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05.06.2009, 13:21
Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 93 Beigetreten: 05.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45686 |
Dieser Threat wendet sich ausschließlich an die o. angesprochenen Personengruppen. Andere Leser dürfen sich gerne ihre Meinung bilden, jedoch soll dieser Threat nicht zur Meinungsmache missbraucht werden. Vorweg: Es geht mir nicht um die Kriminalisierung der Zweiradfahrer, sondern um den untragbaren Zustand, dass eben jene, welche sich nicht an die bestehenden Gesetze halten i.d.R. immer ungeschoren davonkommen. Aus diesem Grund habe ich eine Eingabe über unser Präsidium an den Bund-Länder-Fachausschuss geschrieben. Es wäre gut, wenn sich viele Kollegen anschließen würden, damit man eventuell eine Änderung des OWI-Rechtes herbeiführen kann. Folgenden Brief ging an unseren SB 31 (Verkehr): Anfrage an den Bund-Länder-Fachausschuss bzgl. der Möglichkeit einer evtl. Änderung des OWI-Rechtes im Bezug auf Motorradfahrer Sehr geehrte Damen und Herren, als Sachbearbeiter im Wechselschichtdienst stelle ich bei Verkehrskontrollen und auch auf dem Weg von und zur Arbeit immer wieder fest, dass die Zahl der Motorradfahrer steigt, welche sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Hierbei handelt es sich weniger um Verstöße im Verwarnungsgeldbereich, sondern um grobe Verstöße bis hin zu Verstößen im Bereich von Straftaten. Vermehrt wird festgestellt, dass sich viele Motorradfahrer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzungen halten und zudem in Kurven, unübersichtlichen Stellen oder über Sperrflächen überholen, nur um sich zwischen zwei Autos zu „quetschen“, da ein weiteres Überholen nicht möglich ist. Hierbei gefährden sie nicht nur sich, sondern auch die Verkehrsteilnehmer, welche sie überholen, bzw. den entgegenkommenden Verkehr. Dies zeigt sich meines Erachtens auch in der hohen Zahl an schweren Motorradunfällen, häufig auch mit tödlichem Ausgang, bei denen überwiegend die unangepasste Geschwindigkeit eine Rolle spielt. Der Grund für dieses enorme verkehrswidrige Verhalten spiegelt sich m.E. in der Tatsache wieder, dass Motorradfahrer fast nie für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden können. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass bei einer Radarkontrolle die Person auf dem Foto nicht oder nur schlecht zu erkennen ist (weil das Visier das Gesicht verdeckt oder Verspiegelt ist, oder nur ein kleiner Ausschnitt der Augenpartie zu erkennen ist) und zum anderen, dass häufig bei einem Frontfoto das Kennzeichen nicht notiert wird. Hier sehe ich eindeutig den Gleichheitsgrundsatz zu anderen Verkehrsteilnehmern, wie z.B. PKW-Fahrern, verletzt, da hier der Fahrer in den meisten Fällen zu erkennen ist und damit auch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Weiter sind wirksame Geschwindigkeitskontrollen nur mit einem enormen technischen und personellen Aufwand zu gewährleisten. Speziell bei Laserkontrollen ist es sehr schwer, ein schnell fahrendes Motorrad zu erfassen und zu messen. Ein weiteres Problem ist, dass Motorradfahrer oft im Pulk unterwegs sind oder hinter dem Motorradfahrer ein weiteres Fahrzeug ist, so dass nicht sichergestellt ist, dass die Messung den Motorradfahrer betrifft oder vielleicht das dahinter fahrende Fahrzeug gemessen wurde, so dass die Messung verworfen werden muss. Eine Möglichkeit diesen Verkehrsverstößen zu begegnen wäre eine Änderung des OWI-Rechtes. Meiner persönlichen Erfahrung nach werden die meisten Motorräder ausschließlich durch die Halter gefahren, so dass Halter und Fahrer in aller Regel identisch sind. Demnach wäre erstrebenswert das Recht dahingehend zu ändern, dass bei einem Verstoß durch Motorradfahrer – ähnlich wie bei einem Parkverstoß – zunächst der Halter als Betroffener geführt wird. Sollte er nicht der Fahrer gewesen sein, so hat er die Möglichkeit den Fahrer zu benennen. Weigert er sich, bleibt der Vorwurf bei ihm. Die Argumentation ginge – wie bei dem Parkverstoß - dahin, dass es unverhältnismäßig viel Aufwand ist, diese Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu ahnden. Meines Erachtens würde es genügen, wenn man nur die OWI-Tatbestände (also alles oberhalb des Verwarnungsbereiches) für diese Regelung öffnen würde. Somit bliebe m.E. auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Sollte eine solche Möglichkeit bereits bestehen, bitte ich um Prüfung einer einheitlichen Umsetzung im Land Rheinland Pfalz. Mit freundlichen Grüßen M.H. Eventuell ist ja der ein oder andere der gleichen Ansicht wie ich und schreibt auch mal seine zuständige Stelle an. Gruß Mario -------------------- "Träume sind da, um sie zu Ende zu träumen. Wenn nicht heute, dann morgen" aus "Am Limit"
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05.06.2009, 13:32
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 3203 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 |
Ich bin genau der gleichen Ansicht wie Du aber sicher, dass sich nichts ändern wird. Entsprechende Vorstöße zu einer Halterhaftung im Fließverkehr analog § 25a StVG wurden schon mehrere unternommen aber aus rechtssystematischen Gründen nie umgesetzt.
Ist bei Halt- und Parkverstößen ein Zuwarten bis zum Eintreffen des Fahrers wohl regelmäßig nicht zumutbar so kann bei jeglichem Fließverkehrverstoß natürlich immer durch sofortiges Anhalten eine Fahrerfeststellung erfolgen. Wenn dies nicht geschieht, weil eben mehr geblitzt als gelasert und angehalten wird dann soll dies nicht zu Lasten des Halters gehen, was ich letztlich nachvollziehen kann. Wenn die politische Bereitschaft zur verstärkten Verfolgung von Verstößen durch Kradfahrer vorhanden wäre müssten eben einfach nur die personellen Möglichkeiten zu einer vermehrten Überwachung durch Anhaltekontrollen geschaffen werden. Wie gesagt, ich bin Deiner Meinung aber desillusioniert, dass es etwas bringt. |
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05.06.2009, 13:41
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 14497 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Auch im ruhenden Verkehr beschränkt sich die Halterhaftung übrigens auf die Verfahrenskosten: das sind 15€ Gebühren plus 3,50€ Zustellkosten.
Wenn ein mit einem Motorrad begangener grober Verkehrsverstoß nicht hinsichtlich des Fahrers aufgeklärt werden kann, dann droht dem Halter aber ja eine Fahrtenbuchauflage: diese ist ja mit höheren Gebühren und Unannehmlichkeiten verbunden als die bei Parkverstößen vorgesehen 18,50€. Insofern sehe ich nicht, was eine ensprechende Änderung bringen sollte, sofern man nicht den Halter für den Verstoß unmittelbar sanktionieren will. Letzteres scheint aber mit unserer Rechtsordnung (Artikel 20 GG) generell unvereinbar zu sein. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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05.06.2009, 13:51
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6170 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Hallo Mario,
Du solltest das unbedingt auch auf Fahrradfahrer erweitern! Zitat Der Grund für dieses enorme verkehrswidrige Verhalten spiegelt sich m.E. in der Tatsache wieder, dass Motorradfahrer fast nie für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden können. Ist ja bei denen auch nicht anders.Verunglückte Zweiradfahrer von ... (Quelle: destatis) ..........................2004...2005...2006...2007 Mofas, Mopeds .17881 17864 19390 21498 Motorrädern .....35311 35703 34221 34802 Fahrrädern .......73637 78434 77054 79004 *duck und weg* -------------------- MfG Thomas
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05.06.2009, 13:59
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8645 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
als Sachbearbeiter im Wechselschichtdienst stelle ich bei Verkehrskontrollen und auch auf dem Weg von und zur Arbeit immer wieder fest, dass die Zahl der Motorradfahrer steigt, welche sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Beleg? Vermehrt wird festgestellt, sagt wer? Dies zeigt sich meines Erachtens auch in der hohen Zahl an schweren Motorradunfällen, häufig auch mit tödlichem Ausgang, bei denen überwiegend die unangepasste Geschwindigkeit eine Rolle spielt. Quelle? Der Grund für dieses enorme verkehrswidrige Verhalten spiegelt sich m.E. in der Tatsache wieder, dass Motorradfahrer fast nie für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden können. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass bei einer Radarkontrolle die Person auf dem Foto nicht oder nur schlecht zu erkennen ist (weil das Visier das Gesicht verdeckt oder Verspiegelt ist, oder nur ein kleiner Ausschnitt der Augenpartie zu erkennen ist) und zum anderen, dass häufig bei einem Frontfoto das Kennzeichen nicht notiert wird. ob das reicht, verfassungsrechtliche Prinzipien ausser Kraft zu setzen? Hier sehe ich eindeutig den Gleichheitsgrundsatz zu anderen Verkehrsteilnehmern, wie z.B. PKW-Fahrern, verletzt, da hier der Fahrer in den meisten Fällen zu erkennen ist und damit auch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dein Vorschlag läuft darauf hinaus, im Interesse des Gleicheitsgrundsatzes PKW- und Motorradfahrer ungleich zu behandeln Weiter sind wirksame Geschwindigkeitskontrollen nur mit einem enormen technischen und personellen Aufwand zu gewährleisten. Speziell bei Laserkontrollen ist es sehr schwer, ein schnell fahrendes Motorrad zu erfassen und zu messen. Ein weiteres Problem ist, dass Motorradfahrer oft im Pulk unterwegs sind oder hinter dem Motorradfahrer ein weiteres Fahrzeug ist, so dass nicht sichergestellt ist, dass die Messung den Motorradfahrer betrifft oder vielleicht das dahinter fahrende Fahrzeug gemessen wurde, so dass die Messung verworfen werden muss. das ist nun wirklich ein Problem der Motorradfahrer Eine Möglichkeit diesen Verkehrsverstößen zu begegnen wäre eine Änderung des OWI-Rechtes. ich denke, Dir geht es auch um Straftaten? Demnach wäre erstrebenswert das Recht dahingehend zu ändern, dass bei einem Verstoß durch Motorradfahrer – ähnlich wie bei einem Parkverstoß – zunächst der Halter als Betroffener geführt wird. Sollte er nicht der Fahrer gewesen sein, so hat er die Möglichkeit den Fahrer zu benennen. Weigert er sich, bleibt der Vorwurf bei ihm. Die Argumentation ginge – wie bei dem Parkverstoß - dahin, dass es unverhältnismäßig viel Aufwand ist, diese Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu ahnden. ich glaube kaum, dass das Verfassungsericht diese Grundgesetzänderung akzeptieren würde Eventuell ist ja der ein oder andere der gleichen Ansicht wie ich und schreibt auch mal seine zuständige Stelle an. sicher nicht. Grüße Kai |
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05.06.2009, 13:59
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 93 Beigetreten: 05.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45686 |
@ UWE W: Das mit der Fahrtenbuchauflage ist so eine Sache. Meines Erachtens ist das nicht das richtige Instrument, da die Bußgeldstellen sich mit eventuellen Kontrollen sehr zurückhaltend zeigen.
