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> Dürfen Polizisten außer Dienst kontrollieren?
Kaddi85
Beitrag 26.06.2009, 08:40
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
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Hallo,

mir ist gestern abend etwas komisches passiert und ich bin mir dabei völlig unsicher ob es sich um eine Kontrolle handelt oder nicht!
War mit meinem Auto auf der Landstraße unterwegs, meine Mitfahrer hatten sich einen Spaß erlaubt und während der Fahrt aus dem geöffneten Dach geschaut.
Plötzlich kam hinter mir ein Auto angefahren, es gab kurz einmal Lichthupe und auf dem Amaturenbrett war ein kleines blinkendes blaues Licht zu sehen. Meine Mitfahrer begaben sich sofort wieder auf ihre Plätze und schlossen das Dach. Das Auto fuhr noch eine Weile hinter uns her, selbst als wir in entlegene Seitenstraßen abbogen.
Jetzt bin ich mir unsicher ob es sich eventuell um einen Polizisten in Zivil handelte.
Zu einer direkten Kontrolle kam es jedoch nicht.
Wie müssen sich Polizisten eigentlich bemerkbar machen wenn man anhalten soll? Es war weder eine Warnleuchte auf dem Dach, noch eine wiederholte Lichthupe noch eine Polizeikelle zu sehen.
Darf sich der vermeintliche Polizist mein Nummernschild notieren und wenn ja, welche Folgen könnten mich erwarten?
Oder hat sich vielleicht doch nur jemand einen Scherz erlaubt?

Ich bin über jede Hilfe dankbar!
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Dieselschräubchen
Beitrag 26.06.2009, 08:45
Beitrag #2


Neuling


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Die Polizei hat ihr blaues Licht auf dem Dach des Wagens, nicht auf dem Armaturenbrett.

Wenn es eine Polizeikontrolle gewesen wäre, hätte man dich angehalten.

Es kann jedermann eine Anzeige erstatten. Dies ist nach deiner Beschreibung jedoch nicht zu erwarten.


--------------------
Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert
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Q-Treiberin
Beitrag 26.06.2009, 08:47
Beitrag #3


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Erstmal willkommen im VP wavey.gif
Um auf Deine Thread-Überschrift zu antworten: Ja, sie dürfen.

Zitat
meine Mitfahrer hatten sich einen Spaß erlaubt und während der Fahrt aus dem geöffneten Dach geschaut.
Hm, finde ich nicht so spaßig, das heißt sie waren auch nicht angegurtet... dry.gif
Zitat
Darf sich der vermeintliche Polizist mein Nummernschild notieren und wenn ja, welche Folgen könnten mich erwarten?
Das darf nicht nur ein "vermeintlicher" police.gif, sondern jeder Bürger. Auch darf jeder Bürger Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen.
Folgen wird es für Dich wohl keine haben, da Du ja nichts angestellt hast. Der Gurtverstoß könnte nur Deinen "spaßigen" Mitfahrern angelastet werden, wenn man ihrer habhaft wird.
Zitat
Oder hat sich vielleicht doch nur jemand einen Scherz erlaubt?
Abwarten... Solltest Du Post erhalten, kannst Du Dich hier ja nochmal melden bevor Du irgendwelche Aussagen machst.


--------------------
Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Malermeister
Beitrag 26.06.2009, 08:54
Beitrag #4


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Grundsätzlich kann sich ein Polizist immer in Dienst versetzen, auch wenn er privat unterwegs ist. Wenn er eine Straftat beobachtet, muss er es sogar.
Ob in dem dir folgenden Wagen nun ein cop.gif gesessen hat

Jedenfalls hätte er dich/euch anhalten müssen, um die Personalien festzustellen.
Das Nummernschild führt eigentlich nur bei Parkverstössen zu einer Ahndung.
Auch eine Anzeige von privater Person wird deshalb folgenlos bleiben.

Da eure Personalien nicht festgestellt worden sind, hast du auch nichts weiter zu erwarten.


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Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
MPS-Kinder
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Kurier
Beitrag 26.06.2009, 08:59
Beitrag #5


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Zitat (Kaddi85 @ 26.06.2009, 09:40) *
Hallo,

... und auf dem Amaturenbrett war ein kleines blinkendes blaues Licht


Wenn ich mein Headset auf das Amaturenbrett lege blinkt da auch ein kleines blaues Licht. whistling.gif

meint der Kurier


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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durban
Beitrag 26.06.2009, 10:21
Beitrag #6


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Zitat (Dieselschräubchen @ 26.06.2009, 09:45) *
Die Polizei hat ihr blaues Licht auf dem Dach des Wagens, nicht auf dem Armaturenbrett.


