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> Autobahn über Autobahnmeistereiauffahrt verlassen? Strafe?
Nacks
Beitrag 28.01.2010, 15:37
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich wohne direkt hinter einer Autobahnmeisterei und ich muss jeden Tag auf die Autobahn. Die nächste Autobahnauffahrt ist aber einige Kilometer entfernt. Die Autobahnmeisterei hat eine eigene Auf- und Abfahrt auf der Autobahn. Diese ist auch nicht durch eine Schranke verschlossen.

Was passiert mir nun wenn ich diese Auf- und Abfahrt wiederrechtlich nutze? Das ganze ist in Bayern.

Gruß
Nacks
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Andreas
Beitrag 28.01.2010, 15:42
Beitrag #2


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Zitat (Nacks @ 28.01.2010, 15:37) *
Diese ist auch nicht durch eine Schranke verschlossen.


Dort steht aber vermutlich ein Schild, oder? think.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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durban
Beitrag 28.01.2010, 15:45
Beitrag #3


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Wenn die Stelle nicht zum Ein- und Ausfahren vorgesehen ist, kostet das Ein- und Ausfahren (ohne GEfährdung anderer) 25 Euro.

mfG
Durban


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Proxima Estación: Esperanza.
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Kai R.
Beitrag 28.01.2010, 15:59
Beitrag #4


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Zitat (Nacks @ 28.01.2010, 15:37) *
Was passiert mir nun wenn ich diese Auf- und Abfahrt wiederrechtlich nutze?

nichts, wenn Dich niemand dabei erwischt. Tust Du es öfter (oder gar regelmässig) musst Du sicher damit rechnen, dass Dich mal ein freundlicher Strassenmeister anzeigt. Falls es nicht sogar einmal eine Polizei mitbekommt, die nutzen solche Ein- und Ausfahrten auch. Dann wie beschrieben 25.- €.

Also kann man das mal machen, regelmässig würde ich es nicht tun.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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jfk
Beitrag 28.01.2010, 17:33
Beitrag #5


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Hätte @Nacks als quasi Anlieger Chancen auf eine Dauerausnahmegenehmigung zum Befahren der Auffahrt??


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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nachteule
Beitrag 28.01.2010, 17:43
Beitrag #6


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Hallo, Nacks,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Solche Betriebsauffahrten sind nur für berechtigte Fahrzeuge gedacht, da sie in der Regel keine Beschleunigungs - und Verzögerungsstreifen haben.

Solltest Du einmal erwischt werden, kostet es 25.- €, sollte es öfter vorkommen, kann wegen Vorsatz durchaus auch ein Bußgeld und Punkte fällig werden.

Es gibt sogar Richter, die bei wiederholter Zuwiderhandlung ein Fahrverbot verhängen.

Kommt es zu einem Unfall, weil Du jemanden beim Einfahren zu einem Fahrstreifenwechsel zwingst, oder auch nur, wenn jemand sich zu so einem Fahrstreifenwechsel gezwungen sieht, kann es richtig teuer werden.

Lass es also sein und nutze, wie jeder andere auch, die regulären Aus - und Einfahrten.

Selbst die Mitarbeiter der Autobahnmeisterei dürfen diese Auffahrt nicht mit ihren Privatfahrzeugen benutzen und müssen, wenn sie es trotzdem machen, mit Konsequenzen rechnen.

Hallo, JFK,

eine Ausnahmegenehmigung für Anwohner gibt es nicht.

Viele Grüße,

Nachteule

Der Beitrag wurde von nachteule bearbeitet: 28.01.2010, 17:44


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Nacks
Beitrag 28.01.2010, 19:54
Beitrag #7


Neuling


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Hallo,

erstmal nochmal der Nachtrag und Hallo an die Leute hier im Board.

Vielen Dank für eure Beiträge.

Ich mache das eigentlich nicht öffters da ich da noch nicht so lange wohne. Aber mir ist schon aufgefallen wenn ich zu einer ungünstigen Zeit von der Arbeit heim komme (habe keine regelmäßigen Arbeitszeiten, wenn die Arbeit im Büro getan darf ich nach Hause gehen) und sollte das mal so um 18 Uhr sein oder Freitags gar mal um 12 dann stehe ich an der Autobahnausfahrt immer an einer Ampel und das nicht gerade kurz.

Würde ich auf der Autobahn ein paar Kilometer weiter fahren, könnte ich die Ampel und den Stau umgehen und würde 15 Minuten früher heim kommen. Da würde es auch nur um die Ausfahrt gehen. Naja mal schauen. Evtl. mache ich es ja ein paar mal. 25€ wäre es mir evtl. wert think.gif whistling.gif
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moderatschnell
Beitrag 28.01.2010, 20:35
Beitrag #8


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Zitat (Nacks @ 28.01.2010, 19:54) *
Evtl. mache ich es ja ein paar mal. 25€ wäre es mir evtl. wert


Hallo Nacks,

Deinen Text habe ich so verstanden, dass Du die Meisterei-auf-ab-fahrt
wenn dann zum Abfahren und nicht zum Auffahren nutzen würdest.
Dabei dürfte immerhin die Gefahr wirklich klein sein, einen Unfall
auf der Autobahn zu verursachen.

