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> Beifahrer auf dem 25er Roller?
TimoR
Beitrag 14.04.2009, 13:13
Beitrag #1


Neuling


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Hey Leute!
Darf ich eigentlich auf meinem 25er Roller (auch nur mit der Prüfbescheinigung) einen beifahrer hinten mitnehmen?
Damals meinte der TÜV ja, die Polizei nein, irgendwas ist da faul. Daher frage ich euch.
Ich wäre euch dankbar!

mfg, Timo wavey.gif
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Petra
Beitrag 14.04.2009, 13:23
Beitrag #2


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Fahren darfst du einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor — auch ohne Tretkurbeln —, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.
Doch für die Mitnahme von Kindern auf dem Mofa muss der Fahrer mind. 16 Jahre alt sein.


--------------------
*Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, ich kann sie gestalten.*--> Paul Watzlawick
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TimoR
Beitrag 14.04.2009, 13:41
Beitrag #3


Neuling


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Ich rede jetzt von einem normalen Roller, nicht von einem Mofa. Roller sind (soweit ich weiß) immer zweisitzig.
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Mr Hyde
Beitrag 14.04.2009, 13:51
Beitrag #4


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Du darfst mit der Prüfbescheinigung aber keine zweisitzigen motorisierten Zweiräder fahren. wavey.gif
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TimoR
Beitrag 14.04.2009, 14:02
Beitrag #5


Neuling


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Eben doch, Roller sind "zweisitzigen motorisierten Zweiräder", wie du sagst. Ich darf mit meiner Prüfbescheinigung Roller fahren, jedoch nur, wenn ich den Roller auf 25 km/h herunter drossle.

Aber das ist ja nicht meine Frage; meine Frage ist, ob ich jemanden mitnehmen darf?

Der Beitrag wurde von TimoR bearbeitet: 14.04.2009, 14:02
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steveluke
Beitrag 14.04.2009, 14:14
Beitrag #6


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Zitat (TimoR @ 14.04.2009, 15:02) *
Aber das ist ja nicht meine Frage; meine Frage ist, ob ich jemanden mitnehmen darf?

Die Frage ist wie folgt zu beantworten:

Grundsätzlich darfst du jemanden mitnehmen, wenn für den Sozius eine geeignete Sitzgelegenheit vorhanden ist (z.B. zweisitzige Bank und Fußrasten).
Wenn dein Roller entsprechend ausgestattet ist, ist er allerdings fahrerlaubnisrechtlich nicht mehr als "Mofa", sondern als Kleinkraftrad definiert, für das natürlich
eine Mofaprüfbescheinigung nicht mehr ausreicht.
Erfordernis: FE mindestens der Klasse M.


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swift
Beitrag 14.04.2009, 14:15
Beitrag #7


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Zitat (TimoR @ 14.04.2009, 15:02) *
Ich darf mit meiner Prüfbescheinigung Roller fahren, jedoch nur, wenn ich den Roller auf 25 km/h herunter drossle.

Nein!
Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat!

Deine Prüfbescheinigung berechtigt dich nur zum Führen von Mofas - und die sind nun mal per Definition einsitzig.

PS:
Mensch, guck doch mal auf deine Prüfbescheinigung, da steht das doch drauf!
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Gast_charly68_*
Beitrag 14.04.2009, 14:30
Beitrag #8





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Mit einer MOFA-Prüfbescheinigung darf eine zweite Person transportiert werden wenn es ein Kind, nicht älter als 7 Jahre, ein geeigneter Sitz (Kindersitz) vorhanden und der Fahrer nicht unter 16 Jahre alt ist.

Alles andere ist auf einem MOFA nicht erlaubt und bedarf mindestens der FS-Klasse M.

LG
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swift
Beitrag 14.04.2009, 14:31
Beitrag #9


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Richtig, die Mitnahme eines Kindes in einem Kindersitz wäre noch erlaubt.
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steveluke
Beitrag 14.04.2009, 14:35
Beitrag #10


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Ich denke, so wird es etwas klarer:

Die Bauform des Zweirades (hier: "Roller") sagt nichts darüber aus, ob es sich fahrerlaubnisrechtlich um ein Mofa oder ein KKR handelt.

