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> Fahren ohne Umweltplakette
Cassius
Beitrag 29.08.2009, 14:26
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Zusammen,

hätte da mal eine Frage zur Umweltplakette. Ich habe diese nun schon seit mehreren Monaten...gut sichtbar auf meinem Schreibtisch liegen. Jegliche Wertung, aus welchen Gründen ich Diese nicht am Wagen angebracht habe oder warum ich die Umweltzonen für absolut lächerlich halte, ist nicht Gegenstand des Threads.

Mein Problem ist nun folgendes, in den letzten beiden Monaten habe ich zwei Knöllchen bekommen, weil ich eben ohne diese Umweltplakette in Umweltzonen geparkt habe.
Besteht irgendeine Möglichkeit, Einspruch einzulegen, da ich die Plakette ja besitze, nur eben nicht am Auto angebracht habe? Oder muss ich jetzt wohl oder übel in den sauren Apfel beissen und das Bußgeld zahlen und mir zwei Punkte gutschreiben lassen?

Vielen Dank für Eure Hilfe smile.gif
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Hornblower
Beitrag 29.08.2009, 14:35
Beitrag #2


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Ja.

yes.gif

Zahlen bringt Frieden.

Was noch zu klären wäre, ist, ob es zulässig wäre, den Schreibtisch hinter die Windschutzscheibe zu legen. Ich denke aber nicht, denn der Schreibtisch könnte ja auch wieder entfernt werden.


Viele Grüße,

H.H.


P.S.: Ich halte die Umweltzonen auch für Murks. wink.gif


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Interessante Links: Alkohol-Abstinenznachweise Cut-Offs Haar-Analyse Cannabis VP-Abbau-Statistik Maastricht-Diagramme Amphetamine Kokain MPU-Beratung
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"Gendern" - dat is, wenn dem Sachsen sein Boot umkippt.
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tomcraft
Beitrag 29.08.2009, 14:44
Beitrag #3


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Für`s Parken dürfte es eigentlich einen KB nach §25a StVG und damit keinen Punkteeintrag geben.
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Cassius
Beitrag 29.08.2009, 15:01
Beitrag #4


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Also keine Möglikchkeit des Einspruchs?
Kann ich nicht anhand des Erwerbdatums der Plakette nachweisen, dass mein Wagen berechtigt ist, sich in Umweltzonen aufzuhalten?

@tomcraft
Was heißt denn "KB"... blushing.gif
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tomcraft
Beitrag 29.08.2009, 15:04
Beitrag #5


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wavey.gif


Also, Plakette im Besitz nützt nichts, so lange sie nicht am Fahrzeug ist.

KB heisst Kostenbescheid.

Wenn Dein Fahrzeug nur PARKEND in der Umweltzone festgestellt wurde darf ein Bußgeldbescheid nur gegen den erlassen werden, der das Fahrzeug dort abgestellt hat. Ignorierst Du die Anhörung, wird nach etwa drei Monaten das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt und Dir als Fahrzeughalter werden die Verfahrenskosten überbürdet. Diese betragen 18,50 Euro. Dadurch, dass das ursprüngliche Verfahren eingestellt wird, gibt es natürlich auch keinen Punkt im VZR.

Dies gilt aber nur bei Feststellungen im ruhenden Verkehr, ist klar.
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Reziarfg
Beitrag 29.08.2009, 15:05
Beitrag #6


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Brauchen Fahrzeuge auch eine Umweltplakette zum parken in der Umweltzone?
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tomcraft
Beitrag 29.08.2009, 15:06
Beitrag #7


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Zumindest nach Berliner Landrecht ja, da gab`s schon diverse Threads, kannst ja mal mit der Suchfunktion nach "Umweltzone" schauen.
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Cassius
Beitrag 31.08.2009, 15:28
Beitrag #8


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So, habe nun den ersten Bußgeldbescheid erhalten...63,50 € inkl. 1 Gummipunkt blink.gif
Jetzt einfach Einspruch einlegen und das Verfahren wird eingestellt? Oder hätte ich das schon beim "Anhörungsschreiben" machen sollen?