Lass Dir alternativ ein paar schöne Hörbücher schenken, die Du
beim jeweiligen Warten vor Deiner "Krisenampel" abspielst.
Wenn Du mich bezahlst, schreib ich Dir auch eine Reihe echter
Gruselgeschichten mit Titeln wie "Die Strassenmeisterei und das Loch"
oder "Die Hexen aus der Strassenmeisterei" oder "Schleudertrauma
hinter der Strassenmeisterei" oder "25 Euro für ein Halleluja".
Hier im VP findet sich dann auch bestimmt Leutchen, die
das gut und gerne aufsprechen.

moderat-warnend-und-werbend


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Calendula
Beitrag 28.01.2010, 20:50
Beitrag #9


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Zitat (moderatschnell @ 28.01.2010, 20:35) *
Wenn Du mich bezahlst, schreib ich Dir auch eine Reihe echter
Gruselgeschichten...
Ich schließe mich an mit "Die kalte Hand am Hinterkopf des Straßenmeisters".
Oder doch lieber romatisch? "Umweg durch den Silberwald". cool.gif
Wer mag denn lesen? smile.gif

Back to topic:
Zitat (Nacks)
Würde ich auf der Autobahn ein paar Kilometer weiter fahren, könnte ich die Ampel und den Stau umgehen und würde 15 Minuten früher heim kommen.

Das habe ich nicht ganz verstanden.
Würdest du dann die nächste reguläre Ausfahrt nehmen oder den Weg durch die Straßenmeisterei?


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moderatschnell
Beitrag 28.01.2010, 20:54
Beitrag #10


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Hallo Calendula,

Du kommst wie gerufen. Genau an Dich hatte ich nämlich
als Co-Schreiberin gedacht... rolleyes.gif (Du weisst schon,
die guten alten Zeiten mit den Limericks...)

Zitat (Calendula @ 28.01.2010, 20:50) *
Zitat (moderatschnell @ 28.01.2010, 20:35) *
Wenn Du mich bezahlst, schreib ich Dir auch eine Reihe echter
Gruselgeschichten...
Ich schließe mich an mit "Die kalte Hand am Hinterkopf des Straßenmeisters".
Oder doch lieber romatisch? "Umweg durch den Silberwald". cool.gif
Wer mag denn lesen? smile.gif


Vielleicht Q-Treiberin, dann könnte man auch schon direkt bei den
Aufnahmen klären, ob irgendwelche C-Kassen-Gebühren anfallen.

moderatfigaro


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nachteule
Beitrag 28.01.2010, 21:02
Beitrag #11


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Hallo, Moderatschnell,

Zitat (moderatschnell @ 28.01.2010, 20:35) *
....wenn dann zum Abfahren und nicht zum Auffahren nutzen würdest.
Dabei dürfte immerhin die Gefahr wirklich klein sein, einen Unfall
auf der Autobahn zu verursachen.

die nachfolgenden Fahrer rechnen aber nicht damit, dass jemand einfach so abbremst und an einer Stelle, die nicht als Ausfahrt gekennzeichnet ist, abbremst, um auszufahren.

Der erste Laster kann sicher noch bremsen, der zweite vielleicht auch noch, und der dritte ist platt.

Der Fehler liegt dann sicher auch beim fehlenden Abstand, aber trotzdem kann es schnell mal Tote geben.

Hält der TE dann nicht einmal an, weil er den Unfall nicht auf sich bezieht, was ist dann? think.gif

Hallo, Nacks,

glaubst Du, dass Du mehr Rechte hast, als andere, die den gleichen Weg haben und ebenfalls im Stau stehen?

Viele Grüße,

Nachteule


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moderatschnell
Beitrag 28.01.2010, 21:13
Beitrag #12


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Hallo Nachteule,

Zitat (nachteule @ 28.01.2010, 21:02) *
die nachfolgenden Fahrer rechnen aber nicht damit, dass jemand ... an einer Stelle,
die nicht als Ausfahrt gekennzeichnet ist, abbremst, um auszufahren...
Der erste Laster kann sicher noch bremsen, der zweite vielleicht auch noch, und der dritte ist platt.
... kann es schnell mal Tote geben.


Du hast vollkommen recht. Auch Abfahren an einer
Strassenmeisterei-Abfahrt ist totaler Schwachsinn.

moderatvernünftig


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haidi
Beitrag 28.01.2010, 21:28
Beitrag #13


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Wenn man das vernünftig macht, dann macht man das mit Pannenblinkanlage am Pannenstreifen und nicht auf der ersten Fahrspur, da dürfte es dann von der Sicherheit her kein Problem geben. Man muss sich halt eine gute Ausrede einfallen lassen, warum man die Autobahn verlassen hat (Benzinmangel?)

