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04.04.2009, 17:28
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 04.04.2009 Mitglieds-Nr.: 47760 |
Wir haben uns schon nach speziellen Traktor-Kindersitzen umgeschaut. Doch die kosten ein heiden-Geld, bis zu 500.- Euro, und dafür, dass er nur 3 bis 4 mal im Jahr gebraucht wird, ist mir das zu teuer. Kann mir jemand eine Alternative nennen? Spricht etwas dagegen, einen Standardsitz zu montieren? Ja da jemand Erfahrung? |
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04.04.2009, 18:20
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4809 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Erfahrungen habe ich keine, aber: die Standardsitze setzen entsprechende Befestigungsmöglichkeiten voraus, die wahrscheinlich auf dem Traktor nicht vorhanden sind.
Wenn Du hier keine Antwort mehr bekommst, kannst Du ja auch die Kindersitzhersteller direkt anschreiben. -------------------- Dieser Benutzer glaubt an die 46. Änderungsansicht i.d.F. von 2009 und lehnt Ramsauers Nichtigkeitsthese ab.
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04.04.2009, 18:32
Beitrag
#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 573 Beigetreten: 26.12.2006 Mitglieds-Nr.: 26828 |
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04.04.2009, 18:35
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9824 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, RoseRed,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Ich muss zugeben, dass ich mich bislang mit Kindersitzen für Traktoren noch nicht beschäftigt und ich mir damals, als meine noch klein waren und auf dem Trecker mitgefahren sind, ehrlich gesagt keine Gedanken darüber gemacht habe. Es ist aber toll, dass Du etwas verantwortungsvoller damit umgehst Im Internet habe ich nur diesen Kindersitz gefunden, aber der scheint nicht schlecht zu sein (ist aber auch nicht billig). Eines sollte man auf jeden Fall bedenken (weißt Du aber sicher selber): Die "normalen" Beifahrersitze auf einem Trecker sind selten gepolstert, und es kann beim Fahren schon recht heftige Stösse geben, vor allem, wenn man nicht nur auf einer topfebenen Strasse fährt. Gerade bei kleinen Kindern kann das ganz schön auf die Wirbelsäule gehen. Dazu kommt, dass viele Kinder erfahrungsgemäß auf dem Trecker sehr schnell müde werden. Wenn sie dann nicht in einem gescheiten Sitz angegurtet sind, kann das fatale Folgen haben, die man sich lieber gar nicht ausmalen möchte. Deshalb würde ich versuchen, den o.g. Kindersitz irgendwo gebraucht zu kaufen oder aber doch neu und ihn später weiter zu verkaufen, so dass der Verlust doch nicht so groß ist. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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05.04.2009, 00:49
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 891 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2267 |
Erfahrungen habe ich keine, aber: die Standardsitze setzen entsprechende Befestigungsmöglichkeiten voraus, die wahrscheinlich auf dem Traktor nicht vorhanden sind. Wer einen alten Schlepper hat, muss doch eh erfinderisch sein - warum nicht also eine Trägerplatte herstellen, auf die der Sitz geschraubt wird und diese dann am Traktor (auf Kotflügel oder so) befestigen? Sollte doch machbar sein... |
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05.04.2009, 10:41
Beitrag
#6
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 345 Beigetreten: 10.05.2007 Wohnort: Zwischen Schwarzwald,Alb und Bodensee Mitglieds-Nr.: 31533 |
Die "normalen" Beifahrersitze auf einem Trecker sind selten gepolstert, und es kann beim Fahren schon recht heftige Stösse geben, vor allem, wenn man nicht nur auf einer topfebenen Strasse fährt. Gerade bei kleinen Kindern kann das ganz schön auf die Wirbelsäule gehen. Dazu kommt, dass viele Kinder erfahrungsgemäß auf dem Trecker sehr schnell müde werden. Nachteule Hallo @Nachteule, Wie ich den TE verstanden habe findet das Ereignis 3-4mal im Jahr statt, also ungefähr so oft wie das bei mir (und meinen Kids) war. Da hilft ein Kissen unterm Allerwertesten schon extrem viel. Ausserdem vermute ich mal, daß das kein Trekker 60km/h+ ist, insofern sollte mit ein wenig Improvisationstalent eine Lösung gefunden werden das die Kleinen auf dem Sitz festhält. Nur deinen letzten Satz möchte ich doch ein wenig anzweifeln. Woher kommt deine Erfahrung, daß Kinder auf einem Traktor sehr schnell müde werden? Meine Kinder waren, auch nach Stunden, noch hellwach und begeistert. Ich will hier keinesfalls einem etwaigen Sicherheitsbedürfnis widersprechen, aber lasst doch auch mal die Kirche im Dorf. Wir können unsere Kinder auch in Watte gestopft aufwachsen lassen - ob's etwas bringt?? MfG honda750 P.S. Ich will mich hier keinesfalls gegen bestehende Gesetze und Verordnungen auflehnen, ich tue nur meine pers. Lebenserfahrung kund. -------------------- Ich bin wie ich bin und wer mich ändern will hat eine Lebensaufgabe vor sich!!!
