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> Wann kann ich Fernlicht nutzen?, Ab welchem Abstand blende ich niemanden?
Sulli
Beitrag 09.12.2009, 14:28
Beitrag #1


Neuling
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Die Tage werden kürzer, die Nächte länger und dunkler und damit steigt die Zeit, in der man bei der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr sein Licht anmachen sollte.
Während igO-Fahrten aufgrund von Geschwindigkeit und Straßenbeleuchtung meisten unproblematisch sind, möchte ich bei Land- und Autobahnfahrten natürlich so häufig wie mögl. das Fernlicht nutzen. Insb. bei Autobahnfahrten bin ich mir aber oft nicht sicher, ob ich mit dem Fernlicht ein vorausfahrendes oder entgegenkommendes (hoffentlich auf der anderen Fahrbahnen) Fahrzeug blende.
Gibt es Richtlinien bzw. Rechtsprechung zu den Abständen nach vorn bzw. zur Seite ab denen Fernlicht genutzt werden darf? Ist es eine unzulässige Beeinträchtigung wenn man einen vorausfahrenden dazu "zwingt" den Innenspiegel abzublenden? Blende ich entgegenkommende LKW eher als PKW (auf der AB)?
Aus persönlichen Erfahrungen möchte ich nicht schließen, da meiner Erfahrung nach häufig die Scheinwerfereinstellung von anderen PKW eher verbesserungsfähig ist und ich oft nicht weiß: "blendet der regulär oder aufgrund falsch eingestellter Scheinwerfer".

Vielen Dank
Sulli
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Malermeister
Beitrag 09.12.2009, 14:41
Beitrag #2


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Wann darf ich das Fernlicht benutzen?-klick
Ich blende grundsätzlich immer dann ab, wenn ich einen anderen Verkehrsteilnehmer blenden könnte

Edith: das gilt bei mir auch für Radfahrer und Fußgänger


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Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
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ts1
Beitrag 09.12.2009, 14:57
Beitrag #3


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Einen generellen Abstand kann man wohl kaum nennen.
Auf nasser Strasse im Dunkeln wird ein entgegenkommender Radfahrer mit seiner StVO-konformen 2.4 Watt Funzel schon aus etlichen hundert Metern Entfernung störend geblendet. Bei gleicher Fahrtrichtung wird er dagegen eher über die Hintergrundbeleuchtung erfreut sein.
Am besten, man hat selbst Erfahrung mit diversen Verkehrsmitteln und kann sich in die Situation (des anderen) hinein versetzen.


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MfG Thomas
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Mitleser
Beitrag 09.12.2009, 15:01
Beitrag #4


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Zitat (ts1 @ 09.12.2009, 14:57) *
Bei gleicher Fahrtrichtung wird er dagegen eher über die Hintergrundbeleuchtung erfreut sein.

Einspruch!
Durch den eigenen Schatten, welcher von einem hellen Feld umgeben ist, entsteht zumeist ein schwarzes Loch unmittelbar vor dem Radler, welches nicht mit der eigenen Funzellampe aufgehoben werden kann. Zusätzliches Licht von hinten stört daher eher.
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Janus
Beitrag 09.12.2009, 15:06
Beitrag #5


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Zitat (Sulli @ 09.12.2009, 14:28) *
Blende ich entgegenkommende LKW eher als PKW (auf der AB)?
Ja, tust Du. LKW- und auch Busfahrer sitzen wesentlich höher als PKW-Fahrer und bekommen das Fernlicht über die Mittelleitplanke viel leichter ab. Und weil man dank der tiefsitzenden Scheinwerfer an LKW die im Gegenverkehr auch nicht besser sieht als PKW, nutze ich Fernlicht auf der Autobahn kaum.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Kuli
Beitrag 09.12.2009, 15:11
Beitrag #6


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Ich glaube, in der schweizer Version der StVO steht etwas von 200m, was ich aber für viel zu gering halte wink.gif

Übrigens habe ich außerorts keine Probleme, wohl aber innerorts... dort seh ich fast gar nix wenn ich durch die Gegend fahr, besonders wenn mich die entgegenkommenden Fahrzeuge blenden
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Acki
Beitrag 09.12.2009, 15:16
Beitrag #7


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Zitat (Sulli @ 09.12.2009, 14:28) *
Ist es eine unzulässige Beeinträchtigung wenn man einen vorausfahrenden dazu "zwingt" den Innenspiegel abzublenden?

Den Innenspiegel kann ich ja noch abblenden, die Außenspiegel aber nicht. dry.gif

Ich blende ab sobald ich Scheinwerfer oder Rückleuchten eines anderen Fahrzeugs sehe, bzw. wenn ich (vor Kurven) erkennen kann das mir jemand entgegen kommt.

gruß Acki
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superdiesel
Beitrag 09.12.2009, 15:27
Beitrag #8


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Ich blende auch ab, sobald jemand vor mir ist, gleichgültig ob entgegenkommend oder auf meiner Seite und wie weit er entfernt ist.
Fernlicht also nur dann, wenn ich weit und breit alleine bin (in Fahrtrichtung natürlich wink.gif ).