Hannes
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moderatschnell
Beitrag 28.01.2010, 21:32
Beitrag #14


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Zitat (haidi @ 28.01.2010, 21:28) *
Wenn man das vernünftig macht, dann macht man das mit Pannenblinkanlage am Pannenstreifen und nicht auf der ersten Fahrspur, da dürfte es dann von der Sicherheit her kein Problem geben. Man muss sich halt eine gute Ausrede einfallen lassen, warum man die Autobahn verlassen hat (Benzinmangel?)


Ne Hannes, keine gute Idee:

(i) Pannenfahrzeuge auf dem Pannenstreifen sind ein Sicherheitsrisiko.

(ii) Wenn ein Strassenmeister das durchdachte Manöver zwei Mal
still beobachtet und beim dritten Mal Polizei dabei hat, dann gibt
es wegen Vorsatz nicht nur 25 Euro, sondern doppelten Satz und
Punkte.

moderatvernünftig (immer noch)


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Calendula
Beitrag 28.01.2010, 21:45
Beitrag #15


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Zitat (haidi @ 28.01.2010, 21:28) *
Man muss sich halt eine gute Ausrede einfallen lassen, warum man die Autobahn verlassen hat (Benzinmangel?)

Purer Zufall/Glück, wenn da eine Autobahnmeisterei in der Nähe ist?
Klappt imho nur einmal.


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nachteule
Beitrag 28.01.2010, 22:10
Beitrag #16


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Hallo, Haidi,

liegenbleiben wegen Kraftstoffmangel kostet ebenfalls 25.- €, bei Vorsatz 50.- €.

Muss das Fahrzeug durch die Polizei abgesichert werden, kommen locker Kosten von 100.- € (+/-) dazu, und auch noch die Abschleppkosten.

Wenn jemand meint, er müsste wegen Kraftstoffmangel vorzeitig die BAB verlassen, muss man sich die Frage stellen, warum er nicht schon vorher abgefahren ist, um rechtzeitig zu tanken.

Kleine Anekdote dazu: Letztens meinte jemand zu mir, er wäre nur deshalb schneller gefahren, weil sein Tank fast leer sei und er es deshalb eilig habe, zur Tankstelle zu fahren.

Als ich daraufhin sagte, dass meine Oma, wenn sie gemerkt hat, dass das Wollknäuel kleiner wird, immer schneller gestrickt hat, damit der Pullover fertig wird, bevor die Wolle zu Ende ist, hat er zuerst ein wenig überlegt und dann kleinlaut zugegeben, dass er wohl Müll geredet hat. laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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GrünWeißNRW
Beitrag 28.01.2010, 22:12
Beitrag #17


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Zitat (Nacks @ 28.01.2010, 19:54) *
Würde ich auf der Autobahn ein paar Kilometer weiter fahren, könnte ich die Ampel und den Stau umgehen und würde 15 Minuten früher heim kommen.
Würde ich auf dem Heimweg mit 100 km/h durch die Ortschaften fahren, wäre ich auch schneller zu Hause. Darf ich aber nicht.

Zitat (haidi @ 28.01.2010, 21:28) *
Man muss sich halt eine gute Ausrede einfallen lassen, warum man die Autobahn verlassen hat (Benzinmangel?)
Die Ausrede ist ja super rolleyes.gif
Dann muss nur noch die Tanknadel mitspielen...

Zitat (nachteule @ 28.01.2010, 22:10) *
Muss das Fahrzeug durch die Polizei abgesichert werden, kommen locker Kosten von 100.- € (+/-) dazu, und auch noch die Abschleppkosten.
Wir machen das umsonst. Und ab und an ziehen wir den VT auch noch netterweise am Seil von der Bahn - auch für lau.
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Haberlon
Beitrag 28.01.2010, 22:54
Beitrag #18


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Zitat (GrünWeißNRW @ 28.01.2010, 22:12) *
Zitat (nachteule @ 28.01.2010, 22:10) *
Muss das Fahrzeug durch die Polizei abgesichert werden, kommen locker Kosten von 100.- € (+/-) dazu, und auch noch die Abschleppkosten.
Wir machen das umsonst. Und ab und an ziehen wir den VT auch noch netterweise am Seil von der Bahn - auch für lau.


thumbup.gif Natürlich ist Spritmangel doof und man ist mehr oder weniger selbst schuld, aber mit Absicht wird das niemand machen und daher finde ich dieses pragmatische Handeln gut - auch das "von-der-Bahn-schleppen".
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AlleyJazz
Beitrag 28.01.2010, 23:08
Beitrag #19


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doch klar gibt's Leute die das absichtlich machen - etwa um die Größe und Reichweite der Reserve herauszufinden.

