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> gelbe Fahrbahnmarkierungen, Farbe und richtige Anwendung
MisterOJ
Beitrag 01.06.2009, 02:16
Beitrag #1


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Hallo Baustellenexperten, wavey.gif

an anderer Stelle hier im VP wurde das Thema "Gelbmarkierung" bereits .
Doch da es dort recht versteckt liegt und ich zu dem Thema weitere Fragen habe, hab ich einen neuen Thread eröffnet....


1. In letzter Zeit sind mir verstärkt verschiedene Gelbtöne bei Baustellenmarkierungen aufgefallen. Und dies sogar innerhalb einer Baustelle!!! blink.gif
(z.B. die Fahrbahnrandbegrenzung einer BAB-baustelle in einem satten orang-gelb; die Leitlinien dazwischen in einem eher hellen Sonnengelb - mit einzelnen dunklergelben Strichstücken als spätere Ausbesserung).

Lässt die Vorschrift (ZTV-M?? ) überhaupt verschiedene gelb-töne zu??

Oder hängt die unterschiedliche Farberkennung vom Material (Sprühfarbe, Folie, Plastikmasse) ab??



2.Gelbmarkierung ist ja eine vorübergehende Markierung (z.B. an Baustellen). Nach dem Ende dieser wird die (meist) gelbe Folie einfach abgezogen und man sieht (kaum) Restespuren.
Welchen Sinn macht dann aber gelbe Sprühfarbe als Baustellenmarkierung?? Da muss ich das gelb ja dann komplett wegfräsen!!! blink.gif (überpinseln ist ja nicht erlaubt)


Hier in Hamburg gibt es eine Einmündung Luftbild alter Stand, da hat man in der einmündenden Straße den linkeren Rechtsabbiegestreifen zu einem Linksabbiegestreifen ummarkiert, so dass dort nun 1Rechtsabbiegestreifen + 3 Linksabbiegestreifen vorhanden sind.
Soweit vorstellbar?? think.gif

Die Längsmarkierung hat man entsprechend angepasst - also den mittleren Breitsrich in einen Schmalstrich umgewandelt und den neuen Trennstrich als Breitsrich markiert. Auch wurden die Rechtspfeile abgefräst und durch Linkspfeile ersetzt.

Soweit ja auch ok!! Doch während die neuen Längsmarkierungen natürlich in weiß (als Plastikmarkierungsmasse) aufgebracht wurden, hat man die neuen Linkspfeile (ebenfalls Plastikmarkierungsmasse) in GELB!!!! markiert!!!

Kann mir das jemand mal erklären??? blink.gif



3. Und nun nochmal abschließend ein Grundsatzgedanke generell zu Gelb-Markierungen:

In §41, Abs. 4 heißt es ja
Zitat
....
gelbe Markierungen, gelbe Markierungsknopfreihen, Reihen von Markierungsleuchtköpfen oder rot-weißen Leitmarken heben die durch Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) gegebenen Anordnungen auf. Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren und nicht über ihnen Fahren.
......


Demnach wird bei einer BAB-Baustelle (z.B. eine Fahrstreifenverschwenkung) alles in gelb neu markiert (Z295 & Z340). (Auch eine gelbe Z295 neben einer weißen Z295).
Hierdruch wird die vorh. weiße Markierung komplett ungültig (bleibt aber auf der Fahrbahn bestehen, da nach Ende der Baustelle die weiße Markierung wieder gilt). Gelbe Auskreuzungen wären nach der Interpretation nicht notwendig, da ja alles weiße ungültig ist!
==> So hab ich es auf einer BAB-Baustelle der A1 gesehen.

Andere Baustellen (auch BAB) verfahren da anders - da wird nur das was sich ändert in gelb markiert; die weiße Markierung bleibt (dort kommt gar kein gelbes zeugs hin); nur dort wo sie nicht passt -z.B. eine Sperrfläche oder eine Z295 überfahren werden muss (einen ganz herzlichen Gruß an unseren Q-Tipp ) wird sie dann gelb ausgekreuzt.


Wie seht ihr das mit der Bedeutung un Handhabung von Gelbmarkierung??


bin gespannt
euer OJ


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Heinz Wäscher
Beitrag 01.06.2009, 11:01
Beitrag #2


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Zitat § 41 (4) StVO:

Zitat
Auffällige Einrichtungen wie gelbe Markierungen, gelbe Markierungsknopfreihen, Reihen von Markierungsleuchtknöpfen oder rot-weißen Leitmarken heben die durch Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) gegebenen Anordnungen auf. Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren und nicht über ihnen fahren. Für Reihen von Markierungsleuchtknöpfen gilt dies nur, wenn sie eingeschaltet sind. Nur wenn die auffälligen Einrichtungen so aufgebracht sind, dass sie wie Leitlinien aussehen, dürfen sie überquert werden, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird.


Durch gelbe Fahrbahnmarkierungen werden nur Zeichen 295 und Zeichen 340 aufgehoben. Zumindestens lautet so der Gesetzestext, in der Praxis sieht das ja anders aus.

Aber wenn in der neuen StVO dazu auch nichts stehen soll, tja ... whistling.gif


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ukr
Beitrag 01.06.2009, 11:52
Beitrag #3


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Zitat (MisterOJ @ 01.06.2009, 03:16) *
z.B. die Fahrbahnrandbegrenzung einer BAB-baustelle in einem satten orang-gelb; die Leitlinien dazwischen in einem eher hellen Sonnengelb - mit einzelnen dunklergelben Strichstücken als spätere Ausbesserung

Das kommt drauf an was ausgeschrieben ist. Wenn man unterschiedliche Materialien aufbringen muß, sind geringfügige Farbabweichungen nicht auszuschließen. Allerdings spielen hier auch die Kosten und Verfügbarkeit eine Rolle. Wenn man Folien von verschiedenen Herstellern im Lager hat werden die halt einfach alle benutzt um auf die erforderliche Menge zu kommen. Die unterschiedlichen Farben und Reflexionseigenschaften "fallen eh keinem auf"

Einige Spezialisten strecken auch mal die gelbe Farbe mit etwas weiß, weil sie 5 Kübel Gelb brauchen, aber nur 4 im Lager haben whistling.gif

Insbesondere das Ausbessern mit unterschiedlichen Folien-Farben ist eine branchenübliche Unart und sieht entsprechend unprofessionell aus. Hier hast du übrigens auch schon den ersten Grund, warum Farbe besser sein kann als Folie.