Der Beitrag wurde von Cassius bearbeitet: 31.08.2009, 15:29
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Gast_lemonshark_*
Beitrag 31.08.2009, 15:36
Beitrag #9





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Zitat (Cassius @ 31.08.2009, 17:28) *
Jetzt einfach Einspruch einlegen und das Verfahren wird eingestellt? Oder hätte ich das schon beim "Anhörungsschreiben" machen sollen?


Keine Ahnung, ob das Verfahren dann eingestellt wird, aber der Zeitpunkt für den Einspruch ist genau nach Erlass des Bußgeldbescheides. Wie lautet denn der Vorwurf?
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tomcraft
Beitrag 01.09.2009, 17:14
Beitrag #10


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Zitat (Cassius @ 31.08.2009, 16:28) *
So, habe nun den ersten Bußgeldbescheid erhalten...63,50 € inkl. 1 Gummipunkt blink.gif
Jetzt einfach Einspruch einlegen und das Verfahren wird eingestellt? Oder hätte ich das schon beim "Anhörungsschreiben" machen sollen?



Hast Du Dich denn auf die Anhörung irgendwie eingelassen? So, dass auf Deine Fahrereigenschaft geschlossen werden konnte?

Wenn nicht ( und zwar nur aber eben auch gerade dann ) , ist der Bußgeldbescheid eine Frechheit der Bußgeldstelle und rechtswidrig. Dann sofort Einspruch einlegen und nur angeben, nicht der Fahrer zur Tatzeit gewesen zu sein. Dann wird das Verfahren eingestellt werden müssen und es kommt der Kostenbescheid.

Die Bußgeldstelle darf gar keine Bußgeldbescheid gegen Halter erlassen, wenn deren Fahrereigenschaft nicht aufgeklärt ist ( Ausnahme typische Halterverstöße wie AU/HU z.B.).
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Cassius
Beitrag 02.09.2009, 11:18
Beitrag #11


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Also ich habe zuerst einen Anhörungsbogen bekommen, diesen habe ich ignoriert. Nun habe ich den o.g. Bußgeldbescheid erhalten (gegen Zustellurkunde).
Vom zweiten Knöllchen habe ich bislang nur den Anhörungsbogen...
Ich sollte jetzt am besten ein formloses Schreiben aufsetzen, in dem ich versichere nicht der Fahrer gewesen zu sein?
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Q-Treiberin
Beitrag 02.09.2009, 11:23
Beitrag #12


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Richtig.


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Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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tomcraft
Beitrag 02.09.2009, 16:56
Beitrag #13


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Und damit es im zweiten Verfahren gar nicht erst wieder soweit kommt kannst Du den dortigen Anhörungsbogen auch zurück senden mit dem Kreuz an der Stelle, dass die Fahrereigenschaft nicht zugegeben wird.
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Cassius
Beitrag 02.09.2009, 20:39
Beitrag #14


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Alles klar tongue.gif
Jetzt fällt mir grad noch ein, bei einem der beiden Knöllchen war noch ein zusätzlicher Strafzettel für ein abgelaufenes Parkticket dabei. Quasi als Bonus... dry.gif
Wenn ich das einfach zahle, hat das Einfluss auf das Bußgeldverfahren bezüglich der Umweltplakette? Oder sollte ich da besser auch Einspruch erheben?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 18.02.2011, 10:41
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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tomcraft
Beitrag 03.09.2009, 14:16
Beitrag #15


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Da ist Tateinheit mit dem Verstoß gegen die Umweltzone, also das Parkticket nicht zahlen.
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cheffe
Beitrag 03.09.2009, 18:03
Beitrag #16


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Zitat (tomcraft @ 29.08.2009, 16:04) *
Ignorierst Du die Anhörung, wird nach etwa drei Monaten das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt und Dir als Fahrzeughalter werden die Verfahrenskosten überbürdet. Diese betragen 18,50 Euro.


