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> Rechtsfahrgebot auf Autobahnen, bei unterscheidlichen Höchstgeschwindigkeiten je Fahrspur
Korona
Beitrag 05.01.2010, 08:49
Beitrag #1


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Guten Morgen Zusammen,

mit großem Interesse verfolge ich seit einiger Zeit diverse Diskussionen hier im Verkehrsportal. book.gif

Aus einer der letzten Threads wurde ein Punkt angespochen, der mich besonders interessiert.
Wie lässt sich nachfolgende Beschilderung (hier ein Screenshot von Autobahnbilder.de- BAB 61)
mit dem Rechtsfahrgebot vereinbaren?
***

Auf Autobahnen ist die rechte Spur zu benutzen (sofern man nicht überholt), das ist ja eigentlich eindeutig.
Wie verhält es sich aber in diesem Fall?
Gilt hier das Rechtsfahrgebot? Muß also bei leerer Autobahn ein PKW nach rechts und dann 80 km/h fahren? blink.gif

LG
Korona

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 05.01.2010, 09:30
Bearbeitungsgrund: Bild gelöscht. Bitte das Urheberrecht beachten
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Achim
Beitrag 05.01.2010, 09:07
Beitrag #2


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Herzlich willkommen im Forum, Korona.

genau diese Frage habe ich bereits an das BMV gerichtet. Leider konnten diese mir auch keine Antwort darauf geben. Sie verwiesen mich an das zuständige Landesministerium. blink.gif
Es ist und bleibt also unklar, wie Du Dich hier gesetzeskonform verhalten sollst.

Hier noch schnell ein Link zur alten Diskussion:
http://www.verkehrsportal.de/board/index....396856


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Korona
Beitrag 05.01.2010, 09:12
Beitrag #3


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Hallo Achim,

danke für die Antwort.
Ich habe auch schon ein paar Links aus diesem Forum unter meinen Favoriten abgespeichert, wie
  • www.sicherestrassen.de
  • www.verkehrszeichenkatalog.de
  • www.rsa-95.de


Vielen Dank einmal an dieser Stelle für die sehr fachkundigen und guten Antworten.

LG
Korona
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Polo79
Beitrag 05.01.2010, 09:13
Beitrag #4


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Es gibt Gerichte, die ein Abweichen vom Rechtsfahrgebot bei fahrstreifenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Mindestgeschwindigkeiten für zulässig halten.


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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die-scharfs
Beitrag 05.01.2010, 09:22
Beitrag #5


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@Polo79: Das ist ja eine sehr weiche Darstellung.
Waren wir nicht in anderen Threads soweit, dass man dort fährt, wo die gewünschte Geschwindigkeit erlaubt ist? Also hier auf der mittleren Spur.

Zitat (Korona @ 05.01.2010, 08:49) *
Auf Autobahnen ist die rechte Spur zu benutzen (sofern man nicht überholt), das ist ja eigentlich eindeutig.


Man muss "möglichst weit" rechts fahren. Daher gibt es Situationen auf BAB, wo rechts fahren nicht geht oder nicht sinnvoll ist, z.B.
- diese Situation
- bei Überholverbot, wenn man aufgrund der Verkehrsbelastung/dichte nicht wieder nach rechts zurückkommt
- rechte Spur ist von Schnee stark bedeckt, linke ist geräumt
- tbc

Oder habe ich etwas verpasst? think.gif
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willi
Beitrag 05.01.2010, 09:49
Beitrag #6


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Zitat
Es gibt Gerichte, die ein Abweichen vom Rechtsfahrgebot bei fahrstreifenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Mindestgeschwindigkeiten für zulässig halten.
yes.gif Urteil wavey.gif
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helmet lampshade
Beitrag 05.01.2010, 09:59
Beitrag #7


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Eine sogenannte "Kriechspur" (Langsamfahrstreifen), die rechts mit überbreiter Leitlinie abgetrennt ist, braucht und sollte meines Wissens nach von durchschnittlich schnellen PkW nicht benutzt werden, obwohl manche KSF gerne demonstrativ darauf fahren

Zitat (Polo79 @ 05.01.2010, 09:13) *
Abweichen vom Rechtsfahrgebot bei fahrstreifenbezogenen ... Mindestgeschwindigkeiten

think.gif Edit: Ach so, wenn links die Mg kleiner ist als rechts, ein sehr akademischer Fall allerdings
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Korona
Beitrag 05.01.2010, 10:17
Beitrag #8


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Zitat (Korona @ 05.01.2010, 08:49) *
... (hier ein Screenshot von Autobahnbilder.de- BAB 61)
mit dem Rechtsfahrgebot vereinbaren?
***

uups, Bilder unter Angabe der Quelle einbinden, ist das nicht erlaubt?

