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> VZ 113 (Schnee- oder Eisglätte) und die neue StVO, "Gefahrenstelle" mit Zusatzzeichen
Remarque
Beitrag 16.09.2009, 08:31
Beitrag #1


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Hallo Zusammen!

Ich bin zufällig auf dieses interessante Forum hier gestoßen und finde die Themen die hier behandelt werden alle sehr interessant.
Da ich mich beruflich ständig mit diesen oder ähnlichen Themen beschäftige
(bish. Tätigk. Leiter einer Straßenmeisterei, Verkehrsingenieur, Projektleiter BAB-Ausbau, Controlling)
möchte ich hier auch mal ein Thema einbringen.

Seit dem 1. September ist laut ADAC die umfangreichste Reform der Straßenverkehrsordnung seit dem Jahre 1971 in Kraft getreten. Kernstück ist die teilweise "Rodung" des Schilderwaldes an deutschen Straßen. Es werden verschiedene Verkehrszeichen abgeschafft, es gibt aber auch neue Schilder, die dazu kommen.
So auch das VZ 113 (Schnee- und Eisglätte)


Das VZ entfällt zwar im Verkehrszeichenkatalog, soll aber bei Bedarf durch ein entsprechendes Sinnbild oder dem Zeichen "Gefahrenstelle" (VZ 101) mit Zusatzzeichen ersetzt werden.


Frage daher:
Wo tritt hier denn eine "Rodung" des Schilderwaldes ein? think.gif
Oder ist die "Rodung" des Verkehrszeichenkataloges gemeint.

Grundssätzliches:
Das Gefahrzeichen VZ 113 (Schnee- und Eisglätte) soll(te) nach den Intentionen der StVO dort aufgestellt werden, wo Kraftfahrer auf nicht erkennbare Gefahrenstellen treffen, im vorliegenden Fall also dem Straßenbaulastträger "bekannte", "gefährliche" Stellen, wo dieser davon ausgeht, dass hier am ehesten Schnee- oder Eisglätte auftreten kann.
"Würde" der Straßenbaulastträger diese Gefahrzeichen aufstellen, so ist diesem diese gefährliche Stelle ja bekannt, also aktenkundig, und zieht m.E. einen Automatismus nach sich. Soll heißen: Stelle ich als Straßenbaulastträger solch ein Gefahrenzeichen auf, muss ich diese Stelle vorrangig bedienen, also abstreuen, ergo, eigentlich dürften diese Stellen gar nicht glatt sein, da wenn abgestreut wird, diese vorrangig zu behandeln sind.
In der Praxis stellt sich dass dann so dar, dass diese Gefahrenzeichen fast eh nie aufgestellt werden. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, wie zum Beispiel bei den sogenannten TAUMI (Taumittelsprühanlagen). Weil hier eben mit einer erhöhten Glättebildung zu rechnen ist, wurde eine automatische Sprühanlage installiert und der Straßenbaulastträger hat seiner erhöhten Aufsichtspflicht "genüge" getan. Hier konnten dann bislang auch diese Gefahrzeichen stehen.

Frage hierzu:
Was soll sich also durch die neue StVO hier grundsätzlich ändern?
Die Gefahrenzeichen wurden ja nicht aus lauter Lust und Laune aufgestellt sondern die Straßenbaulastträger haben die Verkehrssicherungspflicht und durch geeignete Maßnahmen auf Gefahrenstellen hinzuweisen, ansonsten trifft sie Mithaftung.
In der Vergangenheit aufgestellte Gefahrenstellen verlieren durch eine Änderung der StVO doch nicht ihre Gefährdung, oder? blink.gif
Zukünftig werden dann die schon sehr rationalisierten Stellen nicht mehr durch das VZ 113, sondern durch zwei VZ 101 i.V. mit dem Zusatzzeichen/Symbol "Schnee- und Eisglätte" aufgestellt.

Bei den VZ 115 Steinschlag, 116 Splitt Schotter verhält sich das ähnlich.
Bringe ich als Straßenbaulastträger, als örtliche Straßenmeisterei Rollsplitt auf die Straße auf, muss ich dieses kund tun, also beschildern, wie auch immer.


