Unbegrenzte Bundesstraße, vierspurig, baulich getrennt, Keine Kraftfahrstraße, teilweise kein Seitenstreifen - OK? |
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Unbegrenzte Bundesstraße, vierspurig, baulich getrennt, Keine Kraftfahrstraße, teilweise kein Seitenstreifen - OK? |
25.01.2010, 20:34
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 |
Für Autobahnen gibt es in der VwV ja Vorschriften dazu, unter welchen Bedingungen Geschwindigkeitsbeschränkungen obligatorisch sind (z.B. bei stark verengten Fahrstreifen). Gibt es ähnliche Vorschriften zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auch für autobahnähnlich ausgebaute Straßen im Allgemeinen? Die B9 zwischen Brohl-Lützing und Andernach-Namedy (Klick!) ist z.B. komplett unbegrenzt, obwohl dort hinter der Parallelstraße (die nur durch ein Geländer mit zwei oder drei Sprossen abgegrenzt ist) noch etliche Wohnhäuser stehen. Es gibt auf diesem Teilstück (in Fahrtrichtung Andernach) teilweise keinen Seitenstreifen, die Strecke ist mancherorts kurvig, und es ist keine Kraftfahrstraße - sondern ausdrücklich nur für Radfahrer und Fußgänger gesperrt. Pferdekutschen, Elektrorollstühle usw. müssen also stellenweise die rechte Fahrspur benutzen ... Die fahren da natürlich in der Praxis nicht rum - theoretisch dürften sie aber - und praktisch fahren dort hin und wieder auch Mofas und Traktoren auf der rechten Spur, die dann links mit irgendetwas zwischen Überschall- und Lichtgeschwindigkeit überholt werden. Und das ist auch der offizielle Grund dafür, warum es auf dieser Höhe keine Kraftfahrstraße ist: damit auch langsame Fahrzeuge dort fahren dürfen. Es gibt nämlich keine zumutbare Alternativroute, und ab Andernach-Namedy wird die B9 dann auch zur Kraftfahrstraße - ab dort dann sinnigerweise per VZ 274 auf 100 (oder 120?) km/h begrenzt. Ich finde die Richtgeschwindigkeitsregelung auf diesem Teilstück ziemlich halsbrecherisch und frage mich auch, ob die VwV das so zulässt. Die B9 zwischen Remagen und Bad Breisig (ein Stück weiter nördlich, ebenfalls keine Kraftfahrstraße) war früher auch unbegrenzt - auch dort gibt es stellenweise keinen Seitenstreifen, und Radfahrer sowie Fußgänger sind hier noch nicht einmal durchgängig von allen Auffahrten her gesperrt. Heute ist dort immerhin 120. Ich bin auf Eure Meinung gespannt ... Edit: Nur um absehbare Einwände vorab zu entkräften: Nach der Autobahnrichtgeschwindigkeitsverordnung gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (ohne festes Limit) auf allen außerörtlichen Straßen, auf denen kein VZ 274 steht und auf die mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: a) mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung oder b) bauliche Trennung. |
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26.01.2010, 11:39
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2197 Beigetreten: 30.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13386 |
Ich versteh diese Frage nicht so ganz.
Du verweist auf die Vwv, dann lies doch einfach die Vwv zu Z 274, dort steht doch alles drin, wann und wie diese Zeichen zu verwenden sind. dete |
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26.01.2010, 11:53
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 |
Wo finde ich die Vwv denn? Im Verkehrsportal jedenfalls konnte ich sie unter "Gesetze" nicht finden. Ich hatte bislang auch keinen Plan davon, wie sie aufgebaut ist, und wo man die Regelungen zu bestimmten Fragen findet. Ist das nach VZ sortiert?
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26.01.2010, 11:56
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
-------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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26.01.2010, 11:56
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#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30247 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
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26.01.2010, 12:20
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 |
Danke.
