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> Überführen eines alten Bauwagen
Alberich
Beitrag 12.09.2009, 16:17
Beitrag #1


Neuling


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Hallo zusammen!
Ich möchte einen alten zweiachsigen Bauwagen ersteigern, der irgendwo bei privat rumsteht. Er muß 45 km über Land transportiert werden und darf dann wieder bei privat vor sich hin stehen.
Was muß ich mit dem Wagen alles anstellen, damit er zur Überführung auf die Straße darf? TÜV, rote Nummernschilder, 25km/h Kennzeichnung, Steuer, Zulassung? Ich habe keine Ahnung, aber die Zeit drängt leider.
Er ist wohl ungebremst, Lichtanlage ist nicht - hier gab es den Tip, mit nem PKW hinterher zu fahren.
Ich bin für jeden hilfreichen Rat wirklich dankbar, damit ich einschätzen kann, ob ich lieber die Finger vom Geschäft lassen sollte.

Vielen Dank, Alberich
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jfk
Beitrag 12.09.2009, 16:26
Beitrag #2


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Hallo Alberich,

nicht wirklich das, was du gefragt hast, aber mE das Sicherste:
Den Bauwagen auf einen Trailer verladen und nicht per eigener Achse überführen.
Ansonsten muss er verkehrstauglich sein - Rahmen, Fahrgestell, Bremsen? - kannst du das alles abchecken vorher?

Gruß,
jfk.


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Klatze
Beitrag 12.09.2009, 16:41
Beitrag #3


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Zitat (jfk @ 12.09.2009, 17:26) *
Den Bauwagen auf einen Trailer verladen und nicht per eigener Achse überführen.

Sehe ich ähnlich, vor allem ist beim Zweiachser auf den entsprechenden Führerschein zu achten! Dieses Problem ließe sich (je nach Kaliber des Bauwagens) mit einem PKW-Transportanhänger schon umgehen.

wavey.gif

Klatze


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Barney
Beitrag 12.09.2009, 16:49
Beitrag #4


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...mit 25km/h Schild und Trecker als Zugmaschine ginge es wohl zulassungsfrei....aber der eindeutige land- oder forstwirtschaftliche Zweck ist wohl bei einem Bauwagen nur mir sehr verwegener Phantasie herzustellen... rolleyes.gif
....von daher sehe ich auch nur den Trailer als echte Möglichkeit.
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Klatze
Beitrag 12.09.2009, 16:59
Beitrag #5


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Zitat (Barney @ 12.09.2009, 17:49) *
...mit 25km/h Schild und Trecker als Zugmaschine ginge es wohl zulassungsfrei....aber der eindeutige land- oder forstwirtschaftliche Zweck ist wohl bei einem Bauwagen nur mir sehr verwegener Phantasie herzustellen... rolleyes.gif

Mit normal genutzten Bauwagen geht das auch, es bleiben nur zuviele Fragen offen
- wie schwer ist das gute Stück?
- welche Zugvorrichtung hat er? Falls ungebremst, sicherlich Ring.
- welches Zugfahrzeug wäre verfügbar?
- hat man einen Freiwilligen mit passendem Führerschein?
- wie ist der Zustand, ist er rollfähig?
- wie sehen die Reifen aus? Überleben die 45 km?

Wie lang ist er denn? 5 oder 8 Meter? Oder irgendwas uraltes exotisches? Hast Du schon irgendwelche Maße/Gewichte?

wavey.gif

Klatze


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JTH
Beitrag 12.09.2009, 17:00
Beitrag #6


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Nun,... wenn der Bauwagen als Waldarbeiterhütte dienen soll, ist der lof-Zweck doch erfüllt.

Für das Licht gibt es Fertiglösungen in der Bucht. Quasi nur Stecker - Kabel - Weiche - zwei Beleuchtungen. Fix und fertig konfektioniert. Diese Lichtanlagen findet man häufig in Landwirtschaften. Sie werden an Hängern eingesetzt, welche nur alle heilige Zeit im Straßenverkehr bewegt werden und sonst so einen Krempel nicht brauchen. Oft sind die Lampen auch noch magnetisch, so daß sie auch noch leicht anbringbar sind.


