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> Führerscheinentzug THC
gurus1
Beitrag 03.01.2010, 12:37
Beitrag #1


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hallo liebe forumsteilnehmer,

mir ist das was ganz blödes passiert und möchte fragen was da eventuell auf mich zukommt.
Nun zum fall:


Ich bin am 27.12.2009 von der Autobahnpolizei gefilmt worden und angehalten worden. Ich bin 36 KMH zu schnell gewesen also 120€ und 3punkte nun gut. Polizeibeamte wollte führerschein und so um die personalien aufzunehmen. 5min kamen andere Beamte aber nicht in zivil. dieser beamte fragte mich dann ob ich cannabis geraucht hätte. ich verneinte dies. nach den ganzen test wie pupillenreaktion, stehen auf einen bein. entschloss sich der beamte eine urinprobe zu entnehmen. Nachdem die urinprobe positiv war musste ich mit ins revier zum blut abnehmen. die haben mich anadauernd darauf gedrängt den cannabis konsum zuzugeben, docj ich verneinte dies. der arzt hat bei mir auch keine auffälligkeiten festestellen können. 24std. nach tat durfte ich wieder fahren. ich hab dieses formular auch nicht unterschrieben, das hieß das ich berauscht gefahren wäre. Da ich regelmäßiger konsument bin schon über jahre befürchte ich das mein aKTIVER THC WERT ZIEMLICH HOCH SEIN wird obwohl der letzte konsum bereitrs 17std. her war. Das Problem: da ich im außendienst bin, bin auf den fühererschein angewiesen das heißt bei fe hätte ich keinen job mehr und würde in die arbeitslosigkeit abrutschen. Auch bin ich unterhaltspflichtig für meine 2kinder aus geschiedener. unterhalt könnte ich auch nicht mehr. ich hatte nach der tat sofort aufgehört zu kiffen weil ich seh angst hab abzustürzen. ich bin sehr erfolgreich im außendienst. wie verhalte ich mich jetzt am besten ? sollte sich die führerscheinstelle melden, könnte ich doch direkt bewesien das ich clean bin oder ? ich befasse mich sehr mit der tat und bereue es sehr....

danke schonmal für eure antworten....
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Calendula
Beitrag 03.01.2010, 12:54
Beitrag #2


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Hallo gurus1,

zunächst einmal herzlich willkommen im VP! wavey.gif

Leider habe ich keine guten Nachrichten für dich:
THC kann noch bis zu drei Monaten nachgewiesen werden. Insofern kannst du momentan noch keine Abstinenz beweisen. Das sollte dich aber auf gar keinen Fall hindern, clean zu bleiben.

Dass du auf die FE angewiesen, hilft dir jetzt leider auch nicht mehr. Ganz krass gesprochen: Dann bekommt halt ein Anderer deinen Arbeitsplatz. sad.gif

Was genau auf dich zukommt und wie du jetzt am besten weiter vorgehen kannst, werden dir gleich die Experten sagen.


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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 12:58
Beitrag #3


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ich weiß ja nicht wann sich die führerscheinstelle meldet... vielleicht in 2mon. oder 4mon. vielleicht kann ich bis dahin nachweisen das kein thc mehr im blut bzw. im urin ist.. vielleicht hilft da noch therapie oder so achso ich wohne in düsseldorf soll ja von bundesland zu bundesland anders sein

Der Beitrag wurde von gurus1 bearbeitet: 03.01.2010, 13:01
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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 14:58
Beitrag #4


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weiß keiner einen rat ? ich werde morgen aufjedenfall einen anwalt aufsuchen...
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Zwangsradler
Beitrag 03.01.2010, 15:01
Beitrag #5


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Im MPU-Abschnitt dieses Forums findest Du unter FAQ Informationen, mit denen Du einschätzen kannst, ob Dir ein FE-Entzug droht. Wenn Ja, kommst Du wohl unter einem Jahr Abstinenznachweis nicht weg.
Besonders die letzen drei Sätze zeigen Dir, worauf Du Dich einrichten musst.


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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 15:12
Beitrag #6


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war es eher dumm der polizei auszusagen das ich nichts konsumiere ? wegen falschaussage ?
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astaubach
Beitrag 03.01.2010, 15:15
Beitrag #7


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Nein, das ist egal. Man muss sich ja nicht selber belasten.
Das sind Polizisten auch gewohnt. rolleyes.gif


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Gruß, Andreas
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Wollf_0708
Beitrag 03.01.2010, 15:19
Beitrag #8


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Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 14:58) *
weiß keiner einen rat ? ich werde morgen aufjedenfall einen anwalt aufsuchen...


Mein Rat: Direkt nach dem RA zum Arbeitsamt wavey.gif
Dann zum Arbeitgeber um ihm zu sagen, dass eine Aussendienstler-Stelle freigeworden ist, und ob Du evtl. im Innendienst eingesetzt werden kannst.
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Mr.T
Beitrag 03.01.2010, 15:24
Beitrag #9


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@Wolff:
Das hat dir Alles deine verraten?


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Gruß Mr.T

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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 15:26
Beitrag #10


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Zitat (Wollf_0708 @ 03.01.2010, 15:19) *
Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 14:58) *
weiß keiner einen rat ? ich werde morgen aufjedenfall einen anwalt aufsuchen...