@ TS 1: Da magst du recht haben, aber mir geht es auch bei den Motorradfahrern nur um OWI-Verstöße - also jenseits der 35 Euro Grenze. Das hast du bei Radfahrern so gut wie nie. Es sei denn es käme eine Gefährdung dazu. -------------------- "Träume sind da, um sie zu Ende zu träumen. Wenn nicht heute, dann morgen" aus "Am Limit"
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05.06.2009, 14:22
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6309 Beigetreten: 17.04.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 9339 |
Insgesamt wird diese Idee an der Verfassungsmäßigkeit scheitern. Grundlage der Ahndung ist die Schuld (hier besser: die Verantwortlichkeit bzw. die Vorwerfbarkeit) des Täters.
Wenn jemand einen Verstoß nicht begangen hat, kann er nicht bestraft werden. Ein -dazu unbelegtes- "in der Regel ist der Halter der Fahrer", kann keinesfalls Pauschalverurteilungen rechtfertigen. Zudem befürchte ich unerwünschte Nebenwirkungen einer solchen Gesetzesänderung: Sie würde nämlich vermehrt vermutlich zur Begehung von Straftaten führen, wenn dem Halter "bei Strafe" auferlegt wird, zwangsweise einen Fahrer zu benennen. Auch die Möglichkeit, sich zu einem Vorwurf nicht zu äußern, ist Säule unseres Rechtsstaates. Auch, wenn ich die Problematik durchaus sehe, ist eine Sippenhaft keine geeignete Lösung dafür. Ebensfalls meines Erachtens könnte man hier eher in Richtung einer strikten Anwendung der Fahrtenbuchauflage denken. Dessen Führung muss ja nicht laufend überprüft werden. Wenn dann aber nochmals ein Verstoß begangen wird, und der Halter keine Auskunft über den Fahrer geben kann, so zahlt er eben für die Nichtführung des Fahrtenbuchs. @ TS 1: Da magst du recht haben, aber mir geht es auch bei den Motorradfahrern nur um OWI-Verstöße - also jenseits der 35 Euro Grenze. Das hast du bei Radfahrern so gut wie nie. Es sei denn es käme eine Gefährdung dazu. Das sehe ich anders. Wir haben hier im Forum regelmäßig Fahrradfahrer mit Verstößen im Punktebereich. Stichwort: Rotlichtverstoß. -------------------- ich bin Tag und Nacht zu erreichen unter "555 - N - A - S - E"
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05.06.2009, 14:28
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 3203 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 |
Der BGH hat hierzu ( Schluss vom Halter auf den Fahrer ) deutliche Worte gefunden und es ist nicht ersichtlich, dass sich an der nun schon ja recht alten Rechtsprechung etwas ändern würde.
http://verkehrslexikon.de/Texte/Halter01.htm |
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05.06.2009, 14:38
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 768 Beigetreten: 27.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35843 |
Ein anderer Weg wäre eine deutliche Verlängerung der Vejährung, so dass den Behörden wesentlich mehr Zeit für die Ermittlung des Fahrers zur Verfügung stehen würde. Der BGH hat doch hier einiges an Möglichkeiten aufgezeigt. Dazu dann eine konsequente Auferlegung von Fahrtenbüchern und das Problem könnte zumindest deutlich besser in den Griff bekommen werden.
-------------------- Wenn die Klugen immer nachgeben, dann regieren die Dummen die Welt.
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05.06.2009, 15:00
Beitrag
#10
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![]() Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 0 Beigetreten: 02.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26037 |
Du führst als Begründung deines Petitionswunsches an, dass die Motorradfahrer
immer ungeschoren davonkommen. Mit der Gesetzesänderung änderst du aber nichts am aktuellen Zustand, da häufig bei einem Frontfoto das Kennzeichen nicht notiert wird. Warum also willst du die Halterhaftung, wenn der dieser gar nicht ermittelt wird? Käme für dich keine alternative Lösung, wie z. B. Kontrollen mit anschließender Fahrerfeststellung in Frage? Was spricht denn gegen eine intensivere Ermittlung des Fahrers? Warum ausgerechnet diese nicht Grundgesetzkonforme Änderung? -------------------- Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert |
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05.06.2009, 15:37
Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 255 Beigetreten: 18.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47475 |
Dein Vorschlag hilft weder hier:
und zum anderen, dass häufig bei einem Frontfoto das Kennzeichen nicht notiert wird. noch hier: Speziell bei Laserkontrollen ist es sehr schwer, ein schnell fahrendes Motorrad zu erfassen und zu messen. Ein weiteres Problem ist, dass Motorradfahrer oft im Pulk unterwegs sind oder hinter dem Motorradfahrer ein weiteres Fahrzeug ist, so dass nicht sichergestellt ist, dass die Messung den Motorradfahrer betrifft oder vielleicht das dahinter fahrende Fahrzeug gemessen wurde, so dass die Messung verworfen werden muss. weil Du entweder den Halter gar nicht kennst oder ihm gar nichts vorzuwerfen hast. Es handelt sich bei dem Vorschlag also um blinden verfassungswidrigen Aktionismus. Damit hast Du Dich aber immerhin für ein hohes Amt in der Bundespolitik qualifiziert. Ich würde einen CDU-Beitritt empfehlen. -------------------- Solange dadurch niemand behindert oder gefährdet wird, kann sich gerne jeder an die Regeln halten.
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05.06.2009, 15:42
Beitrag
#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 151 Beigetreten: 21.08.2008 Wohnort: tätig in Mannheim und Umgebung Mitglieds-Nr.: 43851 |
Hallole,
klar, Motorradfahrer haben bei Geschwindigkeitsmessungen die Nase eindeutig vorne. Trotzdem scheint mir die angeregte Halterhaftung auf rechtlichen Gründen nicht tragbar zu sein. Es geht nämlich nicht nur um Verwarnungsgelder (wie bei einem Parkverstoß - bei dem der Halter sich das Geld ja sonstwie zurückholen kann), sondern es geht um Nebenfolgen wie Punkte und Fahrverbot. In unserem Rechtsstaat ist es numal so, dass eine Tat dem Täter konkret vorgeworfen werden muss. Und gerade so folgen wie Punkte oder Fahrverbote kann ja nicht jemand anders aussitzen - sorry, das kommt so nicht in Frage. Und auch erhebliche Geldbußen kann man nicht einfach einer anderen Person auflasten. Du drohst damit indirekt, dass wenn der Halter sein Zeugnisverweigerungsrecht gebraucht, eben er zur Verantwortung gezogen wird. Das ist unredlich und nicht rechtstaatlich. Noch eine Frage nebenbei: Hast du schon einmal Schriftverkehr über die eigene untere Verwaltungsbehörde geführt? Ein Vorstoß in solch eine Richtung sollte schon ein bisschen fundierter sein. Deine Verhältnismäßigkeitsbetrachtung ist nicht ausreichend genug, die rechtlichen Grundlagen sind nicht hinreichend gewürdigt, die Änderung nicht ausreichend in ihrer Dimension dargestellt. Bevor du soetwas in den Schriftgang gibst wäre es sinnvoll, mit dem Sachbearbeiter zu sprechen - und eventl. im Vorfeld die vorgesetzte Behörde (Regierunspräsidium oder entsprechendes) ins Boot zu holen. @kai R. hat nicht ganz unrecht, wenn er Quellen und ähnliches hinterfragt. Zwar wird vieles auf "informellem" Wege zunächst einmal an einen Ausschuß herangetragen, aber ich würde dir raten, schon noch etwas "Butter bei die Fische" zu geben. Sprich: Eine schlagkräftige Begründung. D.h. du musst Behauptungen wie: "die meisten Motorräder ausschließlich durch die Halter gefahren" schon auf mehr als nur deine eigene Beobachtung stützen. Verkehrssicherheit gibt es nicht zum Nulltarif - das muss zunächst einmal die Polizeiführung erkennen und das notwendige Personal dafür freisetzen. Für meinen mir nachgerodneten Bereich gilt zum Beispiel das grunsätzlich mit Anhaltkommando gearbeitet wird. D.h. für ein Messung benötige ich mindestens 4 Beamte (2 am Messgerät und 2 als Anhalteteam - Laser ausgenommen, da hält das Messteam selbst an). Besser noch mehr Leute - eine Anhalteteam mit 6 oder 8 Beamten gibt einem wirklich die Möglichkeit, die Motorräder anzuhalten und zu beanstanden und auch die hohen Verstöße so abzuarbeiten. Grüße papemark |
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05.06.2009, 16:12
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2341 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 |
@mheinrich96:
Bin weder Zunächst einmal: Verrate mir bitte, wie du eine Halterhaftung nebst Punkten und Bußgeld mit unserem Rechtsstaat und unserem Grundgesetz vereinbaren willst. In diesem Staat werden immer noch nur Täter bestraft. Ich hoffe, das bleibt auch so. Jemand, der nicht der Täter ist, kann auch nicht die (gleiche) Strafe erhalten. Der Vergleich mit der "Halterhaftung" im ruhenden VErkehr zieht auch nicht, denn hier wird eben nicht der Halter "bestraft", sondern er muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied. Darüber hinaus scheinst du so viel Ahnung ja nun auch nicht zu haben.... Dies zeigt sich meines Erachtens auch in der hohen Zahl an schweren Motorradunfällen, häufig auch mit tödlichem Ausgang, bei denen überwiegend die unangepasste Geschwindigkeit eine Rolle spielt. Zugegeben: Die Zahl der Alleinunfälle von Motorradfahrern ist hoch. Allerdings ist bei Zusammenstößen Krad <--> PKW meistens der PKW-Fahrer Schuld. Soviel dazu Der Grund für dieses enorme verkehrswidrige Verhalten spiegelt sich m.E. in der Tatsache wieder, dass Motorradfahrer fast nie für ihr Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden können. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass bei einer Radarkontrolle die Person auf dem Foto nicht oder nur schlecht zu erkennen ist (weil das Visier das Gesicht verdeckt oder Verspiegelt ist, oder nur ein kleiner Ausschnitt der Augenpartie zu erkennen ist) und zum anderen, dass häufig bei einem Frontfoto das Kennzeichen nicht notiert wird. Das ist doch Käse. Auf typischen Raserstrecken sind viele Videomotorräder im Einsatz, wird noch viel mehr gelasert und gleich zur Fahrerfeststellung angehalten und die Erkennbarkeit von Gesichtern unter Helmen ist ganz gut. Jedenfalls reicht es in Verbindung mit einem Gutachten vor GEricht oft für eine Verurteilung. Zitat Speziell bei Laserkontrollen ist es sehr schwer, ein schnell fahrendes Motorrad zu erfassen und zu messen. Quatsch. Außerdem, was genau ändert jetzt eine Halterhaftung an diesem angeblichen "Problem"?Zitat Ein weiteres Problem ist, dass Motorradfahrer oft im Pulk unterwegs sind oder hinter dem Motorradfahrer ein weiteres Fahrzeug ist, so dass nicht sichergestellt ist, dass die Messung den Motorradfahrer betrifft oder vielleicht das dahinter fahrende Fahrzeug gemessen wurde, so dass die Messung verworfen werden muss. Schon ein Kreuz mit diesem verdammten Rechtsstaat Was genau ändert jetzt eine Halterhaftung an diesem angeblichen "Problem"? Zitat Die Argumentation ginge – wie bei dem Parkverstoß - dahin, dass es unverhältnismäßig viel Aufwand ist, diese Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung zu ahnden. Siehe oben. Unvereinbar mit Rechtsstaatlichkeit und Vergleich zieht nicht, weil eben nicht der Parkverstoß bestraft wird.Zitat Meines Erachtens würde es genügen, wenn man nur die OWI-Tatbestände (also alles oberhalb des Verwarnungsbereiches) für diese Regelung öffnen würde. Somit bliebe m.E. auch die Verhältnismäßigkeit gewahrt. Auch Tatbestände im Verwarnungsbereich sind selbstverständlich OWI-Tatbestände. Das sollte ein |
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05.06.2009, 17:38
Beitrag
#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 608 Beigetreten: 28.01.2007 Wohnort: Neu-Ulm Mitglieds-Nr.: 27928 |
Dieser Threat wendet sich ausschließlich an ... Freudscher Fehler? threat: die Bedrohung die Drohung die Gefährdung die Gefahr thread: - in newsgroups a chain of postings on a single subject [comp.] der Diskussionsfaden - in newsgroups a chain of postings on a single subject [comp.] [telecom.] der Diskussionsstrang ... und nix für ungut! |
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05.06.2009, 17:49
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
als Sachbearbeiter im Wechselschichtdienst stelle ich bei Verkehrskontrollen [...] fest Du bist also vom Fach und haust den zuständigen Stellen einen Antrag hin, der von unbewiesenen Behauptungen, logischen Inkonsistenzen und mangelndem Rechtsverständnis nur so strotzt? Na hoffentlich kriegt das Dein Arbeitgeber nicht mit. Der könnte dann schon auf die Idee kommen ein paar Dinge zu hinterfragen...... -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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05.06.2009, 18:05
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#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 3203 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 |
Warum so hart?
Also, ich sehe hier nur einen pflichtbewussten und vielleicht ( noch ) idealistischen ( jungen ? ) Beamten, der eben nicht alles so hin nimmt wie es ist und sich persönlich engagiert und ja auch die richtigen Wege hin zu eventuellen Änderungen sucht. Daran ist doch überhaupt nicht`s Schlimmes zu sehen, im Gegenteil. Klar, wenn hier dann so eine Idee erstmal vom Kopf auf die Füße gestellt wird mag es sicher hart werden und ob der TE das auch aushält werden wir sehen. Wahrscheinlich wird sein Schreiben den BLFA auch gar nicht erst erreichen, sondern im weiteren Dienstweg oder schon bei seinem SB 31 bereits hängen bleiben. Na und? Hier hat er gepostet und um Meinungen und um Unterstützung gebeten und deutliche Antworten erhalten. Aber daraus Schlußfolgerungen auf seine Dienstausübung oder seine Kenntnisse zu ziehen halte ich doch für gewagt. Vielleicht etwas Empathie auch wenn man anderer Meinung ist? Denn das Problem an sich besteht ja durchaus, wenngleich hier wohl sicher nicht dessen Lösung beschrieben wurde... |
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05.06.2009, 18:18
Beitrag
#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 5139 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 45 |
Warum so hart? [...] Daran ist doch überhaupt nicht`s Schlimmes zu sehen, im Gegenteil. Das schlimme an der Sache ist nicht der einzelne Antrag, sondern daß sowas aufzeigt welcher Wind in solchen Stuben weht. Da werden die Pferde scheu gemacht mit Theorien die das Papier nicht wert sind auf dem sie geschrieben werden. Das ist so als wie wenn ich zum IT-Leiter gehe und beantrage, sämtliche Microsoftprodukte aus der Systemlandschaft zu verbannen, weil "das Zeug Speicher braucht und sowieso dauernd nur abstürzt". Und dann am Besten noch ne Mail hinterher an alle Mitarbeiter, meinen Antrag zu unterstützen...... -------------------- Leben und leben lassen....
Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates) |
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05.06.2009, 18:24
Beitrag
#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2341 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 |
Warum so hart? Auch wenn ich nicht Cheffe bin... 1. Könnte man von einem Polizisten, der der TE scheinbar ist, erwarten, über rechtsstaatliche Prinzipien und die Verfassung des Staates, deren Bediensteter er ist und deren Rechtsordnung er schützt, im Allgemeinen und ordnungswidrigkeitsrechtliche Einzelheiten im Besonderen besser Bescheid zu wissen. 2. Wird trotz des (nicht gelungenen) Versuchs, möglichst neutral und nicht verallgemeinernd zu schreiben, dennoch eine bestimmte VT-Gruppe meiner Ansicht nach in ungerechtfertigter Art und Weise diffamiert. Die Schilderungen sind so subjektiv, so ohne Belege und sonstiges. Zum Vergleich: In meiner städtischen Gegend, in der es kaum Motorradfahrer gibt, kommen auf 1 Motorradrowdy ungefähr 20 PKW-Rowdys (mit 60+ durch eine 30er Zone mit Kopfsteinpflaster; Abdrängen, Beschimpfen, etc. pp.). Auch die sind zu großen Teilen nicht verfolgbar und entziehen sich der VErfolgung. Na und? That's life, deal with it |
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05.06.2009, 18:38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2320 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 |
Verunglückte Zweiradfahrer von ... (Quelle: destatis) ..........................2004...2005...2006...2007 Mofas, Mopeds .17881 17864 19390 21498 Motorrädern .....35311 35703 34221 34802 Fahrrädern .......73637 78434 77054 79004 Trotz der nicht erwünschten Meinungsäusserungen, hier meine Meinung. Ich sehe hier jetzt nur, dass die Anzahl der verunfallten Motorradfahrer rückläufig ist; ca. minus 500. Die Anzahl der verunglückten Mofa-, Moped- und Radfahrer aber stetig und heftig zunimmt, dicker Daumen: zwischen 4000 bis 5000 ! im Vergleichszeitraum. Was mich aber interessiert: Gibt es eine Statistik, die die Verursacher der Unfälle festhält (Ich meine dunkel, für Motorradfahrer habe ich hier mal einen Link gesehen) Bei ca. 135.300 Zweirad-Verunfallten im Jahr 2007 sollte es doch etwas geben. Nach zwei erlittenen schweren Motorradunfällen (Verursacher-PKW´s waren eindeutig schuldhaft) prägte sich bei mir der (zynische) Wunsch: Alle PKW-Fahrer sollten nach bestandener PKW-Fahrprüfung erstmal zwei Jahre nur mit einem Motorrad fahren dürfen. Die 30 bis 40 % die diese Zeit überleben, sind dann gute Motorradfahrer und später auch gute, partnerschaftliche, auf Zweiradfahrer achtende PKW-Fahrer. Nebenbei stellen sich mir die Fragen: Warum ist das vordere Nummernschild an Motorrädern abgeschafft worden Warum wurde vor ?? Jahren die 100 PS-Beschränkung bei Motorrädern aufgehoben ? (Sicher kann man sich auch mit einem 17 PS-Motorrad tierisch auf die Klappe legen, oder gelegt werden, weiss ich.) In England und Frankreich gab es mal die Regelung, dass Fahranfänger (Auto/Motorrad (?)) ein L (für learner) in F = 80iger (km/h)-Schild (cloute´) haben mussten. (Gibt´s das noch Was gibt es für Gründe, diese Begrenzungen nicht in D einzuführen Nee, ich glaub´ ich echauffier mich GrussWolFgang PS: Fahre seit 42 Jahren Motorrad. |
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05.06.2009, 21:00
Beitrag
#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6170 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Was mich aber interessiert: Such mal auf destatis nach Zweiradunfälle.