Ich kann da nichts finden, was man in Bezug zu dieser Strecke setzen könnte. Also scheint es zulässig zu sein ... Saugefährlich ist es trotzdem ... Allerings konnte ich unter VZ 274 auch nichts finden, was es z.B. vorschreiben würde, Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen mit verengten Fahrstreifen anzuordnen. Gerade das (nämlich dass es diese Vorschrift geben würde) wurde aber in dem anderen Thread geschrieben, in dem ich die Frage ursprünglich gestellt hatte ... (=> zHg von mehr als 130 km/h). |
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26.01.2010, 12:44
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#7
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24247 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wenn es keine Alternativstrecke gibt, warum sind dann Radfahrer ausgesperrt? Über die Zulassung des Radverkehrs käme dann wieder zwingend eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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26.01.2010, 12:53
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1899 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 |
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26.01.2010, 13:17
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#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24247 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Gut, zwingend ist es nicht, ich hatte das strikter in Erinnerung. Aus den VwV zur StVO:
Zitat Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit (...) II. Außerhalb geschlossener Ortschaften können Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Maßgabe der Nummer I erforderlich sein, (...) 4 3. wo Fußgänger oder Radfahrer im Längs- oder Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind; die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll auf diesen Abschnitten in der Regel 70 km/h nicht übersteigen. Über das "besonderer Weise gefährdet" kann man sich dann wieder streiten. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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26.01.2010, 14:14
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Wenn es keine Alternativstrecke gibt, warum sind dann Radfahrer ausgesperrt? Natürlich gibt's Alternativen: Kfz können sich - sofern nicht allzu groß/schwer - über die umliegenden Hügel arbeiten, von Brohl-Lützing nach Andernach gerade mal doppelt so weit; Radfahrern steht praktisch umwegfrei der parallel zur B9 verlaufende und bestens ausgebaute Rheinradweg zur Verfügung lg c.s. |
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26.01.2010, 17:57
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1899 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 |
Über das "besonderer Weise gefährdet" kann man sich dann wieder streiten. Längsverkehr ist auf fast allen Außerortsstraßen ohne blauem Schild der Fall. Ich denke, da muß die Gefährung schon konkret gegeben sein. Und nur, weil die Straße vierspurig ist, sehe ich das nicht (im Gegenteil). |
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26.01.2010, 18:06
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#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24247 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
der parallel zur B9 verlaufende und bestens ausgebaute Rheinradweg zur Verfügung Ach ... und wie sieht der zur Zeit aus? Längsverkehr ist auf fast allen Außerortsstraßen ohne blauem Schild der Fall. Ich denke, da muß die Gefährung schon konkret gegeben sein. Und nur, weil die Straße vierspurig ist, sehe ich das nicht (im Gegenteil). Prinzipiell würde ich Dir gerne recht geben. Allerdings hab' ich mir das in letzter Zeit mal für die B4 überlegt, als der Radweg nebendran mal wieder unbefahrbar war. Die Strecke ist größtenteils auf 100 beschränkt, vierspurig, baulich getrennte Fahrbahnen für den Gegenverkehr, kein Seitenstreifen. Ich fuhr dann doch mal wieder Bus und konnte dort folgendes Fahrverhalten beobachten: 3 Busse fahren unmittelbar hintereinander von der Bushaltestelle ab, meiner als Letzter. Auf der Strecke hielt der Bus dann gefühlte 10 m Abstand vom Bus davor. Wenn dieser wegen irgendeines langsameren Zweiradfaherers mal eben ein Stück weiter links gefahren wäre, wäre die Gefahr groß gewesen, daß der nachfolgende Bus ein Stückchen zu spät reagiert. Es rechnet dort schlicht niemand mit Radlern, weil ja normalerweise der benutzungspflichtige Radweg vorhanden ist. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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26.01.2010, 18:15
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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26.01.2010, 18:22
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#14
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24247 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ich weiß nicht recht, ob das für @experience überhaupt ein Problem ist, oder ob er sich nur gewundert hat. Wenn's ihm ums Radfahren auf der Strecke geht, dann wahrscheinlich explizit weil der Radweg zur Zeit nicht taugt, ansonsten tut man sich das doch eher ungern an.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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26.01.2010, 18:37
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1899 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 |
Es rechnet dort schlicht niemand mit Radlern, weil ja normalerweise der benutzungspflichtige Radweg vorhanden ist. Dasgleiche auf der B27 zwischen Rottweil und Neukirch. (Obwohl hier kein Radweg vorhanden ist.) Die Strecke ist kurvig und in diesem Bereich auf 80 begrenzt. Selbst dort würde ich mich als Radfahrer sehr unsicher fühlen, obwohl am Eingang der Strecke extra auf möglichen langsamen Fahrverkehr hingewiesen wird. Im Auslauf ist die Straße unbegrenzt. Hier würde ich mich als Radfahrer nicht unsicher fühlen, da man mich von weither sehen kann. (Obwohl letzte schnelle Überholmanöver oft zu recht hohen Geschwindigkeiten führen). |
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27.01.2010, 10:51
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 |
Und ich dachte schon, dass die Behörden nur in RLP so fahrlässig mit dem Leben schwächerer VT umgehen würden ...
