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> Nachbar hat Wegerecht und fährt sehr schnell
osternest
Beitrag 11.03.2010, 15:11
Beitrag #1


Neuling


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Mein Nachbar wohnt in dritter Reihe hinter unserem Haus und hat auf unserem Privatweg Wegerecht. Welche Rechte habe ich auf diesem Weg ihn zu reglementieren?

Die Frage stelle deshalb, weil er selbst rückwärts recht zügig aus der Ausfahrt fährt und einige regelmässige Besucher mit Vollgas an unserem Haus vorbeifahren. Wir haben einen zweijährigen Sohn und es sind weitere kleine Kinder etwa im ähnlichen Alter in unserer direkten Nachbarschaft. Wenn eines der Kinder aus einer Ausfahrt kommt, dann können die Auto- und Mofafahrer wahrscheinlich nicht mehr reagieren und es ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis eines der Kinder angefahren wird.

Die Nachbarn verstehen das Problem anscheinend nicht - sie selbst haben ein zweijähriges Kind, das teilweise nachts noch (halb nackt) über die Einfahrt läuft.
Die Nachbarn sind übrigens nur Mieter.

Ich fürchte, dass ich keine Handhabung zur Durchsetzung einer Schrittgeschwindigkeit habe, da ich ja vor allem auch keine Möglichkeit habe, dies messen zu lassen.
Gibt es eine Möglichkeit die Durchfahrt zu verbieten, sei es auch nur für die Besucher? Das Wegerecht hat ja eigentlich der Besitzer, also der Vermieter. Gilt es automatisch auch für jeden der das Haus besuchen will. Kann der Vermieter es einschränken?

Falls all das nicht geht, kann ich die Geschindigkeitsbeschränkung ähnlich beschränken, wie es die Kommunen machen? Ich würde am liebsten eine Schranke einbauen und verlangen, dass man diese immer öfnnet und wieder schließt. Ist wahrscheinlich auch nicht erlaubt?

Darf ich denn Huppel / Rampen und andere Hindernisse einbauen, dass man nur noch sehr langsam fahren kann?

Vielen Dank im Voraus!
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Andreas
Beitrag 11.03.2010, 15:14
Beitrag #2


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Was steht in der Grunddienstbarkeit zu dem Wegerecht genau drin?


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Acki
Beitrag 11.03.2010, 15:18
Beitrag #3


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Als die Straße bei uns noch verkehrsberuhigt war, hatten einzelne Familien regelmässig diverses Spielzeug (Roller, Bobby-Car, Schubkarre...) so auf der Straße verteilt das man nur langsam im Slalom vorbei konnte.
Das war die effektivste verkehrsberuhigung die es jemals gab rolleyes.gif

gruß Acki
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moderatschnell
Beitrag 11.03.2010, 15:43
Beitrag #4


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Hallo Osternest,

Zitat (osternest @ 11.03.2010, 15:11) *
es ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis eines der Kinder angefahren wird.
Die Nachbarn verstehen das Problem anscheinend nicht -


Hast Du diesen Nachbarn schon mal direkt angesprochen
wegen der Sorge?

Zitat
Ich fürchte, dass ich keine Handhabung zur Durchsetzung einer Schrittgeschwindigkeit habe,
da ich ja vor allem auch keine Möglichkeit habe, dies messen zu lassen.


Um Dir selbst einen Eindruck zu verschaffen, könntest Du Dir
zwei markante Punkte am Weg merken, die Länge dazwischen
messen (einfach nur abschreiten), und dann mit der Stoppuhr
ermitteln, wie lang der Nachbar für diese Strecke circa braucht.
So hast Du dann zumindest eine Grössenordnung, z.B. auch
für den Fall, dass Du Dich beim Vermieter beklagen willst.

-moderatschritt


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Ich bin immer auf dem Teppich geblieben,
aber mein Teppich, der kann fliegen!
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Arthur Dent
Beitrag 11.03.2010, 15:45
Beitrag #5


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Zitat (Acki @ 11.03.2010, 15:18) *
Das war die effektivste verkehrsberuhigung die es jemals gab rolleyes.gif
Aber leider illegal:
Zitat
§32 Verkehrshindernisse

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.
wink.gif


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Acki
Beitrag 11.03.2010, 15:48
Beitrag #6


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Zitat (Arthur Dent @ 11.03.2010, 15:45) *
Zitat

(1) Es ist verboten, die Straße ...

Es war keine Straße.
Verkehrsberuhigter Bereich - Mischverkehrsfläche rolleyes.gif
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Andreas
Beitrag 11.03.2010, 16:09
Beitrag #7


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Zitat (Acki @ 11.03.2010, 15:48) *
Es war keine Straße.
Verkehrsberuhigter Bereich - Mischverkehrsfläche rolleyes.gif


Die Vorschrift gilt räumlich für den gesamten Bereich der Straße, d. h. auf der gesamten für den Verkehr oder für ein einzelne Verkehrsarten bestimmten Verkehrsfläche. Hierzu zählen auch Fußwege und Verkehrsberuhigte Bereiche (OLG Ham, VRS 59, S. 298 ff) wink.gif


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Q-Treiberin
Beitrag 11.03.2010, 16:16
Beitrag #8


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Zitat (osternest @ 11.03.2010, 15:11) *
Die Nachbarn sind übrigens nur Mieter.
Als erstes würde ich auch ein Gespräch mit den Nachbarn suchen.
Hilft das nichts würde ich als nächstes mit dem Eigentümer reden, ihm erklären dass seine Mieter "wilde Sau" spielen.

Wenn das auch nichts hilft würde ich meine Auffahrt wahrscheinlich so baulich verändern (Rampe o.ä.), dass schnelles Fahren nicht mehr möglich ist.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
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vektor
Beitrag 11.03.2010, 18:03
Beitrag #9


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Zitat (Arthur Dent @ 11.03.2010, 15:45) *
Zitat
§32 Verkehrshindernisse

(1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Der für solche verkehrswidrigen Zustände Verantwortliche hat sie unverzüglich zu beseitigen und sie bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.
wink.gif

Aber das gilt doch nicht in diesem Fall, oder? Schliesslich geht es um einen Privatweg und wenn der TE dort z.B. grosse Blumenkübel aufstellt ist das doch sicherlich sein gutes Recht?
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CvR
Beitrag 11.03.2010, 19:06
Beitrag #10


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Auch wenn der Weg in Privateigentum steht: Offenbar handelt es sich dennoch um öffentlichen Verkehrsraum. Eine Zugangskontrolle scheint ja nicht stattzufinden, wenn auch Besucher der Nachbarn da lang fahren... Und demzufolge gilt dann wohl die StVO. Also innerorts erstmal Tempo 50? Spricht grundsätzlich etwas dagegen, diesen Privatweg in Bezug auf die Kindererziehung genauso wie jede andere Strasse auch zu behandeln? Und zur "Tabuzone" zu erklären? rolleyes.gif Wie machen das Eltern, die mit ihren Kindern an einer "richtigen" Strasse wohnen?

