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> Polizistin sagt: Simson Mofa gibt es nicht! Sichergestellt!, Per Vollgas im Leerlauf, hat Sie festgestellt das es über 40KmH geht
simmihansl
Beitrag 05.07.2009, 15:40
Beitrag #1


Neuling


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Hallo kann mir irgend wer Hilfe geben?
Gestern Abend hatte ich eine Begegnung der besonderen Art cop.gif

Die Simson S53M-Habicht /Bj2000 meines Sohnes und die Simson S53M-Habicht /Bj2001 seines Cousin,
Beide besitzen eine Mofa Prüfbescheinigung, sind gestern Abend sichergestellt worden.

Die Weibliche Teil des Duo's hat gesagt: "Simson Mofa gibt es nicht!" und der Andere Teil hat zugestimmt. crybaby.gif

Nach dem Sie im Leerlauf mit Vollgas den Motor hoch jaulen lies, hat Sie gesagt:
"Der Roller fährt mindestens 50Kmh, so hoch wie der dreht!" und hat sofort den Abschleppdienst geholt.

Beide S53M wurden sichergestellt sowie der Strafantrag wegen des Verdachts auf Fahren ohne Führerscheins wurde gestellt.

Wir waren machtlos, das Blau-Weiße-Duo hat selbst der Hinweis auf die 25Kmh in den original Papieren, erfolgreich ignoriert und lies sie kalt.

Laut Tacho fahren beide in der geraden ~ 35Kmh und bergab ~45Kmh. rolleyes.gif

Hat irgend einer von Euch einen Brauchbaren Tip? wavey.gif

Ich bin für jeden hilfreichen Kommentar sehr dankbar.


MfG simmihansl[/size][/size]
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geckolino
Beitrag 05.07.2009, 16:28
Beitrag #2


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Zitat (simmihansl @ 05.07.2009, 16:40) *
Hallo kann mir irgend wer Hilfe geben?


Hallo, erstmal willkommen im VP smile.gif

Zitat
Die Simson S53M-Habicht /Bj2000 meines Sohnes und die Simson S53M-Habicht /Bj2001 seines Cousin,
Beide besitzen eine Mofa Prüfbescheinigung, sind gestern Abend sichergestellt worden.

Die Weibliche Teil des Duo's hat gesagt: "Simson Mofa gibt es nicht!" und der Andere Teil hat zugestimmt. crybaby.gif

Nach dem Sie im Leerlauf mit Vollgas den Motor hoch jaulen lies, hat Sie gesagt:
"Der Roller fährt mindestens 50Kmh, so hoch wie der dreht!" und hat sofort den Abschleppdienst geholt.


Auch cop.gif sind nicht allwissend ... in diesem Fall hätten sie es aber nicht unbedingt so stolz zeigen sollen wink.gif


Zitat
Beide S53M wurden sichergestellt sowie der Strafantrag wegen des Verdachts auf Fahren ohne Führerscheins wurde gestellt.

Wir waren machtlos, das Blau-Weiße-Duo hat selbst der Hinweis auf die 25Kmh in den original Papieren, erfolgreich ignoriert und lies sie kalt.

Laut Tacho fahren beide in der geraden ~ 35Kmh und bergab ~45Kmh. rolleyes.gif



Relevant ist nur die Geschwindigkeit in der Ebene. Gerade Mofatachos neigen gerne zu massiver Übertreibung, da
dürften kaum mehr als echte 30 km/h übrigbleiben. Das liegt AFAIK gerade hart an der Grenze der noch tolerierten
Überschreitung der zulässigen 25 km/h.

Ich denke, hier kannst du erstmal nur das Ergebnis des Gutachtens abwarten, davon hängt ab, ob tatsächlich Fahren ohne
Fahrerlaubnis vorliegt. Ich sehe aber gute Chancen, dass sich das ganze dann in Luft auflöst.


--------------------
Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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MrMurphy
Beitrag 05.07.2009, 16:28
Beitrag #3


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Hallo,

ich kann im Internet keinen Hinweis finden, das die Modelle jemals als Mofa gebaut wurden. Von daher sind die Vermutungen der Polizisten durchaus nachvollziehbar.

Für eine Verurteilung ist es vollkommen wurscht, was der Tacho anzeigt oder was in den Papieren steht. Die mögliche Höchstgeschwindigkeit wird von einem Gutachter ermittelt werden. Wenn die entsprechend hoch sein sollte (also z. B. 50km/h) werden der Tacho und der Eintrag in die Papiere auch nicht als Ausrede taugen, da solche signifikate Höchstgeschwindigkeit auch ohne Tacho von einen Fahrer bemerkt werden muss.

