... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Sind Feld- und Waldwege öffentliche Straßen?
ceego
Beitrag 03.08.2009, 13:14
Beitrag #1


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 25
Beigetreten: 21.04.2009
Mitglieds-Nr.: 48015



    
 
Sind Feld- und Waldwege öffentliche Straßen? Sofern kein Verbotsschild irgendeiner Art aufgestellt ist oder Hinweis auf einen Privatweg...
Darf mich dann ein Jäger oder Förster anhalten? Oder ist das dann gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?

Anderer Sachverhalt:
Der (Wald-)Weg ist mit einem Verbot für Auto und Motorrad gekennzeichnet, darf mich hier ein Jäger oder Förster anhalten?
Oder darf er mich nur aufschreiben?

Ich weiß besonders bzgl gesprerrter Straßen gibts schon unzählige Threads, aber sowas hab ich noch nicht gefunden.

Gruß,
ceego
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_fusel_*
Beitrag 03.08.2009, 13:19
Beitrag #2





Guests






Zitat (ceego @ 03.08.2009, 15:14) *
Sind Feld- und Waldwege öffentliche Straßen?

nein.
Sie gehören zwar zum öffentlichen Verkehrsraum, sind aber keine Straßen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ceego
Beitrag 03.08.2009, 13:22
Beitrag #3


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 25
Beigetreten: 21.04.2009
Mitglieds-Nr.: 48015



Zitat (fusel @ 03.08.2009, 15:19) *
nein.
Sie gehören zwar zum öffentlichen Verkehrsraum, sind aber keine Straßen.


Ok, darf ich diese trotzdem mit Auto und Motorrad befahren?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dieselschräubchen
Beitrag 03.08.2009, 13:23
Beitrag #4


Neuling


Gruppe: Banned
Beiträge: 0
Beigetreten: 02.12.2006
Mitglieds-Nr.: 26037



Nein.


--------------------
Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Tortenjan
Beitrag 03.08.2009, 13:25
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 3577
Beigetreten: 15.09.2003
Wohnort: An der Ostseeküste
Mitglieds-Nr.: 33



Das kommt darauf an. Häufig sind sie nach den Forstgesetzen der jeweiligen Bundesländer für den Kfz-Verkehr gesperrt. Dann stehen aber eigentlich immer, wenn mitunter auch recht kleine und unauffällige; Schilder am Weg.


--------------------
errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas0815
Beitrag 03.08.2009, 13:26
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1643
Beigetreten: 17.08.2004
Wohnort: in der schönen Pfalz
Mitglieds-Nr.: 5003



Und was Förster order Ähnliches dürfen, bzw. was Du darfst regelt ein entsprechendes Landesgesetz, in RPL beispielsweise das Landeswaldgesetz.


--------------------
It's not who's right, It's who's left!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 03.08.2009, 13:26
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24320
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Ceego,

auf die Schnelle mal Art. 35 BayrWaldGesetz:

Hier

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Familienvater_*
Beitrag 03.08.2009, 13:38
Beitrag #8





Guests






Müssen bzw. wie sind Feldwege als solche zu Kennzeichnen, damit dort Fahrverbot herrscht?

Ebenso Waldwege?

Ohne Schild würde ich dort auch langfahren... Es sei denn es ist irgendeine Waldbrandwarnstufe ausgerufen, die das Befahren der Wälder verbietet.

Zitat (ceego)
Sind Feld- und Waldwege öffentliche Straßen? Sofern kein Verbotsschild irgendeiner Art aufgestellt ist


Insofern greifen mir die ja/nein Antworten zu kurz.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 03.08.2009, 13:44
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2915
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Zitat (fusel @ 03.08.2009, 14:19) *
Zitat (ceego @ 03.08.2009, 15:14) *
Sind Feld- und Waldwege öffentliche Straßen?

nein.
Sie gehören zwar zum öffentlichen Verkehrsraum, sind aber keine Straßen.

Könnt ihr dann bitte mal erläutern woran man erkennen soll was eine öffentliche Straße und was ein Feld- oder Waldweg ist? Bei mir in der Gegend gibt es noch einige unbefestigte Straßen die nicht gesperrt sind und durch Wälder gehen. Sind das dann Waldwege?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ceego
Beitrag 03.08.2009, 13:47
Beitrag #10


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 25
Beigetreten: 21.04.2009
Mitglieds-Nr.: 48015



Wenn es generell verboten sein soll, wieso gibt es dann stellenweise die Verbotsschilder?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 03.08.2009, 13:51
Beitrag #11


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (fusel @ 03.08.2009, 14:19) *
Sie gehören zwar zum öffentlichen Verkehrsraum, sind aber keine Straßen.