Das erwarte ich auch von allen anderen und wird doch eigentlich auch in der Praxis mit wenigen Ausnahmen von allen so gehandhabt.
Ich hätte (vor diesem Thread) übrigens gedacht, das wäre auch genau so Vorschrift - ich habe es jedenfalls genau so schon gelernt. think.gif


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und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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Sulli
Beitrag 09.12.2009, 16:25
Beitrag #9


Neuling
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@Acki und superdiesel
Das ist ja alles richtig, aber auf Autobahnen ist es nicht ungewöhnlich, das nachts das nächste (einzige) Auto >800m vor einem fährt. Eurer Logik nach würdet Ihr auch hier ohne Fernlicht fahren. Bei dem Abstand kann man aber meiner Meinung nach nicht mehr davon ausgehen, daß die Fahrbahn durch ein vorausfahrendes Fahrzeug beleuchtet ist, so daß Ihr dann nur noch max. 60 km/h (da nur mit Abblendlicht) fahren dürftet (die Geschwindigkeit ergibt sich aus einem Urteil, daß in diesem Forum mal diskutiert wurde). Ich denke aber nicht, daß Ihr mit solch niedrigen Geschwindigkeiten fahrt, deshalb auch die Frage nach dem Abstand, wären bspw. 400m O.K?
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Hornblower
Beitrag 09.12.2009, 17:05
Beitrag #10


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Hallo Sulli,

habe ich in 800 Metern ein Fahrzeug vor mir, so hoffe ich, daß dieses Fahrzeug auf unbeleuchtete Hindernisse irgendwie so reagieren wird, daß ich dies mitbekomme. Ich hoffe ferner, daß nicht ausgerechnet zwischen meinem Vordermann und mir das DEFA-Kind auf die Fahrbahn springt.

Letztlich hoffe ich, daß der Kater, der auf dem Beifahrersitz sitzt und viel bessere Nachsticht hat, als ich, rechtzeitig mauzt, wenn er irgendetwas sieht.

AABEER: Auf 400 Meter Abstand wirst Du geblendet, wenn hinter Dir jemand das Fernlicht einschaltet. Ich würde sagen: Unterhalb 1000 Meter wird es sicherlich unangenehm.

Viele Grüße,

H.H.


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superdiesel
Beitrag 09.12.2009, 17:15
Beitrag #11


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So ist es.
Ja, ich fahre schneller als 60 km/h, aber Fernlicht bleibt aus, wenn vor mir ein Licht von einem KfZ zu erkennen ist.
Und gerade auf Autobahnen empfinde ich es nicht als wirklich gefährlich, solange du das Rücklicht des Vordermanns noch siehst.

Viel mehr Licht zur Orientierung und möglicher Hindernisse wegen braucht man auf Bundes- und Landstraßen.
Dort ist es aber in der Regel auch viel kurviger, der Verkehr und die Geschwindigkeit geringer, sodass man eher mal alleine auf weiter Flur ist und das Fernlicht gut gebrauchen kann.

Auch auf einen Kilometer Entfernung empfinde ich fremdes Fernlicht -je nach Gegebenheit- noch als unangenehm und mindestens als stark unhöflich.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.12.2009, 19:31
Beitrag #12





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Wann man bei einem in gleicher Richtung vorausfahrenden Fahrzeug abblenden muss, kann man nicht so pauschal sagen, weil das nicht nur vom Abstand abhängt, sondern auch vom Streckenverlauf. Ist die Straße schnurgerade, dann knallt mein Fernlicht in alle Spiegel des Vordermanns und kann dann auch noch bei mehreren Hundert Metern Entfernung blenden. Ist die Strecke aber kurvig, dann ist die Blendwirkung entsprechend geringer, weil das Fahrzeug des Vordermanns schräg in Relation zu meinen Lichtstrahlen fährt, auch wenn er noch nicht hinter der nächsten Kurve verschwunden ist.

Zitat (Mitleser @ 09.12.2009, 15:01) *
Durch den eigenen Schatten, welcher von einem hellen Feld umgeben ist, entsteht zumeist ein schwarzes Loch unmittelbar vor dem Radler, welches nicht mit der eigenen Funzellampe aufgehoben werden kann. Zusätzliches Licht von hinten stört daher eher.

Das kann ich nicht nachvollziehen. Zum einen fahre ich ja nicht längere Zeit so hinter dem Radfahrer her, dass sein eigener Schatten lange stört. Selbst wenn ich direkt hinter ihm fahre, würde schon durch den Abstand zwischen linkem und rechtem Scheinwerfer der Kernschatten sehr klein werden. Bei der Annäherung und dem beabsichtigten Überholen fährt man dann auch noch deutlich weiter links als der Radfahrer. Fahre ich mit Fernlicht, dann hat der Radfahrer immerhin die Möglichkeit, dass er seine Fahrstrecke der nächsten Sekunden schon besser auf Hindernisse untersuchen kann als er es mit seiner eigenen Beleuchtung könnte.
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Lesley
Beitrag 09.12.2009, 21:56
Beitrag #13