Mein Rat: Direkt nach dem RA zum Arbeitsamt wavey.gif
Dann zum Arbeitgeber um ihm zu sagen, dass eine Aussendienstler-Stelle freigeworden ist, und ob Du evtl. im Innendienst eingesetzt werden kannst.


ne das wäre mir zu einfach, mal sehen was der anwalt mir morgen sagt. mittel und wege sollten sollte es doch geben
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astaubach
Beitrag 03.01.2010, 15:31
Beitrag #11


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Ohne die genauen Werte wird er morgen nicht viel sagen können.
Du solltest unbedingt einen auf Verkehrsrecht spzialisierten Anwalt ansprechen.


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Gruß, Andreas
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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 15:34
Beitrag #12


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ich hab 17std vor der fahrt nicht geraucht. also bin ich nicht berauscht gefahren. ich musste mein fahrzeug 24std. stehen lassen und der lappen wurde mir erst auch nach 24std ausgehändigt... in rheinland-pfalz ist dies passiert und ich wohne in düsseldorf also nrw
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Zwangsradler
Beitrag 03.01.2010, 15:36
Beitrag #13


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Der Anwalt sollte sich aber mit diesem speziellen Gebiet auskennen, dann kann er Dir die Genauen cut-off Grenzen sagen, Du rechnest also schon fest damit drüber zu liegen? Dann spar Dir den Anwalt, als zukünftig arbeitsloser oder mit erheblichen Gehaltseinbußen als Innendienstler, wirst Du das Geld anders nötig haben.


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GerhardNL
Beitrag 03.01.2010, 15:38
Beitrag #14


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Hallo!

Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 15:34) *
ich hab 17std vor der fahrt nicht geraucht. also bin ich nicht berauscht gefahren.

Das ist keineswegs sicher. sad.gif

Es kommt nicht auf die Zeit seit dem letzten Konsum an, sondern auf das Ergebnis der Blutuntersuchung. Wird hier mindestens 1 ng/ml THC nachgewiesen, dann bist Du berauscht gefahren.

MfG
Gerhard

Edit: Fehlerhaften Grenzwert korrigiert.


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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 15:41
Beitrag #15


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wenn sich die führerscheinstslle erst in 5mon. meldet und ich bis dahin nachweisen kann das ich clean bin, warum sollte die mir immer noch den lappen abnnehmen ? ich bin ersttäter mit 0punkten in flensburg... kann das denn sein das sich die fsst garnicht meldet ? so war es bei einem kollegen von mir gewesen fahrverbot für 3mon. oder 1monat würde ich ja einsehen...
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Mr.T
Beitrag 03.01.2010, 15:46
Beitrag #16


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Zitat (Zwangsradler @ 03.01.2010, 15:36) *
Der Anwalt sollte sich aber mit diesem speziellen Gebiet auskennen, dann kann er Dir die Genauen cut-off Grenzen sagen
Die Grenze zur berauschten Fahrt liegt bei ≥1ng/ml THC. Für eine solche Auskunft wird kein Anwalt benötigt.


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Gruß Mr.T

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Calendula
Beitrag 03.01.2010, 15:47
Beitrag #17


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Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 15:34) *
ich hab 17std vor der fahrt nicht geraucht. also bin ich nicht berauscht gefahren.

Sieh dir mal diesen Thread an.
Der User Anorca hatte noch vier! Tage nach dem Konsum genug aktives THC für eine berauschte Fahrt im Blut.
Die Abbauraten scheinen individuell sehr unterschiedlich zu sein.


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JTH
Beitrag 03.01.2010, 15:47
Beitrag #18


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Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 15:41) *
wenn sich die führerscheinstslle erst in 5mon. meldet und ich bis dahin nachweisen kann das ich clean bin, warum sollte die mir immer noch den lappen abnnehmen ? ich bin ersttäter mit 0punkten in flensburg... kann das denn sein das sich die fsst garnicht meldet ? so war es bei einem kollegen von mir gewesen fahrverbot für 3mon. oder 1monat würde ich ja einsehen...
Sie werden Dir ja nicht den Lappen abnehmen. Sie verlangen nur eine MPU, mit der Du nachweisen musst, daß Du nie wieder unter Einfluss von Drogen fährst. Für diesen Nachweis wird eine Frist gesetzt. erst, wenn Du den Nachweis nicht innerhalb dieser Frist erbringst, wird die FE entzogen.


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Mr.T
Beitrag 03.01.2010, 15:48
Beitrag #19


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Zitat (GerhardNL @ 03.01.2010, 15:38) *
Werden hier mindestens 50 ng/ml THC nachgewiesen, dann bist Du berauscht gefahren.
Da hast du Recht. Aber auch ≥1ng/ml THC reichen aus.


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Zwangsradler
Beitrag 03.01.2010, 15:51
Beitrag #20


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Es ist sehr schwierig einzuschätzen, wie hoch die Werte sind, ohne Zugang zu einem Labor. Modellhaft kann man auch bei THC rechnen.
Wenn Du drüber liegst, musst Du in der FeV nachlesen, was weiter passiert, was anderes wird der Anwalt auch nicht machen. Ich hab es jetzt nicht präsent, aber ob es Grauzonen für Ersttäter, die sonst auch Unauffällig waren gibt, die Hoffnung will ich Dir nicht rauben. Auch was die Abstinenzzeitspanne betrifft, ich denke da sind dann die Begutachtungsleitlinien ausschlaggebend, will ich mich nicht fetlegen aber da kann Dir der Anwalt Definitiv nicht helfen, da bist Du den GA völlig ausgeliefert. Meiner Erinnerung nach sind es dann 12 Monate.


