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> Habe keine Firma mehr, möchte meinen Firmenwagen auf mich Privat nun anmelden
Sanome
Beitrag 12.06.2009, 13:32
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

kann mir jemand Bitte weiter helfen?


Ich habe keine Firma mehr, aber mein Frimenwagen ist immer noch auf mich, mein damaliges Geschäft angemeldet.

Da ich nun auf der Zulassung etwas eintragen lassen möchte, würde ich gerne die Gelegenheit nutzen und den Wagen gleich mit auf mich Privat ummelden.

Muß ich dann die Mehrwertsteuer des Wagens, die ich im Jahre 1991 beim Kauf nicht bezahlen mußte, dann bezahlen?

Oder wird die Mehrwertsteuer erst fällig wenn ich den Wagen an jemand anders Privat weiter verkaufe?


Vorab vielen lieben Dank.

Der Beitrag wurde von Sanome bearbeitet: 12.06.2009, 13:35
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Kai R.
Beitrag 12.06.2009, 13:35
Beitrag #2


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war das eine Einzelfirma? Dann ändert sich zulassungstechnisch gar nichts. Du musst nur buchhalterisch den Wagen aus dem Firmenvermögen entnehmen und dafür auch die MWSt. abführen. Allerdings dürfte der Wert des Autos natürlich nur noch gering sein und damit die Steuerschuld ebenfalls. Den Wert solltest Du irgendwie (DAT-Schätzwert) nachweisen können.

Grüße

Kai


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Kai

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Sanome
Beitrag 12.06.2009, 13:42
Beitrag #3


Neuling


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Zitat (Kai R. @ 12.06.2009, 15:35) *
war das eine Einzelfirma? Dann ändert sich zulassungstechnisch gar nichts. Du musst nur buchhalterisch den Wagen aus dem Firmenvermögen entnehmen und dafür auch die MWSt. abführen. Allerdings dürfte der Wert des Autos natürlich nur noch gering sein und damit die Steuerschuld ebenfalls. Den Wert solltest Du irgendwie (DAT-Schätzwert) nachweisen können.

Grüße

Kai



Ja, es war nur ein Geschäft.

Und dann will das Finanzamt, obwohl der Wagen so alt ist, er weiter von mir nun Privat genutzt wird, immer noch die Mehrwertsteuer haben?
Ich hatte mal etwas davon gehört das es sich nach so und so viel Jahren erldeigt hätte.
Da nach so viel Jahren auch ersichtlich ist das ich mit dem Fahrzeug Erwerb keinen Gewinn machen möchte.
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Wollf_0708
Beitrag 12.06.2009, 13:59
Beitrag #4


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Zitat (Sanome @ 12.06.2009, 14:32) *
Muß ich dann die Mehrwertsteuer des Wagens, die ich im Jahre 1991 beim Kauf nicht bezahlen mußte, dann bezahlen?


Moin.

Ääähhh wie think.gif
Ich gehe mehr davon aus, dass wohl "MwSt." gezahlt wurde, diese aber dann als Vorsteuer gegen eingenommene UmSt. gerechnet wurde.
(oder so ähnlich.)

Aber eine interessante Gesamtfrage, steuer- und buchhalterisch.

Bin gespannt.
(Müssen wohl jetzt auch noch Steuerberater in´s Forums/Foren-Boot holen wink.gif


Grüsse
WolFgang

PS: Vielleicht steht der Wagen auch nur noch mit DM 1 oder 1 Euro in der Abschreibungsliste, davon 19% MwSt. sind ??
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Sanome
Beitrag 12.06.2009, 14:16
Beitrag #5


Neuling


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Ja, das ist Richtig wie Sie das schreiben, beim Kauf war die Mehrwertsteuer erst einmal zu zahlen.

Rechnet sich dann die Mehrwertsteuer vom Restwert des Wagens an von dem Tag wo ich das Geschäft aufgegeben habe, oder von dem Tag an dem ich den Wagen auf mich Privat ummelde?

