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> LOF Anhängelast
P.K.
Beitrag 07.03.2010, 10:53
Beitrag #1


Neuling


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Hallo
Ich habe mal eine Frage?
Und zwar geht es um folgenden.

Ich habe ein CF-Moto 500 ATV mit einer Zulassung LOF.ZUGM.GERAETETRAEGER

mit einer Leermasse von G - 340 Kg
aber bei der Anhängelast O.1- und O.2- ( keine Eintragung ) think.gif

Am ATV befindet sich ein kompletter Elektro Satz und AZV mit e.Nr.

Was darf ich mit dem ATV ziehen ? blushing.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 07.03.2010, 11:41
Beitrag #2


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Hallo

Du darfst mit dem ATV, wenn eine Zulassung als LoF Zugmaschine vortliegt, oder wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht über 25 Km/h liegt,
"ziehen was du kannst". Da ist dann nur die zulässige Belastung der Anhängerkupplung (der D-Wert) ausschlaggebend!

(Deshalb haben LoF-Zugmaschinen keine zulässige Anhängelast eingetragen)
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P.K.
Beitrag 07.03.2010, 11:50
Beitrag #3


Neuling


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Zitat (Hoheneicherstation @ 07.03.2010, 11:41) *
Hallo

Du darfst mit dem ATV, wenn eine Zulassung als LoF Zugmaschine vortliegt, oder wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht über 25 Km/h liegt,
"ziehen was du kannst". Da ist dann nur die zulässige Belastung der Anhängerkupplung (der D-Wert) ausschlaggebend!

(Deshalb haben LoF-Zugmaschinen keine zulässige Anhängelast eingetragen)



Hallo Hoheneicherstation wavey.gif

Ja gut und wo find ich den (D-Wert ) wink.gif
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Kami
Beitrag 07.03.2010, 11:53
Beitrag #4


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auf der plakette an der kupplung

Gruss

Kami

Spielverderbermodus an:
zitat §35 stvzo

"bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen - ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein; dies gilt nicht für die mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge - auch mit Anhänger - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h."

ich gehe davon aus das die bbh von dem Teil höher als 25km/h liegt....


Gruss

Kami


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P.K.
Beitrag 07.03.2010, 11:58
Beitrag #5


Neuling


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Hallo Kami


Habe keine Kupplung , es ist ein Kugelkopf think.gif
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Kami
Beitrag 07.03.2010, 12:31
Beitrag #6


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dann stehts auf deinem Kugelkof drauf.

Wenn nix draufsteht is das Teil nur zum rangieren. Und wenn ich ehrlich bin glaub ich nicht das das Teil überhaupt für ne Anhängelast geprüft ist. Der aaS hat da vmtl nur mit Gewalt ne Zulassung hinbiegen wollen...

Gruss

Kami

Zitat (Kami @ 07.03.2010, 11:53) *
...

"bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen - ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein; dies gilt nicht für die mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge - auch mit Anhänger - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h."

ich gehe davon aus das die bbh von dem Teil höher als 25km/h liegt....


Gruss

Kami


lesen müsst man können - ich nehms zurück...
allerdings dann nur für LOF zwecke...

Gruss

Kami


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Hoheneicherstation
Beitrag 07.03.2010, 12:33
Beitrag #7


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Schau mal z.B. diesen Kugelkpf an: http://www2.westfalia.de/shops/agrishop/ma...ugel_ak68_1.htm der hat ein Prüfschild, wo draufsteht was für Gewichte möglich sind. (Der ist auch für die Strasse zulässig)
Auf dieser Seite ist ein ähnlicher Kugelkopf, der hat keine Strasenzulassung: http://www2.westfalia.de/suche/index.php?s...t_finder=D-Wert

Der D-Wert ist wichtig um die zulässige Belastung der Anhängerkupplung festzustellen: http://ww1.safholland.de/sites/damedit/lit...055SB-de-DE.pdf
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Kami
Beitrag 07.03.2010, 12:35
Beitrag #8


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Anhängelast:

D=T*R/(T+R)*9,81 [KN]

T=zgm Zugfahrzeug, T Anhängelast jeweils in t

Wenn D bekannt muss nur noch umgestellt werden...

Gruss

Kami

PS: Deine D-WErt Formel ist für nen Sattelauflieger


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P.K.
Beitrag 07.03.2010, 12:38
Beitrag #9


Neuling


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Hm think.gif

meiner hat e/00-1525 und ist in etwa so blushing.gif
http://cgi.ebay.de/Anhaengerkupplung-Kugel...=item5639d2d6a3
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Kami
Beitrag 07.03.2010, 12:40
Beitrag #10


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so sehen die meisten Kugelköpfe aus... - die WErte sind damit aber unterschiedlich...