§ 25a (1) StVG:
Zitat
Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen.

Das kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Unter einem Halt- oder Parkverstoß verstehe ich einen Verstoß gegen einen der §§ 12 oder 13 StVO, nicht einen Verstoß
gegen § 41 (2) Abs.6 StVO. Ist das rechtlich überhaupt haltbar? think.gif


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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tomcraft
Beitrag 03.09.2009, 18:08
Beitrag #17


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Ich kann nur auf die bisherigen Threads verweisen, in denen wir das lange diskutiert haben. Auch genau diese Frage. Diese dürften über die Suche ( Umweltzone ) zu finden sein.

PS: Ich dachte bisher, diese "Parkregelung" ist eine Spezialität für Berlin. Dafür wurde ja auch hier der Auffangtatbestand für das Parken extra ersonnen. Aber da der TE einen "automatischen" Bußgeldbescheid erhalten hat, kann sein Fall nicht in Berlin spielen, weil "wir" so etwas nicht machen. Anscheinend sind also andere kommunen schon nachgezogen.

Das AG Tiergarten hebt übrigens in letzter Zeit vermehrt Kostenbescheide für derartige Ursprungstaten auf, aber eben nicht generell, so dass es zunächst weiter so geht.
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Cassius
Beitrag 23.09.2009, 16:38
Beitrag #18


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Mal wieder ein kleines Update wink.gif

Das Amt hat sich nun endlich dazu erbarmt, von mir Angaben zum Fahrer meines PKW zu bekommen.
Hier schreibe ich doch jetzt einfach nur zurück, dass ich dazu keine Angaben machen möchte, oder?


Besten Dank biggrin.gif
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tomcraft
Beitrag 23.09.2009, 17:30
Beitrag #19


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Zitat (Cassius @ 23.09.2009, 17:38) *
Hier schreibe ich doch jetzt einfach nur zurück, dass ich dazu keine Angaben machen möchte, oder?



Ja. Oder Du sparst Dir auch das. wavey.gif

Sollte dann an Stelle eines Kostenbescheides nach § 25a StVG auch wieder rechtswidrig ein Bußgeldbescheid erlassen werden dann ist es Zeit für das nächste Update laugh2.gif oder Du scrollst nach oben und machst es wieder genau so.

Gab`s denn schon eine Reaktion auf den Einspruch zu dem ersten Verstoß?

Edit: Oder war das jetzt gerade die Aufforderung nach dem Einspruch zum ersten Verfahren, den Fahrer zu benennen? Aber selbst wenn, dann schreibe eben nö oder mach einfach gar nichts. Schade ums Porto.
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Cassius
Beitrag 24.09.2009, 15:44
Beitrag #20


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Es geht um die Aufforderung nach dem ersten Einspruch wink.gif Zum Zweiten hab ich noch gar nichts weiter bekommen...
Ich würde denen das Schreiben faxen, von daher. Allerdings kommt da dann nichts weiter, wenn ich nicht darauf reagiere?
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tomcraft
Beitrag 24.09.2009, 16:52
Beitrag #21


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Zitat (Cassius @ 24.09.2009, 16:44) *
Allerdings kommt da dann nichts weiter, wenn ich nicht darauf reagiere?


Die Bußgeldstelle ist doch jetzt in der selbst verschuldeten Zwickmühle. Sie hat einen Bußgeldbescheid ohne Grundlage erlassen. Du hast Einspruch eingelegt und die Fahrereigenschaft bestritten.

An`s Gericht kann sie die Sache SO nicht abgeben, die Akte würde postwendend nach § 69 V OWiG zurückverwiesen wegen ungenügender Aufklärung des Sachverhaltes, weil der BB eben nur gegen den ermittelten Fahrer möglich ist. Als Grundlage für eine Hauptverhandlung taugt bisher die Sache jedenfalls nicht.

Warum solltest Du jetzt irgendwie versuchen, der Bußgeldstelle aus ihrer eigenen Misere zu helfen?