Gibt es eine Statistik, die die Verursacher der Unfälle festhält ... -------------------- MfG Thomas
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05.06.2009, 21:28
Beitrag
#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9848 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, MHeinrich96,
mit einer reinen Halterhaftung für Motorradfahrer kann ich mich nicht so recht anfreunden. Abgesehen davon würde diese sich leicht aushebeln lassen: Ich würde das Krad einfach auf eine x-beliebige Person aus meinem Verwandtenkreis anmelden, die a) keine Fahrerlaubnis der Klasse A hat und b) nachweislich mit Sicherheit nicht gerade zu dem Tatzeitpunkt an der Stelle war, an der der Verstoß begangen wurde. Ich denke da z. B. an den 80jährigen Opa im Altersheim o.ä. Sobald dieser nachweist, dass er gar nicht gefahren sein kann, würde die Halterhaftung jedem Grundrecht widersprechen. Denkbar wäre aber etwas, was ich vor einiger Zeit hier schon mal eher im Spass angeregt habe: Ein vorderes Kennzeichen für Motorräder, um zumindest Verstöße im Begegnungsverkehr besser ahnden zu können. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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05.06.2009, 21:44
Beitrag
#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5727 Beigetreten: 25.07.2005 Wohnort: HH Mitglieds-Nr.: 11567 |
Was mich aber interessiert: Such mal auf destatis nach Zweiradunfälle.Gibt es eine Statistik, die die Verursacher der Unfälle festhält ... Es ist nur ein Teil der Gesamtstatistik. Eine sehr interessante Tabelle findet sich dort nicht: Wie oft ist bei Unfällen zwischen beispielsweise Motorradfahrern und Autofahrern der eine oder der andere Schuld. Das findet man in den Jahresausgaben der Fachserie 8 Reihe 7 (Verkehrsunfälle 2007) unter Punkt 3.1.1. Das ist dann gleich die Gesamtausgabe der unterschiedlichsten Unfallzahlen. Andere Statistiken, wie die der Zweiradunfälle, sind Auszüge. -------------------- John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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06.06.2009, 07:47
Beitrag
#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 93 Beigetreten: 05.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45686 |
Hallo
Zunächst einmal Danke an Tomcraft für die moralische Unterstützung. Ich dachte ich hätte anfangs klar gemacht, dass es mir nicht um eine Kriminalisierung der Zweiradfahrer geht, sondern darum, dass man die schwarzen Schafe, die jenseits von Gut und Böse auf der Straße unterwegs sind, von der selbigen runterbekommt. Das das ganze Verfassungsrechtlich nicht ganz unproblematisch ist, ist mir schon klar aber es ist auch so, dass man nichts ändern kann, wenn man nicht versucht eine Änderung herbeizuführen. Letztlich ist es ja egal, ob man wirklich zu einer Halterhaftung gelangt oder ob man andere Maßnahmen findet, die zum gleichen Ziel führen. Was mir missfällt, ist der teilweise agressive Ton, welcher von dem einen oder anderen TE angeschlagen wurde. Ich bat um eine sachliche Diskussion. Man kann m.E. gerne seine Meinung äußern aber ich denke man sollte sich auch mal in die Lage des anderen versetzen und versuchen seine Argumentation zu verstehen und man kann seine Bedenken dann auch etwas weniger agressiv äußern. Ich habe den Thread (danke @ dlarah für den kleinen Hinweis) eröffnet, um zum einen meiner Verärgerung oder vielleicht auch Enttäuschung über die Angelegenheit Luft zu machen und zum anderen auch, um mal abzuklären, ob es vielleicht auch andere Kollegen oder Personen mit den selben Problemen gibt, bzw. ob vielleicht ähnliche Vorstöße, Versuche unternommen wurden oder auch ob brauchbare Gegenmaßnahmen vorhanden sind. All den Zweiradfahrern, die sich auf die Füße getreten oder vielleicht in ihrer Ehre gekränkt fühlten möchte ich nur sagen, dass es mir fern liegt ihnen ihren Spaß am Fahren zu vermießen. Zu guter Letzt noch eine kleine Anmerkung: 5 Minuten nachdem ich diesen Thread eröffnet habe, hatten wir einen tödlichen Verkehrsunfall gemeldet bekommen. Es war zwar kein Motorradfahrer, sondern ein Quadfahrer, aber auch hier war der Grund vermutlich unangepasste Geschwindigkeit gepart mit Unerfahrenheit. In diesem Sinne Mario -------------------- "Träume sind da, um sie zu Ende zu träumen. Wenn nicht heute, dann morgen" aus "Am Limit"
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06.06.2009, 08:53
Beitrag
#24
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![]() Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 0 Beigetreten: 02.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26037 |
Ich habe den Thread (danke @ dlarah für den kleinen Hinweis) eröffnet, um zum einen meiner Verärgerung oder vielleicht auch Enttäuschung über die Angelegenheit Luft zu machen Damit verärgerst du aber die User, die sich getreu nach deinem Eingangsposting mit im guten Glauben an die Ernsthaftigkeit deiner Petition auseinander gesetzt haben. Von deiner tatsächlichen Intention hast du nichts, aber auch gar nichts geschrieben. Ich sehe hier keine von dir angeprangerte Aggressivität. Dies könnte sich aber spätestens dann ändern, wenn auch andere Leute erkennen, dass du dieses Forum für deine Emotionen mißbrauchst. -------------------- Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert |
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06.06.2009, 08:57
Beitrag
#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6170 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Zu guter Letzt noch eine kleine Anmerkung: 5 Minuten nachdem ich diesen Thread eröffnet habe, hatten wir einen tödlichen Verkehrsunfall gemeldet bekommen. Es war zwar kein Motorradfahrer, sondern ein Quadfahrer, aber auch hier war der Grund vermutlich unangepasste Geschwindigkeit gepart mit Unerfahrenheit. Bedauerlich.Nur: Quads haben vier Räder und zählen nicht zu den Zweirädern. Sie haben (normalerweise) ein vorderes Kennzeichen. Was hat der Quad-Unfall also in Deiner Argumentation über Zweirad-Halterhaftung zu suchen? Auch wird über dem Atlantik ein Airbus vermisst. Der hat zumindest kein vorderes Kennzeichen und über unangepasste Geschwindigkeit wurde auch in diesem Fall spekuliert (allerdings nicht gleich nach 5 Minuten). -------------------- MfG Thomas
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06.06.2009, 09:25
Beitrag
#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 93 Beigetreten: 05.12.2008 Mitglieds-Nr.: 45686 |
@ dieselschräubchen: Es lag mir fern diesen Thread aufgrund emotionaler Gründe zu eröffnen. Meine Intention war und ist ernsthaft und ich möchte dieses Formum mitnichten für meine Emotionen missbrauchen. Verärgern möchte ich damit auch niemanden.
Im übrigen schätze ich dieses Forum und seine TE sehr für ihre guten und vor allem schnellen Antworten!! Wenn ich hier etwas über das Ziel hinausgeschossen bin, dann tut mir das auch leid - aber wie gesagt, ich wollte dies mal als Diskussion anstoßen ohne damit jemanden auf die Füße treten zu wollen. Da ich denke, dass weitere Diskussionen das bereits Geschriebene - was ja auch seine Richtigkeit hat - nur wiederholen wird, schlage ich vor diese Diskussion hiermit zu beenden. Trotzdem allen Danke für ihre Meinungen - wenngleich sie meine Meinung auch nicht teilen. Aber es hat auch jeder das Recht auf seine eigene Meinung und Ansichten. Gruß Mario -------------------- "Träume sind da, um sie zu Ende zu träumen. Wenn nicht heute, dann morgen" aus "Am Limit"
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06.06.2009, 10:44
Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2320 Beigetreten: 31.07.2008 Mitglieds-Nr.: 43454 |
Ich dachte ich hätte anfangs klar gemacht, dass es mir nicht um eine Kriminalisierung der Zweiradfahrer geht, sondern darum, dass man die schwarzen Schafe, die jenseits von Gut und Böse auf der Straße unterwegs sind, von der selbigen runterbekommt. Moin Mario. Nebenbei: Ich setze mal voraus, Du selber fährst kein Motorrad. Ich sah es auch nicht als Kriminalisierung aller/einiger Motorradfahrer, sondern als "Fokussierung auf Motorradfahrer". Aus einer gewissen Hilflosigkeit Deinerseits heraus, sehe ich Dein Schreiben, Dein Ansinnen erstellt. Würde sich Dein Schreiben umfassender auf alle "schwarzen Schafe" im Strassenverkehr fokussieren und nicht nur auf eine relativ kleine Gruppe, wäre mir wohler. Dann sähe ich das Schreiben humorvoller, ein netter Versuch etwas zu ändern, aber IMHO in der Realität auch nicht durchführbar. ... mangels Technik, Personal, usw. Hier im Ort, wohne ich in Sicht- und Hörweite der breiten Ortsausgangsstrasse, ca. einen km lang, mit bepflanzen Einengungen, zwei linksrechts Kurvenkombinationen am Ende der Strasse kurz vor dem Ortsendeschild. Was ich hier höre, wie einige wenige Verkehrsteilnehmer beschleunigen, da greife ich mir auch an den Kopp. Glaub mir, ich habe im Laufe der Jahre ein Gehör entwickelt, zu erkennen, dass diese Fahrzeuge den zB. dritten Gang bis zur Höchstdrehzahl voll durchbeschleunigen, die Geschwindigkeit wird so um die plus 100 km/h liegen, die sie bereits am Ortsausgangsschild haben. Da kann man in echt nix machen, das wird ggfls. der darwinsche Ausleseprozess erledigen. (Dort einen funktionierenden Starenkasten zu montieren, wäre andenkbar. Aber da es hier auf dem Land sehr, sehr viele ähnlich gelagerte Orts-/Strassengegebenheiten gibt, wäre innerhalb der Orte wohl die motorischmaximalmögliche Höchstgeschwindigkeit eingegrenzt, aber nach dem Ortsendeschild wird dann das Pedal durchgetreten, der Gasgriff auf volles Rohr gequirlt, bis der nächste Gang eingelegt wird.) Bitte jetzt nicht mit irgendwelchen DEFA-Kindern, -Hunden, -Traktoren, anderen VT kommen, die kommen auch auf dem Discounter-Parkplatz bei Schrittgeschwindigkeit zum Zuge. Wenn ich hier im Forum las, dass nur "jede" 600ste oder 1000ste Alk-Fahrt "entdeckt" wird (da hab ich noch ca. 998 Fahrten frei In diesem Sinne Nicht-ganz-emotionslose-Grüsse W PS: Einen überaus emotionalen Hintergrund, der u.a. bei der Threaderöffnung gesehen wird, kann ich nicht nachvollziehen. Die weitaus emotionaleren Beiträge im MPU-Unterabteil werden ja auch "toleriert". Dort ist das "Geflenne und Geheule" wg. erwischter Alk- und Drogenfahrten und der behördlich verordneten Konsequenzen um einiges stärker. |
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06.06.2009, 19:51
Beitrag
#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6952 Beigetreten: 06.07.2006 Mitglieds-Nr.: 20947 |
Ich dachte ich hätte anfangs klar gemacht, dass es mir nicht um eine Kriminalisierung der Zweiradfahrer geht Warum "argumentierst" du dann in einer Art und Weise, die auf subjektiven Beobachtungen aufbaut anstatt auf belastbaren Fakten? Das erweckt zumindest den Anschein, dass dir ach so bösen Motorradfahrer ein Dorn im Auge sind, denen mal kräftig einer übergebraten gehört. Zitat Das das ganze Verfassungsrechtlich nicht ganz unproblematisch ist, ist mir schon klar "Unproblematisch" ist eine nette Untertreibung. Es ist schlicht unvereinbar. Zitat aber es ist auch so, dass man nichts ändern kann, wenn man nicht versucht eine Änderung herbeizuführen. Das ist zwar richtig, aber warum suchst du nicht nach Ansätzen, die mit der Verfassung im Einklang stehen? Zitat Letztlich ist es ja egal, ob man wirklich zu einer Halterhaftung gelangt oder ob man andere Maßnahmen findet, die zum gleichen Ziel führen. So egal finde ich den Unterschied zwischen einer verfassungskonformen und einer verfassungswidrigen Lösung nicht. Zitat Was mir missfällt, ist der teilweise agressive Ton, welcher von dem einen oder anderen TE angeschlagen wurde. Erstens hast du diesen Ton provoziert, da du - wie oben erwähnt - nur mit subjektiv eingefärbten Beobachtungen operierst. Da sollte man Gegenwind ertragen. Zweitens bist allein du der TE (Thread-Eröffner). Zitat Ich bat um eine sachliche Diskussion. Die hast du mit deiner vollkommen unsachlichen Argumentation gleich im Eröffnungsposting im Keim erstickt. Zitat Zu guter Letzt noch eine kleine Anmerkung: 5 Minuten nachdem ich diesen Thread eröffnet habe, hatten wir einen tödlichen Verkehrsunfall gemeldet bekommen. Es war zwar kein Motorradfahrer, sondern ein Quadfahrer, aber auch hier war der Grund vermutlich unangepasste Geschwindigkeit gepart mit Unerfahrenheit. Allein diese Äusserungen zeigen, dass du offenbar ein persönliches Problem mit Motorradfahrern hast. Anders ist nicht zu erklären, dass du a) Quads und Motorräder in einen Topf wirfst und b) dem Unfallopfer pauschal unagepasste Geschwindigkeit und Unerfahrenheit unterstellst. Und da wunderst du dich, dass es zu keiner sachlichen Diskussion kommt? |
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06.06.2009, 20:00
Beitrag
#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 226 Beigetreten: 18.12.2004 Wohnort: Oberbayern Mitglieds-Nr.: 7324 |
Beantrage doch gleich ne pauschale Fahrtenbuchauflage für Motorradfahrer bei einer Petition.