Hier bleibt erst mal wohl nur auf das Ergebnis der Untersuchung zu warten.

Gruss

MrMurphy
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nachteule
Beitrag 05.07.2009, 16:36
Beitrag #4


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Hallo, Simmihansl,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Mofas sind nicht gerade mein Fachgebiet, aber Tante Google sagt dazu dieses .

Somit gehe ich mal davon aus, dass die von Dir genannten Fahrzeuge keine Mofas sind, wenn sie nicht dementsprechend gedrosselt und umgebaut wurden.

Laufen sie allerdings tatsächlich schneller als 25 km/h (plus genehmigter Toleranz), dürfte eine Anzeige unvermeidlich sein.

Generell: Wenn der begründete Verdacht besteht, dass es sich nicht um Mofas handelt, oder dass sie zu schnell sind, ist eine Sicherstellung und Überprüfung durch einen Gutachter durchaus gerechtfertigt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Nebukad
Beitrag 05.07.2009, 16:39
Beitrag #5


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Zitat (MrMurphy @ 05.07.2009, 17:28) *
ich kann im Internet keinen Hinweis finden, das die Modelle jemals als Mofa gebaut wurden. Von daher sind die Vermutungen der Polizisten durchaus nachvollziehbar.


Hm, hättest du vielleicht mal genauer hinschauen sollen.

Wenn man die Typenbezeichnung bei Google eingibt finden sich zig Seiten über die Mofa.

@nachteule:

Es geht wohl eher um die Nachwendemodellreihe: Klick
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nachteule
Beitrag 05.07.2009, 16:45
Beitrag #6


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Hallo, Nebukad,

ne, ich habe bewusst diese Seite verlinkt, um zu zeigen, dass es scheinbar nur die dort genannten Modelle als Mofas gab.

Die vom TE genannten Modelle sind laut Wikipedia eindeutig Mokicks, wobei ich aber nicht weiß, ob man diese auch so drosseln und umbauen kann, dass sie als Mofa durchgehen können.

Viele Grüße,

Nachteule


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Jens
Beitrag 05.07.2009, 16:53
Beitrag #7


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Zitat (nachteule @ 05.07.2009, 17:45) *
Die vom TE genannten Modelle sind laut Wikipedia eindeutig Mokicks

Das scheint an unterschiedlichen Typenbezeichungen zu hapern, anscheinend ist "Habicht 25" identisch mit "S 53 M alpha" (hier sogar mit Foto)


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Nebukad
Beitrag 05.07.2009, 16:56
Beitrag #8


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Häh?

Die vom TE gennante S53M ist doch ein Mofa S53M = Habicht 25. Steht doch alles auf der verlinkten Seite.
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Jens
Beitrag 05.07.2009, 17:00
Beitrag #9


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Zitat (Nebukad @ 05.07.2009, 17:56) *
Die vom TE gennante S53M ist doch ein Mofa S53M = Habicht 25. Steht doch alles auf der verlinkten Seite.
Darum schrieb ich ja auch "hapern".
Damit meinte ich, daß die unterschiedlichen Typenbezeichnungen zur Verwirrung beitragen, denn unter "S53M-Habicht" hab ich auch erst nur Mokicks ergooglet.


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JTH
Beitrag 05.07.2009, 17:03
Beitrag #10


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Die Polizistin hatte offenbar einen Tatverdacht. diesem hat sie nachzugehen. Um diesen Verdacht zu erhärten wird ein Sachverständigengutachten eingeholt. Wenn dieses ergibt, daß es sich nicht um ein Mofa handelt, liegt tatsächlich ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.

Warum wird wieder einmal auf der Polizei herumgehackt? Sie tut ihre Arbeit. Der TE gibt ja an, daß das Gerät zumindest nach Tacho deutlich schneller als 25 läuft. Die regelmäßig gegebene Toleranz sind 10%. Damit fällt ein Mofa bereits durch wenn es 30 läuft.


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oimara
Beitrag 05.07.2009, 17:06
Beitrag #11


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Zitat (simmihansl @ 05.07.2009, 16:40) *
Nach dem Sie im Leerlauf mit Vollgas den Motor hoch jaulen lies, hat Sie gesagt:
"Der Roller fährt mindestens 50Kmh, so hoch wie der dreht!" und hat sofort den Abschleppdienst geholt.