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GerhardNL
Beitrag 03.01.2010, 16:05
Beitrag #21


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Zitat (Mr.T @ 03.01.2010, 15:48) *
Da hast du Recht. Aber auch ≥1ng/ml THC reichen aus.

Danke, stimmt. blushing.gif

Habe meinen Fehler umgehend korrigiert.

MfG
Gerhard


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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 16:11
Beitrag #22


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ganz klar ist hier das ein grenzwert fehlt wie der bei alkohol. auch ein aktiven wert von über 1,0ng sagt nicht unbedingt aus das man fahruntüchtig ist. ich hab scheiße gebaut ganz klar und das ist mir jetzt erst bewusst. aber ich hab keinen etwas getan noch irgenjemanden gefährdet zumal mir mein leben durch den fe entzug verbaut würde. ich hab es bereut und hab sofort den konsum eingstellt die frage der trennung ist hier nicht gegeben. ich habe mich nicht bewusst berauscht ins auto gesetzt, sonst wäre ich auch nicht gefahren. ich hatte weder harte drogen konsumiert noch alkohol dazu... ich dachte hier würde es jemanden geben dem genau dasselbe passiert ist und von fahrerlaubnisentzug abzusehen. warum hat mir die polizei den lappen zurückgegeben ? wenn ich doch 24std. nach konsum fahren darf, bin ich doch nicht berauscht gefahren ?
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JTH
Beitrag 03.01.2010, 16:14
Beitrag #23


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Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 16:11) *
ganz klar ist hier das ein grenzwert fehlt wie der bei alkohol.


Der Grenzwert für THC beträgt (analog zu den 0,5%o beim Alkohol) 1,0 ng/ml BAK


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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 16:23
Beitrag #24


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ja ok aber nur ein grenzwert, bei alkohol ja mehre... naja nichsts desto trotz sehe ich mich wirklich gezwungen meinen lappen abzugeben, obwohl eiegtnlich garnichts passiert ist also keine gefaährdung stattgefunden hat und ich jetzt sowieso nichts mehr konsumiere würde denn eine therapie helfen oder ähnliches ? um der führerscheinstelle zu bewesien das man sich mit der tat beschäftigt ? hat denn hier im forum jeder sein lappen verloren dem ähnliches passiert ist ?

das habe ich bei cannabislegal gefunden :

Eine kürzlich in Buchform veröffentlichte Studie der Universität Würzburg unter Leitung von Dr. Mark Vollrath ergab, dass sowohl von Cannabis in Verbindung mit Alkohol als auch von Alkohol für sich im Strassenverkehr ein Einfluss auf das Fahrverhalten ausgeht, nicht dagegen nur von Cannabis.

Bei Monokonsum lässt sich nur für Amphetamin/Ecstasy in hoher Konzentration und für Alkohol eine deutliche Gefährdung nachweisen. Der akute Konsum von Cannabis allein verändert das Fahrverhalten nicht, ebenso der Konsum von Amphetamin/Ecstasy in niedriger Konzentration. Besondere Gefährdung geht von der Kombination einer Droge mit Alkohol und von der Kombination zweier Drogen miteinander und zusätzlich mit Alkohol aus.

Quelle

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.01.2010, 17:10
Bearbeitungsgrund: Quelle aus urheberrechtlichen Gründen hinzugefügt
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astaubach
Beitrag 03.01.2010, 16:44
Beitrag #25


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Ich würde mich eher mit der Meinung der Fahrerlaubnisbehörden auseinandersetzen als mit der diverser Kifferforen.

Solange keine Werte vorliegen, kann man sowieso nicht viel machen.


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Gruß, Andreas
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GerhardNL
Beitrag 03.01.2010, 16:46
Beitrag #26


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Hallo,

Cannabis ist eben im Gegensatz zu Alkohol eine illegale Droge, da reicht ein Grenzwert.

Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 16:23) *
... nichsts desto trotz sehe ich mich wirklich gezwungen meinen lappen abzugeben, obwohl eiegtnlich garnichts passiert ist ...

Regelmäßiger Cannabiskonsum und Führerscheinbesitz schließen sich gegenseitig aus. Kann man Dir also den regelmäßigen Konsum - den Du ja nach eigenen Angaben betreibst - anhand der Blutuntersuchung nachweisen, so wird die Fahrerlaubnis entzogen. Und zwar nicht erst nach 5 Monaten, das geht deutlich schneller.

Auch gelegentlicher Konsum bei mangelndem Trennvermögen schließt die Fahreignung aus. Kann man anhand der Blutuntersuchung zwar keinen regelmäßigen, aber doch gelegentlichen Konsum nachweisen, und zugleich auch eine berauschte Fahrt, dann wird ebenfalls die Fahrerlaubnis entzogen. Denn dann kannst Du nachweisbar nicht zwischen Rausch und Fahren trennen, also kein Trennvermögen.

In beiden Fällen kommt es nicht darauf an, ob "etwas passiert" ist oder nicht. "Härtefallregelungen" o.ä. gibt es auch nicht. Wenn Du Deinen Führerschein leichtfertig in Gefahr bringst, indem Du trotz Drogenkonsums fährst, dann ist das allein Dein Problem.

Wenn sie anhand der Blutprobe nicht geklärt werden kann, dann kann die Behörde auch ein ärztliches Gutachten zur Abklärung der Konsumform anfordern.

Ich sehe übrigens keinen Sinn darin, einen Anwalt einzuschalten, bevor nicht das Ergebnis der Blutprobe feststeht. Sollte dabei regelmäßiger Konsum bzw. gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen rauskommen, dann kann der Anwalt auch nichts ausrichten.

