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> 45 km/h Autos und welcher Führerschein?
SoundMan
Beitrag 23.11.2009, 07:07
Beitrag #1


Neuling
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Hallo, habe keinen Führerschein B, sondern EU Klasse S und A1,T und sowas. Es gibt einmal diese Kleinkraftwagen bis 50 ccm und bis 45 km/h die ich fahren kann, aber es gibt auch ältere Autos die gedrosselt sind auf 45 km/h. Z.b. Marken Fiat Panda etc. Ein Führerschein B ist mir momentan zu teuer (mindestens 1500 Euro) und Versicherung bei einem mittleren Krafttwagen würde mich wegen hohen Prozenten etwa 1400 Euro im Jahr kosten.

Ich habe auch mal den Klasse 4 fürn Moped gemacht, und zwar vor 1980.
Wer darf z.b. so einen auf 45 km/h gedrosselten Fiat Panda fahren? Denn ich habe rausgefunden dass die mit 45 km/h eingetragen sind aber immer 60 km/h fahren also den Stadtverkehr nicht lahmlegen würden. Wer weiss da was?

Der Beitrag wurde von SoundMan bearbeitet: 23.11.2009, 07:08
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moderatschnell
Beitrag 23.11.2009, 07:45
Beitrag #2


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Hallo Soundman,

Zitat (SoundMan @ 23.11.2009, 07:07) *
Wer darf z.b. so einen auf 45 km/h gedrosselten Fiat Panda fahren? Denn
ich habe rausgefunden dass die mit 45 km/h eingetragen sind aber immer
60 km/h fahren also den Stadtverkehr nicht lahmlegen würden...


Ich weiss zwar nix, habe aber eine Ergänzungsfrage:
Was passiert jemandem, der mit solch einem Ding maximal 45 fahren darf,
wo sich dann aber bei Kontrolle herausstellt, dass
(a) das Ding auf 60+ frisiert ist
und
(b) er auch die 60+ gefahren ist?

Noch eine Frage: Gibt es Statistiken, wie oft "diese" Langsamautos
in (schwere) Verkehrsunfälle verwickelt sind? Dabei meine ich auch
die auf 25 beschränkten.

-moderatnixlangsam


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.11.2009, 07:50
Beitrag #3





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Du müsstest jetzt erst mal ganz genau schreiben, welche FE-Klassen du besitzt. "Klasse T und sowas" hast du nämlich vermutlich nicht. Und warum hast du die Klasse 4 "auch mal" gemacht? Was hast du denn sonst noch gemacht? Hast du einen alten oder einen Karten-Führerschein?

Einen auf 45 km/h gedrosselten Fiat Panda dürftest du jedenfalls nicht fahren, weil der unter keine der genannten Klasse fällt, auch nicht unter die Klasse S. Der Panda müsste auf 25 km/h gedrosselt sein, dann könntest du ihn mit der Klasse 4 fahren, wenn du sie vor dem 01.04.1980 erworben hast.
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tadzio
Beitrag 23.11.2009, 09:15
Beitrag #4


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Mit einem Führerschein der Klasse S darfst Du Leichtkraftfahrzeuge fahren - also auch vierrädrige Gefährte bis 45 km/h. Die Leermasse ist allerdings auf 350 kg beschränkt, da ist ein Panda drüber.

Und 45 km/h ist auch ernst zu nehmen. Wenn das Gefährt tatsächlich 60 km/h schafft und Du wirst erwischt, kriegst Du Ärger, auch wenn es technisch nicht verändert wurde. Das ist dann bei Dir Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Cheers
tadzio


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.11.2009, 11:07
Beitrag #5





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Zitat (tadzio @ 23.11.2009, 09:15) *
Die Leermasse ist allerdings auf 350 kg beschränkt, da ist ein Panda drüber.

Bei Benzinmotoren ist der Hubraum außerdem auf 50 cm³ beschränkt - da liegt der Panda ebenfalls drüber.