Und mit meiner Kettensäge arbeite ich im Steinbruch, so hoch wie die dreht.
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simmihansl
Beitrag 05.07.2009, 17:13
Beitrag #12


Neuling


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Hallo nochmals, und Danke für die überragende Beteiligung. notworthy.gif

Es sind also wirklich echte Mofas, original 10er Vergaser, 25er Kolben und Zylinder sowie Auspuff.
Alles original Simson Teile und somit sind die bauartbedinkt 25Kmh vorgegeben. thumbup.gif

Der Motor ist aber nicht wie heutige Roller elektronisch drehzahlbegrenzt. book.gif
Wenn aber nun auf dem Rollenprüfstand die reale Fahrbelastung fehlt,
wird die Leerlauf Geschwindigkeit recht hoch sein.

Wie kann ich sicher stellen das die einzelnen chronologisch Instanzen nicht der selben Freud'schen
Fehlleistungen unter legen Sind wie das erste Rechtsvertreter DUO? cop.gif

Hat da Jemand einen Tipp für mich, sorcerer.gif
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Ernschtl
Beitrag 05.07.2009, 17:13
Beitrag #13


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Wie ermittelt ein Gutachter eigentlich die Höchstgeschwindigkeit eines Mofas? Wenn so ein Teil mit einem 100kg Fahrer geradeso mal 26km/h erreicht, kann es doch durchaus sein, dass das selbe Mofa mit einem zierlichen 15-jährigen auf 32km/h kommt.
Fährt der Jüngling jetzt ohne Führerschein und er "Dicke" rechtmässig? So kanns doch nicht sein, oder?


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nachteule
Beitrag 05.07.2009, 17:14
Beitrag #14


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Hallo, Jens,

danke für den Link; wieder dazugelernt. wavey.gif

Hallo, Nebukad,

man sollte wirklich alles lesen blushing.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Jens
Beitrag 05.07.2009, 17:15
Beitrag #15


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Zitat (JTH @ 05.07.2009, 18:03) *
Warum wird wieder einmal auf der Polizei herumgehackt? Sie tut ihre Arbeit.

Stimmt schon, aber
Zitat (simmihansl @ 05.07.2009, 16:40) *
Die Weibliche Teil des Duo's hat gesagt: "Simson Mofa gibt es nicht!"

Nach dem Sie im Leerlauf mit Vollgas den Motor hoch jaulen lies, hat Sie gesagt:
"Der Roller fährt mindestens 50Kmh, so hoch wie der dreht!"
klingt nicht grad nach professioneller Arbeit.


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Trucker
Beitrag 05.07.2009, 17:23
Beitrag #16


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@ Nachteule lt dem Link von @Nebukad ist die S 53 M eine Mofa
sollte es so sein dann würde ich dem TE raten einen Anwalt einzuschalten und den Mal machen zu lassen aber vorher sollte er die Jungens fragen ob sie an den Simsons rumgeschraubt haben. shutup.gif


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Gruß Werner



Ich fahre nicht zum Spass, es ist mein Job, Euch die Zeitung zu bringen



wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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Ernschtl
Beitrag 05.07.2009, 17:32
Beitrag #17


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Zitat (Trucker @ 05.07.2009, 18:23) *
...aber vorher sollte er die Jungens fragen ob sie an den Simsons rumgeschraubt haben. shutup.gif
Und wenn dem so ist und die "Mofas" jetzt wirklich 35km/h schnell sind dann gehört den beiden der Hintern versohlt. Da gingen nämlich locker 70km/h und dann lohnt sich der Ärger wenigstens thread.gif

Spass beiseite, mich (und ev. auch den TE) interessiert immer noch wie ein Gutachter bei einem Mofa die Höchstgeschwindigkeit ermittelt.


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JTH
Beitrag 05.07.2009, 17:56
Beitrag #18


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Er ermittelt es mittels Weg-Zeit-Berechnung indem er selber fährt. Somit ist der Gewichtsvorsprung zu Gunsten des 15jährigen.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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simmihansl
Beitrag 05.07.2009, 18:14
Beitrag #19


Neuling


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Hallo,
ich habe ganz die Antriebsübersetzung vergessen. wavey.gif

Das Kettenrad hat original 51 Zähne und das Ritzel hat 13 Zähne.
Da das Mofa wirklich flott war habe ich zum leid beider Jungs sogar ein 12er Ritzel eingebaut! argue.gif

Simson S53 ist das Grundmodell und das angehängte M besagt das es sich um ein Mofa handelt.
Also Simson S53M (M oder -M) ist das Mofa und Habicht oder Alpha die Ausstattung. book.gif

MfG simmihansl scarey.gif

Zitat (JTH @ 05.07.2009, 19:56) *
Er ermittelt es mittels Weg-Zeit-Berechnung indem er selber fährt. Somit ist der Gewichtsvorsprung zu Gunsten des 15jährigen.




