Führerschein machen im anderen Bundesland |
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Führerschein machen im anderen Bundesland |
Gast_André_* |
17.05.2004, 22:32
Beitrag
#1
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ich bin 17 und mache gerade meinen Führerschein, nur nicht so wie wahrscheinlich die meisten. also, ich wohne in hannover, mein dad wohnt in der nähe von weißenfels (unter halle/leipzig) und wir haben dort einen bekannten, der eine fahrschule hat, also habe ich mich entschlossen, dort den führerschein (klasse B) zu machen. habe dann in den osterferien schon paar theoriestunden und fahrstunden gemacht, hat auch alles super geklappt, den erste hilfe-kurs und sehtest gemacht usw. alle dokumente die zu einem antrag für den führerschein nötig sind zusammengestellt und ab nach hannover, wo ich heute dann bei der führerscheinzulassungsstelle einen schrecken bekommen habe. die gute frau meinte, es sei nicht möglich, ohne einen nebenwohnsitz bei meinem vater den führerschein dort zu machen ( habe auch nach den gründen gefragt, aber nur ein, dass ist nun mal so, bekommen ). habe das internet nach der gesetzlichen regelung dazu gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden, vielleicht könnt ihr mir ja helfen. und so mal nebenbei, finde ich das doch ein rießen ding, sollte es sich herrausstellen, dass die gesetzliche lage so ist, dass man den führerschein nur dort machen kann, wo man auch seinen hauptwohnsitz hat. was meint ihr dazu ? vielen dank im voraus, andré |
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17.05.2004, 22:44
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung ) §17
[...] (3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahegelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt. [...] So siehts leider aus, warum das so ist frag ich mich allerdings auch. MFG AMFA -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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17.05.2004, 23:05
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 957 Beigetreten: 24.03.2004 Wohnort: Braunschweig/Niedersachsen Mitglieds-Nr.: 2462 |
Zitat (AMFA @ 17.05.2004, 23:44) So siehts leider aus, warum das so ist frag ich mich allerdings auch. Das kann ich auch nicht verstehen, ziemlich engstirnig! Gruss, Frank. -------------------- |
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17.05.2004, 23:26
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#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Das Für und Wider der Wohnsitzregelung mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen ist schon mal hier in diesem Thread durchgekaut worden:
Führerschein aus Ferienfahrschule aberkannt Wie AMFA schon gepostet hat, kann die Führerscheinstelle auch zulassen, dass die Prüfung an einem anderen Prüfort stattfindet. Wenn es sich um individuelle, persönliche Gründe handelt (Wohnsitz des Vaters, Fahrschule eines Bekannten etc.) sollte man schon mal eine Ausnahme machen können. Die Regelung hat ja lediglich den Zweck, einen massenhaften "Führerscheintourismus" zu unterbinden. Ein schriftlicher Antrag muss auch schriftlich beschieden werden, d.h. im Falle einer Ablehnung muss auch eine individuelle Begründung gegeben werden und man könnte diese Ablehnung dann mit einem Rechtsmittel anfechten. Ob Du bei Deinem Vater mit Nebenwohnsitz gemeldet bist, dürfte eigentlich keine Rolle spielen, sofern er dort schon längere Zeit seine Hauptwohnung hat und Du Dich dort auch öfter aufhältst. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Gast_Guest_* |
18.05.2004, 09:46
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#5
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also ich fahre alle 2 wochen mit der bahn zu meinem dad und das schon seit jahren.. er ist dort als hauptwohnsitz seit ca 10 jahren.
das blöde ist, ich will die theoretische prüfung vor dem 1.7 machen, da ab diesem tag die neuen prüfungsfragen kommen ( und noch mehr dinge verändert wurden, 10FP usw...)... wie bekomme ich das jetzt am schnellsten durch? vielleicht habe ich ja glück und ich erwische mal wen anderes bei der führerscheinzulassungsstelle der etwas gutmütiger ist. ich habe ja mittlerweile schon 400 € investiert und es wäre blöd, wenn die umsonst ausgegeben wurden. gruß andré |
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Gast_Guest_* |
18.05.2004, 13:28
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#6
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Zitat (André @ 17.05.2004, 23:32) es sei nicht möglich, ohne einen nebenwohnsitz bei meinem vater den führerschein dort zu machen Gesagt, getan! Leg Dir doch einfach den Nebenwohnsitz zu! Das dürfte doch kein Problem sein. Du gehst zum Einwohnermeldeamt und gibst an, dass Du einen Nebenwohnsitz hast, den Du eintragen lassen möchtest. Ein Formular, eine Unterschrift - that´s it! |
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18.05.2004, 13:32
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#7
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Damit ist das Problem aber noch nicht gelöst.
FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung ) §17 (3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahegelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Gast_Guest_* |
18.05.2004, 13:41
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#8
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Zitat (Andreas @ 18.05.2004, 14:32) FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung ) §17 (3) ... Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, daß der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt a) Die Dame von der Führerscheinzulassungsstelle hat doch gesagt, OHNE EINEN NEBENWOHNSITZ wäre es nicht möglich. b) Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch einen anderen Prüfort als den Hauptwohnsitz zulassen. Aus a) schließe ich im Umkehrschluss, dass das Vorhaben MIT EINEM NEBENWOHNSITZ möglich ist. Nimmt man b) hinzu, dürfte der Sache nun wirklich nichts im Wege stehen. Die Behörde hat ja Ermessensspielraum. Die Dame von der Behörde hat nahegelegt, dass ein Nebenwohnsitz vom Ermessensspielraum abgedeckt ist. Ich sehe da kein Problem. |
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18.05.2004, 20:25
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Die theoretische Prüfung vor dem 1.7. zu machen, dürfte doch kein Problem sein:
die Wohnsitzbestimmung gilt ja nur für die praktische Prüfung, und die Anwesenheit des Fahrlehrers ist bei der theoretischen Prüfung ja auch nicht vorgeschrieben, nur die Vorlage einer Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule. Insofern könntest Du die Prüfung in Hannover oder in Weißenfels ablegen. Wenn Du Dich noch einmal um eine praktische Prüfung in Weißenfels bemühst, kannst Du natürlich neben einer eigenen Anmeldung des Nebenwohnsitzes auch andere Unterlagen vorweisen, wie Meldebescheinigung vom Vater, Fahrkarten, gerichtliche Sorgerechtsentscheidungen (sofern vorhanden). Es könnte sein, dass die Vorlage solcher Unterlagen die Behörde gnädiger stimmen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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