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> parken vor einer bordsteinabsenkung, muß auch gegenüber eine absenkung sein?
latristesse
Beitrag 18.11.2009, 21:12
Beitrag #1


Neuling


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hallo,
ich würde gene wissen wenn ich an einem abgesenkten bordstein parke, auch gegenüber ein abgesenkter bordstein sein mu. macht ja sonst kein sinn
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nasigoreng
Beitrag 18.11.2009, 21:14
Beitrag #2


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Zitat (latristesse @ 18.11.2009, 21:12) *
hallo,
ich würde gene wissen wenn ich an einem abgesenkten bordstein parke, auch gegenüber ein abgesenkter bordstein sein mu. macht ja sonst kein sinn

Wieso macht das keinen Sinn, wenn gegenüber kein abgesenkter Bordstein ist? An Garagenausfahrten z.B. benötigt man den sicher nicht auch noch gegenüber


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TH64
Beitrag 18.11.2009, 21:22
Beitrag #3


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Es heist in der STVO:

Zitat
§12 Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
...
5. vor Bordsteinabsenkungen.


und nicht :

Zitat
5. vor Bordsteinabsenkungen wenn sie sich auf beiden Seiten der Straße befinden.


Für Ausfahrten (Garage etc.) gibt es ja einen extra Absatz (dazu bedarf es noch nichtmal einer Absenkung):

Zitat
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,


Warum das so ist? Keine Ahnung think.gif


--------------------
Es gibt eine Theorie, die besagt, wenn jemals irgendwer genau herausfindet, wozu das Universum ist und warum es da ist, dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch Bizarreres und Unbegreiflicheres ersetzt…


… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)
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latristesse
Beitrag 18.11.2009, 21:34
Beitrag #4


Neuling


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ich rede ja nicht vom abgesenkten bordstein vor garageneinfahrten. als rollstuhlfahrer muß ich doch die chance habe auf der einen seite vom gehweg runter fahren zu können und auf der anderen seite wieder rauf. oder sehe ich da etwas falsch, denn dafür ist das doch mehr oder weniger gedacht

Vor einem abgesenkten Bordstein ist das Parken generell verboten, weil mit ihm Fußgängern und Rollstuhlfahrern das Verlassen und Betreten des Gehwegs zur und von der Fahrbahn her erleichtert werden soll.
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durban
Beitrag 18.11.2009, 22:24
Beitrag #5


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Eine Bordsteinabsenkung kann viele Funktionen und Gründe haben.
Fakt ist: Davor ist das Parken verboten, unabhängig davon, ob gegenüber der Bordstein ebenfalls abgesenkt ist.


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Proxima Estación: Esperanza.
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MrMurphy
Beitrag 18.11.2009, 23:03
Beitrag #6


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Hallo,

vielen Personen ist es bereits eine Erleichterung, wenn auch nur auf einer Seite eine Bordsteinabsenkung ist.

Es ist zwar kein Gesetz und keine Vorschrift, aber bei vielen Ordnungsämtern gibt es die Auffassung, das etwas großzügiger verfahren werden soll, wenn sich nur auf einer Seite eine Bordsteinabsenkung befindet.

Das Problem dabei ist halt, das viele Autofahrer dann gleich davon ausgehen, das sie grundsätzlich vor einer Bordsteinabsenkung parken dürfen, wenn sich direkt gegenüber keine befindet. Dabei gilt die strenge Regelauslegung auch dann, wenn sich schräg gegenüber in erreichbarer Entfernung eine Bordsteinabsenkung befindet.

Wenn dann immer wieder Autofahrer mit endlosen Diskussionen kommen, weil sich die gegenüberliegende Bordsteinabsenkung nicht direkt gegenüber sondern schräg versetzt befindet werden die Zügel manchmal wieder enger gezogen, da das nicht Sinn der Sache ist.