MfG
Gerhard


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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 16:57
Beitrag #27


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ich habe regelmäßig konsumiert seit der tat nichtmehr, was bringt dann noch der führerscheinentzug ? diskrimienrung ist das wenn... hätte ich im vollrausch 3leute umgebarcht wäre das was anderes...

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 03.01.2010, 17:11
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Arthur Dent
Beitrag 03.01.2010, 17:13
Beitrag #28


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Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 16:57) *
was bringt dann noch der führerscheinentzug ? diskrimienrung ist das wenn...
Kann man so sehen. Ich bin mit der Rechtslage in Sachen Hanf auch nicht zufrieden, aber sie ist zur Zeit nun mal so, wie sie ist.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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GSX-R
Beitrag 03.01.2010, 17:46
Beitrag #29


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Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 16:57) *
ich habe regelmäßig konsumiert seit der tat nichtmehr, was bringt dann noch der führerscheinentzug ? diskrimienrung ist das

Das kannst Du so sehen. Andere vielleicht nichts. Bringen tut es Dir im Moment überhaupt nichts, denn die Gesetzeslage ist eindeutig.
Wir machen im Übrigen die Gesetze nicht, wir helfen nur hindurch, ok?


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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Hornblower
Beitrag 03.01.2010, 17:51
Beitrag #30


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Oh, oh, hier geht jetzt aber ziemlich viel durcheinander! Ob wohl ein gütiger Mod den Thread ins MPU-Board verschieb kann? Ich glaube, dort ist er zweckmäßiger aufgehoben!


Zitat (Zwangsradler @ 03.01.2010, 15:51) *


Nein! Auf gar keinen Fall!

Dieses von mir aufgestellte Modell soll eigentlich nur schematisch verdeutlichen, wie die Blutkonzentrationen von THC, THC-OH und THC-COOH voneinander und von der Zeit abhängen. Das Modell ist zu schlecht, um damit in der realen Welt eine Wert-Abschätzung vorzunehmen, insbesondere wenn es wirklich um den Führerschein geht!



Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 16:23) *
das habe ich bei cannabislegal gefunden :

Eine kürzlich in Buchform veröffentlichte Studie der Universität Würzburg unter Leitung von Dr. Mark Vollrath ergab, dass sowohl von Cannabis in Verbindung mit Alkohol als auch von Alkohol für sich im Strassenverkehr ein Einfluss auf das Fahrverhalten ausgeht, nicht dagegen nur von Cannabis.


Das halte ich für absoluten Unsinn! Vergiß das!


Zitat
Bei Monokonsum lässt sich nur für Amphetamin/Ecstasy in hoher Konzentration und für Alkohol eine deutliche Gefährdung nachweisen. Der akute Konsum von Cannabis allein verändert das Fahrverhalten nicht, ebenso der Konsum von Amphetamin/Ecstasy in niedriger Konzentration. Besondere Gefährdung geht von der Kombination einer Droge mit Alkohol und von der Kombination zweier Drogen miteinander und zusätzlich mit Alkohol aus.

Mit Verlaub: Das ist Unfug!

Werden diese Drogen in der für Mißbräuchler üblichen Menge verabreicht, haben sie durchaus einen Effekt auf die Fahreignung!


Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 16:57) *
ich habe regelmäßig konsumiert seit der tat nichtmehr, was bringt dann noch der führerscheinentzug ? diskrimienrung ist das wenn...


Du hast eben wahrscheinlich ein Kfz geführt, zu einem Zeitpunkt, an dem nicht auszuschließen ist, daß Du unter Drogeneinfluß gestanden hast. Dies ist nicht tolerabel.

Regelmäßiger Cannabis-Konsum oder auch gelegentlicher Konsum ohne Trennvermögen ist mit der FE nicht vereinbar, der Entzug ist der FE ist zwingend.

Wiedererteilung möglich nach bestandener MPU, in der der Gutachter davon überzeugt werden muß, daß *nie wieder* unter dem Einfluß von Rauschmitteln ein KfZ geführt werden wird. Dies ist die schwierigste Hürde, denn es erfordert eine intensive Aufarbeitung des Drogenproblems, und es muß schlüssig dargelegt werden, warum ein Rückfall in alte Verhaltens- und Konsum-Muster unwahrscheinlich ist. Dies erfordert nicht nur ein Lippenbekenntnis des Konsumenten, sondern handfeste Maßnahmen, durch die eine stabile Verhaltensänderung eingeleitet und unterstützt wird.

Dabei wird der Gutachter den konkreten Fall vergleichen mit den allgemeinen Erfahrungen bei anderen Konsumenten: Aus wissenschaftlichen Studien über viele Einzelfälle kann abgeleitet werden, welche Handlungen der konkrete Konsument ergriffen haben und zu welchen Einsichten er gekommen sein sollte, damit er sein Drogenproblem dauerhaft unter Kontrolle hat.

Eingangsvoraussetzung zur MPU ist ein Abstinenznachweis über mindestens 6 Monate.

Entzug der FE nach Drogenkonsum - Versuch einer schematischen Darstellung.

Infos zu THC, THC-OH und THC-COOH gibt es hier und in den unmittelbar dort folgenden Postings!

THC-Rechtsprechung in den Bundesländern, Versuch eines Überblicks (FAQ von Lexus)

THC-Werte in Abhängigkeit von der Zeit bis zur Probenahme ("darkstars Diagramm")


Frage an gurus1:

Ist den Behörden irgendetwas über Dein Konsum-Muster bekannt? Bist Du schon einmal auffällig geworden?

