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> Wo fängt die eine Autobahn an und endet die andere ?
lawie
Beitrag 18.11.2009, 15:47
Beitrag #1


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Hallöle !
Ich habe mal eine Frage zum Anfang und Ende von Autobahnen bei ineinander übergehenden BABen.
Dazu mal ein Link zum AD Hannover-West:

AD West

Die obere BAB ist die A 352, darunter befindet sich die A 2.
Zunächst geht es auf der zweistreifigen A 352 (hier ist Überholverbot auf Grund von VZ 276) in einen einstreifigen Bereich über. Hier befindet sich dann eine schraffierte Fläche in Form eines Dreiecks zwischen den Autobahnen bis sich die rechte Fahrstreifenbegrenzung der A 2 und die linke der A 352 treffen.

Meine konkrete Frage ist:
Wo beginnt für Verkehrsteilnehmer von der A 352 kommend die A 2 ?
Denn: Solange sie sich noch auf der A 352 befinden, gilt ja das Überholverbot weiter (obwohl nur ein Fahrstreifen vorhanden ist).


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Ich übernehme mal eine Weisheit: Mehr Mut zum Blut!
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die-scharfs
Beitrag 18.11.2009, 15:58
Beitrag #2


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Ich würde das Ende des ÜV eher von der Stelle abhängig machen, wo Du in den Hauptfahrstreifen der A2 eingefahren bist.
Oder fragst Du, weil Du auf dem Beschleunigungsstreifen (der ehemaligen 352) schneller fahren möchtest als der durchgehende Verkehr der A2? Das ist dann kein Überholen, weil nicht Bestandteil der durchgehenden Fahrbahn. Also erlaubt. Meine Auffassung, die ich dort auch genau so umsetze.
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Lemon70
Beitrag 18.11.2009, 16:27
Beitrag #3


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Hallo lawie,

das habe ich mich beim Übergang von der A3 und der A9 bzw. umgekehrt auch gefragt (rein aus Interesse). Ich hab dann das Navi bemüht und es hat mir die Antwort gegeben whistling.gif

Ob das aber stimmt, kann ich nicht unterschreiben.


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Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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nachteule
Beitrag 18.11.2009, 17:08
Beitrag #4


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Hallo, Lawie,

am besten kannst Du es an den blauen Kilometrierungsschildern erkennen.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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snackman
Beitrag 18.11.2009, 17:19
Beitrag #5


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Hi, Ersmal zu den VZ: Die gelten solange bis sie aufgehoben werden! Hat mich selber auch schon ein paar Punkte gekostet! Steht auch so in der StVo drinn. Egal ob da eine Einmündung, Kreuzung oder was auch immer für eine Zusammenführung von Straßen stattfindet.
Und ja, ich weiß das das bekloppt ist.
Zur anderen Frage: Das wieß ich nicht.
Grüße


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Ichtyos
Beitrag 18.11.2009, 18:19
Beitrag #6


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Nein, ganz so ist das mit dem Überholverbot nicht.

Es ist ein sog. "Streckenverbot", das dann nicht mehr gilt, wenn der VT, dem es gilt, die Strecke verlässt oder selbige endet. Hier also gelten die Streckenverbote der A352 eben nicht auf der A2 weiter. Ich denke, genau deswegen hat @lawie auch gefragt.

Zu Deinen Flens-Punkten: Wenn beispielsweise auf der A2 eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, wird sie nicht dadurch aufgehoben, dass die A352 einmündet. wavey.gif


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blue0711
Beitrag 18.11.2009, 18:27
Beitrag #7


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Zitat (snackman @ 18.11.2009, 17:19) *
Hi, Ersmal zu den VZ: Die gelten solange bis sie aufgehoben werden! ... Egal ob da eine Einmündung, Kreuzung oder was auch immer für eine Zusammenführung von Straßen stattfindet.
Das stimmt so nicht.
Ein Streckenverbot endet mit Aufhebung oder dem Ende der Strecke.
Bei AB also mit dem Ausfahren (schon der Verzögerungsstreifen ist "draussen") oder dem Ende einer Überleitung wie hier in diesem Fall.

Zitat (lawie @ 18.11.2009, 15:47) *
Wo beginnt für Verkehrsteilnehmer von der A 352 kommend die A 2 ?
Mit dem Ende der Überleitung, also dem Ende der breiten durchgehenden Markierungen. Dann befindet man sich nämlich auf dem Beschleunigungsstreifen für die Einfahrt.
Im konkreten Falle ist eine sehr lange Kombination aus Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen markiert.