Das währe ja schon in Ordnung! thumbup.gif
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Nebukad
Beitrag 05.07.2009, 18:17
Beitrag #20


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Zitat (simmihansl @ 05.07.2009, 19:14) *
Das Kettenrad hat original 51 Zähne und das Ritzel hat 13 Zähne.
Da das Mofa wirklich flott war habe ich zum leid beider Jungs sogar ein 12er Ritzel eingebaut! argue.gif


Hm,

dann hast du das Mofa ja schneller gemacht. think.gif
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christian_lej
Beitrag 05.07.2009, 18:21
Beitrag #21


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Zitat (JTH @ 05.07.2009, 18:03) *
Die Polizistin hatte offenbar einen Tatverdacht. diesem hat sie nachzugehen. Um diesen Verdacht zu erhärten wird ein Sachverständigengutachten eingeholt.
Warum wird wieder einmal auf der Polizei herumgehackt? Sie tut ihre Arbeit.

Der Verdacht muss begründet sein. Es reicht nicht, wenn die Polizistin ein bestimmten Zweiradtyp nicht kennt. Da es von fast jeder 50er-Maschine eine Drossel zu kaufen gibt, die das Gefährt auf 25 km/h und damit Mofa-fähig macht, wäre die erste Begründung schon einmal hinfällig.
Der zweite Test zeigt die Unfähigkeit der Beamtin, einen Motor ohne Last hochzudrehen hat einen Aussagewert der gegen Null tendiert. Lediglich den Lärm könnte man dabei messen, aber nicht die Leistungsfähigkeit der Maschine.
Der Verdacht muss entweder durch Nachfahren oder durch eine vor-Ort-Messung belegt werden, damit eine Sicherstellung rechtlich gedeckt ist. Vor einigen Jahren gab es mal diesbezüglich Urteile, dass derartig schwammig begründete Sicherstellungen von Fahrzeugen nicht ausreichen. Wurde imho sogar hier im Forum erläutert (Ging damals glaube ich um die Beschlagnahmung von Tuning-Fahrzeugen mit E-Nummern und beiliegender ABE.).
U.a. gab es da auch eine Rüge von der finanziellen Seite, da im Falle negativer Gutachten, der Steuerzahler bzw. das Budget der Dienststelle massiv belastet wird.

Die Einschaltung eines Anwalts ist ratsam, da man zum einen der Beschlagnahmung wiedersprechen sollte, sofern das nicht bereits getan wurde*, und im Falle eines negativen Gutachtens sowohl die Kosten für den Nutzungsausfall geltend machen sollte und eventuell auch den Aufbau des Motorrads (wenn es vom Gutachter zerlegt wurde) geltend machen kann.

*Dadurch wird die Beschlagnahmung innerhalb von wenigen Tagen durch einen Richter geprüft. Sollten die Gründe für die Beschlagnahmung nicht ausreichen, dann kann u.U. das Motorrad auch ohne Gutachten abgeholt werden. Meist nützt ein Anwalt auch, um den gesamten Ablauf zu beschleunigen.
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dopero
Beitrag 05.07.2009, 18:23
Beitrag #22


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@ Nebukad

Schneller wird normalerweise wenn man die Übersetzung in Richtung 1:1 Abändert.
53:13=4.08
53:12=4.42 = langsamer!

Trotzdem wurde was verändert was, wie ich annehme, nicht abgenommen wurde. Dadurch könnte die BE erloschen sein.
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simmihansl
Beitrag 05.07.2009, 18:28
Beitrag #23


Neuling


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Zitat (Nebukad @ 05.07.2009, 20:17) *
Zitat (simmihansl @ 05.07.2009, 19:14) *
Das Kettenrad hat original 51 Zähne und das Ritzel hat 13 Zähne.
Da das Mofa wirklich flott war habe ich zum leid beider Jungs sogar ein 12er Ritzel eingebaut! argue.gif


Hm,

dann hast du das Mofa ja schneller gemacht. think.gif



Das Antriebsritzel, was antreibt, ist kleiner also tut es weniger Weg pro Motor Umdrehung, weshalb also insgesamt langsamer. yes.gif

MfG simmihansl wavey.gif
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Nebukad
Beitrag 05.07.2009, 18:32
Beitrag #24


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Zitat (dopero @ 05.07.2009, 19:23) *
@ Nebukad

Schneller wird normalerweise wenn man die Übersetzung in Richtung 1:1 Abändert.
53:13=4.08
53:12=4.42 = langsamer!