Und wo kann ich so eine Abschreibungsliste einsehen?
Würde mich sehr freuen wenn der Wagen dort mit einem Euro gelistet wäre.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 12.06.2009, 20:06
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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CvR
Beitrag 12.06.2009, 14:31
Beitrag #6


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Zitat (Sanome @ 12.06.2009, 15:16) *
Rechnet sich dann die Mehrwertsteuer vom Restwert des Wagens an von dem Tag wo ich das Geschäft aufgegeben habe, oder von dem Tag an dem ich den Wagen auf mich Privat ummelde?

An dem Tag, an dem er aus der Vermögenssphäre des Betriebes in die private übergeht, würde ich sagen...
Zitat
Und wo kann ich so eine Abschreibungsliste einsehen?

blink.gif In deiner Buchhaltung?
Zitat
Würde mich sehr freuen wenn der Wagen dort mit einem Euro gelistet wäre.

Da bin ich mir noch nicht so sicher... Wenn der Wagen da nämlich mit einem Wert von einem Euro drinsteht, dann fällt, wenn du ihn aus dem Unternehmen entfernst, ein Veräußerungsgewinn an rolleyes.gif Also quasi eine Art zusätzlicher Gewinn... Der natürlich auch steuerpflichtig wäre whistling.gif

Bei Privatentnahmen zum Buchwert ist das Finanzamt gerade bei so hochwertigen Dingen wie Autos durchaus skeptisch wink.gif

edit: Was mich momentan etwas stutzig macht, ist die Tatsache, dass das Geschäft ja anscheinend (schon eine Weile) nicht mehr existiert. Wenn es das Geschäft nicht mehr gibt, dann kann das Auto auch nicht dem Geschäft gehören... Gehört es aber noch dem Geschäft, dann ist da in der Geschäftsauflösung vielleicht nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Denn eigentlich hätte das alles da bereits geklärt werden müssen. Und abgerechnet und in den Büchern vermerkt. Wollen wir mal hoffen, dass da nicht noch Ungemach droht...


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Wollf_0708
Beitrag 12.06.2009, 14:33
Beitrag #7


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Zitat (Sanome @ 12.06.2009, 14:16) *
Und wo kann ich so eine Abschreibungsliste einsehen?


Für "mein Geschäft" habe ich selber eine Abschreibungsliste gefertig. Ich will/muss doch wissen, welche Summe ich als Abschreibung bei der zB. Einkommensteuererklärung geltend machen kann.

Also: in den eigenen Unterlagen nachsehen.

Aber ad hoc würde ich sagen: Der Wagen ist nach 18 Jahren voll abgeschrieben und steht mit dem Erinnerungswert von 1 Euro evtl. noch drin.

Grüsse
WolFgang
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Kai R.
Beitrag 12.06.2009, 14:53
Beitrag #8


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Zitat (Wollf_0708 @ 12.06.2009, 15:33) *
Aber ad hoc würde ich sagen: Der Wagen ist nach 18 Jahren voll abgeschrieben und steht mit dem Erinnerungswert von 1 Euro evtl. noch drin.

darauf kommt es aber nicht an. Entscheidend ist der Zeitwert. Wenn er ihn extern verkaufen würde, würde er ja auch mehr als 0.- € dafür bekommen, egal wie hoch der Buchwert ist, das wäre halt dann ein außerordentlicher Ertrag. Und dieser Verkauf wäre selbstverständlich USt.-pflichtig. Es ist auch einleuchtend, dass er sich nicht besser stellen darf als bei einem externen Verkauf.

Natürlich kann man bei so einem alten Auto argumentieren, dass der Zeitwert nicht höher als 500.- € ist. Darauf 19% macht dann 95.- € Steuerschuld. Es weiß ja auch niemand, welche Mängel und welcher Reparaturstau an dem Auto bestehen.

Grüße

Kai


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Fridolin
Beitrag 12.06.2009, 20:43
Beitrag #9


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Der Wagen ist meiner Ansicht garnicht zu verkaufen.
Da er als "Firma" bei einem Verkauf an einen Privatmann(/frau) Garantie (bzw.Gewährleistung gewären müsste, müsste er einen unangemessen hohen Preis verlangen, um das Risiko eines Garantifalles abzudecken.
Dies ist auch der Grund, warum bei Händlern und Autohäusern Fahrzeuge in diesem Alter nicht mehr privat erhältlich sind.

Also sehe ich kein Problem, wenn er das Fahrzeug zum Buchwert von einem Euro selbst übernimmt, dass FA sollte da keine Probleme machen und die 19 Cent MwSt sind dann ja wohl nicht das Problem.