Ich denke da würden sich genügend Motorradfahrerhasser finden die es liebend gern unterschreiben. |
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06.06.2009, 20:30
Beitrag
#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1487 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Mechernich/EUropa Mitglieds-Nr.: 39938 |
Der Sinn des Einwurfs des toten Quadfahrers erschließt sich mir jetzt auch nicht, da kann man dann auch gleich jeden toten Autofahrer einbringen.
Auch dagegen, mehr sag ich nicht, alle Argumente wurden schon genannt. Nummern vorne gab's ja zu Urzeiten schonmal als Längsblech über dem vorderen Schutzblech nach beiden Seiten, wer weiß warum das abgeschafft wurde. Für ein heutiges Kuchenblech vorne quer sehe ich aber gewisse Platz- und Aerodynamikprobleme. -------------------- |
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06.06.2009, 21:31
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#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4809 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Ich persönlich kann nur feststellen, daß ich mit Motorradfahrern eigentlich nie irgendwelche Probleme hatte. Insofern kann ich der Prämisse des Eingangsbeitrags, daß Motorradfahrer besonders viele schwere Verkehrsverstöße begingen, nicht recht geben. Die schweren Motorradfälle gibt es sicher, es gibt aber einfach jede Menge schwere Unfälle im Straßenverkehr. Schauen wir uns die Unfälle mal genauer an:
Es gibt zum einen die Alleinunfälle. Diese betreffen aber naturgemäß keine anderen VT, insofern sehe ich da nicht so den massiven Handlungsbedarf. Abgesehen davon wird ja auch an den bekannten Rennstrecken massiv kontrolliert. Scheint mit Anhalten ja auch ohne Halterhaftung zu funktionieren. Dann gibt es Zusammenstöße PKW <-> Motorrad. Soweit ich das den Pressemeldungen entnehme, sind an einem Großteil der Unfälle die PKW-Fahrer schuld, die die Motorradfahrer nicht gesehen haben (hmm, das Problem kommt mir als Radfahrer bekannt vor). Die Halterhaftung wird an der Sichtbarkeit von Motorrädern nur wenig ändern. Zusammenstöße Motorrad <-> Motorrad mit schweren Folgen scheinen selten zu sein, zumindest kann ich mich jetzt spontan an keine einzige Pressemeldung darüber erinnern. Das spricht eigentlich sehr gegen die Eingangsthese, daß Motorradfahrer eine besonders schlechte Verkehrsdisziplin hätten. Gut, gelegentlich gibt es den einen oder anderen Proll, der mit hochgedrehter Maschine durch die Stadt rast. Ich sage ja schon länger, daß es in jeder Gruppe immer so 5 % Volltrottel gibt. Aber deswegen die ganze Gruppe bestrafen? Im übrigen: Gerade beim Motorradfahren sollte der Überlebensinstinkt ausreichend für verantwortungsvolles Fahren sein. Wenn das nicht genügt, sehe ich nicht, was da die Halterhaftung bringen könnte. Wie wär's eigentlich stattdessen mit verstärkter Schulung von Autofahrern, damit diese auch mit nichtvierrädrigen Verkehrsteilnehmern umgehen können? Das könnte man aus dem Unfallgeschehen wahrscheinlich besser als die Halterhaftung begründen. Bin übrigens kein Motorradfahrer. -------------------- Dieser Benutzer glaubt an die 46. Änderungsansicht i.d.F. von 2009 und lehnt Ramsauers Nichtigkeitsthese ab.
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07.06.2009, 07:01
Beitrag
#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 11755 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 |
Zum Thema "Schärfe in der Auseinandersetzung":
Im Eröffnungsbeitrag des @TE sehe ich eigentlich nirgendwo einen Anlass, ihm ein im Ton scharfes "Contra" geben zu müssen. Ist ja mE auch nicht passiert. Die Schärfe kam kurioserweise erst hinein, nachdem(!) sich der @TE über eine vermeintliche "Schärfe" in den bisherigen Reaktionen auf seinen Eröffnungsbeitrag beklagte. Letztlich ist es aber jetzt an der Zeit, die "Schärfendiskussion" nicht zum Hauptthema werden zu lassen, sondern wieder enger am Thema zu diskutieren. Ich denke auch, man kann in jedem Fall feststellen, dass der @TE mit seinem Beitrag wirklich nicht die Absicht hatte, irgend einem Diskutanten persönlich oder einer der sog. "Fraktionen" im VP anzugreifen oder zu provozieren. Also zum Thema: Als ich den Thread erstmalig zu Gesicht bekam, da bestand er nur aus dem Eingangsbeitrag, und mein erster resumierender Gedanke war exakt der, den @Kai R. im weiteren Diskussionsverlauf niederschrieb und den ich nach wie vor für den größten "Bock" in der Argumentationskette des @TE halte: Hier sehe ich eindeutig den Gleichheitsgrundsatz zu anderen Verkehrsteilnehmern, wie z.B. PKW-Fahrern, verletzt, da hier der Fahrer in den meisten Fällen zu erkennen ist und damit auch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dein Vorschlag läuft darauf hinaus, im Interesse des Gleicheitsgrundsatzes PKW- und Motorradfahrer ungleich zu behandeln -------------------- |
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07.06.2009, 10:16
Beitrag
#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2758 Beigetreten: 12.08.2005 Wohnort: In den weiten kanadischen Wäldern Mitglieds-Nr.: 12074 |
Eine ganz andere Frage drängt sich mir auf: der TE schreibt sinngemäß an einer Stelle, dass es oftmals nicht möglich sei, den Fahrer zu identifizieren, weil das Visier das Gesicht verdecke oder es verspiegelt sei. Bisher dachte ich immer, dass die heutige den entsprechenden Dienststellen zur Verfügung stehende Technik auch diese Probleme aus dem Weg zu räumen in der Lage wäre. Von daher wäre es nett, mal aus berufenem Munde Auskunft zu erfahren, inwieweit eine Identifikation bei Helmen mit Visier, gegebenenfalls getöntem oder verspiegeltem Visier, möglich ist.
Dem Anliegen des TEs vermag ich auch nicht unbedingt viel Erfolg zu bescheinigen, allzu deutlich ist die Ungleichheit, die angestrebt wird. Alles, was vier Räder hat außer Quads entgeht weitgehend der Halterhaftung, alles mit zwei Rädern und Quads unterliegt der Halterhaftung auch im fließenden Verkehr. Nicht machbar in Deutschland. Und das ist, um einen Berliner Politiker zu zitieren, gut so. Allerdings muss man, um hier der Gleichheit auch die Ehre zu geben, sich mit Alternativen befassen. Sicher, es gab einmal die vorn längs angebrachten Motorradkennzeichen. Die wurden wohl auch um erhebliche Verletzungen bei unfallbeteiligten Passanten zu verhindern abgeschafft. Aber was spricht dagegen, kleine vordere Kennzeichen wieder einzuführen? Groß müssten sie nicht sein, um eine Gleichheit vor dem Blitzer zu erreichen genügt ein Schild, das auch ohne großartige aerodynamische Auswirkungen an einem Naked Bike angebracht werden könnte, auch ohne nachteilige Auswirkungen für Passanten im Unfallsfall. Und bei einem verkleideten Bike wird ein kleines Kennzeichen geklebt. Was spricht ernsthaft dagegen? Oder aber wir gehen, dem Beispiel einiger anderer Staaten folgend den umgekehrten Weg: wir schaffen die Pflicht für das vordere Kennzeichen bei allen Kraftfahrzeugen ab. Da die AU-Plakette ja jetzt entfällt ist das Kennzeichen ja wohl nicht mehr notwendig, was spricht wiederum ernsthaft dagegen? Wohl nur, dass die Überwachungstechnik teurer würde, weil dann sowohl ein Front- als auch ein Heckfoto notwendig wären, um einerseits das Fahrzeug und andererseits auch den Fahrer zu identifizieren. Diese beiden Ideen möchte ich einmal im Interesse einer früchtetragenden Diskussion einbringen. Ich denke, dass der TE zwar hier eine Ungleichbehandlung verlangt, was nicht möglich ist, aber auf der anderen Seite bin ich auch der Ansicht, dass der status quo so wie er jetzt ist ebenfalls eine Ungleichbehandlung beinhaltet, weil Autos (und Quads) eben zwei Kennzeichen haben und Motorräder nur eines. Daher nochmal: was spricht dagegen, das (gleich in welcher Richtung) zu vereinheitlichen? -------------------- Diese Signatur hängt zum Trocknen auf der Leine
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07.06.2009, 10:55
Beitrag
#34
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5400 Beigetreten: 14.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7260 |
Edle Motive hin oder her, auch ich finde es erschreckend, wenn man als Angestellter der Exekutiven Ideen äußert, deren Verfassungswidrigkeit offensichtlich sein müßte.