Zitat (tadzio @ 23.11.2009, 09:15) *
Wenn das Gefährt tatsächlich 60 km/h schafft und Du wirst erwischt, kriegst Du Ärger, auch wenn es technisch nicht verändert wurde. Das ist dann bei Dir Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Es wäre relativ egal, ob der Panda 45 km/h oder 60 km/h fährt. FoFE wäre es nämlich in beiden Fällen.
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tadzio
Beitrag 23.11.2009, 11:27
Beitrag #6


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Zitat (Georg_g @ 23.11.2009, 11:07) *
Es wäre relativ egal, ob der Panda 45 km/h oder 60 km/h fährt. FoFE wäre es nämlich in beiden Fällen.


Natürlich. Ich wollte aber auf was anderes raus: auch die echten Leichtkraftfahrzeuge (Tante Gugel wirft den Namen Ligier in die Runde) sollten tunlichst nur 45 km/h erreichen, wenn der Fahrer größeren Ärger vermeiden möchte.

Cheers
tadzio

PS: als Diesel haben sie keine Hubraumbeschränkung auf 50 cm³, nur eine Leistungsbeschränkung auf 4 kW. Damit lässt sich schon was anfangen - ich habe so'n Ding mal probegefahren. In der Stadt könnte ich damit leben.


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SoundMan
Beitrag 23.11.2009, 15:45
Beitrag #7


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Das die 55 km/h oder 60 km/h fahren ist gang und gebe und auch der Polente bekannt. Habe ich schon rausgefunde: Es gibt keine Leichtktaftfahrzeuge die wirklich nur 45 km/h fahren, datt eine fährt 55 datt andere sogar 60 ohne Frisur also sozusagen "ab Werk"!

Steht auch oft bei Anzeigen mit dabei: Eingetragen 45 km/h fährt aber 55 km/h usw. Da gibt es auch keinen Ärger, den gibt es ab über 60 km/h. Und wenn es doch Ärger geben sollte, dann aber nicht die Todesspritze dafür. Hinten drauf bei mir steht A1,M,L,T/S. Was man damit jetzt fahren darf und was nicht habe ich nie richtig begriffen, nur dass man kein Flugzeug steuern darf ist klar. Boot auch nicht!

Zitat (Georg_g @ 23.11.2009, 07:50) *
Du müsstest jetzt erst mal ganz genau schreiben, welche FE-Klassen du besitzt. "Klasse T und sowas" hast du nämlich vermutlich nicht. Und warum hast du die Klasse 4 "auch mal" gemacht? Was hast du denn sonst noch gemacht? Hast du einen alten oder einen Karten-Führerschein?

Einen auf 45 km/h gedrosselten Fiat Panda dürftest du jedenfalls nicht fahren, weil der unter keine der genannten Klasse fällt, auch nicht unter die Klasse S. Der Panda müsste auf 25 km/h gedrosselt sein, dann könntest du ihn mit der Klasse 4 fahren, wenn du sie vor dem 01.04.1980 erworben hast.


Ja ich hatte Klasse 4 vor 1980 gemacht, aber der ist jetzt irgendwie in den Scheckkartenführerschein eingebaut. Man erkennt also nicht mehr dass ich mal 4 hatte und wann ich den gemacht habe!
Kann ich damit einen Panda bis 45 km/h fahren?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 23.11.2009, 15:46
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 23.11.2009, 15:56
Beitrag #8





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Hinter T/S steht sicherlich noch die Schlüsselzahl 181. Nein, einen Panda bis 45 km/h darfst du nicht fahren, bis 25 km/h aber schon.
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moderatschnell
Beitrag 23.11.2009, 16:09
Beitrag #9


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Zitat (SoundMan @ 23.11.2009, 15:45) *
Das die 55 km/h oder 60 km/h fahren ist gang und gebe und auch
der Polente bekannt. Habe ich schon rausgefunde: Es gibt keine
Leichtktaftfahrzeuge die wirklich nur 45 km/h fahren, datt eine
fährt 55 datt andere sogar 60 ohne Frisur also sozusagen "ab Werk"!