Wie oben richtig gesagt wurde:
Ein Mofa ist u.a. legaldefiniert als "einsitzig".
Alles was zweisitzig ist z.B. durch das Vorhandensein einer entsprechenden Sitzbank, ist somit kein Mofa mehr.
Man kann ein mit o.a. Sitzbank ausgerüstetes Fahrzeug allerdings durch z.B. eine montierte Sitztasche wieder einsitzig i.S.d. Gesetzes machen.

Angenommen, ein Prüfbescheinigungsbesitzer fährt mit einem zweisitzigen Roller, dann ist das immer ein Fahrerlaubnisverstoß (mindestens FE der Kl. M erforderlich) - ganz egal ob er eine weitere Person mitnimmt oder nicht.
Angenommen, ein Prüfbescheinigungsbesitzer fährt mit einem einsitzigen Roller (der auch in seinen weiteren Merkmalen einer Mofa entspricht) und nimmt eine weitere Person mit, dann ist das zwar kein Straftatbestand (Fahren ohne Fahrerlaubnis), aber als Ordnungswidrigkeit dennoch unzulässig, weil für den Mitfahrer nun mal eben keine geeignete Mitfahrgelegenheit vorhanden ist.
Ausnahme: Siehe den Beitrag von charly68.


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TimoR
Beitrag 14.04.2009, 23:08
Beitrag #11


Neuling


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Weshalb wurde ich deswegen (fahren eines ZWEIsitzigen Gefährtes OHNE "Sitzbankbegrenzer" von der Polizei angehalten?
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swift
Beitrag 14.04.2009, 23:10
Beitrag #12


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Wie bitte?
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mir
Beitrag 14.04.2009, 23:13
Beitrag #13


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Der TE meint wahrscheinlich, wenn er immer wieder nachfragt, kommt irgendwann etwas anderes heraus dry.gif


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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TimoR
Beitrag 15.04.2009, 01:10
Beitrag #14


Neuling


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Eben nicht. wink.gif Ich rede von Rollern, und ihr redet von Mofas. Rolelr sind von werk aus doch schon ZWEIsitzig. Aber ich darf Roller fahren, mit der Prüfbescheinigung. Jedoch nur max. 30 km/h. Da ihr von Mofas redet, weiß ich nicht, wie das mit den Rollern ist.
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swift
Beitrag 15.04.2009, 01:36
Beitrag #15


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Zitat (TimoR @ 15.04.2009, 02:10) *
Aber ich darf Roller fahren, mit der Prüfbescheinigung.

Was steht denn auf dieser "Prüfbescheinigung"?
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Luxfur
Beitrag 15.04.2009, 01:41
Beitrag #16


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Zitat (TimoR @ 15.04.2009, 02:10) *
Eben nicht. wink.gif Ich rede von Rollern, und ihr redet von Mofas. Rolelr sind von werk aus doch schon ZWEIsitzig. Aber ich darf Roller fahren, mit der Prüfbescheinigung. Jedoch nur max. 30 km/h. Da ihr von Mofas redet, weiß ich nicht, wie das mit den Rollern ist.
Nein.
Du darfst Roller fahren, die a) nicht mehr als 25km/h (nicht 30km/h) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Ebene aufweisen und b) nur einsitzig sind. Sind sie von Werk aus zweisitzig ausgelegt, dann muss die Sitzbank entsprechend verkürzt werden.
Ein so modifizierter Roller (den du dann auch fahren darfst) nennt man dann fahrerlaubnisrechtlich Mofa, auch wenn er eigentlich technisch ein Kleinkraftrad ist. Fährst du mit ihm "wie er von Werk ist" ist das eine Straftat, und zwar eine veritable.


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"Wenn alle täuschenden Gedanken dahinschmelzen, wird sich die zu Grunde liegende Essenz aus eignem Antrieb offenbaren."
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Malermeister
Beitrag 15.04.2009, 05:09
Beitrag #17


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Zitat (TimoR @ 15.04.2009, 02:10) *
Ich rede von Rollern, und ihr redet von Mofas.
rein rechtlich gibt es überhaupt kein Roller.
Das ist nur eine Äußerlichkeit - mehr nicht.