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die-scharfs
Beitrag 18.11.2009, 19:50
Beitrag #8


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Zitat (blue0711 @ 18.11.2009, 18:27) *
Im konkreten Falle ist eine sehr lange Kombination aus Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen markiert.


Sehe ich anders. Ist ein sehr langer Beschleunigungsstreifen, der in einen kurzen Verzögerungsstreifen übergeht.
Dort stehen nämlich VZ450 in 300m, 200m und 100m zu Beginn des Verzögerungsstreifens. Oder sehe ich den Zusammenhang falsch?
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snackman
Beitrag 18.11.2009, 21:04
Beitrag #9


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Zitat (Ichtyos @ 18.11.2009, 18:19) *
Nein, ganz so ist das mit dem Überholverbot nicht.

Es ist ein sog. "Streckenverbot", das dann nicht mehr gilt, wenn der VT, dem es gilt, die Strecke verlässt oder selbige endet. Hier also gelten die Streckenverbote der A352 eben nicht auf der A2 weiter. Ich denke, genau deswegen hat @lawie auch gefragt.

Zu Deinen Flens-Punkten: Wenn beispielsweise auf der A2 eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, wird sie nicht dadurch aufgehoben, dass die A352 einmündet. wavey.gif



Zitat (blue0711 @ 18.11.2009, 18:27) *
Zitat (snackman @ 18.11.2009, 17:19) *
Hi, Ersmal zu den VZ: Die gelten solange bis sie aufgehoben werden! ... Egal ob da eine Einmündung, Kreuzung oder was auch immer für eine Zusammenführung von Straßen stattfindet.
Das stimmt so nicht.
Ein Streckenverbot endet mit Aufhebung oder dem Ende der Strecke.
Bei AB also mit dem Ausfahren (schon der Verzögerungsstreifen ist "draussen") oder dem Ende einer Überleitung wie hier in diesem Fall.

Zitat (lawie @ 18.11.2009, 15:47) *
Wo beginnt für Verkehrsteilnehmer von der A 352 kommend die A 2 ?
Mit dem Ende der Überleitung, also dem Ende der breiten durchgehenden Markierungen. Dann befindet man sich nämlich auf dem Beschleunigungsstreifen für die Einfahrt.
Im konkreten Falle ist eine sehr lange Kombination aus Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen markiert.

Hallo,
Zitat:

Streckenverbot enden unter vier Bedingungen:



* durch Aufhebungszeichen 278 bis 282, Darstellung der Zeichen siehe hier

* durch Anzeige der Streckenlänge gem. Zusatzschild, z.B. "800 m"

* durch das Ende einer angezeigten Gefahr, sofern Zeichen 274 in Kombination mit einem Gefahrzeichen angebracht ist (am gleichen Pfosten).

* an Ortstafeln (Zeichen 310, § 42 Abs. 3 StVO)

Wie mir selber passsiert ist:
Ich fahre auf die AB mit Lkw. Ich überhole einen Pkw mit Hänger der da rumtrödelt.
Nach ca 1,8 Km kommt ein Lkw-Überholschild.
Ich bin noch VOR dem Schild wieder auf "meiner"Spur da kommt die Rennleitung und zieht mich raus.
Nach Einsprüchen und 3 Gerichtsverhandlungen habe ich dann meinen Punkt in Fl und die Geldstrafe akzeptiert.

So, jetzt kommt Ihr...
Grüße


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Lynx
Beitrag 18.11.2009, 21:08
Beitrag #10


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Zitat (die-scharfs @ 18.11.2009, 19:50) *
Sehe ich anders. Ist ein sehr langer Beschleunigungsstreifen, der in einen kurzen Verzögerungsstreifen übergeht.

Ich würde auch von einem kombinierten beschleuingungs- und Verzögerungsstreifen sprechen. Man kann hier durchfahren, ohne dass der Streifen endet bzw. anfängt. Was du meinst, ist sicher so etwas wie auf der A7 Richtung Norden zwischen den Anschlussstellen Westenholz und AD Walsrode. Wobei dort die Linien, die die Streifen beenden/ankündigen, unterbrochen sind, so dass man auch dort einfach ohne Wechsel auf die Hauptfahrbahn durchfahren können müsste.