Von daher sollte man Bordsteinabsenkungen grundsätzlich beim Parken meiden und dort nur parken, wenn auf der gegenüberliegende Seite sich weit und breit keine Bordsteinabsenkung befindet. Dann ist die Chance relativ groß ohne Verwarnung davon zu kommen und wenn doch wird man daran auch nicht zu Grunde gehen.

Gruss

MrMurphy
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Kuli
Beitrag 18.11.2009, 23:06
Beitrag #7


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Zitat (latristesse @ 18.11.2009, 21:34) *
als rollstuhlfahrer muß ich doch die chance habe auf der einen seite vom gehweg runter fahren zu können und auf der anderen seite wieder rauf.

Wieso wieder rauf? Was ist, wenn du nur in dein Auto einsteigen möchtest? smile.gif
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Couscous
Beitrag 18.11.2009, 23:28
Beitrag #8


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Zitat (TH64 @ 18.11.2009, 21:22) *
Es heist in der STVO:

Zitat
§12 Halten und Parken
(3) Das Parken ist unzulässig
...
5. vor Bordsteinabsenkungen.



Gilt das auch, wenn das Parken ausdrücklich durch Zeichen 314 erlaubt ist? Mit anderen Worten, welche Vorschrift sticht die andere?

Gruss, Couscous


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Gruss, Couscous
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Jens
Beitrag 18.11.2009, 23:33
Beitrag #9


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Zitat (§39 Abs. 2 StVO)
Regelungen durch Verkehrszeichen gehen den allgemeinen Verkehrsregeln vor.


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MrMurphy
Beitrag 18.11.2009, 23:43
Beitrag #10


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Hallo

Zitat
wenn das Parken ausdrücklich durch Zeichen 314 erlaubt


Auf Seitenstreifen oder der Fahrbahn, bei der es bei Bordsteinabsenkungen normalerweise geht, wird das Parken durch das Zeichen 314 durch Zusatzschilder aber in der Regel eingeschränkt, zumal das Parken dort ohne das Zeichen sowieso erlaubt ist.

Außerdem steht nirgends, das durch das Zeichen 314 das Parken vor Bordsteinabsenkungen (oder auch Grundstückseinfahrten) erlaubt ist. Von daher kann das Zeichen 314 die allgemeine Regel überhaupt nicht aufheben.

Gruss

MrMurphy
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 19.11.2009, 08:15
Beitrag #11


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Zitat (MrMurphy @ 18.11.2009, 23:03) *
... Von daher sollte man Bordsteinabsenkungen grundsätzlich beim Parken meiden und dort nur parken, wenn auf der gegenüberliegende Seite sich weit und breit keine Bordsteinabsenkung befindet...

Nanu, was ist los??
Schon das zweite Mal in diesem Jahr, dass ich zu einem Beitrag von Dir sagen kann: "Das hätte ICH auch schreiben können clapping.gif".

Ich glaub, ich werde alt...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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magnum88
Beitrag 19.11.2009, 08:53
Beitrag #12


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Zitat (TH64 @ 18.11.2009, 21:22) *
Für Ausfahrten (Garage etc.) gibt es ja einen extra Absatz (dazu bedarf es noch nichtmal einer Absenkung):

Zitat
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,


Warum das so ist? Keine Ahnung think.gif



blink.gif

Das wirst du spätestens dann lernen, wenn du Besitzer einer Ausfahrt bist und irgend so ein Tödel regelmäßig genau gegenüber dieser Ausfahrt parkt....


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Couscous
Beitrag 19.11.2009, 11:14
Beitrag #13


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Die konkrete Situation, auf die sich meine obige Frage bezieht, ist eine Haltverbotszone (Zeichen 290.1). Innerhalb dieser gibt es Strassenabschnitte, in den mit Zeichen 314 und Zusatzzeichen Parkschein das Parken erlaubt ist. Und innerhalb dieser Abschnitte gibt es immer mal wieder abgesenkte Bordsteine. Dort wird immer geparkt, auch von mir.

