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> Polizeiliche Vorladung bei Geschwindigkeitsüberschreitung
dehaase
Beitrag 21.10.2009, 17:18
Beitrag #1


Neuling


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Hallo an Alle,

habe heute eine polizeiliche Vorladung im Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen. Seit wann schicken die denn Vorladungen? Ich bin sowohl Fahrer als auch Halter des Fahrzeugs und habe auch bemerkt, dass ich geblitzt wurde. Meines Erachtens war ich vielleicht 15km/h zu schnell (auf der Autobahn).
Finde ich alles sehr kurios...oder ist das normal? Achja es stand nicht dabei wieviel ich zu schnell war. Habe auch keinen Anhörungsbogen oder ähnliches vorher bekommen....hätte die Polizei nicht viel zu tun, wenn sie jeden, der 15km/h zu schnell war, vorlädt?

Grüße
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moderatschnell
Beitrag 21.10.2009, 17:23
Beitrag #2


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Hallo, dehaase

Kennen "sie" Dich von früheren Vorfällen - und
warst Du da vielleicht "sperrig"?

Einem "sperrig gewesenen" Bekannten ist es vor knapp 20 Jahren mal
so gegangen. Der hat dann vorsichtshalber gleich seinen Anwalt mitgenommen
zur Vorladung.

- moderatsperrig

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.10.2009, 18:11
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht - Bitte nur punktuell zitieren, sonst werden die Threads schnell unübersichtlich


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Ich bin immer auf dem Teppich geblieben,
aber mein Teppich, der kann fliegen!
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dehaase
Beitrag 21.10.2009, 17:28
Beitrag #3


Neuling


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Danke für die schnelle Antwort! Aber, nichts dergleichen! Habe seit 13 Jahren Führerschein und bisher 3x geblitzt worden und jedesmal anstandslos bezahlt. Noch nie einen Punkt bekommen.... vorbildlicher geht eigentlich nicht! rolleyes.gif

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 21.10.2009, 18:11
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht - Bitte nur punktuell zitieren, sonst werden die Threads schnell unübersichtlich
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shocktrooper
Beitrag 21.10.2009, 17:31
Beitrag #4


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Hasst Du nicht zufällig ständig was Besseres vor, als Dich mit police.gif zu treffen?


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la ultima
Beitrag 21.10.2009, 17:34
Beitrag #5


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In welcher Eigenschaft bist du vorgeladen, als Zeuge oder als Betroffener?


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dehaase
Beitrag 21.10.2009, 17:37
Beitrag #6


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Zitat (shocktrooper @ 21.10.2009, 19:31) *
Hasst Du nicht zufällig ständig was Besseres vor, als Dich mit police.gif zu treffen?


Jetzt, wo Du es sagst! whistling.gif


Zitat (la ultima @ 21.10.2009, 19:34) *
In welcher Eigenschaft bist du vorgeladen, als Zeuge oder als Betroffener?


Betroffener! Mich wunderts halt nur, dass für so eine Nichtigkeit eine Vorladung erfolgt! Vielleicht erster Brief von denen nicht angekommen....
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nachteule
Beitrag 21.10.2009, 18:00
Beitrag #7


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Hallo, Dehaase,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 15 km/h wirst Du m. E. ganz sicher nicht vorgeladen werden.

Ich tippe hier auf ein ganz anderes Kaliber.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Ungolianth
Beitrag 21.10.2009, 18:02
Beitrag #8


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Zitat (dehaase @ 21.10.2009, 19:37) *
Zitat (la ultima @ 21.10.2009, 19:34) *
In welcher Eigenschaft bist du vorgeladen, als Zeuge oder als Betroffener?


Betroffener! Mich wunderts halt nur, dass für so eine Nichtigkeit eine Vorladung erfolgt! Vielleicht erster Brief von denen nicht angekommen....

Passiert öfters.
Stell Dir mal vor sie würden Dir eine Vorladung schicken. Wäre ja doof, wenn die nicht ankäme... *g*


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2007, Vorfahrtsverletzung durch Ford Transit: Totalschaden
2010, Vorfahrtsverletzung durch VW Passat: Totalschaden

...hoffentlich wird daraus keine Gewohnheit. ;)
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tomcraft
Beitrag 21.10.2009, 18:44
Beitrag #9


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Zitat (nachteule @ 21.10.2009, 19:00) *
Wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 15 km/h wirst Du m. E. ganz sicher nicht vorgeladen werden.



So pauschal kann man das nicht sagen. Es gibt ja insofern keine Bagetellgrenze, sofern erstmal ein Verfahren eingeleitet wurde. Aber selbstverständlich wird in diesem Bereich ( und bei OWi`s insgesamt ) erstmal eine Anhörung/Verwarnung versandt und sodann ein Paßfotovergleich versucht, ehe die Schupo zu Ermittlungen ersucht wird.