Zitat
Lässt die Vorschrift überhaupt verschiedene gelb-töne zu??
Oder hängt die unterschiedliche Farberkennung vom Material (Sprühfarbe, Folie, Plastikmasse) ab??

Die Vorschriften sind vielfältig, da existiert nicht nur die ZTV-M. Trotzdem sind die Farbbereiche definiert, z.B. in der DIN EN 1436. Neben unterschiedlicher Farbwiedergabe der verschiedenen Materialien (Farbe, Plastik, Folie) gibt es aber auch Qualitätsunterschiede, z.B. bei den Folien. Nicht alles was auf deutschen Straßen verklebt wird ist auch zulässig. whistling.gif

Insbesondere Nachts sind einige Markierungsmaterialien problematisch, denn je nach Ausführung reflektiert eine gelbe Line dann eher weißlich, was bei vorhandenen Weißmarkierungen eine ungeheure Hilfe für den Verkehrsteilnehmer ist.

Zitat
2. Welchen Sinn macht dann aber gelbe Sprühfarbe als Baustellenmarkierung?? Da muss ich das gelb ja dann komplett wegfräsen!!!

- auf restfeuchten Untergründen
- bei schwierigen Witterungsbedingungen
- auf schlechten Untergründen, bestimmten Asphaltbauarten, Schläglochpisten usw.
- auf Pflasterdecken
- auf Strecken die eh weggefräßt werden
- in Bereichen mit erhöhten Scherkräften (Kreuzungen)

Zitat
Doch während die neuen Längsmarkierungen natürlich in weiß (als Plastikmarkierungsmasse) aufgebracht wurden, hat man die neuen Linkspfeile (ebenfalls Plastikmarkierungsmasse) in GELB!!!! markiert!!!
Kann mir das jemand mal erklären??? blink.gif

Nein laugh2.gif

Zitat
Wie seht ihr das mit der Bedeutung un Handhabung von Gelbmarkierung??

Man muß den Einsatz von Gelbmarkierung sorgfältig planen und ausführen. Das was du beschreibst (weiße Linie lassen wenn sie ins Konzept passt) ist durchaus üblich, aber rechtlich nicht abgesichert bzw. fragwürdig. Ist halt preiswerter und preiswerter ist nicht immer im Sinne des Verkehrsteilnehmers whistling.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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haidi
Beitrag 01.06.2009, 14:15
Beitrag #4


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Zitat (ukr @ 01.06.2009, 13:52) *
Zitat
Doch während die neuen Längsmarkierungen natürlich in weiß (als Plastikmarkierungsmasse) aufgebracht wurden, hat man die neuen Linkspfeile (ebenfalls Plastikmarkierungsmasse) in GELB!!!! markiert!!!
Kann mir das jemand mal erklären??? blink.gif

Nein laugh2.gif



"An die P.T. Verkehrsteilnehmer,
die Spur geht jetzt in die andere Richtung."

Wahrscheinlich nur, um auf die neue Spurführung nachdrücklich aufmerksam zu machen. Ist zwar ein bischen Recht gebogen, kann aber durchaus hilfreich sein.

LIebe Grüße
Hannes
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Küstenstau
Beitrag 02.06.2009, 08:47
Beitrag #5


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Moin OJ,

Zitat (MisterOJ @ 01.06.2009, 04:16) *
Lässt die Vorschrift (ZTV-M?? ) überhaupt verschiedene gelb-töne zu??

no.gif

Die ZTV-M kennt nur die Farbe weiß.

Zitat
Die "zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen aus Straßen"...behandeln Markierungen auf Straßen. Sie gelten nicht in Parkhäusern, auf Flugbetriebsflächen und nicht für vorübergehende (gelbe) Markierungen.


Was Du brauchst, ist die TL-Vorübergehende Markierungen 97. Dort sind für die einzelnen Markierungsstoffe unter Bezug auf die DIN 6171, Teil 1 Farbbereiche festgelegt.
Eine Markierungsfolie mit BASt-Prüfnummer wird also immer im festgelegten Bereich liegen (es sei denn, beim Hersteller ist etwas schief gelaufen). Seit letztem Jahr dürfen übrigens auch nur noch Folien eingesetzt werden, die auf der Oberseite der Folie eine Herstellerkennzeichnung haben, die genauen Aufschluss über das eingesetzte Material gibt.

Insofern ist Pfusch bei Markierungsfolien schwieriger geworden. Vorausgesetzt natürlich, dass die Behörden auch ihre "eigenen" Vorschriften kennen und deren Einhaltung kontrollieren.

Gruss von der Küste
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ukr
Beitrag 02.06.2009, 09:19
Beitrag #6


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Zitat (Küstenstau @ 02.06.2009, 09:47) *
Die ZTV-M kennt nur die Farbe weiß.

Änderungen hierzu sind geplant.

Zitat (Küstenstau @ 02.06.2009, 09:47) *
Insofern ist Pfusch bei Markierungsfolien schwieriger geworden. Vorausgesetzt natürlich, dass die Behörden auch ihre "eigenen" Vorschriften kennen und deren Einhaltung kontrollieren.

rofl1.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Küstenstau
Beitrag 02.06.2009, 11:42
Beitrag #7


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Zitat (ukr @ 02.06.2009, 11:19) *
rofl1.gif


Warum so hämisch? Das funktioniert genauso gut oder schlecht wie der Rest auch.