Wenn da ein Kind auf den Privatweg ("Strasse") und vor ein Auto rennt, dann hat imho nicht nur der Autofahrer was falsch gemacht...

Eventuell könnte man bei der zuständigen Behörde die Anordnung eines Tempolimits anregen, aber ob das was nützt?


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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911
Beitrag 11.03.2010, 20:10
Beitrag #11


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Zitat (CvR @ 11.03.2010, 19:06) *
Wie machen das Eltern, die mit ihren Kindern an einer "richtigen" Strasse wohnen?

Wenn da ein Kind auf den Privatweg ("Strasse") und vor ein Auto rennt, dann hat imho nicht nur der Autofahrer was falsch gemacht...


So sehe ich das auch.

Die Eltern die laut irgendwelche Schikanen in Form von Schranken, Blumenkübeln, Spielzeug ( blink.gif ) oder Überwachungsmaßnahmen fordern sollten ihre Zeit lieber mal damit verbringen ihre Kinder zu einem verantwortungsbewusstem Umgang mit dem Straßenverkehr zu erziehen. Es ist nämlich immer die gleiche Geschichte, vor der eigenen Haustür wird ja generell vieeeel zu schnell gefahren, man stelle sich vor dass da mal so ein Raser die Kinder totfährt. rolleyes.gif Wenn am Ende wirklich mal ein Kind angefahren wird, nützt das Gejammer auch nichts mehr. Kinder dürfen nunmal einfach nicht unvorsichtig auf die Fahrbahn rennen. Es liegt an den Eltern, ihnen das beizubringen.


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Saludos desde Argentina :-)
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Beitrag 11.03.2010, 20:30
Beitrag #12


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Zitat (911 @ 11.03.2010, 20:10) *
Die Eltern die laut irgendwelche Schikanen in Form von Schranken, Blumenkübeln, Spielzeug ( blink.gif ) oder Überwachungsmaßnahmen fordern sollten ihre Zeit lieber mal damit verbringen ihre Kinder zu einem verantwortungsbewusstem Umgang mit dem Straßenverkehr zu erziehen.

Mir ist nicht bewusst dass das eine das andere ausschliesst!
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Andreas
Beitrag 11.03.2010, 20:44
Beitrag #13


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Zitat (CvR @ 11.03.2010, 19:06) *
Auch wenn der Weg in Privateigentum steht: Offenbar handelt es sich dennoch um öffentlichen Verkehrsraum.


yes.gif

Der § 32 StVO gilt auch auf tatsächlich-öffentlichem Verkehrsgrund.


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Beitrag 11.03.2010, 20:49
Beitrag #14


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Zitat (Andreas @ 11.03.2010, 20:44) *
Der § 32 StVO gilt auch auf tatsächlich-öffentlichem Verkehrsgrund.

Wenn ich das hier richtig verstehe geht es um ein Privatgrundstück über das ein Nachbar Wegerecht hat, ist das wirklich "öffentlich"?
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blackdodge
Beitrag 11.03.2010, 21:00
Beitrag #15


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JA

JA

JA



ausser


es gibt eine aktive Zugangskontrolle/-verhinderung die Fremden das Betreten/Befahren verbietet.

( Zaun und Tor mit Schlüssel wobei Fremde ( auch Gäste ) draußen bleiben !!

man nennt es auch tatsächlich öffentlich ( rechtlich öffentlich geht ja nicht da Prviatgrundstück, was hierbei aber nichts zu sagen hat )


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Nerari
Beitrag 11.03.2010, 21:32
Beitrag #16


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Zitat (911 @ 11.03.2010, 20:10) *
Kinder dürfen nunmal einfach nicht unvorsichtig auf die Fahrbahn rennen. Es liegt an den Eltern, ihnen das beizubringen.


Auf solchen Privatstraßen gibt es i.d.R. keine Gehwege, sondern es handelt sich um eine Fläche, die allen zur Verfügung steht. Man könnte sie also durchaus auch als vekehrsberuhigte Bereiche / Spielstraßen ansehen, so dass quasi die KFZ bei den Fußgängern "zu Gast" sind. Oder, anders gesagt: Sicher ähneln sie "Spielstraßen" viel mehr als "normalen" Straßen, auch wenn sie nicht explizit als solche augeschildert sind.

Und so soll sich der Kraftfahrer dort auch benehmen.

Der TE will ja gar nicht, dass kein anderer da mehr fahren darf; die anderen sollen lediglich so fahren, dass evtl. in der Privatstraße spielende Kinder nicht unnötig gefährdet werden, sondern ein heranrollendes KFZ wahrnehmen und rechtzeitig zur Seite gehen können. Oder dass ein KFZ, dass diese Straße befährt, vor einem dort unerwartet herumrennenden Kind halten kann.

Gruß
Nerari
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MagicMichael
Beitrag 11.03.2010, 21:47
Beitrag #17


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Zitat (911 @ 11.03.2010, 20:10) *
Kinder dürfen nunmal einfach nicht unvorsichtig auf die Fahrbahn rennen. Es liegt an den Eltern, ihnen das beizubringen.


Kinder sind keine kleinen Erwachsene. Kinder sind unvorsichtig, das ist Teil ihres natürlichen Verhaltens. Es ist kein Fehler in der Erziehung. Der vernünftige, vorsichtige Erwachsene ist im Vorteil und hat deshalb entsprechend auf die Rücksicht zu nehmen, die nicht anders können.
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911
Beitrag 11.03.2010, 22:15
Beitrag #18


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Zitat (MagicMichael @ 11.03.2010, 21:47) *
Kinder sind keine kleinen Erwachsene. Kinder sind unvorsichtig, das ist Teil ihres natürlichen Verhaltens. Es ist kein Fehler in der Erziehung. Der vernünftige, vorsichtige Erwachsene ist im Vorteil und hat deshalb entsprechend auf die Rücksicht zu nehmen, die nicht anders können.


