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> An Radweg halten bei Stopp Schild?
Meloway
Beitrag 21.01.2010, 11:29
Beitrag #1


Neuling


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Folgende Situation:

Ich will von einer Tanke aus auf die Hauptstraße fahren. Etwa 10 Meter vor der Ausfahrt steht ein Stop-Schild. Direkt dahinter befindet sich ein die Fahrbahn kreuzender, gekennzeichneter Radweg, die Sichtlinie (etwa drei Meter weiter) ist als gleichzeitige Haltelinie mit einem dicken, weißen Strick gekennzeichnet.

Meine Frage ist nun: Muss ich (in der Fahrprüfung) auch vor dem Übergang für Radfahrer anhalten, dann weiter bis zur Sicht- bzw. Haltelinie und dort nochmals anhalten? Oder mich langsam über den Radweg bis zur Haltlinie tasten und dort erst zum Stehen kommen?

Und wie sähe es aus, wenn es eine zweite dicke, weiße Linie vor dem Radüberweg geben würde?

Mir ist noch nicht ganz klar, wie ich mich hier verhalten muss und freue mich daher über jede sachliche Antwort.
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Franticek
Beitrag 21.01.2010, 11:53
Beitrag #2


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Die Fahrzeuge auf der Strasse haben Vorrang, und das gilt nicht nur fuer die Autos sondern auch fuer die Fahrraeder auf dem Radweg, der ebenfalls zur Strasse gehoert. Du musst also am Stoppschild anhalten VOR dem Radweg, um Radfahrer vorbeizulassen. Dann kannst du weiterfahren bist zur Sichtlinie an den Fahrstreifen fuer Kraftfahrzeuge. Du aekst dort nochmals an und kannst dann anschliessend auf die Fahrbahn fahren.


--------------------
Der Individualverkehr ist deshalb so gefährlich, weil viele Autofahrer nach ihren eigenen Regeln daran teilnehmen.
(Werner Mitsch, dt. Aphoristiker)
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klausimausi
Beitrag 21.01.2010, 12:42
Beitrag #3


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Wenn der Radweg straßenbegleitend ist, d.h. Bestandteil der Straße ist, dass muss die Haltelinie vor dem Radweg sein.
Unabhängig davon, wo die Haltelinie tatsächlich ist, hat der Fahrverkehr der Vorfahrtsstraße Vorfahrt - und wenn der Radweg zur Straße gehört ... siehe oben.

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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ravn
Beitrag 21.01.2010, 13:05
Beitrag #4


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Im Endeffekt hat die Verkehrsbehörde geschludert, wenn Haltelinie und Stopschild erst hinter dem kreuzenden (Rad-)Verkehr angebracht sind:
Zitat
Das Schild steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung.


In der Fahrprüfung ist es sowieso klar: Es wird zweimal angehalten. Sicher ist sicher.

Ansonsten lässt sich darüber diskutieren, ob vor dem Radweg tatsächlich angehalten werden muß.
Zitat
Das unbedingte Haltgebot ist dort zu befolgen, wo die andere Straße zu übersehen ist, in jedem Fall an der Haltlinie (Zeichen 294).



Unabhängig vom Anhalten ist natürlich die Vorfahrt zu achten, aber das scheint Dir auch klar zu sein.
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Hane
Beitrag 21.01.2010, 13:27
Beitrag #5


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Zitat (Meloway @ 21.01.2010, 11:29) *
Ich will von einer Tanke aus auf die Hauptstraße fahren. Etwa 10 Meter vor der Ausfahrt steht ein Stop-Schild.
Verstehe ich das richtig: Das Stoppschild steht auf dem Gelände einer Tankstelle?


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Mr Hyde
Beitrag 21.01.2010, 15:28
Beitrag #6


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Ich könnte mir zumindest vorstellen, dass es in diesem Fall sogar offiziell angeordnet wäre (was aber ggf zu prüfen wäre).
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Meloway
Beitrag 21.01.2010, 18:54
Beitrag #7


Neuling


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Hallo!

Ob der Radweg zur Vorfahrsstraße gehört...er verläuft wie diese, dazwischen ist aber sicher noch ein ca. 2m breites Stück Rasen (der Radweg ist zum Teil auch Fußweg). Würde dann sagen eher nicht, oder?

Zitat
Verstehe ich das richtig: Das Stoppschild steht auf dem Gelände einer Tankstelle?