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Zitat (ts1 @ 09.12.2009, 14:57) *
Auf nasser Strasse im Dunkeln wird ein entgegenkommender Radfahrer mit seiner StVO-konformen 2.4 Watt Funzel schon aus etlichen hundert Metern Entfernung störend geblendet. Bei gleicher Fahrtrichtung wird er dagegen eher über die Hintergrundbeleuchtung erfreut sein.
Am besten, man hat selbst Erfahrung mit diversen Verkehrsmitteln und kann sich in die Situation (des anderen) hinein versetzen.


thumbup.gif



Zitat (Mitleser @ 09.12.2009, 15:01) *
Zitat (ts1 @ 09.12.2009, 14:57) *
Bei gleicher Fahrtrichtung wird er dagegen eher über die Hintergrundbeleuchtung erfreut sein.

Einspruch!
Durch den eigenen Schatten, welcher von einem hellen Feld umgeben ist, entsteht zumeist ein schwarzes Loch unmittelbar vor dem Radler, welches nicht mit der eigenen Funzellampe aufgehoben werden kann. Zusätzliches Licht von hinten stört daher eher.


Kann ich nicht bestätigen. Ich empfinde es als eher positiv, wenn der hinter mir ankommende Autofahrer Fernlicht anhat.



Frage: Warum kriegen es viele Autofahrer nicht gebacken für einen entgegenkommenden Radfahrer rechtzeitig bzw. überhaupt abzublenden? dry.gif


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Carterarch
Beitrag 09.12.2009, 22:42
Beitrag #14


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Der Kürze und der völligen Übereinstimmung wegen kann ich mich hier durchaus @Acki,@superdiesel und @Horatio H. anschließen! smile.gif

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-Seitdem mich Rechte als "links" und Linke als "rechts" bezeichnen,weiß ich,dass ich richtig liege!
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Classicdriver
Beitrag 09.12.2009, 22:57
Beitrag #15


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Zitat (Acki @ 09.12.2009, 15:16) *
[Den Innenspiegel kann ich ja noch abblenden, die Außenspiegel aber nicht. dry.gif


Mein Rangie und mein Alfa machen das sogar automatisch .... und das ist bei meinen häufigen Nachtfahrten auf der Autobahn sehr angenehm.
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janr
Beitrag 09.12.2009, 23:03
Beitrag #16


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Zitat (Lesley @ 09.12.2009, 21:56) *
Kann ich nicht bestätigen. Ich empfinde es als eher positiv, wenn der hinter mir ankommende Autofahrer Fernlicht anhat.
Ich auch.

Zitat (Lesley @ 09.12.2009, 21:56) *
Frage: Warum kriegen es viele Autofahrer nicht gebacken für einen entgegenkommenden Radfahrer rechtzeitig bzw. überhaupt abzublenden?
Vllt wird der Radler nicht erkannt.

Momentan kommt es mir so vor, daß jeder zweite Radler kein Lich anhat. Wobei die Dunkelziffer der Dunkelradler noch im dunkeln ist. smile.gif
Hier ist jedenfalls bereits eine Idee vom blendfreien Fernlicht.

Wenn ich mit dem Auto meiner Holden unterwegs bin (hat auch einen selbstdimmenden Rückspiegel) schalte ich zum Fernlicht gerne noch die Nebelscheinwerfer dazu. Geiler Lichtteppich.
Ich weis, ich weis, ist nicht erlaubt. Wo kein Kläger ...
Und wenn ich dann jemand blenden könnte geht beides (Fern + Nebel) schnell aus. whistling.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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haidi
Beitrag 09.12.2009, 23:30
Beitrag #17


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Hallo,

Zum entgegenkommenden Fernlicht:

Richtig ist folgendes Verhalten, wenn 2 Autofahrer entgegenkommen und Fernlicht anhaben:
1. Nicht auf den Entgegenkommenden schauen, sondern auf die Straße vor sich, dann wird man schon weniger geblendet.
2. Sobald sich einer der beiden Autofahrer geblendet fühlen, blendet er ab und der Entgegenkommende blendet dann auch ab. Es ist nicht sinnvoll, schon früher abzublenden, weil man damit Sicherheit verschenkt. Habe ich den Eindruck, dass der Gegenverkehr zu früh abblendet, dann lass ich aufgeblendet und blende erst dann ab, wenn ich die Reflektoren am Fahrbahnrand in seiner Nähe sehe.

Übrigens wird es in .at auch in der Fahrschule so gelernt, dass man erst abblendet, wenn der Gegenverkehr zu blenden beginnt. Weiters wird gelehrt: Blendet der Gegenverkehr dann nicht ab, dann blendet man wieder auf, verringert gleichzeitig die Geschwindigkeit bis das Abblendlicht ausreicht und blendet dann wieder ab.

Liebe Grüße
Hannes
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nachteule
Beitrag 09.12.2009, 23:59
Beitrag #18


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Hallo, @alle,

es kommt relativ häufig vor, dass ich auf der Autobahn trotz Verkehr auf der Gegenfahrbahn mit Fernlicht und sogar mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahre.

