LKW parken bei Umzug auf Privatgrundstück |
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LKW parken bei Umzug auf Privatgrundstück |
28.07.2009, 19:04
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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 28.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49724 |
wir sind Mieter in einem Zweifamilienhaus und haben Zoff mit unseren Vermietern, die Eigentümer das Hauses und des Grundstücks sind. Am Samstag wollen wir ausziehen und dazu soll vor dem Haus, sprich auf dem Privatgrundstück der Vermieter, ein 7,5 to geparkt und beladen werden. Platz genug ist, der sonst zum parken von PKW´s genutzt wird. Bis zur Strasse sind es ungefähr 25 m und deswegen würden wir gern den LKW direkt vor der Haustür parken. Beim Einzug war das gar kein Problem, jetzt beim Auszug gibt es Schwierigkeiten und die Vermieter wollen uns nicht gestatten den LKW bis vor das Haus zu fahren. Die Vermieter berufen sich darauf, dass das ihr Privatgrundstück ist und sie nicht dulden müssen, dass der LKW direkt vor dem Haus geparkt und beladen wird. Das Grundstück ist zur Stasse hin offen und für jedermann zugänglich. Haben wir ein Recht darauf, dem LKW bis vor die Haustür zu fahren und würde uns im Streitfall ein Anruf bei der Polzei helfen? Laut Vermieter streitet die Polizei angeblich bei Streitigkeiten auf Privatgrundstücken nicht ein. Danke Harmonie40 |
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28.07.2009, 19:07
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1287 Beigetreten: 27.06.2009 Wohnort: Vechelde Mitglieds-Nr.: 49185 |
Zitat Haben wir ein Recht darauf, dem LKW bis vor die Haustür zu fahren und würde uns im Streitfall ein Anruf bei der Polzei helfen? Laut Vermieter streitet die Polizei angeblich bei Streitigkeiten auf Privatgrundstücken nicht ein. Nein Nein Der Vermieter hat rechtlich gesehen Recht -------------------- Signaturen sind überflüssig
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28.07.2009, 19:13
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#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2009 Beigetreten: 09.08.2005 Mitglieds-Nr.: 12004 |
Und nasigoreng hat inhaltlich völlig Recht...
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28.07.2009, 20:35
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 212 Beigetreten: 13.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46863 |
Es geht dabei wohl nicht um einen Streit auf Privatgrundstücken (die Polizei kommt nach einem Mord auch in eine Privatwohnung), sondern eher darum, um welches Rechtsgebiet es sich handelt.
Hier dürfte es sich ausschl. um Zivilrecht handeln. Anfrage bei einem Anwalt oder dem Mieterbund (oder ähnlichem) könnte zur Klärung beitragen. Dabei spielt auch eine Rolle, ob der Hofraum bisher gemeinsam genutzt wurde, mitvermietet ist, ... Offensichtlich handelt es sich um eine Schikane der Vermieter(???) oder liegen sachliche Gründe vor, z.B. ungenügende Tragfähigkiet des Belags? Könnte vor Gericht Erfolgsaussichten haben, evtl. per einstw. Verfügung, da der Auszugstermin kurz bevorsteht. Kommt aber immer auf den Einzelfall und die Gründe an. |
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28.07.2009, 21:02
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#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 28.07.2009 Mitglieds-Nr.: 49724 |
Es ist reine Schikane vom Vermieter. Wir wohnen hier auf einem Dorf und haben uns vor einem halben Jahr mit den Nachbarn so ein bisschen angefreundet. Das sind Verwandte von unserem Vermieter aber sie liegen seit Jahren im Streit, keine Ahnung wieso. Seit dem Tag, wo unsere Vermieter mitbekommen haben, dass wir nach nebenan Kontakt haben, begannen die Schikanen. Wir durften nicht mehr direkt vor dem Haus parken, wie in den Jahren zuvor, plötzlich nervte der Kinderlärm und so andere Kleinigkeiten. Völlig entnervt haben wir uns nun eine andere Wohnung gesucht und wollen nur noch ausziehen.