Was ich schon wahnsinnig finde, ist, dass man dort z.B. auch mit dem Elektrorollstuhl auf der rechten Spur fahren darf. Auch wenn das alleine schon aus Selbstschutz niemand tun wird, der nicht lebensmüde ist. Das mit dem parallelen Radweg stimmt übrigens - der ist aber meines Wissens auch nicht für andere Verkehrsarten (z.B. Mofas) freigegeben. Was ich irssinnig finde, ist, dass die meisten VT, die dort fahren, intuitiv davon ausgehen, dass langsame Fahrzeuge dort gar nicht fahren dürften (was viele wohl nur am Ausbauzustand einer Strecke und nicht an der Beschilderung festmachen wollen). Etwas ähnlich Krasses gab es übrigens - bis vor einigen Jahren - auch noch auf dem Zubringer, der von der B9 abgehend nach Neuwied führt: Hier gab es drei Fahrspuren in Fahrtrichtung - die rechte (die in die Stadt führt) war per VZ 274 auf 70 km/h begrenzt (und ist es heute noch) - die linken beiden, also die durchgehenden Fahrspuren, waren per VZ "Richtgeschwindigkeit 90 bis 110" (- als VZ zulässig? -) praktisch zum Brettern freigegeben. An der rechten Spur, die baulich keinesfalls von der "Bretterstrecke" abgegrenzt war, lag eine Bushaltestelle - dort war dann natürlich auch die Leitplanke zum dahinterliegenden Fußgängerbereich geöffnet. Links wurde gekachelt, was das Zeug hielt, und rechts warteten die Kinder auf ihren Bus ... Irgendwie finde ich es beängstigend, wie man mit der Sicherheit schwächerer VT umgeht ... Die Behörden scheinen entweder (weltfremderweise) davon auszugehen, dass die meisten VT dort mit ihnen rechnen würden (was sie nicht tun - hat eine "repräsentative" Befragung in meinem Bekanntenkreis ergeben ... ) - oder sie denken sich, dass die schwächeren VT eh nicht bereit wären, ihr Leben zu riskieren, indem sie sich auf so eine Strecke trauen. Also gibt es praktisch keine Probleme ... Edit: Vor - ich glaube - etwa einem Jahr (oder ist es schon zwei Jahre her?) stand auch mal in der Zeitung, dass es auf der B9 - auf dem Kraftfahrstraßenabschnitt, der durchgehend auf 80, 100 oder 120 beschränkt ist - einen schweren Unfall gegeben hat, weil auf dem rechten Fahrstreifen ein Fahrzeug liegen geblieben war und ein nachfolgender VT, der nicht mit dem Hindernis gerechnet hatte, draufgerauscht ist. Da gab es zumindest Schwerverletzte (ob Tote, weiß ich nicht mehr). Da ich aus Erfahrung weiß, dass über 90% aller VT auch den Nicht-Kraftfahrstraßenabschnitt (mangels Kenntnis der StVO) praktisch als Kraftfahrstraße betrachten, habe ich mich damals schon gefragt, wo denn hinsichtlich der Gefährlichkeit der Situation der entscheidende Unterschied bestünde zwischen dem liegengebliebenen Fahrzeug auf dem rechten Fahrstreifen der begrenzten Kraftfahrstraße - und einem Traktor oder einem deutlich schwerer zu erkennenden Mofa - also Fahrzeugen, die nicht wesentlich schneller fahren als ein stehendes Auto - auf dem rechten Fahrstreifen der unbegrenzten Nicht-Kraftfahrstraße. Der entscheidende Unterschied ist ja nur, dass Autofahrer außerhalb von Kraftfahrstraßen mit langsamen Fahrzeugen rechnen müssen. Ob sie das dann tatsächlich tun, oder ob sie nur nach dem Ausbauzustand gehen, steht auf einem anderen Blatt ... |
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27.01.2010, 11:22
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1124 Beigetreten: 05.11.2009 Wohnort: Argentinien Mitglieds-Nr.: 51309 |
