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> Umweltplakette passt nicht zum Kennzeichen
911
Beitrag 05.02.2010, 10:38
Beitrag #1


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Hallo VP,

letzte Woche habe ich ein Auto umgemeldet (neue Kennzeichen), heute morgen fiel mein Blick auf ein Detail, dass ich völlig vergessen hatte: Die Umweltplakette. Auf dieser steht nämlich noch das alte Kennzeichen... whistling.gif

Jetzt ist meine Neugier aber geweckt, zumal ich in der Zeit auch sehr häufig in einer Umweltzone war. Was hätte man mir vorgeworfen, wäre diese Nichtigkeit von einer findigen Politesse ausgemacht worden? Kleinigkeit oder hätte man mir eventuell sogar ganz böse Dinge unterstellt? (Kennzeichenmissbrauch blink.gif )

Schwerverbrecher 911 laugh2.gif


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Saludos desde Argentina :-)
911
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superdiesel
Beitrag 05.02.2010, 10:51
Beitrag #2


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Man hätte dir einfach eine fehlende Plakette vorgeworfen und kassiert.
So wurde hier schon zweimal im Forum von ertappten entgeisterten Fahrern berichtet.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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dete
Beitrag 05.02.2010, 11:32
Beitrag #3


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Dem vermag ich so nicht zu folgen!

Der Tatbestand:Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbotes zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (n Z. ... ) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.

Wenn er eine Plakette hat, darf er, oder?

Übrigens, ich habe ohne Worte beim Ummelden die Plakette erhalten und jetzt zwei am Fahrzeug!


dete
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superdiesel
Beitrag 05.02.2010, 11:50
Beitrag #4


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Ja, man kann sich vielleicht über den Sinn des eingetragenen Kennzeichens auf der Plakette streiten.

Immerhin wird das Kennzeichen-Merkmal in §3 (2) dieser Emmissions-Verordnung gefordert.
IMHO gilt die Plakette daher logischerweise auch nur für das eingetragene Kennzeichen.


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Enrico
Beitrag 06.02.2010, 23:01
Beitrag #5


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Zitat (superdiesel @ 05.02.2010, 11:50) *
...

Immerhin wird das Kennzeichen-Merkmal in §3 (2) dieser Emmissions-Verordnung gefordert.
...


Nein, da steht lediglich, dass beim Ausstellen der Plakette das eingetragenen Kennzeichen mit dem Fahrzeugkennzeichen übereinstimen muss. Es steht nirgends book.gif noch einmal explizit, dass das Kennzeichen auf der Plakette dauerhaft mit dem Fahrzeugkennzeichen übereinstimmen muss.
Wieso auch? Es ist doch noch dasselbe Fahrzeug, für das die Plakette ausgestellt wurde!


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Gruß Enrico


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Heinz Wäscher
Beitrag 07.02.2010, 12:35
Beitrag #6


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Zitat (superdiesel @ 05.02.2010, 10:51) *
Man hätte dir einfach eine fehlende Plakette vorgeworfen und kassiert.
So wurde hier schon zweimal im Forum von ertappten entgeisterten Fahrern berichtet.


Aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Das KFZ war doch mit einer Plakette ausgestattet, nur stand dort etwas anderes drauf.
Zum Befahren einer Umweltzone ist nur eine aufgekebte Plakette innen an der Windschutzscheibe nötig.
Zitat
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1) Vorschriftzeichen

Erläuterung
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 „Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ nimmt Kraftfahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, die mit einer auf dem Zusatzzeichen in der jeweiligen Farbe angezeigten Plakette nach § 3 Abs. 1 der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung vom 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218), die zuletzt durch die Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793) geändert worden ist, ausgestattet sind.

Plakette mit anderem Kennzeichen = gar keine Plakette ?????? blink.gif

Wer denkt sich so etwas aus, bzw. wieso würde ein Richter das genauso sehen think.gif


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Haberlon
Beitrag 07.02.2010, 21:12
Beitrag #7


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Zitat (dete @ 05.02.2010, 11:32) *
Übrigens, ich habe ohne Worte beim Ummelden die Plakette erhalten und jetzt zwei am Fahrzeug!


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MickyMaus
Beitrag 07.02.2010, 23:14
Beitrag #8


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Zitat (Heinz Wäscher @ 07.02.2010, 12:35) *
Plakette mit anderem Kennzeichen = gar keine Plakette ?????? blink.gif

Wer denkt sich so etwas aus, bzw. wieso würde ein Richter das genauso sehen think.gif

Plakette mit anderem Kennzeichen = Plakette gehört zu einem anderen Fahrzeug, für das vorliegende Fahrzeug liegt keine Plakette vor, die der Vorschrift entspricht:

Zitat (35. BImSchV @ §3(2))
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.


Zitat (Haberlon @ 07.02.2010, 21:12) *
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Was spricht dagegen? Bzw. wer zwingt eine Ausgabestelle, die 5€ zu verlangen?


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Viele Grüße,
MM
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dete
Beitrag 08.02.2010, 08:04
Beitrag #9


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Zitat (Haberlon @ 07.02.2010, 21:12) *
Zitat (dete @ 05.02.2010, 11:32) *
Übrigens, ich habe ohne Worte beim Ummelden die Plakette erhalten und jetzt zwei am Fahrzeug!


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Jawoll!


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CvR
Beitrag 08.02.2010, 10:54
Beitrag #10


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Zitat (MickyMaus @ 07.02.2010, 23:14) *
Plakette mit anderem Kennzeichen = Plakette gehört zu einem anderen Fahrzeug, für das vorliegende Fahrzeug liegt keine Plakette vor, die der Vorschrift entspricht:

Zitat (35. BImSchV @ §3(2))
(2) In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.


Ja und? Das hat die Ausgabestelle doch gemacht... Das Kennzeichen des Wagens (zum damaligen Zeitpunkt) eingetragen und die Plakette angebracht. Was immer die Ausgabestelle tut: Sie kann nur den Ausgabezeitpunkt berücksichtigen. Da sich dieser Passus jedoch ausschließlich an die Ausgabestelle richtet und nicht an den Fahrer/Halter... Mit der Ausgabe und Aufklebung ist das Fahrzeug ordnungsgemäß gekennzeichnet, das Fahrzeug ist vom Verbot befreit. Wenn diese Befreiung irgendwann enden sollte, so müsste diese Beendigung der Befreiung vom Verbot irgendwo vorgesehen sein.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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blackdodge
Beitrag 08.02.2010, 18:00
Beitrag #11


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bitte beachtet dass die Zulassungsstellen ja jetzt umgehend die Kennzeichen nach Abmeldung ohne Reservierung NEU vergeben können.


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Haberlon
Beitrag 08.02.2010, 18:21
Beitrag #12


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Zitat (MickyMaus @ 07.02.2010, 23:14) *
Zitat (Haberlon @ 07.02.2010, 21:12) *
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Was spricht dagegen? Bzw. wer zwingt eine Ausgabestelle, die 5€ zu verlangen?


Nichts, ich wollt's nur wissen. Wußte auch nicht, daß die Erhebung des Betrages freiwillig ist, gibt ja auch geregelte Gebühren, die erhoben werden müssen (z.B. Sehtest).
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