Beim Mieterbund waren wir gestern, der ist der Meinung, dass der LKW vor dem Haus stehen darf und riet uns ggf. die Polizei zu rufen. Weil wir aber im Zweifel sind, habe ich hier noch diesen Thread eröffnet. Ist es denn nicht so, dass ein Privatgrundstück, welches jedermann zugänglich ist (ohne Einzäunung, wie bei uns), in der Regel als öffentlicher Verkehrsraum, in welchem auch die StVO gilt? Sachliche Gründe, z.B. ungenügende Tragfähigkiet des Belags liegen auch keine vor. Das gesamte Grundstück bis auf den Garten haben wir bis zum Beginn der Schikanen gemeinsam mit den Vermietern genutzt. Leider ist im Mietvertrag dazu jedoch nichts vermerkt. Danke euch Harmonie40 |
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28.07.2009, 22:12
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1443 Beigetreten: 15.07.2009 Wohnort: Landkreis Karlsruhe Mitglieds-Nr.: 49477 |
Das Problem scheint mir zu sein, dass die Vermieter den Platz mit ihren Pkw blockieren werden. Wäre das nicht der Fall, könnte man einfach mit dem Lkw vorfahren und dann wären die Vermieter am Zug. Die Polizei wird hier nicht helfen, schliesslich dürfen die Vermieter dort parken. Als einzige Möglichkeit sehe ich auch den Gang vor Gericht, mit einer gewissen Aussicht auf Erfolg, da hier offensichtlich reine Boshaftigkeit vorliegt.
-------------------- Gruss, Couscous |
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29.07.2009, 11:56
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#7
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 396 Beigetreten: 09.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31502 |
ich würde als Umzugstag den Tag X angeben und dann tatsächlich an einem anderen Tag umziehen - da wird der Vermieter nicht mit Pkw blockieren können.
Wenn er dann seinen Pkw vor den Lkw stellt, um diesen am Wegfahren zu hindern, ist das Nötigung. Wenn er tatsächlich einen Rechtstreit anfangen sollte (wobei diesen Schritt viele dann doch scheuen), bin ich mir nicht sicher, ob er gewinnt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zumutbar ist, die Möbel so weit schleppen zu müssen, wenn eine entsprechende Zufahrt da ist und die Benutzung bei Einzug gestattet wurde (sofern zwischenzeitlich nichts passiert ist, was die Befahrbarkeit einschränkt). Gruß Stefan |
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Gast_keyjan_* |
30.07.2009, 13:23
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#8
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was kann der "netter" Vermieter schon machen?
fahre LKW vor die tür, stelle deinen privat pkw vor die einfahrt, da kann er dich nicht mehr blockieren riskierst nicht mal 15 euronen wegen falschparken, weil solange du dein pkw auch beladen tust, passiert auch nichts, nicht mal wegen falschparken weil du jederzeit wegfahren kannst d. h. halten gruß jan |
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30.07.2009, 14:12
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7761 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
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30.07.2009, 14:31
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#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 |
Ein Abschlepper für LKW...ob der Vermieter da wirklich in Vorkasse gehen will?
Ansonsten...solang er kein Foto macht sobald er den Schlepper gerufen hat den LKW auf die Straße stellen...schon schaut der gute Mann gar fürchterlich in die Röhre. -------------------- |
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30.07.2009, 14:32
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#11
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 09.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4832 |
Moin,
ich glaube das kein Abschleppunternehmen bei dieser rechtlich unklaren Situation eingreifen wird. Auch die Polizei wird sich sicher heraushalten und an die Gerichte verweisen. Ich denke auch das der Vermieter nichts machen kann, wenn der LKW dort erst einmal steht. |
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30.07.2009, 14:35
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#12
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1604 Beigetreten: 27.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35843 |
Dafür wird er dann wahrscheinlich bei der Wohnungsübergabe noch mehr zu bemängeln haben und das Durchsetzen des LKW Parkens auf seinem Grundstück könnte sich als Phyrrussieg herausstellen. Im eigenen Interesse würde ich weiter nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.
-------------------- Wenn die Klugen immer nachgeben, dann regieren die Dummen die Welt.
