1,12 Promille Führerschein sofort entzogen |
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1,12 Promille Führerschein sofort entzogen |
07.04.2009, 17:26
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 07.04.2009 Mitglieds-Nr.: 47807 |
Ich bin 27Jahre und habe keine Probezeit und hatte auch vorher nichts mit Alkohl fahrt zu tuhen gehabt. Mich hat die Polizei mit Pusten 0,56 Promille erwischt heißt 1,12 Promille. Die haben mich dann zur Wache gebracht und eine Blutprobe entnommen und den Führerschein bei denen behalten Meine Fragen sind: Wird der Bluttest weniger als 1,12 Promille ausfallen??? Die fahrt zur Polizei wache hat 45Minuten gedauert. Was wird als näschtes passieren? Können die mein führerschein für immer wegnehmnen? Wann bekomm ich den wieder? |
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07.04.2009, 17:32
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 |
Wird der Bluttest weniger als 1,12 Promille ausfallen??? Die fahrt zur Polizei wache hat 45Minuten gedauert. Wie lange vor dem Pusten hattest Du denn den letzten Alkohol getrunken? Je größer dieser Abstand war, desto höher ist die Chance, daß der Blutwert unter dem Pustewert liegt. Bist Du auffällig gefahren oder war es eine Routinekontrolle? Ansonsten ist der Wert so knapp und die Genauigkeit der kleinen Pustefix so gering, daß keiner hier mit Sicherheit sagen kann, wo Dein Bluwert liegt. Am besten, Du erfrägst ihn in etwa einer Woche auf der Polizei. Gruß von COYOTA -------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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07.04.2009, 17:33
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#3
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 07.04.2009 Mitglieds-Nr.: 47807 |
ca.1,5 bis 2 Std vorher war der letzte schluck.
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07.04.2009, 17:39
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#4
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 4765 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 19410 |
Dann KÖNNTEST Du bereits in der Abbauphase gewesen sein und es waren wertvolle 45 Minuten, also die BAK könnte sich unter 1,1 Promille bewegen. Da dies ja aber ein echter Grenzfall wird kann nur das Ergebnis der BE letztlich Gewißheit bringen. Die Chanchen, dass es weniger sein wird als bei der AAK sind aber nicht schlecht.
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07.04.2009, 17:42
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#5
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 07.04.2009 Mitglieds-Nr.: 47807 |
Was passier wenn ich über 1,1 Blutalkoholwert liege??? und wenn ich knapp drunter liege???
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07.04.2009, 17:51
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Wenn Du unter 1,1 Promille im Blutwert hast, solltest Du den Schein zügig wiederbekommen und lediglich mit einer VOWi-Anzeige davonkommen. hast Du 1,1 oder Mehr so bleibt der Lappen weg und die StA wird entscheiden wie es weitergeht.
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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07.04.2009, 18:01
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9137 Beigetreten: 15.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7279 |
... aber nur, wenn keine Fahrauffälligkeiten waren, sonst kann auch unter 1,1 Promille eine Straftat vorliegen!
-------------------- Life is simple: eat, sleep, save lives !
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07.04.2009, 18:58
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 14883 Beigetreten: 17.02.2007 Wohnort: Ost-, Ober- und Westallgäu Mitglieds-Nr.: 28645 |
Pardon Madame - ich vergaß!