An der Seite der Ausfahrt, ja.

Zitat
wenn Haltelinie und Stopschild erst hinter dem kreuzenden (Rad-)Verkehr angebracht sind:


Nein, das habe ich wohl falsch beschrieben - erst kommt das Stoppschild, dann der Radweg, dann die Haltelinie.

Zitat
In der Fahrprüfung ist es sowieso klar: Es wird zweimal angehalten. Sicher ist sicher.


Und da habe ich Angst, dass der Prüfer das nachher als "hat keine Ahnung, was sie tun soll, kann keine Verkehrszeichen lesen...etc." auffasst.

Wenn es vor dem Radweg eine Haltelinie gäbe und dann nochmal eine an der Sichtlinie, müsste ich in jedem Fall zweimal halten, richtig? Dann wäre es eindeutig. Aber so...
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Mr Hyde
Beitrag 21.01.2010, 19:01
Beitrag #8


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Bei 2 Meter Abstand gehört der Radweg in jedem Fall zur Straße. Ab 5 Metern streiten die Gelehrten... aber alles darunter ist ziemlich sicher fahrbahnbegleitend. damit gelten für den Radweg die gleichen Vorfahrtsregeln wie für die Fahrbahn, da sich diese auf die gesamte Straße erstrecken.
Das Stoppschild entfaltet somit auch seine Wirkung bei Ausfahrer vs. Radwegbenutzer. (Dass der Radwegbenutzer je nach örtlichen Gegebenheiten höchstwahrscheinlich nach §10 ohnehin vorrangberechtigt ist, sei mal dahingestellt.) Somit ist in jedem Fall auch vor dem Radweg zu halten (offizielle Anordnung des Stoppschildes durch die Behörde mal vorausgesetzt).
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mir
Beitrag 21.01.2010, 19:04
Beitrag #9


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Wenn es nicht offiziell angeordnet ist, darfst Du trotzdem anhalten. cool.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Polo79
Beitrag 21.01.2010, 19:04
Beitrag #10


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Zitat (Meloway @ 21.01.2010, 18:54) *
Würde dann sagen eher nicht, oder?
Grundsätzlich halte ich die Situation für einen Fehler der Behörde. M.E. muss niemand damit rechnen bei VZ 206 + Haltlinie noch vor der Haltlinie stoppen zu müssen. Das widerspricht einfach sämtlichen Gewohnheiten und auch der VwV-StVO.


Zitat (Meloway @ 21.01.2010, 18:54) *
Und da habe ich Angst, dass der Prüfer das nachher als "hat keine Ahnung, was sie tun soll, kann keine Verkehrszeichen lesen...etc." auffasst.
Mach Dir da mal keine Sorgen. wink.gif


Zitat (Meloway @ 21.01.2010, 18:54) *
Wenn es vor dem Radweg eine Haltelinie gäbe und dann nochmal eine an der Sichtlinie, müsste ich in jedem Fall zweimal halten, richtig?
Ja.


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Hane
Beitrag 21.01.2010, 21:11
Beitrag #11


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Zitat (Mr Hyde @ 21.01.2010, 19:01) *
offizielle Anordnung des Stoppschildes durch die Behörde mal vorausgesetzt
... die nicht vorliegen dürfte, wobei ... man weis ja nie.

Stoppschilder stehen nur an Kreuzungen. Woanders entfalten sie mangels Kreuzung und damit mangels Vorfahrt keine Wirkung. An Grundstücksausfahrten ist nach § 10 nur ein 205er zur Klarstellung möglich.


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Mr Hyde
Beitrag 21.01.2010, 23:25
Beitrag #12


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Stimmt... dagegen spricht auch die VwV-StVO und GMV-widrige Haltelinie.

aber du sagst es ja: Bei Behörden weiß man ja nie.... gestern gesehen: Ein Z. 283 mit ZZ. 1000-32. think.gif (und das war KEIN Privatgrund).
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mir
Beitrag 21.01.2010, 23:27
Beitrag #13


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Ich gebe jetzt mal offen zu, daß ich die Zeichen-Nummern immer noch nicht auswendig kenne.


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Mr Hyde
Beitrag 21.01.2010, 23:30
Beitrag #14


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Ich auch nicht. Lief mir aber kürzlich über den Weg. Es ist das Fahrradsymbol mit Pfeil links/rechts (hängt üblicherweise bei Einbahnstraßen (Z.220) zur Radfahrerfreigabe).