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Gast_keyjan_* |
30.07.2009, 14:36
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#13
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was kann der "netter" Vermieter schon machen? ......fahre LKW vor die tür, stelle deinen privat pkw vor die einfahrt ...... z.B. den Abschlepper holen. und wie kommt der abschlepper auf´s grundstück? ein lastenhubschrauber vielleicht? |
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30.07.2009, 14:42
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Ich würde dem Vermieter sagen, wenn er sein Einverständnis nicht gibt, dass ich ein ordentliches Gericht zwecks einstweiliger Verfügung anrufen werde.
Denn wenn die Einfahrt für den 7.5 tonner geeignet ist, dürfte es sich analog dem so genannten Hammerschlag-Recht sehr wohl um einen Rechtsanspruch handeln, diesen bei einem Umzug so nahe wie möglich an das Haus zu stellen. Meinem Rechtsverständnis nach handelt es sich bei dem Verbot des Vermieters um Schikane. Siehe auch das Bürgerliche Gesetzbuch. Zitat § 226
Schikaneverbot Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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30.07.2009, 16:29
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7761 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
und wie kommt der abschlepper auf´s grundstück? ein lastenhubschrauber vielleicht? Wieso - an den Privat-PKW kommt er doch ran. Wenn sich aus dem Mietvertrag nicht das Recht zur Benutzung der Zufaht ergibt, dann kann der Vermieter das natürlich verbieten. Nur weils für ihn bequemer ist, hat niemand das Recht, über das Eigentum eines anderen zu verfügen. |
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30.07.2009, 16:42
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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30.07.2009, 17:02
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 466 Beigetreten: 09.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4832 |
Wenn sich aus dem Mietvertrag nicht das Recht zur Benutzung der Zufaht ergibt, dann kann der Vermieter das natürlich verbieten. Nur weils für ihn bequemer ist, hat niemand das Recht, über das Eigentum eines anderen zu verfügen. So wie es der TE beschreibt, ist die Nutzung im Vertrag nicht explizit erlaubt, aber eben auch nicht untersagt. Der Mieter hat eben auch Rechte. Wie weit diese Rechte führen, wird in der Situation sicher kein Abschleppunternehmer entscheiden wollen. Wenn er dann evtl. sogar mit Gewalt abschleppt, begeht er vermutlich eine Straftat. Solange der Vermieter nicht übermäßig gestört oder gar geschädigt wird, wird ihm vermutlich keiner helfen können. |
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Gast_keyjan_* |
30.07.2009, 17:05
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#18
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Wieso - an den Privat-PKW kommt er doch ran. an den kann er nur schief glotzen, der steht VOR DER GRUNDSTÜCKSEINFAHT auf der öffentlichen straße und blockiert eben die BLOCKADEMÖGLICHKET dem vermieter da hat der abschlepper nix zu melden ...........wird ihm vermutlich keiner helfen können. dem ist vermutlich sowieso nicht mehr zu helfen |
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30.07.2009, 17:32
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
Seit dem Tag, wo unsere Vermieter mitbekommen haben, dass wir nach nebenan Kontakt haben, begannen die Schikanen. Wir durften nicht mehr direkt vor dem Haus parken, wie in den Jahren zuvor, plötzlich nervte der Kinderlärm und so andere Kleinigkeiten. Völlig entnervt haben wir uns nun eine andere Wohnung gesucht und wollen nur noch ausziehen. So wie ich das sehe ist die Situation wohl hoffnungslos verfahren - man kann also auch nichts mehr kaputtmachen, wenn man offen auf Konfrontationskurs geht, den LKW einfach in den Hof stellt und den Vermieter zetern läßt. Zitat Dafür wird er dann wahrscheinlich bei der Wohnungsübergabe noch mehr zu bemängeln haben und das Durchsetzen des LKW Parkens auf seinem Grundstück könnte sich als Phyrrussieg herausstellen. Die Kaution wird er sich AeEivS eh mittels Mahnbescheid oder gar vor Gericht wieder holen müssen. *AeEivS = Aus eigener Erfahrung in vergleichbaren Situationen -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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30.07.2009, 17:48