Dass ich dann auf der Bahn stehengeblieben bin war zwar nicht geplant... das stehenbleiben aber schon whistling.gif


Gruß
AlleyJazz


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Digo
Beitrag 29.01.2010, 00:00
Beitrag #20


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Zitat (haidi @ 28.01.2010, 21:28) *
Wenn man das vernünftig macht, dann macht man das mit Pannenblinkanlage am Pannenstreifen und nicht auf der ersten Fahrspur, da dürfte es dann von der Sicherheit her kein Problem geben. Man muss sich halt eine gute Ausrede einfallen lassen, warum man die Autobahn verlassen hat (Benzinmangel?)

Befahren des Standstreifens zum schnelleren Vorwärtskommen...? think.gif

*in den Raum zu den Experten werf*
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nachteule
Beitrag 29.01.2010, 02:28
Beitrag #21


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Hallo, Haberlon,

wenn jemand nichts für den Spritmangel kann, weil man z. B. mal eben mit dem Firmenfahrzeug losgeschickt wurde o.ä., mache ich es ebenso, wie GrünWeißNRW.

Ist es aber der Fahrzeughalter selber, der wissen sollte, wann er zuletzt getankt hat, und kommt er mir dann auch noch gleich mit dem Spruch, dass sein Fahrzeug doch 734 km mit einer Tankfüllung fährt, und er ist doch er 720 km gefahren, hat er es nicht anders verdient.

Dies insbesondere dann nicht, wenn er in einem Bereich ohne Standstreifen oder innerhalb einer Baustelle liegen bleibt und einen ewig langen Stau produziert.

Genauso diejenigen, die nicht auf der Rastanlage tanken wollen, weil der Sprit ein paar Cent mehr kostet, aber auch nicht in der Lage sind, rechtzeitig ein paar Ausfahrten vorher abzufahren und dort zu tanken.

Was würdest Du sagen, wenn Du wegen so einem Dackel Deinen Flieger verpasst oder einen wichtigen Geschäftstermin?

Was soll der LKW - Fahrer sagen, der wegen so einem Fehler im Stau steht, dadurch mit seiner Fahrzeit nicht hinkommt und über Nacht auf dem Rastplatz schlafen darf, anstatt zu Hause?

Zum Abschleppen mit dem Streifenwagen:

Was ist, wenn es ein Automatikfahrzeug ist? dry.gif

Bei unverschuldeten Pannen helfe ich gerne, und ich habe schon so manchem PKW - und LKW - Fahrer beim Reifenwechsel geholfen, aber wenn jemand selber schuld ist an der Panne, sehe ich das nicht ein.

Viele Grüße,

Nachteule


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Ichtyos
Beitrag 29.01.2010, 09:35
Beitrag #22


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Zitat (nachteule @ 29.01.2010, 02:28) *
Zum Abschleppen mit dem Streifenwagen:

Was ist, wenn es ein Automatikfahrzeug ist? dry.gif


Ich habe schon mal in einer Bedienungsanleitung zu dem Thema gelesen, dass das Abschleppen bis 50 km Distanz und bei max. 50 km/h zulässig sei.

Das muß jetzt aber nicht bei jedem Automodell so sein. wavey.gif


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nachteule
Beitrag 29.01.2010, 12:42
Beitrag #23


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Hallo, Ichtyos,

nach Deinem Beitrag habe ich einige Zeit im Internet gegruschtetlt, um eindeutige Aussagen dafür zu finden, dass das Abschleppen eine Automatikfahrzeugs über eine kurze Strecke ungefährlich ist, und ich habe dazu keine verlässlichen Angaben gefunden.

In vielen Berichten steht, dass man nicht weiter als 50 km abschleppen soll, aber oftmals steht dann als Zusatz darunter, dass man im Zweifelsfall im Betriebshandbuch schauen soll, ob man überhaupt abschleppen darf.

Somit scheint als sichere Aussage nur festzustehen, dass man maximal 50 km schleppen sollte.

Bevor ich nun erst einmal das Betriebshandbuch suchen lasse, um dann nach langem Suchen möglicherweise festzustellen, dass das Abschleppen mittels Abshleppstange oder - Seil nicht erlaubt ist, oder, wenn es erlaubt ist, dann nach wiederum langem Suchen festzustellen, dass der Fahrzeuglenker oder Halter die Abschleppöse zu Hause vergessen hat, rufe ich lieber sofort einen Abschlepper, wenn sich das Fahrzeug in einem gefährlichen Bereich befindet und nicht zur Seite geschoben werden kann.

Es dankt mir niemand, wenn ich diesem VT helfen will, etwas Geld zu sparen, und ein Sattelzug brettert ungebremst auf meinen Streifenwagen.

Abgesehen davon ist es enorm gefährlich, wenn ich mit dem Streifenwagen vor dem anderen PKW stehe, um diesen an den Haken zu nehmen, weil in dem Moment keinerlei Absicherung nach hinten besteht, und sich mindestens eine Person zwischen den Fahrzeugen befindet, um Abschleppstange oder - Seil zu befestigen.