Im Ergebnis also stimme ich Dir natürlich wieder zu bzw. kann diese Vorladung SO auch nicht nachvollziehen. wavey.gif
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dehaase
Beitrag 21.10.2009, 20:48
Beitrag #10


Neuling


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Naja es steht schon explizit drin in der Vorladung: Ordnungswidrigkeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Insofern wird es schon nicht so dramatisch sein. wink.gif Ich ruf da morgen mal an und frage nach...
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Ungolianth
Beitrag 21.10.2009, 20:52
Beitrag #11


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Zitat (dehaase @ 21.10.2009, 22:48) *
Naja es steht schon explizit drin in der Vorladung: Ordnungswidrigkeit wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Insofern wird es schon nicht so dramatisch sein. wink.gif Ich ruf da morgen mal an und frage nach...

Und gibst Deine Fahrereigenschaft zu. Jedenfalls ist die Wahrscheinlichkeit das Du das tust, selbst wenn Du es nicht möchtest, nicht gerade niedrig. wink.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 21.10.2009, 23:15
Beitrag #12


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Ist es so schwer, einfach zu tun, als wäre nichts gewesen und demzufolge auch nicht zu reagieren ???
Ich wundere mich immer wieder über meine Mitmenschen, die sich selbst ans Messer liefern wollen !!!!!!!!!


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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nasigoreng
Beitrag 21.10.2009, 23:47
Beitrag #13


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Zitat (Heinz Wäscher @ 22.10.2009, 00:15) *
Ich wundere mich immer wieder über meine Mitmenschen, die sich selbst ans Messer liefern wollen !!!!!!!!!
moi aussi wavey.gif


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dehaase
Beitrag 22.10.2009, 08:28
Beitrag #14


Neuling


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Zitat (nasigoreng @ 22.10.2009, 01:47) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 22.10.2009, 00:15) *
Ich wundere mich immer wieder über meine Mitmenschen, die sich selbst ans Messer liefern wollen !!!!!!!!!
moi aussi wavey.gif


Hmm, also nicht Melden und nicht Hingehen ist die richtige Strategie? think.gif
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dete
Beitrag 22.10.2009, 10:02
Beitrag #15


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Genau,

warte erst einmal ab, was man dir schreibt.

Bis dahin würde ich nichts sagen oder tun!

dete
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Ungolianth
Beitrag 22.10.2009, 10:30
Beitrag #16


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Wodrauf willst Du auch bitte reagieren? Bei Dir ist doch nichts angekommen. whistling.gif


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Josephine582
Beitrag 22.10.2009, 16:28
Beitrag #17


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Genau, einfach gar nicht reagieren. Dann ermitteln "sie" dich irgendwie anders (Passbildabgleich o. Ä.) und ZACK.... gibts ´n Bußgeldbescheid mit 23,50 € mehr!
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Ungolianth
Beitrag 22.10.2009, 20:53
Beitrag #18


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Zitat (Josephine582 @ 22.10.2009, 18:28) *
Genau, einfach gar nicht reagieren. Dann ermitteln "sie" dich irgendwie anders (Passbildabgleich o. Ä.) und ZACK.... gibts ´n Bußgeldbescheid mit 23,50 € mehr!

Wenn Du den Beitrag lesen würdest, Josephine582, handelt es sich hier nicht um ein Verwarnungsgeldangebot, sondern um eine Vorladung zur Polizei.
Wenn er nicht reagiert gibt es deswegen kein Bußgeldbescheid.

Und wenn die Vorladung der Ermittlung des Fahrers dient gibt es normalerweise andere Mittel und Wege.
Bei so einer Vorladung kann man als Beschuldigter effektiv NICHTS für seine Entlastung tun. Sich aber manigfaltig selber belasten.

ALso warum hingehen?


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Josephine582
Beitrag 23.10.2009, 05:44
Beitrag #19


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Ich habe den Beitrag gelesen, sehr genau sogar!
Wenn es sich hier tatsächlich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h handelt, liegt die Vermutung nahe, dass dem Betroffenen vor der Vorladung ein Verwarngeldangebot übersandt wurde. Es mag sein, dass er dies nicht bekommen hat und die Behörde nun die polizeiliche Fahrerermittlung o. Ä. eingeleitet hat (siehe Beitag 6 und 9).

Sollte sich der TE nun als Fahrzeugführer raustellen, ist es ebenfalls denkbar, dass die Behörde nicht noch mal ein Verwarngeldangebot ausspricht, sondern gleich einen Bußgeldbescheid erlässt.

