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> Videowagen Nummerschild falsch...
r4v3n
Beitrag 26.01.2010, 16:57
Beitrag #1


Neuling


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hallo,

ich wurde vor einiger zeit mit nem videowagen auf der autobahn gefilmt, da hat mich nen silberner bmw angehalten mit nem Berliner Kennzeichen. In dem Bußgeldbescheid steht aber das ein anderes Kennzeichen (typisches Polizeikennzeichen) ist. Da ich ne rechtsschutz habe habe ich einfach mal einspruch eingelgt und da habe ich mit meinem Anwalt diesen fehler gefunden.
Nun steht der Gerichtstermin an und ich bin am überlegen ob ich mit diesem fehler durch komme oder nicht?! (habe angst damit ich eine noch höhere Strafe bekomme)
Ich wollte mal andere meinungen als die von meinem anwalt einholen.

Danke schonmal
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magnum88
Beitrag 26.01.2010, 17:01
Beitrag #2


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Dieses "typische Polizeikennzeichen" ist das wahre, richtige Kennzeichen des Videofahrzeuges.

Das "Berliner" war ein Tarnkennzeichen, von dem ein ziviles Überwachungsfahrzeug einige besitzt.

Die Angabe des richtigen Kennzeichens ist korrekt und verschafft dir keine Vorteile. Kurz gesagt, aus diesem Grunde kommst du nicht um die Buße herum.


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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JTH
Beitrag 26.01.2010, 17:03
Beitrag #3


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Was ist das für ein Rechtsanwalt, der einen Einspruch auf so einen Schmarrn aufbaut. ranting.gif Er sollte wissen, daß für die meisten zivilen Polizeifahrzeuge ein oder mehrere Tarnkennzeichen zur Verfügung stehen.

Und das Beste an der Sache ist, daß der Polizeibeamte auf Fragen nach dem Tarnkennzeichen vor Gericht im Regelfall nicht einmal detailliert antworten muß oder darf. Diese Ausrüstungsdetail unterliegt regelmäßig der Verschwiegenheitspflicht. Er müsste über eine entsprechende Aussagegenehmigung verfügen. (So ist es zumindest in Bayern)


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Peter Lustig
Beitrag 26.01.2010, 17:04
Beitrag #4


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Ändert das falsche Kennzeichen des Videofahrzeugs etwas am festgestellten Sachverhalt oder am festgestellten Fahrer? Die Polizeibeamten als Zeugen für Dein Fehlverhalten stehen fest und werden ihre seinerzeitigen Angaben sicher auch vor dem Richter bestätigen. Dieser entscheidet dann nach seiner Überzeugung. Ich wäre da nicht so optimistisch wie Dein Anwalt. Chancen hättest Du nach meiner Auffassung nur, wenn am Sachverhalt oder der Fahrereigenschaft Zweifel bestünden.

Ein solcher geringfügiger sachlicher Fehler lässt sich im Übrigen nachträglich problemlos korrigieren.
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r4v3n
Beitrag 26.01.2010, 17:06
Beitrag #5


Neuling


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danke für die schnellen antworten, mein anwalt sagte auch das gleiche wie ihr, er hatte gesagt das er den einspruch zurückziehen würde da dieser sachverhalt nicht ausreicht und ich wollt mir mal ne zweitmeinung von anderen leuten einholen, danke euch
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Q-Treiberin
Beitrag 26.01.2010, 17:08
Beitrag #6


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Zitat (JTH @ 26.01.2010, 17:03) *
Was ist das für ein Rechtsanwalt, der einen Einspruch auf so einen Schmarrn aufbaut. ranting.gif
Einer dessen neues Auto noch nicht bezahlt ist..? thread.gif


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JTH
Beitrag 26.01.2010, 17:11
Beitrag #7


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Zitat (Peter Lustig @ 26.01.2010, 17:04) *
Ein solcher geringfügiger sachlicher Fehler lässt sich im Übrigen nachträglich problemlos korrigieren.


Zudem ich in so einer Situation vielleicht vor Gericht nicht einmal angeben könnte, welches Kennzeichen ich am Messtag am Fahrzeug hatte. laugh2.gif


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magnum88
Beitrag 26.01.2010, 17:14
Beitrag #8


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Nicht schimpfen auf den Anwalt, der
Zitat
sagte auch das gleiche wie ihr
. Es war nach der Schilderung auch nicht zu erkennen, dass der Anwalt das was falsches behauptet hätte oder sogar was in Richtung Einspruch unternommen hätte.