Fraglich ist nur, wann das Geschäft aufgelöst wurde. Aber wenn das vielleicht schon 10 Jahre her ist (also zu einem Zeitpunkt als das Auto noch einen höheren Restwert hatte) müsste eigentlich der damalige Wert mit der MwSt nachversteuert werden.
Aber nach zehn Jahren interessiert das IMHO das FA auch nicht mehr. Zumindest ist es nicht mehr nachvollziehbar, da die Buchhaltungsunterlagen IMHO nur 10 Jahre aufbewart werden müssen.

@CVR
Ein 18 Jahre altes Auto sehe ich nicht (und das FA bestimmt auch nicht) als hochwertig an.

Gruß

Fridolin


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Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen:
s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche
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Kai R.
Beitrag 12.06.2009, 21:51
Beitrag #10


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Zitat (Fridolin @ 12.06.2009, 21:43) *
Also sehe ich kein Problem, wenn er das Fahrzeug zum Buchwert von einem Euro selbst übernimmt, dass FA sollte da keine Probleme machen und die 19 Cent MwSt sind dann ja wohl nicht das Problem.

da dürftest Du recht haben. Es gehört ja auch ein Finanzamt dazu, welches fragt. Prüfungen in Kleinbetrieben nach Geschäftsauflösung sind doch eher selten.

Grüße

Kai


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Kai

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tessarakt
Beitrag 12.06.2009, 23:43
Beitrag #11


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Zitat (Sanome @ 12.06.2009, 15:32) *
Ich habe keine Firma mehr, aber mein Frimenwagen ist immer noch auf mich, mein damaliges Geschäft angemeldet.


Das heißt, Du warst Kaufmann?
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CvR
Beitrag 13.06.2009, 00:10
Beitrag #12


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Zitat (Fridolin @ 12.06.2009, 21:43) *
Der Wagen ist meiner Ansicht garnicht zu verkaufen.
Da er als "Firma" bei einem Verkauf an einen Privatmann(/frau) Garantie (bzw.Gewährleistung gewären müsste, müsste er einen unangemessen hohen Preis verlangen, um das Risiko eines Garantifalles abzudecken.

Bei einem gewerblichen Ankäufer lässt sich die Gewährleistung ausschließen. Da es hinreichend Leute gibt, die gewerblich Autos für den Export oder zur Ersatzteilgewinnung aufkaufen, ist ein unangemessen hoher Preis nicht erforderlich. Der Marktpreis genügt...
Zitat
@CVR
Ein 18 Jahre altes Auto sehe ich nicht (und das FA bestimmt auch nicht) als hochwertig an.

Ich denke, das kommt auf das Auto an. Es gibt zahlreiche Fahrzeuge, die auch im Alter von 18 Jahren noch deutlich im vierstelligen Bereich gehandelt werden. Ich halte das durchaus für hochwertig. Und für das FA ist es - bei einem angenommenen Fahrzeugwert von zB 1000,- - auch ein Unterschied, ob es 19ct bekommt oder 190,- plus Einkommensteuer auf die 999,- zusätzlichen Gewinn... Oder noch höhere Beträge bei noch höherem Fahrzeugwert...

Ich schließe mich der Meinung an, dass eine Prüfung unwahrscheinlich ist. Ich halte sie aber - ja nachdem wann die Unternehmung beendet wurde - nicht für vollkommen ausgeschlossen. Allerdings wäre eben die Frage, wie das FA reagiert, wenn es plötzlich von diesem Sachverhalt Kenntnis erlangt. Sei es durch die Zahlung der 19ct MwSt für den Besitzübergang des Fahrzeuges - oder aber im Rahmen der Kfz-Steuerabwicklung im Rahmen der Ummeldung... ("Huch, der Bescheid über die Kfz-Steuererstattung für Fa. XY ist zurückgekommen. Gucken wir doch mal in den Computer... Hmm... Die gibts ja seit drei Jahren nicht mehr. Warum hatten die dann noch ein Auto? Seltsam, das müssen wir uns mal genauer angucken...")