Auch Feldwege sind i. d. R. Straßen.

Siehe z. B. Art. 3 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG):


Die Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Klassen eingeteilt:

1.Staatsstraßen;
das sind Straßen, die innerhalb des Staatsgebiets zusammen mit den Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und dem Durchgangsverkehr zu dienen bestimmt sind.

2.Kreisstraßen;
das sind Straßen, die dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Gemeinden oder dem erforderlichen Anschluß von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz dienen oder zu dienen bestimmt sind; sie sollen mindestens an einem Ende an eine Bundesfernstraße, Staatsstraße oder andere Kreisstraße anschließen.

3.Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen (Gemeindestraßen nach Art. 46).

4.Öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege, Eigentümerwege (sonstige öffentliche Straßen nach Art. 53).


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dieselschräubchen
Beitrag 03.08.2009, 13:53
Beitrag #12


Neuling


Gruppe: Banned
Beiträge: 0
Beigetreten: 02.12.2006
Mitglieds-Nr.: 26037



Zitat (Andreas @ 03.08.2009, 14:51) *
4.Öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege, Eigentümerwege (sonstige öffentliche Straßen nach Art. 53).

Darf ich dann mit dem Wagen darauf fahren, wenn kein Verbotsschild angebracht ist?


--------------------
Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 03.08.2009, 14:00
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (dopero @ 03.08.2009, 14:44) *
Bei mir in der Gegend gibt es noch einige unbefestigte Straßen die nicht gesperrt sind und durch Wälder gehen.


Etwa so? rolleyes.gif



"Nach Hause, kurzer Weg" - und weit und breit keinerlei Verbotsschild zu sehen... no.gif

wacko.gif
c.s.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
experience
Beitrag 03.08.2009, 14:02
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1699
Beigetreten: 15.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34196



Kann man auch wissen, ob man in eine bestimmte Straße einfahren darf, ohne sich vorher bei der Kommune oder sonstwem über deren rechtmäßigen Status zu erkundigen? think.gif Ich fände das in der Praxis nämlich auch recht zeitaufwändig ... laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MrMurphy
Beitrag 03.08.2009, 14:04
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5160
Beigetreten: 27.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6966



Hallo,

Zitat
Kann man auch wissen, ob man in eine bestimmte Straße einfahren darf, ohne sich vorher bei der Kommune oder sonstwem nach deren rechtmäßigem Status zu erkundigen?


Weiß man doch. Alles was befestigt und mit einer Oberfläche (Asphalt, Kopfsteinpflaster und ähnliches) versehen ist darf befahren werden, alles was nur festgefahren ist nicht.

Gruss

MrMurphy
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 03.08.2009, 14:05
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Dieselschräubchen @ 03.08.2009, 14:53) *
Zitat (Andreas @ 03.08.2009, 14:51) *
4.Öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege, Eigentümerwege (sonstige öffentliche Straßen nach Art. 53).

Darf ich dann mit dem Wagen darauf fahren, wenn kein Verbotsschild angebracht ist?


Ja (sofern der Weg in Bayern liegt). Das Bayer. Waldgesetz kennnt kein generelles Verbot zum Befahren von Waldwegen. Daher stehen an den Waldrändern i. d. R. auch meist das Zeichen 250 mit einem ZZ.


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dieselschräubchen
Beitrag 03.08.2009, 14:05
Beitrag #17


Neuling


Gruppe: Banned
Beiträge: 0
Beigetreten: 02.12.2006
Mitglieds-Nr.: 26037



Zitat (MrMurphy @ 03.08.2009, 15:04) *
Alles was befestigt und mit einer Oberfläche (Asphalt, Kopfsteinpflaster und ähnliches) versehen ist darf befahren werden, alles was nur festgefahren ist nicht.


Andreas schreibt etwas anderes....


--------------------
Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ceego
Beitrag 03.08.2009, 14:15
Beitrag #18


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 25
Beigetreten: 21.04.2009
Mitglieds-Nr.: 48015



BTW: es geht mir im Speziellen um Bayern.
Aber irgendwie scheint sich hier kein gemeinsamer Nenner zu finden...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_fusel_*
Beitrag 03.08.2009, 14:59
Beitrag #19





Guests






Es ist auch nicht überall Bayern.

