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> Bekommt man seine alte Fahrerlaubnis wieder nach den neuen Gesetz?
Haribo-40
Beitrag 04.03.2010, 19:05
Beitrag #1


Neuling


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Hallo
Es soll am 3.3.2010 in den Medien gewesen sein,das man seine alte Fahrerlaubnis wieder erhällt von der Führerscheinstelle,ist da was wahres dran?
Ich mußte vor 9 Jahren meinen Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben,wegen mehrfachen auffallen mit Alkohol im Straßenverkehr. Von der Statsanwaltschaft habe ich Post bekommen,das ioch 2 Jahre Zeit hätte eine MPU vorzulegen,danach würde ich meine Fe. wiedererhalten.Leider hatte ich das Geld nicht für die MPU gehabt,und lieber fürs Trinken ausgegeben,weil ich damals ein sehr starkes Trinkerproblem hatte.Also endschied ich mich im Januar 2005 zu einer Langzeittherapie,und bin seitdem Trockender Alkoholiker. Im Jahr 2006 habe ich den Schritt gewagt eine MPU zu machen,und habe gleich beim ersten mal bestanden,mit Erfolg. Ich wollte 2006 den Führerschein neu erwerben,aber konnte es aus Familiengründen nicht machen,bis Heute nicht.So wie es aussieht ist meine MPU nun auch umsonst gewesen,weil die Gültigkeit nach 2 Jahren abläuft.Nun soll dieses neue Gesetz draußen sein,seit dem 3.3. Habe ich Chancen meine alte Führerscheinklasse wieder zubekommen,ohne welche Prüfungen zu machen (Führerschein und MPU) Ich bin Harz 4 Empfänger,und kann es mir eh nicht Leisten,neue Prüfungen zu bezahlen. Mit der alten Fahrerlaubnis hätte ich gute Chancen ,in einer Firma anfangen zu können,weil ich noch bis zu 7,49 t fahren dürfte,mit der alten Klasse 3.
Kann mir einer diese Frage beantworten ob ich die alte Fahrerlaubmis wieder erhalte nach den neuen Gesetz,ohne welche Prüfungen zu machen,oder viel Geld bezahlen?
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GSX-R
Beitrag 04.03.2010, 19:10
Beitrag #2


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Hallo, und willkommen im Verkehrsportal,

was sich geändert hat ist, dass Du auch nach mehr als 2 Jahren keine neue Prüfung ablegen musst. Will heissen, dass Du Deine FE prüfungsfrei neuerteilt bekommst, wenn die Eignungszweifel ausgeräumt sind.
Das ist allerdings schon seit längerem so.

Dass eine MPU nur 2 Jahre gültig ist, höre ich zum ersten mal. think.gif Allerdings bin ich bis jetzt auch davon ausgegangen, dass jemand mit einer positiven MPU sich sofort wieder an den Lappen wagt.

Ich denke, Mr T weiss da näheres drüber.


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Jens
Beitrag 04.03.2010, 19:13
Beitrag #3


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Zitat (GSX-R @ 04.03.2010, 19:10) *
Dass eine MPU nur 2 Jahre gültig ist, höre ich zum ersten mal. think.gif

Das stimmt auch nicht.


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Haengermaxi
Beitrag 04.03.2010, 19:18
Beitrag #4


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Guck mal hier
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Haribo-40
Beitrag 04.03.2010, 19:19
Beitrag #5


Neuling


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Zitat (GSX-R @ 04.03.2010, 19:10) *
Hallo, und willkommen im Verkehrsportal,

was sich geändert hat ist, dass Du auch nach mehr als 2 Jahren keine neue Prüfung ablegen musst. Will heissen, dass Du Deine FE prüfungsfrei neuerteilt bekommst, wenn die Eignungszweifel ausgeräumt sind.
Das ist allerdings schon seit längerem so.

Dass eine MPU nur 2 Jahre gültig ist, höre ich zum ersten mal. think.gif Allerdings bin ich bis jetzt auch davon ausgegangen, dass jemand mit einer positiven MPU sich sofort wieder an den Lappen wagt.

Ich denke, Mr T weiss da näheres drüber.



