiger Zeit auf der Autobahn im Stau geschnitten und es sind beide Seitenspiegel kollidiert. Da ich einen nagelneuen Wagen habe, hätte ich mir das gerne angesehen, der andere Wagen ist jedoch weitergefahren und hat seinen Seitenspiegel wieder ausgeklappt. Dies habe ich dann mit Fahrerbeschreibung etc. als Fahrerflucht gemeldet. Nun kommt per Post die Anforderung das ich erneut schriftlich Stellung beziehen soll. Ich habe aber z.B. das Kennzeichen garnicht mehr da ich das online abgeschickt habe. Mitlerweile weiß ich, dass an meinem Spiegel nur wenige Spuren sind (kann also auch normaler gebrauch sein) und meine "Wut" ist auch erloschen. Muss ich dem Schreiben trotzdem folge leisten oder kann ich ohne Antwort das ganze Fallen lassen? Danke |
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07.04.2010, 19:54
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 363 Beigetreten: 27.11.2006 Wohnort: ...ein Ort am Würmsee Mitglieds-Nr.: 25831 |
Hallo!
Wenn Du nicht antwortest, könnte es passieren, dass Du eine Vorladung zur Polizei bekommst, um dort auszusagen. Denn es ist aufgrund Deiner Anzeige ein Strafverfahren eingeleitet worden, dass man nicht so ohne weiteres "zurückziehen" oder "fallenlassen" kann. Es handelt sich schließlich um eine begangene Straftat. Sollte diese Vorladung kommen, musst Du nicht dorthin gehen. Dann ist es durchaus möglich, dass Du vom Staatsanwalt geladen wirst. Dort musst Du dann erscheinen und aussagen. Was Du machen könntest, damit das Strafverfahren gegen den anderen - der aber, wenn Du das Kennzeichen schon mitgeteilt hast, sicherlich auch angehört werden wird - vom Staatsanwalt eingestellt wird ist, dass Du Deinen Schaden mit einem Wert von unter 50 Euro angibst. Das wäre die strafrechtlich relevante Schwelle, damit man von einem Unfall i.S.d. § 142 spricht. Ich finde es aber immer wieder amüsant, dass Leute meinen, sie müssten eine Anzeige machen und diese irgendwann später zurückziehen. Vielleicht sollte man sich das vorher überlegen, welche Konsequenzen in Form von Vorladung zu Polizei und ggf. Gericht das haben kann. Noch mehr fasziniert mich aber die Tatsache, dass es den allgemeinen Irrglauben gibt, man könne eine Anzeige "zurückziehen". |
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Gast_Leopold_* |
07.04.2010, 20:15
Beitrag
#3
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Unter 50 Euro ist der Schaden ja, am Spiegel ist nix besonderes zu erkennen!
@OT Was dich amüsiert oder fasziniert spielt hier ja keine Rolle. Auch solltest du dir nicht anmaßen das Handeln von anderen Menschen zu beurteilen wenn du garnichts weisst. Ich muss mir bei einer Anzeige auch keine Gedanken über Folgen machen, auch schreibe ich nicht das ich die Anzeige bereue. Wenn es hart auf hart kommt, kann man mir garnichts, ich kann ja schreiben siehe Text aus der Onlineanzeige und fertig. ich habe hier lediglich um den normalen Gang der Dinge gefragt. |
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07.04.2010, 20:58
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6339 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
@ Leopold
irgendwie tut dein Kommentar zum OT doch was zur Sache. 1. hast du Deinen Schaden nicht richtig Eingeschätzt. 2. hast Du eine Strafanzeige gemacht. hast Du Dir schon mal überlegt, was an so einer Sache für ein Ermittlungsaufwand dran hängt ? Und der jetzt sinnlos wird ! In der Zeit hätte der Polizeibeamte zu anderen Sachen ermitteln können oder Geschwindigkeit messen können oder auch Bauchweg-Sport treiben können. Stell Dir vor du hast ein dringendes Anliegen oder auch eine Anzeige zu machen ( vielleicht wichtig ??) und die Polizei kann nicht schnell kommen weil der " einzige " Streifenwagen wegen sinnloser Ermittlungen Meilenweit weg ist ! Klar kann man Dir nichts Ich möchte nicht der Polizeibemte sein, der hier sinnlos ermittelt hat. -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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07.04.2010, 21:20
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Dies habe ich dann mit Fahrerbeschreibung etc. als Fahrerflucht gemeldet. Unter 50 Euro ist der Schaden ja, am Spiegel ist nix besonderes zu erkennen! Wie jetzt? Anzeige, obwohl offensichtlich nichts besonderes zu erkennen war? Zitat Ich muss mir bei einer Anzeige auch keine Gedanken über Folgen machen, Müssen nicht. Zu empfehlen ist es dennoch. Insbesondere, da man durch unberechtigte Anzeigen ganz schnell auch mal selbst den Straftatbestand der falschen Verdächtigung verwirklicht Zitat Wenn es hart auf hart kommt, kann man mir garnichts, Sicher? Du hast immerhin eine Straftat angezeigt, die möglicherweise niemals stattgefunden hat... Zitat ich kann ja schreiben siehe Text aus der Onlineanzeige und fertig. Postalisch geht das. Wenn du dem Richter gegenübersitzt, wirst du um eine erneute Schilderung - mit Rückfragen - nicht drumherumkommen... Zitat ich habe hier lediglich um den normalen Gang der Dinge gefragt. Der wurde dir aufgezeigt: Polizeiliche Zeugenvernehmung, wenn du der nicht nachkommst ggf. Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft, Vorladung vor Gericht als Zeuge. Vor Gericht darfst du die Zeugenaussage meines Wissens nur unter bestimmten Bedingungen verweigern (bspw. wenn du dich selbst belasten müsstest oder mit dem Täter verwandt/verschwägert bist). -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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07.04.2010, 22:22