Jetzt aber back to topic rolleyes.gif
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Hane
Beitrag 22.01.2010, 13:57
Beitrag #15


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Zitat (Mr Hyde @ 21.01.2010, 23:25) *
Ein Z. 283 mit ZZ. 1000-32.
Da fallen mir in Hamburg spontan zwei ein. Ich hatte leider keine Kamera dabei.


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MisterOJ
Beitrag 24.01.2010, 22:53
Beitrag #16


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Zitat (mir @ 21.01.2010, 23:27) *
Ich gebe jetzt mal offen zu, daß ich die Zeichen-Nummern immer noch nicht auswendig kenne.


Schäm dich! Dann wird´s für dich als Stamm-VP'ler aber nun mal zeit für eine NAchschulung !!!


OJ


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mir
Beitrag 25.01.2010, 08:24
Beitrag #17


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Öh ... ist das nun ein Feststellungsbescheid oder lediglich die Vorbereitung zum Entzug der Schreibberechtigung? Hülfe!

Sicherheitshalber: Ich lege Widerspruch ein. Zur Begründung erbitte ich einen schriftlichen Bescheid samt Begründung. Ich bitte, vor Vollzug das Ergebnis des Widerspruchs abzuwarten.


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MisterOJ
Beitrag 01.02.2010, 19:54
Beitrag #18


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Zitat (mir @ 25.01.2010, 08:24) *
Öh ... ist das nun ein Feststellungsbescheid oder lediglich die Vorbereitung zum Entzug der Schreibberechtigung? Hülfe!

Sicherheitshalber: Ich lege Widerspruch ein. Zur Begründung erbitte ich einen schriftlichen Bescheid samt Begründung. Ich bitte, vor Vollzug das Ergebnis des Widerspruchs abzuwarten.


Sehr geehrter Herr mir,

nach eingehender Prüfung Ihres Schreibens vom 25.1.2010 stelle ich folgendes fest:

Bescheid:

Der zugegangene Bescheid ist soweit rechtskräftig und verbindlich. Hierin wird ein bestehender Sachstand festgestellt und auf die weiteren Schritte hingewiesen.
Hierzu zählt in Ihrem konkreten Fall der benante Entzug der Schreibberechtigung.


Begründung:

Der in der ursprünglichen Feststellung ermittelte Sachverhalt hat weiterhin Bestand. Auch die zugehörigen Umstände sind gleichgeblieben-
Eine Prüfung des Vorganges ergab eine fehlerfreie und zweifelsohne richtige Entscheidung. Die getroffene Entscheidung bleibt damit weiterhin bestehen und verbindlich wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese nachträgliche Feststellung ist gem. §8, Abs. 2 der VPNuO-VwV ein Widerspruch nicht möglich.

Die oben angeführte Entziehung der Schreibberechtigung wird damit mit sofortiger Wirkung nach Erhalt dieses BEscheides wirksam.
Sie werden daher aufgefordert, sich nach Erhalt dieses Schreibens umgehend bei Ihrem nächstgelegenen, zuständigen Admin zu melden und unter Vorzeigen dieses Bescheides Ihre Schreibutensilien für den angegebenen Zeitraum dem Admin auszuhändigen.
Sollte dies nicht geschehen, so erfolgt dies nachträglich automatisch per download.

Gebühren:

Für diesen erneuten Bescheid sind entsprechend §56, Abs.2 sowie §58, Abs. 7 der VPNuO sowie des §5 VPGebO 83,56€ Gebühren fällig. Dieser Betrag wird innerhalb der nächsten 5 Werktage automatisch von Ihrem Konto eingezogen.


Dieser Bescheid wurde maschinell per Computer erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig!


gez. OJ


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durban
Beitrag 01.02.2010, 20:01
Beitrag #19


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An dieser Einmündung befindet sich die Haltelinie zu dem Stoppschild, das sich vor der Einmündung befindet, zwischen straßenbegleitendem Radweg und Fahrbahn. mad.gif


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Polo79
Beitrag 01.02.2010, 20:20
Beitrag #20


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Wenn die Sichtlinie noch hinter der Haltlinie liegt, wäre dann sogar 3 mal zu halten. shutup.gif

Imho sollte man eine Haltlinie nur anordnen, wenn eine Gefahrstelle (Radweg etc.) das notwendig macht. Leider stelle ich immer wieder fest, dass Haltlinien aber gerne quasi als Verstärkung des Zeichens 206 missbraucht werden. Oft stimmen sie dann aber nicht mit den Sichtlinien überein. rolleyes.gif


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MisterOJ
Beitrag 01.02.2010, 21:23
Beitrag #21


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Zitat (Polo79 @ 01.02.2010, 20:20) *
Wenn die Sichtlinie noch hinter der Haltlinie liegt, wäre dann sogar 3 mal zu halten. shutup.gif

Wie kommst du denn auf 3x ???