Schön gesagt, aber es kommt nun mal immer auf das Alter des jeweiligen Kindes an. Die einen Kinder haben eben die Reife auf die Gefahr die vom Straßenverkehr nun mal definitiv ausgeht, sensibilisiert zu werden - die wissen dann eben dass ein Auto niemals 0m Bremsweg hat und man sich auf Fahrbahnen nunmal nur mit erhöhter Vorsicht bewegen darf. Die Fahrbahnen - der Name sagt es ja schon - sind ja nunmal dazu gebaut, dass darauf gefahren wird. Was die Kinder angeht, die entweder aufgrund ihres Alters bzw Reife garnicht mit dem Straßenverkehr auskommen ohne sich laufend selbst zu gefährden - dann muss das Gartentor eben zu bleiben. Hier darf man die Verantwortung nicht einfach zu den bösen Autofahrern abschieben. Im Extremfall lassen Eltern ihre Kinder sogar ganz bewusst auf der Straße spielen, quasi als Verkehrsberuhigungsmaßnahme. Und da wird es endgültig kriminell. mad.gif

Zitat (vektor @ 11.03.2010, 20:30) *
Zitat (911 @ 11.03.2010, 20:10) *
Die Eltern die laut irgendwelche Schikanen in Form von Schranken, Blumenkübeln, Spielzeug ( blink.gif ) oder Überwachungsmaßnahmen fordern sollten ihre Zeit lieber mal damit verbringen ihre Kinder zu einem verantwortungsbewusstem Umgang mit dem Straßenverkehr zu erziehen.

Mir ist nicht bewusst dass das eine das andere ausschliesst!


Ich habe auch nicht gesagt, dass sich das ausschließen würde. Ich habe aber gesagt, dass die Eltern ihre Kinder nicht länger als politisches Mittel missbrauchen sollen, um den Verkehr mehr als nötig auszubremsen und zu behindern. Oft wird das noch von der Doppelmoral begleitet, dass diese Eltern selber woanders auch mal zügig fahren, aber vor der eigenen Haustür - da muss das bekämpft werden!

Zitat (Nerari @ 11.03.2010, 21:32) *
Auf solchen Privatstraßen gibt es i.d.R. keine Gehwege, sondern es handelt sich um eine Fläche, die allen zur Verfügung steht. Man könnte sie also durchaus auch als vekehrsberuhigte Bereiche / Spielstraßen ansehen, so dass quasi die KFZ bei den Fußgängern "zu Gast" sind. Oder, anders gesagt: Sicher ähneln sie "Spielstraßen" viel mehr als "normalen" Straßen, auch wenn sie nicht explizit als solche augeschildert sind.


Das ist natürlich nicht ganz von der Hand zu weisen. Ich bezog und beziehe mich eher auf typische Durchgangsstraßen in Wohngebieten. Wenn auf solchen Privatstraßen (wahrscheinlich Sackgassen) keine Gehwege sind, ist natürlich schon Rücksicht auf Fußgänger auf der Fahrbahn zu nehmen. Wie das hier im konkreten Fall ist, kann ich nicht beurteilen, da mir die subjektive Einschätzung eines erbosten Anwohners als Indiz für das tatsächliche Fahrverhalten der Beschuldigten etwas dürftig ist.


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Oliver
Beitrag 11.03.2010, 22:16
Beitrag #19


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FAQ Öffentlicher Verkehrsraum:

"Ein Weg ist - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine verwaltungsrechtliche Widmung - öffentlich i. S. des Verkehrsrechts, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird. Der tatsächliche Zugang für die Allgemeinheit genügt allein nicht als Voraussetzung für die Bewertung eines Weges als eines öffentlichen. Hinzu kommen muss die Zweckbestimmung zum öffentlichen Weg durch den Verfügungsberechtigten, die auch in einer stillschweigenden Duldung einer tatsächlich erfolgenden Benutzung durch die Allgemeinheit erblickt werden kann (BGH, Urt. v. 05.01.1962 - VRS Bd. 22 S. 185)."

Die hier besprochene Einfahrt ist bestimmt nicht für die öffentliche Benutzung vorgesehen. Sie ist deshalb kein öffentlicher Verkehrsraum. (Müsste sich sonst jeder, der eine Einfahrt besitzt, dort an die StVO halten?)


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Nerari
Beitrag 11.03.2010, 22:41
Beitrag #20


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Zitat (911 @ 11.03.2010, 22:15) *
Ich bezog und beziehe mich eher auf typische Durchgangsstraßen in Wohngebieten.


Von einer solchen war aber im Beitrag des TE nichts zu lesen:
book.gif
Zitat (osternest @ 11.03.2010, 15:11) *
Mein Nachbar wohnt in dritter Reihe hinter unserem Haus und hat auf unserem Privatweg Wegerecht.


Zitat (911 @ 11.03.2010, 22:15) *
Wenn auf solchen Privatstraßen (wahrscheinlich Sackgassen) keine Gehwege sind, ist natürlich schon Rücksicht auf Fußgänger auf der Fahrbahn zu nehmen.

Ich denke nicht, dass man hier von einer "Fahrbahn" reden kann. Es handelt sich i.d.R. um eine Mischfläche, auf der gegenseitig Rücksicht genommen werden muss. M.E. insbesondere vom Stärkeren auf den Schwächeren zum Schutz desselbigen. Aber umgekehrt selbstredend auch.

Zitat (911 @ 11.03.2010, 22:15) *
Wie das hier im konkreten Fall ist, kann ich nicht beurteilen, da mir die subjektive Einschätzung eines erbosten Anwohners als Indiz für das tatsächliche Fahrverhalten der Beschuldigten etwas dürftig ist.


Wie das im Fall des TE ist, kann ich auch nicht beurteilen, allerdings wohne ich selber an einer solchen Privatstraße, und habe einen Nachbarn, dem ich Wegerecht gewähren muss. Insbesondere seine Besucher (die Kinder bis vor die Haustüre fahren müssen), aber leider auch er selber sowie sein Vater fahren da nicht wirklich so, wie ich es für ungefährlich halten würde. Ich würde es nicht "rasen" nennen, aber für zu schnell halte ich es allemal....

Gruß
Nerari
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Beitrag 11.03.2010, 22:42
Beitrag #21


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Zitat (Oliver @ 11.03.2010, 22:16) *
Die hier besprochene Einfahrt ist bestimmt nicht für die öffentliche Benutzung vorgesehen. Sie ist deshalb kein öffentlicher Verkehrsraum. (Müsste sich sonst jeder, der eine Einfahrt besitzt, dort an die StVO halten?)