Geht denn eine **** zu diesem Bild?
[Quelle: www.autobahn-bilder.de]

Gruß
Korona

Der Beitrag wurde von Achim bearbeitet: 05.01.2010, 11:41
Bearbeitungsgrund: Bild wegen Urheberrechtschutz gelöscht
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Polo79
Beitrag 05.01.2010, 10:35
Beitrag #9


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Zitat (Korona @ 05.01.2010, 10:17) *
Geht denn eine ****
Ja.

Der Beitrag wurde von Achim bearbeitet: 05.01.2010, 11:40
Bearbeitungsgrund: Link Urheberrechtschutz gelöscht


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Achim
Beitrag 05.01.2010, 11:33
Beitrag #10


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Zitat (Korona @ 05.01.2010, 10:17) *
Geht denn eine *** zu diesem Bild?
[Quelle: www.autobahn-bilder.de]

ja, das darfst Du gern, wenn Du nicht das Bild, sondern die HTML-Seite verknüpfst.


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Korona
Beitrag 05.01.2010, 13:28
Beitrag #11


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Zitat (Achim @ 05.01.2010, 11:33) *
ja, das darfst Du gern, wenn Du nicht das Bild, sondern die HTML-Seite verknüpfst.

Die Verknüpfung war aber auf die entspr. HTML-Seite, nur eben auf das Bild. Ist das auch nicht erlaubt? blink.gif
M.E. liegt dann doch keine Urheberrechtsverletzung vor, oder liege ich da falsch?


Aus einem anderen Thread:
Wie sieht es hiermit aus?
Zitat (kimchi @ 03.01.2010, 22:40) *
Also nicht mehr so?

Quelle: Autobahn-Bilder


erlaubt, ja, nein?

Gruß
Korona

Der Beitrag wurde von Korona bearbeitet: 05.01.2010, 13:29
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Achim
Beitrag 05.01.2010, 13:35
Beitrag #12


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Leider nicht immer erlaubt. Ein Seitenbetreiber stellt seine Infos ins Netz. Dafür hat er einen Urheberrechtschutz. Er wird aber immer bestrebt sein, seine Infos weiterzugeben und die Seite bekannt zu machen. Folglich läßt er Links zu, welche seine Homepage oder eine Seite aus der Homepage verlinkt. Nimmst Du jetzt eine Einzelinfo aus der Seite (wie ein Bild), entstehen dem Betreiber Kosten, ohne dass seine Seite bekannt ist. Das verbieten die meisten Betreiber im Impressum. Das zu prüfen wäre eine große Aufgabe für die Mods. Folglich gehen wir hier auf sicher und löschen die Bild-Links.
Die Bilder, welche Du verlinkt hast, haben alle die Unterschrift: - Alle Bilder sind Urheberrechtlich geschützt -


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Korona
Beitrag 05.01.2010, 13:40
Beitrag #13


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Hallo Achim,
danke für die ausführliche Info.

Stimmt:


Ich werde mich zukünftig daran halten.

LG
Korona
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Polo79
Beitrag 05.01.2010, 13:54
Beitrag #14


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Zitat (Achim @ 05.01.2010, 13:35) *
Nimmst Du jetzt eine Einzelinfo aus der Seite (wie ein Bild), entstehen dem Betreiber Kosten, ohne dass seine Seite bekannt ist.
Seit wann ist denn verboten auf einzelne Bestandteile von Webseiten zu verlinken? unsure.gif
Z.B. das, rausgepickt von der Startseite des VP.

Das höre ich zum ersten mal. think.gif


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helmet lampshade
Beitrag 05.01.2010, 14:15
Beitrag #15


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@Korona

Meinst Du auf
http://www.autobahn-bilder.de/inlines/a61.htm (Achtung! Nur bei schnellem DSL Anschluss)
Das Bild Nr PC070157 ?

Ich hoffe die Mods akzeptieren das so....