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Malermeister
Beitrag 13.06.2009, 08:14
Beitrag #13


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Steuerrechtlich ist der Buchwert zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe entscheident.
Die Umsatzsteuer auf den Restwert wäre dann zurückzuzahlen.
Allerdings ist ein so alter Wagen schon längst abgeschrieben und steht noch mit Buchwert 1€ in den Büchern
Wenn der Wagen erstmal in Privatbesitz übergegangen ist, spielt auch Gewinn bei einem späteren Verkauf keine Rolle mehr. Das ist Privatsache.


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Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen.
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Wollf_0708
Beitrag 13.06.2009, 09:51
Beitrag #14


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Zitat (Sanome @ 12.06.2009, 13:32) *
Ich habe keine Firma mehr, aber mein Frimenwagen ist immer noch auf mich, mein damaliges Geschäft angemeldet.

Muß ich dann die Mehrwertsteuer des Wagens, die ich im Jahre 1991 beim Kauf nicht bezahlen mußte, dann bezahlen?

Oder wird die Mehrwertsteuer erst fällig wenn ich den Wagen an jemand anders Privat weiter verkaufe?


Ich spinne den Faden mal weiter:

"Ich habe keine Firma mehr, aber mein PC ist immer noch auf mich, stand mit 1.-- Euro noch in der Abschreibungsliste"
"Ich habe keine Firma mehr, aber meine Büroeinrichtung ist immer noch auf mich, stand mit 1.-- Euro noch in der Abschreibungsliste"
"Ich habe keine Firma mehr, aber mein designter Bürokühlschrank ist immer noch auf mich, stand mit 1.-- Euro noch in der Abschreibungsliste"
"Ich habe keine Firma mehr, aber meine Werkzeugmaschine ist immer noch auf mich, stand mit 1.-- Euro noch in der Abschreibungsliste"

usw. usw.

So.
Nun wird die Firma geschlossen/aufgelöst. Die o.g. Gegenstände werden ein/zwei/drei Jahre eingelagert, nicht mehr im gewerblichen Rahmen genutzt. (Gehen die Gegenstände automatisch in den Privatbesitz über think.gif )
Wird nun ein Finanzamt so lange "auf der Lauer liegen" um irgendwann mal zu erkennen/zu prüfen, was mit den Klamotten geschehen ist ?
Oder wäre gar eine Steuernach-Rückzahlung zu erwarten ?
Wenn die Steuererklärung -nach der Geschäftsauflösung- für das Vor-Jahr zu machen ist, wären ja dann "grosse" Steuerrückzahlungen zu entrichten, und das auf Gegenstände mit dem Buchwert 1 Euro, die ja an Privat oder an eine Firma für einen vom FA geschätzten Wert hätten verkauft werden können/müssen.)

Gerade anderherum gesponnen: Wären bei einer evtl. gebührenpfichtigen Verschrottung von Büroeinrichtung/Bürokühlschrank usw. -nach Jahren !- die Verschrottungskosten in einer Steuererklärung geltend zu machen ? Wohl kaum.

Abenteuer im Steuergesetzdschungel wink.gif

Ich gehe davon aus, dass der TE keinen SL300 Flügeltürer oder handgefertigten Aston Martin als Geschäftsfahrzeug hatte. wavey.gif


Grüsse
WolFgang
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Malermeister
Beitrag 13.06.2009, 22:30
Beitrag #15


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Zitat (Wollf_0708 @ 13.06.2009, 10:51) *
Nun wird die Firma geschlossen/aufgelöst.
Bei einer Firmenschließung wird geschaut, was noch da ist an Werten.
D.h. dass die Umsatzsteuer und Einkommenssteuer bezüglich der Firma abschließend abgerechnet wird.
Alles, was nach dieser Abrechnung kommt, ist Privatangelegenheit.


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Kai R.
Beitrag 13.06.2009, 22:33
Beitrag #16


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Zitat (Malermeister @ 13.06.2009, 09:14) *
Steuerrechtlich ist der Buchwert zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe entscheident.

nein, es ist nicht der Buchwert maßgeblich, sondern der tatsächliche Wert (Zeitwert). Sonst wäre es ja möglich, abgeschriebene Gegenstände für 1.- € aus der Firma rauszuziehen und dann privat weiter zu verkaufen. Da hätte das Finanzamt erhebliche Ausfälle.

Grüße

Kai


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