Umweltplakette verloren, Strafzettel von Politesse, Umweltplakette war dran, Kaufnachweis vorhaben |
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Umweltplakette verloren, Strafzettel von Politesse, Umweltplakette war dran, Kaufnachweis vorhaben |
20.01.2010, 23:12
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 20.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52362 |
Heute ist sie mir scheinbar weggeflogen und beim Parken in der "Umweltzone" haben mich (mein AUto) ein paar nette Politessen fotografiert und angezeigt. Kann ich argumentieren? |
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20.01.2010, 23:19
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 435 Beigetreten: 13.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5528 |
Wenn die Umweltplakette vorher ein paar mal so im Dreck gelandet ist, dass sie nicht mehr kleben konnte (die Dinger kleben eigentlich ziemlich gründlich), dann wäre sie eh nicht mehr zu lesen / identifizieren zu wesen.
Die Umweltplakette muss halt angebebbt sein. Nicht im Handschuhfach, nicht am Unterboden und nicht am Auspuffendtopf. Wenn sie durch deine Schusseligkeit oder durch deine grobmotorische Veranlagung nicht kleben konnte: selber schuld, Knolle zahlen und neue Plakette besorgen. -------------------- dreaming in digital - living in realtime - thinking in binary - talking in ip - WELCOME TO OUR WORLD
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Gast_James80_* |
20.01.2010, 23:19
Beitrag
#3
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Vor einem Jahr, relativ früh, habe ich die Plakette gekauft und aufgeklebt. Bevor ist sie geklebt habe lag sie ein paar Mal auf dem Boden. Heute ist sie mir scheinbar weggeflogen und beim Parken in der "Umweltzone" haben mich (mein AUto) ein paar nette Politessen fotografiert und angezeigt. Kann ich argumentieren? du kannst anscheinend noch nicht einmal richtig flunkern... oder wolltest du uns etwa unbewusst verarschen? |
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20.01.2010, 23:21
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6345 Beigetreten: 18.10.2007 Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13 Mitglieds-Nr.: 37650 |
haben die Dich fahrend gesehen ?
denn die Plakette berechtigt ja zum Fahren und nicht zum Parken ?! ansonsten wird es schwer ausser du hast die defekte noch. Bloss gut dass es bei uns noch keine Umweltzone gibt -------------------- Blue Knights Law Enforcement Motorcycle Club
www.blueknights.de www.blueknights.org Blue Knights Germany 19 Saxonia (eines von 41 in Deutschland, über 600 weltweit mit weit über 40000 Mitgliedern) |
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20.01.2010, 23:24
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#5
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 435 Beigetreten: 13.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5528 |
haben die Dich fahrend gesehen ? Da Autos noch nicht vom Himmel fallen, muss er in eine Umweltzone eingefahren sein. -------------------- dreaming in digital - living in realtime - thinking in binary - talking in ip - WELCOME TO OUR WORLD
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20.01.2010, 23:26
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1899 Beigetreten: 31.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26930 |
Naja, standest Du da nicht noch vor der Zeit der Umweltplakette? (ich weiß nicht, in wie weit diese Argumentation zieht)
Aber ansonsten muß doch der Fahrer nachgewiesen werden. Das wird schlecht gehen (also auch 18,50? Besser als 40/1...) |
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20.01.2010, 23:28
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26601 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Da Autos noch nicht vom Himmel fallen, muss er in eine Umweltzone eingefahren sein. da gibt es aber aktuell neue Urteile, dass Parken nicht ausreicht. Er hätte ja auch geschleppt werden können. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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21.01.2010, 00:25
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4564 |
Heute ist sie mir scheinbar weggeflogen Vermutlich vom Fahrtwind ? Die Plaketten kleben von innen an der Scheibe. Und wenn sie einmal kleben, dann lassen sie sich kaum noch entfernen. -------------------- Gruß, Andreas
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21.01.2010, 00:29
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#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24287 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Wer war denn der Fahrer?
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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21.01.2010, 01:52
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 864 Beigetreten: 18.12.2005 Wohnort: Hamburg Mitglieds-Nr.: 15468 |
Da Autos noch nicht vom Himmel fallen, muss er in eine Umweltzone eingefahren sein. da gibt es aber aktuell neue Urteile, dass Parken nicht ausreicht. Er hätte ja auch geschleppt werden können. Grüße Kai Genau, obwohl ich mir kaum vorstellen kann, dass das lange so bleibt, jedenfalls wird der Schutzzweck der Norm beim parken ja nicht tangiert. Zitat Bei einem parkenden Fahrzeug in einer Umweltzone kann eine fehlende oder falsche Umweltplakette nicht geahndet werden. Darauf weist der Osnabrücker Rechtsanwalt Peter Heyers mit Bezug auf ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hin (994 OWi 5/09). Auch die Kosten der Ermittlung des Verantwortlichen für das Parken in der Umweltzone sei nicht dem Halter aufzuerlegen. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem: Es gehe "von einem parkenden Fahrzeug keine unmittelbare Gefahr aus, da während des Parkvorgangs keine Partikelemissionen freigesetzt werden und damit das geschützte Rechtsgut – die Reinheit der Luft – nicht beeinträchtigt wird".