Faustformel: Je höher die zulässige Geschwindigkeit so besser (im Durchschnitt) die Verkehrsführung. thread.gif
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ukr
Beitrag 02.06.2009, 11:57
Beitrag #8


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Zitat (Küstenstau @ 02.06.2009, 12:42) *
Faustformel: Je höher die zulässige Geschwindigkeit so besser (im Durchschnitt) die Verkehrsführung. thread.gif

Kann man so unterschreiben wavey.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Heinz Wäscher
Beitrag 02.06.2009, 12:03
Beitrag #9


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Ach deswegen die ganzen Zeichen 274 mit 30 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit vor Baustellen thread.gif


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ukr
Beitrag 02.06.2009, 15:13
Beitrag #10


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Zitat (Heinz Wäscher @ 02.06.2009, 13:03) *
Ach deswegen die ganzen Zeichen 274 mit 30 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit vor Baustellen thread.gif

Richtig.

Zitat
Auf die Absicherung der Arbeitsstellen kann verzichtet werden, wenn diese mit Zeichen 123 und Zeichen 274-53 mindestens aus einer Richtung angekündigt werden. Bei Zeichen 123 ist stets die alte Ausführung zu wählen, Zeichen 274 sollte möglichst den Zusatz "km" im Schild aufweisen. Die Schilder müssen mehr als 40% mechanische Beschädigungen aufweisen und dürfen nicht höher als 50cm über dem Boden angebracht werden. Aufstellvorrichtungen müssen auf der Fahrbahn stehen oder in diese hineinragen. Verkehrszeichen dürfen nur dann auf Geh- oder Radwegen aufgstellt werden, wenn sichergestellt ist, daß Fußgänger und Radfahrer erherblich behindert werden


@OJ:
Farbbereich für gelbe Fahrbahnmarkierungen der Klasse Y2:


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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MisterOJ
Beitrag 03.07.2009, 22:18
Beitrag #11


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Zitat (ukr @ 02.06.2009, 16:13) *
Zitat
Auf die Absicherung der Arbeitsstellen kann verzichtet werden, wenn diese mit Zeichen 123 und Zeichen 274-53 mindestens aus einer Richtung angekündigt werden. Bei Zeichen 123 ist stets die alte Ausführung zu wählen, Zeichen 274 sollte möglichst den Zusatz "km" im Schild aufweisen. Die Schilder müssen mehr als 40% mechanische Beschädigungen aufweisen und dürfen nicht höher als 50cm über dem Boden angebracht werden. Aufstellvorrichtungen müssen auf der Fahrbahn stehen oder in diese hineinragen. Verkehrszeichen dürfen nur dann auf Geh- oder Radwegen aufgstellt werden, wenn sichergestellt ist, daß Fußgänger und Radfahrer erherblich behindert werden


Wo hast´n das herzitiert??? think.gif

Finde diesen Passus weder in der StVO, der ZTV-M noch in der ZTV-SA oder der RSA95...


Zitat (ukr @ 02.06.2009, 16:13) *
@OJ:
Farbbereich für gelbe Fahrbahnmarkierungen der Klasse Y2:


Schickes Diagramm...
(für welche Farbe gilt das noch?? Verkehrszeichen??)


OJ


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ukr
Beitrag 03.07.2009, 22:27
Beitrag #12


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Zitat (MisterOJ @ 03.07.2009, 23:18) *
Wo hast´n das herzitiert??? think.gif

aus der PRaX-Is/0815

Zitat
Schickes Diagramm...
(für welche Farbe gilt das noch?? Verkehrszeichen??)

VZ sind ähnlich festgelegt.


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MisterOJ
Beitrag 03.07.2009, 22:38
Beitrag #13


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Zitat (ukr @ 03.07.2009, 23:27) *
Zitat (MisterOJ @ 03.07.2009, 23:18) *
Wo hast´n das herzitiert??? think.gif

aus der PRaX-Is/0815

Die finde ich gar nicht in meiner Vorschriftensammlung "Str.bau von A-Z"???? think.gif

Gibt´s die beim FGSV-Verlag zu kaufen??


OJ


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ukr
Beitrag 03.07.2009, 22:45
Beitrag #14


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Heinz Wäscher
Beitrag 04.07.2009, 00:06
Beitrag #15


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Ja, ja whistling.gif

rofl1.gif rofl1.gif rofl1.gif


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MisterOJ
Beitrag 04.07.2009, 12:21
Beitrag #16


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Zitat (haidi @ 01.06.2009, 15:15) *
Zitat (ukr @ 01.06.2009, 13:52) *
Zitat
Doch während die neuen Längsmarkierungen natürlich in weiß (als Plastikmarkierungsmasse) aufgebracht wurden, hat man die neuen Linkspfeile (ebenfalls Plastikmarkierungsmasse) in GELB!!!! markiert!!!
Kann mir das jemand mal erklären??? blink.gif

Nein laugh2.gif



"An die P.T. Verkehrsteilnehmer,
die Spur geht jetzt in die andere Richtung."

P.T. Verkehrsteilnehmer? blink.gif Was/wer is´n das?? think.gif

Zitat (haidi @ 01.06.2009, 15:15) *
Wahrscheinlich nur, um auf die neue Spurführung nachdrücklich aufmerksam zu machen. Ist zwar ein bischen Recht gebogen, kann aber durchaus hilfreich sein.

LIebe Grüße
Hannes


Schon möglich, aber da die hierzu dicke Plastikmarkierungsmasse verwednet haben, wird der Gelbpfeil also ne ganze Weile so bleiben.

Ich plädiere in solchen Fällen immer zu Z101 mit Zz1008-31 ("geänderte Verkehrsführung")


OJ wavey.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 04.07.2009, 12:28
Beitrag #17


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Zitat (MisterOJ @ 04.07.2009, 13:21) *
P.T. Verkehrsteilnehmer? blink.gif Was/wer is´n das?? think.gif


Was bedeutet die Abkürzung 'pt'


c.s.
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Wattestäbchen
Beitrag 04.07.2009, 12:46
Beitrag #18


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Zitat (MisterOJ @ 04.07.2009, 14:21) *
Schon möglich, aber da die hierzu dicke Plastikmarkierungsmasse verwednet haben, wird der Gelbpfeil also ne ganze Weile so bleiben.