In Baden-Württemberg z.B. ist das Befahren von Waldwegen mit Kfz ohne besondere Befugnis nicht zulässig.
§ 37 LWaldG
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 03.08.2009, 15:06
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (Andreas @ 03.08.2009, 15:05) *
Das Bayer. Waldgesetz kennnt kein generelles Verbot zum Befahren von Waldwegen.



Zitat (fusel @ 03.08.2009, 15:59) *
In Baden-Württemberg z.B. ist das Befahren von Waldwegen mit Kfz ohne besondere Befugnis nicht zulässig.


Gibt's irgendwo eine bundesweite Übersicht - oder muß man sich die bei Bedarf selbst zusammensuchen? unsure.gif

think.gif
c.s.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Familienvater_*
Beitrag 03.08.2009, 16:26
Beitrag #21





Guests






Wieder was dazugelernt...

Zitat (Waldgesetz Brandenburg)
(1) Das Fahren mit sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen im Wald ist nur in dem für
die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd erforderlichen Umfang sowie
im Rahmen hoheitlicher Tätigkeiten erlaubt. Straßenrechtliche Regelungen bleiben
unberührt


Zitat (Waldgesetz Brandenburg)
(3) Kann bei einem Verstoß gegen § 16 Abs. 1 und 2 der Fahrer des Fahrzeugs, der
den Verstoß begangen hat, nicht oder nur mit unangemessenem Aufwand ermittelt werden,
kann die untere Forstbehörde die ihr entstandenen Aufwendungen dem Halter des
Kraftfahrzeugs auferlegen; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen.


Da kann der Familienvater ja von Glück reden, bisher ungeschoren davon gekommen zu sein.. whistling.gif

Die gönnen einem aber auch gar keinen Spaß.. thread.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Diesel-Georg
Beitrag 03.08.2009, 19:29
Beitrag #22


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1324
Beigetreten: 25.05.2008
Mitglieds-Nr.: 42244



Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es, außer in Bayern überhaupt keine unbefestigten Gemeindeverbindungsstraßen gibt. Besonders in den Flächenstaaten im Osten wird doch nicht jede kleine unbedeutende Gemeindeverbindungsstraße gepflastert oder asphaltiert sein!
Und dann dürfte diese Straße nicht befahren werden?

Wozu werden denn dann, außer in Bayern, Geländewagen überhaupt noch für Privatleute, die keinen besonderen Bedarf nachweisen können, zum Verkehr zugelassen think.gif
Ach so lightbulb.gif , hätte ich ja fast vergessen. Die werden natürlich zum Vorfahren an der Disco gebraucht whistling.gif


--------------------
Grüße vom Diesel-Georg
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wollf_0708
Beitrag 03.08.2009, 19:53
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6381
Beigetreten: 31.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43454



Zitat (Diesel-Georg @ 03.08.2009, 19:29) *
Wozu werden denn dann, außer in Bayern, Geländewagen überhaupt noch für Privatleute, die keinen besonderen Bedarf nachweisen können, zum Verkehr zugelassen think.gif


99,9238 % der Geländewagen sind nicht fürs Gelände geeignet, höchstens mal für unbefestigte Feld-, Wald- und Wiesenwege, aber auch nur dann, wenn sie einigermassen trocken sind. Deswegen heissen viele Geländewagen auch nicht mehr Geländewagen, sondern wie ich aus der u.a. VW-Werbung gelernt habe SUVs. (S onstige U nnütze V ahrzeuge, oder wie das heisst. think.gif )




Verwundert bin ich bei allg. Feldwegen, die von Landstrassen abgehen. Öfters (meistens) sind sie ein sehr kurzes Stück geteert, um dann in unbefestigten Zustand überzugehen. Mal beschildert, mal nicht; ein System erkenne ich noch nicht. Es erscheint mir nach dem Zufallsprinzip zu gehen: "Haben wir zufällig ein Schild, das wir aufstellen können ?"

Grüsse
WolFgang
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 03.08.2009, 19:56
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2915
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Zitat (Diesel-Georg @ 03.08.2009, 20:29) *
Ach so lightbulb.gif , hätte ich ja fast vergessen. Die werden natürlich zum Vorfahren an der Disco gebraucht whistling.gif

Solange man damit mehr Mitbürger weiblichen Geschlechtes beeindrucken kann als der andere, warum nicht? laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Offroad-Events
Beitrag 03.08.2009, 20:05
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2853
Beigetreten: 08.07.2004
Wohnort: 667 One step ahead the evil
Mitglieds-Nr.: 4202