Da stelle ich doch lieber den Streifenwagen hinter dem Pannenfahrzeug ab, stelle Absicherungsmaterial auf und mache den Winkermann, um die Fahrzeuge dazu zu bringen, rechtzeitig den Fahrstreifen zu wechseln.

Im Stau ist es etwas anderes, und wenn es gar nicht anders geht, wird halt der Verkehr komplett angehalten, aber bei völlig freier Bahn gehe ich kein unnötiges Risiko ein.

Viele Grüße,

Nachteule


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JTH
Beitrag 29.01.2010, 12:51
Beitrag #24


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Wir dürfen gar keine Autos abschleppen - ausgenommen vielleicht eigene.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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superdiesel
Beitrag 29.01.2010, 12:53
Beitrag #25


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In einer dieser typischen Kabel1-Sendungen haben sie neulich einen ADAC-Straßenwachtmann begleitet.
Da ergab sich dieselbige Situation: Der Wagen war wegen gebrochener Keilriemenscheibe nicht vor Ort reparierbar und der ADAC-Mann bot an, den Wagen gleich zur Werkstatt zu ziehen. Der Pkw-Besitzer wollte mit der Begründung ablehnen, dass dies wegen Automatik nicht ginge.
Daraufhin erklärte der ADAC-Mann, dass dies ein weitverbreiteter Irrglaube sei. Man dürfe zwar einen Automatikwagen niemals ANschleppen, das ABschleppen bis 50 km sei jedoch technisch generell für alle Automatik-Wagen zugelassen.

Ich habe es ihm geglaubt, hatte bisher auch etwas anderes im Hinterkopf.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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JTH
Beitrag 29.01.2010, 12:57
Beitrag #26


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Warum sollte dies auch nicht gehen? unsure.gif Auch Automatikfahrzeuge haben einen Leerlauf.



moderatunssicher...(SCNR)


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Jens
Beitrag 29.01.2010, 13:03
Beitrag #27


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Zitat (superdiesel @ 29.01.2010, 12:53) *
Man dürfe zwar einen Automatikwagen niemals ANschleppen, das ABschleppen bis 50 km sei jedoch technisch generell für alle Automatik-Wagen zugelassen.

Ich meine, daß das so auch in der Betriebsanleitung meines (Automatik)Fahrzeugs steht.
Kann aber grad nicht nachschauen, da der Wagen in der Werkstatt ist.


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Beitrag 29.01.2010, 13:08
Beitrag #28


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Zitat (JTH @ 29.01.2010, 12:57) *
Warum sollte dies auch nicht gehen? unsure.gif Auch Automatikfahrzeuge haben einen Leerlauf.


Die Schalthebelstellung "N" bei Automatikfahrzeugen ist kein "richtiger" Leerlauf. Knapp gesagt: Ohne laufenden Motor läuft die Getriebeölpumpe nicht, sodass die Versorgung gewisser Elemente mit Hydrauliköl nicht gewährleistet ist. Würde das wenns geht also vermeiden - wenns nicht anders geht dann nur von der Autobahn mit langsamer Geschwindigkeit runter. Wie überall macht die Dosis das Gift.


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
911
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nachteule
Beitrag 29.01.2010, 13:27
Beitrag #29


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Hallo, JTH,

abschleppen dürfen wir schon, wenn es gar nicht anders geht.

Grundsätzlich tragen wir aber selber das Risiko, wenn es schiefgeht.

Leider weiß man auch nie, wie der andere Fahrer beim Abschleppen reagiert.

Vor einiger Zeit hatte ich mal einen richtigen Deppen, der meinte, er müsste plötzlich, und Vorankündigung, testen, ob er seinen Motor beim Abschleppen nicht doch wieder in Gang bringen kann. ranting.gif

Wenn ich seinen Gesichtsausdruck nach dem anschließenden Gespräch richtig gedeutet habe, fand er mich nach diesem Vorfall nicht mehr besonders nett dry.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Offroad-Events
Beitrag 29.01.2010, 13:28
Beitrag #30


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99,5% der Automatikfahrzeuge können mit bis zu 50 km/h bis zu 50km abgeschleppt werden. Ältere Mercedes Modelle haben sogar eine zweite Ölpumpe am Getriebeausgang, damit kann dann quasi geschleppt werden wie mit einem Schaltgetriebe. Anschleppen geht mit diesen Modellen auch. Bei den neueren Mercedes Modellen ab W210 bin ich nicht sicher ob die auch noch die zweite Pumpe haben.