@ TE
Deine eingangs aufgeworfene Frage stellt sich eigentlich gar nicht, da aufgrund der einspurigen Fahrbahnführung unmittelbar vor dem Ende der A352 ein Überholen doch gar nicht mehr möglich ist.
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blue0711
Beitrag 18.11.2009, 21:13
Beitrag #11


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@snackman: Wenn Du so zählst, musst Du schon auf 5 zählen.

Sie enden wie der Name schon sagt, am Ende der Strecke wavey.gif

@Lynx+@die-scharfs: Ändert nix dran, dass für die Streckenverbote am Ende der Überleitung das Ende ihrer Gültigkeit erreicht ist.
Das ist das Ende der durchgezogenen breiten Linie oder, wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, nach einigen Urteilen sogar schon an dem Punkt, an dem nur noch die breite Linie die Fahrstreifen trennt.


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Gruß Kai
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snackman
Beitrag 18.11.2009, 21:16
Beitrag #12


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Zitat (blue0711 @ 18.11.2009, 21:13) *
@snackman: Wenn Du so zählst, musst Du schon auf 5 zählen.

Sie enden wie der Name schon sagt, am Ende der Strecke wavey.gif

Das kann sein, stand da aber nicht. Und in der StVo steht bei dem Zeichen (Lkw Überholverbot) endet mit Aufhebungszeichen.

Grüße


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blue0711
Beitrag 18.11.2009, 21:23
Beitrag #13


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Lies halt auch mal das Wort Streckenverbot.
Das muss man nicht nochmal extra definieren.

Einfach mal in die FAQ Streckenverbote gucken


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snackman
Beitrag 18.11.2009, 21:36
Beitrag #14


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Zitat (blue0711 @ 18.11.2009, 21:23) *
Lies halt auch mal das Wort Streckenverbot.
Das muss man nicht nochmal extra definieren.

Einfach mal in die FAQ Streckenverbote gucken

Wozu zählt denn die Zeichen Überholverbot?

Und aus deinen Link habe ich folgendes:Die Festlegung, dass ein Streckenverbot auch generell über eine Kreuzung oder Einmündung hinaus gilt, ist allerdings nur zutreffend, wenn es sich um dieselbe Straße bzw. um die Fortführung einer Strecke handelt.


Grüße


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die-scharfs
Beitrag 18.11.2009, 22:07
Beitrag #15


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Zitat (snackman @ 18.11.2009, 21:04) *
Ich fahre auf die AB mit Lkw. Ich überhole einen Pkw mit Hänger der da rumtrödelt.
Nach ca 1,8 Km kommt ein Lkw-Überholschild.
Ich bin noch VOR dem Schild wieder auf "meiner"Spur da kommt die Rennleitung und zieht mich raus.
Nach Einsprüchen und 3 Gerichtsverhandlungen habe ich dann meinen Punkt in Fl und die Geldstrafe akzeptiert.


Und warum? Warst Du vielleicht ortskundig und wußtest/musstest wissen, dass da ÜV LKW herrscht?
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snackman
Beitrag 18.11.2009, 22:15
Beitrag #16


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Nein, ich wußte nicht das da ein Schild kommt. Es handelte sich um eine langgezogene Rechtskurve, da konnte ich das Schild auch nicht vor Beginn des Überholvoganges sehen. Ich habe aber durch zügiges Fahren es gerade so geschafft wieder einzuscheren.
Grüße

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 18.11.2009, 22:19
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht.


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blue0711
Beitrag 18.11.2009, 22:27
Beitrag #17


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Zitat (snackman @ 18.11.2009, 21:36) *
Wozu zählt denn die Zeichen Überholverbot?
Streckenverbote
Zitat (snackman @ 18.11.2009, 21:36) *
..., wenn es sich um dieselbe Straße bzw. um die Fortführung einer Strecke handelt.
Eine andere AB ist keine Fortführung, sondern eine andere Strecke, ansonsten bräuchte man keine Überleitung, sondern die beiden würden sich stumpf treffen. Sowas gibts aber nicht.

Eine Fortführung einer Strecke wäre zB in Stuttgart an der B14-A831 zu finden, da geht die B in die A direkt über. An so einer Stelle gelten Streckenverbote weiter.
Oder zB. an einer abknickenden Vorfahrt, denn da haben wir zwei Straßen, von der aber eine die Fortführung der anderen darstellt.