Das Verfahren muss letztlich eingestellt werden, höchstwahrscheinlich, wie schon erwähnt, mit Kostenbescheid nach § 25a StVG aber eventuell auch aus Scham ohne Folgen nach § 47 OWiG. Bin gespannt!
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Cassius
Beitrag 24.09.2009, 17:00
Beitrag #22


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Na gut, dann lass ich das mal mit dem Fax und warte einfach. Wir werden sehen wink.gif
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Cassius
Beitrag 08.10.2009, 00:07
Beitrag #23


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Es gibt mal wieder ein Update: Habe nun für den ersten Fall (Parken ohne Parkschein und Umweltplakette) jeweils einen Kostenbescheid erhalten.
Diese setzen sich jeweils zusammen aus:

Auslagen der Verwaltung 7 EUR
Gebühren 15 EUR
-----------------------------
Gesamtbetrag 22 EUR

Sollte ich dann wohl mal zahlen, oder? Zumindest habe ich mir die Punkte gespart... dry.gif



Zum zweiten Fall habe ich seit meinem Einspruch immer noch nichts gehört...
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HaWeThie
Beitrag 08.10.2009, 06:39
Beitrag #24


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Und das alles wg. der Nickeligkeit, die Plakette anzubringen. think.gif
Ich kann mit meinem Geld was besseres machen


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Lynx
Beitrag 08.10.2009, 14:11
Beitrag #25


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ich würde da überhaupt nichts bezahlen. die bußgeldstelle hat keine ermittlungen angestellt, um den verantwortlichen zu identifizieren. der gleichwohl erfolgte erlass eines bgb gegen dich ist eine straftat (falsche verdächtigung).

wenn sich die bußgeldtslle anschließend - ich nehme an, nach einspruch gegen den bgb? - entscheidet, das verfahren einzustellen, kann sie dir doch nicht die kosten des verfahrens aufbürden wollen. zumal 25a stvo nur für reine parkverstöße gilt und auch nur dann, wenn der verantwortliche fahrer nicht ermittelt werden kann. hier hat die bußgeldstelle ja behauptet, du seist der fahrer gewesen.

im übrigen ist das ganze thema sowieso nicht nachvollziehbar (ohne mir die angegeben threads zum thema durchgelesen zu haben): wer in einer UZ parkt, verpestet keine luft, daher kein ticket möglich. wer fahrend ohne plakette erwischt wird, kann anhand der schlüsselnummer in den papieren nachweisen, zum fahren in der UZ berechtigt zu sein. ich hätte mich deswegen auch auf eine rechtsstreit eingelassen, aber da kam ein angebot von meinem autohaus, die plakette kostenlos zu erhalten, und da habe ich ja gesagt...
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HaWeThie
Beitrag 09.10.2009, 07:41
Beitrag #26


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Zitat
die bußgeldstelle hat keine ermittlungen angestellt, um den verantwortlichen zu identifizieren
?? es steht doch:
Zitat
Das Amt hat sich nun endlich dazu erbarmt, von mir Angaben zum Fahrer meines PKW zu bekommen
das reicht als Ermittlung.

Zitat
PS: Ich dachte bisher, diese "Parkregelung" ist eine Spezialität für Berlin.
naja, die Rechtsprechung des BGH gilt mE einheitlich in D.
Grob: "Ein Schild, das das Befahren eines Bereiches verbietet, verbietet automatisch das Parken dort".

Gruß
HaWeThie


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ts1
Beitrag 09.10.2009, 08:17
Beitrag #27


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Zitat (HaWeThie @ 09.10.2009, 08:41) *
Grob: "Ein Schild, das das Befahren eines Bereiches verbietet, verbietet automatisch das Parken dort".
Aber nicht am OLG Karlsruhe
http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu...ml?ROOT=1180141


--------------------
MfG Thomas
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die-scharfs
Beitrag 09.10.2009, 08:31
Beitrag #28


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Ich würde mal darauf abstellen, dass das durch VZ260 ausgesprochene Verkehrsverbot (Motorräder, Kraftwagen) das VZ250 (allgemeines Verkehrsverbot) einschränkt.
VZ250 hingegen lässt aber ausdrücklich das Schieben von Fahrrädern und Motorrädern zu.