Wir sind hier nicht bei "Wünsch' dir was", sondern bei "So isses"! |
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05.04.2009, 13:29
Beitrag
#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9824 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Honda750,
ich bin selber in der Landwirtschaft groß geworden und habe auch später noch, wenn ich meine Familie besucht habe, immer wieder auf dem Feld gearbeitet. Deshalb weiß ich aus eigener Erfahrung, auch mit meinen jüngeren Geschwistern, mit meinen Nichten und Neffen und natürlich auch mit meinen eigenen Kindern, dass es beides gibt: hellwache und solche, die ziemlich schnell einschlafen, wenn man z. B. einen Acker pflügt und die ganze Zeit nur auf - und ab fährt. Neben einem Deutz und einem IHC hatten wir sogar einen Hanomag mit sagenhaften 32 PS. Treckerfahren gelernt habe ich allerdings als 4 - jähriger auf so einem Fendt Farmer: Guggst Du (nein, ich bin nicht der Fahrer) Zu Deinem Hinweis mit dem Sicherheitsbedürfnis: Auf unseren Traktoren waren von vornherein "Beifahrersitze" angebracht (so, wie auf dem Fendt). Gesichert wurden die Kinder einfach mit einer Leine, die vor dem Bauch entlang geführt wurde, und somit ein Herunterrutschen verhindern sollte. Ich gebe zu, wir haben uns damals kaum Gedanken darüber gemacht, ob dies wirklich ausreicht, denn es gab ja keine anderen Möglichkeiten, und es ist ja immer gut gegangen, wie man so schön sagt. Es kam aber immer wieder vor, dass gerade die kleineren irgendwann herumzappelten und dabei herausrutschten, so dass man sie mit einer Hand festhalten musste, und dauernd abgelenkt war, oder aber dass sie einfach einschliefen, und wie die Kinder dann in so einem Sitz hängen, kannst Du Dir sicher denken. Wir sind seinerseits, als ich noch klein war, mit 7 Kindern und 2 Erwachsenen in einem VW 1600 gefahren, ohne Gurte, ohne Kindersitze. Auch da ist es immer gut gegangen, aber beides würde ich heutzutage, wenn irgend möglich, nicht mehr machen. Man muss mal folgendes bedenken: So ein Kindersitz ist nicht billig, unbestritten, aber wenn es der Sicherheit des Kindes dient, sollte man nicht am falschen Ende sparen. Geht man einigermaßen pfleglich mit diesem Sitz um, kann man ihn mit Sicherheit noch zu einem guten Preis verkaufen, so dass sich die Gesamtkosten doch in erträglichen Grenzen halten. Dazu kommt, was ich oben schon aufgeführt habe: Der Fahrersitz auf dem Hanomag war auch schon original einigermassen gefedert, aber der "Beifahrersitzt" ist im wahrsten Sinne des Wortes bretthart. Fährt man nicht nur auf der Straße, sondern auch mal auf dem Feld, schüttelt jeder Buckel das Kind ziemlich durch, was doch ganz schön auf die Wirbelsäule geht, was gerade bei einem Kind von knapp 3 Jahren sicher nicht förderlich für die Gesundheit ist. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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06.04.2009, 08:11
Beitrag
#8
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 04.04.2009 Mitglieds-Nr.: 47760 |
Erstmal danke für eure Antworten und ich staune, was für eine Diskussion das ausgelöst hat.