Gruß

Der Beitrag wurde von Remarque bearbeitet: 16.09.2009, 08:40


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Gruß Remarque

Gutta cavat lapidem, non vi sed saepe cadendo.
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ukr
Beitrag 16.09.2009, 10:15
Beitrag #2


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Zitat (Remarque @ 16.09.2009, 09:31) *
Wo tritt hier denn eine "Rodung" des Schilderwaldes ein? think.gif
Oder ist die "Rodung" des Verkehrszeichenkataloges gemeint.

Wohl eher Letzteres. whistling.gif

Die in den Medien verbreiteten Informationen sind leider nicht immer korrekt.
Ich bin mir aber sicher, daß Dir diese Seite helfen wird:

http://rsa-95.de/StVO2009.htm

Und natürlich die darin enthaltenen Unterseiten. Dort ist auch erklärt, wie künftig mit den Gefahrzeichen umgegangen wird.

Ähnliche Erläuterungen gibt es auch bei der BASt:

http://www.bast.de/cln_015/nn_42254/sid_F9...se-14-2009.html

Selbstverständlich werden wir Deine Fragen, die nach dem Besuch der Websites aufkommen werden, fachkompetent beantworten. wavey.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Remarque
Beitrag 16.09.2009, 11:37
Beitrag #3


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Hallo ukr,

danke für die Links, den einen von der RSA muss ich in meiner Sammlung aufnehmen flowers.gif , den von der BASt kannte ich.

Vermarktet wird in den Medien die "Rodungs"-Aktion, aber eigentlich steckt doch nur politischer Aktionismus dahinter.
Was soll's, dann eben weg damit, wir haben's ja: wavey.gif


Die Schilderindustrie gebraucht auch ihre Abwrackprämie ... äh Konjunkturprogramm yahoo.gif

Gruß
Remarque

Der Beitrag wurde von Remarque bearbeitet: 16.09.2009, 11:46


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ukr
Beitrag 16.09.2009, 11:47
Beitrag #4


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Zitat (Remarque @ 16.09.2009, 12:37) *
Hallo ukr,
danke für die Links, den einen von der RSA muss ich in meiner Sammlung aufnehmen flowers.gif ,

Das freut mich, letztendlich kannst Du ja die gesamte Website für Deine Arbeit gebrauchen wink.gif

Eine Rodung wird es wohl kaum geben, außer im Bereich des ruhenden Verkehrs, durch die Einführung der Parkraumbewirtschaftungszone.
Bei den Gefahrzeichen ändert sich bis auf die ersatzlose Streichung von Zeichen 150 eigentlich auch nichts, im Gegenteil es sind sogar Gefahrzeichen hinzu gekommen, auch wenn diese nicht abgebildet sind.

Einen wesentlich höheren Stellenwert nimmt hier die VwV-StVO ein, da sie in vielen Bereichen eher die Beseitigung bzw Verminderung der Gefahr anstrebt und damit das Ruhekissen "Gefahrzeichen" nur in besonderen Fällen favorisiert.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Remarque
Beitrag 16.09.2009, 12:00
Beitrag #5


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Jepp, dakor.

Trotzdem werden sukzessive die Schilder ausgetauscht, zumindest bei Sanierungsmaßnahmen werden wir an den Straßenzügen mit entspr. Beschilderungen diese austauschen.
Vorrausgesetzt, die Gefahrenstelle bleibt. blushing.gif
Dann müssen wir u.a. an allen Einmünden mit Radwegen Zusatzzeichen für "kreuzende Radfahrer" anbringen.

Aus der Rodungsaktion wird eine Beschaffungsaktion für neue, zusätzliche Schilder.

Wie war das noch? think.gif
Das VZ 116 "Splitt, Schotter" ist auch erst ein paar Jahre offiziell eingeführt, seinerzeit (1998) haben wir die Gefahrenzeichen 101 mit Zusatz "Rollsplitt" alle gegen das VZ 116 ausgetauscht.