-------------------- Grüße aus dem Allgäu - JTH
Das Leben geht zu schnell zum Rasen |
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07.04.2009, 23:06
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 |
Was passier wenn ich über 1,1 Blutalkoholwert liege??? und wenn ich knapp drunter liege??? Wodurch bist du denn aufgefallen? War es eine Routinekontrolle, oder haben die gezielt dich angehalten? Ab 1,1 prom. ist es immer eine Straftat - mit Fe-Entzug, Sperrfrist, Neuantrag nötig. Darunter: je nachdem - wie @Coyota schon schrieb... Gruß, jfk. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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Gast_klaus62_* |
07.04.2009, 23:20
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#10
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08.04.2009, 05:43
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#11
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Miguel27,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Ich bin jetzt mal der penetrante Erbsenzähler und muss deshalb die Antwort von Klaus62 ein klein wenig korrigieren: Bei 1,1 ‰ oder mehr ist Dein Führerschein für immer weg, und Du wirst keine Möglichkeit haben, diesen jemals wieder zu bekommen. Die Fahrerlaubnis, die Klaus62 auch sicher meinte , kannst Du nach Ablauf einer bestimmten Frist, die von der Staatsanwaltschaft, bzw. dem Gericht, festgelegt wird, neu beantragen. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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08.04.2009, 08:28
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 157 Beigetreten: 11.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42556 |
Ich bin jetzt mal der penetrante Erbsenzähler und muss deshalb die Antwort von Klaus62 ein klein wenig korrigieren: Bei 1,1 ‰ oder mehr ist Dein Führerschein für immer weg, und Du wirst keine Möglichkeit haben, diesen jemals wieder zu bekommen. Nachteule Für immer weg stimmt dann aber auch nicht, das alte Führerschein Dokument wird in der Akte fein sauber aufbewahrt, weg ist also immer relativ -------------------- Ich habe mein Ziel erreicht weil ich mich nicht aufgegeben habe!
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08.04.2009, 15:03
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 121 Beigetreten: 12.05.2008 Mitglieds-Nr.: 41975 |
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08.04.2009, 15:48
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
So ist es. Aber spätestens dann, wenn die Tat, die zur Entziehung geführt hat, nicht mehr verwertbar ist, wandert auch der eingezogene FS in den Reißwolf.
-------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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12.04.2009, 01:37
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#15
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 07.04.2009 Mitglieds-Nr.: 47807 |
Hallo Leute
Gestern ist mein Führerschein wiedergekommen mit der Post ohne Strafbefehl und alles. Was wird jetzt passieren? Meint ihr ich bin unter 1,1 gelandet das die mir den zurückgeben |
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12.04.2009, 06:05
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Na dann - Glückwunsch. Du hast anscheinend nochmal Schwein gehabt und bist unter 1,1‰ geblieben.
Nettes Ostergeschenk.... Ab jetzt musst du aber die Füsse gaaaanz ruhig halten, was Alkohol betrifft. Der nächste alkoholrelevante Verstoss würde unweigerlich eine MPU nach sich ziehen. Auf dich kommt jetzt folgendes zu: 1 Mon. Fahrverbot, 500€ Bußgeld + 28,50€ Gebühr/ Auslagen und 4 Punkte. Die Ordnungswidrigkeit bleibt 2 Jahre ab Rechtskraft des BuGeBe im VZR gespeichert. Sobald innerhalb dieser 2 Jahre neue Punkte hinzukommen, verlängert sich die Tilgungsfrist auf die Tilgungsfrist der neuen Punkte. Eine absolute Tilgungsfrist für diese Vergehen gibt es nicht - d.h. es wird erst getilgt, wenn die letzten, aktuellsten Punkte tilgungsreif sind. Solange das Vergehen gespeichert ist, kann und wird es im Wiederholungsfall gegen dich verwendet werden s.o. Frohe Ostern -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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12.04.2009, 08:36
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3265 Beigetreten: 31.08.2007 Mitglieds-Nr.: 36019 |
Wann bekomm ich den wieder? Unter 1,1‰ nach einem Monat Fahrverbot Muss ich auch ein wenig mit Erbsten zählen. Unter 1,1 Promille (Owi vorausgesetzt) wird der FS erstmal wieder ausgehändigt, wie inzwischen ja bereits geschehen. Dann erfolgt der Bußgeldbescheid mit FV, das der TE, da er vermutlich unvorbelastet ist, innerhalb vier Monaten nach Rechtskraft antreten kann, hierzu seinen FS in Verwahrung gibt und dann denselben gegen Ende des FV wieder erhält... |
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12.04.2009, 15:55