Aber ich muß aus eigener Erfahrung sagen, das mit dem Schlafen ist ganz unterschiedlich, der kleine Bruder meines Mannes schlief schon, da waren wir noch nicht los gefahren und unser Neffe dreht dann erst richtig auf - kommt halt immer auf das Kind an. Wir werden uns nochmal genau überlegen, wie wir es machen, aber danke für die hilfreichen Tips! |
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06.04.2009, 08:26
Beitrag
#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4809 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
ich staune, was für eine Diskussion das ausgelöst hat. Ooch, 6 Antworten, das ist doch gar nix ... -------------------- Dieser Benutzer glaubt an die 46. Änderungsansicht i.d.F. von 2009 und lehnt Ramsauers Nichtigkeitsthese ab.
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06.04.2009, 11:27
Beitrag
#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4933 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Meine Tochter wird im Juli 3 und findet Papa's 2 Hanomag-Oldtimer Schlepper, beide ohne feste Fahrerkabine, ganz toll. Soso, alte Hanomags... Fein Eins vorweg: ein (vorgeschriebener) Kindersitz muß bestimmten Normen entsprechen und entsprechende Prüfzeichen tragen. Da gab es vor nicht allzulanger Zeit eine Änderung, die viele alte Kindersitze unbrauchbar machte... Die nunmehr geeigneten Kindersitze stellen stellen idR bestimmte Anforderungen an das Fahrzeug, die vermutlich von einem alten Hanomag ohne weiteres nicht erfüllt werden. (Dreipunktgurte, bestimmte Auf- und Anlagelageflächen, bestimmte Länge von Lehne und Sitzfläche,... In der letzten Zeit gab's hier schonmal ein paar Kindersitzdiskussionen, da stehen auch Links zu den entsprechenden ECE-Regelungen mit genaueren Infos etc.). Aber: Vielleicht ist das alles in deinem Falle ja gar nicht sooo schlimm Zitat (§21 StVO) In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse. Ich gehe mal davon aus, dass deine Hanomags keine Gurte haben. Dann darf deine Tochter bis zum dritten Geburtstag gar nicht mitfahren. Nach dem 3. Geburtstag dürfte sie ausschließlich auf einem Rücksitz mitgenommen werden. Es stellt sich also die Frage der Einordnung der Beifahrerplätze deiner betagten Vehikel. Grundsätzlich wäre erstmal zu klären, ob überhaupt Sitzplätze ausser dem Fahrersitz eingetragen sind. Imho gilt die Faustregel: Kein Sitzplatz eingetragen, kein Fahrgast. Egal ob jung oder alt Unterstellen wir mal, dass insgesamt mindestens 2 Sitzplätze eingetragen seien. Dann würde sich die Frage stellen, ob die Plätze ausser dem Fahrersitz Rücksitze sind. Sind es keine Rücksitze (was man durchaus annehmen könnte, wenn sie nicht deutlich weiter hinten als der Fahrersitzpatz angeordnet sind), darf die Tochter auch vom 3. bis zum 12. Geburtstag nicht dort sitzen. Das ist jedoch noch immer kein befriedigendes Ergebnis Zitat (§21 StVO) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die [...] Bei Sitzplätzen quer zur Fahrtrichtung sind meines Erachtens keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben. Also wäre dann meines Erachtens auch keine Rückhalteeinrichtung vorgeschrieben. Mag sein, dass ich da irgendwas vollkommen falsch verstanden habe, aber ich habe das Gefühl, dass tatsächlich ein Gurt auf dem Fahrersitz darüber entscheiden kann, ob das Kind auf einem anderen Sitz mitgenommen werden darf Leider habe ich absolut keine Ahnung, wie die Rechtslage aussieht, wenn man freiwillig eine nicht vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung anbringen will, welche Kriterien da anzuwenden sind. Auf jeden Fall würde ich erstmal schauen, ob auf mindestens einem Sitzplatz ein Gurt installiert werden kann. Vielleicht ist es ja auch möglich, auf dem Beifahrerplatz geeignete Gurtbefestigungspunkte zu schaffen und einen Beckengurt zu installieren. Auch das dürfte meines Erachtens ausreichen, um das Kind befördern zu dürfen, weil der Schlepper dann a) nicht "nicht mit Gurten ausgerüstet" wäre, aber b) auch kein Sitzplatz vorhanden wäre, auf dem ein Sicherheitsgurt vorgeschrieben wäre. Ich würde mich freuen, wenn unsere Experten hier noch den einen oder anderen Kommentar zu meiner Interpretation der Rechtslage hinterlassen könnten -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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06.04.2009, 12:08
Beitrag
#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 891 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2267 |
