LOF Anhängelast |
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LOF Anhängelast |
07.03.2010, 10:53
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 07.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53038 |
Ich habe mal eine Frage? Und zwar geht es um folgenden. Ich habe ein CF-Moto 500 ATV mit einer Zulassung LOF.ZUGM.GERAETETRAEGER mit einer Leermasse von G - 340 Kg aber bei der Anhängelast O.1- und O.2- ( keine Eintragung ) Am ATV befindet sich ein kompletter Elektro Satz und AZV mit e.Nr. Was darf ich mit dem ATV ziehen ? |
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07.03.2010, 11:41
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7051 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Hallo
Du darfst mit dem ATV, wenn eine Zulassung als LoF Zugmaschine vortliegt, oder wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht über 25 Km/h liegt, "ziehen was du kannst". Da ist dann nur die zulässige Belastung der Anhängerkupplung (der D-Wert) ausschlaggebend! (Deshalb haben LoF-Zugmaschinen keine zulässige Anhängelast eingetragen) |
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07.03.2010, 11:50
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 07.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53038 |
Hallo Du darfst mit dem ATV, wenn eine Zulassung als LoF Zugmaschine vortliegt, oder wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht über 25 Km/h liegt, "ziehen was du kannst". Da ist dann nur die zulässige Belastung der Anhängerkupplung (der D-Wert) ausschlaggebend! (Deshalb haben LoF-Zugmaschinen keine zulässige Anhängelast eingetragen) Hallo Hoheneicherstation Ja gut und wo find ich den (D-Wert ) |
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07.03.2010, 11:53
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 |
auf der plakette an der kupplung
Gruss Kami Spielverderbermodus an: zitat §35 stvzo "bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen - ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein; dies gilt nicht für die mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge - auch mit Anhänger - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h." ich gehe davon aus das die bbh von dem Teil höher als 25km/h liegt.... Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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07.03.2010, 11:58
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 07.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53038 |
Hallo Kami
Habe keine Kupplung , es ist ein Kugelkopf |
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07.03.2010, 12:31
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 |
dann stehts auf deinem Kugelkof drauf.
Wenn nix draufsteht is das Teil nur zum rangieren. Und wenn ich ehrlich bin glaub ich nicht das das Teil überhaupt für ne Anhängelast geprüft ist. Der aaS hat da vmtl nur mit Gewalt ne Zulassung hinbiegen wollen... Gruss Kami ... "bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen - ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein; dies gilt nicht für die mit elektrischer Energie angetriebenen Fahrzeuge sowie für Kraftfahrzeuge - auch mit Anhänger - mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h." ich gehe davon aus das die bbh von dem Teil höher als 25km/h liegt.... Gruss Kami lesen müsst man können - ich nehms zurück... allerdings dann nur für LOF zwecke... Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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07.03.2010, 12:33
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7051 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Schau mal z.B. diesen Kugelkpf an: http://www2.westfalia.de/shops/agrishop/ma...ugel_ak68_1.htm der hat ein Prüfschild, wo draufsteht was für Gewichte möglich sind. (Der ist auch für die Strasse zulässig)
Auf dieser Seite ist ein ähnlicher Kugelkopf, der hat keine Strasenzulassung: http://www2.westfalia.de/suche/index.php?s...t_finder=D-Wert Der D-Wert ist wichtig um die zulässige Belastung der Anhängerkupplung festzustellen: http://ww1.safholland.de/sites/damedit/lit...055SB-de-DE.pdf |
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07.03.2010, 12:35
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 |
Anhängelast:
D=T*R/(T+R)*9,81 [KN] T=zgm Zugfahrzeug, T Anhängelast jeweils in t Wenn D bekannt muss nur noch umgestellt werden... Gruss Kami PS: Deine D-WErt Formel ist für nen Sattelauflieger -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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07.03.2010, 12:38
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#9
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 07.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53038 |
Hm
meiner hat e/00-1525 und ist in etwa so http://cgi.ebay.de/Anhaengerkupplung-Kugel...=item5639d2d6a3 |
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07.03.2010, 12:40
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2154 Beigetreten: 23.02.2005 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 8533 |
so sehen die meisten Kugelköpfe aus... - die WErte sind damit aber unterschiedlich...
Gruss Kami -------------------- Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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07.03.2010, 12:50
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7051 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Dann ist es ein Kugelkopf, der für die Montage an der sogenannten Ackerschiene beim Schlepper vorgesehen ist.