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#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19471 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Ach mensch, jetzt macht den TE doch nicht so fertig!
Ich finde die Einstellung sympathischer als die desjenigen, der wegen seines Verletzten Egos und einem Kratzer am Spiegel die heilige Inquisition heraufbeschwört. Die Sachlage ist doch durchaus nachvollziehbar: Man wird Zeuge strafbaren Verhaltens. Man wird geschädigt. Man erstattet zeitnah Anzeige. Dann schläft man darüber, und kommt zu dem Schluss, dass das persönliche Strafverfolgungsinteresse erloschen ist. Was soll daran so schlimm sein? Das Fehlverhalten liegt bei dem anderen VT, und der kann froh sein, wenn der TE seine Meinung geändert hat. Und wenn der TE etwas nicht (mehr) weiß, kann er es auch nicht bezeugen. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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07.04.2010, 23:00
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Vielleicht hätte er sich einmal zuvor Gedanken machen müssen, welchen Verwaltungsapparat er mit einer Strafanzeige in Gang setzt.
Wird man denn bei einer Anzeigenerstattung über so etwas nicht informiert? Auch nicht, dass man eventuell vor Gericht nochmal aussagen muss? Insofern ärgert mich so ein Verhalten auch. Sind ja nur unsere Steuergelder. |
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08.04.2010, 06:27
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#8
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 540 Beigetreten: 27.12.2007 Mitglieds-Nr.: 39180 |
Genau und die Arbeit eines Polizisten der ja eh da ist und nur darauf wartet, das ein VT auf der Wache erscheint und aus Wut, Rache, Versicherungsgründen, Nachbarschaftsstreitigkeiten o.ä. Anzeige erstattet.
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08.04.2010, 07:26
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 363 Beigetreten: 27.11.2006 Wohnort: ...ein Ort am Würmsee Mitglieds-Nr.: 25831 |
Wird man denn bei einer Anzeigenerstattung über so etwas nicht informiert? Auch nicht, dass man eventuell vor Gericht nochmal aussagen muss? Nein, wir informieren in der Regel nicht darüber, weil wir davon ausgehen, dass der Anzeigende weiß, dass wir ermitteln. Insofern bin ich über die Möglichkeit der Online-Anzeige auch nicht unbedingt glücklich, weil man ja sowieso, wie hier passiert, den Anzeigeerstatter nochmal vernehmen muss. Und diese Online-Anzeigen beschwören gerade solche "Schnellschüsse" herauf, von denen man dann plötzlich nichts mehr wissen will... @TE: Wenn Du schon von vornherein wusstest, dass der Schaden so gering ist, kann es durchaus sein, dass Du Dich einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht hast (weil sicher gleich Einwände kommen: wie weit das außerhalb des Forums nachweisbar ist, ist natürlich ne andere Sache) |
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08.04.2010, 07:51
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24284 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Genau und die Arbeit eines Polizisten der ja eh da ist und nur darauf wartet, das ein VT auf der Wache erscheint und aus Wut, Rache, Versicherungsgründen, Nachbarschaftsstreitigkeiten o.ä. Anzeige erstattet. Tschuldigung, aber dafür ist die Polizei eben auch da, und das ist durchaus eine sinnvolle Sache. Anstelle daß sich die VT gleich an die Gurgel gehen, zeigen sie sich wütend gegenseitig an, freuen sich voll Rachegelüste auf das dumme Gesicht des anderen, die Wut verraucht, alle dürfen ein paar Aussagen bei der Polizei machen, die Sache wird eingestellt, und alle sind glücklich. Ist doch OK, warum drüber aufregen? Daß die Polizei ein bißchen "Blitzableiter" spielen muß, ist halt der Preis für das staatliche Gewaltmonopol. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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08.04.2010, 08:38
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19471 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
volle Zustimmung.
