Unbegrenzt > 100 km/h > Blitzer |
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Unbegrenzt > 100 km/h > Blitzer |
11.09.2009, 13:37
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50493 |
mir ist vor ein paar Wochen folgendes passiert. Ich war unterwegs auf der BAB 8 Neunkirchen in fahrtrichtung Saarlouis, dort gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Offensichtlich wurde jedoch auf dieser Strecke, ca. 300m vor der Sulzbachtalbrücke, neulich eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt. Mann kommt vom unbegrenzten Bereich angeflogen (3-spurig) udn plötzlich "Tada" ne 100er Begrenzung. Jetzt kommts noch besser, nur knapp 200m nach dem 100er Schild ein Blitzer. Natürlich wurde ich mit 58 km/h zuviel geblitzt Jetzt meine Frage, ist eine Begrenzung von unbegrenzt auf 100 (bei Nässe sogar auf 80 km/h) zulässig? LG Sven |
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11.09.2009, 13:45
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21790 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... Jetzt meine Frage, ist eine Begrenzung von unbegrenzt auf 100 (bei Nässe sogar auf 80 km/h) zulässig? Ja, das IST zulässig. Und wenn Du jetzt behauptest, man KÖNNE nicht rechtzeitig vor einem "100"-Schild auf 100 km/h abbremsen, dann argumentierst Du genau im Sinne derjenigen, die bei uns ein generelles Tempolimit haben wollen . Außerdem: Gemessen wurde ja nicht AM Schild, sondern - wie Du schreibst - etwa 200 m dahinter. Zumindest bis DAHIN sollte man es geschafft haben, seine Geschwindigkeit auf ein bezahlbares Maß herunterzuregeln. Doc P.S.: Willkommen im Club... -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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11.09.2009, 13:56
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50493 |
Ich würd gern mal son Politiker der solche Gesetze zulässt mitnehmen...
1x bei 250 auf die bremse latschen bis auf 100 oder 80 und 1x bei 250 vom Gas gehen und auf 100 ausrollen lassen Und dann wäre ich auf seine Meinung gespannt was denn nun im Sinne aller besser is^^ PS: Bekomm ich jetzt nen Clubausweis "Die StVO behindert meinen Fahrstil"? |
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11.09.2009, 14:02
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4564 |
Zitat 1x bei 250 auf die bremse latschen bis auf 100 oder 80 Wenn Du das nicht kannst, dann fährst Du zu schnell. (Oder Du hast zu schlechte Augen) -------------------- Gruß, Andreas
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11.09.2009, 14:08
Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 11.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50493 |
Meinte damit nur das es wohl gefährlicher ist als langsam ausrollen zu lassen... aber Naja..
Mal noch ne Frage, der Wagen ist auf meine Mutter zugelassen und die hat nun auch das Foto bekommen mit nem Schreiben in dem sie den Fahrer (also mich) eintragen soll und dann an die Behörde zurückschicken. Soll sie das tun oder aussage verweigern? (Ich wohne nicht bei ihr) Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 11.09.2009, 14:16
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht.
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11.09.2009, 14:22
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 673 Beigetreten: 01.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33622 |
Ich würde den Brief überhaupt nicht zurückschicken und abwarten, was passiert.
BTW: Das mit dem Ausrollen sehe ich übrigens ähnlich, aber irgendwo muss man ja nunmal auch die Grenze ziehen, und das ist nunmal am Schild. Und die Cops werden schon wissen, warum sie da und nicht woanders stehen. Es soll sich ja auch lohnen. Mir ist das gleiche wie dir übrigens letztes Jahr passiert, allerdings mit , daher konnte es mir herzlich egal sein. |
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11.09.2009, 14:44
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 13616 Beigetreten: 23.12.2004 Wohnort: HMS Lydia, Süd-Pazifik Mitglieds-Nr.: 7401 |
1x bei 250 auf die bremse latschen bis auf 100 oder 80 und 1x bei 250 vom Gas gehen und auf 100 ausrollen lassen Und dann wäre ich auf seine Meinung gespannt was denn nun im Sinne aller besser is^^ Hallo Chilled, Dein Denkfehler liegt wie folgt: Wenn Du mit 250 über die Autobahn fährst, dann mußt Du schon in der lage sein, ziemlich vorausschauend zu fahren. Dann aber erkennst Du auch rechtzeitig, daß ein Tempolimit naht, und DANN kannst Du Dich auch schon vorher rechtzeitg ausrollen lassen, sodaß Du am Schild auf Tempo 100 bist. Wo also ist das Problem? Du meinst, man könne nicht so vorausschauend fahren? Dann warst Du zu schnell für Deine Verhältnisse. Mensch, statt des Schildes hätte da auch eine Frau am Steuer eines roten Kleinwagens sein können. Was hättest Du dann gemacht? Oder aber: Da hätte ja auch ein Kind laufen können. Also: Nicht schnelelr fahren, als Du gucken kannst! Zitat dann argumentiers Du genau im Sinne derjenigen, die bei uns ein generelles Tempolimit haben wollen Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig! Viele Grüße, H.H. -------------------- Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
----------- "Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt. |
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11.09.2009, 15:00
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26599 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Mensch, statt des Schildes hätte da auch eine Frau am Steuer eines roten Kleinwagens sein können. die Defa-Frau mit ihrem Kind? Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Gast_Georg_g_* |
11.09.2009, 15:07
Beitrag
#9
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Guests |
Bekomm ich jetzt nen Clubausweis "Die StVO behindert meinen Fahrstil"? Du bekommst hier im Forum auf jeden Fall von manchen Teilnehmern eine Urkunde, mit der bestätigt wird, dass du zu schnell warst, um noch auf das Kind reagieren zu können, das auf dem linken Fahrstreifen lief. Und wie wir alle wissen, ist es für Kleinkinder typisch, dass sie auf Autobahnen - und dort besonders auf dem linken Fahrstreifen - spazieren gehen. Und wenn jemand meint, dass man beim Anblick einer Geschwindigkeitsbegrenzung durch Ausrollenlassen noch rechtzeitig von 250 km/h auf 100 km/h kommt oder anderenfalls die Augen angeblich zu schlecht seien, dann vermute ich, dass derjenige, der diese Meinung vertritt, noch nie schneller als 120 km/h gefahren ist - dann reicht Ausrollenlassen nämlich tatsächlich aus. Ich würde jetzt den Anhörungsbogen erst mal nicht zurücksenden. Und falls es nicht gelingen sollte die Fahrerfeststellung zu vermeiden, dann könnte man Einspruch einlegen, um zumindest ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen. Bei einer Reduzierung von "unbeschränkt" auf 100 km/h ohne Geschwindigkeitstrichter und einer Kontrolle ca. 200 m nach Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung halte ich es nicht für ganz abwegig ein Abweichen vom Regelfall anzunehmen, was wiederum ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen könnte. |
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11.09.2009, 15:47
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21790 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