Beispiel: http://www2.westfalia.de/shops/agrishop/ma..._3_5_tonnen.htm , der hat aber, wenn er eine Strassenzulassung hat, auch einen D-Wert. Bzw. der Hersteller gibt eine zulässige Anhängelast an. Dann muss nur das Fahrzeugteil, an dem dieser Kugelkopf angebracht ist, die Belastung aufnehmen können ! |
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07.03.2010, 13:06
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#12
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 07.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53038 |
Und da ist das Problem
Der Kugelkopf ist mit der Rahmenplatte verbunden und hat einen ( E- Prüfstempel) aber im Fahrzeugschein steht keine Anhängelast. Aber es ist ein Geräteträger (LOF) |
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07.03.2010, 13:20
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7051 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
aber im Fahrzeugschein steht keine Anhängelast. Aber es ist ein Geräteträger (LOF) Das hast Du aber gelesen? http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1056954817 Edith: Hat das ATV eine Zulassung als Zugmaschine? |
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07.03.2010, 13:30
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#14
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 07.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53038 |
LOF Zugmaschine,Geräteträger
jetzt ist der Groschen gefallen Ich DANKE euch für die Antworten. Gruss Peter |
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Gast_fusel_* |
07.03.2010, 14:04
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#15
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ich gehe mal davon aus, dass du einen ungebremsten Anhänger ziehen willst. Dann ist §41(11) StVZO zu beachten
Zitat (11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. ... d.h. maximal 170kg. |
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07.03.2010, 14:16
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7051 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
... Zitat (11) An einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast des Anhängers die Hälfte des Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, jedoch 0,75 t nicht übersteigt. ... ... Hallo Und was bedeutet das für den Bauern, der mit seinem alten 40er Deutz z.B. einen vollen Miststreuer (3-4Tonnen GG und ungebremst) durch die Landschaft zieht? |
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Gast_fusel_* |
07.03.2010, 14:24
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#17
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Guests |
der Absatz 11 geht noch weiter.
Zitat Beträgt jedoch bei diesen Anhängern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, so darf unter den in Satz 1 festgelegten Bedingungen die Achslast mehr als 0,75 t, aber nicht mehr als 3,0 t betragen. für den TE ist das aber irrelevant. |
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07.03.2010, 14:36
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7051 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Stimmt, hab auch gerade nachgesehen. Wenn das ATV schneller als 30 Km/h fahren kann, und da gehe ich mal von aus,
dann gilt tatsächlich als Achslast des Anhängers höchstens das halbe Leergewicht des Zugfahrzeuges! Also wäre da nur mit einem gebremsten (Auflaufbremse) Anhänger etwas Sinnvolles zu machen. |
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07.03.2010, 15:18
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 07.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53038 |
Hallo
und das auch als LOF und Gerätetreger Zulassung ? für,s ATV |
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07.03.2010, 16:02
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7051 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Ja, denn ob Du mit dem ATV einen Anhänhger ziehen darfst, und wie schwer dieser (wenn ungebremst) sein darf, das sind "zwei paar Schuhe".
Bei einer Zulassung als LoF Zugmaschine kann, unabhängig von der Leistungsklausel bei normalen Zugmaschinen, ein Anhänger gezogen werden. § 41 STVZO bezieht sich auf die Ausrüstung des Anhängers, also ob dieser (bei mehr als 30 Km/h) gebremst sein muss oder nicht. |
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07.03.2010, 16:09
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#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 07.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53038 |
Also Hänger dran mit ner 25 und langsam 25kmh fahren. z.b. Feldweg
und keine Bundesstraße. |
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07.03.2010, 16:18
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#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7051 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Nee, dieser: http://www.pongratz-anhaenger.com/uploads/...achplane_01.jpg ist gebremst. So einen darfst Du ziehen soweit und so schwer wie das ATV mitspielt.
Dieser ist ungebremst: http://www.pongratz-anhaenger.com/uploads/...016ccccab56.jpg , der darf von jedem Fahrzeug nur bis zur Hälfte des Leergewichtes vom Zugfahrzeug gezogen werden. ( Bei mehr als 30 Km/h) Die 30 Km/h-Grenze gilt für das Zugfahrzeug - also nix mit 25 Km/h-Schild an den Anhänger ... Edith: Angaben beim gebremsten Anhänger geändert! |
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07.03.2010, 16:32
Beitrag
#23
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 07.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53038 |
Nun ja
Alles klar Für die Antworten mit so vielen Fachwissen bedanke ich mich nochmals recht herzlich Grüsse Peter |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 20:17 |