Desöfteren bleibt das blaue Licht auch auf dem Armaturenbrett. rolleyes.gif


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Proxima Estación: Esperanza.
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Q-Treiberin
Beitrag 26.06.2009, 10:24
Beitrag #7


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Stimmt, ist mir auch schon so passiert dass die police.gif das Blaulicht gar nicht erst aufs Dach gepappt haben.


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oder
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JTH
Beitrag 26.06.2009, 11:42
Beitrag #8


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Mein Streifenwagen hat eines der Blaulichter auf dem Armaturenbrett, und zwei in der Heckscheibe. Die Magnetwarzen müsste ich zusätzlich aufs Dach werfen. Für allgemeine Anhaltungen, wo das Blaulicht als "Verstärker" benutzt werden soll, reicht der Blitzer zumeist aus. Allerdings zeige ich natürlich auch das "Stop Polizei" mittels ASG.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Pionic
Beitrag 26.06.2009, 17:31
Beitrag #9


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Zitat (Malermeister @ 26.06.2009, 10:54) *
Jedenfalls hätte er dich/euch anhalten müssen, um die Personalien festzustellen.
Das Nummernschild führt eigentlich nur bei Parkverstössen zu einer Ahndung.
Auch eine Anzeige von privater Person wird deshalb folgenlos bleiben.

Da eure Personalien nicht festgestellt worden sind, hast du auch nichts weiter zu erwarten.
Auch wenn ich deinen Ausführungen im Prinzip zustimme, kann auch eine Ahndung nur über das Nummernschild erfolgen, nämlich dann, wenn eine Fahrerbeschreibung vorliegt. Im vorliegenden Fall glaube ich auch nicht daran, aber prinzipiell besteht diese Gefahr schon. wink.gif
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tomcraft
Beitrag 22.02.2011, 19:00
Beitrag #10


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Zitat (Malermeister @ 26.06.2009, 08:54) *
Grundsätzlich kann sich ein Polizist immer in Dienst versetzen, auch wenn er privat unterwegs ist.


Ich habe den alten Thread mal ausgegraben, um zu fragen, woraus sich diese Aussage ergibt. Es geht nur um die Frage im Bezug auf OWi`s. Wenn ein Polizeivollzugsbeamter in seiner Freizeit z.B. einen Rotlichtverstoß sieht, den er ahndungswürdig findet und anzeigen will, woraus leitet sich dann her, dass er sich in den Dienst versetzen kann?

Würde es rechtlich in der Konsequenz einen Unterschied machen, ob er das Tatfahrzeug dann auch anhält und den Täter feststellt oder dies nicht tut, sondern nur nachträglich eine Kennzeichenanzeige schreiben will? Wäre er in der zweiten Variante nicht ein "normaler" Privatanzeiger, der quasi bei einem Kollegen die Anzeige zu erstatten hätte? Wenn nein, warum nicht?
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ts1
Beitrag 22.02.2011, 19:40
Beitrag #11


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Zitat (Pionic @ 26.06.2009, 17:31) *
Auch wenn ich deinen Ausführungen im Prinzip zustimme, kann auch eine Ahndung nur über das Nummernschild erfolgen, nämlich dann, wenn eine Fahrerbeschreibung vorliegt.
Und der Halter=Fahrer behauptet, nicht aufgestanden zu sein und übers Dach geschaut zu haben. Seit wann ist er für seine Mitfahrer verantwortlich!? think.gif
Da wäre ein (Schul-)Busfahrer aber ganz arm dran!

(Naja, eigentlich Thread-Leichenschändung, aber rollen wir das noch einmal auf.)


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MfG Thomas
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nachteule
Beitrag 22.02.2011, 20:21
Beitrag #12


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Hallo, Tomcraft,

die Regelung, dass ein Polizeibeamter immer im Dienst ist, bzw. sich immer in den Dienst versetzen kann, ist in der PDV geregelt, die allerdings nicht öffentlich zugänglich ist.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Thanner
Beitrag 23.02.2011, 02:07
Beitrag #13


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Hallo allerseits,

komplizierten Kram... und doch ganz einfach.

Ein Polizeivollzugsbeamter (PVB) ist zunächst einmal immer ein solcher, zumindest solange ihm das Amt übertragen ist. Und das beginnt in, spätestens nach der Ausbildung und endet mit der Zurruhesetzung, Ausnahme ist die Amtsenthebung bei schweren Dienstvergehen.

In den Gesetzen, die Grundlagen für ein polizeiliches Einschreiten festlegen, also Polizeigesetze der Länder, Strafprozessordnung pp., wird eigentlich pauschal vom Polizei(vollzugs)beamten, Ermittlungsbeamten gesprochen.