Na danke, jetzt bin ich endgültig verwirrt ......, wobei es logisch klingt!
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klingeling
Beitrag 12.03.2010, 07:39
Beitrag #22


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Guten Morgen,


auf Parkplätzen größerer Einkaufszentren gibt es doch oft Schilder, dass die Straßenverkehrsordnung gilt und die Geschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt wird.

Könnte man so etwas an der Grundstückseinfahrt aufstellen und damit die Geschwindigkeit auf dem privaten Weg geregelt wird?


Ich hab an unseren Hofzufahrten von IKEA so einen schwedischen Verkehrszeichenverschnitt angebracht "Achtugn spielende Kinder", weil ettliche Zulieferer mit Schmackes um die Stallecke gefahren sind und die Kinder dort auf unserem Privatgrundstück regelmäßig beim Spielen gefährdet waren. Der eine Milchkutscher hat tatsächlich mal ein Bobbycar geschrottet, Achse gebrochen, steckte im Reifen... alles kaputt. Zum Glück für ihn saß kein Kind auf dem Bobbycar.
Seit die Schilder da waren, sind alle Anlieferer (Milch, Futtter, Diesel) tatsächlich vorsichtiger gefahren.


Und irgendwie sehe ich nicht ein, dass ich mein Kind nicht mehr in meinem eigenen Garten spielen lassen darf, weil der Nachbar sein Wegerecht für Ralleyfahrten mißbraucht. Das Wegerecht ist dazu da, dass er zu seinem Haus oder Mietobjekt kommen kann.
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Kai R.
Beitrag 12.03.2010, 09:26
Beitrag #23


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Zitat (klingeling @ 12.03.2010, 07:39) *
Und irgendwie sehe ich nicht ein, dass ich mein Kind nicht mehr in meinem eigenen Garten spielen lassen darf, weil der Nachbar sein Wegerecht für Ralleyfahrten mißbraucht. Das Wegerecht ist dazu da, dass er zu seinem Haus oder Mietobjekt kommen kann.

ich würde mal prüfen, wie das Wegerecht konkret beschaffen ist. Möglicherweise zwingt Dich niemand, eine lange Gerade anzubieten. Evtl. kann man eine Kurve einbauen, mit Blumenkübeln eine S-förmige Wegführung vorgeben oder so, damit er nicht mehr so schnell da durch kann.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Schorsch
Beitrag 12.03.2010, 11:04
Beitrag #24


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Zitat (911 @ 11.03.2010, 20:10) *
.... sollten ihre Zeit lieber mal damit verbringen ihre Kinder zu einem verantwortungsbewusstem Umgang mit dem Straßenverkehr zu erziehen.



Dann wünsche ich deinen Eltern viel Erfolg, dich zum verantwortungsvollen Umgang im Straßenverkehr zu erziehen und beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten und "sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist" (§3StVO).
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Mclane
Beitrag 12.03.2010, 11:24
Beitrag #25


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Zitat (Schorsch @ 12.03.2010, 11:04) *
Zitat (911 @ 11.03.2010, 20:10) *
.... sollten ihre Zeit lieber mal damit verbringen ihre Kinder zu einem verantwortungsbewusstem Umgang mit dem Straßenverkehr zu erziehen.



Dann wünsche ich deinen Eltern viel Erfolg, dich zum verantwortungsvollen Umgang im Straßenverkehr zu erziehen und beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten und "sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist" (§3StVO).


thumbup.gif


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Betrachter
Beitrag 12.03.2010, 23:25
Beitrag #26


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Zitat (Kai R. @ 12.03.2010, 09:26) *
ich würde mal prüfen, wie das Wegerecht konkret beschaffen ist. Möglicherweise zwingt Dich niemand, eine lange Gerade anzubieten. Evtl. kann man eine Kurve einbauen, mit Blumenkübeln eine S-förmige Wegführung vorgeben oder so, damit er nicht mehr so schnell da durch kann.

Zustimmung. In der Regel ist über das Wegerecht außer der Fahrspurbreite nichts Genaueres eingetragen, d.h. der Eigentümer kann sein Grundstück im Rahmen der bestehenden Bauvorschriften nach seinen Bedürfnissen umgestalten, solange das Wegerecht dadurch nicht unzumutbar eingeschränkt wird. Eine stellenweise unebene Fahrbahn whistling.gif sollte ebenso zumutbar sein wie beispielsweise ein Gatter o.Ä., das den Besitz einfriedet und zur Durchfahrt jedesmal geöffnet werden muss.
Gruß vom Betrachter
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osternest
Beitrag 13.03.2010, 10:24
Beitrag #27


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Wow! Ich hatte nicht mit einer solch angeregten Diskussion gerechnet.

Ich habe als gelernt, dass viele meiner Ideen wie schon erwartet nicht erlaubt sind.

Natürlich habe ich den Nachbarn schon auf die zu hohe Geschwindigkeit angesprochen, aber das hat eben nur sehr kurz Wirkung gezeigt. Und natürlich werde ich ihn jetzt nochmals in Ruhe darauf ansprechen, vor allem darauf, dass seine Besucher, die nun neuerdings "hinten" parken sich besonders rücksichtslos verhalten.

Apropos rücksichtslos. Erschreckend finde ich die Einstellung eines Diskussionsmitglieds. Ich erinnere vor allem an den ersten Paragraphen der STVO. Sicher sind Strassen zum Fahren da und Kinder müssen um früh auf die Gefahren im Strassenverkehr aufmerksam gemacht werden. Mein Kleiner hat sehr viel respekt vor Strassen. Ich bekomme ich nicht mal über die Strasse, wenn er nur ein Auto sieht. Anders sieht es allerdings auf unseren Weg aus.

Es handelt sich um einen 50 Meter langen Weg, auf dem die Kinder zum Glück spielen können. Sie haben Platz und es ist eigentlich ungefährlich, wenn man so fährt, dass man für die Strecke 5-10 Sekunden länger braucht. Nicht die Kinder sollten diesem Weg als Strasse respektieren, sondern die Erwachsenen sollten respektieren, dass sich nicht alles und jeder seinem Wunsch unterordnen muss möglichst schnell von A nach B zu kommen.

