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> Bußgeldbescheid ohne Fahrverbot
Kurgebeat
Beitrag 09.12.2009, 17:08
Beitrag #1


Neuling


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Guten Abend zusammen. Ich habe eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 39 km/h begangen. Gerade habe ich das Bußgeldbescheid bekommen, allerdings ist kein Fahrverbot verhängt worden. Habe ich Glück gehabt oder kann ich noch ein Fahrverbot erwarten?

LG Kur
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JTH
Beitrag 09.12.2009, 17:13
Beitrag #2


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Lies noch mal genau nach. Vielleicht hattest Du Glück.

War es der BGB oder die Anhörung? Wenn es ein BGB war, so hoffe, daß die zwei Wochen schnell rumgehen, damit er rechtskräftig wird.

Du kannst aber auch Einspruch einlegen, wenn Du unbedingt ein FV willst...


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.12.2009, 17:13
Beitrag #3


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Zitat (Kurgebeat @ 09.12.2009, 17:08) *
... Ich habe eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von 39 km/h begangen. Gerade habe ich das Bußgeldbescheid bekommen, allerdings ist kein Fahrverbot verhängt worden. Habe ich Glück gehabt oder kann ich noch ein Fahrverbot erwarten?

Wenn im Bußgeldbescheid kein Fahrverbot erwähnt wird, ist auch keins verhängt worden.
Du KÖNNTEST ja mal bei der Bußgeldstelle nachfragen... rofl1.gif

Mein Tip:
GANZ schnell zahlen und sich ruhig verhalten! thread.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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tomcraft
Beitrag 09.12.2009, 17:15
Beitrag #4


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Ein FV kann nur mit dem BB angeordnet werden. Sollte es fehlen und der BB wird rechtskräftig, kann es nachträglich nicht mehr angeordnet werden.

Bist Du aber gaaaaaanz sicher, dass es nicht doch irgendwo versteckt angeordnet wurde? Bei +39 innerorts gibt`s da eigentlich keine Alternative...

Zitat (JTH @ 09.12.2009, 17:13) *
War es der BGB oder die Anhörung?



...läge tatsächlich nahe! wavey.gif
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.12.2009, 17:18
Beitrag #5


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Zitat (tomcraft @ 09.12.2009, 17:14) *
... Bei +39 innerorts gibt`s da eigentlich keine Alternative...

Och, PASSIEREN kann sowas schon mal.
Ich hatte mal einen Bußgeldbescheid wegen "agO 40 zu schnell mit Anhänger" (das war noch zu meiner "wilden Zeit", und der Anhänger hatte auch kein "100"-Schild... blushing.gif)
Damals gab es auch kein Fahrverbot.

Wahrscheinlich hat der Sachbearbeiter Deines Bußgeldbescheids das "innerorts" irgendwie weggeklickt...
Kann schon mal vorkommen.

Doc


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superdiesel
Beitrag 09.12.2009, 17:21
Beitrag #6


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Zitat
Gerade habe ich das Bußgeldbescheid bekommen

TE, der BGB kommt im knallgelben Umschlag mit dem handschriftlichen Zustell-Datum aussen drauf.
War es sowas?


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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Kurgebeat
Beitrag 09.12.2009, 17:30
Beitrag #7


Neuling


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Ja, es war definitiv das Bußgeldbescheid. Vielleicht hatten sie ein Herz, weil kurz nach Autobahnabfahrt das Ortseingangsschild war und sie dann direkt geblitzt haben.... Oder sie haben es vergessen...
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Revolutio
Beitrag 09.12.2009, 17:33
Beitrag #8


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Scannen, Namen, Datum, Ort und sonst alles was dich irgendwie identifizieren könnte schwärzen und hochstellen wink.gif
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JTH
Beitrag 09.12.2009, 17:37
Beitrag #9


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Zitat (Revolutio @ 09.12.2009, 17:33) *
Scannen, Namen, Datum, Ort und sonst alles was dich irgendwie identifizieren könnte schwärzen und hochstellen wink.gif

Wozu?

Ach ja - vielleicht hat je einer unserer BG-Sachbearbeiter den Mist verbockt und kann noch was machen...


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Feuerpferd
Beitrag 09.12.2009, 17:41
Beitrag #10


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.12.2009, 17:13) *
GANZ schnell zahlen und sich ruhig verhalten! thread.gif
Die Zahlung ändert nichts an der Rechtskraft. Ein Rechtsmittelverzicht dagegen schon.


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Dieses Zeichen gilt nicht für Busse, jedoch für Wohnmobile, denn dies sind keine PKW (OLG Braunschweig in VRS 86, 150).
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tomcraft
Beitrag 09.12.2009, 17:45
Beitrag #11


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Richtig, war auch mein erster Gedanke. Wenn man den nun aber ohne jede offensichtliche Not erklären würde, dann würde sich jeder SB natürlich stark wundern, warum. Drum würde ich von dieser expliziten Erklärung eher abraten und lieber die zwei Wochen so verstreichen lassen, in denen eh keiner mehr weiter den Tatbestand und die Rechtsfolgen begutachtet sondern nur auf den Rücklauf der PZU wartet.