Wenn der Beamte nun tätig wird, weil er meint, eine Ordnungswidrigkeit verfolgen zu müssen, dann muß er sich nicht im Rahmen irgendeines besonderen Aktes in den Dienst versetzen sondern er benötigt lediglich eine Ermächtigungsgrundlage zum Einschreiten (d.h. jemanden anzuhalten, die Personalien festzustellen, nach Führerschein pp. fragen). Dabei geht es unter anderem um die sachliche und örtliche Zuständigkeit.

Schließlich ist noch das Bestimmtheitsgebot zu beachten, d.h. er muß als PVB erkennbar sein oder sich durch Vorlage/Vorzeigen des Dienstausweises (nicht das Aushändigen, wie oft am Stammtisch behauptet) als solcher ausweisen.

Für das sogenannte 'in den Dienst versetzen' gibt es keine Vorschriften, bei deren 'Nichtbeachten' der betroffene Verkehrsteilnehmer ein Klage- oder Beschwerderecht hätte. Das ergäbe sich lediglich, wenn eine Ermächtigung zum Einschreiten des PVB nicht vorläge.


Munter bleiben wavey.gif

Thanner
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HaWeThie
Beitrag 23.02.2011, 07:56
Beitrag #14


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Zitat
Für das sogenannte 'in den Dienst versetzen' gibt es keine Vorschriften,
hat das hier einer behauptet?
Zitat
sondern er benötigt lediglich eine Ermächtigungsgrundlage zum Einschreiten
die braucht jede Behörde zum Tatig werden; Grundsatz: keine Maßnahme ohne Gesetz.
Alles andere sind die "Grundsätze des polizeilichen Tätigwerdens" - und die lernt man schon im ersten Ausbildungsjahr ziemlich am Anfang (zumindest war das "zu meiner Zeit" beim BGS der Fall).


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Big R
Beitrag 23.02.2011, 08:09
Beitrag #15


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Zitat (nachteule @ 22.02.2011, 20:21) *
die Regelung, dass ein Polizeibeamter immer im Dienst ist, bzw. sich immer in den Dienst versetzen kann, ist in der PDV geregelt, die allerdings nicht öffentlich zugänglich ist.

Mal ganz blöd gefragt - zählt das dann zur Arbeitszeit?


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Weinberg
Beitrag 23.02.2011, 08:53
Beitrag #16


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Natürlich, und da es in der Freizeit war, sogar als Überstunde biggrin.gif

Ich z.B. habe, wenn ich des Nachts von der Arbeit geträumt habe, das immer als Überstunden abgerechnet. Mit 100 % Zuschlag, weil ja Nacht-Überstunden biggrin.gif biggrin.gif

lg aus Wien

Weinberg

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 23.02.2011, 08:55
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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JTH
Beitrag 23.02.2011, 09:54
Beitrag #17


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Zitat (Weinberg @ 23.02.2011, 08:53) *
Mit 100 % Zuschlag, weil ja Nacht-Überstunden biggrin.gif biggrin.gif

Der Nacht-Zuschlag beträgt leider nur 1,28€/h


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nachteule
Beitrag 23.02.2011, 10:44
Beitrag #18


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Hallo, Thanner,

Zitat (Thanner @ 23.02.2011, 02:07) *
Für das sogenannte 'in den Dienst versetzen' gibt es keine Vorschriften, bei deren 'Nichtbeachten' der betroffene Verkehrsteilnehmer ein Klage- oder Beschwerderecht hätte.

nicht ganz: Bei Verbrechens - oder Vergehenstatbeständen ist der Polizeibeamte verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten auch als Privatmann einzuschreiten.

Hallo, Big R,

wenn ein Polizeibeamter in seiner Freizeit tätig wird, kann er dies je nach Sachlage als Überstunden abrechnen.

Viele Grüße,

Nachteule


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ts1
Beitrag 23.02.2011, 11:45
Beitrag #19


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Zitat (nachteule @ 23.02.2011, 10:44) *
nicht ganz: Bei Verbrechens - oder Vergehenstatbeständen ist der Polizeibeamte verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten auch als Privatmann einzuschreiten.
Da so mancher Polizist mit Uniform und Waffe im Zug zum/vom Dienst fährt (ist dann ja kostenlos), würde es sonst auch etwas seltsam aussehen können.
Habe auch schon mal eine Streife angehalten, die mir aber erklärt hat, nicht im Dienst zu sein, sondern nur privat zum Zahnarzt zu fahren. Gewundert habe ich mich da schon - Streifenwagen (allerdings auch ohne Blaulicht/Horn) für den privaten Arztbesuch!?