.. Meinte damit nur das es wohl gefährlicher ist als langsam ausrollen zu lassen... Wenn DAS der Maßstab für die Bußgeld-Bemessung wäre, würde das bedeuten: 200 m nach einer "Tempo 100"-Stelle wird geblitzt. - Wer mit konstant 130 durchfährt, zahlt 100,- € und kriegt 3 Punkte, - Wer aber mit 250 ankommt und auf 150 ausrollen lässt, bleibt straffrei??? ... oder aber: Da hätte ja auch ein Kind laufen können. Wer ZUERST das DEFA-Kind erwähnt, hat VERLOREN!!!! Zitat Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig!Achtzig! H.H. Doc P.S.: BAUSTELLEN werden auf Autobahnen in der Regel 2 km vorher angekündigt. Zwar nur mit Zeichen 123, aber der Insider weiß schon, was ihn erwartet: Tempo 80, linker Fahrstreifen gersperrt für mehr als 2 m Breite und Überholverbot für Lkw über 3,5 t, Busse und Pkw-Gespanne. Leider sind solche Vorankündigungen bei anderen Geschwindigkeitsbeschränkungen NICHT üblich, obwohl die StVO das hergeben würde. Da lobe ich mir die "Verkehrsregel" beider Bahn: - jede Geschwindigkeitsbeschränkung wird 1000 m vorher angekündigt, - die herabgesetzte Geschwindigkeit gilt dann AB dem nächsten Schild (und zwar KONSEQUENT mit NULL TOLERANZ), - Die Geschwindigkeitsbeschränkung wird AB der GEFAHRENSTELLE eingerichtet - und nicht mit Rücksicht auf späte Bremser schon 300 m vorher... -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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11.09.2009, 16:34
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1287 Beigetreten: 27.06.2009 Wohnort: Vechelde Mitglieds-Nr.: 49185 |
Da lobe ich mir die "Verkehrsregel" beider Bahn: - jede Geschwindigkeitsbeschränkung wird 1000 m vorher angekündigt, Da vergleichst Du aber Äpfel mit Birnen. 1. Schienenfahrzeuge haben einen wesentlich längeren Bremsweg 2. Schienenfahrzeuge fahren auf eigener Trasse und müssen auf dieser im Regelfall nicht mit plötzlich auftretenden Hindernissen/Geschwindigkeitsbegrenzungen rechnen -------------------- Signaturen sind überflüssig
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11.09.2009, 16:44
Beitrag
#12
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21790 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... 2. Schienenfahrzeuge fahren auf eigener Trasse und müssen auf dieser im Regelfall nicht mit plötzlich auftretenden Hindernissen/Geschwindigkeitsbegrenzungen rechnen Na und? Wenn auch auf Autobahnen etwa 1 km vor einer "Langsamfahrstelle" mit 80 km/h eine entsprechende Vorankündigung stünde, könnte man sich den ganzen Trichter mit 120 - 100 - 80 - 80 sparen, und auch ein wirklich schneller Fahrer brauchte nur minimal zu bremsen. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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11.09.2009, 17:17
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1324 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 |
Wer mit Richtgeschwindigkeit 130 km/h unterwegs ist, der kann beim erblicken des 100 Km/h Schild bequem ausrollen lassen. Bis zum Blitzer 200 m hinter dem Schild muß er eigentlich schon wieder etwas Gas geben, wenn er dort mit 100 km/h vorbei fahren will. Und auf Richtgeschwindigkeit sind die Geschwindigkeitstrichter ausgelegt mit ausreichend Reserve.
Wer schneller fährt als Richtgeschwindigkeit tut dies auf absolut eigenes Risiko. In dem Fall muß der Fahrer je nach gefahrerener Geschwindigkeit mehr oder wenig stark abbrensen. Ich bin auch manchmal mit 200 km/h, wenns gut geht auch mal noch 10 mehr, unterwegs. Ich habe aber trotzdem noch nie eine Vollbremsung hinlegen müssen bei einer plötzlich auftauchenden Geschwindigkeitsbeschränkung. In der Regel beginnt das ja mit 120 km/h. Wenn also in weiter Ferne ein rundes Schild auftaucht mit roten Rand, mehr kann ich von so weit weg noch nicht sehen, dann gehe ich sofort vom Gas und lass rollen. Wenn dann das Schild genau erkennbar ist bin ich schon mindestens auf 160 km/h oder noch weiter runter. Und dann ein bischen bremsen und man schafft das locker und ungefährlich bis zum Beginn der Beschränkung. Das Problem ist doch, dass viele Schnellfahrer voll drauf bleiben bis zum Schild und dann erst beginnen die Geschwindigkeit zu vermindern. Dann reichen die 200 m bis zum Blitzer natürlich nicht mehr... -------------------- |
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11.09.2009, 17:42
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
Da vergleichst Du aber Äpfel mit Birnen. Nicht wirklich. Er vergleicht nur rechtzeitige Ankündigungen mit plötzlichen Überraschungen. Auch wenn sich der TE zuallererst an die eigene Nase fassen muß, hat er doch recht daß es verkehrssicherheitstechnisch kontraproduktiv ist hier eine Gewaltbremsung hinzulegen. Bank- und Flenskontentechnisch ist es aber anzuraten. Und mal so unter uns: Nix gegen sinnvolle Limits, nix gegen gemäßigte Verkehrsüberwachung. Aber - ein einzelnes 100er Schild auf einer unlimitierten BAB und 200 m dahinter der Blitzer, das hat - na ja - zumindest ein kleines "Gschmäckle".... -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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11.09.2009, 18:09
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 362 Beigetreten: 14.12.2007 Mitglieds-Nr.: 38972 |
Völlig OT:
@Hornblower Könntest du eventuell deinen achtzig-Appell irgendwo in der Mitte umbrechen? Der passt so nicht mehr auf meinen Monitor und nun muss ich dauernd quer scrollen, bis die Seite hier endlich durch ist. Du weißt ja um dieses mein Problem... Ich seh grad, der Captain kann wohl nicht mehr editieren. Wäre dann vielleicht ein Mod so lieb? -------------------- Ich bin wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich! |
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11.09.2009, 18:36
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Auch wenn sich der TE zuallererst an die eigene Nase fassen muß, hat er doch recht daß es verkehrssicherheitstechnisch kontraproduktiv ist hier eine Gewaltbremsung hinzulegen. Aber auch da kommt der Eigenenasengriff wieder ins Spiel: Die Gewaltbremsung tut nur Not, wenn man selbst so schnell fährt, dass man nicht mehr anders reagieren kann. Die Möglichkeit, mit einer humanen Verzögerung zu Verlangsamen, nimmt man sich selbst. In dem Moment, in dem man für sich persönlich die Entscheidung trifft, sich über die allgemein empfohlenen 130km/h hinwegzusetzen. Mit jedem km/h ein Stück mehr. Aber - ein einzelnes 100er Schild auf einer unlimitierten BAB und 200 m dahinter der Blitzer, das hat - na ja - zumindest ein kleines "Gschmäckle".... Naja... Zu den 200m "hinterm Schild" kommen ja noch X Meter vorm Schild. Das wird ja nicht hingezaubert, sondern ist in der Regel hundert bis 500m vorher zu sehen. Also erheblich mehr als 200m zum reagieren. Ohne hier etwas über die Sichtbarkeit des Schildes zu wissen, ohne zu wissen, ob da vielleicht gar eine wie auch immer geartete Gefahrenstelle, womöglich mit Unfallhäufung, ist, lässt sich da imho keine Aussage über ein "Gschmäckle" treffen... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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11.09.2009, 19:59
Beitrag
#17
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 09.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50471 |
Also ich versteh dich "Chilled".