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lawie
Beitrag 19.11.2009, 08:51
Beitrag #18


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Also Hintergrund der Frage ist folgender:
Wir haben einen VT beobachtet, der auf der A 352 im ÜV 3 Fahrzeuge überholt hat (noch im zweistreifigen Bereich).
Anschließend musste er wegen der Einspurigkeit auf den rechten Fahrstreifen wechseln und hinter einem Lkw abbremsen.
Dann ist dieser VT über die Sperrfläche auf den rechten Fahrstreifen der A 2 gewechselt um eben diesen Lkw zu überholen.

Da ich auf Grund des Abbremsens des VT annehme, dass er sich für einen weiteren Überholvorgang entschlossen hat, gehe ich von Tatmehrheit aus (müssen wir hier nicht diskutieren ob oder ob nicht, ist ja ein anderes Thema).

Meine Frage zielt speziell darauf ab, ob noch in Höhe der Sperrfläche das ÜV weiterhin aktiv ist, obwohl man ja bereits (wenn auch verbotswidrig über eine Sperrfläche) auf die A 2 wechseln kann.


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blue0711
Beitrag 19.11.2009, 09:20
Beitrag #19


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ÜV ist hier nicht aktiv, weil auf einer anderen Fahrbahn "überholt" wird.
An der Stelle sehe ich nur den Verstoß, der sich durch Überfahren der Sperrfläche ergibt.


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Enrico
Beitrag 19.11.2009, 17:32
Beitrag #20


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Zitat (snackman @ 18.11.2009, 21:04) *
...
Ich überhole einen Pkw mit Hänger der da rumtrödelt.
Nach ca 1,8 Km kommt ein Lkw-Überholschild.
Ich bin noch VOR dem Schild wieder auf "meiner"Spur da kommt die Rennleitung und zieht mich raus.
...


Ist mir noch nicht ganz klar. Meinst DU mit "Lkw-Überholschild" ein VZ 277 oder ein VZ 281?

Wenn Du vor dem VZ 277 mit überholen fertig warst, kannst Du nicht belangt werden think.gif - es sei denn, das VZ war vorher schon einmal vorhanden und Du hast das nicht gesehen.


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Gruß Enrico


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dete
Beitrag 20.11.2009, 15:56
Beitrag #21


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@lawie,

soweit stimme ich blue0711 zu, in dem Fall würde ich den 2. DEB mit 105 636 "Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung" dazu packen.

Die Unklare Verkehrslage würde ich damit begründen, dass der Überholer beim Überfahren der dortigen Sperrfläche in den Bereich der A 2 an einer Stelle einfährt, die dazu führen kann, das sich dort fahrende VT erheblich erschrecken können, wenn jemand dort angebaselt kommt.

Gruß dete
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snackman
Beitrag 20.11.2009, 16:03
Beitrag #22


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Zitat (Enrico @ 19.11.2009, 17:32) *
Zitat (snackman @ 18.11.2009, 21:04) *
...
Ich überhole einen Pkw mit Hänger der da rumtrödelt.
Nach ca 1,8 Km kommt ein Lkw-Überholschild.
Ich bin noch VOR dem Schild wieder auf "meiner"Spur da kommt die Rennleitung und zieht mich raus.
...


Ist mir noch nicht ganz klar. Meinst DU mit "Lkw-Überholschild" ein VZ 277 oder ein VZ 281?

Wenn Du vor dem VZ 277 mit überholen fertig warst, kannst Du nicht belangt werden think.gif - es sei denn, das VZ war vorher schon einmal vorhanden und Du hast das nicht gesehen.

Hi, 277
Es war vorher schon da, aber ich bin erst nach dem Schild auf die AB rauf und vur dem nächsten Schild wieder rein.


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die-scharfs
Beitrag 20.11.2009, 17:06
Beitrag #23


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Zitat (die-scharfs @ 18.11.2009, 22:07) *
Und warum? Warst Du vielleicht ortskundig und wußtest/musstest wissen, dass da ÜV LKW herrscht?



Zitat (snackman @ 20.11.2009, 16:03) *
Es war vorher schon da, aber ich bin erst nach dem Schild auf die AB rauf und vur dem nächsten Schild wieder rein.


So, jetzt nochmal. Da war Überholverbot, als Du eingefahren bist. Aber das Wiederholungsschild kam erst 1,8 km, später.
Wußtest Du, dass da Überholverbot herrscht auch ohne Schild aufgrund von Ortskunde?
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snackman
Beitrag 20.11.2009, 17:13
Beitrag #24


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Zitat (die-scharfs @ 20.11.2009, 17:06) *
Zitat (die-scharfs @ 18.11.2009, 22:07) *
Und warum? Warst Du vielleicht ortskundig und wußtest/musstest wissen, dass da ÜV LKW herrscht?