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Alberich
Beitrag 12.09.2009, 18:01
Beitrag #7


Neuling


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Oh, vielen Dank für die Antworten! Über den allgemeinen Zustand kann ich nicht wirklich etwas sagen: er ist rollfähig, Räder werden vor dem Verkauf gemacht.
Eine passende Zugmaschine mit Fahrer kriege ich, bei einem Trailer sieht es sehr, sehr dunkel aus. (Organisation und Geld)
Packmaße: 2,50 x 6 Meter, und ja, er wird als Unterstand und Lager auf Weideland genutzt. Zumindest übergangsweise.
Ich habe mal gehört, Baufirmen dürfen ihre Bauwagen auch »einfach so« transportieren. Ist das richtig?
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Gast_Bernie_*
Beitrag 12.09.2009, 18:14
Beitrag #8





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"einfach so" ist nicht ganz richtig...
Die Baufirmen haben erstens ein Betriebshaftpflicht, die solche Fahrten bis 20 Km/h (UND NICHT 25 Km/H!!) einschließt, zudem muss ein BE vorliegen, alles in Verkehrssichere Zustand sein, die Zugmaschine als solches dafür zulässig und eingetragen sein, an Heck von Bauwagen muss ein Wiederholungskennzeichen dran sein bzw. bei Kennzeichenfreie Zugmaschine ein gut erkennbare Firmenlogo samt Anschrift (dies dann auch auf Seite!) etc...

Es gibt noch ein "Plan B":
Besorg dir ein Zugmaschine mit max. 6 Km/h Höchstgeschwindigkeit!
Führerscheinpflicht entfällt genauso wie Versicherungspflicht und Kennzeichenpflicht!!
Es muss "nur noch" in Verkehrssichere Zustand sein!

PS:
Mach dich erstmal Schlau, was so ein Tiefladereinsatz kostet!! Es kostet "nicht die Welt", und du hast absolut kein Stress!!! Schließlich will dein organisierte Zugmaschine samt Fahrer auch gelöhnt werden!!
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Manila
Beitrag 12.09.2009, 18:21
Beitrag #9


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wie wäre es so:
http://www.youtube.com/watch?v=abmGqQDswGg
Brauchst du keine Zulassung und nix. Notfalls geht einer mit ner Glocke vorweg und einer mit ner roten Laterne hinterher.
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Gast_Bernie_*
Beitrag 12.09.2009, 18:28
Beitrag #10





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...ohne den Video gesehen zu haben (aktuell nur GPRS-Empfang), laufen da ein paar Esel voraus??? rolleyes.gif
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Kami
Beitrag 12.09.2009, 18:34
Beitrag #11


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Zitat (Bernie @ 12.09.2009, 20:14) *
...
Die Baufirmen haben erstens ein Betriebshaftpflicht, die solche Fahrten bis 20 Km/h (UND NICHT 25 Km/H!!) einschließt, ...



m.w. interessiert das die Betriebshaftpflicht nen feuchten - die Anhänger sind über das Zugfahrzeug versichert solange sie angekuppelt werden.
Die Betriebshaftpflicht springt erst ein wenn der Wagen abgehängt wird (und z.b. von nem Honk per Hand gegen ein Fahrzeug geschoben wird)

GRuss

Kami


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Alberich
Beitrag 12.09.2009, 18:54
Beitrag #12


Neuling


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Schön, der Plan B! Ich werd es tatsächlich ruhiger angehen, mich nach nem Tieflader erkundigen, den Transport auf jeden Fall nicht über´s Knie brechen.
Nochmals vielen Dank und einen schönen Abend!