Was bedeutet bei Dir "regelmäßiger Konsum"? Wir oft hast Du bisher geraucht?

17 Stunden zwischen Konsum und Kontrolle sind gerade so eine Zeit, in der Du evtl. unter die Grenze zur berauschten Fahrt geschlüpft sein könntest. Dass nach 104 h noch ein THC-Wert von > 2 ng gefunden wird, ist eher die Ausnahme.

Der andere wichtige Wert ist nun der THC-COOH-Wert: hierüber kann evtl. eine Aussage über Dein Konsummuster getroffen werden. Wenn Du Pech hast, ist Dein THC-Wert im berauschten Bereich und Dein THC-COOH-Wert belegt mindestens gelegentlichen Konsum; dann ist Deine FE weg; Du kannst sie erneut bekommen, wenn Du beweist, daß Du niemals wieder Drogen konsumieren wirst. Diesen Beweis darfst Du über die MPU führen. Für eine erfolgreiche MPU brauchst Du aber die Absinenznachweise über einen längeren Zeitraum (6 oder 12 Monate).

Wenn es gut läuft, liegst Du unter 1 ng THC. Dann wid Dir Deine Fahrerlaubnis wahrscheinlich nicht unmittelbar entzogen werden (kommt auch hier wieder auf den THC-COOH-Wert an).


Also: Jetzt erstmal ruhig Blut! In Kürze kannst Du auf der Polizei-Wache Deine Werte erfragen. Wenn wir die kennen, dann wissen wir mehr und können sagen, wie es wahrscheinlich weiter gehen wird.

Solltest Du einen Anwalt zu Rate ziehen wollen, dann achte darauf, daß es ein Anwalt für Verkehrsrecht ist, der auch Erfahrung in Drogendelikten hat.

Und: Finger Weg vom Gras, und mache Dir schon mal langsam Gedanken, ob und wie Du es schaffen kannst, endgültig mit dem Cannabis-Konsum aufzuhören. Bist Du bereit, nie wieder zu kiffen?

Viele Grüße,

H.H.


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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Mr.T
Beitrag 03.01.2010, 18:27
Beitrag #31


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Zitat (Hornblower @ 03.01.2010, 17:51) *
Ob wohl ein gütiger Mod den Thread ins MPU-Board verschieb kann? Ich glaube, dort ist er zweckmäßiger aufgehoben!
Stimmt!


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Zwangsradler
Beitrag 03.01.2010, 18:36
Beitrag #32


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Ich musste eben nochmal direkt zum Anfang des T.:
36 km/h zu schnell, das passiert auch nüchternen Fahrern. Konstruieren kann man hieraus auch was anderes - Kiffern sagt man nach, sie wären nachlässig und würden die Dinge locker sehen, viele fordern auch andere auf, "Sieh das nicht so eng, rauch mal Einen, dann bist Du lockerer."
Keinen gefährdet? Warum gibt es dann überhaupt Geschwindigkeitsbeschränkungen? Schikane? Schnellfahrer fordern Rücksichtnahme der anderen Verkehrsteilnehmer ein, wenn das jeder machen würde. Macht aber nicht jeder, desshalb geht es meistens gut.
Subjektiv hattest Du den Eindruck nicht berauscht gefahren zu sein. Gewöhnung? Regelmäßiger Konsum?
Ich weiß es nicht und mach Dich nicht verrückt bevor nicht die rechtliche Bewertung eindeutig feststeht.
Aus meinem Avanti Kurs:
Seite 55.
Canabis - Stimmung *heiter *relaxt
Canabis - Antrieb *passiv abhängen
Canabis - Denken *Gedankenvielfalt *Abreißen der Gedanken
Canabis - Wahrnehmung *Focussierung *Ausblendung
Canabis - Auswirkungen *Schwierigkeiten bei der Bewältigung von Alltagsproblemen *psychische Abhängigkeit

1-4 treffen nach Deiner Aussage nicht auf Dich zu, so gefährden berauschte Fahrer den Verkehr aber 5, regelmäßiger Konsum, wo bleibt da die Verkehrssicherheit.
Seit 56 wird noch deutlicher

Auswirkungen von Drogen aufs Fahren
Canabis:
*eingeschränktes Erfassen schwieriger Situationen
*eingeschränktes Reagieren in solchen Situationen
*peripheres Sehen beeinträchtigt
*Konzentrationsstörungen
*Aufmerksamkeit lässt nach
*Ablenkbarkeit steigt
*Selbsteinschätzung wird unrealistisch
*Gefahren werden schlechter erkannt
*Wahrnemungseinschränkung

nachfolgende Wirkung
*Echo-Rausch (Flashback) möglich


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Mit sieben Messern im Rücken gehe ich noch lange nicht nach Hause.
Mike (das Messer) Krüger (aus Quickborn)

... denn hast Du Oliv an, kann Dich keiner mehr sehen.
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Kai R.
Beitrag 03.01.2010, 20:34
Beitrag #33


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Hallo,

nach 17 Stunden sollte es normalerweise nicht so sein, dass noch Aktivwerte über 1,0 nG dabei herauskommen. Bei regelmässigen Konsumenten kann es aber durchaus dennoch passieren. Wir hatten schon Fälle mit 72 Std. Wenn es eine berauschte Fahrt wird (THC ≥ 1,0 nG), dann rechne mal mit