Also wenn ich mit dem Fahrrad schneller fahren will, dann schalte ich hinten auf das Ritzel mit den wenigsten Zähnen.

Mit gleich Trittzahl erreiche ich also mehr Umdrehungen des Rades, was natürlich mehr Kraft kostet.

Außerdem ist deine Rechnung falsch. 4.42 ist schneller als 4.08, da bei einer Motorumdrehung 4.42 Radumdrehungen erreicht werden, was mehr ist als 4.08.

EDIT:
@simmihansl

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass das Kettenrad am Motor sitzt und das Ritzel hinten.
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trubby
Beitrag 05.07.2009, 18:36
Beitrag #25


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gelöscht


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Und ich saß da und sah, das es schlimm war. Da hörte ich eine Stimme, die sprach: "Lächle, denn es könnte schlimmer kommen!"
Und ich lächelte und es kam schlimmer.
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JTH
Beitrag 05.07.2009, 18:44
Beitrag #26


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Zitat (christian_lej @ 05.07.2009, 20:21) *
Der Verdacht muss entweder durch Nachfahren oder durch eine vor-Ort-Messung belegt werden, damit eine Sicherstellung rechtlich gedeckt ist.


Das kannst Du so pauschal abschließend nicht sagen.


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dopero
Beitrag 05.07.2009, 18:48
Beitrag #27


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Zitat (Nebukad @ 05.07.2009, 19:32) *
Also wenn ich mit dem Fahrrad schneller fahren will, dann schalte ich hinten auf das Ritzel mit den wenigsten Zähnen.

Weil Du beim Fahrrad eine niedrige Drehzahl in eine höhere umwandelst (vorne deutlich größeres Kettenblatt als Ritzel hinten). Beim motorisierten Zweirad wird eine schnelle Drehzahl in eine niedrige gewandelt (Ritzel vorne deutlich größer als Kettenrad hinten).
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Ernschtl
Beitrag 05.07.2009, 18:56
Beitrag #28


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Zitat (dopero @ 05.07.2009, 19:48) *
Beim motorisierten Zweirad wird eine schnelle Drehzahl in eine niedrige gewandelt (Ritzel vorne deutlich größer als Kettenrad hinten).
Umgekehrt, aber das meintest Du ja.


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simmihansl
Beitrag 05.07.2009, 19:37
Beitrag #29


Neuling


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Hallo, sorry für die Verwirrung für die ich gesorgt habe,
das Ritzel ist mir nur von der Motorwelle und das Ketterad nur vom Hinterrad bekannt.

MfG simmihansl
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El Bestrafo
Beitrag 05.07.2009, 20:34
Beitrag #30


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Sollte die gemessene Geschwindigkeit über 27,5 Km/h liegen (was bei ~ 35 Km/h Tachowert möglich wäre), läge eine Verkehrsstraftat nach § 21 StVG vor.

FAQ: Fahren ohne Fahrerlaubnis - § 21 StVG (Tatbestand und rechtliche Folgen)


--------------------
Wir sind die Guten
Einen Verkehrsverstoß kann man auch ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer begehen.
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simmihansl
Beitrag 05.07.2009, 20:34
Beitrag #31


Neuling


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Ach ja, als dann gegen Mitternacht das DUO dabei war diesen Fall nun abzuschließen, kam ein wirklicher MofaRoller
mit Sozius daher, worauf die Polizistin sagte: "Sehen Sie mit diesem Sound und Geschwindigkeit fährt ein Mofa Roller".

Die sichtlich mehr als betroffenen Jugendlichen verschwanden in fasfood Laden MC D.....d

Darauf hin bat ich das DUO doch wegen des Sozius diese Sachlage zu überprüfen, doch das DUO hat sich
zum Fahrzeug, und damit dann hinweg begeben.

Unglaublich aber wahr.