Das durch die Umweltverordnung ausgesprochene Verkehrsverbot lässt aber nicht ausdrücklich das Schieben von Kraftwagen zu. think.gif
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HaWeThie
Beitrag 09.10.2009, 11:11
Beitrag #29


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Zitat (ts1 @ 09.10.2009, 10:17) *
Zitat (HaWeThie @ 09.10.2009, 08:41) *
Grob: "Ein Schild, das das Befahren eines Bereiches verbietet, verbietet automatisch das Parken dort".
Aber nicht am OLG Karlsruhe
http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu...ml?ROOT=1180141

in dem Urteil geht es um ein Kraftrad - das kann man ohne große Probleme schieben.
Dass jemand hingeht und sein Auto in einen gesperrten Bereich schiebet widerspricht jeder Lebenserfahrung.


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Lynx
Beitrag 09.10.2009, 13:24
Beitrag #30


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Zitat (HaWeThie @ 09.10.2009, 13:11) *
Dass jemand hingeht und sein Auto in einen gesperrten Bereich schiebet widerspricht jeder Lebenserfahrung.

... ist aber nicht ausgeschlossen. außerdem kann das fahrzeug ja schon dort geparkt gewesen sein, bevor die umweltzone eingerichtet worden ist. die umweltzone soll verhindern, dass feinstaub emittiert wird. ein fahrzeug, dass abgestellt ist, emittiert keinen feinstaub. also verstößt es nicht gegen die durch die umweltzone getroffene anordnung. dazu müsste man schon beim fahren angetroffen worden sein - in dem fall hätte der TE durch vorlage der zulassungsbescheinigung nachweisen können, zum fahren in der umweltzone berechtigt zu sein. beträfe es mich, würde ich mich- wie schon gesagt - auf die hinterbeine stellen.
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Enrico
Beitrag 09.10.2009, 19:49
Beitrag #31


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Man kann ja auch seine eben neu erworbene Plakette in das bereits in der Umweltzone parkende Auto kleben wollen whistling.gif


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Gruß Enrico


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tomcraft
Beitrag 11.10.2009, 17:14
Beitrag #32


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Die Spruchpraxis des AG Tiergarten ist in jüngster Zeit auch nicht mehr einheitlich. Viele KB wegen Parken in der Umweltzone werden in letzter Zeit auch aufgehoben, wenn dagegen AgE erhoben wurde. Aber man weiß ja nie, an welchen Richter man kommt, da es nicht mehr nach Namen des Betroffenen geht, sondern die Eingänge eben nach Zufallsprinzip, eben wie sie rein kommen, auf die Abteilungen verteilt werden. Da können letztlich bei z.B. 10 AgE in gleicher Sachlage eines und des gleichen Betroffenen fünf Stattgaben, also Aufhebungen der KB, folgen und fünf Zurückweisungen, dann ja mit jeweils noch 30 Euro Gerichtskosten.

Sehr unbefriedigend aktuell für die Betroffenen und natürlich auch für die Verwaltung, dass sich ein und und dasselbe AG nicht auf eine einheitliche Rechtsauffassung einigen kann.

Das erinnert mich stark an die damaligen Diskussionen und Entscheidungen wegen Zeugenentschädigung für Fahrerbenennung durch Autovermietungen, wo das AG Stuttgart ( ich glaube sogar am gleichen Tage ) in unterschiedlichen Abteilungen einmal pro und einmal contra entschied.