Alle anderen, findet euch damit ab das wir in Deutschland NOCH NICHT das allgemeine Tempolimit haben, ok? D.h. auch wenn der gute Mann 220km/h fährt...es ist sein gutes Recht. Für alle deren Mühlen leider nicht so schnell fahren, ich kann verstehen das IHR das 100 Schild schon soweit vorher seht, dass ihr rechtzeitig abbremsen könnt. Aber wenn ich z.B.!!!!! mit 220km/h ankomme, dann könnte ich in der Theorie mein Auto schon rechtzeitig VOR der Begrenzung auf 100km/h bringen, aber das wäre mit einer Art Notbremsung vergleichbar und so einen ... sorry, Scheiß mach ich mit sicherheit nicht, damit ich nicht den Porschefahrer hinter mir im Heck habe. Also immer ganz ruhig mit "fahr doch gleich langsamer"....ER DARF ES! Für eine Frau mit Kind die zufällig auf der Autobahn spazieren geht oder gerade mit 60km/h links fährt mache ich gerne ein Vollbremsung, aber nicht für ein Straßenschild. Ich bin überzeugt, dass jeder Richter zu deinen gunsten entscheiden würde, denn es ist (ich sag das gerne wie man merkt) dein gutes Recht so schnell zu fahren wie du willst und man kann von dir nicht verlangen, dass du so stark bremst dass du dich und andere in Gefahr bringst. Zu meiner eigenen Fahrweise muss ich sagen, ich sehe natürlich ein Begrenzungsschild sehr früh (zwar nicht was drauf steht, aber früh) und wenn es nicht wie in deinem Fall von unbegrenzt auf 100km/h runter geht, dann geht das mit leichtem Bremsen vollkommen klar. Aber ich kann auch verstehen, wenn man es manchmal nicht gleich sieht und dann von 220 auf 100 ist zu übertrieben. In einem Punkt gebe ich euch aber doch recht....wer sagt er habe das Schild eventuell aufgrund einer kurve oder kuppe nicht gesehen und konnte deshalb nicht rechtzeitig bremsen fährt extrem fahrlässig, denn das Schild hätte auch ein Unfall oder Stauende sein können und dann knallts. Ich meins ja nicht böse, aber kommt doch nicht als mit "fahr 130 und dann hast du das problem nicht".....es sind bald wahlen, dann könnt ihr euch auslassen. Ihr braucht es keinem 10x zu erklären, das weiß auch jeder selbst, nur es ist und bleibt (vorerst) SEIN GUTES RECHT! |
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11.09.2009, 20:08
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
D.h. auch wenn der gute Mann 220km/h fährt...es ist sein gutes Recht. Diese Recht entbindet aber niemanden von der Pflicht, die allgemeinen Anordnungen zu beachten (in diesem Fall: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100km/h ab dem Schild). Wie er das realisiert, ist sein Problem. Und wenn er nicht in der Lage ist, die Geschwindigkeit rechtzeitig durch Bremsen zu reduzieren, dann verstößt er bei seiner Fahrt mit 200km/h wohl gegen Zitat (§3 Abs. 1 StVO) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. … Aber wenn ich z.B.!!!!! mit 220km/h ankomme, dann könnte ich in der Theorie mein Auto schon rechtzeitig VOR der Begrenzung auf 100km/h bringen, aber das wäre mit einer Art Notbremsung vergleichbar Ich kann beim Anblick des Schildes von 220 auf 100 abbremsen, ohne daß es sich um eine "Art Notbremsung" oder auch nur sowas Ahnliches handelt. Die Zauberformel nennt sich vorauschauendes Fahren. -------------------- |
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11.09.2009, 20:10
Beitrag
#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 7 Beigetreten: 09.09.2009 Mitglieds-Nr.: 50471 |
Aber wenn ich z.B.!!!!! mit 220km/h ankomme, dann könnte ich in der Theorie mein Auto schon rechtzeitig VOR der Begrenzung auf 100km/h bringen, aber das wäre mit einer Art Notbremsung vergleichbar Ich kann beim Anblick des Schildes von 220 auf 100 abbremsen, ohne daß es sich um eine "Art Notbremsung" oder auch nur sowas Ahnliches handelt. Die Zauberformel nennt sich vorauschauendes Fahren. Ja, hab ich ja auch geschrieben, dass ich das so sehe. Außer wenn er sich entscheidet so schnell an einer unübersichtlichen Stelle zu fahren und deshalb das Schild nicht früh genug erkennt. Sonst geb ich dich 100%ig recht. Keine Frage. |
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11.09.2009, 20:12
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#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21790 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... ich sehe natürlich ein Begrenzungsschild sehr früh (zwar nicht was drauf steht, aber früh)... ... und Du kannst ziemlich sicher sein, dass auf dem Schild keine Zahl steht, die größer als 130 ist. "140" gibt es nämlich bisher nur als Matrix-Zeichen auf den großen Schilderbrücken, und das - soviel ich weiß - auch nur auf der A2 im Raum Hannover. Auch ich bin direkt am Schild nur selten auf den geforderten Wert runter. Aber es wird ja auch NIE direkt am Schild gemessen, sondern fast immer mindestens 150 m dahinter. Und wer 150 m hinterm Schild noch SO viel zu schnell ist, dass er sich ein Fahrverbot einfängt, der hat schlicht und einfach zu hoch gepokert - und das mit dem Nicht-Bremsen-Können ist, mit Verlaub, nichts anderes als ne blöde Ausrede. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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11.09.2009, 21:41
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24390 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Chilled,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Bist Du Dir wirklich sicher, dass tatsächlich nach dem ersten Schild gemessen wurde? Das ist nämlich gerade auf der BAB und erst recht dann, wenn vorher gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung war, absolut unüblich und m. E. auch unverständlich. Gab es vorher tatsächlich keine Hinweisschilder, z. B. Baustelle o.ä.? Sollte es tatsächlich so sein, wie Du es beschreibst, finde ich den Ort der Messung schon sehr unglücklich gewählt. Nichtsdestotrotz muss ich eines loswerden: Wenn man vorausschauend fährt, kann man nicht nur schon von weitem an den Schildern erkennen, dass dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung kommt, sondern auch am Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer, die sich vor einem befinden. Wenn ich von weitem sehe, dass an einer ganz bestimmten Stelle weit vor mir mehrere Fahrzeuge ihre Bremslichter aufleuchten lassen, werde ich garantiert nicht mit Höchstgeschwindigkeit weiterfahren, sondern schon mal sehr viel langsamer werden, denn irgendeinen Grund hat so ein kollektives Bremsmanöver in aller Regel. Leider erlebe ich so etwas selber auch oft genug, wenn ich auf der linken Fahrspur einen Unfall aufnehme: Die meisten VT bremsen rechtzeitig ab, aber manche (zensiert) meinen, es reicht aus, dann abzubremsen, wenn man das weiße im Auge des Polizeibeamten sehen kann. Diese dürfen sich nicht wundern, wenn mit gleichen Waffen zurück geschossen wird. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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12.09.2009, 05:56
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Nur, daß man unsere "Geschosse" mit bloßem Auge nicht sehen kann...