Edit oder zur Not auch das Bild nr #####157, wenn die fünf vorhergehenden ziffern auch UHG geschützt wären
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Achim
Beitrag 05.01.2010, 14:19
Beitrag #16


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Zitat (Polo79 @ 05.01.2010, 13:54) *
Das höre ich zum ersten mal. think.gif

Dann musst Du mal aufmerksam das VP lesen. Dieses Thema hatten wir schon einige Male. Das Urheberrecht umfasst das Gesamtwerk und Teile des Werkes. Es gibt sogar Homepage-Betreiber, die verbieten bereits Links auf ihre Homepage.


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Polo79
Beitrag 05.01.2010, 14:25
Beitrag #17


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Dann solltet Ihr Links komplett verbieten.
Woher willst Du denn wissen, ob ein Link ein Bestandteil einer komplexeren Seite ist oder nicht? Willst Du für jedes verlinkte Bild im VP prüfen, ob es auf dem Server irgendwo eingebaut ist? unsure.gif


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Achim
Beitrag 05.01.2010, 14:36
Beitrag #18


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Zitat (Polo79 @ 05.01.2010, 14:25) *
Woher willst Du denn wissen, ob ein Link ein Bestandteil einer komplexeren Seite ist oder nicht? Willst Du für jedes verlinkte Bild im VP prüfen, ob es auf dem Server irgendwo eingebaut ist? unsure.gif

Dazu schrieb ich ein klein wenig weiter oben:
Zitat (Achim @ 05.01.2010, 13:35) *
Nimmst Du jetzt eine Einzelinfo aus der Seite (wie ein Bild), entstehen dem Betreiber Kosten, ohne dass seine Seite bekannt ist. Das verbieten die meisten Betreiber im Impressum. Das zu prüfen wäre eine große Aufgabe für die Mods. Folglich gehen wir hier auf sicher und löschen die Bild-Links.


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Polo79
Beitrag 05.01.2010, 14:41
Beitrag #19


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Alle Links auf Bilder werden im VP gelöscht? unsure.gif


Edit:
Das kann doch nicht sein. Posts wie z.B. dieses gibt es 100fach nicht beanstandet im VP. think.gif

Der Beitrag wurde von Polo79 bearbeitet: 05.01.2010, 14:45


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Achim
Beitrag 05.01.2010, 14:58
Beitrag #20


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Für Dich noch einmal, vielleicht hilft langsam lesen:
Zitat (Achim @ 05.01.2010, 13:35) *
Das zu prüfen wäre eine große Aufgabe für die Mods. Folglich gehen wir hier auf sicher und löschen die Bild-Links.

Wenn Du die Wikipedia-Nutzungsbedingungen liest, stellst Du fest, dass es auch Ausnahmen gibt.


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Polo79
Beitrag 05.01.2010, 15:22
Beitrag #21


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Ich habe jetzt keine Lust nach anderen Beispielen zu suchen, obwohl ich überzeugt bin, dass es sie in beträchtlicher Anzahl gibt.


Im Übrigen solltest Du m.E. Deinen Schreibstil mal überdenken. Ich bin hier nicht angemeldet, weil ich alles weiß, sondern weil ich gerne etwas lernen würde. Da Du aber offensichtlich jede Nachfrage als Majestätsbeleidigung einstufst und immer schön versuchst mir dies durch den Gebrauch von Floskeln zu signalisieren, werde ich es dabei belassen und nicht weiter nachbohren.


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Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Achim
Beitrag 05.01.2010, 15:28
Beitrag #22


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Darauf werde ich nichts entgegnen. Es sollte reichen, wenn ich noch etwas Lektüre zum Problem anbiete:
http://www.google.de......verlinkung+von+bildern+im+internet


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superdiesel
Beitrag 05.01.2010, 15:49
Beitrag #23


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Zitat (Korona @ 05.01.2010, 13:40) *
Stimmt:


Nur der Vollständigkeit halber noch ein Zwischenruf aus dem Hintergrund:
Ein Urheberrecht an Bildern besteht praktisch immer.
Darauf muss nicht (wie in dem von Korona abgebildeten Beispiel) hingewiesen werden!
Das Nichtvorhandensein einer solchen Bemerkung ist also kein Indiz!

Es muss also nicht erst von jemandem die Kopie verboten werden; vielmehr ist es umgekehrt:
Das Kopieren von Fotos zur Veröffentlichung bedarf stets einer ausdrücklichen Genehmigung.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Korona
Beitrag 05.01.2010, 19:53
Beitrag #24


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Zitat (helmet lampshade @ 05.01.2010, 14:15) *
Meinst Du auf
http://www.autobahn-bilder.de/inlines/a61.htm (Achtung! Nur bei schnellem DSL Anschluss)
Das Bild Nr PC070157 ?