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Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren als ihr Fahrer denken kann. (Robert Lembke, dt. Quizmaster, 1913-1989) |
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21.01.2010, 07:45
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin sieht das aber anders.
Und jetzt? Edit: Und er wurde beim (Ein?)parken fotografiert. @TE: hat man dich fahrender/einparkenderweise gesehen? -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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15.02.2010, 09:59
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#12
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 20.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52362 |
Danke für die Antworten.
Beim Parken hat mich keiner gesehen, meine Personalien haben sie vor Ort aufgenommen, weil ich vom Balkon runtergesehen habe und gesagt habe, dass ich da erst fünf Min stehe und auch gleich wieder weg bin. Aussage habe ich verweigert. Foto nur parkendes Fahrzeug. Mir geht es darum, dass ich tatsächlich die Plakette hatte, diese tatsächlich weggeflogen ist, da nicht richtig festgeklebt und ich mir keine neue geholt hab. War natürlich zeitlich weit vor dem Parken, hätte aber auch gerade eben zu dem Zeitpunkt gewesen sein können, das ist der Punkt. Die Ausgabe bzw den ursprünglichen Erhalt kann ich nachweisen. Ursprüngliche Ausgabe war Dezember 2008, Plakette grün. Der Beitrag wurde von c1001n bearbeitet: 15.02.2010, 09:49 |
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15.02.2010, 10:05
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#13
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
..., weil ich vom Balkon runtergesehen habe und gesagt habe, dass ich da erst fünf Min stehe und auch gleich wieder weg bin. Aussage habe ich verweigert. Nö, sondern alles wesentliche gesagt. Game over . Die Regel verlangt, die Plakette sichtbar anzubringen. Tust Dus nicht, zahlst Du. Dass man dafür uU die Scheibe vorher reinigen muss, damit der Kleber hält, weiss jeder. Ein Widerspruch mit dieser Begründung hat IMHO keine Aussicht auf Erfolg. Selbst, wenn die Plakette wirklich fehlerhaft war, hättest Du das gleich reklamieren müssen, nicht erst über ein Jahr später. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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15.02.2010, 10:10
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1604 Beigetreten: 27.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35843 |
Wenn man nicht in die Umweltzone eingefahren, sondern hereingezogen wurde, dann lässt sich das wohl leicht nachweisen. Einfach Rechnung des Abschleppers, Bescheinigung des ADAC oder Zeugenaussage des Bekannten der einen gezogen hat nachweisen. Wenn der Bekannte gelogen haben sollte und ihm dieses nachgewiesen wird ist das dann sein Problem, er hätte schließlich nicht lügen müssen
Zum TE, du wusstest doch, das die Plakette nicht hielt und hast nichts unternommen. So ist die dich nun treffende Strafe doch dein eigenes Verschulden. -------------------- Wenn die Klugen immer nachgeben, dann regieren die Dummen die Welt.
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15.02.2010, 10:48
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 497 Beigetreten: 19.10.2009 Mitglieds-Nr.: 51041 |
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04.11.2010, 08:24
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 56 Beigetreten: 06.12.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 38806 |
Wahrscheinlich wurde es schon gefragt, kann aber nichts finden, daher:
Muss die Umweltplakette auf die Scheibe aufgeklebt sein, oder reicht es sie nach Bedarf sichtbar zu machen? |
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04.11.2010, 08:43
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30312 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
§3 Abs.2 35. BImSchV
Zitat … Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.
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04.11.2010, 09:44
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
du kannst anscheinend noch nicht einmal richtig flunkern... oder wolltest du uns etwa unbewusst verarschen? Davon würde ich jetzt auch erstmal ausgehen, weil: Vor einem Jahr, relativ früh, habe ich die Plakette gekauft und aufgeklebt. Bevor ist sie geklebt habe lag sie ein paar Mal auf dem Boden. Heute ist sie mir scheinbar weggeflogen Alle Umweltplaketten, die ich je in der Hand hielt, waren mit einer Trägerfolie ausgestattet. Auf dem Boden liegen hätte also rein gar nichts ausgemacht Hinzu kommt, dass diese Dinger eine irrsinnige Klebkraft aufbringen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Dinger sich zerstörungsfrei vom Boden aufheben lassen, wenn sie ohne die Trägerfolie mit der Klebeseite auf den Boden fallen. Kann ich argumentieren? Woher sollen wir das wissen? Mir geht es darum, dass ich tatsächlich die Plakette hatte, diese tatsächlich weggeflogen ist, da nicht richtig festgeklebt und ich mir keine neue geholt hab. Dann ist der dir gemachte Vorwurf inhaltlich also korrekt. Und wenn eine Plakette wegfliegen kann, dann war sie vermutlich nicht richtig angebracht, also eigentlich nie wirklich vorhanden -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 01:08 |