Dabei ist es mir auch halbwegs egal, dass Fahrzeuglenker auf der Gegenfahrbahn mich mit ihrer Lichthupe überreden wollen, dies zu unterlassen.

Zu meiner Ehrenrettung muss ich sagen, dass ich so etwas nur mache, wenn ich gleichzeitig auch meine Blaulichter anhabe. rolleyes.gif

Jetzt im Ernst:

Privat fahre ich nur dann mit Fernlicht, wenn ich niemanden blende, aber im Dienst bleibt es nicht aus, dass ich in der Dunkelheit recht häufig nach Gegenständen auf der Fahrbahn suchen muss.

Im drei - oder vierspurigen Bereich ist dies mit Abblendlicht gar nicht zu machen.

Wenn ihr also mal wieder auf der Gegenfahrbahn einen Streifenwagen mit Blaulicht und eingeschaltetem Fernlicht seht, ärgert euch nicht, sondern denkt einfach daran, dass meine Kollegen oder ich vermutlich gerade dafür sorgen, dass andere Verkehrsteilnehmer wieder etwas sicherer über die Bahn fahren können. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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Offroad-Events
Beitrag 10.12.2009, 00:27
Beitrag #19


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Da ich sehr oft auf Landstrassen mit viel Wald unterwegs bin hab ich gern viel Licht am Auto und nutze es natürlich auch entsprechend. Das Fernlicht besteht aus dem originalen Fahrzeugfernlicht und zusätzlich einem Satz Hella Micro Xenon Fernscheinwerfer. Speziell das Xenon Fernlicht bringt eine wahnsinnig gute Ausleuchtung. Im Wald schalte ich ganz bewußt auch die Nebelscheinwerfer dazu um die Seiten besser auszuleuchten (ich weiß, kostet 10€, ist mir aber lieber als eine Wildsau zu erwischen). Wenn die Strecke auf lange Sicht keinerlei Verkehr bietet kommen schonmal die, als Arbeitsscheinwerfer geschalteten, Dachscheinwerfer dazu. Die werfen auf über 800m richtig heftig Licht, da wirken die Xenon Scheinwerfer wie Schatten. whistling.gif
Sobald allerdings andere Verkehrsteilnehmer in Sicht sind geht das alles wieder zurück auf Abblendlicht.


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janr
Beitrag 10.12.2009, 00:42
Beitrag #20


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Zitat (Offroad-Events @ 10.12.2009, 00:27) *
... ist mir aber lieber als eine Wildsau zu erwischen ...
Eine Wildsau als Sonntagsbraten ist aber auch nicht zu verachten (sagt der Obelix in mir) dribble.gif whistling.gif
Wobei immer noch zu viele der geschoßenen Wildschweine ein zu hohes Maß an Cäsium 137 in sich haben, Dank der Pilze die sie fressen, und dank Tschernobyl. sadwalk.gif


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Offroad-Events
Beitrag 10.12.2009, 00:54
Beitrag #21


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Klar, aber die laß ich mir lieber vom Waidmann meines Vertrauens anliefern. Mit der Stoßstange erlegen ist immer eine riesen Sauerei rolleyes.gif


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janr
Beitrag 10.12.2009, 01:23
Beitrag #22


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Ich verstehe.
Wildscheingulasch mit Glassplitter gespickt und Motorwannenschnodder-Sauce, an Gemüsebeilage (bereits vorverdaut aus Magen und Darm) ist auch nicht ganz meine Vorstellung von guter Küche.
Wird jemanden Schlecht?
Tschuldigung. wavey.gif


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putenpurackel
Beitrag 10.12.2009, 08:15
Beitrag #23


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Zitat (Lesley @ 09.12.2009, 21:56) *
Frage: Warum kriegen es viele Autofahrer nicht gebacken für einen entgegenkommenden Radfahrer rechtzeitig [...] abzublenden?

Weil die 2,4W-Funzeln kaum zu sehen sind. Auf einer einsamen Landstraße geht's vielleicht noch, aber wenn dann noch ein paar Häuser mit Vorgartenbeleuchtung rumstehen, kann ich ein Fahrrad oft nicht rechtzeitig von der Vorgartenbeleuchtung unterscheiden.

Zitat (Acki @ 09.12.2009, 15:16) *
Den Innenspiegel kann ich ja noch abblenden...

Du kannst vielleicht den Spiegel abblenden, ich z. B. nicht.
Du musst immer damit rechnen, dass die Spiegel nicht abblendbar sind.
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emperor20
Beitrag 10.12.2009, 20:48
Beitrag #24


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Du kannst den Innenspiegel nicht abblenden? Wo gibts denn sowas? Das hat doch jedes Auto. blink.gif


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Offroad-Events
Beitrag 10.12.2009, 20:50
Beitrag #25


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Da bin mal froh dass meine Heckscheibenunterkante und die Aussenspiegel auf Dachhöhe eines normalen PKW sind, da können die hinter mir Fernlicht einschalten wie sie wollen, die blenden sich höchstens selbst auf der großen Blechfläche meiner Heckklappe und ich bekomms fast nicht mit rolleyes.gif


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Kuli
Beitrag 10.12.2009, 20:52
Beitrag #26


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Zitat (emperor20 @ 10.12.2009, 20:48) *
Du kannst den Innenspiegel nicht abblenden? Wo gibts denn sowas? Das hat doch jedes Auto. blink.gif

Aber warum? Ihr könnt meinen abblendbaren Spiegel gerne haben, ich benutze ihn nie.