Der TE hat halt für sich einen Strohhalm gesehen. Wahrscheinlich geht es um viel für ihn. Video-Fahrzeuge kümmern sich nicht gerade um Verstöße im Verwarnungsgeldbereich... unsure.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.01.2010, 17:14
Beitrag #9


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@JTH: Sind die so geheim, daß Ihr die selbst nicht kennt...? thread.gif
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r4v3n
Beitrag 26.01.2010, 17:15
Beitrag #10


Neuling


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ne frage hab ich noch,

ich weiß das ich was falsch gemacht habe, da gibs auch nichts dran zu rütteln als strafe hab ich 3 sammelpunkte und ein monat, in mecklenburg vorpommern (ist mir zu ohren gekommen) ist es mittlerweile komplett verboten das man per videowagen gefilmt wird wegen störung der persönlichkeitsrechte, da sind welche vor gericht tatsächlich durchgekommen. gibs da ne reelle chance sich darauf zu berufen oder sind das einzelfälle?
dann stellt sich mir aber die frage " vor gericht sind alle gleich" ...
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JTH
Beitrag 26.01.2010, 17:17
Beitrag #11


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 26.01.2010, 17:14) *
@JTH: Sind die so geheim, daß Ihr die selbst nicht kennt...? thread.gif


Nein - ich habe mehrere davon, die ich sehr häufig wechsle. Da kann ich nicht sagen, wann ich welches Kennzeichen dran hatte. wavey.gif

Zitat (r4v3n @ 26.01.2010, 17:15) *
in mecklenburg vorpommern (ist mir zu ohren gekommen) ist es mittlerweile komplett verboten das man per videowagen gefilmt wird wegen störung der persönlichkeitsrechte,

Da ist Dir was falsches zu Ohren gekommen.


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Q-Treiberin
Beitrag 26.01.2010, 17:17
Beitrag #12


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Zitat (magnum88 @ 26.01.2010, 17:14) *
Nicht schimpfen auf den Anwalt, der
Schon geschrieben gehabt... wavey.gif
Zitat (r4v3n)
(ist mir zu ohren gekommen) ist es mittlerweile komplett verboten das man per videowagen gefilmt wird wegen störung der persönlichkeitsrechte, da sind welche vor gericht tatsächlich durchgekommen. gibs da ne reelle chance sich
In diesem Fall keine Chance.

Ich such Dir mal die Threads, in denen darüber diskutiert wurde.


Edit: hier oder hier und hier

Der Beitrag wurde von Q-Treiberin bearbeitet: 26.01.2010, 17:21


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mir
Beitrag 26.01.2010, 17:17
Beitrag #13


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Vielleicht ein Fachanwalt für Steuerrecht, der noch ein bißchen Kohle braucht?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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moderatschnell
Beitrag 26.01.2010, 17:19
Beitrag #14


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Zitat (JTH @ 26.01.2010, 17:17) *
Nein - ich habe mehrere davon, die ich sehr häufig wechsle. Da kann
ich nicht sagen, wann ich welches Kennzeichen dran hatte. wavey.gif


Hmm. think.gif

Ich frag mal naiv als Nichtangehöriger der Polizei:
Musst Du nicht Buch darüber führen, welche
Kennzeichen wann dran waren?

Und noch ne Frage: Wie lang dauert denn bei
Dir Kennzeichenwechsel?

Ach so, und noch eine:
Muss bei Tarnkennzeichen vorne und hinten das gleiche dran sein?

moderatverwundert


--------------------
Ich bin immer auf dem Teppich geblieben,
aber mein Teppich, der kann fliegen!
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Q-Treiberin
Beitrag 26.01.2010, 17:22
Beitrag #15


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Zitat (moderatschnell @ 26.01.2010, 17:19) *
Muss bei Tarnkennzeichen vorne und hinten das gleiche dran sein?
In HH ja.


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r4v3n
Beitrag 26.01.2010, 17:23
Beitrag #16


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thx @ Q-Treiberin
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Peter Lustig
Beitrag 26.01.2010, 17:25
Beitrag #17


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Zitat (moderatschnell @ 26.01.2010, 17:19) *
Ach so, und noch eine:
Muss bei Tarnkennzeichen vorne und hinten das gleiche dran sein?