per VZ "Richtgeschwindigkeit 90 bis 110" (- als VZ zulässig? -) Seite 1999 nicht mehr: http://rsa-95.de/VZ-Listeb.htm Zitat Vor - ich glaube - etwa einem Jahr (oder ist es schon zwei Jahre her?) stand auch mal in der Zeitung, dass es auf der B9 - auf dem Kraftfahrstraßenabschnitt, der durchgehend auf 80, 100 oder 120 beschränkt ist - einen schweren Unfall gegeben hat, weil auf dem rechten Fahrstreifen ein Fahrzeug liegen geblieben war und ein nachfolgender VT, der nicht mit dem Hindernis gerechnet hatte, draufgerauscht ist. Da sieht man doch prima, dass auch ein Tempolimit kein Allheilmittel ist. Hört sich für mich so an, als sei die Ursache eine (noch) nicht ausreichend gesicherte Unfallstelle. Im Übrigen finde ich es aber auch wünschenswert diese außerörtlichen gutausgebauten Straßen mit Zeichen 331 (Kraftfahrstraße) zu beschildern. Alternativrouten für "Schwächere" sollte es eigentlich überall geben. -------------------- Saludos desde Argentina :-)
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27.01.2010, 11:28
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4352 Beigetreten: 24.06.2005 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 10655 |
Im Übrigen finde ich es aber auch wünschenswert diese außerörtlichen gutausgebauten Straßen mit Zeichen 331 (Kraftfahrstraße) zu beschildern. Alternativrouten für "Schwächere" sollte es eigentlich überall geben. Nö, zumindest hier in Bayern*) nicht!*) Damit ist dieser - sagen wir mal lustiger - Vorschlag vom Tisch, denn nicht jeder Landwirt hat einen Trekker, der auf einer Kraftfahrstraße fahren darf. Gruß, Klaus -------------------- @HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]" @Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co." |
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Gast_fusel_* |
27.01.2010, 13:07
Beitrag
#19
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Guests |
Im Übrigen finde ich es aber auch wünschenswert diese außerörtlichen gutausgebauten Straßen mit Zeichen 331 (Kraftfahrstraße) zu beschildern. Alternativrouten für "Schwächere" sollte es eigentlich überall geben. Wenn Alternativrouten zur Verfügung stehen, werden diese von den meisten auch freiwillig genutzt. Man muss nicht immer alles verbieten. Diejenigen, die mit dem Traktor auf einer vierspurigen Straße rumfahren, nur um die anderen zu ärgern und weil es nicht verboten ist, sind selten. |
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27.01.2010, 14:58
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1699 Beigetreten: 15.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34196 |
Diejenigen, die mit dem Traktor auf einer vierspurigen Straße rumfahren, nur um die anderen zu ärgern und weil es nicht verboten ist, sind selten. Auf diesem Teilstück der B9 fahren des öfteren schon mal Trecker - dort, wo es einen gibt, dann aber auf dem Seitenstreifen. Die fahren da aber nicht lang, um die anderen zu ärgern, sondern weil die kürzteste Alternativroute ein riesiger Umweg wäre (schätzungsweise 15 statt 3 km). Von Brohl nach Andernach gibt es wirklich nur die B9. Sonst müsste man erst in die andere Richtung (Burgbrohl), dann über die Käffer (Wassenach, Nickenich ...), und dann vom anderen Ende her nach Andernach rein. Die 15 km sind sehr vorsichtig geschätzt ... Und mit einem Traktor, der nur 20 km/h schafft, zieht sich das ins Endlose ... Und noch mal: Dass nur dieses Stück der B9 keine Kraftfahrstraße ist, ist nicht nach dem Motto: "Man muss ja nicht gleich alles verbieten" geschehen, sondern es war eine bewusste Entscheidung, damit die Bauern mit ihren Treckern da lang fahren können. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 00:40 |