Bußgeld aus Holland |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
Bußgeld aus Holland |
23.02.2010, 21:56
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 23.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52870 |
war im Sommer letzten Jahres in Holland und habe dort eine Woche in einem Hinterhof geparkt und konnte nur ein Ticket für 30 min ziehen. Da die Fähre ging dachte ich, passt schon. Nun gut, hat 2 Knöllchen bekommen, waren jeweils glaube ich etwas bei 50€. Habe dann Post aus Holland bekommen. Hatte im Internet etwas gestöbert und gelesen, erstmal keine Sorgen machen, kein Eintreibungsabkommen.... . Nun bin ich aber bei jeweils 100€ pro Knöllchen, deren Bescheide ich immer getrennt bekomme. Nun lese ich etwas das ab Oktober ein Abkommen zur Eintreibung in Kraft treten soll. Kann mir da evtl. jemand etwas genaueres zu sagen? Komme ich da noch irgendwie drumherum oder günstiger bei weg? Der Wagen ist zudem auf meine Mutter angemeldet, die es aber nicht war. Herzlichen Dank im Voraus. Thomas |
||||
|
|||||
|
23.02.2010, 23:24
Beitrag
#2
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4564 |
Bei dem Abkommen müsste es sich um Bußgelder ab 70 Euro handeln.
Wenn jemand in den nächsten (5 ?) Jahren nochmal mit dem Auto nach Holland fahren möchte, solltest Du zahlen. -------------------- Gruß, Andreas
|
|
|
24.02.2010, 00:22
Beitrag
#3
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9919 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 |
Wenn jemand in den nächsten (5 ?) Jahren nochmal mit dem Auto nach Holland fahren möchte, solltest Du zahlen. Oder ein neues Kennzeichen besorgen, also ummelden. Das kommt wohl billiger.Ansonsten abwarten bis der gerichtliche Mahnbescheid kommt. Was aber nicht passieren wird, auch nach Oktober nicht. -------------------- Wer bremst hat Angst
|
|
|
24.02.2010, 00:40
Beitrag
#4
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Verstöße beim bezahlten Parken (zu kurze Dauer auf dem Parkschein) werden nach niederländischem Recht durch Zuschläge bei der Eintreibung der "Parksteuer" abgegolten, sie haben also keinen straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Charakten und fallen schon aus diesem Grund nicht unter das Vollstreckungsübereinkommen. Das muss man sich so vorstellen, als würde jemand, der in D seine Hundesteuer nicht an die Gemeinde zahlt, Zuschläge für den Verwaltungsmehraufwand zahlen müssen.
Die Steuer kann natürlich trotzdem eingetrieben werden, wenn man sich wieder in die Niederlande begibt. Eine Eintreibung in D mittels gerichtlicher Schritte wird in D aber schon seit Jahren nicht mehr versucht, auch wenn sich immer wieder Rechtsanwaltskanzleien dazu hinreißen lassen, entsprechende Drohungen auszusprechen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
24.02.2010, 08:44
Beitrag
#5
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Oder ein neues Kennzeichen besorgen, also ummelden. Das kommt wohl billiger. Billiger mag es sein, nützt aber nichts, da der Halter des Wagens den niederländischen Behörden mittlerweile namentlich bekannt ist. @ rshunter: Ich nehme mal an, die Briefe waren an Deine Mutter als Fahrzeughalterin adressiert. Falls ja, dann muss Deine Mutter damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden, falls sie in den nächsten 20 (zwanzig!) Jahren in den Niederlanden in eine Personenkontrolle gerät. Ob mit dem fraglichen Auto, dem gleichen Kennzeichen, ob im Zug oder am Flughafen, das ist völlig egal. Willst Du das vermeiden, dann zahle, und zwar in voller Höhe. Für ein Eintreiben dieser Parksteuer außerhalb der Niederlande gibt es allerdings keine rechtliche Grundlage. Sollten sich also irgendwelche deutschen Inkassobüros oder Rechtsanwälte zu Wort melden, so kannst Du deren Schreiben getrost ignorieren. MfG Gerhard -------------------- |
|
|
24.02.2010, 17:30
Beitrag
#6
|
|
Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 23.02.2010 Mitglieds-Nr.: 52870 |
Ein Ticket hatte ich dann nicht gelöst da ich mir eigentlich sicher war das wenn, sie mir so oder so eines ausstellen würden.
Ist schon irgendwie ärgerlich. Die Kosten werden natürlich steigen und diese werden die irgendwann eintreiben wenn die einen erwischen. Evtl. kann ich denen ja ein Angebot machen die ursprünglichen Kosten zu begleichen. Danke euch nochmal. |
|
|
24.02.2010, 21:45
Beitrag
#7
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4289 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 |
Hallo!