Allerdings geht ja diesbezüglich der derzeitige Chef mit schlechtem Beispiel voran ... -------------------- „Der Bundesumweltminister empfiehlt: Fahren Sie Bus!“ - Wir empfehlen: T5 Multivan V6 3,2.
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07.06.2009, 11:12
Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6170 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Wenn man an Kriegsdienst und die diesbezügliche Ungleichbehandlung der Geschlechter denkt, ist so eine kleine Halterhaftung je nach Radanzahl doch Peanuts.
Mit entsprechendem politischen Willen ist das ruckzuck abgenickt und die Richter am BVerfG auf die neue Linie eingeschworen. Ist ja keiner gezwungen, Motorrad statt Pkw zu fahren. Während das eigene Geschlecht nicht ganz so einfach zu wechseln ist. -------------------- MfG Thomas
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07.06.2009, 11:59
Beitrag
#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2341 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 |
Also Unrecht mit Unrecht vergelten?
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07.06.2009, 12:58
Beitrag
#37
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 643 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 |
Jetzt werde ich wahrscheinlich wegen meiner Ansicht gleich verbal verprügelt
Aber ich möcht mal eine Meinung zur Halterhaftung abgeben: Das Wort Halterhaftung finde ich nicht angebracht. Besser wäre es es heisst Halterverantwortung. Mit Bezug auf diese doch etwas andere Bedeutung möchte ich mal in den Raum stellen, dass der Halter, eigentlich genauer der Eigentümer einer Sache auch eine Verantwortung für diese Sache trägt. Wenn eine mir gehörige Sache einen Schaden verursacht muss ich oder falls vorhanden meine Versicherung diesen Schaden wieder gut machen. So weit so gut. Das funktioniert ja auch recht gut bei Fahrzeugen aller Art und entspricht der derzeitigen Rechtslage. Ich finde aber, meine Verantwortung für eine mir gehörige Sache hört nicht bei der Schadenshaftung auf. Ich muss doch auch mit meinem Eigentum so umgehen, dass damit kein Blödsinn gemacht werden kann. Beispiel: Als legaler Waffenbesitzer muss ich meine Waffen so sichern, dass kein Unbefugter Zugriff darauf hat. Und als Fahrzeugbesitzer muss ich mich davon überzeugen, dass derjenige, dem ich mein Fahrzeug überlasse, auch einen Führerschein hat. Das ist meine Pflicht! Und aus dieser Pflicht heraus müsste doch eigentlich erwachsen, dass ich den Fahrer meines Fahrzeuges sicher kenne. Wenn ich das nicht sagen kann, wer genau gefahren ist, verletze ich eigentlich meine Sorgfaltspflicht, denn es könnte ja dann auch ein Nicht-Fahrerlaubnisinhaber mit meine Fahrzeug gefahren sein. Soweit diese Überlegungen. In Deutschland kann nur der Täter für eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit bestaft werden. Das ist auch gut so. Sippenhaft gab es mal zu anderen Zeiten, die sich keiner zurückwünscht. Aber warum ist so ein riesiger Mehraufwand erforderlich bei der Überwachung des Verkehrs gegenüber anderen Ländern, z.B. Österreich? Dort reicht es, wenn von hinten geblitzt wird. Den Fahrer hat der Halter zu ermitteln aufgrund seiner Sorgfaltspflicht gegenüber seinem Eigentum. Kann oder will er das nicht, muss er die Konsequenzen selber tragen. Als Konsequenz dann einfach festzulegen, dass dann der Halter der Fahrer war, ist eine nicht durchführbare Lösung. denn in vielen Fällen könnte der Halter bewisen, dass er nicht gefahren ist. Aber warum versichtet dann nicht in so einem Fall auf die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit, bzw. sogar der Straftat, wenn der Halter eine gleich bemessene Strafe erhält wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht? Das wäre doch im Rahmen einer einfache Gesetzesänderung möglich. Und die unterschiedlich hohe Bestrafung zwischen einer Geschwindigkeitsübertretung von 10 km/h und einer Fahrerflucht bei einem tödliche Verkehrsunfall ergibt sich doch ganz einfach daraus, dass der Halter seine Sorgfaltspflicht unterschiedlich schwer verletzt hat. Im ersteren Fall hat er nur versäumt dem eigentlich zuverlässigen Fahrer ausdrücklich zu ermahnen, die Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten, im letztern Fall hat er in unverantwortlicher Sorglosigkeit einem völlig ungeeigneten Fahrer sein Fahrzeug überlassen. Denn jemand, der nach einem Unfall mit Todesfolgen Fahrerflucht begeht dürfte nach Deutscher Rechtsprechung nicht geeignet sein ein Kfz zu führen. Ihm wird ja auch deswegen, sollte er ermittelt werden, der Führerschein entzogen. Ich bin mir bewusst, dass die Betrachtung einer unterschiedlichen Verletzung der Sorgfaltspflicht ein bischen an den Haaren herbei gezogen ist und die beiden aufgeführeten Beispiele Extreme darstellen. Aber so ein Gesetz soll ja auch nicht bewirken, dass jemand für einen Anderen sehr hart bestraft wird. Es soll doch nur die Verantwortung der Fahrerermittlung auf den Halter schieben. Schließlich ist es sein Eigentum, und als Eigentümer habe ich, wie oben bereits angeführt, Verantwortung für mein Eigentum! Ausserdem glaube ich kaum, dass bei so harten Strafen für die Verletzung der Sorgfaltspflicht das Erinnerungsvermögen der Fahrzeughalter weiterhin so schlecht bleibt, wie bisher Jetzt steinigt mich bitte nicht mit polemischen Beschimpfungen! Ich habe nur Überlegungen angestellt, wie man Verkehrsüberwachung einfacher und kostengünstiger gestalten könnte, und letztendlich auch gerechter! Denn wie viele Täter schlüpfen derzeit durch die Gesetzeslücken-Maschen und bleiben straflos! Das ist gegenüber den Gestzestreuen Verkehrsteilnehmern ungerecht! -------------------- Grüße vom Diesel-Georg :wavey:
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07.06.2009, 13:15
Beitrag
#38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2341 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 |
Die einzige Möglichkeit dafür wäre meiner Ansicht nach ein eigener Odnungswidrigkeitstatbestand "Als Halter nicht dafür gesorgt, dass der tatsächliche Fahrer bei einem Verkehrsvergehen identifiziert werden konnte, 40€, 1 Pkt, (B)" und ein entsprechender Passus in der StVO oder im StVG.