Eine Schranke hatte ich auch schon in betracht gezogen, aber die würde dann wahrscheinlich nicht geschlossen werden und ich will den Nachbarn ja nicht ärgern. Ich würde das schon für sehr lästig halten, dass er jedesmal ein Tor öffnen und schliessen muss. Das wäre dann der letzte Schritt.
Auch die Kinder meines Nachbarn könnten dann auf dem Weg nicht mehr auf meinem Weg Fussball spielen. Das will ich ja gar nicht. Ich will da zwar keine Spielplatz, aber es gibt eh viel zu wenig Flächen, wo man noch kicken kann.

Mit dem neuen Wissen, werde ich nun nochmals auf den Nachbarn zugehen und ihn bitten zukünftig darauf zu achten, dass er und seinen Gäste sich "kindgerecht" verhalten möchten und ihm die Konsequenz im Falle einer nicht Beachtung klar machen. Es wäre für ihn sehr unangenehm an Kübeln vorbeizusteuern, da es hinten meist keine Wendefläche gibt und seine Frau schon die gerade Strasse kaum schafft. Gerade im Dunkeln würden die Beulen sicher nicht lange auf sich warten lassen. Andererseits fährt sie dann vielleicht zukünftig nicht mehr "mit Karacho" rückwärts im meine Blumenbete? Ich denke, dass macht auch ein wenig klar, wie die Situation ist.

Vielen Dank schon jetzt an alle, die sich beteiligt haben. Auch wenn man verschiedener Meinung ist. ;-) Das gehört natürlich dazu...
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Beitrag 13.03.2010, 11:03
Beitrag #28


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Zitat (Schorsch @ 12.03.2010, 11:04) *
Dann wünsche ich deinen Eltern viel Erfolg, dich zum verantwortungsvollen Umgang im Straßenverkehr zu erziehen und beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten und "sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist" (§3StVO).


Vielen Dank für deine Einschätzung wie ich fahre! wavey.gif

Wie ich schon schrieb nützt alles Gejammer nichts, wenn doch was passiert, völlig egal ob jetzt die Eltern oder der Autofahrer oder wer auch immer schuld ist. Deshalb verhalte ich mich selbstverständlich besonders vorsichtig wenn Kinder in unmittelbarer Nähe sind. Wogegen ich mich wehre ist das Totschlagargument mit den spielenden Kindern, um die Autofahrer zu verteufeln und alberne Schikanen zu rechtfertigen. Meine Kindheit verbrachte ich übrigens auch in einem vorstädtischem Wohngebiet, wie üblich alles Tempo 50 und keinerlei Gerödel wie Blümentöpfe oder Bremsschwellen auf den Fahrbahnen. Wie konnten wir das nur alles heil überstehen? rolleyes.gif


Zitat (osternest @ 13.03.2010, 10:24) *
Sicher sind Strassen zum Fahren da und Kinder müssen um früh auf die Gefahren im Strassenverkehr aufmerksam gemacht werden. Mein Kleiner hat sehr viel respekt vor Strassen. Ich bekomme ich nicht mal über die Strasse, wenn er nur ein Auto sieht. Anders sieht es allerdings auf unseren Weg aus.

Es handelt sich um einen 50 Meter langen Weg, auf dem die Kinder zum Glück spielen können. Sie haben Platz und es ist eigentlich ungefährlich, wenn man so fährt, dass man für die Strecke 5-10 Sekunden länger braucht. Nicht die Kinder sollten diesem Weg als Strasse respektieren, sondern die Erwachsenen sollten respektieren, dass sich nicht alles und jeder seinem Wunsch unterordnen muss möglichst schnell von A nach B zu kommen.


Hallo osternest, in deinem Fall sehe ich das wie bereits angedeutet auch etwas milder, insbesondere aufgrund der Tatsache dass es sich bei den Autos in eurem Privatweg wohl kaum um Durchgangsverkehr handelt. Ich fände es sehr schön wenn du deinen Nachbarn doch noch mit Argumenten statt Schikanen dazu bringen könntest, vorsichtiger zu sein. Ob du es mir jetzt glaubst oder nicht, ich hätte kein Problem damit, es auf diesen letzten Metern vor meinem Haus ruhig angehen zu lassen, wenn man mich darum bittet.


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CvR
Beitrag 13.03.2010, 12:26
Beitrag #29


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Wenn eine hohe Geschwindigkeit nicht gewünscht ist, warum wurde dann eigentlich bei der Vereinbarung des Wegerechts nicht gleich ein Tempolimit mitvereinbart? rolleyes.gif

Andererseits stellt sich noch immer die Frage der Ausgestaltung des Wegerechts: Gestattet das vereinbarte Wegerecht überhaupt das befahren - oder ist vielleicht nur ein begehen gestattet? thread.gif
Zitat
Mein Kleiner hat sehr viel respekt vor Strassen. Ich bekomme ich nicht mal über die Strasse, wenn er nur ein Auto sieht. Anders sieht es allerdings auf unseren Weg aus.

Nun, dann besteht dort vielleicht noch ein wenig Verbesserungspotential. Ich bin kein Hellseher, aber: Vielleicht ist es einfacher, dein Kind zum Umdenken bezüglich des Respektierens des Weges zu bewegen, als den Nachbarn zum Umdenken bezüglich der Geschwindigkeit zu bewegen. Es gibt dann also einen einfachen und einen schweren Weg, das Leben deines Kindes zu schützen... Selbst wenn ich da den schwereren Weg beschreiten würde - den einfachen würde ich da definitiv nicht ausschließen, sondern zusätzlich gehen...
Der für das Kind erfolgversprechendste Weg ist m.E. der, dass das Kind sich durch angemessenes Verhalten im Rahmen des Möglichen selbst schützt. Wenn das Kind nur durch das Verhalten Dritter geschützt wird, ist die Gefahr eines Unfalls m.E. größer...
Zitat
Nicht die Kinder sollten diesem Weg als Strasse respektieren, sondern die Erwachsenen sollten respektieren, dass sich nicht alles und jeder seinem Wunsch unterordnen muss möglichst schnell von A nach B zu kommen.

Ich denke, irgendwo in der Mitte könnte man sich gut einigen wavey.gif Die Kinder sollten den Weg schon allein aus dem Grund als "Strassse" respektieren, weil da eben tatsächlich Autos fahren und von diesen Autos grundsätzlich, auch bei langsamer Geschwindigkeit, eine erhebliche Gefahr ausgeht (man bedenke nur mal den Toten Winkel, der bereits vielen Kindern zum tödlichen Verhängnis wurde...). Und die Erwachsenen müssen auf die Kinder ebensoviel Rücksicht nehmen wie überall sonst auch.