Also könnte ich Morgen zum Führerscheinstelle gehen,und Nachfragen ob ich meinen Führerschein wiederbekomme?
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GSX-R
Beitrag 04.03.2010, 19:22
Beitrag #6


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Zitat (Haribo-40 @ 04.03.2010, 19:19) *
Also könnte ich Morgen zum Führerscheinstelle gehen,und Nachfragen ob ich meinen Führerschein wiederbekomme?

Nachfragen kannst Du sowieso wink.gif

Du nimmst Dein positives Gutachten, zwei Passbilder, Deinen Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort und einige Euronen, gehst zur FsST und beantragst eine neue FE.

Und dem sollte dann IMHO nichts im Wege stehen. wavey.gif


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Jens
Beitrag 04.03.2010, 19:23
Beitrag #7


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Zitat (Haribo-40 @ 04.03.2010, 19:19) *
Also könnte ich Morgen zum Führerscheinstelle gehen,und Nachfragen ob ich meinen Führerschein wiederbekomme?

Kannst du machen. Du wirst deinen alten Führerschein aber nicht wiederbekommen. Niemals!

Du bekommst eine neue Fahrerlaubnis und somit auch einen neuen Führerschein mit neuem Erteilungsdatum.


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Haribo-40
Beitrag 04.03.2010, 19:28
Beitrag #8


Neuling


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Zitat (GSX-R @ 04.03.2010, 19:22) *
Zitat (Haribo-40 @ 04.03.2010, 19:19) *
Also könnte ich Morgen zum Führerscheinstelle gehen,und Nachfragen ob ich meinen Führerschein wiederbekomme?

Nachfragen kannst Du sowieso wink.gif

Du nimmst Dein positives Gutachten, zwei Passbilder, Deinen Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort und einige Euronen, gehst zur FsST und beantragst eine neue FE.

Und dem sollte dann IMHO nichts im Wege stehen. wavey.gif

Haben die noch alles Liegen,als ich 2006 den Antrag gstellt habe der neuen Fahrerlaubnis. Ich bin da echt mal gespannt drauf.Aber man kennt ja die Berhörden think.gif Ich werde Morgen bestimmt wieder nach Hause geschickt,weil die mir was Anderes erzählt haben
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GSX-R
Beitrag 04.03.2010, 19:29
Beitrag #9


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Glaub ich nicht. Oder die sind komplett unfähig. Sollte es doch der Fall sein, schreib noch mal.


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Haribo-40
Beitrag 04.03.2010, 19:36
Beitrag #10


Neuling


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Zitat (Jens @ 04.03.2010, 19:23) *
Zitat (Haribo-40 @ 04.03.2010, 19:19) *
Also könnte ich Morgen zum Führerscheinstelle gehen,und Nachfragen ob ich meinen Führerschein wiederbekomme?

Kannst du machen. Du wirst deinen alten Führerschein aber nicht wiederbekommen. Niemals!

Du bekommst eine neue Fahrerlaubnis und somit auch einen neuen Führerschein mit neuem Erteilungsdatum.

Wenn ich eine neue Fahrerlaubnis bekomme,bleiben die alten Klassen erhalten.Also bis 7,40 t und Anhänger?

Zitat (GSX-R @ 04.03.2010, 19:29) *
Glaub ich nicht. Oder die sind komplett unfähig. Sollte es doch der Fall sein, schreib noch mal.

Das werde ich auf jeden Fall machen,mit den Schreiben.Gleich wenn ich Morgen von den Verein komme laugh2.gif
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Jens
Beitrag 04.03.2010, 19:38
Beitrag #11


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Zitat (Haribo-40 @ 04.03.2010, 19:34) *
Wenn ich eine neue Fahrerlaubnis bekomme,bleiben die alten Klassen erhalten.Also bis 7,40 t und Anhänger?

Wenn du vor der Entziehung Klasse 3 hattest, bekommst du auf Antrag B, BE, C1, C1E, M, L und S. Falls die Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erteilt worden war, kannst du sogar noch Klasse A1 bekommen.

Einzelheiten zu den Klassen findest du hier.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 04.03.2010, 19:41
Beitrag #12


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Zitat (Haribo-40 @ 04.03.2010, 19:36) *
...Wenn ich eine neue Fahrerlaubnis bekomme,bleiben die alten Klassen erhalten.Also bis 7,40 t und Anhänger?...