1.) Strafe 500.- € Bußgeld, 4 Punkten und 1 Monat Fahrverbot. Sofern Probezeit: Verlängerung der PZ auf 4 Jahre und Verpflichtung, ein Seminar für drogenauffällige Kraftfahrer zu absolvieren NAFAPlus, Kosten ca. 300€.
2.) Maßnahmen der Führerscheinstelle: bei feststehendem gelegentlichem Konsum und Werten über 2,0 nG THC und berauschter Fahrt oder bei jeglichem Konsum von harten Drogen steht die Nicht-Eignung fest und die FSSt wird wahrscheinlich den Entzug Deines FS anordnen. Einige Bundesländer sehen diese Grenze schon bei 1,0 nG. Bei Werten zwischen 1,0 nG und 2,0 nG THC wird die FSSt vermutlich ein ärztliches Gutachten und ggf. eine MPU anordnen. Einen Überblick über das mögliche Vorgehen findest Du hier: FAQ: Drogen und Fahrerlaubnis -mögliche Folgen für den Führerschein- und hier: Ablaufschema Drogen
3.) Die genauen Werte kannst Du in 7 – 14 Tagen bei der Polizei erfragen und dann hier posten.
4.) Die Maßnahmen der FSSt folgen in der Regel innerhalb von 1-12 Monaten nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Es ist ratsam, jeglichen Drogenkonsum sofort einzustellen.
5.) Die Reaktionen der FSSt fallen nach Bundesländern, nach Führerscheinstellen und teilweise nach Sachbearbeitern unterschiedlich aus. Hier eine kleine Einführung in die Rechtspraxis THC nach Bundesländern.
6.) Sofern die FSSt nach einer berauschten Fahrt ein ärztliches Gutachten anordnet (äG), ist nur bei einmaligem Probierkonsum die Eignung noch gegeben. Bei nach dem äG feststehendem gelegentlichen Konsum erfolgt abhängig von den Werten entweder ein direkter Entzug oder die Anordnung einer MPU, bei regelmäßigem Konsum von THC oder bei harten Drogen der Entzug der FE.
7.) MPU-Anordnungen der FSSt sind auf Grund knapper Fristen und notwendiger Abstinenznachweise kaum fristgerecht zu bestehen. Eine Verschiebung der gesetzten Fristen ist in der Regel nicht möglich. Durch frühzeitige Vorbereitung und Zeit schinden (z.B. durch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und damit Verzögerung der Rechtskraft) kann man die Zeit, bis die FSSt reagiert, etwas hinauszögern und mit Glück den FS behalten.
8.) Du bist nicht verpflichtet, weitere Angaben zum Konsum zu machen. Dies ist in der Regel auch keinesfalls zu empfehlen.
9.) Bei Entzug der Fahrerlaubnis ist vor Neuerteilung zwingend eine positive MPU nach §14 Abs. 2 FeV vorzulegen, für die ein Abstinenznachweis von 6 (bei harten Drogen oder hohen Werten: 12) Monaten die Eintrittskarte darstellt. Die Abstinenz kann über ein forensisches Screening oder über eine Haaranalyse (Achtung: wird nicht von jedem MPI akzeptiert, vorher erfragen!) nachgewiesen werden.
10.) Weitere Informationen über Drogen und ihre Wirkungsweisen findest Du hier und hier

Viele Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 21:23
Beitrag #34


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danke kai damit kann ich schon was anfangen.... der konsum sollte mir erstmal bewiesen werden denke ich unabhängig von der blutprobe..... würde ich das zugeben wäre ich direkt gearscht, aber wirklich mal abwarten was passiert....
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Q-Treiberin
Beitrag 03.01.2010, 21:27
Beitrag #35


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Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 21:23) *
der konsum sollte mir erstmal bewiesen werden denke ich unabhängig von der blutprobe.....
Bei positiven Werten ist der Konsum bewiesen. Und die Abbauwerte sagen dann auch etwas über Dein zurückliegendes Konsummuster aus.


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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 21:30
Beitrag #36


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positiver wert klar, aber wie wäre es bei passiven mitrauchen ? wenn ich mich oft in räume oder diskotheken aufhalte wo viel gekifft wird bzw. mir was verabreicht wurde, von dem ich nix wusste ?
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Q-Treiberin
Beitrag 03.01.2010, 21:34
Beitrag #37


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Ich habe noch nicht gehört, dass man vom passiven "Mitkiffen" positive Werte bekommt.

Das "unterjubeln" soll es geben, würde Dich im Ernstfall aber nicht vor einer MPU bewahren und würde als "Ausrede" bewertet werden.


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Jens
Beitrag 03.01.2010, 21:35
Beitrag #38


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Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 21:30) *
wenn ich mich oft in räume oder diskotheken aufhalte wo viel gekifft wird bzw. mir was verabreicht wurde, von dem ich nix wusste ?

Mit derartigen Ausreden kannst du keinen Blumentopf gewinnen.


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GSX-R
Beitrag 03.01.2010, 21:51
Beitrag #39


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Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 21:30) *
positiver wert klar, aber wie wäre es bei passiven mitrauchen ? wenn ich mich oft in räume oder diskotheken aufhalte wo viel gekifft wird bzw. mir was verabreicht wurde, von dem ich nix wusste ?

Das wird gerne in Kifferforen propagiert, hat aber vor Gericht keinen Bestand.