MfG sinnihansl
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Pionic
Beitrag 05.07.2009, 20:39
Beitrag #32


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Wer sagt dir denn, dass dieser Mofaroller zu schnell war? Und selbst wenn es so gewesen wäre, gibt es für dich bzw. deine Kinder kein Recht im Unrecht.
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El Bestrafo
Beitrag 05.07.2009, 20:42
Beitrag #33


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Es gibt kein Recht im Unrecht. Sollte in dem oben geschilderten Fall das Fz. nur 25 Km/h fahren, würde ein 5 Euro Verstoß nach § 21 StVO (Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person) vorliegen.


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Damastor
Beitrag 05.07.2009, 22:47
Beitrag #34


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Können Polizisten einfach so mal eben die Teile einpacken ohne irgendeinen Messtechnischen Anhaltswert?
Allein durch das Gefühl (mag ja manchmal stimmen) der Polizistin kanns doch irgendwie nicht sein dass sie gleich beide einziehen können, demnächst fahr ich der Polizei noch gefühlt zu schnell und zahl deswegen Busgeld?!


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nachteule
Beitrag 05.07.2009, 23:28
Beitrag #35


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Hallo, Damastor,

Dein Beispiel passt nicht.

Nur rein vom Gefühl her dürfen sie es natürlich nicht (der Roller ist rot, alle roten Roller sind frisiert, also nehmen wir ihn mal mit).

Spätestens nach der dritten Gefühlsduselei würde der Beamte von seinem Chef zu einem Fortbildungskurs verdonnert, damit er in Zukunft nicht nur sein Gefühl, sondern sein neu erworbenes Fachwissen anwenden kann.

Irgendwelche Anhaltspunkte sollten schon dabei sein (wurde ja auch schon von JTH beschrieben).

Viele Grüße,

Nachteule


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AlleyJazz
Beitrag 05.07.2009, 23:39
Beitrag #36


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Zitat (El Bestrafo @ 05.07.2009, 22:42) *
Es gibt kein Recht im Unrecht. Sollte in dem oben geschilderten Fall das Fz. nur 25 Km/h fahren, würde ein 5 Euro Verstoß nach § 21 StVO (Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person) vorliegen.

Für den Fall dass da ein Zweitsitz abgebracht war wäre es aber Fahren ohne FE, da es ja keine Zweisitzigen Mofas gibt, oder?


Gruß
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JTH
Beitrag 06.07.2009, 05:00
Beitrag #37


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Zitat (nachteule @ 06.07.2009, 01:28) *
Spätestens nach der dritten Gefühlsduselei würde der Beamte von seinem Chef zu einem Fortbildungskurs verdonnert, damit er in Zukunft nicht nur sein Gefühl, sondern sein neu erworbenes Fachwissen anwenden kann.


Ich wäre froh, wenn ich endlich mal auf einen solchen Fachlehrgang über solch ein Themengebiet geschickt würde. leider sind die Lehrgangsplätze sehr satrk limitiert, so daß es schon fast ein Glücksfall ist, mal einen besuchen zu dürfen.


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christian_lej
Beitrag 06.07.2009, 08:00
Beitrag #38


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Zitat (JTH @ 05.07.2009, 19:44) *
Das kannst Du so pauschal abschließend nicht sagen.

So allgemein formuliert stimmt das, aber auf Grund der hier wiedergegebenen unsachlichen Bewertung die zur Sicherstellung führte, wäre eine Prüfung durch einen Anwalt ratsam. Letztendlich wird hier ja Hörensagen weitergegeben, so dass die wesentlichen Anhaltspunkte eventuell hier nicht bekannt gegeben wurde.

Ich habe sicherlich nichts gegen Polizisten, und die mir bisher begegnet sind, verfügten über ausreichend Sachkenntnis, aber mir sind auch einige Videobeiträge bekannt in denen Polizisten mit einer Sicherheit falsche Tatsachen behaupten. Es wird da sehr selten die Option: "In diesem Bereich kenne ich mich nicht aus, da werde ich mich mal rückversichern/nachfragen" genutzt. Insbesondere bei den Rollerverstößen wird dann auch gerne mit verbalen Druck gearbeitet, der schon arg an die Aussage "alle Roller sind frisiert" grenzt.
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El Bestrafo
Beitrag 06.07.2009, 09:46
Beitrag #39


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Zitat (AlleyJazz @ 06.07.2009, 00:39) *
Zitat (El Bestrafo @ 05.07.2009, 22:42) *
Es gibt kein Recht im Unrecht. Sollte in dem oben geschilderten Fall das Fz. nur 25 Km/h fahren, würde ein 5 Euro Verstoß nach § 21 StVO (Sie beförderten auf dem Kraftrad ohne besonderen Sitz eine Person) vorliegen.