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mir
Beitrag 13.03.2010, 13:01
Beitrag #30


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Zitat (Nerari @ 11.03.2010, 21:32) *
Auf solchen Privatstraßen gibt es i.d.R. keine Gehwege, sondern es handelt sich um eine Fläche, die allen zur Verfügung steht. Man könnte sie also durchaus auch als vekehrsberuhigte Bereiche / Spielstraßen ansehen, so dass quasi die KFZ bei den Fußgängern "zu Gast" sind. Oder, anders gesagt: Sicher ähneln sie "Spielstraßen" viel mehr als "normalen" Straßen, auch wenn sie nicht explizit als solche augeschildert sind.

Sicher sind hier Fußgänger auf der Fahrbahn zu erwarten und die Geschwindigkeit deswegen zu mäßigen. Aber natürlich ist eine Fahrbahn ohne Gehweg kein Verkehrsberuhigter Bereich. Auf einer Straße ohne Gehwege haben Fußgänger am Rand zu gehen und sie dürfen auch nicht einfach ohne Berücksichtigung des Fahrzeugverkehrs die Fahrbahn queren. Ich glaube nicht, daß das in der Situation etwas bringt.

Zitat (osternest @ 13.03.2010, 10:24) *
Apropos rücksichtslos. Erschreckend finde ich die Einstellung eines Diskussionsmitglieds.

Bitte nicht eine Darstellung einer Rechtslage, die einem nicht gefällt, mit Rücksichtslosigkeit verwechseln. Das ist ein wenig unfair - derjenige hat die Gesetze ja auch nicht gemacht.

Zitat
Es handelt sich um einen 50 Meter langen Weg, auf dem die Kinder zum Glück spielen können.

Ich kann gut verstehen, daß das gewünscht ist. Aber wenn es nicht der Rechtslage entspricht, ist das schwierig. Die Kinder können die Rechtslage natürlich nicht verstehen. Deswegen wären die Eltern in der Pflicht, den Kindern beizubringen, daß auch diese Straße eben kein Spielbereich ist. Oder sie sollten, und das fände ich persönlich auch weitaus sinnvoller, die Voraussetzungen schaffen, daß das Spielen dort ungefährlich ist.

Das Gespräch mit dem Nachbarn alleine ist auf jeden Fall sinnvoll, sollte aber nicht die einzige Maßnahme bleiben. Ansonsten gewöhnen sich am Ende alle Nachbarn und die Kinder daran, daß dort nur langsamer Fahrzeugverkehr stattfindet, aber Besucher und Lieferanten heizen möglicherweise weiter.

Insofern plädiere ich dafür, die Strecke tatsächlich ein wenig umzugestalten. Auf geraden Strecken wird leider einfach schnell gefahren.

Mich würde da noch interessieren, was die anderen im Forum davon hielten, ein Verkehrsschild "Verkehrsberuhigter Bereich" aufzustellen.

Last but not least:

Ich sehe ein besonders großes Problem darin, daß der Nachbar da auch noch rückwärts fährt, das hat auch bei Schrittgeschwindigkeit schon für viele Unfälle gerade mit kleinen Kindern geführt. Nur wird er da wohl gar wenden können. Das macht den Bereich nicht gerade zu einem sicheren Spielbereich.

Vielleicht kann man ja noch zusätzlich vereinbaren, daß man ein paar Leitkegel aufstellt, wenn Kinder dort spielen. Mit einem Zusatz "Vorsicht, spielende Kinder" dürfte das sogar die rechtliche Bewertung verändern, wenn das nur aufgestellt wird, solange Kinder dort tatsächlich spielen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Wollf_0708
Beitrag 13.03.2010, 13:03
Beitrag #31


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Zitat (osternest @ 11.03.2010, 15:11) *
Wir haben einen zweijährigen Sohn und es sind weitere kleine Kinder etwa im ähnlichen Alter in unserer direkten Nachbarschaft.


Unser TE spricht von seinem zweijährigen Sohn..

Ich wüsste nicht mal ansatzmäßig, wie man/ich einem solchen "Kleinkind" ein "Verhalten" auf der Strasse, bzw. auf dem angefragten/beschriebenen Weg beibringen könnte.


IMHO bringe ich da unseren Katzen schneller das Bellen bei, als den MiniKids die Gefahren "uff de Gass´"
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mir
Beitrag 13.03.2010, 13:11
Beitrag #32


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Das geht schon, hängt sehr vom konkreten Kind ab, allerdings kann man sich in dem Alter nicht darauf verlassen. Aber die Frage ist ja nicht, wie man seine Kinder erzieht, sondern eher was man tun kann, damit der Bereich sicher wird.

Irgendwo driften die Threads mit Bezug auf Kindererziehung manchmal ziemlich ab ...


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CvR
Beitrag 13.03.2010, 13:14
Beitrag #33


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Zitat (Wollf_0708 @ 13.03.2010, 13:03) *
Ich wüsste nicht mal ansatzmäßig, wie man/ich einem solchen "Kleinkind" ein "Verhalten" auf der Strasse, bzw. auf dem angefragten/beschriebenen Weg beibringen könnte.

Im Zweifel könnte man bspw. einen Zaun aufstellen. Oder das Kind nicht unbeaufsichtigt dort spielen lassen. Bei diesem Kind scheint das ja mir der "richtigen" Strasse auch irgendwie funktioniert zu haben.


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mir
Beitrag 13.03.2010, 13:31
Beitrag #34


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Zitat (CvR @ 13.03.2010, 13:14) *
Oder das Kind nicht unbeaufsichtigt dort spielen lassen.

Öhm, das kann doch wohl nicht ernsthaft zur Diskussion stehen? blink.gif

Ein Zweijähriges ließe ich nicht mal in einem umzäunten Kinderspielplatz alleine spielen.


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Wollf_0708
Beitrag 13.03.2010, 13:32
Beitrag #35


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Jegliche Art von Warnhinweisen, Stolpersteinen, Bodenschwellen o.ä. halte ich immer für verläßlicher und wirkungsvoller, als einem "Kleinchen" per eingetrichterter Einsicht das Spielen auf der Strasse ........zu vermiesen (falsches Wort, aber es fehlt mir gerade ein passendes).