Hallo @helmet lampshade,
genau das Bild meine ich! thumbup.gif
Es ist so leider nur schwierig zu finden.
Nach der Sprungmarke "Autobahndreieck Nahetal" zur BAB 61 ist es das 23. Bild.

Ohne direkte Verlinkung, aber die Adresse: "http://www.autobahn-bilder.de/images/A61%20Ri%20Venlo/PC070157.JPG"


Zitat (Achim @ 05.01.2010, 15:28) *
Es sollte reichen, wenn ich noch etwas Lektüre zum Problem anbiete:
http://www.google.de......verlinkung+von+bildern+im+internet


Zitat (Achim @ 05.01.2010, 14:19) *
...Es gibt sogar Homepage-Betreiber, die verbieten bereits Links auf ihre Homepage.

Eine Recherche meinerseits ergab zu einer Verlinkung zu Homepages:

Zitat
... Nein, das kann man nicht wirksam verbieten. Man kann ein solches “Verbot” zwar auf eine Webseite schreiben in der Hoffnung, dass sich möglichst viele Leute davon beeindrucken lassen, aber es gibt keine rechtliche Handhabe, dies durchzusetzen.
Das Verlinken von Web-Angeboten wird in der Rechtsprechung vom Grundsatz her als ein Wesenszug des World Wide Web angesehen, der nicht der Erlaubnis des Urhebers der verlinkten Inhalte bedarf. Es gibt jedoch Spezialfälle, in denen eine bestimmte Art von Verlinkung Rechte des Inhabers der verlinkten Seite verletzt. So ist bereits anerkannt worden, dass es eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Web-Autors darstellen kann, wenn auf seine Inhalte von Seiten aus verlinkt wird, die rechtsextremen Zielen dienen. In einem solchen Fall kann eine Verlinkung geeignet sein, den Ruf des Autors zu beeinträchtigen. In bestimmte Urheberrechte kann auch das unerlaubte “Deep-Linking” eingreifen, wenn dieses gezielt eine vom Autor geschaffene Struktur zur Leserführung umgeht und die betreffenden Inhalte dadurch ihres Zusammenhangs entkleidet. Wenn es gezielt dazu eingesetzt wird, um etwa Werbezugriffe abzufangen, kann es auch als unlauteres Wettbewerbshandeln aufgefasst werden. In einem ähnlichen Zusammenhang steht das umstrittene “Framing”, das zumindest dann als Wettbewerbsverletzung gelten kann, wenn sich derjenige, der fremde Inhalte so geschickt auf seiner Seite einbaut, dass sie wie eigene wirken könnten, gewissermaßen mit fremden Federn schmückt.



Danke Dir

LG Korona
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Der Dicke
Beitrag 05.01.2010, 19:57
Beitrag #25


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Zitat
Das Bild Nr PC070157 ?
unsure.gif wo haben die Bilder Nummern ??


--------------------
Schreibe wenig aber wahr, vieles Schreiben bringt Gefahr.
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helmet lampshade
Beitrag 06.01.2010, 01:37
Beitrag #26


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Einfach auf ein Bild klicken (link Maustaste) und dann "Bild in neuem Fenster öffnen"
Dann sieht an in der URL eine Nummer und die dann austauschen
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Nerari
Beitrag 06.01.2010, 11:40
Beitrag #27


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Zitat (Achim @ 05.01.2010, 15:28) *
Darauf werde ich nichts entgegnen.


Der ist gut rofl1.gif

Du kannst nicht "nichts entgegnen" mit dem Verfassen eines Beitrages, der alleine durch das Verfassen an sich schon eine "Entgegnung"darstellt wink.gif (nach dem Prinzip: "Kommentar: "Kein Kommentar"")

sorry für offtopic.gif

Gruß
Nerari
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die-scharfs
Beitrag 06.01.2010, 11:59
Beitrag #28


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Zitat (Achim @ 05.01.2010, 09:07) *
Sie verwiesen mich an das zuständige Landesministerium.


Hast Du das weiterverfolgt?
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Achim
Beitrag 06.01.2010, 13:09
Beitrag #29


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Hier meine erste Antwort auf die Frage

Zitat (BMV)
Sehr geehrter Achim,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom XXXX 2006.