Alberich
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Gast_Bernie_*
Beitrag 12.09.2009, 19:03
Beitrag #13





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@KAMI, FALSCH!!
Denn z.B. Radlader (mit zugelassene Anhängereinrichtung) und Trecker samt Anhänger bis bauart bedingt 20 Km/h Höchstgeschwindigkeit sind via Betriebshaftpflicht versichert!!
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Kami
Beitrag 12.09.2009, 19:08
Beitrag #14


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Zitat (Bernie @ 12.09.2009, 21:03) *
@KAMI, FALSCH!!
Denn z.B. Radlader (mit zugelassene Anhängereinrichtung) und Trecker samt Anhänger bis bauart bedingt 20 Km/h Höchstgeschwindigkeit sind via Betriebshaftpflicht versichert!!



radlader stimmt - trecker nicht

Gruss

Kami


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Manila
Beitrag 13.09.2009, 09:26
Beitrag #15


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Die meisten Radlader laufen doch nur 20 km/h als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" und dürfen gar keine Anhänger ziehen.
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Gast_Bernie_*
Beitrag 13.09.2009, 09:43
Beitrag #16





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Falsch!
Sie dürfen es denoch, wenn in BE eine zugelassene AHK eingetragen ist, die schon bei Neukauf als Option erhältlich ist!
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Manila
Beitrag 13.09.2009, 11:23
Beitrag #17


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wenn ein Radlader nur bis 20 km/h läuft dann hat er in der Regel keine Kennzeichen... Mich würde mal interessieren ob die Dinger überhaupt versichert sind.
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JTH
Beitrag 13.09.2009, 11:30
Beitrag #18


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über die Betriebshaftpflicht. Auf dem Radlader ist dann ein Firmenschild anzubringen.


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cybershadow
Beitrag 13.09.2009, 12:20
Beitrag #19


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Sehr interessant wird das Thema, wenn sich Privatleute Baumaschinen leihen. Ein Bekannter von mir hat sich zum Anlegen seines Gartens einen Radlader gemietet um damit Mutterboden zu verteilen. Dabei hat er den Gartenzaus des Nachbarn plattgemacht und nacher festgestellt, dass er völlig unversichert war. Wäre es nicht der Gartenzaun, sondern der Neuwagen oder sogar der Sohn des Nachbarn gewesen, hätte er ein echtes Problem gehabt.
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JTH
Beitrag 13.09.2009, 12:29
Beitrag #20


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Oftmals besteht die Beste Versicherung aus ausreichendem Können und genügender Vorsicht. laugh2.gif


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Kuli
Beitrag 14.09.2009, 00:00
Beitrag #21


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Zitat (Manila @ 13.09.2009, 12:23) *
wenn ein Radlader nur bis 20 km/h läuft dann hat er in der Regel keine Kennzeichen... Mich würde mal interessieren ob die Dinger überhaupt versichert sind.

Muss eigentlich..
Ich hatte auch schon eine unangenehme Begegnung mit sonem Ding, welches meinen Firmenwagen auf der linken Seite aufgeschlitzt hat, als er links aus der Grundstücks-/Baustellenausfahrt kam shutup.gif
Wär ich ein paar Zentimeter weiter links gefahren, dann

Kommentar des Fahrers: "Du musst besser aufpassen, ich seh doch nix, wenn ich da rausfahr" ranting.gif
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JTH
Beitrag 14.09.2009, 06:19
Beitrag #22


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Zitat (Kuli @ 14.09.2009, 02:00) *
"Du musst besser aufpassen, ich seh doch nix, wenn ich da rausfahr" ranting.gif


Famous last words...


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Monny
Beitrag 14.09.2009, 12:03
Beitrag #23


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der TE hat doch geschrieben, dass das Ding 2,5m x 6m misst. Das passt locker auf einen PKW-Anhänger.


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Gruss,
Monny

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entsorge kostenlos Kurzhauber-Teile ;)
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Kami
Beitrag 14.09.2009, 12:09
Beitrag #24


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Zitat (cybershadow @ 13.09.2009, 14:20) *
Sehr interessant wird das Thema, wenn sich Privatleute Baumaschinen leihen. Ein Bekannter von mir hat sich zum Anlegen seines Gartens einen Radlader gemietet um damit Mutterboden zu verteilen. Dabei hat er den Gartenzaus des Nachbarn plattgemacht und nacher festgestellt, dass er völlig unversichert war. Wäre es nicht der Gartenzaun, sondern der Neuwagen oder sogar der Sohn des Nachbarn gewesen, hätte er ein echtes Problem gehabt.



deswegen sollte man darauf achten das die eigene Privathaftpflciht fahrten mit solchen Gerätschaften abdeckt.

Gruss

Kami


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