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7761 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
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Gast_keyjan_* |
30.07.2009, 17:55
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#21
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@ harmonie40
also Du hast die wahl klein beigeben, gesammten haushalt zig meter schleppen, auf gnade des vermieters bei übergabe und kautionrückzahlung hoffen oder auf die harte tour lkw vors haus fahren, rücken schonen, auf kaution 1 jahr verzichten bei übergabe mit einem vom mieterverein kommen und mit gehobenem haupte das kampffeld räumen ich würde ...... ....erstmal einen saufen gehen Aber die Polizei - und bei der Gelegenheit könnte der Vermieter auch gleich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. hausfriedensbruch? warum das denn? er hat noch einen gültigen mitvertrag und kein hausverbot!! die polizei schleppt da gar nichts ab, erstmal wird gefragt oe er nicht die einfahrt räumen kann schreibe weiter , ist lustig diese diskussion |
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30.07.2009, 17:57
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#22
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24290 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Die Fragestellung würde ich mal in einem mietrechtlichen Forum stellen. Das hat hier wenig mit Straßenverkehr zu tun, und da liegt halt unsere Kompetenz. Wenn es einen Anspruch darauf gibt, das Grundstück zu nutzen, dann aus dem Mietrecht. Ich kann mir das gut vorstellen, aber Ahnung habe ich davon leider nicht.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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30.07.2009, 18:29
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7761 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
hausfriedensbruch? warum das denn? er hat noch einen gültigen mitvertrag und kein hausverbot!! die polizei schleppt da gar nichts ab, erstmal wird gefragt oe er nicht die einfahrt räumen kann Ob der Mietvertrag auch das Befahren dieses Grundstückteils umfasst, wissen wir nicht. Daher sollte man auch nicht leichtfertig Ratschläge geben, die möglicherweise die von mir gezeigten Konsequenzen haben könnten. Wenn er sich weigert (und das er stehen bleibt sollte ja Sinn der Sache sein), wird sicher abgeschleppt. |
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Gast_buerger_* |
30.07.2009, 19:41
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#24
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Es reicht doch wenn der Grundstück Besitzer sagt das die Zufahrt für einen 7.5t nicht geeignet ist, wer will den in der Kürze der zeit beweisen das es nicht so ist.
Weiß den der TE überhaupt ob der Unterbau für solch ein Fahrzeug ausgelegt ist oder ob Versorgung Leitungen dort unter liegen die schaden nehmen können. Deshalb denke ich mir wenn der Besitzer sagt nein, kann er jede Menge Gründe angeben das er die Zufahrt nicht mehr erlaubt. Mal überspitzt gesagt, fährt der TE einen Grashalm krumm könnte das einigen Ärger geben. Schikane wäre dann natürlich wenn seit dem Einzug laufend 7.5t dort lang fahren. Sorry aber ich würde mir nie so etwas trauen, ohne Genehmigung des Besitzers mit einem Lkw auf dessen Grundstück zu fahren. |
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30.07.2009, 20:57
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#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 |
Prinzipiell darf ein Mieter, auch wenn er keinen Stellplatz angemietet hat, das Grundstück zum Be- und Entladen befahren (aber eben nicht dort parken). Ob das aber auch für eine stundenlange Ladetätigkeit mit Umzugswagen zutrifft, kann ich leider nicht beantworten.