Zitat (Diesel-Georg @ 03.08.2009, 21:29) *
Wozu werden denn dann, außer in Bayern, Geländewagen überhaupt noch für Privatleute, die keinen besonderen Bedarf nachweisen können, zum Verkehr zugelassen think.gif
Ach so lightbulb.gif , hätte ich ja fast vergessen. Die werden natürlich zum Vorfahren an der Disco gebraucht whistling.gif


Schonmal versucht mit nem Golf einen 2-3 Tonnen Anhänger zu ziehen oder 5 Kinder zu transportieren (z.B. die 2 eigenen und ihre Freunde zum Handball Spiel etc) ? Ich kann das alles mit meinem, echten, Geländewagen bei 9-9,5 Ltr/100km Diesel Verbrauch auf weniger Grundfläche als ein, politisch korrekter, VW Bus der auch nicht weniger Sprit schluckt think.gif
Und in der Disco war ich seit 15 Jahren nicht mehr laugh2.gif


--------------------
Mahlzeit ! und Gruß Karsten
"Fußball ist auch nur ein Spiel, wie Schach ohne Würfel, und da hilft es nicht jetzt den Sand in den Kopf zu stecken"
Peter Zwegat hat Schulden bei Chuck Norris.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wollf_0708
Beitrag 03.08.2009, 20:18
Beitrag #26


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6381
Beigetreten: 31.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43454



Zitat (Offroad-Events @ 03.08.2009, 21:05) *
Und in der Disco war ich seit 15 Jahren nicht mehr laugh2.gif

Das hat Diesel-Georg auch nicht geschrieben, sondern:
Zitat
Ach so , hätte ich ja fast vergessen. Die werden natürlich zum Vorfahren an der Disco gebraucht


Er schrieb nur vom Vorfahren und nicht vom Hineingehen.
Das letzte Mal in der Disco fragte mich einer am Eingang: "Was ?!! Kommste zum Sterben her ?"
Damals war ich etwa 35 J.. und sah aus wie 29,5 J. thread.gif sad.gif


GrussW wink.gif wink.gif lF
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Haberlon
Beitrag 03.08.2009, 20:22
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1899
Beigetreten: 31.12.2006
Mitglieds-Nr.: 26930



Zitat (MrMurphy @ 03.08.2009, 15:04) *
Alles was befestigt und mit einer Oberfläche (Asphalt, Kopfsteinpflaster und ähnliches) versehen ist darf befahren werden, alles was nur festgefahren ist nicht.

Das ist mir zu einfach. Bei uns stehen entsprechende viereckige grün eingerahmte Schilder, wo deutlich beschrieben ist, daß Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke tabu sind. Wo das Schild nicht steht - woher soll ich wissen, ob das jetzt ein Waldweg ist oder nicht? Es gibt asphaltierte Waldwege. Und es gibt Bundesstraßen, die durch den Wald führen. think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MrMurphy
Beitrag 03.08.2009, 20:45
Beitrag #28


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5160
Beigetreten: 27.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6966



Hallo

Zitat
Wo das Schild nicht steht - woher soll ich wissen, ob das jetzt ein Waldweg ist oder nicht?


Habe ich doch beschrieben, wo ist das Problem? Wenn unbefestigte Wege befahren werden dürfen ist das durch Beschilderung freigegeben, z. B. durch Zeichen 419. Ansonsten sind die tabu.

Zitat
Bei uns stehen entsprechende viereckige grün eingerahmte Schilder, wo deutlich beschrieben ist, daß Kraftfahrzeuge und Fuhrwerke tabu sind.


Das hast du richtig beobachtet. Wo durch die StVO Regelungen getroffen sind sollen bzw. dürfen die nicht noch mal durch offizielle Verkehrsschilder geregelt werden. Deshalb darf dort z. B. nicht das Zeichen 250 stehen. Das steht deshalb nur bei befestigten landwirtschaftlichen Wegen, die vom Verkehr freigehalten werden sollen, mit Angabe der entsprechenden Ausnahmen.

Deshalb bleibt den Behörden nur die rechteckigen grün gerahmten Schilder mit dem Gesetzestext dort aufzustellen, wo geistlose Hirnis regelmässig trotz der geseztlich eindeutigen Regelung unbefestigte Wege befahren.

Damit, das dann Andere diese Schilder für Verkehrsschilder halten (was sie ja nicht sind) müssen die Behörden halt leben. Irgendwelche Leute, die eine so eindeutige Regelung nicht begreifen (wollen?) gibt es immer.