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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12.09.2009, 11:14
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Mann kommt vom unbegrenzten Bereich angeflogen (3-spurig) udn plötzlich "Tada" ne 100er Begrenzung. Ich glaube kaum, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung "plötzlich" da war. Denn bei Baustellen kommt auf der Autobahn erst in 2 km Entfernung, dann noch einmal in 800 m Entfernung der Hinweis auf eine Baustelle. Diese beginnt dann mit 100 km/h. Du warst also bei entsprechender Aufmerksamkeit sehr wohl auf die Baustelle vorbereitet. Nur wenn die Vorwarnung fehlt hast Du gute Chancen, aus der Sache herauszukommen. -------------------- |
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12.09.2009, 12:01
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3867 Beigetreten: 27.01.2006 Wohnort: Mal hier, mal da Mitglieds-Nr.: 16344 |
@Achim, welche Baustelle? Davon hat der TE nichts geschrieben
-------------------- Stau ist nur hinten am Ende blöd, vorne geht es.
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12.09.2009, 12:11
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6059 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
Nix gegen sinnvolle Limits, nix gegen gemäßigte Verkehrsüberwachung. Aber - ein einzelnes 100er Schild auf einer unlimitierten BAB und 200 m dahinter der Blitzer, das hat - na ja - zumindest ein kleines "Gschmäckle".... Nehmen wir mal an, es wäre tatsächlich an der Gefahrenstelle geblitzt worden. Sollen denn die Schnellfahrer nun schon 500m vor der Gefahrenstelle gegängelt werden mit Schildern wie 120km/h etc.? Kann man die nicht selbstverantwortlich ihren Verzögerungsvorgang gestalten lassen? Insofern ist es doch gut dass "nur" 200m Autobahn unnötig auf 100km/h beschränkt sind. |
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12.09.2009, 12:36
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
@Achim, welche Baustelle? Davon hat der TE nichts geschrieben Ja, in diesem Fall fangen wir selbstverständlich mit einer 130 km/h an. Das Ergebnis wäre dann das gleiche. -------------------- |
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12.09.2009, 16:03
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 26.09.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 37028 |
Auch wenn sie rechtens sein mag, ist solch eine Konstellation doch gefühlt nur "Abzocke" ... falls der Sinn offiziell die Entschärfung einer Gefahrenstelle sein sollte, so wurde das Ziel doch verfehlt.
Als Autofahrer ist man gewöhnt, dass solche Temporeduzierungen auf freigegebenen Autobahnen durch ein 120er Schild "vorangekündigt" werden: Man sieht das 120er Schild, geht vom Gas, bremst relativ entspannt runter und wird durch das dann kommende 100er Schild darüber aufgeklärt, dass es mit der gebotenen Temporeduzerung auch ernst gemeint ist. Mag sein, dass die 130er-Fraktion mit guten Augen das 100m-Schild schon aus großer Entfernung erkennt, aber der schneller fahrende Linksfahrer hat u.U. etliche andere, für ihn in dem Moment wichtigere Sachen zu beobachten ... also z.B. die Verkehrssituation vor (Links-Rüberzieher) und hinter ihm. Natürlich bekommt er auch die Tempo-Schilder mit, aber manchmal erst, wenn sie etwas näher herangekommen ist, da er nicht ständig den Horizont nach auftauchenden Temposchildern absuchen kann. Dazu kommt dann noch die Entscheidungssekunde, ob man das Bussgeld oder den Auffahrunfall durch den Wagen hinter einem wählt ... Wie gesagt, wohl rechtens, aber auch praxisfremd und daher gefährlich. |
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12.09.2009, 16:11
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Immer der ducht hinterher fahrende. Der Unfall resultiert nicht aus der starken Bremsung, sonder aus dem mangelnden Sicherheitsabstand. AUch der hinterher fahrende Autofahrer hat am Schild die Geschwindigkeit einzuhalten. also hat auch er zu bremsen.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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12.09.2009, 20:53
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#29
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24390 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Sector,
........aber der schneller fahrende Linksfahrer hat u.U. etliche andere, für ihn in dem Moment wichtigere Sachen zu beobachten ... also z.B. die Verkehrssituation vor (Links-Rüberzieher) und hinter ihm. das ist doch genau das, was ich sage: Wenn ich weit vor mir sehe, dass bei mehreren Fahrzeugen die Bremslichter aufleuchten, was an der oben beschriebenen Stelle mit Sicherheit so gewesen ist, wenn einigermaßen Verkehr herrschte, dann müssen bei mir doch sämtliche Alarmlampen aufleuchten. Leuchten diese Lämpchen bei mir auf, vermindere ich automatisch die Geschwindigkeit, und ich werde noch aufmerksamer schauen, was vor mir passiert. Geht es Dir anders? Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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12.09.2009, 22:18
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#30
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 799 Beigetreten: 26.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26828 |
Als Autofahrer ist man gewöhnt, dass solche Temporeduzierungen auf freigegebenen Autobahnen durch ein 120er Schild "vorangekündigt" werden: Man sieht das 120er Schild, geht vom Gas, bremst relativ entspannt runter und wird durch das dann kommende 100er Schild darüber aufgeklärt, dass es mit der gebotenen Temporeduzerung auch ernst gemeint ist. Ich weiß nicht, ob man sich immer darauf verlassen darf / sollte, dass immer ein freundliches 120-er Schild zuir Vorwarnung da ist. Mir ist mal folgendes passiert: Zuerst freie fahrt für freie Bürger - dann eine Schilderbrücke mit 60 km/h Ja, wäre bei der Schilderbrücke ein Blitzer gewesen, dann wäre ich auch ne Weile zu Fuß gegangen. Nach der Brücke eine Kurve und danach ein Stauende. Aber bis zum Stauende war ich dann so langsam, dass ich zwar hart bremsen musste aber noch problemlos zum Stehen kam. Wenn jetzt die Versammelte Forengemeinde sagt, ich hätte da bestimmt etwas übersehen - kann sein, dann war's wohl so. Was ich damit sagen möchte - solche Gewohnheiten (das erste Schild kann nur 120 sein) können auch ins Auge gehen. |
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12.09.2009, 22:20
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#31