Wenn auf zweistreifigen Richtungsfahrbahnen einer Autobahn unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten angeordnet werden, hat dies einen Grund. Dieser Grund kann nur in einer besonderen Gefahrenlage bestehen, die die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde veranlasst hat, eine derartige verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen.
Nun ist zu sagen, dass das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht zu kleinlich ausgelegt werden darf. Natürlich darf man davon abweichen, wenn besondere Umstände vorliegen. Aber ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass man diese Frage schlüssig nur beantworten kann, wenn man den genauen Grund für die unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten auf den beiden Fahrspuren kennt. Wenn man aus besonderem Grund vom Rechtsfahrgebot abweicht, darf natürlich niemand - hier der nachfolgende Verkehr - gefährdet werden, hier gilt folglich die Grundregel des § 1 Abs. 2 StVO, wonach sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten hat, dass kein Anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar, gefährdet, behindert oder belästigt wird.

Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind die Hintergründe für die Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörden vor Ort nicht bekannt. Die Anordnung von Verkehrszeichen ist Teil der Durchführung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Wenn Sie einen Blick in das Grundgesetz werfen, stellen Sie in den Artikeln 83 und 84 fest, dass dies zum Vollzug von Bundesrecht in landeseigener Verantwortung gehört. Das Bundesministerium verfügt über keinerlei Eingriffs- oder Weisungsrechte auf verkehrsrechtliche Entscheidungen vor Ort. Wenn Sie also erfahren wollen, warum in diesem Bereich auf den beiden Fahrspuren unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten durch Zeichen 274 StVO angeordnet worden sind, müssen Sie sich an das zuständige Landesministerium wenden.Das Gleiche gilt für in anderen Bundesländern gelegenen Autobahnabschnitte.

Zugegebenermaßen sind dem Verkehrsteilnehmer die Hintergründe verkehrsrechtlicher Anordnungen - wie der Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit oder eines Überholverbotes - ad hoc nicht verständlich, weil er die besondere örtliche Gefahr, die die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu einer derartigen Handlungsweise veranlasst hat, nicht auf Anhieb erkennen kann. Dies ist aber kein Grund, Verkehrszeichen zu missachten, weil man anderer Auffassung ist.
Also: Wenn diese Hintergründe Sie interessieren, wenden Sie sich an die betreffenden Landesministerien.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Referat Bürgerservice und Besucherdienst


Auf Nachfrage unter Bezug auf obige Antwort dann folgendes:
Zitat
Sehr geehrter Achim,

vielen Dank für Ihre E-Mails vom XXXX.2006. Auf Grund der Vielzahl von Bürgerschreiben, die hier eingehen, ist es mir erst jetzt möglich, mich mit Ihrer Eingabe zu befassen. Ich bitte dies zu entschuldigen. Zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Ich pflichte Ihnen bei, dass bei der von Ihnen dargestellten Verkehrssituation der Eindruck entsteht, als ob ein Widerspruch zwischen den angeordneten zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und dem Rechtsfahrgebot besteht. Dem ist aber nicht so.

Das Rechtsfahrgebot gemäß § 2 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt nämlich nicht, wenn die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten so erheblich differieren, wie in dem von Ihnen geschilderten Beispiel. Sinn und Zweck von solchen unterschiedlich hohen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für verschiedene Fahrstreifen in eine Richtung kann nur die Entmischung des Verkehrs sein. Langsam fahrende Kraftfahrzeuge sollen den rechten Fahrstreifen der Schnellverkehr die übrigen beiden Fahrstreifen benutzen. Das Rechtsfahrgebot gilt mithin hier nur in der Weise, dass der Schnellverkehr den rechten der beiden für den Schnellverkehr bestimmten Fahrstreifen benutzen soll. Es würde tatsächlich keinen Sinn machen, Pkw-Fahrer nur deshalb zur Benutzung des rechten für den langsamen Verkehr bestimmten Fahrstreifens und damit zu einer sehr beträchtlichen Herabsetzung ihrer Geschwindigkeit zu verpflichten, weil dieser gerade leer ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

damit habe ich es sein lassen, da nach unserem alten BMV ja doch Bundesrecht nicht so einfach dem Artikel 31 GG unterliegt whistling.gif


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Korona
Beitrag 06.01.2010, 13:22
Beitrag #30


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Danke dafür die erschöpfende Antwort und dafür, dass wir wieder beim eigentlichen Thema sind.
War ja meine Schuld, dass wir abgewichen sind. blushing.gif

Abschließend bleibt dann aber doch noch eine Frage:
Wie verhält sich ein Verkehrsteilnehmer, wenn er auf der linken Spur mit der zHg von 120 km/h fährt und auf die rechte Hauptfahrspur, mit zHg von 80 km/h, wechseln will?
Muss er erst auf 80 km/h abbremsen (ggf. behindert es dann den Verkehrsfluss) um auf die rechte Spur zu wechseln, oder darf er mit 120 km/h auf die rechte Spur wechseln um auf die dort zHg von 80 km/h abzubremsen? think.gif
Ist zwar sehr theoretisch, aber dennoch interessant zu wissen.