Ich plädiere in solchen Fällen immer zu Z101 mit Zz1008-31 ("geänderte Verkehrsführung")

Ich plädiere dafür, Fahrstreifen mit anderen Mitteln zu sperren als beispielsweise mit gelben Pfeilen.


--------------------
MfG
Troll

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MisterOJ
Beitrag 04.07.2009, 17:42
Beitrag #19


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 04.07.2009, 13:28) *
Zitat (MisterOJ @ 04.07.2009, 13:21) *
P.T. Verkehrsteilnehmer? blink.gif Was/wer is´n das?? think.gif


Was bedeutet die Abkürzung 'pt'


c.s.


Oh danke für den interessanten Link!!

(Ich dachte bei p.t. handelt es sich um eine Fachabkürzung oder ein hier im VP gebräuchlicher Begriff.


OJ wavey.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 04.07.2009, 17:51
Beitrag #20


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Die ist wohl vor allem noch in Ösiland gebräuchlich - angesichts des dort grassierenden Titelwahns nicht verwunderlich... wink.gif

Den ja u.a. der unvergessene Ephraim Kishon im "Wiener Titelwalzer" verewigt hat book.gif laugh2.gif

lg
c.s.
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haidi
Beitrag 04.07.2009, 21:11
Beitrag #21


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 04.07.2009, 19:51) *
Die ist wohl vor allem noch in Ösiland gebräuchlich - angesichts des dort grassierenden Titelwahns nicht verwunderlich... wink.gif

Den ja u.a. der unvergessene Ephraim Kishon im "Wiener Titelwalzer" verewigt hat book.gif laugh2.gif

lg
c.s.


Während sie in meiner Jugend noch ernsthaft verwendet wurde, wird p.t. heutzutage in der Hauptsache ironisch verwendet. Meist "Sehr geehrte...", aber auch - und das finde ich grässlich:
"Es wird gebeten......"

Liebe Grüße
Hannes
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MisterOJ
Beitrag 05.07.2009, 10:28
Beitrag #22


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Zitat (ukr @ 03.07.2009, 23:45) *
Die kann man sich nur im Selbststudium aneignen.
Hierzu bieten verschiedene Bauunternehmen kostenlose Seminare an

Aha blink.gif kennst du da paar Baufirmen im Großraum Hamburg? think.gif

Wie lange dauert so ein Seminar??

Für Weiterbildung bin ich immer zu haben - man muss ja schließlich fachlich auf der Höhe bleiben!!!

OJ



PS: bissl verwundern tut mich, dass die dss wohl kostenlos machen!?


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MisterOJ
Beitrag 05.07.2009, 11:17
Beitrag #23


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Zitat (Wattestäbchen @ 04.07.2009, 13:46) *
Zitat (MisterOJ @ 04.07.2009, 14:21) *
Schon möglich, aber da die hierzu dicke Plastikmarkierungsmasse verwednet haben, wird der Gelbpfeil also ne ganze Weile so bleiben.

Ich plädiere in solchen Fällen immer zu Z101 mit Zz1008-31 ("geänderte Verkehrsführung")

Ich plädiere dafür, Fahrstreifen mit anderen Mitteln zu sperren als beispielsweise mit gelben Pfeilen.

Wieso sperren??? blink.gif

Der (nun mit einem Gelbpfeil verzierte) Fahrstreifen war vormals ein Rechtsabbiegestreifen. Dann hat man die Längsmarkierung verändert (mehr hier). Da mußte man natürlich den Pfeil auch ändern:

- der bisherige Rechtspfeil wurde fachmännische demarkiert
- ein neuer Linkspfeil wurde markiert
--> in Plastikmasse und in gelb

Das ganze ist nichts anderes als eine Ummarkierung eines Fahrstreifens..... wavey.gif


OJ


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Beitrag 05.07.2009, 11:33
Beitrag #24


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Zitat (MisterOJ @ 05.07.2009, 12:17) *
Das ganze ist nichts anderes als eine Ummarkierung eines Fahrstreifens..... wavey.gif

Ist es eben nicht, da man gelbe Pfeile nicht überfahren darf. whistling.gif
Und wenn beidseitig eine weiße Fahrstreifenbegrenzung markiert ist, handelt es sich um eine Sackgasse. wavey.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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MisterOJ
Beitrag 05.07.2009, 11:55
Beitrag #25


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Zitat (ukr @ 05.07.2009, 12:33) *
Zitat (MisterOJ @ 05.07.2009, 12:17) *
Das ganze ist nichts anderes als eine Ummarkierung eines Fahrstreifens..... wavey.gif

Ist es eben nicht, da man gelbe Pfeile nicht überfahren darf. whistling.gif

Wo steht das denn????? blink.gif
(ich kenne das nur bzgl. der gelben Linien)

Zitat (ukr @ 05.07.2009, 12:33) *
Und wenn beidseitig eine weiße Fahrstreifenbegrenzung markiert ist, handelt es sich um eine Sackgasse. wavey.gif

na es sind ja keine durchgezogenen Linien, sondern links ein Z340 und rechts ein unterbrochener Breitstrich (Blockmarkierung)


Un nu?? think.gif


OJ


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Wattestäbchen
Beitrag 05.07.2009, 12:29
Beitrag #26


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Zitat (MisterOJ @ 05.07.2009, 13:55) *
Wo steht das denn????? blink.gif
(ich kenne das nur bzgl. der gelben Linien)

Dachte das wäre genug durchgekaut worden crybaby.gif

Zitat
Auffällige Einrichtungen wie gelbe Markierungen, gelbe Markierungsknopfreihen, Reihen
von Markierungsleuchtknöpfen oder rot-weißen Leitmarken heben die durch Fahrstreifenbegrenzungen
(Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) gegebenen Anordnungen
auf. Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren und nicht über ihnen fahren. Für Reihen von Markierungsleuchtknöpfen gilt dies nur, wenn sie eingeschaltet sind. Nur wenn die auffälligen Einrichtungen so aufgebracht sind, dass sie wie Leitlinien aussehen,
dürfen sie überquert werden
, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird.