Evtl. liegen ja noch brauchbare VZ 101 (Gefahrenstelle), mit Folientyp II, auf unseren Lagern herum, damit wir diese nun wieder sukzessive, mit Zusatz, austauschen können. rolleyes.gif

Gruß Remarque

Der Beitrag wurde von Remarque bearbeitet: 16.09.2009, 12:03


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Gruß Remarque

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granny
Beitrag 16.09.2009, 12:08
Beitrag #6


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Zitat (Remarque @ 16.09.2009, 13:37) *
Vermarktet wird in den Medien die "Rodungs"-Aktion, aber eigentlich steckt doch nur politischer Aktionismus dahinter.

Das Verkehrsministerium ist nicht ganz unschuldig an diesem Missverständnis.

Auf der aktuellen Homepage des BMVBS www.bmvbs.de erfährt man

Zitat
"Die 46. Novelle zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und ihrer begleitenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) dient der deutlichen Reduzierung von Verkehrszeichen und damit der Lichtung des Schilderwaldes

Ebenfalls liest man dort:

Zitat
"Änderung der StVO zum 1. September: Erleichterungen für den Fahrradverkehr".

Schaut man nach, was sich hinter dieser Phrase wohl verbergen könnte, liest man z.B. "Benutzungspflichtige Radwege dürfen nach der neuen StVO nur noch dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern." Nun könnte man auf die Idee kommen, dass bisher Radwege auch einfach so aus Spaß angeordnet werden durften. Dass ist aber keineswegs der Fall, da diese angebliche Neuheit bereits seit ein paar Jährchen Bestandteil des § 45 Abs. 9 StVO ist. Hinzu kommt, dass die Formulierung der Aussage auch suggeriert, durch die beschlossenen Änderungen sollten jetzt im großen Stil Fehler der Vergangenheit zurückgenommen werden. Liest man aber das Kleingedruckte, dann erfährt man, dass es offenbar allein um die erleichterte Neueinrichtung von frischen Radelghettos durch Markierung von Radfahrstreifen in bisher noch radwegfreien Straßen zu gehen scheint. Auch dies wird also mitnichten den Schilderwald lichten helfen können - ganz im Gegenteil.

Hinzu kommt, dass der Radverkehr die Radwege künftig auch (zwar vorerst nur örtlich) mit Inlineskatern teilen müssen wird. Es ist absehbar, dass diese Regelung, sofern sie sich "bewährt", alsbald auf das gesamte Radwegenetz ausgedehnt werden wird - auch nicht gerade das, was man zuvor vollmundig als "Erleichterung" des Radverkehrs angepriesen hat...
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ukr
Beitrag 16.09.2009, 12:11
Beitrag #7


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Zitat (Remarque @ 16.09.2009, 13:00) *
Wie war das noch? think.gif
Das VZ 116 "Splitt, Schotter" ist auch erst ein paar Jahre offiziell eingeführt, seinerzeit (1998) haben wir die Gefahrenzeichen 101 mit Zusatz "Rollsplitt" alle gegen das VZ 116 ausgetauscht.

Ja, dieses Schild gab es vorher nur in der ehem. DDR - da gab es auch entsprechend viel Rollsplitt laugh2.gif
Beide Varianten, also ehem. 116 und 101+1006-32 können künftig eingesetzt werden, ist die Frage was einfacher ist.

Allein die Tatsache, daß der Herr Tiefensee bis zu 25 Schilder streichen wollte, wovon letztendlich 7 tatsächlich gestrichen wurden, zeigt doch was man von dieser Maßnahme zu halten hat. Vergessen darf man dabei auch nicht, daß insgesamt 5 Zeichen hinzu gekommen sind.

Man muß aber auch berücksichtigen das es (abgesehen von den Kosten) z.B. sinnvoller ist, den Fahrbahnrand zu sanieren, anstatt vor dessen Zustand zu warnen. Einige dieser "vorrübergend aufgestellten Schilder" stehen schon mehr als 10 Jahre an diesen Stellen. whistling.gif


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Beitrag 16.09.2009, 12:28
Beitrag #8


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Zitat (ukr @ 16.09.2009, 14:11) *
Man muß aber auch berücksichtigen das es (abgesehen von den Kosten) z.B. sinnvoller ist, den Fahrbahnrand zu sanieren, anstatt vor dessen Zustand zu warnen. Einige dieser "vorrübergend aufgestellten Schilder" stehen schon mehr als 10 Jahre an diesen Stellen. whistling.gif


Leider wahr, das kann ich absolut unterstreichen.
Das gesamte Konjunkturprogamm I + II kommt doch ausschließlich nur Bund, also den Bundesstraßen (BAB und B-Str) zugute.
Der Rest des Verkehrsnetzes ist in einem jämmerlichen Zustand, der, so der politische Wille, durch Beschilderung verkehrssicher gehalten werden soll.
"Notfalls sperren" heißt die Divise!