Die alte "Klasse 3" gibt es nicht mehr.
Die kriegst automatisch Klasse C1E und solltest darauf achten, dass zur Besitzstandswahrung auch "CE79" eingetragen wird
DANN darft Du alles fahren, was mit der alten Klasse 3 möglich war und außerdem noch ein paar Dinge, die Dir C1E erlaubt.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Jens
Beitrag 04.03.2010, 19:42
Beitrag #13


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 04.03.2010, 19:41) *
Die kriegst automatisch Klasse C1E und solltest darauf achten, dass zur Besitzstandswahrung auch "CE79" eingetragen wird

Meines Wissens ist es bei einer Neuerteilung nicht möglich, CE79 eingetragen zu bekommen.


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GSX-R
Beitrag 04.03.2010, 19:46
Beitrag #14


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Zitat (Jens @ 04.03.2010, 19:42) *
Meines Wissens ist es bei einer Neuerteilung nicht möglich, CE79 eingetragen zu bekommen.

Gilt das nicht nur bei Umschreibungen? think.gif

Dass man CE79 mitbekommt?


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Gast_buerger_*
Beitrag 04.03.2010, 19:49
Beitrag #15





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Zitat
Mit der alten Fahrerlaubnis hätte ich gute Chancen ,in einer Firma anfangen zu können,weil ich noch bis zu 7,49 t fahren dürfte,mit der alten Klasse


Wenn du gewerblich mit der dann erteilten Klasse C1/C1E fahren möchtest, achte bitte gleich bei der Antragstellung darauf das du die Schlüsselnummer "95" eingetragen bekommst dry.gif

wavey.gif
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Gast_klaus62_*
Beitrag 04.03.2010, 19:53
Beitrag #16





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Zitat (Haribo-40 @ 04.03.2010, 19:28) *
Haben die noch alles Liegen,als ich 2006 den Antrag gstellt habe der neuen Fahrerlaubnis.


irgendwo habe ich mal gelesen, dass die Fotos biometrisch sein müssen.

kommt glaube ich auch auf das BL drauf an think.gif
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Jens
Beitrag 04.03.2010, 19:56
Beitrag #17


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Zitat (klaus62 @ 04.03.2010, 19:53) *
irgendwo habe ich mal gelesen, dass die Fotos biometrisch sein müssen.
Richtig, seit dem 30.10.2008

Zitat (klaus62 @ 04.03.2010, 19:53) *
kommt glaube ich auch auf das BL drauf an think.gif
Nö, das ist in ganz Deutschland so.


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Feuerstein
Beitrag 04.03.2010, 21:37
Beitrag #18


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Zitat (Jens @ 04.03.2010, 19:38) *
Wenn du vor der Entziehung Klasse 3 hattest, bekommst du auf Antrag B, BE, C1, C1E, M, L und S. Falls die Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erteilt worden war, kannst du sogar noch Klasse A1 bekommen.


Bist du sicher? think.gif
Die Fahrberechtigung für Fahrzeuge der Klasse A1 hängt doch mit dem Erteilungsdatum vor dem 01.04.80 zusammen. Wenn er nun die Neuerteilung beantragt, bekommt er zwar IMHO die alten Klassen komplett - hat aber nicht mehr Erteilungsdatum "vor dem 01.04.80" und damit auch nicht Anspruch auf A1.

Bei Umschreibung eines alten Führerscheins ist das sicher anders - da ändert sich ja das Erteilungsdatum nicht.
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Jens
Beitrag 04.03.2010, 21:52
Beitrag #19


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Zitat (Feuerstein @ 04.03.2010, 21:37) *
Bist du sicher? think.gif

yes.gif siehe z.B. §76 Nr. 11a FeV

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 05.03.2010, 09:35
Bearbeitungsgrund: Link korrigiert


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Gast_klaus62_*
Beitrag 05.03.2010, 07:35
Beitrag #20





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Zitat (Jens @ 04.03.2010, 19:56) *
Zitat (klaus62 @ 04.03.2010, 19:53) *
irgendwo habe ich mal gelesen, dass die Fotos biometrisch sein müssen.
Richtig, seit dem 30.10.2008

Zitat (klaus62 @ 04.03.2010, 19:53) *
kommt glaube ich auch auf das BL drauf an think.gif
Nö, das ist in ganz Deutschland so.


jetzt habe ich fast was übersehen blushing.gif

Jens, Danke für die Auskunft wavey.gif
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Haengermaxi
Beitrag 05.03.2010, 07:59
Beitrag #21


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Zitat (Jens @ 04.03.2010, 21:52) *

funzt nicht.
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Mr.T
Beitrag 05.03.2010, 09:36
Beitrag #22


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Jetzt funktioniert es.