Nicht böse sein, CvR, aber ich glaube, die Rechtslage ist hier nicht wirklich interessant. Und selbst wenn doch, dann ist sie praxisfern. Siehe Rücksitze, Gurte, etc - wo gibt es das auf einem alten Schlepper? Und was soll ich mit einem Gurt, wenn ich womöglich nicht mal einen Überrollbügel habe
Und nicht alles, worin man ein Kind auf dem Hanomag einigermaßen sicher mitnehmen kann, ohne dass es hinunterfällt oder ähnliches, muss der aktuellen Norm entsprechen, zugelassen oder vorgeschrieben sein. Siehe diese Kindersitze von Westfalia - glaube nicht, dass die irgendein Prüfzeichen haben. Wenn man es denn so genau nimmt (jetzt mehr in Bezug auf die Ausgangsfrage), dann meine ich, muss man einfach sagen, dass Kinder bei der Arbeit mit dem Schlepper nix dadrauf zu suchen haben. Für eine Runde über die Straße gerne, aber da gibt es auch keine Schläge und Stöße und der Fahrer kann seine Aufmerksamkeit mehr seinem Passagier widmen. |
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06.04.2009, 20:21
Beitrag
#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9824 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, CvR,
die Sitze auf einem Traktor sind, wenn sich in letzter Zeit nichts geändert hat, quer zur Fahrtrichtung angebracht, meistens über dem linken Hinterrad, manchmal auch auf beiden Seiten. Bei den alten Hanomag gab es definitiv keine Sicherheitsgurte, weder vorgeschrieben, noch sonst welche, auf dem Beifahrersitz. Es stellt sich auch die Frage, bei welcher Gelegenheit die Kinder mitgenommen werden. Oftmals ist es nämlich bei der Feldarbeit, und vielfach ist es möglich, die Felder zu erreichen, ohne auch nur eine Meter auf öffentlichem Verkehrsraum zu fahren. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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06.04.2009, 21:41
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4933 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
die Sitze auf einem Traktor sind, wenn sich in letzter Zeit nichts geändert hat, quer zur Fahrtrichtung angebracht, meistens über dem linken Hinterrad, manchmal auch auf beiden Seiten. Dessen bin ich mir bewusst. Das erste Kraftfahrzeug das ich selbst lenkte - im Grundschulalter auf dem Schoß meines Großvaters - war ein Ford Super Dexta Ein Gurt (auf einem beliebigen Platz) ist meines Erachtens leichter nachzurüsten, einzutragen und unter dem Gesichtspunkt der Originalität zu vertreten als ein Rücksitz... Wie würdest du das beurteilen? Ist ein solcher Sitzplatz auf dem Kotflügel ein Rücksitz? Ich persönlich würde ihn eher als eine Art "Beifahrersitz" einstufen... Zitat Es stellt sich auch die Frage, bei welcher Gelegenheit die Kinder mitgenommen werden. Oftmals ist es nämlich bei der Feldarbeit, und vielfach ist es möglich, die Felder zu erreichen, ohne auch nur eine Meter auf öffentlichem Verkehrsraum zu fahren. "Oldtimer-Traktor" klingt eher nach "Spassfahrten" als nach Feldarbeit... Die Zahl der Hanomags, die noch arbeiten müssen, dürfte meiner Beobachtung nach gering sein... -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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06.04.2009, 23:09
Beitrag
#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 05.12.2008 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 45697 |
die Sitze auf einem Traktor sind, wenn sich in letzter Zeit nichts geändert hat, quer zur Fahrtrichtung angebracht, meistens über dem linken Hinterrad, manchmal auch auf beiden Seiten. ähem... in letzter zeit???? ich kenne keinen traktor grob baujahr 1990+, der einen quer zur fahrtrichtung angebrachten beifahrersitz hat.... heute sind sie bei allen gängigen fabrikaten links neben dem fahrersitz IN fahrtrichtung... |
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07.04.2009, 12:57
Beitrag
#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9824 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Rocknkorn,
na ja, die Trecker, mit denen ich gefahren ich bislang gefahren bin, sind tatsächlich alle etwas älter (aber noch gut in Schuss Trotzdem danke für den Hinweis. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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11.04.2009, 11:12
Beitrag
#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9988 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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12.04.2009, 04:13
Beitrag
#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 891 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2267 |
Wieso, der ist doch nicht nach Bj. 1990? Nicht dass ich anhand dieses Bildes erraten könnte, was das für ein Schlepper ist, aber ich finde, dieses Fritzmeier-Verdeck spricht schon für sich...