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#18
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 |
Wenn hier schon Erbsen gezählt werden:
Auf das FV wird die Zeit angerechnet, in der der FS in amtlicher Verwahrung war. -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
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19.04.2009, 15:37
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#19
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 07.04.2009 Mitglieds-Nr.: 47807 |
Hallo leute
Mich habe die vor zwei wochen erwischt mit Trunkenheit im Verkehr. Habe gestern Post von der Polizei bekommen zur Schriftlichen Äußerung als Beschuldigter. Sie führten den Fahrzeug am ... um ... im öffentlichen Straßenverkehr,obwohl sie unter Alkoholeinwirkung standen.Die Ihnen um ...Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkohlkonzentration von 1,08%.Durch rückrechnung wird davon ausgegangen,dass sie zur tatzeitpunkt (1,14 Stunden vor Blutentnahme) absolut fahruntüchtig waren) Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1%. Meine frage ist jetzt: 1.Dürfen die,die Strafe zurückrechnen? 2.Was für eine Strafe droht mir? 3.Was soll ich bei den Schreiben eingeben? Wie kann ich die Strafe mindern? |
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19.04.2009, 18:25
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#20
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Miguel,
meines Wissens ist eine Rückrechnung erst ab 2 Stunden nach dem gesicherten Trinkende erlaubt, und als gesichertes Trinkende wird in der Regel der Moment angenommen, an dem Du von der Polizeistreife angetroffen wurdest, denn ab dem Zeitpunkt wirst Du sicher keine Gelegenheit zum Trinken bekommen haben. Da hier für Dich sehr viel davon abhängt, ob es nur einen Monat Fahrverbot oder einen Entzug der Fahrerlaubnis gibt, würde ich sofort einen Fachanwalt für Verkehrs - und Strafrecht suchen und ohne ihn nichts mehr sagen. In diesem Fall könnten sich die Kosten tatsächlich lohnen. Übrigens: Von wem kommt eigentlich der Hinweis mit der Rückrechnung, vom sachbearbeitenden Polizeibeamten, oder vom Staatsanwalt? Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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19.04.2009, 18:53
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7548 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: In der Mitte Schleswig-Holsteins Mitglieds-Nr.: 29231 |
Du solltest dir überlegen, ob es sinnvoll ist, darauf zu antworten.
In D. muss man sich als Betroffener nicht selber belasten. Es besteht das Zeugnisverweigerungsrecht. Es kann auch nicht zur Last gelegt werden, wenn man davon Gebrauch macht. In Fällen von Alk. im Straßenverkehr ist es eher schwierig, sich zu entlasten. Durch unbedachte Äußerungen kann man sich wohlmöglich noch verschlechtern. Es wäre auch noch zu prüfen, ob die Rückrechnung formal und sachlich richtig gemacht ist. Zur zeitlichen Vorraussetzung hat Nachteule schon geschrieben. Darüberhinaus soll eine Rückrechnung von einem Sachverständigen durchgeführt werden. Daher schließe ich mich der Einschätzung von @Nachteule, was die Konsultation eines RA betrifft, an. -------------------- Mitglied der Interessengemeinschaft 'Rettet den Genitiv'
Unser Zeitalter ist stolz auf Maschinen die denken und mißtrauisch gegen Menschen, die es versuchen. MPS-Kinder |
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20.04.2009, 00:47
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 07.04.2009 Mitglieds-Nr.: 47807 |
Der Brief wurde von einen Polizeibeamten geschrieben.
Dort mus ich meine persöhnlichen angaben machen und unten kann ich folgende sachen ankreuzen. 1.Ich möchte mich äußern. (Bitte beiblatt verwenden und unterschreiben). Komisch war kein beiblatt vorhanden. 2.Ich möchte mich nicht äußern. 3.Ich gebe die Straftat zu. 4.Ich gebe die Straftat nicht zu. 5.ich möchte bei der Polizei vernommen werden. 6.Ich werde einen Verteidiger RV beauftragen. 7.Mit der einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden. 8.Auf die Rückgabe der bei mir sichergestellten Einziehungsgegenstände verzichte ich und bin mit deren Vernichtung einberstanden. Für mich ist das gut wenn ich die 500euro zahle und 1Monat fahrverbot habe.Was kann ich den nach eurer meinung ankreuzen? |
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20.04.2009, 01:14
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24396 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Miguel27,
Komisch war kein beiblatt vorhanden. das Blatt musst Du schon selber stiften, wenn Du tatsächlich Angaben zur Sache machen willst Zu den anderen Fragen: Rechtliche Auskünfte dürfen Dir hier nur einige wenige Auserwählte geben (Rechtsanwälte ), aber ein Rat wurde Dir ja schon gegeben. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 04:43 |