Die "Kleinchen" einzuzäunen, halte ich wg. ein/zwei persönlich bekannten "Schnellfahrern" auf diesem besagten (Privat-) Weg für übertrieben.



Analog oder BTW gedacht: Wieso werden bei Schulen die Warnhinweise aufgestellt ? I.d.R. sind die Kinder dort schon mindestens 5 Jahre bis noch viel älter, die müssten ja dann auch bereits genügend "aufgeklärt" (worden) sein, wie man sich auf und neben der Strasse verhält und die Schilder wären hinfällig.
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mir
Beitrag 13.03.2010, 13:36
Beitrag #36


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Die werden dort aufgestellt, weil wahrscheinlich irgendeine Richtlinie das so möchte. Eine temporeduziernde Wirkung tritt in der Praxis nicht ein.


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Wollf_0708
Beitrag 13.03.2010, 13:41
Beitrag #37


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Deswegen halte ich diesen Ansatz für nett aber wirkungslos:
Zitat
Mich würde da noch interessieren, was die anderen im Forum davon hielten, ein Verkehrsschild "Verkehrsberuhigter Bereich" aufzustellen.


Was mir (mich) immer ins Auge fällt, sind die lebensgroßen Holz-"Pappkameraden", die in einigen Orten an bestimmten Strassen stehen, an denen mit kindlichem Spieltrieb zu rechnen ist.

Nicht nach RiLi und Gesetzen gebastelt und aufgestellt, aber IMHO wirksam. Nach dem Motto: Der Zwerg heiligt die Mittel wink.gif
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Beitrag 13.03.2010, 13:50
Beitrag #38


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Zitat (Wollf_0708 @ 13.03.2010, 13:03) *
Zitat (osternest @ 11.03.2010, 15:11) *
Wir haben einen zweijährigen Sohn und es sind weitere kleine Kinder etwa im ähnlichen Alter in unserer direkten Nachbarschaft.


Unser TE spricht von seinem zweijährigen Sohn..

Ich wüsste nicht mal ansatzmäßig, wie man/ich einem solchen "Kleinkind" ein "Verhalten" auf der Strasse, bzw. auf dem angefragten/beschriebenen Weg beibringen könnte.


Wenn das Kind die erforderliche Reife nicht hat, hat es in der Nähe des Straßenverkehrs absolut garnichts verloren.


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CvR
Beitrag 13.03.2010, 14:34
Beitrag #39


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Zitat (mir @ 13.03.2010, 13:31) *
Zitat (CvR @ 13.03.2010, 13:14) *
Oder das Kind nicht unbeaufsichtigt dort spielen lassen.

Öhm, das kann doch wohl nicht ernsthaft zur Diskussion stehen? blink.gif

Ein Zweijähriges ließe ich nicht mal in einem umzäunten Kinderspielplatz alleine spielen.

Du nicht. Ich nicht. Aber wenn das Kind dort nicht unbeaufsichtigt herumtollt, besteht auch keinerlei Gefahr für das Kind rolleyes.gif Denn der das Kind beaufsichtigende Erwachsene kann es dann ja bereits einfangen, wenn er sieht, dass der Nachbar zum Auto geht...
Zitat (Wollf_0708 @ 13.03.2010, 13:41) *
Was mir (mich) immer ins Auge fällt, sind die lebensgroßen Holz-"Pappkameraden", die in einigen Orten an bestimmten Strassen stehen, an denen mit kindlichem Spieltrieb zu rechnen ist.

Nicht nach RiLi und Gesetzen gebastelt und aufgestellt, aber IMHO wirksam. Nach dem Motto: Der Zwerg heiligt die Mittel wink.gif

Tja, und der regelmäßig vorbeikommende Autofahrer denkt sich bei dem ungefähr Kindergroßen Dingsda im Augenwinkel "ach, das war bestimmt wieder dieses Holzdings", bremst nicht - und überfährt das "echte" Kind think.gif


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Schorsch
Beitrag 13.03.2010, 14:34
Beitrag #40


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Zitat (911 @ 13.03.2010, 13:50) *
Wenn das Kind die erforderliche Reife nicht hat, hat es in der Nähe des Straßenverkehrs absolut garnichts verloren.



Autofahrer, die die erforderliche Reife nicht besitzen, die StVO zu beachten und sich z.B. Kindern gegenüber so zu verhalten, dass dern Gefährdung ausgeschlossen ist, die soll man gewähren lassen. Aber Kinder, die nicht die Rife besitzen, die Unreife erwachsener Autofahrer auszugleichen, die haben in der Nähe des Straßenverkehrs absolut garnichts verloren.
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Beitrag 13.03.2010, 14:55
Beitrag #41


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Zitat (Schorsch @ 13.03.2010, 14:34) *
Autofahrer, die die erforderliche Reife nicht besitzen, die StVO zu beachten und sich z.B. Kindern gegenüber so zu verhalten, dass dern Gefährdung ausgeschlossen ist, die soll man gewähren lassen. Aber Kinder, die nicht die Rife besitzen, die Unreife erwachsener Autofahrer auszugleichen, die haben in der Nähe des Straßenverkehrs absolut garnichts verloren.


Oben habe ich dir schon auf einen ganz ähnlichen Beitrag von dir geantwortet, habe auch keine Lust mich ständig zu wiederholen.

Also lasst eure Kleinkinder einfach auf der Fahrbahn spielen, macht ja nix wenn mal was passiert - dann ist halt der böse Raser schuld. wacko.gif


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Schorsch
Beitrag 13.03.2010, 15:15
Beitrag #42


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Zitat (911 @ 13.03.2010, 14:55) *
Also lasst eure Kleinkinder einfach auf der Fahrbahn spielen, macht ja nix wenn mal was passiert - dann ist halt der böse Raser schuld. wacko.gif



Es ist etwas vollkommen verschiedenes, ob Eltern ihre Kinder vor dem Autoverkehr schützt, oder ob man die Forderung stellt, dass Kinder gefälligst eingezäunt zu halten sind, damit Autofahrer keine Rücksicht nehmen müssen.
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vektor
Beitrag 13.03.2010, 15:19
Beitrag #43


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Zitat (911 @ 13.03.2010, 14:55) *
dann ist halt der böse Raser schuld. wacko.gif

Der Raser ganz sicher, der "normale" Autofahrer nur vielleicht.......
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.03.2010, 15:47
Beitrag #44


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Zitat (911 @ 13.03.2010, 13:50) *
Wenn das Kind die erforderliche Reife nicht hat, hat es in der Nähe des Straßenverkehrs absolut garnichts verloren.