Was du fährst, ist eine Mofa mit dem äußeren Erscheinungsbild eines Rollers. Das änderst aber nichts an den rechtlichen Gegebenheiten.

Du darfst mit Mofa- Prüfbescheinigung eben nur ein einspuriges Fahrzeug fahren, was bauartbedingt nicht mehr als 25 läuft und was einsitzig ist, egal ob es wie ein Mofa, Roller oder große Maschine aussieht.
Zitat (TimoR @ 14.04.2009, 14:41) *
Ich rede jetzt von einem normalen Roller, nicht von einem Mofa. Roller sind (soweit ich weiß) immer zweisitzig.
Und nein - du darfst auch nicht irgendwie jemanden darauf mitnehmen und es darf nichtmal die Möglichkeit für die Mitnahme einer weiteren Person vorhanden sein. Wenn es diese Möglichkeit von Werk aus gibt, muss sie so verbaut/ unbrauchbar sein, dass sie ganz sicher nicht benutzt werden kann - auch nicht mit ein wenig technischem Aufwand!


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JTH
Beitrag 15.04.2009, 06:19
Beitrag #18


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Wenn ein "Roller" gedrosselt wird, wird daraus ein Mofa. Zum Rückbauen auf Mofa ist jedoch auch erforderlich, daß daer zweite Sitzplatz unbrauchbar gemacht wird. D.h. die Sitzbanklänge muß verkürzt werden. Schau mal in das Abnahmegutachten der Drosselung: Da steht drin, daß die Sitzbank mittels der kleinen Tasche mit darin befindlichen Hartplastikring begrenzt werden muß. Alternativ kannst Du auch einen Topcase o.ä. anbringen.

Allein das Fahren mit dem "zweisitzigen Mofa-Roller" stellt eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) dar. Dabei ist es egal, ob Du jemand mitgenommen hast oder nicht, Auch die Form des Mofas ist dabei völlig egal.

Zweisitzig bedeutet, daß es sich um kein Mofa handelt, sondern um ein ganz normales KKR, welches eben möglicherweise nur 25 läuft.


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mir
Beitrag 15.04.2009, 07:01
Beitrag #19


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Ich mach dem TE mal ein bißchen Hoffnung ob der vielen negativen Antworten und hab einen pragmatischen Tip für ihn:

Auf einem Tandem mit reinem Pedalantrieb (also nix töff) darfst Du mit der Prüfbescheinigung jemanden mitnehmen. Oder auch ohne Prüfbescheinigung ... und schneller als ein Mofa ist ein Tandem allemal rolleyes.gif

P.S.: Mofas mit einem Tandem überholen macht auch Spaß smile.gif


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Mr Hyde
Beitrag 15.04.2009, 08:43
Beitrag #20


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@ TimoR:

Da du anscheinend Schwierigkeiten hast, uns das zu glauben, hier mal Gesetze:

Zitat
FeV § 5 Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Mofa (§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) führt, muß in einer Prüfung nachgewiesen haben, daß er
1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Kraftfahrzeugs maßgebenden gesetzlichen Vorschriften hat und
2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

(das ist deine Prüfbescheinigung).

Zitat
§4 FeV:
(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,


Zur Klarstellung: Du besitzt KEINE (!) Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 darfst du somit gar keine Kraftfahrzeuge fahren. Satz 2 führt in Nr. 1 eine Ausnahme auf, nämlich dass "einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln [...] [mit] nicht mehr als 25 km/h" davon ausgenommen sind.

Völlig egal also, ob du dein Gefährt nun Roller, Mofa, Moped oder Mondfahrzeug nennst. Solange es zweisitzig ist, brauchst du eine Fahrerlaubnis, und die hast du nicht!!
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TimoR
Beitrag 15.04.2009, 11:03
Beitrag #21


Neuling


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Alles klar, jetzt hab ich es verstanden biggrin.gif

Danke.
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Malermeister
Beitrag 15.04.2009, 11:14
Beitrag #22


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Na fein - was lange wärt, wird endlich gut laugh2.gif


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Haengermaxi
Beitrag 15.04.2009, 14:32
Beitrag #23


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...sag' ich doch schon immer.

Manchmal muß man etwas lauter (deutlicher) werden, damit man verstanden wird... dry.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 05:16