Gruss

MrMurphy
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 03.08.2009, 20:56
Beitrag #29


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (MrMurphy @ 03.08.2009, 21:45) *
Wenn unbefestigte Wege befahren werden dürfen ist das durch Beschilderung freigegeben, z. B. durch Zeichen 419. Ansonsten sind die tabu.


Rechtsgrundlage? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
experience
Beitrag 03.08.2009, 21:44
Beitrag #30


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1699
Beigetreten: 15.07.2007
Mitglieds-Nr.: 34196



Klingt für mich wenig plausibel, zumal VZ 419 einen rein hinweisenden Charakter ohne jedweden regelnden Gehalt hat.

Davon abgesehen gibt es in sehr ländlichen Regionen öfters Straßen, die nicht befestigt sind, auch nicht mit irgendwelchen VZ versehen sind, aber von allen VT genutzt werden und offenbar auch genutzt werden sollen, weil es oftmals gar keine Alternativen gibt, um von A nach B zu kommen. Scheint also mal wieder eine dieser typischen Diskussionen zu werden, wo nicht sein kann, was nicht sein darf. dry.gif Regelungslücken? Kann ja gar nicht sein. Gibt es in Deutschland gar nicht ... whistling.gif

Selbst wenn man Feld- und Waldwege zuverlässig daran erkennen kann (könnte?), dass sie nicht befestigt sind, sollte man vielleicht so ehrlich sein zuzugeben, dass ein konsequentes Bestehen auf dieser Regelung gar nicht möglich wäre, weil etliche VT dann ihre eigenen Häuser gar nicht mehr erreichen könnten. Genauso, wie es VT gibt, die an einer wenig befahrenen außerörtlichen Vorfahrtsstraße wohnen, und die oftmals gar keine "legale" Parkmöglichkeit für ihren Zweitwagen haben.

Es gibt auch Dinge, die stillschweigend toleriert werden, weil ein Einhalten der gesetzlichen Vorschriften gar nicht zumutbar wäre. Natürlich besteht aber kein übermäßiges Interesse daran, öffentlich auf die Existenz solcher Fälle hinzuweisen. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
superdiesel
Beitrag 03.08.2009, 22:33
Beitrag #31


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4409
Beigetreten: 20.06.2009
Wohnort: "arm aber sexy"-Town
Mitglieds-Nr.: 49054



Zitat (MrMurphy @ 03.08.2009, 15:04) *
Alles was befestigt und mit einer Oberfläche (Asphalt, Kopfsteinpflaster und ähnliches) versehen ist darf befahren werden, alles was nur festgefahren ist nicht.

Das ist definitiv Unsinn, Du warst noch nie in den fünf teuren Bundesländern, was?

Hier gibt es eine ganze Reihe von Orten, wo selbst innerorts Straßen nur gewalzt sind, Schotter ohne jede Befestigung und dies auch nach Gemeinderatsbeschluß definitiv so bleiben soll, weil es die billigste Art der Verkehrsberuhigung ist und jeden Durchgangsverkehr abschreckt.

Und in Mecklenburg-Vorpommern und im nördlichen Brandenburg gibt es reihenweise Ortschaften, die nur durch unbeschilderte Feldwege zu erreichen sind und noch niemals eine Pflasterung oder eine Asphaltmaschine zu sehen bekamen. Da brauchst du ein Navi, sonst findest du die nie. Nicht überall in Deutschland ist BaWü oder Bayern.


--------------------
„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Classicdriver
Beitrag 04.08.2009, 12:10
Beitrag #32


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 423
Beigetreten: 22.12.2004
Wohnort: Alto Adige und Großraum München
Mitglieds-Nr.: 7390



Hier in Bayern gibt es sogar "Feld-, Wald- und Wiesenwege", die offensichtlich sogar für die Benutzung durch den normalen Strassenverkehr vorgesehen sind, da dort Wegweiser stehen. Wieso sollten die aufgestellt werden, wenn die Benutzung nicht erlaubt wäre?. Unser Ort z.B. ist von Norden her auch durch so einen Weg erreichbar, und an der Abzweigung von der Staatsstrasse steht sogar ein Wegweiser mit Kilometerangabe. Der Weg ist die ersten 500m asphaltiert, danach ca. 1 km geschottert, und die letzten 2km vor dem Ort wieder mehr oder weniger asphaltiert (mehr oder weniger heisst, Asphalt ist zwar vorhanden, aber doch durch zahlreiche Schlaglöcher ist es eher ein Feldweg)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Eichbaum
Beitrag 06.08.2009, 17:08
Beitrag #33


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 934
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12064



Wohl nicht nur in Bayern. rolleyes.gif

Auch im Odenwald schickte mich die police.gif netterweise über einen Waldweg, welcher mir tatsächliche einen 30 km Umweg ersparte. Als Ortsfremder hätte man den nie gefunden. Tatsächlich stand zu Beginn des Weges nur "Einfahrt verboten für Fahrzeuge über 2,8 t" (Z 262) und "Benutzung auf eigene Gefahr". So etwas ist im Odenwald eher die Regel als die Ausnahme.