Hier gute Infos zu Mieter und Stellplatz-/Hofnutzung -> KLICK Der "Parken-auf-Privatgrund-Spezialist" COYOTA *10.August ist die Gerichtsverhandlung gegen die ersten 3 Falschparker ->bitte Daumen drücken, ich berichte! -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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Gast_keyjan_* |
30.07.2009, 21:17
Beitrag
#26
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Ob der Mietvertrag auch das Befahren dieses Grundstückteils umfasst, wissen wir nicht. Daher sollte man auch nicht leichtfertig Ratschläge geben, die möglicherweise die von mir gezeigten Konsequenzen haben könnten. Wenn er sich weigert (und das er stehen bleibt sollte ja Sinn der Sache sein), wird sicher abgeschleppt. hehehehe, Du stellst es Dir sehr einfach vor: nette Polizisten rufen, wunsch äußern => "abschleppen" - wech is er - lach mich tot das gesicht des polizisten möchte ich gerne sehen, wenn ihm der vermieter sagt "herr obermeister, da steht ein pkw in meiner einfahrt schaffen sie es bitte weg" selbst wenn die betonung auf BITTE liegt da ich solche vorkommnisse in meiner beruflichen tätigkeit x mal schon erlebt hatte, sage ich Dir VERGESSE ES 1. kein ***freundlicher Polizist lässt sich sagen, wass er zu tun hat 2. was gibt es für einen wichtigen grund für das abschleppen? haus brennt? feuerwehr kommt nicht ran? 3. wer soll die kosten übernehmen? 4. ...... 5. ..... wegen meiner alzheimer komme ich nicht auf alle argumente, die ich schon mal vom gehört habe, warum er keinen abschlepper ruft. die zeit zum beladen des umzug-lkw´s ist sicherlich kürzer als die, die Du brauchst um den zu überzeugen, dass:
wie Du schreibst "...es wird sicher abgeschleppt" das möchte ich echt erleben, würde sogar was dafür zahlen, um es zu sehen wenn rauskriegt, dass es hier um einen persönlichen rachezug des einen gegen den anderen geht, und er als werkzeug missbraucht wird, dann gibt es aber ärger träume schön, wir leben in deutschland Anm.Mod: bitte Nettiquette beachten! Der Beitrag wurde von Coyota bearbeitet: 30.07.2009, 21:40 |
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30.07.2009, 21:25
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24290 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Naja, da der Auszug zur bestimmungsgemäßen Nutzung dazugehört, müßte das gedeckt sein. Zumindest wenn der Weg für 7,5to befahrbar ist.
Allerdings: Wie setzt man dieses Recht nun um? Ohne Anwalt würde ich mir das nicht zutrauen, der kostet aber Geld. Daher: 1. Schritt: Den Vermieter schriftlich (und nachweisbar zugegangen, sprich: mit Zeugen, der den Inhalt kennt, den Brief in den Briefkasten des Vermieters einwerfen) um Gestattung bitten und dabei eine nicht zu knappe Frist, aber mit genügend Vorlauf vor dem Umzug setzen. Wenn der Vermieter das nicht tut: 2. Schritt: Anwalt einschalten und sich beraten lassen, dieser wird evtl. ein vorläufiges Urteil auf Gestattung der Zufahrt erwirken. Das schöne: Den Anwalt und die Gerichtskosten wird der Vermieter bezahlen müssen, weil er ja seine Erlaubnis nicht erteilt hat. -------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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30.07.2009, 21:29
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17066 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 |
hehehehe, Du stellst es Dir sehr einfach vor: nette Polizisten rufen, Könntest Du bitte Deine Ausdrucksweise der hiesigen Netiquette anpassen. Gehörnte Paarhufer kannst Du nicht rufen.. Der Beitrag wurde von Coyota bearbeitet: 30.07.2009, 21:41 -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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30.07.2009, 21:35
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24290 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Natürlich kann man. Die Antwort ist "muh!"
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
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Gast_Jamessulo_* |
30.07.2009, 21:39
Beitrag
#30
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Die Polizei prüft bei Einschreiten nur, ob es sich um öffentlichen oder nichtöffentlichen Verkehrsraum handelt.