Edit: Die Möglichkeit der Onlineanzeige halte ich jedoch auch für bedenklich, da die Hemmschwelle für die "Denkzettelanzeige" recht gering ist. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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Gast_Leopold_* |
08.04.2010, 19:07
Beitrag
#12
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Zitat (blackdodge) @ Leopold irgendwie tut dein Kommentar zum OT doch was zur Sache. Welche ein Wortspiel. OT = Off Topic = Am Thema vorbei. Damit bezog ich mich auf Ollizist´s OT Bemerkungen. Zitat (blackdodge) 1. hast du Deinen Schaden nicht richtig Eingeschätzt. 2. hast Du eine Strafanzeige gemacht. Ist doch Blödsinn, ich habe doch geschrieben das ich den Schaden erst garnicht beurteilen konnte, die andere Fahrerin auch nicht aber sie ist weitergefahren. Nur darum gings. Meinen Schaden habe ich sehr wohl richtig eigeschätzt und selbst wenn nicht, wärst du wohl der letzte der das kontrollieren könnte. Zitat (blackdodge) hast Du Dir schon mal überlegt, was an so einer Sache für ein Ermittlungsaufwand dran hängt ? Und der jetzt sinnlos wird ! In der Zeit hätte der Polizeibeamte zu anderen Sachen ermitteln können oder Geschwindigkeit messen können oder auch Bauchweg-Sport treiben können. Stell Dir vor du hast ein dringendes Anliegen oder auch eine Anzeige zu machen ( vielleicht wichtig ??) und die Polizei kann nicht schnell kommen weil der " einzige " Streifenwagen wegen sinnloser Ermittlungen Meilenweit weg ist ! Klar kann man Dir nichts Ich möchte nicht der Polizeibemte sein, der hier sinnlos ermittelt hat. Wilkommen in Deutschland, bitte rosa sonnenbrille abnehmen. Ob die meine sinnlose Anzeige bearbeiten oder eine andere sinnlose Anzeige, spielt unterm Strich keine Rolle. Außerdem haben alle deine Beiträge nix mit meiner Frage zu tun, also -> Ende. Zitat (CvR) Wie jetzt? Anzeige, obwohl offensichtlich nichts besonderes zu erkennen war? Lies mal nach was ich angezeigt habe, keinen Schaden. Zitat (CvR) Müssen nicht. Zu empfehlen ist es dennoch. Insbesondere, da man durch unberechtigte Anzeigen ganz schnell auch mal selbst den Straftatbestand der falschen Verdächtigung verwirklicht Richtig, hat aber mit dem Thema nix zu tun und ist nicht eure Sache. Zitat (CvR) Sicher? Du hast immerhin eine Straftat angezeigt, die möglicherweise niemals stattgefunden hat... Wer sagt das? Und was hat das mit dem Thema zu tun? Nix. Zitat (CvR) Postalisch geht das. Wenn du dem Richter gegenübersitzt, wirst du um eine erneute Schilderung - mit Rückfragen - nicht drumherumkommen... Was für ein Blödsinn hier geschrieben wird. Lies doch meine Beiträge. Ich habe gesagt, dass ich die Anzeige anhand von Notizen Online erstellt habe, ich HABE das Kennzeichen z.B. nicht mehr selbst wenn ich mich erinnern wollte. Und das ändert dann auch nichts wenn ich dem Oberrichter persönlich gegenüber sitze... Zitat (durban) Ach mensch, jetzt macht den TE doch nicht so fertig! Ich finde die Einstellung sympathischer als die desjenigen, der wegen seines Verletzten Egos und einem Kratzer am Spiegel die heilige Inquisition heraufbeschwört. Ich habe weder von einem Schaden gesprochen, noch einen Schaden angezeigt. Lesen ist schon schwer... Zitat (swift) Vielleicht hätte er sich einmal zuvor Gedanken machen müssen, welchen Verwaltungsapparat er mit einer Strafanzeige in Gang setzt. Wird man denn bei einer Anzeigenerstattung über so etwas nicht informiert? Auch nicht, dass man eventuell vor Gericht nochmal aussagen muss? Insofern ärgert mich so ein Verhalten auch. Sind ja nur unsere Steuergelder. Interessiert mich nicht die Bohne. Mir wurden auch schon kuriose Dinge vorgeworfen, wo letztendlich NIE was bei rumkam. Da wundert man sich oft, was so gedultet wird und was zur Anklage kommt. Nur mal zur Erinnerung: Ich habe eine Fahrerflucht angezeigt. Ich habe sicherlich mehr Steuern gezahlt als andere Bürger in meinem Alter, also habe ich mir nichts vorzuwerfen. Weil das System es so einfach macht jeden scheiss einfachmal online anzuzeigen, ist das jetzt nunmal so... Zitat (Tommy Danger) Genau und die Arbeit eines Polizisten der ja eh da ist und nur darauf wartet, das ein VT auf der Wache erscheint und aus Wut, Rache, Versicherungsgründen, Nachbarschaftsstreitigkeiten o.