LG
Korona
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2010, 13:40
Beitrag #31


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Keine Antwort, sondern noch ne Zusatzfrage:
Gegeben: 2 Spuren, die rechte mit "80", die linke "frei".

Ich fahre mit meinem 100km/h-Gespann links mit 100 km/h, die rechte Fahrbahn ist "meilenweit" frei; ein schnellerer Hintermann möchte mich überholen.
Wie verhalte ich mich korrekt:
- ERST auf 80 km/h runterbremsen, DANN nach rechts fahren (stur nach StVO);
- ERST nach rechts, DANN auf 80 km/h abbremsen (entsprechend §1 StVO "unnötige Behinderung" vermeidend);
- mit 100 km/h nach rechts, NICHT abbremsen, nach Überholvorgang wieder nach links (entsprechend gMv, Zeit- und CO2-sparende Fahrweise)?

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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MagicMichael
Beitrag 06.01.2010, 13:54
Beitrag #32


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2010, 13:40) *
Keine Antwort, sondern noch ne Zusatzfrage:
Gegeben: 2 Spuren, die rechte mit "80", die linke "frei".

Ich fahre mit meinem 100km/h-Gespann links mit 100 km/h, die rechte Fahrbahn ist "meilenweit" frei; ein schnellerer Hintermann möchte mich überholen.
Wie verhalte ich mich korrekt:

Du bleibst links mit 100 km/h.
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Achim
Beitrag 06.01.2010, 14:02
Beitrag #33


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Ich könnte Euch gern die Mailadresse des BMV geben. Aber eine erschöpfende Antwort wird da vermutlich auch nicht kommen whistling.gif


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die-scharfs
Beitrag 06.01.2010, 14:05
Beitrag #34


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Zitat (Korona @ 06.01.2010, 13:22) *
Muss er erst auf 80 km/h abbremsen (ggf. behindert es dann den Verkehrsfluss) um auf die rechte Spur zu wechseln, oder darf er mit 120 km/h auf die rechte Spur wechseln um auf die dort zHg von 80 km/h abzubremsen?


So theoretisch ist das ja doch nicht. Im oben verlinkten Thread des VP sind meine ich einige VT, die an diesem besagten Berg (Elzer Berg?) geblitzt worden sind, weil sie rechts zu schnell unterwegs waren. Glaubst Du, die kommen mit deiner Begründung aus der Nummer wieder raus? Also mein Verhalten: Erst auf v-rechts runter, dann nach rechts rüber.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2010, 13:40) *
Gegeben: 2 Spuren, die rechte mit "80", die linke "frei".
Ich fahre mit meinem 100km/h-Gespann links mit 100 km/h, die rechte Fahrbahn ist "meilenweit" frei; ein schnellerer Hintermann möchte mich überholen.


Na ja, 80-100 geht ja noch whistling.gif .
Da würde ich nur leicht in den nicht punktebewehrten Bereich verzögern und dann nach rechts rüber.
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superdiesel
Beitrag 06.01.2010, 14:12
Beitrag #35


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Das ist ja eine tolle Antwort vom BMV. huh.gif
Zitat
Das Rechtsfahrgebot gemäß § 2 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt nämlich nicht, wenn die jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten so erheblich differieren, wie in dem von Ihnen geschilderten Beispiel.


Na klar. sad.gif

Wir bastelen uns die Regelungen, wie sie gerade passen.
Und was nicht passt, wird passend gemacht.

Eine Begründung kann ich im gesamten Schriftverkehr nicht erkennen.
Das klingt eher nach : "Lassen Sie uns mit ihren theoretischen Beispielen in Ruhe, wird schon nichts passieren."


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.01.2010, 14:15
Beitrag #36


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Zitat (Achim @ 06.01.2010, 14:02) *
Ich könnte Euch gern die Mailadresse des BMV geben.