Ich finde allerdings nach wie vor, dass die Identifikationsquote von Verkehrsvergehen bei bekanntem Kennzeichen ausreichend ist, und dass im Nachhinein durch die Anordnung eines Fahrtenbuches (die durchaus als Sanktion empfunden wird) genügend Möglichkeiten bestehen, einem renitenten Halter auf den Zahn zu fühlen. Darüber hinaus: Wenn von 1000 Verkehrsverstößen aufgrund niedriger Kontrolldichte nur 10 angezeigt werden, und davon dann nur 8 zu einer Fahrerfeststellung und -bestrafung führen, was ist effektiver: - durch eine verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetzverschärfung statt 8 nun 10 Verstöße gerichtsfest zu betrafen oder - durch eine Erhöhung der Kontrolldichte statt 8 nun 16 Verstöße zu bestrafen? Die Kosteneffizienz würde durch die entsprechenden Bußgeldeinnahmen gegeben sein. Warum wird in diesem Land immer so schnell nach Gesetzesverschärfungen geschrien, bevor man bestehende Gesetze eindlich mal konsequent angewendet hat? |
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07.06.2009, 13:35
Beitrag
#39
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 643 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 |
also, ich finde es gibt schon Unterschiede bei der Verletzung der Sorgfaltspflicht! Weder darf ich einem Angetrunkenen noch einen nicht-Fahrerlaubnisinhaber mein Fahrzeug überlassen. Ich muss mich also davon überzeugen, ob derjenige, dem ich das Fahrzeug überlasse, überhaupt geeignet ist, mein eigentum ordnungsgemäß und verantwortungsvoll zu nutzen. Wer würde seinen teuren Neuwagen denn schon einem ihm bekannten Kamikaze-Fahrer überlassen? So gesehen, dürfte die Verletzung der Sorgfaltspflicht schon unterschiedlich hoch bestraft werden. Es gibt ja auch unterschiedliche Strafen für das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
-------------------- Grüße vom Diesel-Georg :wavey:
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07.06.2009, 15:09
Beitrag
#40
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 151 Beigetreten: 21.08.2008 Wohnort: tätig in Mannheim und Umgebung Mitglieds-Nr.: 43851 |
Hallole,
da unser Rechtsstaat nunmal ein solcher ist, scheitern viele "gute Ideen" eben an ihrer Durchführbarkeit. Ich hätte da auch ein paar tolle Ideen: - diejenigen die bei einer Messung ermittelt werden können, sollten die Summe derer, die sich vor der Ermittlung drücken anteilmäßig zahlen müssen (hebt das Solidaritätsgefühl ungemein) - wer vor Radarfallen warnt, sollte mit dem Betrag der höchsten angefallenen Buße beaufschlagt werden (künftig würden nur noch die Warner angehalten) Aber im Ernst: Soetwas geht natürlich nicht und das ist auch gut so. Obwohl die Maßnahmen sicherlich geeignet wären, die Verkehrsmoral wieder ein wenig anzuheben - Schade - Grüße papemark |
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07.06.2009, 15:52
Beitrag
#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9848 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Sasquatch,
das vordere Kennzeichen an PKW gab es ja auch schon, bevor die ASU/AU - Plakette eingeführt wurde, und wird deshalb sicher nicht abgeschafft, weil diese Plakette nicht mehr erforderlich ist. M. E. hat das vordere Kennzeichen eine wichtige "Schutzfunktion" für andere Verkehrsteilnehmer, denn wenn jemand durch ein entgegenkommendes Fahrzeug gefährdet oder geschädigt wird, kann der Geschädigte oftmals den Verursacher anhand des vorderen Kennzeichens benennen. Das ist jedoch in vielen Fällen nicht mehr gegeben, wenn das Kennzeichen nur hinten angebracht ist, weil man z. B. bei einem Ausweichmanöver genug damit zu tun hat, das Fahrzeug unter Kontrolle zu bringen und dann dabei kaum in der Lage sein dürfte, im Rückspiegel oder durch komplettes Drehen des Kopfes nach hinten Hallo, Diesel-Georg, so verkehrt ist Dein Vorschlag gar nicht, und ich vermute mal, dass der TE so etwas in der Art gemeint hat. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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07.06.2009, 17:03
Beitrag
#42
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1487 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Mechernich/EUropa Mitglieds-Nr.: 39938 |
Als ich den Thread erstmalig zu Gesicht bekam, da bestand er nur aus dem Eingangsbeitrag, und mein erster resumierender Gedanke war exakt der, den @Kai R. im weiteren Diskussionsverlauf niederschrieb und den ich nach wie vor für den größten "Bock" in der Argumentationskette des @TE halte: Hier sehe ich eindeutig den Gleichheitsgrundsatz zu anderen Verkehrsteilnehmern, wie z.B. PKW-Fahrern, verletzt, da hier der Fahrer in den meisten Fällen zu erkennen ist und damit auch zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dein Vorschlag läuft darauf hinaus, im Interesse des Gleicheitsgrundsatzes PKW- und Motorradfahrer ungleich zu behandeln Ging mir exakt genau so! Es ist ein Kreuz mit der Gerechtigkeit, jeder Versuch sie zu schaffen erzeugt Ungerechtigkeit woanders. Deshalb allüberall (oft faule) Kompromisse, aber damit muß man in einer Demokratie leben. Allerdings muss man, um hier der Gleichheit auch die Ehre zu geben, sich mit Alternativen befassen. Sicher, es gab einmal die vorn längs angebrachten Motorradkennzeichen. Die wurden wohl auch um erhebliche Verletzungen bei unfallbeteiligten Passanten zu verhindern abgeschafft. Aber was spricht dagegen, kleine vordere Kennzeichen wieder einzuführen? Groß müssten sie nicht sein, um eine Gleichheit vor dem Blitzer zu erreichen genügt ein Schild, das auch ohne großartige aerodynamische Auswirkungen an einem Naked Bike angebracht werden könnte, auch ohne nachteilige Auswirkungen für Passanten im Unfallsfall. Und bei einem verkleideten Bike wird ein kleines Kennzeichen geklebt. Was spricht ernsthaft dagegen? Die deutsche Gründlichkeit. Wenn Berufskraftfahrerqualifikation, dann eine aufwendige und teure! Wenn Schutz vor Feinstaub, dann so bürokratisch und volkswirtschaftsschädigend wie möglich! Wenn vorderes Kennzeichen, dann bitteschön vollformatig und EU-konform, wo kämen wir sonst hin? Das ist jedoch in vielen Fällen nicht mehr gegeben, wenn das Kennzeichen nur hinten angebracht ist, weil man z. B. bei einem Ausweichmanöver genug damit zu tun hat, das Fahrzeug unter Kontrolle zu bringen und dann dabei kaum in der Lage sein dürfte, im Rückspiegel oder durch komplettes Drehen des Kopfes nach hinten In so einer Situation gehen mir aber eher andere Sachen durch den Kopf als das Merken eines Kennzeichens, gerade zu Anfang wenn der andere noch vor meiner Nase ist mit seinem vorderen Kennzeichen.... -------------------- |
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07.06.2009, 17:17
Beitrag
#43
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 643 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 |
Hallo Nachteule und alle andern
In meinem Vorschlag ist auch enthalten, dass schließlich ich mit meinen Steuergroschen die Polizei finanziere. Und ich finde es nicht gut dass ein nicht unerheblicher Teil dieser "Groschen" dafür verwendet werden muß, sichere Beweise zu liefern, wer denn nun gefahren ist. Diese Beweise sind für die Allgemeinheit erheblich billiger durch den Halter des Fahrzeuges bei zu bringen. Statt teurer Blitzer von vorne mit zum Teil recht aufwendiger Auswertung und Laserkontrollen mit erforderlichen 6-8 Mann hätte ich wesentlich mehr davon, wenn auch bei mir zu Hause bei Gelegenheit ein Polizeiwagen mal Kontrolle fahren würde! -------------------- Grüße vom Diesel-Georg :wavey:
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07.06.2009, 19:43
Beitrag
#44
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![]() Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 0 Beigetreten: 02.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26037 |
Und ich finde es nicht gut dass ein nicht unerheblicher Teil dieser "Groschen" dafür verwendet werden muß, sichere Beweise zu liefern, wer denn nun gefahren ist. Hier bin ich absolut deiner Meinung mit dem kleinen Unterschied, dass der deutsche Staat von mir harte Euros bekommt und keine Groschen. Man sollte die Recherchen nach den Fahrer ins richtige Verhältnis bringen. Da fahren täglich tausende von Autofahrern immer wieder zu schnell. Und dann wird mal einer gemessen, jedoch nicht identifiziert. Was bricht sich denn die Polize einen ab, diesen halb erwischten Autofahrer wieder der Masse der ungemessenen Verkehrssünder zuzuordnen und sich wieder anderen, in meinen Augen wichtigeren Aufgaben zu widmen? -------------------- Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert |
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07.06.2009, 19:44
Beitrag
#45
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2341 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 |
also, ich finde es gibt schon Unterschiede bei der Verletzung der Sorgfaltspflicht! Weder darf ich einem Angetrunkenen noch einen nicht-Fahrerlaubnisinhaber mein Fahrzeug überlassen. Ich muss mich also davon überzeugen, ob derjenige, dem ich das Fahrzeug überlasse, überhaupt geeignet ist, mein eigentum ordnungsgemäß und verantwortungsvoll zu nutzen. Wer würde seinen teuren Neuwagen denn schon einem ihm bekannten Kamikaze-Fahrer überlassen? Einspruch. Erstens, kann ein Halter vorher nicht wissen, was ein Fahrer mit seinem Fahrzeug anstellen wird. Im Unterschied zu einem FoF oder Alk-Verstoß, wo man im Rahmen seiner Möglichkeiten schon vorab überprüfen kann, ob ein Verstoß vorliegen könnte. Und es wird ja auch nur dann bestraft, wenn man nachweisen kann, dass der Halter die Fahrt angeordnet oder zugelassen hat. Wenn der Halter nichts von einer Alkoholisierung weiß, wird er nicht bestraft. Insofern zieht der Vergleich nicht. Zweitens, willst du jetzt in jedem Einzelfall die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nachprüfen und je nach Schweregrad die Strafe unterschiedlich hoch ansetzen? Na, die Gerichte werden sich bedanken Aber mal was anderes. Ist dieses "Problem" überhaupt eines? Oder ist das wieder eine Phantomdiskussion über Dinge, die eigentlich gar kein (gravierendes) Problem sind (denke da an Online-Durchsuchung, Internetfilter, usw. usf)? Also konkret: Wie hoch ist die Quote derjenigen, deren Kennzeichen bekannt ist, aber man nicht den Fahrer ermitteln kann? Worüber reden wir hier? 10%? 20%? Rechtfertigt das den Aufwand? Oder geht es am Ende doch wieder nur um "gefühlte Sicherheit"? |
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07.06.2009, 20:00
Beitrag
#46
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 643 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 |
Hallo Dieselschräubchen,