Gruss

Kami


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Hoheneicherstation
Beitrag 07.03.2010, 12:50
Beitrag #11


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Dann ist es ein Kugelkopf, der für die Montage an der sogenannten Ackerschiene beim Schlepper vorgesehen ist.
Beispiel: http://www2.westfalia.de/shops/agrishop/ma..._3_5_tonnen.htm ,
der hat aber, wenn er eine Strassenzulassung hat, auch einen D-Wert. Bzw. der Hersteller gibt eine zulässige Anhängelast an.
Dann muss nur das Fahrzeugteil, an dem dieser Kugelkopf angebracht ist, die Belastung aufnehmen können !
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P.K.
Beitrag 07.03.2010, 13:06
Beitrag #12


Neuling


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Und da ist das Problem think.gif

Der Kugelkopf ist mit der Rahmenplatte verbunden und hat einen ( E- Prüfstempel)
aber im Fahrzeugschein steht keine Anhängelast. rofl1.gif

Aber es ist ein Geräteträger (LOF) sad.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 07.03.2010, 13:20
Beitrag #13


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Zitat (P.K. @ 07.03.2010, 14:06) *
aber im Fahrzeugschein steht keine Anhängelast.

Aber es ist ein Geräteträger (LOF)




Das hast Du aber gelesen? http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1056954817 think.gif


Edith: Hat das ATV eine Zulassung als Zugmaschine?
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P.K.
Beitrag 07.03.2010, 13:30
Beitrag #14


Neuling


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LOF Zugmaschine,Geräteträger

laugh2.gif jetzt ist der Groschen gefallen rofl1.gif

Ich DANKE euch für die Antworten.
wavey.gif
Gruss
Peter
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Gast_fusel_*
Beitrag 07.03.2010, 14:04
Beitrag #15





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ich gehe mal davon aus, dass du einen ungebremsten Anhänger ziehen willst. Dann ist §41(11) StVZO zu beachten

Zitat
(11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. ...

d.h. maximal 170kg.
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Hoheneicherstation
Beitrag 07.03.2010, 14:16
Beitrag #16


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Zitat (fusel @ 07.03.2010, 15:04) *
...
Zitat
(11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. ...

...



Hallo

Und was bedeutet das für den Bauern, der mit seinem alten 40er Deutz z.B. einen vollen Miststreuer (3-4Tonnen GG und ungebremst) durch die Landschaft zieht? think.gif
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Gast_fusel_*
Beitrag 07.03.2010, 14:24
Beitrag #17





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der Absatz 11 geht noch weiter.

Zitat
Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen.

für den TE ist das aber irrelevant.
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Hoheneicherstation
Beitrag 07.03.2010, 14:36
Beitrag #18


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Stimmt, hab auch gerade nachgesehen. Wenn das ATV schneller als 30 Km/h fahren kann, und da gehe ich mal von aus,
dann gilt tatsächlich als Achslast des Anhängers höchstens das halbe Leergewicht des Zugfahrzeuges!
Also wäre da nur mit einem gebremsten (Auflaufbremse) Anhänger etwas Sinnvolles zu machen.
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P.K.
Beitrag 07.03.2010, 15:18
Beitrag #19


Neuling


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Hallo
und das auch als LOF und Gerätetreger Zulassung ? für,s ATV think.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 07.03.2010, 16:02
Beitrag #20


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Ja, denn ob Du mit dem ATV einen Anhänhger ziehen darfst, und wie schwer dieser (wenn ungebremst) sein darf, das sind "zwei paar Schuhe".

Bei einer Zulassung als LoF Zugmaschine kann, unabhängig von der Leistungsklausel bei normalen Zugmaschinen, ein Anhänger gezogen werden.

§ 41 STVZO bezieht sich auf die Ausrüstung des Anhängers, also ob dieser (bei mehr als 30 Km/h) gebremst sein muss oder nicht.
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P.K.
Beitrag 07.03.2010, 16:09
Beitrag #21


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Also Hänger dran mit ner 25 und langsam 25kmh fahren. z.b. Feldweg
und keine Bundesstraße. think.gif
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Hoheneicherstation
Beitrag 07.03.2010, 16:18
Beitrag #22


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Nee, dieser: http://www.pongratz-anhaenger.com/uploads/...achplane_01.jpg ist gebremst. So einen darfst Du ziehen soweit und so schwer wie das ATV mitspielt.
Dieser ist ungebremst: http://www.pongratz-anhaenger.com/uploads/...016ccccab56.jpg , der darf von jedem Fahrzeug nur bis zur Hälfte des Leergewichtes vom Zugfahrzeug gezogen werden. ( Bei mehr als 30 Km/h)

Die 30 Km/h-Grenze gilt für das Zugfahrzeug - also nix mit 25 Km/h-Schild an den Anhänger ... whistling.gif



Edith: Angaben beim gebremsten Anhänger geändert!
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P.K.
Beitrag 07.03.2010, 16:32
Beitrag #23


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Nun ja smile.gif
Alles klar wink.gif


Für die Antworten mit so vielen Fachwissen bedanke ich mich nochmals recht herzlich

Grüsse
Peter wavey.gif
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