Zum Thema: Wurde ja schon erwähnt - Feld und Waldwege sind zwar öffentlicher Raum, aber an für sich keine Straßen.

Wobei es oft auch im Ermessen der police.gif liegt, ob sie da abkassieren oder nicht. Als Funker treibts einen öfters auf solche an für sich verbotene (befestigte) Wege. Bisher haben die nachfahrenden police.gif-Beamten sich immer sang und klanglos aus dem Staub gemacht, als ich da dann stand. Auch mit einem Jäger machte ich an anderer Stelle eine nette Bekanntschaft - der kannte das mit den Funkern schon, ich war wohl nicht der erste hier. War eine nette Unterhaltung, bei der ich dann auch erfuhr, dass er wegen Wilderei regelmäßig nach dem Rechten sehen muss (war kein Wald).


--------------------
Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 06.08.2009, 19:18
Beitrag #34


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (Eichbaum @ 06.08.2009, 18:08) *
Feld und Waldwege sind zwar öffentlicher Raum, aber an für sich keine Straßen.


Das ist falsch!

Siehe mein Beitrag zum Bayer. Straßen- und Wegegesetz. Auch in anderen Bundesländern (z. B. BaWü) zählen Feldwege zu den Straßen


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_fusel_*
Beitrag 06.08.2009, 19:42
Beitrag #35





Guests






Im StrG Baden-Württemberg läuft das zwar unter dem Oberbegriff "Gemeindestraßen", dort wird aber zwischen
"Straßen, die einem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind" und "Wegen, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind" unterschieden. Zu diesen Wegen gehören auch Feld- und Waldwege.
Man kann sich nun darüber streiten, ob ein Waldweg ein Weg oder eine Straße ist, es ist auf jeden Fall keine "Straße, die einem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr dient oder zu dienen bestimmt ist"

Zitat
(2) Die Gemeindestraßen werden wie folgt eingeteilt:

1.Gemeindeverbindungsstraßen; das sind Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage und außerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets, die vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Gemeinden oder Gemeindeteilen dienen oder zu dienen bestimmt sind, ferner die dem Anschluß an überörtliche Verkehrswege dienenden Straßen, soweit sie nicht nach Absatz 1 Nr. 2 Kreisstraßen sind;

2.Ortsstraßen; das sind Straßen, die vorwiegend dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage oder innerhalb eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Baugebiets dienen oder zu dienen bestimmt sind, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen;

3.sonstige Straßen, die einem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind;

4.beschränkt öffentliche Wege; das sind Wege, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören insbesondere

a)öffentliche Wege, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen oder zu dienen bestimmt sind (öffentliche Feld- und Waldwege),

b)Radwege, soweit sie nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind,

c)Fußgängerbereiche,

d)Friedhof-, Kirch- und Schulwege, Wander- und sonstige Fußwege.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Andreas
Beitrag 06.08.2009, 20:02
Beitrag #36


Mitglied
********

Gruppe: Globaler Moderator
Beiträge: 26749
Beigetreten: 13.09.2003
Wohnort: Franken
Mitglieds-Nr.: 12



Zitat (fusel @ 06.08.2009, 20:42) *
Im StrG Baden-Württemberg läuft das zwar unter dem Oberbegriff "Gemeindestraßen",


Eine Gemeindestraße ist eine Straße lt. dem StrGBW und ein Feldweg ist eine eine Gemeindestraße. rolleyes.gif


--------------------
Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Kritiker
Beitrag 08.08.2009, 01:19
Beitrag #37


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 411
Beigetreten: 01.07.2009
Mitglieds-Nr.: 49248



Nur gut, dass ich in Bayern lebe. Zu mir nach hause gibt es zwar 3 Strassen, aber keine davon ist durchgehend befestigt. Und wenn ich auf der Zufahrt fahre, die wenigsten 70% der Strecke geteert ist, muss ich mich immer von den Radlern bloed anmachen lassen, weil die glauben, das sei ein Radweg...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.08.2009, 08:49
Beitrag #38


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21778
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (Bonsai-Brummi @ 03.08.2009, 15:00) *
..."Nach Hause, kurzer Weg" - und weit und breit keinerlei Verbotsschild zu sehen...