Dem Wähler wird suggeriert, dass das gesamte Straßennetz vom Konjunkturpaket profitiert, aber wer fährt schon nur auf Bundesstraßen und BAB.
Hier steht man zu Zeit auch nur im Stau, da wir eine Baustelle nach der anderen haben, um die Konjunkturmaßnahmen möglichst noch alle vor der Wahl anzuschieben.

Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass beispielsweise die Baustellenabsicherung, insbesondere auf BAB (Schutzplanken), die nach der neuen RPS (Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen) ebenfalls einige gravierende Neuerungen mit sich bringen, die Kosten in die Höhe schnellen lassen. Bei einigen Ausschriebungen bis zum 5(!) fachen, und das bei Kosten die unter normalen Umständen schon einen 6-stelligen Betrag aufweisen. crybaby.gif
Für die Landesstraßen bleibt da nichts mehr übrig, nicht mal die Kosten um die notwendigen Schilder zu bestellen.

Gruß
Remarque, oder auch
"Im Westen nichts Neues"

Der Beitrag wurde von Remarque bearbeitet: 16.09.2009, 12:38


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Beitrag 16.09.2009, 12:58
Beitrag #9


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Zitat (ukr @ 16.09.2009, 14:11) *
Zitat (Remarque @ 16.09.2009, 13:00) *
Wie war das noch? think.gif
Das VZ 116 "Splitt, Schotter" ist auch erst ein paar Jahre offiziell eingeführt, seinerzeit (1998) haben wir die Gefahrenzeichen 101 mit Zusatz "Rollsplitt" alle gegen das VZ 116 ausgetauscht.

Ja, dieses Schild gab es vorher nur in der ehem. DDR - da gab es auch entsprechend viel Rollsplitt laugh2.gif
Beide Varianten, also ehem. 116 und 101+1006-32 können künftig eingesetzt werden, ist die Frage was einfacher ist.



Das stimmt nicht so ganz.
Hier ein Screenshot aus Deinem geposteten Link der RSA-95:


VZ 116, offiziell 1992 eingeführt, da gab es die DDR schon nicht mehr wink.gif

Am 03.10.09 / 09.11.09 steigt doch m.W. das 20 jährige Jubiläum.

Gruß
Remarque


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ukr
Beitrag 16.09.2009, 13:13
Beitrag #10


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Die Seite enthält als Gegenüberstellung auch nur die Zeichen der BRD bis 1992. Aber ich passe die Passage gerne an whistling.gif

...Edit: erledit wavey.gif


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Beitrag 16.09.2009, 14:19
Beitrag #11


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Super Seite übrigens, Respekt! clapping.gif

Werde ich bestimmt häufiger besuchen.
Danke.


Anbei bei dieser Gelegenheit eine "kleine" Linkzusammenstellung, in der zukünftig noch Deine enthalten sein wird.



Linksammlung:

BMVBS u.a. Bußgelkatalog:
http://www.bmvbs.de/-,302.1494/Bussgeldkatalog.htm

der BMVBS- Seite:
http://www.bmvbs.de/Verkehr/-,1430/Strasse.htm

StVO, VwV-StVO (Verwaltungsvorschrift (VwV) zur StVO)
http://www.sicherestrassen.de/_VwV.htm



Verkehrszeichenkatalog:
http://www.sicherestrassen.de/_VKZ.htm
http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der..._in_Deutschland


- Download - Verkehrszeichen (Gif, PDf Vektorformat)
http://www.dvr.de/site.aspx?url=html/multi...Verkehrszeichen




Verkehrskameras, Kamerabilder:

Raum Hannover (VMZ):
http://www.vmz-niedersachsen.de/kameras/videokarte2.html


bzw. Verkehsmanagemantzentrale Niedersachsen:
http://www.vmz-niedersachsen.de/[/color]


Raum Köln:
http://www.koeln.de/koeln/die_domstadt/ver...verkehrskameras


Raum Hamburg:
http://www.hamburg.de/verkehrskameras/


Baden-Württemberg:
http://verkehrskameras.svz-bw.de/


weitere interessante Seiten:

Baustellen-, Stau- und weitere Verkehrsmeldungen:
http://www.freiefahrt.info/

Verkehrsportal norddeutscher Bundesländer:
http://www.verkehrsinfo-nord.de/

Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast)
http://www.bast.de/cln_007/sid_A4842DC2403...html?__nnn=true

VEMAGS "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte":
http://www.vemags.de/VEMAGS_Internet/broker

Entwicklungen des Autobahnnetzes:
http://map.ioer.de/website/autobahn/index.htm



Landesbehörden für Straßenbau und Verkehr:
Übersichten:
http://www.strassenwaerter.de/links_zu_str...deutschland.htm
http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ma...0_I5213350.html

geregelt im Straßengesetz §50
http://dejure.org/gesetze/StrG/50.html

Hamburg:
http://www.hamburg.de/kontakt-bsu/135380/lsbg.html[/color]

Bremen:
http://www.bauumwelt.bremen.de/de/detail.p...men02.c.1602.de

NDS:
http://www.strassenbau.niedersachsen.de/ma...351_L20_D0.html

NRW:
http://www.strassen.nrw.de/

Mecklenburg Vorpommern:
http://strassenbauverwaltung.mvnet.de/cms2...start/index.jsp

Berlin:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/verkehrslenkung/
-(VMZ)
http://www.vmz-info.de/web/guest/2

Sachsen-Anhalt:
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=13247

Brandenburg:
http://www.ls.brandenburg.de/sixcms/detail...bm1.c.361083.de

Thüringen:
http://www.thueringen.de/de/tlbv/content.html

Sachsen:
http://www.smwa.sachsen.de/de/Verkehr/16185.html

Hessen:
http://www.hsvv.hessen.de/internet/broker

Rheinland-Pfalz:
http://www.lbm.rlp.de/Login/default.asp

Saarland:
http://www.saarland.de/landesbetrieb_strassenbau.htm

Bayern:
http://www.stmi.bayern.de/bauen/strassenbau/aufgaben/07828/

Baden-Württemberg:
http://www.strassenwaerter.de/namen-und-ad...erttemberg.html



Aktuelle Verkehrsunfälle:

http://www.verkehrsirrsinn.de/aktion3_startseite.html
http://news.feed-reader.net/14307-verkehrsunfaelle.html
http://www.nord-west-media.de/
http://www.einsatzinfo112.de/
http://www.mister-wong.de/users/24313279/
http://themen.t-online.de/news/verkehrsunfaelle


etc. pp.
http://www.faktor7-bg.de/


Ps. Die Farben beruhen darauf, da ich diese in einem anderen Forum (Nachtsicht) schon mal eingeblendet hatte (Alias Leander-ST, mein Sohnemann)
Gruß
Remarque


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Gruß Remarque

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Beitrag 16.09.2009, 14:31
Beitrag #12


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Zitat (Remarque @ 16.09.2009, 15:19) *
Super Seite übrigens, Respekt! clapping.gif

Danke. Man tut was man kann...
...damit sich in diesem Bereich vielleicht mal etwas ändert ranting.gif laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 16.09.2009, 22:42
Beitrag #13


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Zitat (Remarque @ 16.09.2009, 13:28) *
Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass beispielsweise die Baustellenabsicherung, insbesondere auf BAB (Schutzplanken), die nach der neuen RPS (Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen) ebenfalls einige gravierende Neuerungen mit sich bringen.........

Gruß
Remarque, oder auch
"Im Westen nichts Neues"


Neuausgabe der RPS??? blink.gif

Was ändert sich denn dort so?? Kannst du bitte mal die Wesentlichen Punkte benennen...