ä. Anzeige erstattet. Wenn das deine Meinung ist ok; meine nicht oder kannst du mich zitieren? Wenn nein, dann unterstell hier nix unterschwellig. Zitat (Ollizist) Nein, wir informieren in der Regel nicht darüber, weil wir davon ausgehen, dass der Anzeigende weiß, dass wir ermitteln. So ein Blödsinn. Ich habe selbst schon 2x sehr ernste Anzeigen erstattet und außer Bürokratie kam da nie was bei rum. Und wer eine Onlineanzeige ermöglicht und darauf nicht hinweist, darf hinterher nicht rumheulen. Zitat (Ollizist) Insofern bin ich über die Möglichkeit der Online-Anzeige auch nicht unbedingt glücklich, weil man ja sowieso, wie hier passiert, den Anzeigeerstatter nochmal vernehmen muss. Und diese Online-Anzeigen beschwören gerade solche "Schnellschüsse" herauf, von denen man dann plötzlich nichts mehr wissen will... Ganz meine Meinung! Zitat (Ollizist) @TE: Wenn Du schon von vornherein wusstest, dass der Schaden so gering ist, kann es durchaus sein, dass Du Dich einer falschen Verdächtigung strafbar gemacht hast (weil sicher gleich Einwände kommen: wie weit das außerhalb des Forums nachweisbar ist, ist natürlich ne andere Sache) Einfach lesen was ich geschrieben habe, besonders mal hinterfragen was ich angezeigt habe und welchen Schaden ich genannt habe... |
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08.04.2010, 19:14
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Lies mal nach was ich angezeigt habe, keinen Schaden. Gern. Du schriebst: Dies habe ich dann mit Fahrerbeschreibung etc. als Fahrerflucht gemeldet. Die umgangssprachliche "Fahrerflucht" nennt sich im Rechtsdeutsch "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Das geht aber nur, wenn es eben auch einen Unfall gab. Und ein Unfall war's wohl nur, wenn es einen nicht unerheblichen Schaden gab Gab's keinen Schaden, war's m.E. kein Unfall, damit auch kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht"). Eine Anzeige scheint's jedoch auf jeden Fall gegeben zu haben, ungeachtet dieser Kausalzusammenhänge... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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08.04.2010, 20:28
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 363 Beigetreten: 27.11.2006 Wohnort: ...ein Ort am Würmsee Mitglieds-Nr.: 25831 |
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08.04.2010, 21:00
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6339 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
Lies mal nach was ich angezeigt habe, keinen Schaden. Wenn kein Schaden entstanden ist, wieso hast Du dann eine Anzeige gemacht?? Eine Straftat entsteht erst wenn eine begangen wurde also SCHADEN an Person oder Sache entstand. Wenn dein Spiegelglas kaputt ist = Schaden Wenn die Spiegelverstellung als Folge nicht mehr geht = dito Teillackierung notwendig = dito usw. kein Schaden ist kein Schaden und das Verursachen keines Schadens ist nicht Strafbar !!!! gekränkter Stolz ist nichts ausser gekränkter Stolz -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
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09.04.2010, 11:28