Und mangels Anfechtbarkeit von Beschlüssen nach AgE bekommt natürlich auch Niemand mal eine obergerichtliche Entscheidung.
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Cassius
Beitrag 19.10.2009, 23:21
Beitrag #33


Neuling
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So, es gibt noch einmal Neuigkeiten...
Habe jetzt einen weiteren Kostenbescheid zum ersten Fall erhalten, diesmal geht es um den Verstoß, Parken ohne gültigen Parkschein. Hier auch wieder insgesamt 22 EUR Gebühren.
Kann dies rechtens sein? Wenn am gleichen Tatzeitpunkt zwei verschiedene Verstöße aufgenommen werden, muss ich für jedes Verfahren gesonderte Einstellungsgebühren zahlen? Zumal mich der Parkverstoß regulär "nur" 15 EUR gekostet hätte think.gif

Zum zweiten Fall, auch Parken ohne Umweltplakette in einer Umweltzone, habe ich nun endlich einen Kostenbescheid erhalten. Und nun aufgepasst, hier möchte die Stadt nun folgendes von mir:

Auslagen der Verwaltung 3,50 EUR
Gebühren 15 EUR
-----------------------------
Gesamtbetrag 18,50 EUR


Interessant, dass man hier für einen Verstoß der gleichen Art eine unterschiedliche Gebühr bei den "Auslagen der Verwaltung" verlangt. Woran liegt denn das und kann ich dagegen Einspruch erheben bzw. eine Angleichung (natürlich der höheren Kosten aus dem ersten von mir beschriebenen Fall) erwirken?
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Cassius
Beitrag 27.10.2009, 14:05
Beitrag #34


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Habe mich nochmal ans Ordnungsamt gewendet bzgl. der doppelten Verfahreneinstellungskosten.
Wie erwartet kam dann auch die Antwort, da es sich um zwei Ordnungswidrigkeitverstöße handelt, werde auch doppelt abgerechnet bei der Einstellung.

Trotzdem finde ich es schon ein wenig merkwürdig, dass die Einstellung letztendlich mehr kostet, als der eigentliche Verstoß think.gif
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HaWeThie
Beitrag 27.10.2009, 14:12
Beitrag #35


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Die Kosten sind immer gleich groß - egal, wie hoch der Verstoß ist (zumind. bis zu einer etwas höheren Geldbuße).
Das nannt sich "Pauschalierung".


--------------------
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durban
Beitrag 27.10.2009, 14:19
Beitrag #36


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Ich persönlich halte schon für zweifelhaft, ob ein KB wegen eines Umweltzonenverstoßes rechtmäßig ist. Es handelt sich ja nicht um einen Verstoß gegen eine Parknorm. Na ja.


--------------------
Proxima Estación: Esperanza.
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TAK
Beitrag 27.10.2009, 14:31
Beitrag #37


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hab das Gefühl die Behörde macht das ganze derzeit auch wie es ihr Spaß macht...

Wegen dem Parkverstoß und dem Umweltzonenverstoß am selben Tag bzw. wurde ja gleichzeitig festgestellt wenn ich das richtig rausgelesen habe, da darf doch nur ein Verfahren geführt werden... von mir aus auch Tatmehrheitlich... also sind m.E. zwei Kostenbescheide unzulässig.
Wenn einer mit 25 zu schnell und Handy am Ohr erwischt wird gibts ja auch EINEN Bußgeldbescheid...

Des weiteren ist fraglich ob der erste Kostenbescheid wirklich über 22€ okay ist... klar hat die Behörde die Kosten gehabt, aber die Kosten bestehen ja aus 15€ pauschal und je 3,50 für BGB und KB... nun, der BGB wurde doch aber völlig zu unrecht erlassen... dafür dann auch noch die Gebühren übernehmen... ich weiss nicht...


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Cassius
Beitrag 28.10.2009, 15:01
Beitrag #38


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Zitat (HaWeThie @ 27.10.2009, 14:12) *
Die Kosten sind immer gleich groß - egal, wie hoch der Verstoß ist (zumind. bis zu einer etwas höheren Geldbuße).
Das nannt sich "Pauschalierung".