Für den Fall dass da ein Zweitsitz abgebracht war wäre es aber Fahren ohne FE, da es ja keine Zweisitzigen Mofas gibt, oder?


Gruß
AlleyJazz

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Wollf_0708
Beitrag 06.07.2009, 10:08
Beitrag #40


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Zitat (simmihansl @ 05.07.2009, 15:40) *
Nach dem Sie im Leerlauf mit Vollgas den Motor hoch jaulen lies, hat Sie gesagt:


Das ist ein hin und wieder berichtetes "Vergnügen" bei Motorradtreffen:

Den Motor so lange mit Vollgas hochdrehen lassen, bis er platzt !
(Bei manchen Yoghurtbechern ist es auch nicht schad drum wavey.gif )

Alternativ:
Motorrad gegen ein auf einer dicken Stahlplatte angeschweisstes Widerlager stellen, Starten, Gang einlegen, Hochdrehen, Reifen qualmen lassen, bis er platzt !

Umwelttechnisch bedenklich, macht aber anscheinend Spass.

________________________-

Auf diese Art polizeilich zu prüfen, ob es ein Zweirad im eingetragenem Sinne ist, halte ich für recht bedenklich.


GrussWolF
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Damastor
Beitrag 06.07.2009, 11:39
Beitrag #41


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Zitat (nachteule @ 06.07.2009, 01:28) *
Hallo, Damastor,

Dein Beispiel passt nicht.

Nur rein vom Gefühl her dürfen sie es natürlich nicht (der Roller ist rot, alle roten Roller sind frisiert, also nehmen wir ihn mal mit).

Spätestens nach der dritten Gefühlsduselei würde der Beamte von seinem Chef zu einem Fortbildungskurs verdonnert, damit er in Zukunft nicht nur sein Gefühl, sondern sein neu erworbenes Fachwissen anwenden kann.

Irgendwelche Anhaltspunkte sollten schon dabei sein (wurde ja auch schon von JTH beschrieben).

Viele Grüße,

Nachteule


Aber wenn der Bericht vom TE so stimmt hätte er in diesem Fall die Herausgabe der Mofas verweigern können?
Kann man sich der Polizei wenn man der Überzeugung ist im Recht zu sein verweigern und z.b. einen Vorgesetzten verlangen?

Durch simples nachfahren hätte man ja zumindest einen Verdacht überprüfen können und dementsprechend weiterverfahren können?


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Viele Grüße!

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toxy
Beitrag 06.07.2009, 11:59
Beitrag #42


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Zitat (Nebukad @ 05.07.2009, 20:32) *
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass das Kettenrad am Motor sitzt und das Ritzel hinten.

Naja, die Chance richtig zu raten war ja 50%, du hast leider die falschen 50% erwischt.

Felix


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nachteule
Beitrag 06.07.2009, 12:01
Beitrag #43


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Hallo, Damastor,

ich habe nicht gesagt, dass die Maßnahme richtig war, denn das war sie nach der Beschreibung m. E. nicht.

Der TE hätte natürlich verlangen können, dass der Vorgesetzte befragt wird, ob er diese Sicherstellung als gerechtfertigt sieht, aber letztendlich wären die Beamten nicht verpflichtet gewesen, ihren Dienstgruppenleiter zu verständigen un noch weniger wäre dieser verpflichtet, sich vor Ort von der Rechtmäßigkeit zu überzeugen.

Dies wäre auch gar nicht praktikabel.

Gegen die Sicherstellung an sich hätte der TE auch nichts unternehmen können, außer, dass er Widerspruch dagegen einlegt.

In dem Fall wären die Fahrzeuge nicht sichergestellt, sondern beschlagnahmt worden, was zunächst keinen Unterschied machen würde.

Der Unterschied zur Sicherstellung wäre allerdings, dass ein Richter die Beschlagnahme bestätigen müsste, und dazu würde er mit Sicherheit eine etwas bessere Begründung haben wollen, als die von der Beamtin genannte.

Zur Geschwindigkeitsbestimmung bei einer Mofa durch Nachfahren:

Hier ist natürlich abzuwägen, was für Verdachtsmomente bereits vorliegen.

Gehen wir mal davon aus, die Beamten haben schon konkrete Verdachtsmomente, wäre es m. E. rechtswidrig, wenn sie einen Fahrer, der keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Mofaprüfbescheinigung hat, auffordern, noch einmal mit der Mofa zu fahren, um sicher zu gehen, dass diese wirklich zu schnell läuft.