Das bedeutet über gelbe Markierungen, die nicht wie Leitlinien aussehen wie beispielsweise Pfeile darf nicht gefahren werden.

Außerdem gehen die Gesetzgeber wohl davon aus, dass gelb nicht wie weiß aussieht blink.gif


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MisterOJ
Beitrag 05.07.2009, 16:57
Beitrag #27


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Zitat (Wattestäbchen @ 05.07.2009, 13:29) *
Zitat (MisterOJ @ 05.07.2009, 13:55) *
Wo steht das denn????? blink.gif
(ich kenne das nur bzgl. der gelben Linien)

Dachte das wäre genug durchgekaut worden crybaby.gif

Vielleicht ja zu viel??? rolleyes.gif

Zitat (Wattestäbchen @ 05.07.2009, 13:29) *
Zitat
Auffällige Einrichtungen wie gelbe Markierungen, gelbe Markierungsknopfreihen, Reihen
von Markierungsleuchtknöpfen oder rot-weißen Leitmarken heben die durch Fahrstreifenbegrenzungen
(Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) gegebenen Anordnungen
auf. Fahrzeuge dürfen sie nicht überqueren und nicht über ihnen fahren. Für Reihen von Markierungsleuchtknöpfen gilt dies nur, wenn sie eingeschaltet sind. Nur wenn die auffälligen Einrichtungen so aufgebracht sind, dass sie wie Leitlinien aussehen,
dürfen sie überquert werden
, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird.

Das bedeutet über gelbe Markierungen, die nicht wie Leitlinien aussehen wie beispielsweise Pfeile darf nicht gefahren werden.

Außerdem gehen die Gesetzgeber wohl davon aus, dass gelb nicht wie weiß aussieht blink.gif


Na ist das nicht ein wenig zu spitzfindig, erbsenzählerisch oder krümelkakerisch???? think.gif

Ein Pfeil ist ein Pfeil - mehr nicht. Ihn wegen seiner abweichend gelben Farbe und nicht exakten Übereinstimmung mit einer leitlinie als nicht-befahrbahr zu deklarieren halte ich für absolut praxisfern!!!!!! ranting.gif

Wir wollen doch mal auf dem Teppich bleiben. Schließlich führen wir hier doch keine rein theoretischen Diskussionen in einem abgeschlossenen Universum, sondern aich aus der Praxis ergebende, entstehende oder resultierende Probleme, Unzulänglichkeiten und Misstände, die wir ja unter praxisnahen und praxismöglichen Punkte erörtern und lösen wollen.

Ich wünsche mir hier bei manchen Themen manchmal ein wenig mehr Rückkehr zur Praxis!!! thread.gif

mein der OJ wavey.gif


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Wattestäbchen
Beitrag 05.07.2009, 17:14
Beitrag #28


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Zitat (MisterOJ @ 05.07.2009, 18:57) *
Na ist das nicht ein wenig zu spitzfindig, erbsenzählerisch oder krümelkakerisch???? think.gif
Nein, denn auch hier wurde der fett markierte Satz extra hinzugefügt. Das kann nur sen Sinn haben eben keinen Zweifel daran zu lassen wie es gewollt ist. Und das macht auch keine Probleme wenn man nur Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien in gelber Farbe markiert. Erst wenn sich Bauarbeiter ohne Fahrerlaubnis und Plan eigene Symbole hinpinseln gibt es Probleme.


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oscar_the_grouch
Beitrag 05.07.2009, 19:07
Beitrag #29


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Zitat (MisterOJ @ 05.07.2009, 18:57) *
Ich wünsche mir hier bei manchen Themen manchmal ein wenig mehr Rückkehr zur Praxis!!! thread.gif

mein der OJ wavey.gif



wünsch ich mir ja auch, und trotzdem habe ich gerade das Angebot von 25 E Ortsduchrfahrtsgebühr auf dem Tisch, da ich wohl nicht ganz 50 km/h gefahren bin, in einem einsamen brandenburgischen Dorf, auf schnurgerader Strasse bei ca 5 Häusern am Strassenrand des Nachts um ca 3 Uhr .....
Theorie ist ebend 50 km/h igO .... und eigentlich auch zu Recht. ph34r.gif
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MisterOJ
Beitrag 05.07.2009, 19:20
Beitrag #30


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Zitat (oscar_the_grouch @ 05.07.2009, 20:07) *
Zitat (MisterOJ @ 05.07.2009, 18:57) *
Ich wünsche mir hier bei manchen Themen manchmal ein wenig mehr Rückkehr zur Praxis!!! thread.gif

mein der OJ wavey.gif



wünsch ich mir ja auch, und trotzdem habe ich gerade das Angebot von 25 E Ortsduchrfahrtsgebühr auf dem Tisch


Gibt´s in einigen brandeburgischen Dörfern jetzt schon Dorfmaut??? blink.gif


Zitat (oscar_the_grouch @ 05.07.2009, 20:07) *
da ich wohl nicht ganz 50 km/h gefahren bin, in einem einsamen brandenburgischen Dorf, auf schnurgerader Strasse bei ca 5 Häusern am Strassenrand des Nachts um ca 3 Uhr .....
Theorie ist ebend 50 km/h igO .... und eigentlich auch zu Recht. ph34r.gif


Was war denn da ausgeschildert?? 50?? Oder gab´s da ne ...



OJ


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MisterOJ
Beitrag 05.07.2009, 21:44
Beitrag #31


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Zitat (Wattestäbchen @ 05.07.2009, 18:14) *
Zitat (MisterOJ @ 05.07.2009, 18:57) *
Na ist das nicht ein wenig zu spitzfindig, erbsenzählerisch oder krümelkakerisch???? think.gif
Nein, denn auch hier wurde der fett markierte Satz extra hinzugefügt.