Das zuletzt zitierte Schreiben hier vollständig und druckfähig (etwa als PDF) zu verlinken tät's schon yes.gif

lg
c.s.
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Achim
Beitrag 06.01.2010, 14:41
Beitrag #37


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Copy und Paste nutzen wink.gif
Das ist nämlich die komplette Antwort.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 06.01.2010, 14:44
Beitrag #38


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Aber ohne Briefkopf und Namen des Verfassers - so ausgedruckt kann man das doch keinem police.gif präsentieren, der einem gerade wg. vermeintlichen Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot die Kelle gezeigt hat... no.gif

lg
c.s.
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Achim
Beitrag 06.01.2010, 14:49
Beitrag #39


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Tut mir leid. Die Antwort kam, wie die Frage gestellt war, per Mail. Es gibt nicht mal ein Aktenzeichen. Und den Namen der Bearbeiter will/darf ich nicht so einfach einstellen.


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Polo79
Beitrag 06.01.2010, 15:19
Beitrag #40


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2010, 13:40) *
Wie verhalte ich mich korrekt:
- ERST auf 80 km/h runterbremsen, DANN nach rechts fahren (stur nach StVO);
- ERST nach rechts, DANN auf 80 km/h abbremsen (entsprechend §1 StVO "unnötige Behinderung" vermeidend);
- mit 100 km/h nach rechts, NICHT abbremsen, nach Überholvorgang wieder nach links (entsprechend gMv, Zeit- und CO2-sparende Fahrweise)?

Sofern das Rechtsfahrgebot nicht gilt, wovon man wohl ausgehen kann, bist Du m.E. nicht verpflichtet jemandem Platz zu machen. Nach § 5 Absatz 6 Satz 2f. StVO musst Du Platz machen, wenn Du "Fahrer eines langsamen Fahrzeugs" bist und mehrere (also mindestens zwei) Fahrzeuge nicht anders überholen können. Ein langsames Fahrzeug ist nach OLG Karlsruhe VRS 82, 226 z.B. ein Fahrzeug, das bei 100 km/h zHG eine längere Strecke mit 60 bis 65 km/h fährt. Daher würde ich ein mit 100 km/h fahrendes Gespann bei 130 km/h Richtgeschwindigkeit nicht als langsames Fahrzeug ansehen.


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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Korona
Beitrag 06.01.2010, 17:39
Beitrag #41


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Zitat (die-scharfs @ 06.01.2010, 14:05) *
... Also mein Verhalten: Erst auf v-rechts runter, dann nach rechts rüber.

Um verkehrsrechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben bin ich da bei Dir, keine Frage.
Aber wie Doc schon gepostet hat:
Man stelle sich vor, dass ein weitere VT sich schnell mit überhöhter Geschwindigkeit nähert, ich fahre mit der zHg von 120 km/h und müsste, um ihm Platz zu machen demnach erstmal um ganze 40 km/h abbremsen, um dann mit 80 km/h rüberzuzuiehen.
Das könnte man dann schon fast als Nötigung auslegen, wenn dieser zu zweit im Auto sitzt und mich dann anzeigt.

Ganz zu Scheigen davon, dass ich eine Konfliktsituation herbeiführe, die für mich, als Verkehrsteilnehmer, verkehrsgefährdend sein kann.
Dann ziehe ich lieber mit dann verkehrswidrigen 120 km/h, oder leicht abgemindert, nach rechts um dann anschl. wieder nach links zu wechseln, wenn Platz ist.


Gruß
Korona
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Gast_fusel_*
Beitrag 06.01.2010, 17:45
Beitrag #42





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angenommen der Grund für die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der rechten Spur ist der katastrophale Zustand derselben. Dann kann es angebracht sein, erst langsamer zu werden und dann die Spur zu wechseln.
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Korona
Beitrag 06.01.2010, 17:48
Beitrag #43


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Hallo @fusel,

völlig klar, wenn man erkennt, dass rechts der Zustand schlechter ist, dann macht es auch Sinn, aber auf diesem Foto hier:
Quelle Autobahn-Bilder:

Zitat (Korona @ 05.01.2010, 19:53) *
Ohne direkte Verlinkung, aber die Adresse: "http://www.autobahn-bilder.de/images/A61%20Ri%20Venlo/PC070157.JPG"


Gruß
Korona
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.01.2010, 17:49
Beitrag #44


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Zitat (Polo79 @ 06.01.2010, 15:19) *
... Sofern das Rechtsfahrgebot nicht gilt, wovon man wohl ausgehen kann, bist Du m.E. nicht verpflichtet jemandem Platz zu machen...