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24390 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Charly70,
von unbeschränkt auf 100 km/h kommt (leider) auf der BAB schon mal vor, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es von unbeschränkt auf 60 km/h geht. Sollte dem tatsächlich so sein, hat im Vorfeld schon mal jemand einen großen Fehler gemacht. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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12.09.2009, 22:26
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#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
und wird durch das dann kommende 100er Schild darüber aufgeklärt, dass es mit der gebotenen Temporeduzerung auch ernst gemeint ist. Soso, ernst gemeint ist's erst ab dem zweiten Schild Genau das ist das Problem, es gibt Menschen, die einem (ersten) Schild keine große Bedeutung zumessen. Oder so schnell fahren, dass sie auf das erste Schild nicht mehr reagieren können. Also zu schnell Und damit diese paar Kasper nicht (unbegründet) herumjammern, sollen jetzt nen halben Kilometer vorher schon Tempolimits aufgestellt werden - und damit all diejenigen, die die Schilder respektieren, ausgebremst werden? Wie wichtig (oder uneinsichtig) muss man sein, um für sich ein "da kommt gleich ein Schild-Hinweisschild" zu benötigen? von unbeschränkt auf 100 km/h kommt (leider) auf der BAB schon mal vor, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es von unbeschränkt auf 60 km/h geht. Sollte dem tatsächlich so sein, hat im Vorfeld schon mal jemand einen großen Fehler gemacht. Wenn da ein Unfall (mit sich anbahnendem Rückstau an unübersichtlicher Stelle) stattgefunden hat, und kurz davor eine Schilderbrücke mit diesen tollen neuen Leucht-Zeichen steht: Warum nicht? Schaden kann es ja keinem... "60" ist da bestimmt besser als die Brücke aus zu lassen oder "120" anzuzeigen... Bestimmt wurden auch die eventuell vorhandenen vorherigen Zeichen als Geschwindigkeitstrichter eingerichtet - aber wenn er da schon vorbei war, konnte er die nimmer sehen... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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13.09.2009, 00:52
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#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1162 Beigetreten: 03.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47183 |
In so einem Fall zeigen die mir bekannten Schilderbrücken Vz. 124 und keine Geschwindigkeitsbegrenzung an, und bei einer Schilderbrücke mit Vz. 124 gehen bei mir alle Alarmglocken an, weil dann i.d.R. innerhalb der nächsten Kilometer stehende Fahrzeuge folgen.
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13.09.2009, 05:43
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#34
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21790 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... Sollte dem tatsächlich so sein, hat im Vorfeld schon mal jemand einen großen Fehler gemacht... Nicht unbedingt:Diese Schilder werden manchmal umgeschaltet. Im vorliegenden Fall KÖNNTE folgendes gewesen sein: - Es ist überall freie Fahrt; - Plötzlich wird ein Stau bei Kilometer "X" gemeldet; - es wirdam der Schlderbrücke unmittelbar vor demStau "60" angeordnet; - An den Brücken davor wird der Verkehrs schon mal runtergebremst. Alles soweit korrekt - nur nicht für diejenigen, die gerade während des Umschaltens die VORletzte Brücke schon passiert haben. Schön ist auch folgende Situation, die ich mal auf der A3 zwischen Nürnberg und Kreuz Erlangen/Fürth erlebt habe: - Angezeigt wird "100" für alle Spuren, - Es wird umgeschaltet auf "freue Fahrt" und Lkw-Überholverbot. Folge: Der Lkw der schon unter der betreffenden Brücke durch ist, weiß nix von einem Überholverbot, rechnet andererseits auch nicht damit, dass jemand mit 200+ angefegt kommt, derjenige, der mit 200+ angefegt kommt, weiß niichts von der Verkehrsregelung, die des Lkw-Fahrer zuletzt gesehen hat. Folge: Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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13.09.2009, 06:43
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#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
von unbeschränkt auf 100 km/h kommt (leider) auf der BAB schon mal vor, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es von unbeschränkt auf 60 km/h geht. Sollte dem tatsächlich so sein, hat im Vorfeld schon mal jemand einen großen Fehler gemacht. Wenn ich mit unserer Dach-Leuchtreklame vor einer unübersichtlichen Unfallstelle die Geschwindigkeitsbegrenzung anordne, so zumeist 60. Wir haben leider nur ein Fahrzeug zur Verfügung welches das Wechselverkehrszeichen hat. mit dem einen kann ich keinen Trichter aufbauen. Als Vorankündigung muß dann das Faltschild (Z 101 + Unfall) dienen. Aber dieses Teil interessiert den durchschnittlichen Autofahrer ja eh nicht... -------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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13.09.2009, 12:34
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#36
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6059 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 |
und wird durch das dann kommende 100er Schild darüber aufgeklärt, dass es mit der gebotenen Temporeduzerung auch ernst gemeint ist. Soso, ernst gemeint ist's erst ab dem zweiten Schild Genau das ist das Problem, es gibt Menschen, die einem (ersten) Schild keine große Bedeutung zumessen. Oder so schnell fahren, dass sie auf das erste Schild nicht mehr reagieren können. Also zu schnell Und damit diese paar Kasper nicht (unbegründet) herumjammern, sollen jetzt nen halben Kilometer vorher schon Tempolimits aufgestellt werden - und damit all diejenigen, die die Schilder respektieren, ausgebremst werden? Wie wichtig (oder uneinsichtig) muss man sein, um für sich ein "da kommt gleich ein Schild-Hinweisschild" zu benötigen? Man könnte aber in der Tat statt Geschwindigkeitstrichter auch Schilder mit 100km/h mit Hinweis "in 500m" aufstellen, ich fürchte nur, dass besagte Experten auf so ein Schild gar nicht reagieren |
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13.09.2009, 12:36
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#37
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Dann wissen sie, daß sie in 500m eine Vollbremsung machen müssen um weitere 200m später nicht geblitzt zu werden. Argumentation dann: "Es waren aber höchstens 480m..."