Kleiner Tipp am Rande: Wenn ihr mal einen Geländewagen abschleppen müsst lohnt es sich den Schalthebel, bzw den Schalter für die Allradzuschaltung näher anzuschauen. Bei vielen Zuschaltallradlern kann man das Verteilergetriebe in eine Leerlaufstellung (N) schalten, dabei ist das Automatikgetriebe dann komplett entkoppelt und man kann ihn ganz normal ziehen. wavey.gif


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Lesley
Beitrag 29.01.2010, 13:37
Beitrag #31


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Zitat (nachteule @ 28.01.2010, 22:10) *
Als ich daraufhin sagte, dass meine Oma, wenn sie gemerkt hat, dass das Wollknäuel kleiner wird, immer schneller gestrickt hat, damit der Pullover fertig wird, bevor die Wolle zu Ende ist, hat er zuerst ein wenig überlegt und dann kleinlaut zugegeben, dass er wohl Müll geredet hat. laugh2.gif


laugh2.gif Geil....

Der einzige Unterschied: beim Stricken ist der Wolleverbrauch immer gleich, egal wie schnell du strickst.


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Haberlon
Beitrag 29.01.2010, 21:08
Beitrag #32


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Zitat (nachteule @ 29.01.2010, 02:28) *
Hallo, Haberlon

Wenn Ihr da differenziert, gibt es natürlich nichts dagegen einzuwenden. Gerade bei Strecken ohne Standstreifen ist es schon eine gefährliche Sache und wenn der Verkehr nicht steht, wollte ich auch keine Abschleppstange montieren. Daß auch Automatikfahrzeuge abgeschleppt werden können, wurde ja schon geschrieben.

Sollte ich wirklich so ... intelligent sein, die Reichweite meiner Reserve auf der Autobahn austesten zu wollen wallbash.gif, habe ich doch zumindest einen Reservekanister dabei think.gif wallbash.gif

Zitat (Offroad-Events @ 29.01.2010, 13:28) *
Ältere Mercedes Modelle haben sogar eine zweite Ölpumpe am Getriebeausgang, damit kann dann quasi geschleppt werden wie mit einem Schaltgetriebe. Anschleppen geht mit diesen Modellen auch. Bei den neueren Mercedes Modellen ab W210 bin ich nicht sicher ob die auch noch die zweite Pumpe haben.

123er kann man anschleppen und das Abschleppen wurde auch schon erprobt crybaby.gif. Meines Wissens wurde auf die Sekundärölpoumpe bereits ab dem W124 verzichtet think.gif
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durban
Beitrag 29.01.2010, 21:14
Beitrag #33


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Zitat (nachteule @ 28.01.2010, 22:10) *
liegenbleiben wegen Kraftstoffmangel kostet ebenfalls 25.- €, bei Vorsatz 50.- €.


Vorsatz auf Liegenbleiben wegen Spritmangen? think.gif


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nachteule
Beitrag 29.01.2010, 21:47
Beitrag #34


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Hallo, Durban,

warum nicht?

Angenommen, Du nimmst mal eben den PKW eines Familienangehörigen, um eine kurze Besorgung durchzuführen, achtest nicht auf die Tankanzeige und bleibst wegen Kraftstoffmangel liegen.

So etwas wäre der klassische Fall der Fahrlässigkeit, der eine Verwarnung in Höhe von 25.- € nach sich ziehen kann.

Fährt allerdings jemand mit seinem PKW auf die Autobahn, obwohl ihm bei Fahrtantritt eindeutig bewusst ist, dass seine Tankanzeige im roten Bereich ist, und dass er nur bei optimaler Fahrweise noch die nächste Tankstelle erreicht, wird dies eindeutig als Vorsatz gewertet.

Genauso kann es bei einem LKW - Fahrer sein, der genau weiß, dass sein Tank bald leer ist, aber auf der Autobahn bleibt und weiterfährt, weil er mit seiner Karte nur bei einer bestimmten Tankstellenkette tanken kann.

Bleibt dieser nun auf der Autobahn liegen, droht ihm ein Bußgeld wegen Vorsatz, und er darf damit rechnen, dass er, wie oben beschrieben, die Zeitdauer der Absicherung zahlen muss.

Viele Grüße,

Nachteule


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GrünWeißNRW
Beitrag 29.01.2010, 23:15
Beitrag #35


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Zitat (nachteule @ 29.01.2010, 21:47) *
die Zeitdauer der Absicherung zahlen muss.
Wir machen es übrigens nicht umsonst, weil wir so ein großes Herz haben ( whistling.gif), sondern weil unsere Einsätze für den VT generell kostenfrei sind.
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nachteule
Beitrag 30.01.2010, 00:06
Beitrag #36


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Hallo, GrünWeißNRW,

grundsätzlich sind Einsätze auch bei uns kostenfrei, z. B., wenn ein Fahrzeug wegen einer Pannen liegen bleibt und von uns abgesichert wird.

In Ausnahmefällen (s.o.) ist es aber absolut gerechtfertigt, wenn der Fahrzeuglenker die Kosten tragen muss, denn es ist nicht einzusehen, dass die Allgemeinheit für so einen vorsätzlich provozierten Einsatz zahlt.