die "Groschen" sind ja wohl als Symbolische Angabe deutlich erkennbar Aber mit Deiner Schlußfolgerung bin ich nicht einverstanden. Derjenige, der mal versehentlich was falsch macht und dabei erwischt wird, ist aber selten in der Lage sich aus der Afäre zu ziehen. Er ist zu naiv und zahlt brav. Meistens schaffen das Serientäter, die sich mit den Möglichkeiten und Schlupflöchern des Rechts auskennen oder die genug "harte €€" haben um sich teure Hallo Mr Hyde, nein, mein Vorschlag beinhaltet keine gerichtliche Prüfung des Verletzungsgrades der Sorgfaltspflicht. Siehe weiter oben. Ich habe vorgeschagen dem Halter in der Höhe für die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht zu bestrafen, die der Strafe des nicht ermittelten Fahres für sein Vergehen entspricht. Also keineswegs eine Mehrbelastung irgendwelcher Gerichte. Nur eine Minderbelastung der Polizei. Und, wie ich auch weiter oben bereits ausgeführt habe, wird bei einer solchen Gesetzeslage das Erinnerungsvermögen der Fahrzeughalter sehr weit über das derzeitige Mass ansteigen. Es wird dann nämlich für niemanden mehr von Vorteil sein, an Gedächnisverlust zu leiden. Dann noch was: "Rechtfertig das den Aufwand?" Welchen Aufwand? Eine solche Gesetzeslage, wie sie z.B. ähnlich in Österreich gilt, verursacht wesentlich weniger Aufwand und bedeutet eine erhebliche Entlastung der Gerichte. Wenn sich ein Herauswinden aus einer begangenen Untat weder finanziell noch Punktemäßig lohnt, wird auch nicht mehr versucht werden, bei überbelasteten Gerichten doch noch mal ungeschoren davon zu kommen. Entweder wird der tatsächliche Fahrer benannt, was in den meisten Fällen der Fall sein wird, oder der Halter zahlt und punktet selber. Das dürfte dann aber wirklich die ganz seltene Ausnahme werden. Und ob das 10%, 5% oder auch nur 1% der Fahrer sind, die nicht ermittelt werden können, ist auch völlig unerheblich. Alleine der Aufwand der fast immer getrieben werden muss, um den Fahrer der 90-99% anderen Täter zu ermitteln ist wesentlich höher als einfach nur den Halter anzuschreiben und ihm den schwarzen Peter zu überlassen. Der Halter sollte dafür verantwortlich sein, wer was mit seinem Eigentum anstellt. Kann er den tatsächlichen Fahrer benennen, dann bekommt der seine gerechte Strafe. Kann oder will er es nicht, dann soll er eben selber die Verantwortung tragen, wenn Unheil mit seinem Eigentum angerichtet wurde. Wie siehst Du denn folgende Problematik? Es wird jemand mit meiner legalen Waffe erschossen. Ich komme nachweislich als Täter nicht in Frage, kann oder will aber den Nutzer meiner Waffe nicht nennen. Würdest Du es dann begrüßen, dass dann alles eingestellt wird, nur weil es in dieser Form recht selten vorkommt? Doch wohl kaum... -------------------- Grüße vom Diesel-Georg :wavey:
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07.06.2009, 20:49
Beitrag
#47
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2341 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 |
nein, mein Vorschlag beinhaltet keine gerichtliche Prüfung des Verletzungsgrades der Sorgfaltspflicht. Siehe weiter oben. Ich habe vorgeschagen dem Halter in der Höhe für die Verletzung seiner Sorgfaltspflicht zu bestrafen, die der Strafe des nicht ermittelten Fahres für sein Vergehen entspricht. Achso, dann habe ich dich missverstanden. Aber wie willst du jetzt begründen, dass ein Halter, bei dem ein Fahrer 60 km/h über der zHg geblitzt wurde, schuldhafter gehandelt hat (seine Sorgfaltspflicht in höherem Maße verletzt hat) als jemand, dessen Fahrer mit 21 km/h geblitzt wurde? Zitat Dann noch was: "Rechtfertig das den Aufwand?" Welchen Aufwand? Eine solche Gesetzeslage, wie sie z.B. ähnlich in Österreich gilt, verursacht wesentlich weniger Aufwand und bedeutet eine erhebliche Entlastung der Gerichte. Ich meine den Aufwand, der durch ein neues Gesetz produziert. Arbeitszeit für Politiker und Beamte, die verloren ist für die echten Probleme unseres Landes und nicht für eingebildete.Zusätzliche Belastung für unser Verfassungsgericht, dass sich dann mit Sicherheit damit befassen müssen wird. Aufwand, ein neues Gesetz zu verfassen, für ein Problem, dass vllt. gar nicht existiert? Warum muss man immer "verschärfen, verschärfen, verschärfen"? Zitat Und ob das 10%, 5% oder auch nur 1% der Fahrer sind, die nicht ermittelt werden können, ist auch völlig unerheblich. Nein ist es eben nicht. Ein Grundsatz unseres Rechtsstaates ist es, dass einschränkende Gesetze (vor allem die, die Verfassungsrechte berühren) einen konkreten rechtfertigenden Nutzen haben müssen. "Mit Kanonen auf Spatzen schießen" eben. Ein Grundsatz, der in letzter Zeit durch profilierungssüchtige, wahlkämpfende Politiker immer öfter mit Füßen getreten wird. Die Diskussion hier zeigt mir aber auch, warum. Jedes Volk bekommt halt die Regierung, die es verdient Zitat Es wird jemand mit meiner legalen Waffe erschossen. Ich komme nachweislich als Täter nicht in Frage, kann oder will aber den Nutzer meiner Waffe nicht nennen. Würdest Du es dann begrüßen, dass dann alles eingestellt wird, nur weil es in dieser Form recht selten vorkommt? Doch wohl kaum... Jein. Du sollst dann wegen Verstoß gegen das Waffengesetz verurteilt werden (sofern du schuldhaft den Zugang zu deiner Waffe erleichtert hast oder dem Täter sogar die Waffe überlassen hast, was nach dem Waffengesetz verboten ist). Kennst du den wahren Täter und wird dies offensichtlich, sollst du ebenfalls in Beugehaft genommen werden. Keinesfalls sollst du allerdings als Mörder verurteilt werden, denn das ist es doch, was du forderst ("gleiche Strafe wie...") Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich |
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07.06.2009, 21:07
Beitrag
#48
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2758 Beigetreten: 12.08.2005 Wohnort: In den weiten kanadischen Wäldern Mitglieds-Nr.: 12074 |
Hallo, Sasquatch, Das weiß ich, auch ich habe mein Autofahrerleben ASUfrei begonnen.das vordere Kennzeichen an PKW gab es ja auch schon, bevor die ASU/AU - Plakette eingeführt wurde, und wird deshalb sicher nicht abgeschafft, weil diese Plakette nicht mehr erforderlich ist. M. E. hat das vordere Kennzeichen eine wichtige "Schutzfunktion" für andere Verkehrsteilnehmer, denn wenn jemand durch ein entgegenkommendes Fahrzeug gefährdet oder geschädigt wird, kann der Geschädigte oftmals den Verursacher anhand des vorderen Kennzeichens benennen. M.E. nicht. Vielleicht hast du da andere forensische Erfahrungen, aber auch ich bin eher der Ansicht, dass der Fahrer etwas anderes zu tun hat, wenn ihm ein Auto entgegenkommt. Oder ein Motorrad. Warum gibt es denn diese "Schutzfunktion" nicht bei Motorrädern? Und was ist in Staaten, in denen das vordere Kennzeichen nicht vorgeschrieben ist?Das ist jedoch in vielen Fällen nicht mehr gegeben, wenn das Kennzeichen nur hinten angebracht ist, weil man z. B. bei einem Ausweichmanöver genug damit zu tun hat, das Fahrzeug unter Kontrolle zu bringen und dann dabei kaum in der Lage sein dürfte, im Rückspiegel oder durch komplettes Drehen des Kopfes nach hinten Mag sein, ist aber meines Erachtens verschwindend gering. Nenn mir doch einfach mal einen Grund warum es an Motorrädern kein vorderes Kennzeichen gibt.
-------------------- Diese Signatur hängt zum Trocknen auf der Leine
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07.06.2009, 21:44
Beitrag
#49
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![]() Neuling Gruppe: Banned Beiträge: 0 Beigetreten: 02.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26037 |
Derjenige, der mal versehentlich was falsch macht und dabei erwischt wird, ist aber selten in der Lage sich aus der Afäre zu ziehen. Er ist zu naiv und zahlt brav. Meistens schaffen das Serientäter, die sich mit den Möglichkeiten und Schlupflöchern des Rechts auskennen oder die genug "harte €€" haben um sich teure Ömmm, geht es hier um eine sachliche Diskussion oder mehr um Mißgunst? Kannst du diese Fakten auch faktisch mit einer Quellenangabe untermauern? Gönnst du es den Leuten tatsächlich nicht, die sich einen Anwalt leichter leisten können als du? Und gönnst du es dem Berufsstand des Anwaltes nicht, dass er auch Schuldige raus haut? -------------------- Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert |
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07.06.2009, 21:55
Beitrag
#50
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 643 Beigetreten: 25.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42244 |
Hallo Mr Hyde,
Der Vergleich mit der Schußwaffe war natürlich überspitzt dargestellt und deshalb auch nicht wirklich geignet. Mir geht es auch nicht in der Hauptsache darum, dass wirklich jeder erwischt wird, der mal was falsch gemacht hat. Ich möchte eigentlich nur 2 Dinge mit meinem Vorschlag erreichen. 1. Vereinfachung und damit Kosten- und Personaleinsparung bei Polizei und Gerichten. In Österreich gibt es wesentlich weniger Einsprüche gegen Verkehrsstrafen als in Deutschland, wobei ich hiermit die ganze Latte meine zwischen Organmandat bis zur Straftat. Warum? Weil die Möglichkeiten, sich herauszuwinden, wesentlich schwieriger sind als bei uns. Nur wer den tatsächlichen Fahrer benennen kann, kommt ohne Strafe davon! "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" gilt bei uns doch auch! Warum nicht bei "Unkenntnis wer der Fahrer ist" ? 2. Das, was ursprüngliches Thema dieses Threads war: Gleiches Recht und gleiche Verfolgbarkeit von OWIs und Straftaten für alle Verkehrsteilnehmer. Hier wird über vordere Nummernschilder für Motoräder diskutiert und über alle möglichen andere teure technische Maßnahmen, um auch Motorradfahrer zu erwischen. Warum immer das Pferd von hinten aufzäumen? Ich bin der Meinung, der Besitzer einer Sache hat einen große Verantwortung zu tragen, was mit seinem Eigentum angestellt wird. Er kann und soll nicht für die Tat, die ein anderer mit seinem Eigentum begangen hat, bestraft werden. Wohl aber dafür, dass er einem anderen mit seimem Eigentum die Möglichkeit gegeben hat dies Tat ungesühnt zu begehen. Er hat so zu sagen Vorschub geleistet zur Begehung der OWI oder Straftat. Hätte er sein Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt, wäre es damit nicht zur OWI oder Straftat gekommen. Und aus Vereinfachungsgründen sollte die Strafe für das unverantwortliche Zur Verfügung stellen eben genau so hoch sein, wie sie für die tatsächlich begangene Tat ist. Auch der Fuhrparkleiter in Vertretung des Halters wird bestraft, wenn er Lenkzeitüberschreitung oder Überladung anordnet oder auch nur duldet, in der Regel sogar schärfer wie der Fahrer selber. Dabei ist er keinen Meter selber gefahren, hat also weder selber Lenkzeit überschritten oder ist überladen gefahren. Hier klappt doch die "Halterhaftung" auch. Aber, wie ich oben schon geschrieben habe. Das wort "Haftung" passt mir in diesem Zusammenhang nicht. Ich bin da mehr für "Verantwortung". Da steht sogar was vom im Grundgesetz: "Eigentum verpflichtet!" Und das bedeutet in meinen Augen nicht nur die Zahl auf dem Bankkonto. -------------------- Grüße vom Diesel-Georg :wavey:
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| Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.09.2010 - 16:00 |