Aber das bezog sich doch sicherlich auf Linien und nicht auf Pfeile oder andere Piktomgramme. Das sagt mir jedenfalls mein gesunder Menschenverstand.

Aber wie ich dich so verstehe und aus dem VP so kenne wärst du dort eiskalt stehen geblieben bis die cop.gif kommt!? blink.gif

Zitat (Wattestäbchen @ 05.07.2009, 18:14) *
Das kann nur sen Sinn haben eben keinen Zweifel daran zu lassen wie es gewollt ist. Und das macht auch keine Probleme wenn man nur Fahrstreifenbegrenzungen und Leitlinien in gelber Farbe markiert. Erst wenn sich Bauarbeiter ohne Fahrerlaubnis und Plan eigene Symbole hinpinseln gibt es Probleme.


ich denke das haben zwar Bauarbeiter - genauer gesamt Fahrbahnmarkierungs-Facharbeiter - ausgeführt; die idee kam aber ganz sicher von der Str.verkehrsbehörde!!!


Gute Nacht dann - bin
OJ


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Wattestäbchen
Beitrag 05.07.2009, 22:05
Beitrag #32


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Zitat (MisterOJ @ 05.07.2009, 23:44) *
Aber das bezog sich doch sicherlich auf Linien und nicht auf Pfeile oder andere Piktomgramme. Das sagt mir jedenfalls mein gesunder Menschenverstand.

Zitat
Auffällige Einrichtungen wie gelbe Markierungen, gelbe Markierungsknopfreihen, Reihen
von Markierungsleuchtknöpfen oder rot-weißen Leitmarken heben die durch Fahrstreifenbegrenzungen
(Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) gegebenen Anordnungen
auf.
Das beweist, dass gelbe Markierungen, gelbe Markierungsknopfreihen, Reihen von Markierungsleuchtknöpfen und rot-weiße Leitmarken zur Menge der auffälligen Einrichtungen gehören.

Zitat
Nur wenn die auffälligen Einrichtungen so aufgebracht sind, dass sie wie Leitlinien aussehen,
dürfen sie überquert werden, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird.
Hier wird sich wieder auf die Menge der auffälligen Einrichtungen bezogen, die vorher definiert wurde.

Ein gelber Pfeil ist eine gelbe Markierung, damit auch eine auffällige Einrichtung und sieht nicht wie eine Leitlinie aus.
Was ist denn da noch unklar?


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ukr
Beitrag 05.07.2009, 22:20
Beitrag #33


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Die Tatsache, daß man eine durchgezogene gelbe Linie (Sperrlinie) nicht überfahren darf, ergibt sich übrigens auch nur aus diesem Passus.
Es wird also nicht auf die Linie als Zeichen 295 (nur in gelb) eingegangen, sondern eben nur auf "auffällige Einrichtungen wie gelbe Markierungen".
Und nur wenn sie wie Leitlinien aussehen, dürfen sie überfahren werden.

Eine weiße Fahrbahnbegrenzung (durchgezogene Linie) darf man überfahren, eine gelbe hingegen nicht - Blödsinn oder? wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 06.07.2009, 07:25
Beitrag #34


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Zitat (Wattestäbchen @ 05.07.2009, 23:05) *
Zitat (MisterOJ @ 05.07.2009, 23:44) *
Aber das bezog sich doch sicherlich auf Linien und nicht auf Pfeile oder andere Piktomgramme. Das sagt mir jedenfalls mein gesunder Menschenverstand.

Zitat
Auffällige Einrichtungen wie gelbe Markierungen, gelbe Markierungsknopfreihen, Reihen
von Markierungsleuchtknöpfen oder rot-weißen Leitmarken heben die durch Fahrstreifenbegrenzungen
(Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) gegebenen Anordnungen
auf.
Das beweist, dass gelbe Markierungen, gelbe Markierungsknopfreihen, Reihen von Markierungsleuchtknöpfen und rot-weiße Leitmarken zur Menge der auffälligen Einrichtungen gehören.

Zitat
Nur wenn die auffälligen Einrichtungen so aufgebracht sind, dass sie wie Leitlinien aussehen,
dürfen sie überquert werden, wenn der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird.
Hier wird sich wieder auf die Menge der auffälligen Einrichtungen bezogen, die vorher definiert wurde.

Ein gelber Pfeil ist eine gelbe Markierung, damit auch eine auffällige Einrichtung und sieht nicht wie eine Leitlinie aus.
Was ist denn da noch unklar?


Ich geb´s auf!!!


OJ crybaby.gif


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MisterOJ
Beitrag 06.07.2009, 08:07
Beitrag #35


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Zitat (ukr @ 05.07.2009, 23:20) *
Die Tatsache, daß man eine durchgezogene gelbe Linie (Sperrlinie) nicht überfahren darf, ergibt sich übrigens auch nur aus diesem Passus.
Es wird also nicht auf die Linie als Zeichen 295 (nur in gelb) eingegangen, sondern eben nur auf "auffällige Einrichtungen wie gelbe Markierungen".
Und nur wenn sie wie Leitlinien aussehen, dürfen sie überfahren werden.

Eine weiße Fahrbahnbegrenzung (durchgezogene Linie) darf man überfahren, eine gelbe hingegen nicht - Blödsinn oder? wavey.gif



Seh ich genau so und bin ganz deiner Meinung!!! wavey.gif

Das ist ja was ich meine: Widerspruch zwischen Gesetzes-/regelwerks-Text (=Theorie) <-> örtlich mögliche bzw. vorkommende Gelbmarkierung (=Praxis)


der eher pragmatische rolleyes.gif
OJ


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Heinz Wäscher
Beitrag 06.07.2009, 13:46
Beitrag #36


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Frage an alle: ganz sicher, das der § 41 (4) StVO nach der nächsten Änderung der StVO entfallen soll / überarbeitet wird. Ich finde die entsprechende Textstelle gerade nicht.


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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ukr
Beitrag 06.07.2009, 16:49
Beitrag #37


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Zitat
Die Regelungen der „vorübergehenden
Markierungen“, die bisher in § 41 Abs. 4 geregelt sind, werden nach § 39
StVO verlagert.