Strenggenommen wäre dies m. E. eine Aufforderung zu einer Straftat.

Viele Grüße,

Nachteule


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ts1
Beitrag 06.07.2009, 12:57
Beitrag #44


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Zitat (nachteule @ 06.07.2009, 13:01) *
Gehen wir mal davon aus, die Beamten haben schon konkrete Verdachtsmomente, wäre es m. E. rechtswidrig, wenn sie einen Fahrer, der keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Mofaprüfbescheinigung hat, auffordern, noch einmal mit der Mofa zu fahren, um sicher zu gehen, dass diese wirklich zu schnell läuft.
Es wäre auch damit zu rechnen, daß sie das Ergebnis nicht als Unschuldsbeweis anerkennen würden. 25km/h kann man auch mit einem größeren Mopped fahren.
Und selbst auf ein fremdes Mofa/Feuerstuhl zu steigen, kann blamabel ausfallen (nein, das youtube-Video verlinke ich hier nicht whistling.gif).


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MfG Thomas
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nachteule
Beitrag 06.07.2009, 13:27
Beitrag #45


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Hallo, Ts1,

gut, auf diese nahe liegende Begründung bin ich wirklich nicht gekommen laugh2.gif

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orlet
Beitrag 06.07.2009, 15:23
Beitrag #46


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Welche anderen Unterschiede hat die Beschlagnahme gegenüber der Sicherstellung?

Oder kann man grundsätzlich empfehlen, einer Sicherstellung gleich vor Ort zu widersprechen, um eine Beschlagnahme zu erzwingen? Bekommt man dann die richterliche Prüfung gratis dazu?
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nachteule
Beitrag 06.07.2009, 15:58
Beitrag #47


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Hallo, Orlet,

Guggst Du

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Wollf_0708
Beitrag 06.07.2009, 16:00
Beitrag #48


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Zitat (toxy @ 06.07.2009, 12:59) *
Naja, die Chance richtig zu raten war ja 50%, du hast leider die falschen 50% erwischt.


Felix wavey.gif
Auch falsch.
Beides sind Kettenritzel.
Man könnte noch von Antriebs- und Abtriebsritzel sprechen.
Jetzt darfste wieder raten, welches das vordere und welches das hintere ist.
.... oder Publikumsjoker befragen laugh2.gif

Grüsse
W smile.gif lFgang
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Ernschtl
Beitrag 06.07.2009, 17:38
Beitrag #49


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Zitat (Wollf_0708 @ 06.07.2009, 17:00) *
Auch falsch.
Beides sind Kettenritzel.
Man könnte noch von Antriebs- und Abtriebsritzel sprechen.
Und wieder falsch. Lt. Wiki gibt es nur beim Fahrrad Kettenritzel.
Ansonsten ist das Ritzel immer Antriebsseitig, so kenne ich es auch. Abtriebritzel gibt es also normalerweise nicht und ein Antriebritzel ist sowas wie ein runder Kreis.


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Wollf_0708
Beitrag 06.07.2009, 20:37
Beitrag #50


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Auch falsch meint mein IMHO, Ernschtl.
Wahrscheinlich sprechen Volksmund und Techniker unterschiedliche Jargons laugh2.gif
(Aber Du bist doch eigentlich auch Techniker !! (?))

Guck mal bei:
www.schulbuchzentrum-online.de/pdf/978-3-14-231222-4-4-l.pdf

Bild oben rechts:
An der Antriebsseite links sitzt ein Dingens, was man Antriebsritzel nennt, weil von dort die Antriebskraft kommt.)
(Im Moppedjargon: Getrieberitzel genannt. Die kleinste sinnvolle Zähnezahl ist 13, weil, wenn weniger Zähne als 13, wird die Kette ungebührlich stark umgelenkt und die Kettenglieder und das Getrieberitzel verschleissen schneller.)

Bild oben: rechtes großes Ritzel: Das Abtriebsritzel, das (meist) an der Radnabe befestigt ist. Im Mopeddjargon: "Hinten das Ritzel", hinteres Ritzel, Kettenblatt .... jeder Mopeddler weiss, was gemeint ist.

Grüsse
WolGfang smile.gif wink.gif

PS:
Zitat
und ein Antriebritzel ist sowas wie ein runder Kreis.

Darüber muss ich länger nachdenken. think.gif
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