Letztlich sind das alles aber nur Vermutungen, da wir weder wissen, ob der Betroffene tatsächlich "nur" 15 km/h zu schnell war, wie lange die Tat eigentlich her ist und ob es nicht um etwas ganz anderes gehen kann.
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anschu
Beitrag 23.10.2009, 09:55
Beitrag #20


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Zitat (Ungolianth @ 22.10.2009, 21:53) *
...
Und wenn die Vorladung der Ermittlung des Fahrers dient gibt es normalerweise andere Mittel und Wege.
Bei so einer Vorladung kann man als Beschuldigter effektiv NICHTS für seine Entlastung tun. Sich aber manigfaltig selber belasten.
...


Du musst aber nicht Beschuldigter sein, um eine Vorladung zu erhalten.
Sehe das genau wie Josephine...
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TAK
Beitrag 23.10.2009, 10:09
Beitrag #21


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ich sehe das auch wie Josephine.

Es ist einfach sehr naheliegend dass dem TE bereits ein Schreiben zugesandt wurde welches er aus welchen Gründen auch immer wohl nicht bekommen hat. Deshalb wurden jetzt eben polizeiliche Ermittlungen eingeleitet und die Vorladung kam an... Daher würde ich bei der Polizei anrufen und einfach mal nachfragen um was für einen Verstoß es sich überhaupt handle... wenns ne Verwarnung ist überweisen und gut is... Denn wenn die Bußgeldstelle den Vorgang zurückkriegt würde wohl der BGB direkt folgen...


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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dehaase
Beitrag 23.10.2009, 13:28
Beitrag #22


Neuling


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Zitat (TAK @ 23.10.2009, 12:09) *
ich sehe das auch wie Josephine.

Es ist einfach sehr naheliegend dass dem TE bereits ein Schreiben zugesandt wurde welches er aus welchen Gründen auch immer wohl nicht bekommen hat. Deshalb wurden jetzt eben polizeiliche Ermittlungen eingeleitet und die Vorladung kam an... Daher würde ich bei der Polizei anrufen und einfach mal nachfragen um was für einen Verstoß es sich überhaupt handle... wenns ne Verwarnung ist überweisen und gut is... Denn wenn die Bußgeldstelle den Vorgang zurückkriegt würde wohl der BGB direkt folgen...


Da ich jetzt endlich wieder am Heimatort bin, konnte ich mich heute nochmal damit befassen und habe mich entschlossen einfach mal anzurufen und nachzufragen. Es ist in den Tat so wie Du schreibst: Ich habe den A-Bogen nicht erhalten (wirklich!) und deshalb die Vorladung. Habe mir gleich noch den Betrag nennen lassen: 20€! Also 11-15kmh zu schnell, da außerorts.
Am Montag fahre ich mal zum Abschnitt und hole mir den Zahlschein, fertig ist.

Danke für Eure Hilfe...
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superdiesel
Beitrag 23.10.2009, 22:44
Beitrag #23


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Das habe ich aber auch noch nicht gehört, dass die Polizei wegen einer 20-Euro-Verwarnung so einen Aufwand treibt.
Die beamtete Arbeitszeit dafür ist ja schnell teurer als die fragliche "Straßenbenutzungsgebühr". ohmy.gif


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Josephine582
Beitrag 24.10.2009, 06:29
Beitrag #24


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Zitat (superdiesel @ 24.10.2009, 00:44) *
Das habe ich aber auch noch nicht gehört, dass die Polizei wegen einer 20-Euro-Verwarnung so einen Aufwand treibt.
Die beamtete Arbeitszeit dafür ist ja schnell teurer als die fragliche "Straßenbenutzungsgebühr". ohmy.gif


Also ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen und da wird bis zum Schluss ermittelt, und wenn es nur um 20 € geht. Für mich eigentlich auch logisch, wenn alle anderen Ermittlungsversuche im Sand verlaufen (z. Bsp. wenn das Passbild schon einige Jahre alt ist, der Fahrzeughalter zweifelhafte Angaben macht oder sich gar nicht äußert, usw.).

Ich lese hier immer wieder, dass die Polizei bzw. Bußgeldbehörden bei geringfügigen OWi´s keinen großen Aufwand betreiben. Das kann ich nicht bestätigen, denn letztlich geht es ja hier nicht um die Kosten, die ein Verfahren verursacht und ob sich das nachher überhaupt rechnet, sondern es geht darum, die OWi zu ahnden.

Bei Parkverstößen wird hier immer wieder moniert, dass einfach auf Verdacht ein Bußgeldbescheid erlassen wird, ohne vorher den eigentlichen Fahrer zu ermitteln. Diesen Einwand lass ich gelten, da hier eigentlich ein Kostenbescheid zu erlassen ist. Geht es aber um geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen machen alle große Augen, wenn tatsächlich mal ermittelt wird. Komisch... think.gif

Naja, wie auch immer, für den Betroffenen hat sich die Angelegenheit ja geklärt. Ein schönes Woe an alle. Gruß... Jo wavey.gif
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tomcraft
Beitrag 24.10.2009, 11:34
Beitrag #25


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Zitat (Josephine582 @ 24.10.2009, 07:29) *
Also ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen und da wird bis zum Schluss ermittelt, und wenn es nur um 20 € geht.