Da sieht man doch dann gar nichts mehr!
Was bringt es mir, 2 Scheinwerfer zu sehen, wenn ich keine Orientierungspunkte habe? Wie weit ist das Fahrzeug weg? Auf welcher Spur fährt es? All diese Infos gehen verloren, und somit finde ich abgeblendete Spiegel sinnlos....
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superdiesel
Beitrag 10.12.2009, 21:03
Beitrag #27


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Zitat
und somit finde ich abgeblendete Spiegel sinnlos....

Volle Zustimmung.
Das ist ungefähr dasselbe, als hätte man gar keinen Innenspiegel.
Ich brauche so etwas auch nicht.


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Dennis112
Beitrag 10.12.2009, 21:08
Beitrag #28


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Was fährst du denn fürn Auto?
Bei meinem Astra, kann ich noch sehr gut "Details" erkennen. Aber Setz dich ins Auto mal rein. "Blende" den Innenspiegel mal ab. Stell ihn dann in den Normalzustanden und "blende" ihn dann noch mal ab.

Das sind auch Riesen Unterschiede! Also abblenden. Verstellen, das alles normal aussieht und dann erst das zweite mal den Schalter betätigen.
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Classicdriver
Beitrag 10.12.2009, 23:56
Beitrag #29


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Zitat (Dennis112 @ 10.12.2009, 21:08) *
Bei meinem Astra, kann ich noch sehr gut "Details" erkennen.


Wie gesagt, bei mir blenden der Alfa und der Rangie sowohl Innen- als auch Aussenspiegel automatisch ab... und, ich hab keine Probleme, "Details" des Verkehrs hinter mir zu sehen...
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snackman
Beitrag 11.12.2009, 11:11
Beitrag #30


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Zitat (nachteule @ 09.12.2009, 23:59) *
Hallo, @alle,

es kommt relativ häufig vor, dass ich auf der Autobahn trotz Verkehr auf der Gegenfahrbahn mit Fernlicht und sogar mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahre.

Dabei ist es mir auch halbwegs egal, dass Fahrzeuglenker auf der Gegenfahrbahn mich mit ihrer Lichthupe überreden wollen, dies zu unterlassen.

Zu meiner Ehrenrettung muss ich sagen, dass ich so etwas nur mache, wenn ich gleichzeitig auch meine Blaulichter anhabe. rolleyes.gif



Nachteule


Hmm, bei meiner Lichthupe (Arbeitsbeleuchtung) würdest auch du abblenden! Ich habe genau für diese Fälle des notorischen Fernlichtfahrens auf der Autobahn meine Scheinwerfer auf dem Dach so eingestellt das 2 von den vieren (a 100 Watt) auch die Gegenfahrbahn "beleuchten".
Mich kxxt das an das einige meinen sie müßten auf der AB mit Fernlicht fahren wenn Gegenverkehr da ist.
Ansonsten kann ich michnur anschließen, wenn ich jemanden blenden könnte egal ob von vorne oder hinten wird abgeblendet.
Und auch auf der AB fahre ich nur mit Abblendlicht, ich habe es noch immer geschafft rechzeitig zum halten zu kommen, man sollte sich halt trauen auch mal voll in die Eisen zu treten!
Grüße


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nachteule
Beitrag 11.12.2009, 14:26
Beitrag #31


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Hallo, Snackman,

Du hast aber schon gelesen, wann und warum ich mit Fernlicht auf der BAB fahre?

Aus Spaß an der Freud ganz sicher nicht, und auch nicht, um den Gegenverkehr zu ärgern.

Ist es Dir lieber, ich fahre mit 30 - 40 km/h kilometerweit vor den ganzen Fahrzeugen her, weil wir, wenn wir nur das Abblendlicht eingeschaltet haben, die Spanngurtratsche, die uns gemeldet wurde, sonst nicht oder nicht rechtzeitig sehen können?

Viele Grüße,

Nachteule


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putenpurackel
Beitrag 11.12.2009, 14:37
Beitrag #32


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Zitat (emperor20 @ 10.12.2009, 20:48) *
Du kannst den Innenspiegel nicht abblenden? Wo gibts denn sowas? Das hat doch jedes Auto. blink.gif

Das hat jetzt jedes neue Auto. Vor 40 Jahren war das nicht selbstverständlich.
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snackman
Beitrag 12.12.2009, 00:21
Beitrag #33


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Zitat (nachteule @ 11.12.2009, 14:26) *
Hallo, Snackman,

Du hast aber schon gelesen, wann und warum ich mit Fernlicht auf der BAB fahre?

Aus Spaß an der Freud ganz sicher nicht, und auch nicht, um den Gegenverkehr zu ärgern.