Oft kommen solche Rechnungen allerdings auch nicht vor, denn nur wenige VT, die mit ihrem Fahrzeug liegen bleiben, geben zu, dass sie so einen Bock geschossen haben.

Meistens sind sie an dem Vorfall ganz unschuldig, und dann Vorsatz zu beweisen, wird schwer.

Viele Grüße,

Nachteule


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Ichtyos
Beitrag 30.01.2010, 21:47
Beitrag #37


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Zitat (nachteule @ 29.01.2010, 12:42) *
Hallo, Ichtyos,

nach Deinem Beitrag habe ich einige Zeit im Internet gegruschtetlt, um eindeutige Aussagen dafür zu finden, dass das Abschleppen eine Automatikfahrzeugs über eine kurze Strecke ungefährlich ist, und ich habe dazu keine verlässlichen Angaben gefunden.

In vielen Berichten steht, dass man nicht weiter als 50 km abschleppen soll, aber oftmals steht dann als Zusatz darunter, dass man im Zweifelsfall im Betriebshandbuch schauen soll, ob man überhaupt abschleppen darf.

Somit scheint als sichere Aussage nur festzustehen, dass man maximal 50 km schleppen sollte.

Bevor ich nun erst einmal das Betriebshandbuch suchen lasse, um dann nach langem Suchen möglicherweise festzustellen, dass das Abschleppen mittels Abshleppstange oder - Seil nicht erlaubt ist, oder, wenn es erlaubt ist, dann nach wiederum langem Suchen festzustellen, dass der Fahrzeuglenker oder Halter die Abschleppöse zu Hause vergessen hat, rufe ich lieber sofort einen Abschlepper, wenn sich das Fahrzeug in einem gefährlichen Bereich befindet und nicht zur Seite geschoben werden kann.


Hallo Nachteule,

meinereiner ist in der Regel mit einem "Schalter" unterwegs. In dessen Bedienungsanleitung habe mal für die Automatikversionen die 50km / 50 km/h - Regel gelesen. Eben habe ich noch mal in die Bedienungsanleitung eines anderen Autos gesehen - Rüsselsheim erlaubt für den sogar 80 km/h und 100 km Strecke. book.gif

Wenn ich Dir und Deinem Streifenpartner also erkläre, dass ich mir sicher sei, das für mein Fahrzeug wenigstens die 50 / 50 Regel gilt, Seil erlaubt sei und ich auch die Abschleppöse zeigen kann (egal ob fest verbaut oder auch schon mal hervorgekramt) - würdest Du mich dann wenigstens bis zur nächsten Ausfahrt ziehen? unsure.gif

Viele Grüße,
Ichtyos

Edith überlegt gerade, ob die Diskussion über das Abschleppen von Automatikfahrzeugen nicht besser in einem eigenen Thread im Technik-Bereich aufgehoben wäre think.gif


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nachteule
Beitrag 30.01.2010, 22:42
Beitrag #38


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Hallo, Ichtyos,

wenn jemand auf dem Standstreifen mit seinem Automatikfahrzeug steht, wo ich ihn zumindest einigermaßen sicher anhängen kann, wenn ich den Eindruck habe, dass er als Fahrer "abschlepptauglich" laugh2.gif ist, und wenn er mir eindeutig versichert, dass dies seinem Automatikgetriebe nicht schadet, würde ich ihn schon bis zur nächsten geeigneten Stelle schleppen.

Das Problem mit dem Automatikgetriebe habe ich ja deshalb angeführt, weil ich bis dato der Meinung war, das man Automatikfahrzeuge generell nicht abschleppen darf (dank VP weiß ich es jetzt besser).

Wie heißt es so schön: Gut, dass wir darüber gesprochen haben. wavey.gif

Damit könnte dieser Bereich m. E. beendet werden und wir könnten uns dem eigentlichen Thema wieder zuwenden (falls es noch nicht abschließend beantwortet sein sollte).

Wenn wir aber wegen dem Thema Abschleppen schon einen anderen Thread aufmachen wollen, dann mit der Frage: Welcher Hirni hat sich den Müll mit diesen herausschraubbaren Abschleppösen ausgedacht, warum hat er sich so etwas ausgedacht, warum sind nicht alle genormt und warum haben manche (oder viele) ein Linksgewinde? ranting.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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CvR
Beitrag 30.01.2010, 23:41
Beitrag #39


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Zitat (nachteule @ 30.01.2010, 22:42) *
Wenn wir aber wegen dem Thema Abschleppen schon einen anderen Thread aufmachen wollen, dann mit der Frage: Welcher Hirni hat sich den Müll mit diesen herausschraubbaren Abschleppösen ausgedacht, warum hat er sich so etwas ausgedacht,