Grundsätzlich nicht, da die Polizei unter bestimmten Umständen auch von den einschlägigen Ausrüstungsvorschriften befreit ist. Im Allgemeinen dürfte jedoch davon auszugehen sein, dass vorderes und hinteres Kennzeichen übereinstimmen

moderatbeantwortet?
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JTH
Beitrag 26.01.2010, 17:25
Beitrag #18


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Zitat (moderatschnell @ 26.01.2010, 17:19) *
Ich frag mal naiv als Nichtangehöriger der Polizei:
Musst Du nicht Buch darüber führen, welche
Kennzeichen wann dran waren?


Nein, das ist unnötig. Da die Kennzeichen, komplett mit den entsprechenden Zulassungsbescheinigungen ausschließlich diesem Fahrzeug zugeteilt sind, ist eine Dokumentation nicht notwendig.


Zitat (moderatschnell @ 26.01.2010, 17:19) *
Und noch ne Frage: Wie lang dauert denn bei
Dir Kennzeichenwechsel?

ein bis zwei Minuten...


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moderatschnell
Beitrag 26.01.2010, 17:28
Beitrag #19


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Zitat (Peter Lustig @ 26.01.2010, 17:25) *
Zitat (moderatschnell @ 26.01.2010, 17:19) *
Ach so, und noch eine:
Muss bei Tarnkennzeichen vorne und hinten das gleiche dran sein?

Grundsätzlich nicht, da die Polizei unter bestimmten Umständen auch von den einschlägigen Ausrüstungsvorschriften befreit ist.

moderatbeantwortet?


Ja, aber zu meinem vollen Glück fehlt jetzt noch die Schilderung
eines Diensteinsatzes, bei dem es durch verschiedene Nummern
vorne und hinten zu einem "interessanten" Ablauf kam.

moderatunersättlich


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JTH
Beitrag 26.01.2010, 17:31
Beitrag #20


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Zitat (moderatschnell @ 26.01.2010, 17:28) *
moderatunersättlich


eher wohl moderatneugierig... laugh2.gif


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moderatschnell
Beitrag 26.01.2010, 17:32
Beitrag #21


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Zitat (JTH @ 26.01.2010, 17:25) *
Zitat (moderatschnell @ 26.01.2010, 17:19) *
Und noch ne Frage: Wie lang dauert denn bei
Dir Kennzeichenwechsel?

ein bis zwei Minuten...


Booah, ey.

Du solltest bei "Wetten dass" auftreten:
Kann JTH innerhalb von 6 Minuten die Autokennzeichen
an 5 Fahrzeugen wechseln?

Und wenn Du verlörest und ich dein Paten-Promi wäre, wäre
ich als Strafe bereit, alle Polizeifahrzeuge des Allgäus
handzusignieren. (Für die mit Wechselkennzeichen sogar
mit verschiedenen Signaturen - zum Wechseln)

moderatvollbeeindruckt



Zitat (JTH @ 26.01.2010, 17:31) *
Zitat (moderatschnell @ 26.01.2010, 17:28) *
moderatunersättlich


eher wohl moderatneugierig... laugh2.gif


Naja, Du ahnst nicht, wieviele Fragen
noch von mir kommen werden...

moderatwarmfragend


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JTH
Beitrag 26.01.2010, 17:32
Beitrag #22


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Nun es ist kein Hexenwerk mit Schnellkupplungen... whistling.gif


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moderatschnell
Beitrag 26.01.2010, 17:35
Beitrag #23


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Zitat (JTH @ 26.01.2010, 17:32) *
Nun es ist kein Hexenwerk mit Schnellkupplungen... whistling.gif


Dass musst Du dem Thomas Gottschalk je nicht unbedingt
vorher sagen.

Ach so, noch ne Frage:
Müssen die Tarnkennzeichen deutsche sein, oder dürften es
auch welche sein, die zu anderen Staaten gehören (klar, natürlich
nur zum Einsatz in D)?

moderatloslegend


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JTH
Beitrag 26.01.2010, 17:37
Beitrag #24


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Wir bekommen nur deutsche Kennzeichen. Unsere Bemühungen um ein österreichisches und ein holländisches Kennzeichen für einen Videowagen wurden vehement abgewiesen.


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Jens
Beitrag 26.01.2010, 17:39
Beitrag #25


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Zitat (JTH @ 26.01.2010, 17:37) *
Unsere Bemühungen um ein österreichisches und ein holländisches Kennzeichen für einen Videowagen wurden vehement abgewiesen.