Ich denke nicht, daß die bisherigen (unsinnigen) Formulierungen einfach "verlagert" werden, sondern das der §39 (lt. Entwurf) die einzige Regelung wird.


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ukr
Beitrag 07.07.2009, 20:50
Beitrag #38


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@OJ:
hier der Grund, warum Farbe besser sein kann als Folie:



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oscar_the_grouch
Beitrag 08.07.2009, 00:27
Beitrag #39


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ist der Normalzustand hier in der Stadt die ukr rund um die Uhr beschäftigen würde,
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Heinz Wäscher
Beitrag 08.07.2009, 02:46
Beitrag #40


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Warum müssen die Zeichen 295 auf UKR's letztem Lichtbild eigentlich gelb sein, weiß wäre doch viel besser? Dort müssen doch keine weißen Zeichen 295 bzw. Leitlienien (keine Sperrflächen whistling.gif ) außer Kraft gesetzt werden.

Ist mir Heute wieder beim Autofahren aufgefallen das an vielen Baustellen gelbe Linien, Pfeile etc. sind obwohl auf der neuen Asphaltschicht noch nicht einmal weiße sind think.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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ukr
Beitrag 08.07.2009, 08:01
Beitrag #41


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Zitat (Heinz Wäscher @ 08.07.2009, 03:46) *
Warum müssen die Zeichen 295 auf UKR's letztem Lichtbild eigentlich gelb sein, weiß wäre doch viel besser?

http://rsa-95.de/gal24.htm (Text zum ersten Bild) whistling.gif


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MisterOJ
Beitrag 08.07.2009, 10:16
Beitrag #42


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Zitat (Heinz Wäscher @ 08.07.2009, 03:46) *
Warum müssen die Zeichen 295 auf UKR's letztem Lichtbild eigentlich gelb sein, weiß wäre doch viel besser? Dort müssen doch keine weißen Zeichen 295 bzw. Leitlienien (keine Sperrflächen whistling.gif ) außer Kraft gesetzt werden.

Ist mir Heute wieder beim Autofahren aufgefallen das an vielen Baustellen gelbe Linien, Pfeile etc. sind obwohl auf der neuen Asphaltschicht noch nicht einmal weiße sind think.gif


[Vermutung]

allgemeiner Denkansatz: think.gif

- weiße Markierung = richtige Markierung
- gelbe Markierung = Baustellenmarkierung

Daher werden die Baufirmen auch nur gelbe Farbe / Folie vorrätig haben (außer Markierungs-Fachfirmen!! rolleyes.gif ) nach dem Motto "Is ja ne Baustelle - also gelb" und sobald mal Markierung gebraucht wird dann diese aufpinseln...

[/Vermutung]


OJ


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ukr
Beitrag 08.07.2009, 10:19
Beitrag #43


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Es war ganz einfach so ausgeschrieben. Letztendlich stört es ja Keinen und der Verkehrssicherheit ist es dennoch dienlich. Falsch bleibt es trotzdem laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 08.07.2009, 11:55
Beitrag #44


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Zitat (ukr @ 08.07.2009, 11:19) *
Es war ganz einfach so ausgeschrieben.


Wer schreibt denn so einen Blödsinn *hüstel* ähhhmmm ungewöhnliche rolleyes.gif Markierung aus????? whistling.gif

Zitat (ukr @ 08.07.2009, 11:19) *
Letztendlich stört es ja Keinen und der Verkehrssicherheit ist es dennoch dienlich. Falsch bleibt es trotzdem laugh2.gif


Wirklich falsch??? think.gif Es steht zwar geschrieben, dass "... gelbe Markierung vorhandene weiße Markierungen aufhebt..." (oder so ähnlich whistling.gif ), aber wenn keine weiße Markierung da ist, dann kann ja gelb nix aufheben, oder????? unsure.gif

Demzufolge wär´s zwar falsch, aber nicht verkehrt!!
(Gelb hat einen höheren Aufmerksamkeitsfaktor)


Ein Fall für unseren Wattestab??? thread.gif



OJ wavey.gif


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MisterOJ
Beitrag 08.07.2009, 13:53
Beitrag #45


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Zitat (ukr @ 07.07.2009, 21:50) *
@OJ:
hier der Grund, warum Farbe besser sein kann als Folie:



Wirklich???

So sieht die Baustelle bei mir um die Ecke ständig aus!!! crybaby.gif
Da ist das schon Normalität und man froh, wenn überhaupt noch gelbe Linien da sind.... rolleyes.gif


@ ukr: Aber vielleicht hast du ja mal Lust auf einen Hamburg-Besuch!? Da können wir dann gern mal ein kleines Baustellen-/Absperrungs-Hopping veranstalten, viele machen und uns danach bei nem ausführlich drüber !


es grüßelt wavey.gif
OJ


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Küstenstau
Beitrag 09.07.2009, 11:29
Beitrag #46


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Zitat (MisterOJ @ 08.07.2009, 12:16) *
- weiße Markierung = richtige Markierung
- gelbe Markierung = Baustellenmarkierung

Daher werden die Baufirmen auch nur gelbe Farbe / Folie vorrätig haben (außer Markierungs-Fachfirmen!! rolleyes.gif ) nach dem Motto "Is ja ne Baustelle - also gelb" und sobald mal Markierung gebraucht wird dann diese aufpinseln...

[/Vermutung]


OJ


Sooo verkehrt ist Deine Vermutung gar nicht, davon sind aber auch Fachfirmen nicht auszunehmen. Grundsätzlich greifen hier nämlich mal wieder Verkehrsrecht und Vertragsrecht ineinander. crybaby.gif

Beim Einsatz von Folien ist zudem zu berücksichtigen, dass weisse Folien (zumindest bei einem namhaften Hersteller vom Rhein) teurer sind als gelbe und seltener von Auftraggebern gewünscht sind. Wenn man dann noch bedenkt, dass auch eine Markierungsfolie nur eine begrenzte Lagerfähigkeit hat, ist es völlig logisch, wenn in der Firma höchstens ein paar Meter liegen. Der Einsatz weisser Folien möchte also geplant sein.