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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13.09.2009, 12:56
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#38
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24390 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, JTH, hallo, Doc aus Bückeburg,
bei euren Beispielen ist es aber so, dass dort mit Sicherheit keine Geschwindigkeitsbeschränkungen nach dem ersten Schild stattfinden, wie beim TE. Davon abgesehen: Bei den Schilderbrücken, die mir ad hoc einfallen, steht eigentlich immer vorher ein Blechschild mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung, damit eben nicht unvermittelt von unbegrenzt auf 60 km/h heruntergebremst wird. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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13.09.2009, 13:38
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#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Wie schon geschrieben, kann nur das eine Schild aufgestellt werden. da geht es idR von unbegrenzt auf 80 oder 60. Ein Trichter steht nicht zur Verfügung.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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13.09.2009, 19:49
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#40
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1324 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 |
Hallo, Charly70, von unbeschränkt auf 100 km/h kommt (leider) auf der BAB schon mal vor, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es von unbeschränkt auf 60 km/h geht. Sollte dem tatsächlich so sein, hat im Vorfeld schon mal jemand einen großen Fehler gemacht. Viele Grüße, Nachteule Doch, Nachteule, kommt in Notfällen schon mal vor und macht auch Sinn! Wenn die Verkehrsleitzentrale eine Meldung über einen plötzlichen Stau erhält, sei es durch Unfall oder andere Ursachen, dann wird nahe bei der Gefahrenstelle sofort auf 60 km/h, notfalls ohne jegliche Vorwarnung umgeschaltet. Im gleichen Augenblick wird davor ein Bremstrichter aufgebaut. Es kann also einige Fahrer treffen, die von einer Schilderbrücke mit "unbegrenzt" bis zur nächsten Brücke mit "60 km/h" + "Stau" konfrontiert werden. Da wird aber garantiert nicht unmittelbar dahinter geblitzt! Denn dies ist eigentlch nur eine sinnvolle dringende Warnung, dass da gleich ein Stau kommt, möglicherweise sogar unübersichtlich nach einer Kurve oder Kuppe. Und wenn man ganz plötzlich und unerwartet eine solche Beschränkung vor sich hat, dann ist es schon angebracht, so schnell wie möglich den 200er-Bereich zu verlassen! -------------------- |
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13.09.2009, 22:42
Beitrag
#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Mann kommt vom unbegrenzten Bereich angeflogen (3-spurig) udn plötzlich "Tada" ne 100er Begrenzung. Jetzt kommts noch besser, nur knapp 200m nach dem 100er Schild ein Blitzer. Natürlich wurde ich mit 58 km/h zuviel geblitzt
Also, wenn man das Schild schon gesehen hat und trotzdem noch 200 Meter danach mehr als echte 150 draufhatte, der hätte ja auch bei nem anderen Schild immer noch zuviel draufgehabt, von daher kein Mitleid. Klar, das "Kind" ist auf der AB etwas fehl am Platz. Nehmen wir ne Kuh/Wildschwein/Pferd, kommt immer wieder mal vor. Oder nen Unfall, 30 Sekunden vorher passiert, jetzt kommst du angeflogen... Ist doch das gleiche wie der Mindestabstand. Wenn einer nur auf den Abstand schaut zu dem Sprinter vor einem und der Sprinter wird durch den Aufprall auf ein Stauende seeehr abrupt abgebremst nützen einem 2 Sekunden auch nicht viel. Alles vorausschauend, und wenns nicht geht dann eben langsamer. Das kann bedeuten, daß obwohl theoretisch unbegrenzt praktisch sogar weniger als 130 km/h angebracht sind. Kenn ne Stelle auf der A7, da ist es je nach Höhe des Fahrzeugs und der Bepflanzung und dem Zusammenspiel von beidem öfters so. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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14.09.2009, 13:25
Beitrag
#42
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21790 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... Als Autofahrer ist man gewöhnt, dass solche Temporeduzierungen auf freigegebenen Autobahnen durch ein 120er Schild "vorangekündigt" werden: Man sieht das 120er Schild, geht vom Gas, bremst relativ entspannt runter und wird durch das dann kommende 100er Schild darüber aufgeklärt, dass es mit der gebotenen Temporeduzerung auch ernst gemeint ist... Ehrlich, ist das so "üblich"? Wir sind gestern Abend von Münster nach Bückeburg gefahren (A1 bis Osnabrück, dann A 30 bis Bad Oeynhausen, dann quer durch die Pampa) und ich habe mal verstärkt darauf geachtet: Ich habe auf der ganzen Strecke KEIN EINZIGES "120"-Schild gesehen. - Geschwindigkeitsbeschränkungen von "freie Fahrt" auf 100 km/h kamen IMMER ohne Vorwarnug, - Baustellen wurden IMMER 2 km vorher mit einem 123-Schild ("Baustelle") angekündigt, und IMMER begann der Geschwindigkeitstrichter mit "100". ... Klar, das "Kind" ist auf der AB etwas fehl am Platz. Nehmen wir ne Kuh/Wildschwein/Pferd, kommt immer wieder mal vor... Auch die Kuh oder der auf ein Hindernis prallende Sprinter sind fehl am Platze. Die TE gesteht ja zu, dass er bis zum 100-Schild durchaus HÄTTEbBremsen können, aber er hat keine zwingende Notwendigkeit für eine so starke Bremsung gesehen. Bei einer querstehenden Kuh wäre das selbstverständlich anders gewesen. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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14.09.2009, 14:11
Beitrag
#43
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 27.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50230 |
von unbeschränkt auf 100 km/h kommt (leider) auf der BAB schon mal vor, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es von unbeschränkt auf 60 km/h geht. Sollte dem tatsächlich so sein, hat im Vorfeld schon mal jemand einen großen Fehler gemacht. Hallo Nachteule, NEIN da hat KEINER einen "großen Fehler gemacht". Schilderbrücken werden zentral programmiert und NICHT so eingeschaltet, dass da erstmal 120 aufleuchtet, dann der Wechsel auf 100, dann auf 80, dann auf 60 ... SONDERN: bei Gefahr im Verzug gehen die alle auf einmal an und wenn du unter z.B. 5 schon durch bist, die JETZT 120, 100 oder 80, ... anzeigen (aber beim Durchfahren alle noch "dunkel" waren) dann kann es durchaus passieren, dass die Brücke, bei der du gerade bist, unmittelbar mit 60 aufleuchtet, weil das Stauende viel zu dicht ist, um da noch 120 zuzulassen bis alle was von den Problemen mitbekommen haben ... *) Und was noch schlimmer ist: das Stauende hinter der Kurve kann ROLLSTUHL für den Rest des Lebens bedeuten und nicht NUR 1 Monat zu Fuss laufen (+ 263.50 + ) wie der Blitzer in diesem Fall ... In der TE-Situation war aber wohl ein "festes" rot/weisses Blech-Schild montiert und da war ziemlich sicher mindestens ein 120er davor - aber da hat der TE wohl gerade seine Augen nicht zum Mittelstreifen gerichtet ... Vielleicht forderte die stark befahrene rechte/mittlere Fahrspur seine volle Aufmerksamkeit - oder das Klingeln des Mobiltelephons - oder er war sich so sicher, dass diese gewohnte Strecke keine Limits hat, dass er das Zeichen nicht bewusst wahrgenommen hat - oder hat es einer geklaut als Geschenk für den 120. Geburtstag ?? --- *) Das gilt so natürlich nur bei Stau / Unfall, weil Baustellen kommen ja nicht plötzlich - da gehen die Brücken dann schon so an, dass die 120er zuerst leuchten und die 100/80/60 mit Zeitverzögerung von ein paar Minuten eingeschaltet werden - allerdings muss man nach Verlassen eines Rast/Parkplatzes auch direkt mit einer 60 rechnen wenn während der Rast eingeschaltet wurde ... -------------------- Schöne Sprüche - leider nicht von mir sondern nur irgendwo aufgeschnappt:
- Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. - Gras wächst nicht schneller wenn man daran zieht. |
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14.09.2009, 14:15
Beitrag
#44
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 30304 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
- Baustellen wurden IMMER 2 km vorher mit einem 123-Schild ("Baustelle" angekündigt, und IMMER begann der Geschwindigkeitstrichter mit "100". Ungewöhnlich. Ich kenns hier in S-H auch nur so, daß der Trichter zum Baustellenbeginn mir 120 beginnt. -------------------- |
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14.09.2009, 14:57
Beitrag
#45
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24390 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Doc aus Bückeburg,
scheinbar kommt es jetzt in Mode, nicht mehr als erstes Schild ein 120er hinzustellen, wenn der unbegrenzte Bereich endet. Hallo, Chk, wie die Schilderbrücken funktionieren, weiß ich so einigermaßen Wie ich aber schon schrieb: Die Schilderbrücken, die ich kenne, stehen alle in einem Bereich, in dem eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht (in der Regel 100 bis 120 km/h). D. h.: Vorher steht schon ein stationäres Zeichen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung, und die Schilderbrücken regeln dann, ob 60, 80, 100 oder auch 120 km/h erlaubt sind. Geschwindigkeitsbeeinflussungsanlagen in einem Bereich ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, die von jetzt auf nachher auf 60 km/h umschalten können, sind mir nicht bekannt, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Zu den Fahrzeuglenkern, die mit hoher Geschwindigkeit auf unübersichtliche Kurven, auf ein Stauende oder eine Unfallstelle zufahren, sage ich lieber nichts, denn das würde einen Netiquetteverstoß hervorrufen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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14.09.2009, 16:07
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 124 Beigetreten: 27.08.2009 Mitglieds-Nr.: 50230 |
Die Schilderbrücken, die ich kenne, stehen alle in einem Bereich, in dem eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht (in der Regel 100 bis 120 km/h). D. h.: Vorher steht schon ein stationäres Zeichen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung, und die Schilderbrücken regeln dann, ob 60, 80, 100 oder auch 120 km/h erlaubt sind. Da muss ich mal nachprüfen, ob "meine" wirklich ALLE in <120 Bereichen stehen, ich meine aber, dass auch jetzt schon viele auf "unbegrenzt" Strecken stehen (macht irgendwie auch mehr Sinn weil sonst wäre VZ 274 - "120" an der Brücke ja eigentlich überflüssig - gilt durch das Blech ja sowieso - und VZ 282 - meist als Leuchtzeichen seitlich am Pfosten der Brücke als extra Leuchtzeichen angeordnet - wäre allemal Quatsch, wenn danach wieder eine mit Blech ausgeschilderte Beschränkung weiter gelten soll ...). ABER das viel weiter zu diskutieren ist angesichts der Tatsache, dass das Verkehrsministerium auf absehbare Zeit (ich meine "Agenda 2020" - kann mich aber irren) auf BAB garkeine "Blech-VZ 274" mehr haben will (nur noch Leuchtzeichen damit möglichst viel "unbeschränkt" möglich), nicht so wichtig, denn es gibt jedenfalls keine mir bekannte §§-Bestimmung, die zum Aufstellen eines Blechschildes vor einer Schilderbrücke verpflichten würde. Die Schilderbrücke kann vielmehr ausdrücklich ALLE VZ voll ersetzen, die sie (mit der Ausnahme weiss <=> schwarz wegen der ungeheuren Energieeinsparung und geringeren Blendung) korrekt darstellen kann ... Geschwindigkeitsbeeinflussungsanlagen in einem Bereich ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, die von jetzt auf nachher auf 60 km/h umschalten können, sind mir nicht bekannt, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Das direkte Einschalten ist (technisch) mit allen darstellbaren Geschwindigkeiten möglich. Ob es jeder Verantwortliche auch so macht (HELL=60) oder ob er erstmal alle auf 120 programmiert und dann schrittweise "runterschaltet" ist natürlich vor allem eine Frage der Abschätzung der Gefahrenlage, d.h. wie dringend ist es SOFORT alle auf <60 runterzubremsen - deswegen ja auch mein Kommentar mit den Baustellen wo man IMMER gut schrittweise runterschalten KANN, weil es ja keine akute Gefahrenlage gibt (die Baustelle ist idR tagelang vorher bekannt). Nicht unumstritten ist die Frage, ob man WÄHREND der Anzeige einer Geschwindigkeit UMschalten SOLL oder lieber erst (zeitversetzt) einschalten, wenn alle durchgefahren sind, die die vorherige Brücke noch "dunkel" gesehen haben und dann gleich auf die richtige Zahl. Das Umschalten hat den Vorteil, dass alle Brücken sofort erstmal 120 zeigen und damit die Schnellfahrer sofort von >200 auf 120-150 (30+ ist für manche immer noch zulässig ) reduzieren. Das zeitversetzte Einschalten hat den Vorteil, dass die Aufmerksamkeit sofort auf die "richtige" (endgültige) Zahl gelenkt wird und man das Umschalten nicht übersieht (allemal wichtig zur Doku bei "Blitzern", dass "richtige" Anzeige schon/rechtzeitig vor der Messung da war - da könnte UMschalten die ganze "Messreihe" hinfällig machen) ... -------------------- Schöne Sprüche - leider nicht von mir sondern nur irgendwo aufgeschnappt:
- Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. - Gras wächst nicht schneller wenn man daran zieht. |
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14.09.2009, 19:54
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21790 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 |
... Die Schilderbrücken, die ich kenne, stehen alle in einem Bereich, in dem eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht (in der Regel 100 bis 120 km/h)... Derjenige Bereich der A2, der faktisch eine Nord-Umgehung von Hannover ist, wird sowohl von Dortmund als auch von Berlin her mit Tempo 120 per Blechschild angefahren Die Schilderbrücken selbst zeigen alles Mögliche an: Ich kenne je nach Bedarf und Tageszeit: 60, 80, 100, 120 140 (jawohl!!!) und "freie Fahrt". Fährt man aus dem Bereich der Schilderbrücken wieder raus, gilt in Richtung Berlin wieder per Blechschild "120", und Richtung Dortmund per Blechschild zunächst "130" und sobald es ab Bad Nenndorf in die Berge geht, "120". Die "freie Fahrt" wird vorschriftsmäßig angezeigt, indem die erste Brücke des unbegrenzten Bereichs ein Zeichen 278 zeig und die weiteren Brücken dunkel sind. Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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14.09.2009, 21:40
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Das ist eigentlich noch schlimmer als ein wirklich versehentliches Übersehen.