Da würd ich mir als Betroffener schwer überlegen, ob ich wirklich folge, wenn mich aufeinmal ein Ösi-Wagen mittels Leuchtschrift dazu auffordert, oder ob ich nicht lieber über 110 einen vermutlichen Überfall melde.


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moderatschnell
Beitrag 26.01.2010, 17:43
Beitrag #26


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Zitat (JTH @ 26.01.2010, 17:37) *
Wir bekommen nur deutsche Kennzeichen. Unsere Bemühungen um ein österreichisches und ein holländisches Kennzeichen für einen Videowagen wurden vehement abgewiesen.


Sollen wir eine e-Petition (beim Bundestag) anfangen, in der
um die Möglichkeit solcher Fremdkennzeichen ersucht wird?

Ach so, und noch eine: Wenn Ihr Fremdkennzeichen aus anderen
Bundesländern nutzt, müssen diese Bundesländer das dann abgesegnet
haben?

moderatpetitent

Zitat (Jens @ 26.01.2010, 17:39) *
Zitat (JTH @ 26.01.2010, 17:37) *
Unsere Bemühungen um ein österreichisches und ein holländisches Kennzeichen für einen Videowagen wurden vehement abgewiesen.

Da würd ich mir als Betroffener schwer überlegen, ob ich wirklich folge, wenn mich aufeinmal ein Ösi-Wagen mittels Leuchtschrift dazu auffordert


Naja, Videowagen muss ja nicht direkt anhalten lassen,
der nimmt dann halt nur auf.

moderatbegeistert


Zitat (JTH @ 26.01.2010, 17:37) *
Unsere Bemühungen um ein österreichisches und ein holländisches Kennzeichen
für einen Videowagen wurden vehement abgewiesen.


Die Radar-VoPos auf den Transitautobahnen der DDR waren ja wirklich
einfallsreich. Einer der fiesesten Tricks war, den Radarwagen
durch einen liegengebliebenen Wagen mit West-Kennzeichen abzuschirmen.

moderattransit

Edith hat einen Satz verbessert.


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JTH
Beitrag 26.01.2010, 17:45
Beitrag #27


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Zitat (moderatschnell @ 26.01.2010, 17:41) *
Ach so, und noch eine: Wenn Ihr Fremdkennzeichen aus anderen
Bundesländern nutzt, müssen diese Bundesländer das dann abgesegnet
haben?



Das weiß ich nicht - ist mir auch ziemlich wurscht...


Zitat (moderatschnell @ 26.01.2010, 17:41) *
Zitat (Jens @ 26.01.2010, 17:39) *
Zitat (JTH @ 26.01.2010, 17:37) *
Unsere Bemühungen um ein österreichisches und ein holländisches Kennzeichen für einen Videowagen wurden vehement abgewiesen.

Da würd ich mir als Betroffener schwer überlegen, ob ich wirklich folge, wenn mich aufeinmal ein Ösi-Wagen mittels Leuchtschrift dazu auffordert


Naja, Videowagen muss ja nicht direkt anhalten lassen,
der nimmt dann halt nur auf.


Der Videowagen operiert idR allein. Da gibt es kein anderes Anhaltefahrzeug.

Ich muß Jens beipflichten...


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Offroad-Events
Beitrag 26.01.2010, 17:53
Beitrag #28


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Hier um Würzburg werden zum Teil Hamburger Tarnkennzeichen auf der A3 genutzt. Das hat schon dazu geführt das ich an einem, saublöd in der Ausfahrtsspur stehenden, zivilen BMW angehalten hab und gefragt hab ob ich ihm helfen könnte. Erst auf den zweiten Blick konnte ich erkennen dass sie gerade einen Polen rausgezogen haben. thread.gif


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Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken"
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tomcraft
Beitrag 26.01.2010, 18:02
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Welches Tarn-Kennzeichen zu welchem Fahrzeug gehört sollte schon irgendwie dokumentiert sein und in Berlin ist es das auch.

Grund ist, dass die Eichbescheinigung für das Policepilot oder Providagerät in der Regel das "richtige" Behördenkennzeichen, also hier B-9999 z.B., verzeichnet, in das das Gerät eingebaut ist.

Wurde man nun aber mit einem Fahrzeug z.B. B-AD 1234 gemessen und erhält bei der Akteneinsicht die Eichbescheinigung für B-9999 muss ja schon irgendwie durch die Behörde nachweisbar sein, dass B-AD 1234 in Wahrheit auch genau das geeichte B-9999 ist.
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JTH
Beitrag 26.01.2010, 18:04
Beitrag #30


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Bei uns sind alle Tarnkennzeichen ausschließlich einem Fahrzeug zugewiesen.