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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 21:55
Beitrag #40


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O Ja auch von Passiven Rauchen können im Blut stoffe nachgewiesen werden. Passives Rauchen ist sogar noch schlimmer als aktives rauchen siehe kippenschachtel. vor gericht nach auskunft meines rechtsbeistand auch anerkannt, so das alles fallen gelassen wurde, weil der THC gehalt zu gering war. denn die beweislast liegt bei den behörden, und nicht bei mir, und auf grund einer aussage, (vermutung kann in deutschland) ohne amtsmisbrauch keiner verurteilt, oder zu irgeneim test verdonnert werden. hatte meinen führerschein schonmal deswegen verloren(allerdings nur wegen besitz), wo bei mein freund für mich die juristiche angelegenheit in angriff genommen hatte, und ich bekam meinen lappen nach 6 jahren wieder anstandlos zurück. es wurde vom Justizministerium in dem fall sogarv eine rechtexpertise erhoben, die nur geld für das land nrw gekostet hatte und ich meinen lappen wiederbekam. mann sollte sich nicht so schnell in bxhorn jagen lassen, denn es wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
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Gast_klaus62_*
Beitrag 03.01.2010, 22:00
Beitrag #41





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Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 21:55) *
und ich bekam meinen lappen nach 6 jahren wieder anstandlos zurück.


warum hat es so lange gedauert? blink.gif

und dann auch noch anstandslos whistling.gif
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Jens
Beitrag 03.01.2010, 22:02
Beitrag #42


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Zitat
Der Antragsteller kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass „der Joint" in einem kleinen Raum konsumiert worden sei, ohne dass er direkt daran beteiligt gewesen sei im Sinne des Besitzes nach dem Betäubungsmittelgesetz. Wenn er damit ausdrücken will, dass er kein Cannabis „aktiv" konsumiert habe, sondern lediglich ein passiver Mitraucher gewesen sei, liegen diese Angaben neben der Sache. Entscheidend ist allein, dass der Antragsteller ein Fahrzeug mit der im Gutachten festgestellten THC-Konzentration von 15,3 ng/ml geführt hat. Unabhängig davon sind die Angaben des Antragstellers wissenschaftlich auch nicht haltbar
(VG Schleswig)


Zitat
Sein Einwand, dies rühre von Passivrauchen am Vorabend her, muss als Schutzbehauptung gewertet werden. Passivrauchen bewirkt nämlich unter realistischen Bedingungen weder eine Cannabiswirkung noch forensisch relevante Blut- und Urinkonzentrationen.

vgl. Madea, Mußhoff, Berghaus, Verkehrsmedizin, Köln 2007, S. 482; Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme, www.sfa-ispa.ch, Suchworte: Passivrauchen und Cannabis, Archivbeitrag vom 03.09.2002; Krause, Nachgewiesene THC-Konzentration durch Passiv- Rauchen von Cannabis?, DAR 2006, 175.

Unerheblich für Fragen der präventiven Gefahrenabwehr, bei der es nicht auf den Grundsatz „in dubio pro reo" ankommt, ist, ob und unter welchen - möglicherweise unrealistischen - Bedingungen THC-Konzentrationen bei passivem Konsum von Cannabis forensisch nicht gesichert ausgeschlossen werden können.
(VG Gelsenkirchen)


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Q-Treiberin
Beitrag 03.01.2010, 22:05
Beitrag #43


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Erstmal eine klitzkleine Bitte: Etwas Groß- und Kleinschreibung, ein paar Punkte und Absätze wären nett, sonst sind Deine Postings echt nicht zu verstehen.

Der Versuch einer Aufdröselung:
Zitat
O Ja auch von Passiven Rauchen können im Blut stoffe nachgewiesen werden.
Wo steht das?
Zitat
Passives Rauchen ist sogar noch schlimmer als aktives rauchen siehe kippenschachtel.
Da geht es um die Gesundheitsgefährdung, nicht um nachweisbare Werte.
Zitat
vor gericht nach auskunft meines rechtsbeistand auch anerkannt, so das alles fallen gelassen wurde, weil der THC gehalt zu gering war.
Bei Dir geht es aber darum, dass die Werte auf eine berauschte Fahrt hinweisen könnten, somit über 1,0 ng liegen.
Zitat
die beweislast liegt bei den behörden, und nicht bei mir
Richtig. Und Deine Werte können das (evtl.) beweisen. Somit beweist Dir die Behörde Deine Schuld und nicht Du Deine Unschuld.
Zitat
auf grund einer aussage, (vermutung kann in deutschland) ohne amtsmisbrauch keiner verurteilt, oder zu irgeneim test verdonnert werden.
Was hat das mit Amtsmissbrauch zu tun? Und was für einen Test meinst Du?
Zitat
hatte meinen führerschein schonmal deswegen verloren(allerdings nur wegen besitz), wo bei mein freund für mich die juristiche angelegenheit in angriff genommen hatte, und ich bekam meinen lappen nach 6 jahren wieder anstandlos zurück.
Mag sein.
Zitat
es wurde vom Justizministerium in dem fall sogarv eine rechtexpertise erhoben, die nur geld für das land nrw gekostet hatte und ich meinen lappen wiederbekam
Und? Damals ging es um Besitz, heute um Konsum.
Zitat
mann sollte sich nicht so schnell in bxhorn jagen lassen, denn es wird nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Erfrag erstmal Deine Werte, dann sagen wir Dir wie heiß das Essen ist.