Das ist reiner Vorsatz. Weil er gewöhnt ist, daß zuerst ein 120 kommt und das nur ernstgemeint ist wenn ein 100 folgt ist darf er 200 Meter nach einem 100er Schild noch mehr als echte 50 zuviel draufhaben? Rhetorische Frage, bringt nix wenn wir 2 uns da streiten, lassen wirs einfach. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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15.09.2009, 10:29
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 26.09.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 37028 |
[...] das ist doch genau das, was ich sage: Wenn ich weit vor mir sehe, dass bei mehreren Fahrzeugen die Bremslichter aufleuchten, was an der oben beschriebenen Stelle mit Sicherheit so gewesen ist, wenn einigermaßen Verkehr herrschte, dann müssen bei mir doch sämtliche Alarmlampen aufleuchten. Leuchten diese Lämpchen bei mir auf, vermindere ich automatisch die Geschwindigkeit, und ich werde noch aufmerksamer schauen, was vor mir passiert. Ja, da hast du natürlich recht ... das kann manchmal so "eindeutig" sein, muss aber nicht, wenn auf der linken Spur direkt vor dir weiter keiner ist und die 140er-Fraktion auf der Mittelspur auch nur Motorbremse macht. [...] Ich weiß nicht, ob man sich immer darauf verlassen darf / sollte, dass immer ein freundliches 120-er Schild zuir Vorwarnung da ist. Mir ist mal folgendes passiert: Zuerst freie fahrt für freie Bürger - dann eine Schilderbrücke mit 60 km/h Ja, wäre bei der Schilderbrücke ein Blitzer gewesen, dann wäre ich auch ne Weile zu Fuß gegangen. Nach der Brücke eine Kurve und danach ein Stauende. Aber bis zum Stauende war ich dann so langsam, dass ich zwar hart bremsen musste aber noch problemlos zum Stehen kam. Wenn jetzt die Versammelte Forengemeinde sagt, ich hätte da bestimmt etwas übersehen - kann sein, dann war's wohl so. Was ich damit sagen möchte - solche Gewohnheiten (das erste Schild kann nur 120 sein) können auch ins Auge gehen. Schlechtes Beispiel IMHO ... wenn da eine Schilderbrücke plötzlich 60 anzeigt, dann ist das ein sehr konkreter Hinweis auf eine Gefahrenstelle, wo nur V*llpf*sten nicht bremsen, unabhängig von der "Blitzergefahr". Das ist auch das was ich mit "ernstgemeinten Tempolimit" meine und was hier so gerne mißverstanden wird ... alle hängen sich nur auf die Formulierung rein. Ein 120er Blechschild kündigt keine Unfallstelle an. Bestenfalls werden damit Bereiche gekennzeichnet, wo bei bestimmten Verkehrssituationen/-dichten erhöhte Stau/Unfallgefahr besteht, was man aber auch selbst erkennen sollte. Meistens stehen diese Schilder jedoch aus "profanen" Gründen (los, stürzt euch drauf ) wie politische Willkür, Lärmschutz und auch damit"grün-gelb-karierte Zwergschnabel-Brachvögel" in ihrer Balz nicht gestört werden, was weiss ich. Ein einzelnes 120er-Schild verleitet mich in den meisten Situationen nicht zu einer starken Bremsung, um auch ja am Schild die 120 einzuhalten. Mir reicht da Motorbremse plus leichtes Bremsen, landläufig auch als Ausrollen bezeichnet ... und in der Praxis machen das die meisten so. Kommen jedoch kurz darauf weitere Schilder mit weiterer Tempoverschärfung, kann man sich sicher sein, dass Schilder nicht nur "politisch motiviert" angeordnet wurden, sondern einen konkreten Bezug auf beispielsweise eine Gefahrenstelle haben, die man natürlich durch angemessenes Bremsen auch beachtet. ... Als Autofahrer ist man gewöhnt, dass solche Temporeduzierungen auf freigegebenen Autobahnen durch ein 120er Schild "vorangekündigt" werden: Man sieht das 120er Schild, geht vom Gas, bremst relativ entspannt runter und wird durch das dann kommende 100er Schild darüber aufgeklärt, dass es mit der gebotenen Temporeduzerung auch ernst gemeint ist... Ehrlich, ist das so "üblich"? [...] Gefühlt, mit besonderen Bezug auf Norddeutschland, insbesondere A7, Hamburger Ecke eigentlich schon ... zumindest meistens . [...] Weil er gewöhnt ist, daß zuerst ein 120 kommt und das nur ernstgemeint ist wenn ein 100 folgt ist darf er 200 Meter nach einem 100er Schild noch mehr als echte 50 zuviel draufhaben? Rhetorische Frage, bringt nix wenn wir 2 uns da streiten, lassen wirs einfach. Richtig erkannt, insbesondere da du offensichtlich die Situation des TE (#1) mit meiner Aussage (#27) einfach mal so zusammenwirfst ... |
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15.09.2009, 11:03
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24390 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Sector,
es ist zwar OT, aber lass mich eine kurze Anmerkung zur Geschwindigkeitsbeschränkung machen: In meinem Revierbereich war der dreispurige Bereich bis vor etwa 18, 19 Jahren (genau weiß ich es nicht mehr) unbeschränkt befahrbar. Das führte dazu, dass wir in schöner Regelmäßigkeit immer wieder schwere Verkehrsunfälle mit Toten, schwer verletzten Personen und hohem Sachschaden hatten. Als dann die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h eingeführt wurde, haben viele der Kollegen und auch ich diese trotzdem als unsinnig angesehen, denn was soll das: eine Geschwindigkeitsbeschränkung im dreispurigen Bereich? Wir wurden aber alle eines besseren belehrt, denn seit der Zeit sind die Unfallzahlen und insbesondere die Zahl der Toten und der Schwerverletzten drastisch zurückgegangen. Wir hatten sogar ab und an mal ein Jahr, in dem wir nicht einen Toten in dem Bereich zu beklagen hatten. Dies nur mal als kleine Anregung, darüber nachzudenken, ob Geschwindigkeitsbeschränkungen tatsächlich nur aus reiner Willkür angeordnet werden. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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