Gruss, Couscous


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Gruss, Couscous
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pixelwald
Beitrag 19.11.2009, 12:09
Beitrag #14


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Man sollte halt bedenken, dass Rollstuhlfahrer oder auch ältere Leute mit Rollatoren ab und zu mal in ein Auto einsteigen wollen (wurde glaubich schon erwähnt), aber auch aussteigen oder abgesetzt werden könnten (Taxi etc.). Dann müssen sie ja auch irgendwie auf den Bürgersteig und dabei ist es vollkommen wurscht, ob gegenüber auch abgesenkt wurde.

Grüsse pixelwald
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TH64
Beitrag 19.11.2009, 12:22
Beitrag #15


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Zitat (magnum88 @ 19.11.2009, 08:53) *
Das wirst du spätestens dann lernen, wenn du Besitzer einer Ausfahrt bist und irgend so ein Tödel regelmäßig genau gegenüber dieser Ausfahrt parkt....


... ich glaube da hast du meinen Post falsch verstanden wavey.gif
Ich meinte, dass ich nicht unbedingt verstehe warum ein abgesenkter Borstein (ohne Pendant) für ein Parkverbot reicht da man ja ohnehin nicht vor Ausfahrten etc. stehen darf.

Aber es hat hier ja einige gute Argumente gegeben warum das ggf. sinvoll sein kann.


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… Es gibt eine andere Theorie, nach der das schon passiert ist. (Douglas Adams)
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magnum88
Beitrag 19.11.2009, 12:28
Beitrag #16


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Zitat (TH64 @ 19.11.2009, 12:22) *
Ich meinte, dass ich nicht unbedingt verstehe warum ein abgesenkter Borstein (ohne Pendant) für ein Parkverbot reicht da man ja ohnehin nicht vor Ausfahrten etc. stehen darf.

Aber es hat hier ja einige gute Argumente gegeben warum das ggf. sinvoll sein kann.


Ja genau, eben weil ein abgesenkter Bordstein nicht nur für Ausfahrten (bei vielen Ausfahrten, wie z. B. bei mir, gibt es überhaupt keine Bordsteine) gedacht sein muss, sondern auch vielen anderen Zwecken dienen kann.
Das ist halt leider heutzutage die Crux im Straßenverkehr, dass man vieles nur noch durch die Autofahrerbrille sieht... unsure.gif


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Schorsch
Beitrag 19.11.2009, 12:36
Beitrag #17


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Zitat (Couscous @ 19.11.2009, 11:14) *
Und innerhalb dieser Abschnitte gibt es immer mal wieder abgesenkte Bordsteine. Dort wird immer geparkt, auch von mir.



Du sprichtst also nicht von deiner eigenen Ausfahrt sondern von fremden? Da ist das Parken ohnehin nicht erlaubt.
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Acki
Beitrag 19.11.2009, 12:44
Beitrag #18


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Zitat (Schorsch @ 19.11.2009, 12:36) *
Du sprichtst also nicht von deiner eigenen Ausfahrt sondern von fremden? Da ist das Parken ohnehin nicht erlaubt.

Sind denn diese Bordsteinabsenkungen Ausfahrten?
Oder ist sonst irgendein Zweck erkennbar?

gruß Acki
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Kuli
Beitrag 19.11.2009, 13:07
Beitrag #19


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Zitat (Schorsch @ 19.11.2009, 12:36) *
Du sprichtst also nicht von deiner eigenen Ausfahrt sondern von fremden? Da ist das Parken ohnehin nicht erlaubt.
Wer sagt denn, dass sich dort Ausfahrten befinden??
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Couscous
Beitrag 19.11.2009, 13:57
Beitrag #20


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Von Ausfahrten war in dem von mir geschilderten Fall keine Rede. Es ist lediglich der Bordstein des Bürgersteigs auf ca. 1.5 m abgesenkt. Ich vergass noch zu erwähnen, dass der Bereich des erlaubten Parkens mit einer durchgezogenen weissen Linie gekennzeichnet ist (die einzelnen Plätze sind aber nicht abgeteilt). Diese Linie umfasst auch den Bereich der Absenkung.

Gruss, Couscous


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Gruss, Couscous
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