Es ist nun allerdings leider so, dass sich Navis häufig auch nicht um Verbotsschilder scheren.

Ich hatte mich früher immer gewundert, wieso bei uns in der Nähe nicht nur Einheimische einen gesperrten Feldweg (Zeichen 260 mit Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei") als Abkürzung benutzen, sondern auch etliche Fahrzeuge mit eindeutig auswärtigen Kennzeichen hier zu finden sind.

Nachdem ich mir meinen TomTom gekauft hatte, wusste ich, woher das kommt...

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Eichbaum
Beitrag 08.08.2009, 22:51
Beitrag #39


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 934
Beigetreten: 12.08.2005
Mitglieds-Nr.: 12064



Dank der Navis wirds auch bald den ersten Stau auf nem Feldweg geben... rofl1.gif

Fehlt dann nur noch, dass an einer Feldwegkreuzung irgendwann noch ne LSA (LZA) aufgestellt wird. laugh.gif


--------------------
Statistik ist: Wenn der Jäger einmal rechts und einmal links am Hasen vorbeischießt, ist der Hase im Durchschnitt tot.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wollf_0708
Beitrag 09.08.2009, 11:18
Beitrag #40


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6381
Beigetreten: 31.07.2008
Mitglieds-Nr.: 43454



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 08.08.2009, 08:49) *
Ich hatte mich früher immer gewundert, wieso bei uns in der Nähe nicht nur Einheimische einen gesperrten Feldweg (Zeichen 260 mit Zusatz "landwirtschaftlicher Verkehr frei") als Abkürzung benutzen, sondern auch etliche Fahrzeuge mit eindeutig auswärtigen Kennzeichen hier zu finden sind.


Diese Strecken werden hier im Umkreis als "Säuferweg" benannt; .................. nur hier im Umkreis think.gif
Die einheimische Bevölkerung kennt diese Feldwege tagsüber aufm Trekker, und nutzt sie des nächstens nach dem Kneipenbesuch zur "ungestörten" Heimfahrt.

GrussW laugh2.gif lF
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Weinberg
Beitrag 09.08.2009, 16:25
Beitrag #41


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 343
Beigetreten: 21.06.2007
Wohnort: Langenzerdorf/Wien
Mitglieds-Nr.: 33209



Zitat (Wollf_0708 @ 03.08.2009, 20:53) *
Verwundert bin ich bei allg. Feldwegen, die von Landstrassen abgehen. Öfters (meistens) sind sie ein sehr kurzes Stück geteert, um dann in unbefestigten Zustand überzugehen.


Das sind vermutlich die Zufahrtswege zu landwirtschaftlichen Flächen. Und die ersten paar Meter sind deswegen asphaltiert (oder zumindest geschottert), damit der Traktor nicht den ganzen Dreck auf die Straße mitbringt.

lg aus Wien

Weinberg
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Malermeister
Beitrag 09.08.2009, 16:56
Beitrag #42


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7548
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins
Mitglieds-Nr.: 29231



Zitat (MrMurphy @ 03.08.2009, 15:04) *
Alles was befestigt und mit einer Oberfläche (Asphalt, Kopfsteinpflaster und ähnliches) versehen ist darf befahren werden, alles was nur festgefahren ist nicht.
Das ist Unsinn


--------------------
Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
MPS-Kinder
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Calendula
Beitrag 09.08.2009, 17:09
Beitrag #43


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 362
Beigetreten: 14.12.2007
Mitglieds-Nr.: 38972



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 08.08.2009, 09:49) *
Nachdem ich mir meinen TomTom gekauft hatte, wusste ich, woher das kommt...

Weil es so schön dazu passt...: Klick whistling.gif


--------------------
Ich bin wie ich bin.
Die einen kennen mich, die anderen können mich!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
nachteule
Beitrag 09.08.2009, 18:04
Beitrag #44


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24320
Beigetreten: 05.07.2007
Mitglieds-Nr.: 33782



Hallo, Calendula,

tja, wenn Frauen auf den TomTom hören laugh2.gif

Viele Grüße,

Nachteule


--------------------
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lanzelot72
Beitrag 09.08.2009, 23:50
Beitrag #45


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 906
Beigetreten: 11.02.2007
Wohnort: Ziemetshausen
Mitglieds-Nr.: 28409



Zitat (fusel @ 06.08.2009, 21:42) *
... Man kann sich nun darüber streiten, ob ein Waldweg ein Weg oder eine Straße ist, es ist auf jeden Fall keine "Straße, die einem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr dient oder zu dienen bestimmt ist" ...