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17059 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Zitat Ist doch Blödsinn,(...) wärst du wohl der letzte der das kontrollieren könnte (...) Außerdem haben alle deine Beiträge nix mit meiner Frage zu tun, also -> Ende (...) Was für ein Blödsinn hier geschrieben wird (...) Lesen ist schon schwer... (...) Interessiert mich nicht die Bohne (...) Ich habe sicherlich mehr Steuern gezahlt als andere Bürger in meinem Alter, also habe ich mir nichts vorzuwerfen (...) Meine Güte @Leopold, ich finde Deinen Ton hier (immerhin hast Du Dich hier angemeldet um Hilfe zu bekommen) genauso daneben wie in Deinem anderen Thread. Was mich auch interessiert: Warum hast Du die Anzeige online gestellt wo Du das doch in einem anderen Thread durchaus kritisch gesehen hattest (als Du so angezeigt wurdest)? -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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Gast_Leopold_* |
08.05.2010, 12:58
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#17
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Eine Straftat entsteht erst wenn eine begangen wurde also SCHADEN an Person oder Sache entstand. kein Schaden ist kein Schaden und das Verursachen keines Schadens ist nicht Strafbar !!!! gekränkter Stolz ist nichts ausser gekränkter Stolz Wenn mir also jemand einen Stinkefinger zeigt ist das ok, weil 1. kein Schaden und 2. nur gekränkter Stolz? Und wenn ich Nachts über die rote Ampel fahre ist das auch ok, weil kein Schaden? Meine Güte @Leopold, ich finde Deinen Ton hier (immerhin hast Du Dich hier angemeldet um Hilfe zu bekommen) genauso daneben wie in Deinem anderen Thread. Was mich auch interessiert: Warum hast Du die Anzeige online gestellt wo Du das doch in einem anderen Thread durchaus kritisch gesehen hattest (als Du so angezeigt wurdest)? Macht mir auch keinen Spaß, aber so wie man in den Wald hineinruft, so kann es auch heraus schallen und dann darf man sich nicht beschweren. Ich sehe das nach wie vor kritisch, aber auch hier gilt der universelle Kreislauf, alles kommt irgendwann zurück, auch sinnlose online Anzeigen. Warum soll ich ein Auge zukneifen wenn mich jemand schneidet und weiterfährt während ich schwachsinnge Anzeigen bekomme? Die übrigens nie zu einer Strafe führten. |
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08.05.2010, 13:33
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Eine Straftat entsteht erst wenn eine begangen wurde also SCHADEN an Person oder Sache entstand. kein Schaden ist kein Schaden und das Verursachen keines Schadens ist nicht Strafbar !!!! gekränkter Stolz ist nichts ausser gekränkter Stolz Wenn mir also jemand einen Stinkefinger zeigt ist das ok, weil 1. kein Schaden und 2. nur gekränkter Stolz? Und wenn ich Nachts über die rote Ampel fahre ist das auch ok, weil kein Schaden? Du hast aber schon mitbekommen dass wir hier von der Straftat "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" redeten? Auf genau diesen einen Straftatbestand bezogen sich die Aussagen. Selbstverständlich gibt es andere Straftaten, die begangen werden können, ohne einen Schaden zu verursachen. Um die ging es hier aber offensichtlich nicht. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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08.05.2010, 13:49
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17059 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Ich sehe das nach wie vor kritisch, aber auch hier gilt der universelle Kreislauf, alles kommt irgendwann zurück, auch sinnlose online Anzeigen. Also wusstest Du, dass Du einen mit einer "sinnlosen" Anzeige bindest, hast sie aber nach dem Motto "Auge um Auge, Zahn um Zahn" trotzdem erstattet?
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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08.05.2010, 19:20
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1735 Beigetreten: 14.06.2005 Mitglieds-Nr.: 10322 |
irgendwie gleicht sich das klick
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 03:06 |