Kommt Farbe zum Einsatz besteht dieses Problem natürlich nicht. Aber stell Dir mal eine Umfahrung in weiss vor und im Bereich der Anbindung an den Strassenbestand kommt dann nowendigerweise gelb zum Einsatz. Das gibt einfach kein schönes Bild. wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.07.2009, 11:50
Beitrag #47


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Genau, schließlich werden in Deutschland Straßenmarkierungen in erster Linie rein nach ästhetischen Gesichtspunkten ausgewählt, da spielt eine falsche Farbe dann auch keine sooo entscheidende Rolle mehr. Nur schade, das die passenden Rechtsgrundlagen dafür fehlen, aber egal, so lange jeder weiß was gemeint ist whistling.gif (und nichts passiert).

Das mit der aus der Kostenreduzierung resultierenden begrenzten Lagerhaltung von weißer Folie würde ich auch gerne als Ausrede in Bezug auf andere Geschehnisse im Strassenverkehr als Privatperson anwenden können. Nur um Geld sparen zu dürfen sich nicht an die Vorschriften halten zu müssen wäre schon manchmal ganz praktisch, falls das wirklich als Ausrede durchgeht whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Küstenstau
Beitrag 09.07.2009, 12:12
Beitrag #48


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Zitat (Heinz Wäscher @ 09.07.2009, 13:50) *
Das mit der aus der Kostenreduzierung resultierenden begrenzten Lagerhaltung von weißer Folie würde ich auch gerne als Ausrede in Bezug auf andere Geschehnisse im Strassenverkehr als Privatperson anwenden können. Nur um Geld sparen zu dürfen sich nicht an die Vorschriften halten zu müssen wäre schon manchmal ganz praktisch, falls das wirklich als Ausrede durchgeht whistling.gif


Sag's den ausschreibenden Behörden. Wenn man denen erklärt, dass ihre Ausschreibungen Murks äh fehlerhaft sind und die Korrekturen Geld kosten können die meisten mit Fehlern ganz ruhig leben. whistling.gif
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MisterOJ
Beitrag 09.07.2009, 22:47
Beitrag #49


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Zitat (Küstenstau @ 09.07.2009, 12:29) *
Zitat (MisterOJ @ 08.07.2009, 12:16) *
- weiße Markierung = richtige Markierung
- gelbe Markierung = Baustellenmarkierung

Daher werden die Baufirmen auch nur gelbe Farbe / Folie vorrätig haben (außer Markierungs-Fachfirmen!! rolleyes.gif ) nach dem Motto "Is ja ne Baustelle - also gelb" und sobald mal Markierung gebraucht wird dann diese aufpinseln...

[/Vermutung]


OJ


Sooo verkehrt ist Deine Vermutung gar nicht

Na da lag ich ja mal richtig!!! rolleyes.gif

Zitat (Küstenstau @ 09.07.2009, 12:29) *
davon sind aber auch Fachfirmen nicht auszunehmen.

ja leider!!! crybaby.gif

Zitat (Küstenstau @ 09.07.2009, 12:29) *
Grundsätzlich greifen hier nämlich mal wieder Verkehrsrecht und Vertragsrecht ineinander. crybaby.gif

Beim Einsatz von Folien ist zudem zu berücksichtigen, dass weisse Folien (zumindest bei einem namhaften Hersteller vom Rhein) teurer sind als gelbe und seltener von Auftraggebern gewünscht sind. Wenn man dann noch bedenkt, dass auch eine Markierungsfolie nur eine begrenzte Lagerfähigkeit hat, ist es völlig logisch, wenn in der Firma höchstens ein paar Meter liegen. Der Einsatz weisser Folien möchte also geplant sein.

weiße Folie??? (ich weiß das es die RMS und ZTV-M hergibt, aber kannst du mir ein Anwendungsbeispiel für weiße Folie nennen / zeigen??? (Und welche Vorteile soll Folie haben??)

Ich kenn da entweder weiße Farbe (wenn 'billig' ausreicht) und ansonsten Kalt-/Heißplastik!

Folie kenn ich nur von gelber Baustellenmarkierung - die wird dann nach Baustellenabschluss einfach wieder abgezogen!!
(Gibt´s hier im VP einen , der praktische Erfahrungen bzw. beruflich mit Markierungen zu tun hat und mal das eine oder andere aus dem Nähkästchen plaudern kann?)

Zitat (Küstenstau @ 09.07.2009, 12:29) *
Kommt Farbe zum Einsatz besteht dieses Problem natürlich nicht. Aber stell Dir mal eine Umfahrung in weiss vor und im Bereich der Anbindung an den Strassenbestand kommt dann nowendigerweise gelb zum Einsatz. Das gibt einfach kein schönes Bild. wavey.gif


In der Tat wäre es etwas sonderbar - aber das ist wohl ausschließlich meine persönliche Meinung und daher nicht als objektiver Maßstab zu werten...
(Gelb suggeriert halt auch den Autofahrern, dass es sich um ein Bauprovisorium handelt...)


OJ


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ukr
Beitrag 09.07.2009, 22:50
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Zitat (MisterOJ @ 09.07.2009, 23:47) *
(Gibt´s hier im VP einen , der praktische Erfahrungen bzw. beruflich mit Markierungen zu tun hat und mal das eine oder andere aus dem Nähkästchen plaudern kann?)

whistling.gif

Bevor ich jetzt einen Roman schreibe, schau dir mal die folgenden Links an:

http://multimedia.mmm.com/mws/mediawebserv...s66S_YNCOrrrrQ-

http://die-erfinder.de/verkehrssicherheit/...Colz_Biguma.pdf

http://multimedia.3m.com/mws/mediawebserve...s6EVs6E666666--

http://solutions.3mdeutschland.de/wps/port...R402FFSQL7N0GM5

Und wenn danach noch Fragen bleiben, frag wavey.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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