Die Gründe sind vermutlich simpel: Zum einen sieht eine "cleane" Front toller aus (Design geht über alles...). Und dann haben wir noch die Positionen Aerodynamik (glatte, strömungsoptimierte Fläche ist besser als ein Loch mit Haken und fiesen Verwirbelungen), Fußgängerschutz (was im Kofferraum liegt bereitet an der Fahrzeugfront niemandem Schmerzen) und sonstige Aspekte der Auslegung des Deformationsverhaltens im Falle eines Crashs...
Zitat
warum sind nicht alle genormt und warum haben manche (oder viele) ein Linksgewinde? ranting.gif

Dass es unterschiedliche Ausführungsvarianten gibt könnte schlicht und ergreifend patentrechtliche Gründe haben... Wenn sich jemand so einen Rausschraubhaken mit M14-Rechtsgewinde ausgedacht und als "tolle Neuigkeit" patentieren hat lassen - dann dürfen die Konkurrenten das einfach nicht genauso machen... Nehmen dann was anderes - und bleiben bei "ihrer" Lösung, auch wenn der Patentschutz ausläuft...


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Beitrag 31.01.2010, 00:07
Beitrag #40


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Viel schlimmer ist es eigentlich das diese Häkchen nicht wirklich stabil sind. Einmal vernünftig dran gezogen und schon hat man die Stoßstange alleine am Seil und das Auto steht noch thread.gif Oder man verbiegt den Haken so dass er nicht sich nicht mehr rausdrehen lässt. ranting.gif


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Haberlon
Beitrag 31.01.2010, 00:25
Beitrag #41


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Abschlepphaken in der Stoßstange verbaut? blink.gif

Das nenn ich mal praxisorientiert laugh2.gif
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Offroad-Events
Beitrag 31.01.2010, 00:35
Beitrag #42


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Na klar, das Gewinde ist hinter einer selbstverlierenden, natürlich lackierten, Abdeckkappe.


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Raserfan
Beitrag 31.01.2010, 16:48
Beitrag #43


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Zitat (Nacks @ 28.01.2010, 15:37) *
Was passiert mir nun wenn ich diese Auf- und Abfahrt wiederrechtlich nutze?


Wie kann man nur so bescheuert sein? wallbash.gif
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Q-Treiberin
Beitrag 31.01.2010, 16:50
Beitrag #44


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@Raserfan: Für Dein erstes Posting hier schon ziemlich daneben... dry.gif
Wir gehen hier anders miteinander um!

Ich empfehle Dir als Neuling erstmal das Studium der Netiquette


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Raserfan
Beitrag 31.01.2010, 16:59
Beitrag #45


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Ja sorry, aber sowas regt mich halt einfach auf. Hab schon genug Unfälle gesehen, die von Idioten verursacht wurden, die meinten ne ganz tolle Abkürzung gefunden zu haben.
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Heinz Wäscher
Beitrag 31.01.2010, 17:02
Beitrag #46


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Zitat (Offroad-Events @ 31.01.2010, 00:07) *
Viel schlimmer ist es eigentlich das diese Häkchen nicht wirklich stabil sind. Einmal vernünftig dran gezogen und schon hat man die Stoßstange alleine am Seil und das Auto steht noch thread.gif Oder man verbiegt den Haken so dass er nicht sich nicht mehr rausdrehen lässt.


Genau thread.gif

Und dieses Fahrzeug hat erst noch einen sichtbaren Abschlepphaken bis jemand der Meinung war, diesen unter einer Abdeckkappe verstecken zu müssen whistling.gif

Vorne das Gleiche, der Nachfolger hat zumindest vorne keinen mehr (dafür wieder hinten).


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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moderatschnell
Beitrag 31.01.2010, 17:02
Beitrag #47


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Zitat (Raserfan @ 31.01.2010, 16:59) *
Hab schon genug Unfälle gesehen, die von Idioten verursacht wurden,
die meinten ne ganz tolle Abkürzung gefunden zu haben.


Hallo Raserfan wavey.gif
magst Du eine dieser Geschichten im Thread
"Was ist Euch (heute) Kurioses ... passiert"
erzählen?

moderatneugierig


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Ich bin immer auf dem Teppich geblieben,
aber mein Teppich, der kann fliegen!
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Raserfan
Beitrag 31.01.2010, 17:16
Beitrag #48


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Nee, ist ja nicht mir passiert. Und ich zähle mich auch ganz bestimmt nicht zu diesen Helden, die zu solchen Aktionen neigen.
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Haengermaxi
Beitrag 31.01.2010, 17:24
Beitrag #49


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Zitat (Raserfan @ 31.01.2010, 17:16) *
Nee, ist ja nicht mir passiert.


aber gesehen hast dus doch think.gif



Zitat (Raserfan @ 31.01.2010, 16:59) *
Hab schon genug Unfälle gesehen, die von Idioten verursacht wurden, die meinten ne ganz tolle Abkürzung gefunden zu haben.













rolleyes.gif
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Raserfan
Beitrag 31.01.2010, 17:32
Beitrag #50


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Ich halte dich eigentlich für intelligent genug, den Unterschied zu erkennen. Sollte ich mich getäuscht haben?
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