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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ROMAND
Beitrag 05.03.2010, 21:04
Beitrag #23


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Zitat (buerger @ 04.03.2010, 19:49) *
Wenn du gewerblich mit der dann erteilten Klasse C1/C1E fahren möchtest, achte bitte gleich bei der Antragstellung darauf das du die Schlüsselnummer "95" eingetragen bekommst dry.gif

wavey.gif


Sind denn an die Schlüsselnummer "95" noch weitere Auflagen,Prüfungen oder Gebühren geknüpft?
Kann die CE79 nun doch zurückbekommen werden?

Grüße vom
Romand
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Polo79
Beitrag 05.03.2010, 21:12
Beitrag #24


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Zitat (ROMAND @ 05.03.2010, 21:04) *
Sind denn an die Schlüsselnummer "95" noch weitere Auflagen,Prüfungen oder Gebühren geknüpft?
Nach GebTSt werden 28,60 € für den "Eintrag der Schlüsselnummer im Führerschein nach Grundqualifikation oder Weiterbildung nach § 5 Abs. 2 BKrFQV" fällig. M.E. fällt der Eintrag der 95 zur Verdeutlichung des Besitzstandes nicht darunter. unsure.gif

Zitat (ROMAND @ 05.03.2010, 21:04) *
Kann die CE79 nun doch zurückbekommen werden?
Gute Frage.
Langsam glaube ich, Herr Tiefentümpel hat das Gesetz als Erinnerung mitgenommen und gibt es nicht mehr her. whistling.gif
Im Ernst. Das Gesetz ist durch, es muss nur noch verkündet werden. Weiß jemand, wielange das maximal dauern darf? unsure.gif


--------------------
[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Haribo-40
Beitrag 12.03.2010, 12:54
Beitrag #25


Neuling


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Eine gute Nachricht habe ich für die,denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Ich bekomme meine alte Fahrerlaubnis wieder,von der Führerscheinstelle.Antrag auf wieder erlangen wurde gestellt,und die 172,10€ Verwaltungs und Bearbeitungsgebühren wurden auch bezahlt.Die verraussetzungen zum wiedererlangen der alte Klasse 3,sieht wie folgt aus. 1. eine MPU muß gemacht wurden sein(gültigkeit der MPU beträgt 10 Jahre) 2.Erste Hilfe und Sehtest. 3.den Antrag auf wiedererlangen.Diese Sachen reichen aus,für die alte Klasse 3 bis 3.5 t mit Anhänger bis 3,5 t aus.Will man bis 7,49 t fahren,muß ein Gutachten vom Augen und Facharzt mit gebracht werden.Wenn man den neuen Führerschein bekommt,wird keine neue Probezeit ausgesprochen.Außer man ist seinen alten Lappen in der Probezeit losgeworden,dann tritt die Restzeit in Kraft.Achja,eines ist noch ganz Wichtig.Nach der MPU sollten keine neuen Eintragungen im Führungszeugnis oder in der Straßenkatei in Flendsburg stehen,Dann könnte es Probleme geben.Ich bekomme jetzt in 3 Wochen meinen neuen Führerschein B und CE wieder,ohne eine Prüfung ablegen zu müssen.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 14.03.2010, 22:39
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat gelöscht
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Kai R.
Beitrag 12.03.2010, 13:34
Beitrag #26


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Glückwunsch! Und gute Fahrt.

Klappt das mit dem Job jetzt auch?

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Haribo-40
Beitrag 12.03.2010, 15:53
Beitrag #27


Neuling


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Mein Chef kann mich jetzt mehr einsetzen,und ich verdiene jetzt mehr smile.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 14.03.2010, 22:39
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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nachteule
Beitrag 13.03.2010, 00:15
Beitrag #28


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Hallo, Haribo-40,

Erbesenzählermodus eingeschaltet:

Das hier

Zitat (Haribo-40 @ 12.03.2010, 12:54) *
Ich bekomme meine alte Fahrerlaubnis wieder,......

stimmt nicht.

Du bekommst eine neue Fahrerlaubnis.

Zu der gratuliere ich allerdings recht herzlich. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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