Steht auch oft bei Anzeigen mit dabei: Eingetragen 45 km/h fährt aber 55 km/h
usw. Da gibt es auch keinen Ärger, den gibt es ab über 60 km/h.


Was die Kiste technisch fahren kann, ist das eine.
Was ein Fahrer mit ihr fährt, eine andere Sache.

Ein Fahrer macht sich jedenfalls strafbar, wenn er die
45 km/h nicht einhält, aber sein Führerschein nur 45 erlaubt.
Die Polizei mag Dich nicht so oft im normalen Verkehr rausziehen.
Ein Problem kannst Du aber bekommen, wenn Du mit zu hoher
Geschwindigkeit in einen Unfall verwickelt wirst.

Frage: Müssen solche Wägelchen ein 45-er-Schild hintendran haben?

-moderatmotorisiert


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Uwe W
Beitrag 23.11.2009, 16:16
Beitrag #10


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Zitat (SoundMan @ 23.11.2009, 15:45) *
Hinten drauf bei mir steht A1,M,L,T/S.

Ja ich hatte Klasse 4 vor 1980 gemacht, aber der ist jetzt irgendwie in den Scheckkartenführerschein eingebaut. Man erkennt also nicht mehr dass ich mal 4 hatte und wann ich den gemacht habe!

Bei den Klassen A1, M, L, S müsste doch auf der Rückseite das Erteilungsdatum stehen, was vermutlich das Erwerbsdatum für die alte Klasse 4 ist.
Damit ist dann auch klar, dass der Führerschein aus einem alten 4er Führerschein hervorgegangen ist.

Mit Deinem Führerschein darfst Du u.a. fahren:
- A1+M: Leichtkrafträder bis 125 ccm und 15 PS Leistung (die können dann durchaus 110 bis 120 km/h schnell sein) sowie natürlich auch Kleinkrafträder (50 ccm Roller);
- L: Traktoren bis 32 km/h, sofern diese landwirtschaftlich eingesetzt werden; mit Anhänger dann nur noch 25 km/h
- die unter Klasse S fallenden Fahrzeuge, was hier im Thread ja schon gut erläutert wurde.


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Mr.T
Beitrag 23.11.2009, 17:25
Beitrag #11


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Auf deinem FS müssten bei der Klasse L auch die Schlüsselzahlen 174 und 175 stehen. Dann darfst du noch fahren:
  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

  • Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1 und M gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³


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Gruß Mr.T

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geckolino
Beitrag 23.11.2009, 19:42
Beitrag #12


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Zitat (moderatschnell @ 23.11.2009, 16:09) *
Was die Kiste technisch fahren kann, ist das eine.
Was ein Fahrer mit ihr fährt, eine andere Sache.

Ein Fahrer macht sich jedenfalls strafbar, wenn er die
45 km/h nicht einhält, aber sein Führerschein nur 45 erlaubt.


Er macht sich auch strafbar, wenn er die 45 km/h einhält, FE-technisch relevant ist
die bbH des Fahrzeuges, egal ob sie ausgenutzt wird oder nicht.


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Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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Der Dicke
Beitrag 23.11.2009, 20:00
Beitrag #13


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Hallo,
Zitat
die bbH des Fahrzeuges

bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ? fehlt noch in der Abkürzungsliste

Gruß Der Dicke


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Mr.T
Beitrag 23.11.2009, 20:26
Beitrag #14


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Zitat (Der Dicke @ 23.11.2009, 20:00) *
fehlt noch in der Abkürzungsliste
Jetzt nicht mehr.


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Gruß Mr.T

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magnum88
Beitrag 26.11.2009, 21:51
Beitrag #15


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Zitat (moderatschnell @ 23.11.2009, 16:09) *
Frage: Müssen solche Wägelchen ein 45-er-Schild hintendran haben?


M. W.: JA, sowie eins auf jeder Seite.


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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