Wie kommst Du zu dieser abenteuerlichen Feststellung ???

blink.gif

Griaßle!


--------------------
Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_fusel_*
Beitrag 10.08.2009, 00:31
Beitrag #46





Guests






Weil in BaWü die Feld- und Waldwege nicht zu den "sonstigen Straßen, die einem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind" gehören, sondern zu den "beschränkt öffentlichen Wegen".
Zitat
(2) Die Gemeindestraßen werden wie folgt eingeteilt:
1.Gemeindeverbindungsstraßen...
2.Ortsstraßen; das sind Straßen...
3.sonstige Straßen, die einem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind;
4.beschränkt öffentliche Wege; das sind Wege, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Hierzu gehören insbesondere
a)öffentliche Wege, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen oder zu dienen bestimmt sind (öffentliche Feld- und Waldwege),

b)Radwege, soweit sie nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind,
c)Fußgängerbereiche,
d)Friedhof-, Kirch- und Schulwege, Wander- und sonstige Fußwege.


im Gegensatz zu Bayern, dort gehören die Feld- und Waldwege nicht zu den "beschränkt öffentlichen Wegen".
Zitat
Einteilung der sonstigen öffentlichen Straßen
Sonstige öffentliche Straßen sind:
1.die öffentlichen Feld- und Waldwege;
das sind Straßen, die der Bewirtschaftung von Feld- und Waldgrundstücken dienen;

2.die beschränkt-öffentlichen Wege;
das sind Straßen, die einem beschränkt-öffentlichen Verkehr dienen und eine besondere Zweckbestimmung haben können. Hierzu zählen die Friedhof-, Kirchen- und Schulwege, die Wanderwege (Art. 141 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung 10) ), die Geh- und Radwege, soweit diese nicht Bestandteile anderer Straßen sind (selbständige Geh- und Radwege), sowie die Fußgängerbereiche;
3.die Eigentümerwege;
das sind Straßen, die von den Grundstückseigentümern in unwiderruflicher Weise einem beschränkten oder unbeschränkten öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden und keiner anderen Straßenklasse angehören.


Auch die Wortwahl ist unterschiedlich
BaWü:
beschränkt öffentliche Wege; das sind Wege,...
Bayern:
die beschränkt-öffentlichen Wege; das sind Straßen,...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lanzelot72
Beitrag 10.08.2009, 01:25
Beitrag #47


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 906
Beigetreten: 11.02.2007
Wohnort: Ziemetshausen
Mitglieds-Nr.: 28409



OK, nochmal, ganz ausführlich:

Wie unterscheidest Du in Baden-Württemberg (oder ggf. auch woanders) die Zugehörigkeit einer konkret vor Deiner Motorhaube befindlichen "Trasse" in Hinblick auf ihre Zugehörigkeit zu

3.sonstige Straßen, die einem allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind;

oder

4.beschränkt öffentliche Wege; das sind Wege, die einem auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzungszwecke beschränkten Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind.

???

Griaßle!


--------------------
Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_fusel_*
Beitrag 10.08.2009, 08:01
Beitrag #48





Guests






Die Erkennbarkeit ist ein anderes Thema.
In BaWü steht häufig ein Schild (kein amtl. Verkehrszeichen), das darauf hinweist, dass es sich um einen Waldweg handelt und das Befahren gem. §37 LWaldG verboten ist.
Bei Feldwegen kenne ich es auch nur mit amtl. Verkehrszeichen.

Wenn du nicht erkennen kannst, dass es ein "beschränkt öffentlicher Weg" ist kann dir auch niemand vorwerfen, wenn du den Weg befährst. Im Ernstfall wird dir ein Richter erklären, ob du es hättest erkennen können.
Und auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lanzelot72
Beitrag 11.08.2009, 20:33
Beitrag #49


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 906
Beigetreten: 11.02.2007
Wohnort: Ziemetshausen
Mitglieds-Nr.: 28409



Hi fusel!

hehe, ich habs mir schon gedacht, schön aneinander vorbeigeredet... laugh2.gif

Zitat (ceego @ 03.08.2009, 15:14) *
Sind Feld- und Waldwege öffentliche Straßen? Sofern kein Verbotsschild irgendeiner Art aufgestellt ist oder Hinweis auf einen Privatweg...


GRiaßle ! wavey.gif


--------------------
Hauptsach, dr Ranza spannt ond dr Karra lauft !
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29.03.2024 - 15:28