Ist es Dir lieber, ich fahre mit 30 - 40 km/h kilometerweit vor den ganzen Fahrzeugen her, weil wir, wenn wir nur das Abblendlicht eingeschaltet haben, die Spanngurtratsche, die uns gemeldet wurde, sonst nicht oder nicht rechtzeitig sehen können?

Viele Grüße,

Nachteule

Hi,
Gelesen habe ich das schon, doch auch das gibt dir und niemand anderen das Recht andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden und Unfälle zu provozieren. Ich kann nur jeden raten sich auch mal auf die andere Seite zu begeben und sich die Sache anzuschauen.
Ich weiß das euer Job manchmal schwierig ist, doch das ist unserer auch.
Und wie schon geschrieben, ich habe bis jetzt jedes Hindernis auf der Fahrbahn gesehen, und habe es immer geschafft auszuweichen bzw anzuhalten, nicht nur mit dem LKW, auch mit dem PKW. Und da fahre ich nicht unbedingt nur 90.
Ich wollte dir und Deinen Kollegen aber nicht unbedingt auf den Schlips treten.
Wo ist denn Dein Revier? Da könnte man sich doch mal zu einen konstruktiven Meinungsaustausch treffen.
Grüße


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Jack Daniels
Beitrag 12.12.2009, 00:35
Beitrag #34


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whistling.gif Wäre es dir lieber wenn sie die Autobahn jedesmal einer Komplettsperrung unterziehen um Teeile zu suchen?

whistling.gif Alternativ könnte die Polizei auch mal überprüfen in wie weit deine Beleuchtung auf dem Dach legal ist
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nachteule
Beitrag 12.12.2009, 00:38
Beitrag #35


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Hallo, Snackman,

mir sind auch schon etliche Fahrzeuge auf der Autobahn auf der Gegenfahrbahn entgegen gekommen, die Fernlicht anhatten.

Das stört zwar, aber gefährdet wird man dadurch mit Sicherheit nicht.

Es geht hier ja auch nicht darum, dass ich diesem Gegenstand ausweichen muss, sondern dass ich diesen Gegenstand so rechtzeitig erkennen kann, dass ich selber noch vor diesem Gegenstand anhalten kann, damit mein Kollege oder ich ihn wegräumen können, und dies, ohne Vollbremsung und ohne, dass uns die Fahrzeuglenker ins Heck fahren.

Dazu kommt, dass wir gleichzeitig auch noch dafür sorgen müssen, dass die Verkehrsteilnehmer, die sich schräg rechts oder links hinter uns befinden, nicht an uns vorbeifahren, wenn wir anhalten und aussteigen müssen.

Das alles geht nicht, wenn wir nur Sekundenbruchteile haben, um zu reagieren, sondern ein klein wenig Zeit muss man uns in dem Fall auch zugestehen.

Würden die VT alle mit ausreichendem Abstand hinter uns bleiben und würden auch alle auf allen drei, vier und teilweise sogar fünf Fahrstreifen hinter uns anhalten, könnten wir eventuell sogar mit dem Abblendlicht in so einer Situation arbeiten (wobei es im fünspurigen Bereich schon wieder zu dunkel wäre).

Wie gesagt: Wir machen es nicht aus Gedankenlosigkeit oder Bequemlichkeit und ganz sicher nicht, um andere zu ärgern, sondern weil wir die Erfahrung gemacht haben, dass dies die sicherste Methode ist.

Viele Grüße,

Nachteule


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haidi
Beitrag 12.12.2009, 02:58
Beitrag #36


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Zitat (snackman @ 12.12.2009, 00:21) *
h.
Und wie schon geschrieben, ich habe bis jetzt jedes Hindernis auf der Fahrbahn gesehen, und habe es immer geschafft auszuweichen bzw anzuhalten, nicht nur mit dem LKW, auch mit dem PKW. Und da fahre ich nicht unbedingt nur 90.


So ähnliche Sprüche hört man auch oft, wenn es um Ladungssicherung geht.

Abgesehen davon: Auf einer Autobahn mit 2x3 Fahrspuren und schnurgerade stört es niemanden auf der 1. Spur, wenn auf der Gegenfahrbahn 1. Spur jemand mit Fernlicht fährt und wenn doch, dann hat der Gestörte die falsche Blicktechnik, auf die Fahrbahn schauen und nicht ins Licht heißt die Devise.

Liebe Grüße
hannes
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magnum88
Beitrag 12.12.2009, 07:46
Beitrag #37


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Zitat (snackman @ 11.12.2009, 11:11) *
Ich habe genau für diese Fälle des notorischen Fernlichtfahrens auf der Autobahn meine Scheinwerfer auf dem Dach so eingestellt das 2 von den vieren (a 100 Watt) auch die Gegenfahrbahn "beleuchten".


Was bist du doch für ein Superman... blink.gif whistling.gif


Ich habe erst vor ca. drei Jahren einen Lkw-Fahrer (Holztransporter) aus dem Verkehr ziehen lassen, der meinte, er müsse mit seiner nach hinten gerichteten Arbeitsbeleuchtung überholende Fahrzeuge, aus welchen Gründen auch immer, "anmachen"...