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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 22:08
Beitrag #44


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ich hatte keine ahnung damals, ich hatte angst und gab ihn ab dabei hat die fsst geschlampt und wir hätten die fsst noch anklagen können wegen arbeitsplatzverlust etc. nachdem ich einen guten freund eingeschaltet hab de rechtsbeistand ist nahm sich dem fall an und sie mussten mir den führerschein wieder aushändigen. es fehlten einfach nur beweise ich wurde 1998 mit 0,6gramm gras erwischt und ich gab damals an ab und zu mal einen zu rauchen, starfe wurde fallengelassen nur die fsst hat gestresst und ich habe den fs abgegeben aus angst, dabei hätte ich garnicht den lappen abgeben müssen und heute wäre ich mich da natürlich...... ich werde auf meine aussage beharren und sagen das ich kein drogenproblem habe. hab ich ja auch wirklich nicht. und harte drogen habe ich auch nie genommen
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Mr.T
Beitrag 03.01.2010, 22:11
Beitrag #45


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Zitat (gurus1 @ 03.01.2010, 21:55) *
hatte meinen führerschein schonmal deswegen verloren(allerdings nur wegen besitz), wo bei mein freund für mich die juristiche angelegenheit in angriff genommen hatte, und ich bekam meinen lappen nach 6 jahren wieder anstandlos zurück. es wurde vom Justizministerium in dem fall sogarv eine rechtexpertise erhoben, die nur geld für das land nrw gekostet hatte und ich meinen lappen wiederbekam.
Naja, solche Fälle sind in NRW per Erlass geregelt. Offenbar wurde in deinem Fall nachträglich festgestellt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2002 die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtswidrig war. Einer Rechtsexpertise bedurfte es nicht.


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Q-Treiberin
Beitrag 03.01.2010, 22:14
Beitrag #46


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Zitat
ich hatte angst und gab ihn ab dabei hat die fsst geschlampt und wir hätten die fsst noch anklagen können wegen arbeitsplatzverlust etc.
Wieso wenn Du ihn freiwillig abgibst?
Zitat
nachdem ich einen guten freund eingeschaltet hab de rechtsbeistand ist nahm sich dem fall an und sie mussten mir den führerschein wieder aushändigen.
Tja, und die FSST hat ihn dann freiwillig wieder ausgehändigt.
Zitat
ich werde auf meine aussage beharren und sagen das ich kein drogenproblem habe
Das mag ja sein. Aber wenn Deine Werte "hoch genug" sind hast Du ein FE-Problem.


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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 22:22
Beitrag #47


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das sieht mein Freund etwas anders weil er so seine erfahrungen gamacht hat. wo kein täter da gibt es auch kein kläger oder es währe nach dem StgB 336 verfolgung unschuldiger, das stellt ein straftatbestand der justiz dar, und dürfte dem Staatsanwalt erheblichen ärger bereiten. fakt ist ich bin nicht berauscht gefahren, der letzte konsum war 17std. her oder wie lang soll thc wirken ? ich spritze keinen heroin oder so..... und ein drogenproblem habe ich auch nicht und warum sollte man einem der keine drogenprobleme hat seinen lappen wegnehmen ? ich habe o punkte in flensburg und bin sonst nie aufgefallen..
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Q-Treiberin
Beitrag 03.01.2010, 22:24
Beitrag #48


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Bevor ich mich wieder durch Dein Posting "wühlen" müsste, hast Du meine obige Bitte überhaupt gelesen? dry.gif

Edit:
Hab mich doch "erbarmt"

Zitat
wo kein täter da gibt es auch kein kläger
Wenn Du über 1,0 ng liegst bist Du aber "Täter"...
Zitat
es währe nach dem StgB 336 verfolgung unschuldiger,
Blödsinn.
Zitat
das stellt ein straftatbestand der justiz dar, und dürfte dem Staatsanwalt erheblichen ärger bereiten.
Blödsinn.
Zitat
fakt ist ich bin nicht berauscht gefahren,
Bei über 1,0 ng bist Du es doch.
Zitat
der letzte konsum war 17std. her oder wie lang soll thc wirken ?
Es gab hier einen User der hatte 104 Std. nach dem letzten Konsum noch aktives THC im Blut.
Zitat
und ein drogenproblem habe ich auch nicht
S. meine Antwort oben.
Zitat
und warum sollte man einem der keine drogenprobleme hat seinen lappen wegnehmen ?
Weil er ein Fahrzeug unter Einfluss illegaler Drogen im Straßenverkehr geführt hat und dieses nach den Buchstaben des Gestzes verboten ist.
Zitat
ich habe o punkte in flensburg und bin sonst nie aufgefallen..
Jetzt bist Du es.


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Jens
Beitrag 03.01.2010, 22:26
Beitrag #49


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@gurus1:
Wenn du die Antworten die du hier bekommst, sowieso nicht glaubst, weil dein Freund eh alles besser weiß als die hier schreibenden User… warum fragst du dann überhaupt hier nach? unsure.gif


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gurus1
Beitrag 03.01.2010, 22:33
Beitrag #50


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mehrere meinungen halt nicht beleidigt sein, da ich wie schon erwähnt meinen lappenn verloren hatte und rechtsanwälte nicht helfen konnten. es geht nicht darum hier jemanden zu glauben, es geht hier einfach um erfahrungsaustausch, weil diese führerscheinsachen hier btm stark indviduell gehandelt werden und der normal bürger sich angst machen lässt. wäre ich berauscht gefahren und es hätte personenschaden gegeben oä, dann wäre ich eine gefahr für den starßenverkehr, aber es ist nichts passiert und von daher diskriminierend......
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