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christian_lej
Beitrag 26.01.2010, 18:12
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An dem eigentlich Fakt, dass die Polizei eine Straftat begeht um eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden scheint sich niemand zu stören.
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Kami
Beitrag 26.01.2010, 18:13
Beitrag #32


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bei uns in der gegend gibts nen Audi mit immer anderen KZ - die Schramme am Heck wechseln sie komischerweisse nicht mit... (Dann sit das Auto noch in so einer geilen FArbe - war sicher günstig....)


Gruss

Kami


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Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
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JTH
Beitrag 26.01.2010, 18:17
Beitrag #33


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Zitat (christian_lej @ 26.01.2010, 18:12) *
An dem eigentlich Fakt, dass die Polizei eine Straftat begeht um eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden scheint sich niemand zu stören.

Welche? think.gif


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moderatschnell
Beitrag 26.01.2010, 18:19
Beitrag #34


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Zitat (Peter Lustig @ 26.01.2010, 17:25) *
... da die Polizei unter bestimmten Umständen auch von den einschlägigen
Ausrüstungsvorschriften befreit ist



Zitat (christian_lej @ 26.01.2010, 18:12) *
An dem eigentlich Fakt, dass die Polizei eine Straftat begeht um eine
Ordnungswidrigkeit zu ahnden scheint sich niemand zu stören.


Welche Straftat meinst Du, auch unter Berücksichtigung des oberen
Zitates?

moderatverwundert


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aber mein Teppich, der kann fliegen!
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superdiesel
Beitrag 26.01.2010, 18:29
Beitrag #35


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Zitat (JTH @ 26.01.2010, 17:37) *
Unsere Bemühungen um ein österreichisches und ein holländisches Kennzeichen für einen Videowagen wurden vehement abgewiesen.

Ein Provida mit Niederlande-Kennzeichen und ohne Wohnwagen wäre ja auch viel zu auffällig.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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JTH
Beitrag 26.01.2010, 18:34
Beitrag #36


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DIe Anfrage ging damals auch eher als Jux raus. Im IM sind sie deswegen trotzdem rotiert, weil einer unserer Kollegen von der Fahrzeugtechnik den Antrag doch tatsächlich weitergeleitet hat. wallbash.gif


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Waldfee
Beitrag 26.01.2010, 18:39
Beitrag #37


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Zitat (superdiesel @ 26.01.2010, 18:29) *
Zitat (JTH @ 26.01.2010, 17:37) *
Unsere Bemühungen um ein österreichisches und ein holländisches Kennzeichen für einen Videowagen wurden vehement abgewiesen.

Ein Provida mit Niederlande-Kennzeichen und ohne Wohnwagen wäre ja auch viel zu auffällig.

rofl1.gif


wobei hier im Grenzgebiet zu NL würde es nicht auffallen.


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Offroad-Events
Beitrag 26.01.2010, 18:45
Beitrag #38


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Irgendwo in BaWü fahren die doch auch mit einem Wohnmobil auf der Autobahn Videoeinsätze whistling.gif


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JTH
Beitrag 26.01.2010, 18:46
Beitrag #39


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Hab ich im Fernsehen auch schon gesehen...


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JTH
Beitrag 26.01.2010, 19:14
Beitrag #40


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Zitat (JTH @ 26.01.2010, 18:17) *
Zitat (christian_lej @ 26.01.2010, 18:12) *
An dem eigentlich Fakt, dass die Polizei eine Straftat begeht um eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden scheint sich niemand zu stören.

Welche? think.gif


Wir warten noch immer auf Erleuchtung...