Siehe mein Posting vom 27.10., für den zweiten Verstoß gegen die Plakettenpflicht verlangt die Stadt dort nur 18,50 EUR anstatt 22,50 EUR, wie bei den anderen beiden whistling.gif

Werde dem Ordnungsamt jetzt noch einmal zurück schreiben, wieso doppelte Verfahreneinstellungsgebühren verlangt werden, bei zwei Verstößen, welche am selben Tag und zur selben Uhrzeit begangen wurden. Zudem würde ich gerne wissen, wieso ich beim zweiten Plakettenverstoß weniger Einstellungsgebühren zahlen muss?
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TAK
Beitrag 28.10.2009, 15:16
Beitrag #39


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warum es einmal 22€ und beim anderen Male 18,50 sind kann ich dir sogar sagen.

Es gilt einfach folgende Aufstellung:
Gebühren 15€:
Auslagen Kostenbescheid 3,5€
ergibt zusammen genannte 18,50€...

im Ersten Verfahren wurde dir aber noch ein Bußgeldbescheid zugesandt... dieser hat ebenfalls 3,50 Auslagen bereitet... und die wurden als Verfahrenskosten dir auch in Rechnung gestellt... somit sind wir da bei 22,00€

ob das in Ordnung ist, ist eine andere Sache...


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Cassius
Beitrag 28.10.2009, 15:22
Beitrag #40


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Edit: Sorry, habe noch einmal in den Ordner geschaut...es gab doch keinen Bußgeldbescheid für den zweiten Plakettenverstoß unsure.gif Allerdings frage ich mich wieso? Wovon ist es denn abhängig, ob ich einen bekomme oder nicht?


Kleine Zwischenfrage, wenn ich beim Ordnungsamt nun öfter nachfrage, besteht dann die Gefahr, dass evtl. die eingestellten Verfahren wieder aufgenommen werden und mir Restriktionen wie z.B. ein Fahrtenbuch auferlegt werden?
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TAK
Beitrag 28.10.2009, 15:25
Beitrag #41


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bei Verwarnungen ist m.E. keine Fahrtenbuchauflage möglich.


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tomcraft
Beitrag 28.10.2009, 18:00
Beitrag #42


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Nein, die Gefahr besteht nicht. Auch, wie @tak schon schriebm, kommt eine FB-Auflage wohl eher nicht in Betracht. Möglich und wahrscheinlich ist aber, dass Deine Einwendungen als Antrag auf gerichtliche Entscheidung ( AgE ) gegen die KB gewertet werden und die Sachen dann an das zuständige AG abgegeben werden. M.E. nach mit guten Chancen, weil auch ich es als unmöglich ansehe, für ein Verfahren ,wenngleich mit zwei tatvorwürfen, zwei getrennte Kostenbescheide zu erlassen.

Tragen denn beide das gleiche Aktenzeichen? Gab es beim vorherigen Verfahren hierzu zwei Aktenzeichen oder nur eines?

Kostenrisiko beim AgE beträgt übrigens 30 Euro im Unterliegensfalle.
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Cassius
Beitrag 30.10.2009, 12:15
Beitrag #43


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Also beim ersten Fall, Plakettenverstoß inkl. Parkverbotverstoß, sind es zwei verschiedene Aktenzeichen.
Beim zweiten Fall handelte es sich "nur" um einen Plakettenverstoß, folglich auch nur ein Aktenzeichen.


@tomcraft
30€ pro Verstoß + evtl. Gebühren oder wäre das dann "All Inclusive" wink.gif
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tomcraft
Beitrag 30.10.2009, 14:21
Beitrag #44


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Nee, die Gerichtskosten kommen natürlich zusätzlich zu den Kosten der KB hinzu.

M.E. nach durften für den ersten Verstoß keine zwei Verfahren eingeleitet werden, wenn an genau der gleichen Stelle Plaktettenverstoß ( als Parkverstoß ) und der weitere Parkverstoß festgestellt wurden. Ist ja ganz klare Tateinheit.
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