Zitat (Polo79 @ 01.02.2010, 20:20) *
Imho sollte man eine Haltlinie nur anordnen, wenn eine Gefahrstelle (Radweg etc.) das notwendig macht.

Ich seh eine Haltlinie bei Z206 eher als eine Klarstellung / Hilfestellung wo sinnvollerweise zu halten ist (z.B. vor einer Radfahrerfurt) wenn´s der gemeine VT nicht sofort selbst erkennt bzw. erkennen kann.

Zitat (Polo79 @ 01.02.2010, 20:20) *
Leider stelle ich immer wieder fest, dass Haltlinien aber gerne quasi als Verstärkung des Zeichens 206 missbraucht werden. Oft stimmen sie dann aber nicht mit den Sichtlinien überein. rolleyes.gif

In meinen Augen stellen Z206 und Z294 (Haltlinie) keinen Widerspruch dar, sondern ich seh sie eher als Symbiose. Die Haltlinie unterstreicht das Halt-gebot des Z206 und zeigt auch klar an wo zu halten ist.

Und wenn (warum auch immer) nun just in dem Moment von der Haltlinie keine ausreichende Übersicht besteht, so ist dann nach langsamem Vortasten nochmals an der Sichtline anzuhalten.



OJ wavey.gif


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Polo79
Beitrag 02.02.2010, 16:15
Beitrag #22


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Zitat (MisterOJ @ 01.02.2010, 21:23) *
Wie kommst du denn auf 3x ???
Vor dem Radweg, an der Haltlinie und an der Sichtlinie.

Zitat (MisterOJ @ 01.02.2010, 21:23) *
Ich seh eine Haltlinie bei Z206 eher als eine Klarstellung / Hilfestellung wo sinnvollerweise zu halten ist (z.B. vor einer Radfahrerfurt) wenn´s der gemeine VT nicht sofort selbst erkennt bzw. erkennen kann.
Genau. Dort sollte eine Haltlinie angeordnet werden. Aber es gibt viele stellen, an denen kein Radweg oder eine vergleichbare Gefahr existiert und trotzdem eine Haltlinie vorhanden ist.

Zitat (MisterOJ @ 01.02.2010, 21:23) *
Die Haltlinie unterstreicht das Halt-gebot des Z206 und zeigt auch klar an wo zu halten ist.
Wenn die Haltlinie aber nicht mit der Sichtlinie überinstimmt, nervt das einfach nur. sad.gif


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MisterOJ
Beitrag 02.02.2010, 18:59
Beitrag #23


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Zitat (Polo79 @ 02.02.2010, 16:15) *
Zitat (MisterOJ @ 01.02.2010, 21:23) *
Wie kommst du denn auf 3x ???
Vor dem Radweg, an der Haltlinie und an der Sichtlinie.

Wieso?? Nach meiner StVO-Ausgabe ist:
Zitat (StVO)
...
Das unbedingte Haltgebot ist dort zu befolgen, wo die andere Straße zu übersehen ist, in jedem Fall an der Haltlinie (Zeichen 294).
...


demnach nur max. 2x zu halten.
Zitat (Polo79 @ 02.02.2010, 16:15) *
Zitat (MisterOJ @ 01.02.2010, 21:23) *
Ich seh eine Haltlinie bei Z206 eher als eine Klarstellung / Hilfestellung wo sinnvollerweise zu halten ist (z.B. vor einer Radfahrerfurt) wenn´s der gemeine VT nicht sofort selbst erkennt bzw. erkennen kann.
Genau. Dort sollte eine Haltlinie angeordnet werden. Aber es gibt viele stellen, an denen kein Radweg oder eine vergleichbare Gefahr existiert und trotzdem eine Haltlinie vorhanden ist.

Na bestimmt zur Klarstellung / verdeutlichung wo deie Sichtlinie liegt...