Natürlich MUSS ich nicht Platz machen, sondern DARF links bleiben...
Aber irgendein kluger Mensch hat mal gesagt: Schlimmer als Menschen, die manchmal Verbotenes tun, sind Menschen, die ALLES tun, was erlaubt ist.

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Korona
Beitrag 06.01.2010, 17:52
Beitrag #45


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2010, 17:49) *
... Schlimmer als Menschen, die manchmal Verbotenes tun, sind Menschen, die ALLES tun, was erlaubt ist.

Super thumbup.gif
das könnte meine Signatur werden, ich bin noch auf der Suche nach einer...


Gruß
Korona
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Achim
Beitrag 06.01.2010, 20:47
Beitrag #46


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.01.2010, 17:49) *
Zitat (Polo79 @ 06.01.2010, 15:19) *
... Sofern das Rechtsfahrgebot nicht gilt, wovon man wohl ausgehen kann, bist Du m.E. nicht verpflichtet jemandem Platz zu machen...

Natürlich MUSS ich nicht Platz machen, sondern DARF links blleiben...

Das Rechtsfahrgebot gilt auch hier, wenn auch mit Einschränkungen. Folglich musst Du auch Platz machen. (so meint es das BMV). Wie das aber in der Praxis funktionieren soll, weiß ich nicht.
Vielleicht will ja mal jemand beim BMV oder im Land nachfragen think.gif


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Korona
Beitrag 06.01.2010, 21:59
Beitrag #47


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Zitat (Achim @ 06.01.2010, 20:47) *
Vielleicht will ja mal jemand beim BMV oder im Land nachfragen think.gif

Da die Fragestellung von mir hier aufgeworfen worden ist, habe ich soeben eine Mail an das BMVBS, mit entsprechender Fragestellung gerichtet.
Diese Mail werde ich als Kopie auch den ADAC weiterleiten, mit der Bitte mir diese Frage(n) ebenfalls zu beantworten, oder sogar im ADAC-Motorwelt als Frage aufzunehmen.

Sobald ich eine Anwort bekommen habe, werde ich diese hier ebenfalls wiedergeben.

LG
Korona
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helmet lampshade
Beitrag 06.01.2010, 22:51
Beitrag #48


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Zitat (fusel @ 06.01.2010, 17:45) *
angenommen der Grund für die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der rechten Spur ist der katastrophale Zustand derselben. Dann kann es angebracht sein, erst langsamer zu werden und dann die Spur zu wechseln.

Auf der A5 Abschnitt HD-DA galt vor einigen Jahren eine zeitlang 130 links, 100 (oder 80?) rechts (zwei Spuren), rechte Spur stark ramponiert. Wenn man da unbeirrt links mit 130 gefahren wäre, hätte man über kurz oder lang einen Drängler provoziert, also haben die meisten potentielle Drängelsituationen möglichst durch gelegentliches nach rechts gehen zu entschärfen versucht.
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Achim
Beitrag 07.01.2010, 06:51
Beitrag #49


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Zitat (Korona @ 06.01.2010, 21:59) *
Sobald ich eine Anwort bekommen habe, werde ich diese hier ebenfalls wiedergeben.

Ja, würde mich sehr interessieren. Danke schon vorab.


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experience
Beitrag 07.01.2010, 11:22
Beitrag #50


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Ähnliche Frage, so halbwegs zum Thema passend (- wollte jetzt nicht extra einen eigenen Thread dafür aufmachen):

Wie ist das eigentlich, wenn agO (mehrspurig) oder auf Autobahnen die rechte Fahrspur mit einer dünnen, plattgefahrenen Schneedecke bedeckt ist, die es erforderlich machen würde, sehr viel langsamer und vorsichtiger zu fahren, als man es auf der komplett geräumten mittleren bzw. linken Spur könnte? Diese Situation hatte ich heute auf der (außerstädtischen) Universitätsstraße in Bochum. Muss man dann - sofern irgendwie möglich - die rechte Spur benutzen (solange dort nicht bergeweise Schnee liegt), oder darf man auch mittig bzw. links fahren, weil es sicherer ist und man da schneller fahren kann?

(Ich bin dort, wo es mir rechts zu rutschig war, auf der mittleren Spur gefahren - wie alle anderen auch. War das hier legal?)

wavey.gif
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