Ist es keine öffentlicher Verkehrsraum, wird man an einen Persalienaustausch denken, ...diese werden wohl bekannt sein. Hierauf wird wohl ein Hinweis auf den Rechtsweg -Zivilrecht- kommen und tschüssi. Ist es öffentlicher Verkehrsraum werden sie - je nach rechtlicher Betrachtung des einzelnen Polizeibeamten- a)den Lkw-Fahrer wegschicken, vermutlich ohne ein Verwarngeld zu erheben b)eher aber den Lkw-Fahrer zum aktiven Be.-und Endladen gewähren lassen, denn es ist nach dem normalen Menschenverstand unzumutbar, die Möbel über weite Wege zu schleppen. Für die Anwohner ist es zumutbar, vorrübergehend notfalls woanders zu parken. Hier würde eine Rechtsgüterabwägung im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu 90 Prozent so stattfinden. Hinzu käme vielleicht das Angebot eines Personalienaustauschs + der Hinweis auf den Rechtsweg, ....na und!? Bei einem öffentlichen Verkehrsraum könnte ich mir auch der Versuch einfallen, beim zuständigen Ordnungsamt den Sachverhalt vorzutragen, um bei Bedarf eine Genehmigung zu besorgen. Ich gehe hier jedoch von privatem Grund aus, auch wenn der Grund für jedermann befahrbar ist, denn gewidmet ist der Raum den Anwohner, vor allem dann, wenn jeder seinen persönlichen Parkplatz gewidmet bekommt. Entsprechend würde b zutreffen. In beiden Fällen stünde bei mir der Lkw ganz sicher direkt vor dem Haus. Den Umzug würde ich so kurz wie möglich gestalten, notfalls fährt man zum Ein.- und Ausparken mal ein Stück vor oder zurück. Hierzu könnte man einen Zettel hinterlegen. Sei es an den parkenden Pkw oder am Lkw oder am Gemeinschaftseingang. Hier hinterlege ich die Handynummer vom Lkw-Fahrer und fertig. Wenn man das zusätzlich den Herren in Grün-Weiss erklärt, hat der Vermieter eher verschissen, vor allem dann, wenn er seinen Pkw zwecks Nötigung noch einsetzt. Nur Mut, normaler MEnschenverstand hilft hier weiter. Gruß Andre |
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Gast_keyjan_* |
30.07.2009, 21:59
Beitrag
#31
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30.07.2009, 22:32
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 |
Ich frage mich nach wie vor wo der Vermieter auf die Schnelle ein Abschleppunternehmen herbekommen will, welches einen halbbeladenen 7,5 tonner abschleppt (abschleppen kann).
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Gast_Jamessulo_* |
30.07.2009, 22:37
Beitrag
#33
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Guests |
Wer die Musik bestellt, der zahlt sie auch. Da wünschen wir dem Vermieter doch viel Spass beim Bezahlen der Anfahrt. Die Kosten kann er dann ja hinterher einklagen und das kostet wieder Geld. Meint hier irgendjemand, dass er das bei dem Anlass wirklich tun wird. Der blufft doch nur. Vielmehr sollte man ihm einen guten Arzt empfehlen oder an dem Tag so auf die Palme bringen, dass die von ihm gerufene Polizei ihn Zwangseinweisen läßt;-)
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31.07.2009, 08:13
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1672 Beigetreten: 29.09.2005 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 13347 |
Ich frage mich nach wie vor wo der Vermieter auf die Schnelle ein Abschleppunternehmen herbekommen will, welches einen halbbeladenen 7,5 tonner abschleppt (abschleppen kann). Das dürfte das geringste Problem sein. Einfach beim Abschleppdienst anrufen, die besorgen schon was. Schnell dürfte es auch gehen, denn wenn ein LKW liegen bliebt wird sowas ja auch gerufen, und nicht nur für Spielzeuge wie 7,5 Tonner. Allerdings dürften die Kosten die eines PKW Abschleppwagens deutlich günstiger sein. Und wird überhaupt abgeschleppt, wenn der Fahrer vor Ort ist? Gruß Jan |
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31.07.2009, 10:44
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4409 Beigetreten: 20.06.2009 Wohnort: "arm aber sexy"-Town Mitglieds-Nr.: 49054 |
Zitat Und wird überhaupt abgeschleppt, wenn der Fahrer vor Ort ist? Welcher Abschleppunternehmer lässt sich auf eine Schlägerei mit dem Fahrer eines Möbel-LKWs ein? Nö, gegen den Willen und im Beisein des Fahrers wird keiner abgeschleppt. Naja, fast keiner. -------------------- „Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“ Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 21:20 |