Zitat (Polo79 @ 02.02.2010, 16:15) *
Zitat (MisterOJ @ 01.02.2010, 21:23) *
Die Haltlinie unterstreicht das Halt-gebot des Z206 und zeigt auch klar an wo zu halten ist.
Wenn die Haltlinie aber nicht mit der Sichtlinie überinstimmt, nervt das einfach nur. sad.gif

Aber genau das hat im Einzellfall auch seinen guten Grund!!

Ein Beispiel:

Eine kleine Wohngebietsstraße mündet in eine 2+2-Hauptverkehrsstraße mit beidseitigem Gehweg ein. Auf der Einmündungsseite verläuft entlang der 2+2-Straße noch ein Zweirichtungsradweg mit entsprechender Furtmarkierung.

Da die 2+2-Straße einen leichtren Bogen macht und die Einmündung genau auf der Bogeninnenseite liegt, ist die Sicht auf den Hauptverkehrsstrom alles andere als gut.

Daher hat man ein Z206 aufgestellt, mit einer Haltlinie versehen und beides schon gut vor Erreichen der Radfahrerfurt postiert.

Ziel:

1. in ausreichendem Abstand vor der Radlinge-Furt anhalten --> daher dort auch die Haltlinie!!
2. Übersicht über den Zweirichtungsradweg (und die Fußgänger) verschaffen
3.Wenn dort nix kommt, dann vorziehen zur ca. 3...4m weiter vorn liegenden Sichtlinie für den Verkehr der Hauptverkehrsstraße
4. und wenn da auch nix kommt, dann losfahren.

Praxis:

die meisten kommen aus der kleinen Straße raus (und wollen nach rechts abbiegen) und preschen (nix da mit langsam ranrollen ranting.gif ) gleich bis zur vordersten Sichtlinie vor.
In der inneren Einstellung nach rechts abbiegen zu wollen schauen ca. 85% der VT´s nur abcheckend nach links auf den Autoverkehr. Auf die Radfahrer wir ddabei kaum geachtet. Schon oft habe ich beinahe-Crash´s gesehen...

Ein Entlastungsargument: über dem Z206 fehlt das erforderliche Z1000-32 ("RAdfahrer von links&rechts")


OJ


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Mr Hyde
Beitrag 02.02.2010, 20:23
Beitrag #24


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Zitat (MisterOJ @ 02.02.2010, 18:59) *
demnach nur max. 2x zu halten.

Welchen Haltepunkt lässt du dann weg? Den an der Sichtlinie zum (edit: fahrbahnbegleitenden) Radweg oder den an der Sichtlinie zur Fahrbahn? think.gif
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Polo79
Beitrag 02.02.2010, 20:28
Beitrag #25


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Zitat (MisterOJ @ 02.02.2010, 18:59) *
Zitat (StVO)
...
Das unbedingte Haltgebot ist dort zu befolgen, wo die andere Straße zu übersehen ist, in jedem Fall an der Haltlinie (Zeichen 294).
...
Der Radweg gehört zur Straße.


Zitat (MisterOJ @ 02.02.2010, 18:59) *
Na bestimmt zur Klarstellung / verdeutlichung wo deie Sichtlinie liegt...
Oft ist die Haltlinie aber eben nicht auf Höhe der Sichtlinie. wavey.gif

Zitat (MisterOJ @ 02.02.2010, 18:59) *
Aber genau das hat im Einzellfall auch seinen guten Grund!!
Nein. Glaub mir doch einfach, dass es auch Haltlinien ohne Radweg gibt. crybaby.gif


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Beitrag 07.02.2010, 19:02
Beitrag #26


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Zitat (Mr Hyde @ 02.02.2010, 20:23) *
Zitat (MisterOJ @ 02.02.2010, 18:59) *
demnach nur max. 2x zu halten.

Welchen Haltepunkt lässt du dann weg? Den an der Sichtlinie zum (edit: fahrbahnbegleitenden) Radweg oder den an der Sichtlinie zur Fahrbahn? think.gif


Ich halte an der Haltlinie.

Dann taste ich mich vor bis ich was sehe. Sofern auf dem Radweg (aus beiden Richtungen) kein kommt und die Straße auch frei ist dann fahre ich los. Sollte was kommen warte ich an der Sichtlinie.

Ich trenne hier bewußt nicht zwischen Radweg und Straße, denn der Radweg ist auch bestandteil der Straße. Sollte ich mich auf den radweg vortasten und dann kommt ein Radling, nehm ich ihm ja den Vorrang..