Das kann ich bestätigen und anders kann es ja auch gar nicht sein, so lange Ermittlungsansätze ( ordentliches Foto z.B. ) vorhanden ist. Es gibt, wie ich oben schon schrieb, keine Bagatellgrenze. So lange also der Verordnungsgeber Geldbußen ab 5 Euro oder, bei Gescheindigkeitsverstößen, ab 15 Euro ansetzt, wird auch ermittelt.

Derzeit liegt in Berlin die so genannte Sofortzahlerquote ( angebotene Verwarnung wird bezahlt, es muss kein Bescheid erlassen werden ) immerhin bei über 75 Prozent. Die dürfte u.a. deshalb so hoch sein, weil eben bei Nichtzahlung nicht "Nichts" droht sondern -nach entsprechenden Ermittlungen - ein teurerer Bußgeldbescheid.

Zudem wäre, was nicht hinnehmbar ist, ja der "ehrliche", der bezahlt, der Dumme, wenn bei den Nichtzahlern im Verwarnungsgeldbereich keine Ermittlungen geführt würden. Und es würde sich auch sehr schnell rumsprechen, wenn es anders wäre.

Die Polizei geht also auch wegen 6 km/h Überschreitung zu Ermittlungen los, wenn sie durch die Bußgeldstelle dazu ersucht wurde.
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anschu
Beitrag 25.10.2009, 20:12
Beitrag #26


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Zitat (superdiesel @ 23.10.2009, 22:44) *
Das habe ich aber auch noch nicht gehört, dass die Polizei wegen einer 20-Euro-Verwarnung so einen Aufwand treibt.
Die beamtete Arbeitszeit dafür ist ja schnell teurer als die fragliche "Straßenbenutzungsgebühr". ohmy.gif


Eben drum! Nen Brief kostet 55cent, immer noch billiger, als wenn der Koll zigmal vergeblich die Anschrift aufsucht! Was dann vermutlich der nächste Schritt gewesen wäre... wavey.gif
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TAK
Beitrag 26.10.2009, 21:43
Beitrag #27


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also bei uns wird im verwarnbereich normalerweise nichts zur Polizeilichen Fahrerermittlung gesandt. Wir holen lediglich Vergleichsbild beim EMA.

Aber hab leider aus eigener Erfahrung mitbekommen, als ich mit dem Auto meines Daddys mit 7km/h geblitzt wurde, dass man selbst da die Polizei vorbeigeschickt hatte... und das ganze nur um dann nachdem ich die Verwarnung bekam und ne Antwort gegeben hatte das Verfahren einzustellen *g*


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Josephine582
Beitrag 27.10.2009, 10:06
Beitrag #28


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Zitat (TAK @ 26.10.2009, 22:43) *
also bei uns wird im verwarnbereich normalerweise nichts zur Polizeilichen Fahrerermittlung gesandt. Wir holen lediglich Vergleichsbild beim EMA.


Und wenn der Abgleich ohne Ergebnis ist? Was macht ihr dann? Einstellen??
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TAK
Beitrag 27.10.2009, 10:33
Beitrag #29


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ist unterschiedlich... bei den 10 oder 20€ Sachen mach ich nichts mehr, das wir auf Verjährungsdatum gelegt und ghofft dass das Geld vllt. noch kommt... ebenso bei den ganzen Ausländern wo das sofort geschieht. Bei 30€ Sachen versende ich meist nochmal eine Erinnerung...
Aber bei uns ist auch derart viel an Verwarnungszeug, dass wenn man das alles richtig bearbeiten würde die zeit hinten und vorne nicht mehr reichen würde... Da widmen wir uns lieber den punkterelevanten Fällen intensiver zu...


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anschu
Beitrag 30.10.2009, 10:58
Beitrag #30


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Das schient nicht überall der Fall zu sein! think.gif
Hatte schon zigfach Fahrerersuchen im einstelligen Überschreitungsbereich...
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Couscous
Beitrag 31.10.2009, 20:50
Beitrag #31


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Zitat (TAK @ 27.10.2009, 10:33) *
das wir auf Verjährungsdatum gelegt


Was soll das heissen? Verstehe nur Bahnhof.


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Gruss, Couscous
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magnum88
Beitrag 01.11.2009, 09:05
Beitrag #32


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Wiedervorlage des Vorgangs beim SB zum Verjährungstermin, dann Einstellung...


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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