Eine Situation, die man keinem wünschen möchte, vor allem nicht den Familienangehörigen.

Die in den Unfall verwickelte Jugendliche gehört meiner bescheidenen Meinung nach schon zu einer Generation Menschen, denen immer alles gefährliche im Straßenverkehr aus dem Weg geräumt wurde mit der Bergründung, dass KFZ immer Schuld sind.

Natürlich können Kleinkinder nichts von den Gefahren im Straßenverkehr wissen aber mit zunehmendem Alter sollten sie von den Erziehungsberechtigten für das Thema Gefahren im Straßenverkehr sensibilisiert werden.

Ich wohne übrigens schon länger an einer Straße mit vielen Schulen inder Nähe und mache auch die relativ oft die Beobachtung, dass Jugendliche die Fahrbahn betreten ohne auf den Verkehr zu achten. Früher kam so etwas nicht so häufig vor.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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klingeling
Beitrag 13.03.2010, 16:14
Beitrag #45


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Hallo,

ich denke nachwievor, dass es einen Mischweg geben muss, zur Lösung des Problems, so wie ich es weiter oben schon mal vorgeschlagen habe.

An der Grundstückseinfahrt Hinweisschilder auf spielende Kinder, um die BESUCHER zu sensibilisieren und dann eben immer wieder Gespräche mit den Nachbarn und evtl. zusätzliche "Schikanen" zum verlangsamen der Wegstrecke.

Und erzieherische Maßnahmen am Kind, dass es an die Seite gehen soll, wenn ein Auto kommt.


Aber ein komplettes Wegsperren des Kindes kann nicht die alleinige Lösung sein. Immerhin handelt es sich um ein Privatgrundstück und ich sehe es immer noch nicht ein, dass man sein eigenes Kind auf dem eigenen Grundstück nicht mehr spielen lassen können soll! Wo denn dann, wenn nicht dort?


Wie sieht es denn mit Anwohnerparkplätzen vor dem Haus aus? Besteht die Möglichkeit, dort Stellplätze einzurichten, so dass man zumindest die Besucherautos vom Grundstück weghalten kann?
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CvR
Beitrag 13.03.2010, 16:30
Beitrag #46


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Zitat (klingeling @ 13.03.2010, 16:14) *
Immerhin handelt es sich um ein Privatgrundstück und ich sehe es immer noch nicht ein, dass man sein eigenes Kind auf dem eigenen Grundstück nicht mehr spielen lassen können soll! Wo denn dann, wenn nicht dort?

Wenn man möchte, dass auf dem eigenen Grundstück das eigene Kind ungestört und uneingeschränkt spielen kann, dann darf man diese Teile des Grundstücks eben nicht an Dritte "vergeben". Es gibt auch Grundstücke, auf denen die Nachbarn keine Wegerechte haben...

Erst dem Nachbargrundstück ein Wegerecht einräumen und dann mit den Folgen dessen unzufrieden sein halte ich irgendwie für verkehrt... Der TE hat dem Nachbar das Recht dort langzufahren doch höchstselbst zugebilligt... So ein Wegerecht stellt nunmal eine gewisse Einschränkung der eigenen Nutzungsmöglichkeiten dar. Das liegt im Wesen der Sache...

Und wenn schon eine bestimmte, langsame Geschwindigkeit gewünscht ist, dann hätte man das m.E. bei der Vereiunbarung des Wegerechts berücksichtigen müssen. Hier hat m.E. ein Grundstückseigentümer entweder bei der Vergabe eines Rechts an seinem Grundstück oder beim Kauf des Grundstücks geschlafen - warum soll darunter der Nachbar leiden?


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Schorsch
Beitrag 13.03.2010, 16:57
Beitrag #47


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Zitat (Heinz Wäscher @ 13.03.2010, 15:47) *
Eine Situation, die man keinem wünschen möchte, vor allem nicht den Familienangehörigen.

Die in den Unfall verwickelte Jugendliche gehört meiner bescheidenen Meinung nach schon zu einer Generation Menschen, denen immer alles gefährliche im Straßenverkehr aus dem Weg geräumt wurde mit der Bergründung, dass KFZ immer Schuld sind.




Oder um einen Autofahrer, dem von klein auf eingebläut wurde, dass nicht Autofahrer für die von ihnen ausgehende Gefahr die Verantwortung tragen, sondern das die von ihnen gefährdeten selbst auf sich aufzupassen haben und der dann entsprechend mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist.
Die Erziehung, dass sich alles autogerecht zu verhalten hat, führt natürlich bei den Jugendlichen zu einer entsprechenden Fahrweise, sobald sie den Führerschein haben.
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Beitrag 13.03.2010, 16:59
Beitrag #48


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Zitat (Schorsch @ 13.03.2010, 16:41) *
Oder um einen Autofahrer, dem von klein auf eingebläut wurde, dass nicht Autofahrer für die von ihnen ausgehende Gefahr die Verantwortung tragen, sondern das die von ihnen gefährdeten selbst auf sich aufzupassen haben und der dann entsprechend mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist.


Also Straßenverkehr abschaffen, gell?

Was soll man denn machen, wenn einem ein unaufmerksamer Fußgänger bei 50 km/h direkt vor die Karre latscht?

Wie kann man das verhindern? Richtig, Fußgänger schauen vorher, ob frei ist bevor sie die Straße betreten. Dass man solche Selbstverständlichkeiten überhaupt erwähnen muss, find ich schon einigermaßen skurill. Einem Autofahrer hier eine Schuld anzudichten, ist nur noch weltfremd.


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Saludos desde Argentina :-)
911
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Schorsch
Beitrag 13.03.2010, 17:13
Beitrag #49


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Zitat (911 @ 13.03.2010, 16:59) *
Einem Autofahrer hier eine Schuld anzudichten, ist nur noch weltfremd.



Was ist wohl wahrscheinlicher, dass ein Autofahrer eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhält, oder dass ein Fußgänger ohne zu schauen auf die Straße läuft?
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.03.2010, 17:21
Beitrag #50


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Der Prozentsatz von KFZ, welche auf Bürgersteigen fahren und dort die Geschwindigkeitsbegrezung nicht einhalten, ist deutlich geringer als der Prozentsatz Fußgänger, welche einfach auf die Fahrbahn latschen in der fahrlässigen Annahme, die KFZ-Führer können ihr Fahrzeug sofort bis zum Stillstand abbremsen.


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