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nachteule
Beitrag 23.02.2011, 12:29
Beitrag #20


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Hallo, Ts1,

es geht hier nicht nur um den Beamten in Uniform auf dem Heimweg.

Wenn z. B. ein Polizeibeamter in seiner Freizeit (in zivil) sieht, dass jemand zusammengeschlagen wird und er unternimmt nichts dagegen (einschreiten, Kollegen per Handy über Notruf informieren o.ä.), kann dies für ihn durchaus Konsequenzen haben, und damit ist nicht nur die unterlassene Hilfeleistung gemeint, für die auch der "normale" Zeuge zur Anzeige gebracht werden könnte.

Genauso darf ein Polizeibeamter nicht einfach wegschauen und nichts unternehmen, wenn er in seiner Freizeit mitbekommt, dass jemand eindeutig alkoholisiert mit dem Auto fährt.

Zum Thema Arztbesuch während des Dienstes:

Je nach Sachlage kommt so etwas schon vor, z. B., wenn sich der Beamte gerade im Dienst verletzt hat, wenn er im Dienst krank geworden ist o.ä.

Genauso ist es mit dem Zahnarztbesuch:

Wenn der Beamte in der Dienstzeit plötzlich starke Zahnschmerzen bekommt und es schafft, kurzfristig einen Termin auszumachen, kann es schon mal sinnvoll sein, auch während der Dienstzeit beim Zahnarzt vorbeizuschauen, um die Dienstfähigkeit schnell wieder herzustellen, wobei so etwas allerdings die Ausnahme sein dürfte.


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ts1
Beitrag 23.02.2011, 13:35
Beitrag #21


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Zitat (nachteule @ 23.02.2011, 12:29) *
Wenn der Beamte in der Dienstzeit plötzlich starke Zahnschmerzen bekommt und es schafft, kurzfristig einen Termin auszumachen, kann es schon mal sinnvoll sein, auch während der Dienstzeit beim Zahnarzt vorbeizuschauen, um die Dienstfähigkeit schnell wieder herzustellen
Klar: wenn krank; dann Arzt. Ich glaub's denen auch, dass die Frau Zahnschmerzen hatte.
Aber warum zu zweit mit dem Streifenwagen? Da könnte man meinen, Personal und Material wäre im Überfluß vorhanden.
Oder wollten die mich nur foppen und waren doch dienstlich unterwegs? think.gif


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nachteule
Beitrag 23.02.2011, 13:41
Beitrag #22


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Hallo, Ts1,

Streifenbesatzungen fahren grundsätzlich zu zweit.

Wenn es nur ein kleiner Eingriff ist, so dass danach der Dienst fortgesetzt werden kann, muss ein einzelner Beamter nicht extra zurück zur Dienststelle fahren, um den Kollegen abzuholen.

Es kann aber auch sein, dass der Patient eine Spritze bekommt und deshalb nicht mehr fahren sollte.

In dem Fall wäre es schlecht, wenn kein Fahrer dabei ist.

Wenn Du selber bemerkt hast, dass die Beamtin Schmerzen hatte, sehe ich in dem Zahnarztbesuch während der Dienstzeit kein Problem und sehr wahrscheinlich wurde es sogar vom Vorgesetzten angeordnet, dass ein Kollege die Beamtin zum Zahnarzt bringt, damit sie nicht selber mit Schmerzmitteln fahren muss (Fürsorgepflicht des Dienstherrn) .

Viele Grüße,

Nachteule


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HaWeThie
Beitrag 23.02.2011, 16:20
Beitrag #23


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seit ihr noch beim Thema oder schweift ihr schon ab? whistling.gif


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nachteule
Beitrag 23.02.2011, 16:22
Beitrag #24


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Hallo, HaWeThie,

von beidem ein bisschen. rolleyes.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Weinberg
Beitrag 23.02.2011, 18:00
Beitrag #25


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Zitat (JTH @ 23.02.2011, 09:54) *
Der Nacht-Zuschlag beträgt leider nur 1,28€/h


Ich bin ja Einwohner im "Felix Austria", da sind für Nacht-Überstunden üblicherweise 100 % Zuschlag vorgesehen

lg aus Wien

Weinberg
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Brila
Beitrag 23.02.2011, 19:51
Beitrag #26


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1,28€/h als fixer Wert, oder der prozentual errechnete? think.gif

Da bekomme ich ja mehr... blink.gif (20% biggrin.gif )
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Q-Treiberin
Beitrag 23.02.2011, 19:53
Beitrag #27


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Als fixer Wert pro Stunde. crybaby.gif


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Tommy Danger
Beitrag 24.02.2011, 19:03
Beitrag #28


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Aber dafür die 1,26 € pro Stunde hihi crybaby.gif
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