Zitat (Jack Daniels @ 12.12.2009, 00:35) *
whistling.gif Alternativ könnte die Polizei auch mal überprüfen in wie weit deine Beleuchtung auf dem Dach legal ist


Eine gute Idee, Jack Daniels.

Das könnte @Nachteule doch gleich bei dem vorgeschlagenen
Zitat (snackman @ 12.12.2009, 00:21) *
Wo ist denn Dein Revier? Da könnte man sich doch mal zu einen konstruktiven Meinungsaustausch treffen.

mit erledigen... laugh2.gif


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snackman
Beitrag 13.12.2009, 14:49
Beitrag #38


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Zitat (magnum88 @ 12.12.2009, 07:46) *
Zitat (snackman @ 11.12.2009, 11:11) *
Ich habe genau für diese Fälle des notorischen Fernlichtfahrens auf der Autobahn meine Scheinwerfer auf dem Dach so eingestellt das 2 von den vieren (a 100 Watt) auch die Gegenfahrbahn "beleuchten".


Was bist du doch für ein Superman... blink.gif whistling.gif


Ich habe erst vor ca. drei Jahren einen Lkw-Fahrer (Holztransporter) aus dem Verkehr ziehen lassen, der meinte, er müsse mit seiner nach hinten gerichteten Arbeitsbeleuchtung überholende Fahrzeuge, aus welchen Gründen auch immer, "anmachen"...

Zitat (Jack Daniels @ 12.12.2009, 00:35) *
whistling.gif Alternativ könnte die Polizei auch mal überprüfen in wie weit deine Beleuchtung auf dem Dach legal ist


Eine gute Idee, Jack Daniels.

Das könnte @Nachteule doch gleich bei dem vorgeschlagenen
Zitat (snackman @ 12.12.2009, 00:21) *
Wo ist denn Dein Revier? Da könnte man sich doch mal zu einen konstruktiven Meinungsaustausch treffen.

mit erledigen... laugh2.gif

Das lass mal meine Sorge sein ob die Beleuchtung auf den Dach legal ist. Das ist sie nämlich und hat sogar den Segen des Tüv´s bekommen.
Und um wieder zum Thema zu kommen, Aufblenden werde ich nur dann wenn ich extrem geblendet werde.
Aber dann ist man ja der Buhmann, obwohl, und jetzt lehne ich mich weit aus dem Fenster, es egentlich fast jeder so macht.
Und kommt mir jetzt nicht damit das ihr es nie machen würdet, okay Ausnahmen bestätigen die Regel.
Grüße


--------------------
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mir
Beitrag 13.12.2009, 14:59
Beitrag #39


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Sagen wir's mal so: Als mich vor einiger Zeit mal so einem Sattelschlepper bei Starkregen begegnet bin, der tatsächlich eine wahre Lichtkanone auf dem Dach in Betrieb hatte, hätte ich gerne zurückgeblendet, um mal ein kleines bißchen Aufmerksamkeit zu erreichen. Mit Fahrradlicht allerdings vergebliche Mühe.

Frag mich mal, was ich von solchen Lichtinstallationen halte ...


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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nachteule
Beitrag 13.12.2009, 15:57
Beitrag #40


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Hallo, Snackman,

nicht, dass wir uns falsch verstehen:

Wenn jemand vergisst, abzublenden, oder wenn jemand sogar absichtlich, aber grundlos, mit eingeschaltetem Fernlicht fährt, obwohl ihm jemand entgegenkommt, ist ein kurzes Aufblenden in Ordnung.

Es ist allerdings Unsinn, jemanden gleich mit einer Lichtkanone abzuschießen, und es ist genauso unsinnig, einem Einsatzfahrzeug, egal, ob Polizei, THW, Feuerwehr o.ä. , das berechtigterweise mit Fernlicht fährt, die Lichthupe zu geben.

Viele Grüße,

Nachteule


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haidi
Beitrag 13.12.2009, 19:09
Beitrag #41


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Zitat (snackman @ 13.12.2009, 14:49) *
Das lass mal meine Sorge sein ob die Beleuchtung auf den Dach legal ist. Das ist sie nämlich und hat sogar den Segen des Tüv´s bekommen.
Und um wieder zum Thema zu kommen, Aufblenden werde ich nur dann wenn ich extrem geblendet werde.
Aber dann ist man ja der Buhmann, obwohl, und jetzt lehne ich mich weit aus dem Fenster, es egentlich fast jeder so macht.
Und kommt mir jetzt nicht damit das ihr es nie machen würdet, okay Ausnahmen bestätigen die Regel.
Grüße


Die Beleuchtung mag legal sein, die geschilderte Verwendung jedenfalls sicher nicht. Kein Mensch wird etwa sagen, wenn du mit den Dingern kurz aufblendest, nicht aber eingeschaltet lässt.
Es ist allerdings richtig und zulässig, dass wenn man geblendet wird, den Blender mittels zulässiger Lichtmittel (zulässig im Sinne von Scheinwerfer sind zugelassen zur Verwendung auf öffentlichen Straßen) darauf aufmerksam macht.