Zitat (Polo79 @ 02.02.2010, 20:28) *
Zitat (MisterOJ @ 02.02.2010, 18:59) *
Na bestimmt zur Klarstellung / verdeutlichung wo deie Sichtlinie liegt...
Oft ist die Haltlinie aber eben nicht auf Höhe der Sichtlinie. wavey.gif

Wohl aus erforderlichen Gründen!

Zitat (Polo79 @ 02.02.2010, 20:28) *
Zitat (MisterOJ @ 02.02.2010, 18:59) *
Aber genau das hat im Einzellfall auch seinen guten Grund!!
Nein. Glaub mir doch einfach, dass es auch Haltlinien ohne Radweg gibt. crybaby.gif


Ich glaub dir ja....

Aber dann sprechen sicherlich andere Gründe für eine Haltlinie.

Ich persönlich finde, dass eine Haltlinie zu einem Z206 dazugehört!!
--> entweder an der Sichtlinie (=Regelfall)
--> oder bei gefährlichen Stellen eben davor in Höhe des Z206


OJ


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Mr Hyde
Beitrag 07.02.2010, 22:22
Beitrag #27


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Zitat (MisterOJ @ 07.02.2010, 19:02) *
Ich halte an der Haltlinie.
Dann taste ich mich vor bis ich was sehe. [...]

Öhm...
Es ging doch darum, dass die Haltelinie zwischen Radweg und Fahrbahn ist. Wenn du wie beschrieben zuerst an der Haltelinie anhältst, stehst du eben u.U. schon mitten auf dem Radweg...
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Polo79
Beitrag 08.02.2010, 17:10
Beitrag #28


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Gegeben sei folgende Kreuzung: Klickelaklack
Angenommen, die Ampel sei außer Betrieb und ein Zeichen 206 sei vorhanden. Die breite Markierung sei für Fußgänger gedacht, die schmale für Radfahrer. Wo muss man dann als erstes halten? unsure.gif


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ravn
Beitrag 08.02.2010, 17:17
Beitrag #29


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Nette Frage. biggrin.gif

MbMn: An der Sichtlinie vor der Kreuzung, d.h. vor der Fussgaengerfurt. Auch wenn die Fussgaenger nicht bevorrechtigt sind.*
Anschliessend kann man weiter vorfahren und muss dabei die Vorfahrt eventueller Radfahrer und KfZ achten.

*unabhaengig von der Rechtslage, auf die ich meine Antwort hauptsaechlich beziehe, koennte ja auch tatsaechlich ein bevorrechtigter Strassenteilsverwechsler unterwegs sein.
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Polo79
Beitrag 08.02.2010, 17:24
Beitrag #30


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Zitat (ravn @ 08.02.2010, 17:17) *
Auch wenn die Fussgaenger nicht bevorrechtigt sind.*
Genau daran störe ich mich auch. laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 11.02.2010, 21:23
Beitrag #31


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Zitat (Mr Hyde @ 07.02.2010, 22:22) *
Zitat (MisterOJ @ 07.02.2010, 19:02) *
Ich halte an der Haltlinie.
Dann taste ich mich vor bis ich was sehe. [...]

Öhm...
Es ging doch darum, dass die Haltelinie zwischen Radweg und Fahrbahn ist. Wenn du wie beschrieben zuerst an der Haltelinie anhältst, stehst du eben u.U. schon mitten auf dem Radweg...


Upps blink.gif Bin ich falsch gewickelt???? think.gif
(Oder kann ich nicht mehr richtig lesen?)

Ich dachte es gint um eine Haltline dort wo sie nicht erforderlich ist bzw. gehalten wird??

Hab grad nochmal das Eingansposting

---> ja du hast recht!! Irgendwie hatte ich das anders in Erinnerung - aber egal


Ja diese Haltlinie ist murks - sie hätte vor dem radweg hingehört!!


OJ


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Mr Hyde
Beitrag 12.02.2010, 16:36
Beitrag #32


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Na dann sind wir uns ja einig und alle Klarheiten beseitigt wavey.gif
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MisterOJ
Beitrag 14.02.2010, 17:37
Beitrag #33


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Zitat (Mr Hyde @ 12.02.2010, 16:36) *
Na dann sind wir uns ja einig und alle Klarheiten beseitigt wavey.gif


Jupp!!!


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