Im Übrigen ein kurioses Ergebnis, wenn es denn wirklich so ist. Oder es wurde lediglich ein außerörtlicher Verstoß geahndet.
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superdiesel
Beitrag 09.12.2009, 17:45
Beitrag #12


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Scannen wäre schon originell,
aber vor Eintritt der Rechtskraft tät ich es vorsichtshalber auch nicht machen.


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tomcraft
Beitrag 09.12.2009, 17:47
Beitrag #13


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Richtig, war auch mein erster Gedanke. Wenn man den nun aber ohne jede offensichtliche Not erklären würde, würde sich jeder SB natürlich stark wundern, warum. Drum würde ich von dieser expliziten Erklärung eher abraten und lieber die zwei Wochen so verstreichen lassen, in denen eh keiner mehr weiter den Tatbestand und die Rechtsfolgen begutachtet sondern nur auf den Rücklauf der PZU wartet.
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Jens
Beitrag 09.12.2009, 17:50
Beitrag #14


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Zitat (tomcraft @ 09.12.2009, 17:47) *
Wenn man den nun aber ohne jede offensichtliche Not erklären würde würde sich jeder Sb natürlich stark wundern
Könnte der SB denn noch irgendwas machen? Ich dachte bisher, durch die Erklärung des Rechtsmittelverzichts wird der Bescheid rechtskräftig und dann ist der Drops gelutscht?


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tomcraft
Beitrag 09.12.2009, 17:53
Beitrag #15


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Nach näherer Überlegung hast Du damit auch absolut Recht. think.gif

Da dies ja eine nur einseitige Erklärung darstellt tritt damit die Rechtskraft ein.
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Uwe W
Beitrag 10.12.2009, 00:48
Beitrag #16


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Rein interessehalber, um dem Fehler der Bußgeldstelle auf die Spur zu kommen:

Wie hoch war denn die Geldbuße?
160€ für innerorts oder 120€ für außerorts?

Zitat
Vielleicht hatten sie ein Herz, weil kurz nach Autobahnabfahrt das Ortseingangsschild war und sie dann direkt geblitzt haben....

Kann natürlich sein, dass die Messbeamten den per Ländererlass vorgeschriebenen Mindestabstand zum Ortseingangsschild nicht eingehalten haben und dass dieser Umstand jetzt schon behördenintern bekannt ist. Unter diesen Umständen kann die Behörde zwar die übliche Geldbuße festlegen, aber das ganze ist dann aufgrund des Fehlers kein grober Pflichtverstoß im Sinne von § 25 StVG mehr, so dass ein Fahrverbot nicht verhängt werden kann.

Das ist aber natürlich nur Spekulation. Ebenso gut kann es sich um ein Versehen handeln.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Kurgebeat
Beitrag 12.12.2009, 17:43
Beitrag #17


Neuling


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Ich habe mir den Bescheid noch euren Nachrichten nochmal gründlich durchgelesen und gemerkt, dass lediglich einen außerörtliche Überschreitung geahndet wurde. Ich war mir sicher, schon innerorts gewesen zu sein. Genau weiß ich das aber auch nicht mehr. Angenommen, die Polizei hat wirklich den Mindestabstand zu einem Ortseingangsschild nicht beachtet. Wie soll man sowas denn im Nachhinein nachweisen?
Meine Geldbuße wurde wegen vorhandenen Punkten von 140 auf 160 € erhöht. Ist das den überhaupt rechtens?
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Jens
Beitrag 12.12.2009, 17:50
Beitrag #18


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Zitat (Kurgebeat @ 12.12.2009, 17:43) *
Angenommen, die Polizei hat wirklich den Mindestabstand zu einem Ortseingangsschild nicht beachtet.
Welchen Mindestabstand?

Zitat (Kurgebeat @ 12.12.2009, 17:43) *
Meine Geldbuße wurde wegen vorhandenen Punkten von 140 auf 160 € erhöht. Ist das den überhaupt rechtens?
Ja


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JTH
Beitrag 12.12.2009, 17:55
Beitrag #19


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Zitat (Kurgebeat @ 12.12.2009, 17:43) *
Angenommen, die Polizei hat wirklich den Mindestabstand zu einem Ortseingangsschild nicht beachtet. Wie soll man sowas denn im Nachhinein nachweisen?

Es ist offenbar ein weit verbreiteter Irrglaube, daß um Orts- bzw Begrenzungsschilder herum so eine Art rechtsfreier Raum ist...



Zitat (Kurgebeat @ 12.12.2009, 17:43) *
Meine Geldbuße wurde wegen vorhandenen Punkten von 140 auf 160 € erhöht. Ist das den überhaupt rechtens?

Es ist sogar ausgesprochen billig. Anderenorts (zB Bayern) wird in so einem Fall verdoppelt.


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