Ich selbst habe viel seltener Probleme mit entgegenkommenden, die nicht abblenden, als mit nachfahrenden, deren Abblendlicht so verstellt ist, dass es in das Auto rein leuchtet.
Einen, der mit Fernlicht entgegenkommt und blendet, blinke ich an und der dreht meist ab. Macht er das nicht, dann werde ich langsamer und lass so lange es wegen der Sichtweite notwendig ist, aufgeblendet.
Dem, der hinter mir nachfährt, kann ich in keinster Weise mitteilen, dass er mich blendet, der fährt dann kilometerweit hinter mir. Wobei: ich versteh es nicht, dass man verstellte Abblendlichter hat. Wenn ich an einer Kreuzung auf den Vordremann zurolle und die Hell-Dunkel-Grenze geht nicht nach oben, sondern kommt von oben runter, dann ist das ein klares Zeichen, dass der Schweinwerfer verrstellt ist. Genau so: Wenn ich den Innenraum des vorausfahrenden ausleuchte und als Nachfahrender in der Nacht jedes Detail darin erkennen kann, dann wird es wohl auch mein ABblendlicht sein.

Liebe Grüße
hannes
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Klatze
Beitrag 14.12.2009, 10:12
Beitrag #42


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Zitat (snackman @ 12.12.2009, 00:21) *
Gelesen habe ich das schon, doch auch das gibt dir und niemand anderen das Recht andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden und Unfälle zu provozieren. Ich kann nur jeden raten sich auch mal auf die andere Seite zu begeben und sich die Sache anzuschauen.


Zitat (snackman @ 11.12.2009, 11:11) *
Hmm, bei meiner Lichthupe (Arbeitsbeleuchtung) würdest auch du abblenden! Ich habe genau für diese Fälle des notorischen Fernlichtfahrens auf der Autobahn meine Scheinwerfer auf dem Dach so eingestellt das 2 von den vieren (a 100 Watt) auch die Gegenfahrbahn "beleuchten".

(Hervorhebungen durch mich)

Das wirft mal wieder ein interessantes Licht auf das Rechtsverständnis mancher Mitbürger: Der Polizeibeamte im Hoheitlichen Einsatz, dessen Fernlichteinsatz durch Sonderrechte gerechtfertigt ist, wird kritisiert, aber selbst blendet man den Gegenverkehr, der evtl. einfach nur die Postitonslämpchen der Kabine übersehen hat und sich garnicht bewußt ist, dass ihm ein LKW entgegenkommt, dessen Fahrer über dem Blendschutz der Mittelleitplanke sitzt, vorsätzlich!
clapping.gif

Und das:
Zitat (snackman @ 13.12.2009, 14:49) *
Das lass mal meine Sorge sein ob die Beleuchtung auf den Dach legal ist. Das ist sie nämlich und hat sogar den Segen des Tüv´s bekommen.

halte ich in Verbindung mit dieser Aussage
Zitat (snackman @ 11.12.2009, 11:11) *
(a 100 Watt)

für ein Gerücht, jedenfalls für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr.

wavey.gif

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snackman
Beitrag 14.12.2009, 14:52
Beitrag #43


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Nachteule, mein Angebot steht noch, allerdings müßtest du mich via PN kontaktieren, dies ist mein letzter Beitrag in diesen Tröt.
Grüße


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magnum88
Beitrag 14.12.2009, 17:37
Beitrag #44


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Zitat (snackman @ 13.12.2009, 14:49) *
Das lass mal meine Sorge sein ob die Beleuchtung auf den Dach legal ist. Das ist sie nämlich und hat sogar den Segen des Tüv´s bekommen.


Dazu hast du ja schon entsprechende Antworten bekommen. dry.gif


Zitat
Aber dann ist man ja der Buhmann, obwohl, und jetzt lehne ich mich weit aus dem Fenster, es egentlich fast jeder so macht.



Bestimmt nicht!
Du machst den gleichen Fehler, wie ihn z. B. viele Alkoholmissbraucher machen. Auch da behaupten die allermeisten, dass ja "jeder" saufen würde. Dabei übersehen sie aber nur, dass sie bloß keine normal konsumierenden Menschen mehr kennen.

Zitat
Und kommt mir jetzt nicht damit das ihr es nie machen würdet
,

Für mich kann ich sagen, dass ich den Jahrzehnten, in denen ich durchgehend eine gültige FE besaß, noch niemals auf den Gedanken gekommen bin, irgendwelche Zusatzscheinwerfer (deren ich durchaus vor allem früher etliche hatte, u.a. auch in fast jedem Fahrzeug einen Suchscheinwerfer montiert) so einzustellen, um damit andere Verkehrsteilnehmer zu blenden und damit erziehen zu wollen.

In meinen Augen ist so etwas äußerst verwerflich, da durch eine solche Handlungsweise Unfälle verursacht werden können.

Zitat (snackman @ 14.12.2009, 14:52) *
dies ist mein letzter Beitrag in diesen Tröt.
Grüße


Schade, dass du schon gehen willst... rolleyes.gif


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