(Oder wird da wie bei der StVO lediglich politische Kosmetik betrieben?? Vielleicht werden ja die Schtuzplanken künftig gelb oder gar Pink angestrichen!? thread.gif )




Zitat (ukr @ 16.09.2009, 15:31) *
Zitat (Remarque @ 16.09.2009, 15:19) *
Super Seite übrigens, Respekt! clapping.gif

Danke. Man tut was man kann...
...damit sich in diesem Bereich vielleicht mal etwas ändert ranting.gif laugh2.gif


Du gibst wohl die Hoffnung nie auf!? rolleyes.gif


OJ wavey.gif


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Kampf den immer mehr werdenden Mittelspurfahrern!! BMSF e.V.
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Beitrag 16.09.2009, 22:45
Beitrag #14


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Zitat (MisterOJ @ 17.09.2009, 00:30) *
Zitat (Remarque @ 16.09.2009, 13:28) *
Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass beispielsweise die Baustellenabsicherung, insbesondere auf BAB (Schutzplanken), die nach der neuen RPS (Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen) ebenfalls einige gravierende Neuerungen mit sich bringen.........

Gruß
Remarque, oder auch
"Im Westen nichts Neues"


Neuausgabe der RPS??? blink.gif

Was ändert sich denn dort so?? Kannst du bitte mal die Wesentlichen Punkte benennen...

(Oder wird da wie bei der StVO lediglich politische Kosmetik betrieben?? Vielleicht werden ja die Schtuzplanken künftig gelb oder gar Pink angestrichen!? thread.gif )


OJ wavey.gif


Hallo MisterOJ.

Die Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (kurz RPS) behandeln dauerhaft eingesetzte passive Schutzeinrichtungen an Straßen. Sie unterscheidet zwischen abweisenden Schutzeinrichtungen (StahlschutzplankenSchutzwände) und auffangende Schutzeinrichtungen Anpralldämpfer.
Fahrzeug-Rückhaltesysteme müssen die DIN EN 1317 erfüllen. Dort werden die Konstruktionen eingeteilt in:
- Schutzeinrichtungen
- Anfangs- und Endkonstruktionen
- Übergangskonstruktionen
- Anpralldämpfer
Schutzeinrichtungen und Übergangskonstruktionen werden klassifiziert nach Aufhaltestufe, Wirkungsklasse und Anprallheftigkeitsstufe. Bei Anfangs- und Endkonstruktionen sind Kriterien Anprallheftigkeitsstufe, Leistungsklasse, Klasse des Fahrzeug-Abprallbereiches und die Klasse der dauerhaften seitlichen Auslenkung; bei Anpralldämpfern sind es Anprallheftigkeitsstufe, Leistungsstufe/Gewichtsklasse, die Klasse des Zurückleitungsbereiches und die Klasse der dauerhaften seitlichen Auslenkung.

Fahrzeug-Rückhaltesysteme müssen zukünftig europaweit entsprechend der Europäischen Norm DIN EN 1317 geprüft, überwacht und zertifiziert werden. Ausgehend von den nach DIN EN 1317 in Anprallversuchen zu bestimmenden Leistungsklassen wird der Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland in den neuen Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme, RPS 2008 geregelt. Auf Brücken oder im Mittelstreifen von Autobahnen werden nach RPS 2008 z. B. Schutzeinrichtungen mit einer höheren Aufhaltefähigkeit gegenüber den jetzigen Systemen gefordert. Darüber hinaus führt die Einführung des Wirkungsbereichs dazu, dass der Abstand zwischen den Schutzeinrichtungen und den Gefahrenstellen gegenüber der bisherigen Situation größer werden muss, um das gewünschte Verhalten im Anprallfall zu ermöglichen. Die RPS 2008 stellen die Straßenverkehrsingenieure aufgrund der europäischen Anforderungen an die Systeme vor neue Herausforderungen, ermöglichen es jedoch neue innovative Produkte zu entwickeln und einzusetzen, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen.

siehe auch Seiten der Bast:
http://www.bast.de/nn_42742/DE/Aufgaben/ab...richtungen.html

Und diese kosten halt mehr.

Gruß
Remarque


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Beitrag 16.09.2009, 22:58
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... in jedem Fall neuer Zündstoff bei der Diskussion um Stahl oder Beton thread.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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