Zitat (snackman @ 20.11.2009, 16:03) *
Es war vorher schon da, aber ich bin erst nach dem Schild auf die AB rauf und vur dem nächsten Schild wieder rein.


So, jetzt nochmal. Da war Überholverbot, als Du eingefahren bist. Aber das Wiederholungsschild kam erst 1,8 km, später.Ja
Wußtest Du, dass da Überholverbot herrscht auch ohne Schild aufgrund von Ortskunde?Nein


Grüße


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die-scharfs
Beitrag 20.11.2009, 17:50
Beitrag #25


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Dann berichte doch mal, warum Du dich ordnungswidrig verhalten haben sollst. Bin gespannt.
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snackman
Beitrag 20.11.2009, 18:10
Beitrag #26


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Zitat (die-scharfs @ 20.11.2009, 17:50) *
Dann berichte doch mal, warum Du dich ordnungswidrig verhalten haben sollst. Bin gespannt.

Hi, überholen im Überholverbot...
...angeblich haben die Sherifs nicht gesehen das ich erst aufgefahren bin!
Ich kam wie schon gesagt auch nicht gegen an.
Ist ja auch egal, ist schon über 2 Jahre her und der Kääs ist gegessen. Diese Geschichte hat es für mich aber an den Grundfesten des Deutschen Rechtssystems wackeln lassen!
Grüße


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nachteule
Beitrag 20.11.2009, 18:17
Beitrag #27


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Hallo, Snackman,

das hat weniger mit dem Rechtssystem zu tun, das m. E. zu einem der besten auf der Welt zählt, sondern eher damit, dass Polizeibeamte, Mitarbeiter der Bußgeldstelle und auch Richter nur Menschen sind, die Fehler machen.

Machen mehrere den gleichen Fehler, ist das natürlich mehr als ärgerlich.

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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dete
Beitrag 20.11.2009, 20:43
Beitrag #28


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Das versteh ich nicht, wiso stimmt das, was snakman hier schreibt? War jemand dabei?

dete
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Enrico
Beitrag 20.11.2009, 23:01
Beitrag #29


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Ich denke mal, dass sich snackman das nicht ausgedacht hat.

Da ist wohl einiges schief gelaufen. Im Normalfall sollte ein ortsunkundiger Fahrer dafür nicht bestraft werden crybaby.gif


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Gruß Enrico


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snackman
Beitrag 20.11.2009, 23:55
Beitrag #30


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Zitat (dete @ 20.11.2009, 20:43) *
Das versteh ich nicht, wiso stimmt das, was snakman hier schreibt? War jemand dabei?

dete

Hi, deine Zweifel verstehe ich ja, hab es selber kaum geglaubt, aber in D hast du schlechte Karten wenn ein Sherrif was gegen dich aussagt, geschweige denn wenn 2 dasselbe sagen.

Grüße


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lawie
Beitrag 21.11.2009, 18:32
Beitrag #31


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@dete:
Wir schreiben auf jeden Fall 2 Anzeigen mit Vorsatz. mal schaun was bei rumkommt (bestimmt ein GT).
Ich denke, wir gehen mal über die Baubehörde, vielleicht hat die ja auch noch ne Meinung.


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Ich übernehme mal eine Weisheit: Mehr Mut zum Blut!
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Lynx
Beitrag 22.11.2009, 02:53
Beitrag #32


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Zitat (nachteule @ 20.11.2009, 18:17) *
das hat weniger mit dem Rechtssystem zu tun, das m. E. zu einem der besten auf der Welt zählt

Kann man nur vorbehaltlos zustimmen!

Zitat
, sondern eher damit, dass Polizeibeamte, Mitarbeiter der Bußgeldstelle und auch Richter nur Menschen sind, die Fehler machen.

Es sind leider nicht immer Fehler, sondern die Leute geben sich oftmals keine Mühe, vor allem betrifft das Richter, die ihr Urteil oftmals aus Textbausteinen anderer Entscheidungen zusammenstückeln, ohne sich Gedanken zu machen, dass der zu entscheidende Einzelfall eine andere Beurteilung rechtfertigt/erfordert.
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