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magnum88
Beitrag 26.01.2010, 19:16
Beitrag #41


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Kennzeichenmissbrauch oder Urkundenfälschung... laugh2.gif


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JTH
Beitrag 26.01.2010, 19:18
Beitrag #42


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Peter Lustig
Beitrag 26.01.2010, 20:08
Beitrag #43


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Zitat (Offroad-Events @ 26.01.2010, 18:45) *
Irgendwo in BaWü fahren die doch auch mit einem Wohnmobil auf der Autobahn Videoeinsätze whistling.gif

Der erhöhte Beobachtungsstand in dem Wohnmobil erlaubt es u.a., mit der Videokamera (Handkamera) auch einmal durch das Seitenfenster eines LKW zu filmen und beweiskräftig festzuhalten, was der Lkw-Fahrer während der Fahrt so alles tut. Da wurde von Freihändigfahren zwecks Nahrungsaufnahme, über Handybenutzung und Fernsehen bis hin zur Selbstbefriedigung schon alles Mögliche gefilmt. thread.gif
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christian_lej
Beitrag 26.01.2010, 20:09
Beitrag #44


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Kennzeichenmissbrauch trifft es schon recht gut, da verdeckte Ermittlungen bei Temposündern idR nicht notwendig ist. Insofern wäre es schon interessant, wie die Wechselkennzeichen begründet sind und ob sie für diesen Einsatzzweck die Befreiungsgründe erfüllen.
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JTH
Beitrag 26.01.2010, 20:14
Beitrag #45


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Dann hat uns unsere Ahnung doch nicht getrogen...

Ein Kennzeichenmißbrauch kann nicht vorliegen, daß die Wechselkennzeichen den Fahrzeugen offiziell zugeteilt sind. Weiterhin gibt es da noch andere Tatbestandsmerkmale die nicht zutreffend sind.

Gib Dir keine Mühe - Mit der Nummer (Straftaten rofl1.gif ) kannst Du nur auf der Nase landen...


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Peter Lustig
Beitrag 26.01.2010, 20:18
Beitrag #46


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@christian lej:
Dir ist schon klar, dass deine Argumentation arg an den Haaren herbeigezogen ist?

Wechselkennzeichen bei Fahrzeugen, die der Geschwindigkeitsüberwachung dienen, sind in allen Bundesländern gang und gäbe. Da müssten die zuständigen Landesinnenministerien und der Bundesverkehrsminister sich alle irren oder ihrer Aufsichtspflicht nicht im erforderlichen Umfang nachkommen.
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C3PO
Beitrag 27.01.2010, 07:49
Beitrag #47


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Zitat (christian_lej @ 26.01.2010, 20:09) *
Kennzeichenmissbrauch trifft es schon recht gut, da verdeckte Ermittlungen bei Temposündern idR nicht notwendig ist. Insofern wäre es schon interessant, wie die Wechselkennzeichen begründet sind und ob sie für diesen Einsatzzweck die Befreiungsgründe erfüllen.
Das ist jetzt aber echt so was zu behaupten. Kennzeichenmißbrauch kann nicht vorliegen (vll. erst mal lesen, was im § 22 StVG drin steht), da die Tarnkennzeichen allesamt genehmigt sind und über "Befreiungsgründe" nachzudenken ist auch mehr ein philosophischer Ansatz.
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ilam
Beitrag 27.01.2010, 08:01
Beitrag #48


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Zitat (Peter Lustig @ 26.01.2010, 20:18) *
Wechselkennzeichen bei Fahrzeugen, die der Geschwindigkeitsüberwachung dienen, sind in allen Bundesländern gang und gäbe. Da müssten die zuständigen Landesinnenministerien und der Bundesverkehrsminister sich alle irren oder ihrer Aufsichtspflicht nicht im erforderlichen Umfang nachkommen.


Das allgemeine Kennzeichenscanning, die nicht anlassbezogene Videoüberwachung mit anschließender Auswertung, die einfache Nutzung der Vorratsdatenspeicherung und vieles mehr, was das BVerfG mittlerweile als rechtswirdrig eingestuft hat, war auch gang und gäbe...

Das Argument sticht nicht.

Die anderen hingegen schon.
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JTH
Beitrag 27.01.2010, 08:21
Beitrag #49


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Nur liegt hier die Rechtslage komplett anders...

Ein Kennzeichenmissbrauch liegt bei der Nutzung von Wechselkennzeichen definitiv nicht vor, weil es allein schon gänzlich an der Tatbestandsmäßigkeit fehlt.


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Peter Lustig
Beitrag 27.01.2010, 13:08
Beitrag #50


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So ist es. Nicht jeder kann mit dem dürren Begriff der Tatbestandsmäßigkeit etwas anfangen. Ich wollte daher diese Tatsache mit meiner ergänzenden Anmerkung auch nur praxisbezogen unterstützen. Dass meine Ausführungen einer rechtlichen Überprüfung in anderen Fällen möglicherweise nicht standhalten, wie die aufgeführten Beispiele ja auch deutlich zeigen, war mir schon klar.
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