Evtl. kann ich denen ja ein Angebot machen die ursprünglichen Kosten zu begleichen. Das nützt gar nichts. Entweder Du begleichst die Forderung in voller Höhe, oder Du riskierst es. Bzw. lässt es Deine Mutter riskieren ... MfG Gerhard -------------------- |
|
|
13.10.2010, 08:27
Beitrag
#8
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 19.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9836 |
Hallo,
ich habe am 6.Juli 2010 einen Bußgeldbescheid aus Holland bekommen über 59,-€ (12km/h zu schnell auf der Autobahn) Am 16. September kam Mahnung über 72,25€. Gibt es schon ein Abkommen mit Deutschland bzw. ab welcher Bußgeldhöhe wird eingetrieben. wenn ich bis 16.10.2010 nicht bezahle, ist eine Erhöhung auf 105,38€ angekündigt. Wer kann mir da was kongretes sagen. Danke Sepp |
|
|
13.10.2010, 08:33
Beitrag
#9
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17060 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
Das Abkommen soll kommen.
Im übrigen verweise ich auf die Aussagen von @GerhardNL Zitat Falls ja, dann muss Deine Mutter damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden, falls sie in den nächsten 20 (zwanzig!) Jahren in den Niederlanden in eine Personenkontrolle gerät.
-------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
|
|
13.10.2010, 08:51
Beitrag
#10
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Das entsprechende Gesetz ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, welches aktuell und für Dich relevant durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen geändert wird. Aktuell deswegen, weil es vom Bundestag beschlossen, vom Bundesrat abgesegnet, aber nach meinem Kenntnisstand noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet ist.
Danach können ausländische Geldbußen in Deutschland durch die entsprechende deutsche Stelle vollstreckt werden. Jedoch nur, "wenn die nicht gerichtliche Entscheidung [in den Niederlanden] über die Verhängung der Geldsanktion nach dem 30. September 2010 ergangen ist“ und "die verhängte Geldsanktion den Betrag von 70 Euro [...] erreicht" (§§ 98 und 87b Abs. 3 Nr. 2 Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsache [neu]). |
|
|
13.10.2010, 10:10
Beitrag
#11
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2546 Beigetreten: 08.08.2009 Mitglieds-Nr.: 49919 |
Bußgelder diemit dem In Kraft treten es Gesetzen erhoben oder rechtskräfig wrden. werden, können auch eingetrieben werden, auch wenn der Verstoß vor dem Ingkraft treten war.
Nun ist die Frage, werden die BG auch wie bei uns 14 Tage nach Zustellung rechtskräftig, oder gibt dort andere Fristen? |
|
|
13.10.2010, 10:23
Beitrag
#12
|
|
Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Die wichtige Formulierung ist: "wenn die nicht gerichtliche Entscheidung über die Verhängung der Geldsanktion nach dem 30. September 2010 ergangen ist“. Es geht folglich nicht um Rechtskraft -die kann ja erst nach Abschluss des im neuen Gesetz vorgesehenen Rechtsschutzverfahrens eintreten-, sondern um die Bekundung des behördlichen Willens, eine Geldsanktion zu erheben.
Da @Sepp nicht nur einen Bußgeldbescheid sondern auch eine Mahnung vor dem 30.09. erhalten hat, greift die Neuregelung hier mMn nicht. Aber dem Hinweis von @Q-Treiberin/@GerhardNL ist bei der langen Frist eigentlich nichts hinzuzufügen. |
|
|
13.10.2010, 21:56
Beitrag
#13
|
|
Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Es geht folglich nicht um Rechtskraft -die kann ja erst nach Abschluss des im neuen Gesetz vorgesehenen Rechtsschutzverfahrens eintreten-, sondern um die Bekundung des behördlichen Willens, eine Geldsanktion zu erheben. Maßgeblich sollte also das Ausstellungsdatum des niederländischen Bußgeldbescheides sein. Es geht also weder um die Rechtskraft nach niederländischem Recht (diese kann nach dem deutschen Gesetz ohnehin nicht mehr in Frage gestellt werden) noch um irgendwelche Maßnahmen in Deutschland. Geschwindigkeitsverstöße werden in den NL übrigens anders geahndet als Parkverstöße beim bezahlten Parken: bei letzteren wird lediglich die "Parksteuer" plus einer saftigen Nacherhebungsgebühr verlangt, d.h. es handelt sich nicht um eine bußgeldartige Sanktion, sondern um eine Gebühr beim Eintreiben einer Steuer. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
26.10.2010, 10:32
Beitrag
#14
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 14 Beigetreten: 19.05.2005 Mitglieds-Nr.: 9836 |
da ich regelmäßig in Holland unterwegs bin, und die Summe ja auch nicht gravierend hoch ist, habe ich bezahlt.
Danke Allen die sich geäußert haben Gruß Sepp |
|
|
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 24.04.2024 - 17:48 |