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12.04.2009, 08:59
Beitrag
#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 546 Beigetreten: 15.03.2006 Wohnort: In Sichtweite der Alpen Mitglieds-Nr.: 17597 |
Du meinst also, der hier wäre ein Old- bzw. Youngtimer? Kommt drauf an was du bei Traktoren als Youngtimer definierst. Auf jeden Fall würde ich sagen, BJ vor 1980...aber vermutlich nach 1970, also grade mal gut eingelaufen. -------------------- Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen. |
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03.06.2009, 14:07
Beitrag
#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 50 Beigetreten: 05.12.2008 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 45697 |
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03.06.2009, 14:19
Beitrag
#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8591 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
tsss......
So einen Kindersitz für seinen Traktor schweisst man sich eben selber. Dabei können ein normaler Kindersitz aus dem Auto und ein Beckengurt aus einem Schrottauto ja Verwendung finden. Damit sollte sämtlichen Anforderungen der Praxis problemlos entsprochen werden können. Grüße Kai |
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25.06.2009, 12:12
Beitrag
#21
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 08.04.2009 Mitglieds-Nr.: 47818 |
Durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen , es beinhaltet das Thema was mich grade bewegt.
Gibt es eigentlich rechtliche Vorschriften, dass ein Kind, welches auf einem Traktor ( einfache Sitzmöglichkeit mit Bügelrückenlehne , ich denke ihr wißt was ich meine), zumindestens in irgendeiner Form gesichert sein muß? Ich wohne in einem kleinen Dorf wo zwar keine Landwirtschaft mehr betrieben wird, Traktoren aber viel für den Wald ( Holz einbringen ) genutzt wird. Mit Schrecken beobachte ich stets wie die Kinder sich mal grade mit einer Hand festhalten können, sie sitzen ja seitich zur Fahrtrichtung. Es kann eigentlich nicht sein dasss Kinder so befördert werden dürfen auf öffentlichen Strassen, ist aber eines im Auto mal nicht angeschnallt oder kein Kindersitz vorhanden, hagelt es saftige Geldbußen. |
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25.06.2009, 12:56
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 08.04.2009 Mitglieds-Nr.: 47818 |
ihr verwirrt mich grade etwas hier
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25.06.2009, 20:14
Beitrag
#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2372 Beigetreten: 17.07.2007 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 34260 |
Es kann eigentlich nicht sein dasss Kinder so befördert werden dürfen auf öffentlichen Strassen, ist aber eines im Auto mal nicht angeschnallt oder kein Kindersitz vorhanden, hagelt es saftige Geldbußen. Nunja.. In Bussen musste/muss man sich ja auch nicht anschnallen, auch Kinder nicht, da brauchte nichtmal ein Kindersitz vorhanden sein, selbst stehen ist im Bus erlaubt! Das erscheint uns als normal, aber wenn man da mal weiter drüber nachdenkt... In einigen Verkehrsmitteln schnalle ich mich schon automatisch an (PKW), in anderen käme ich nichtmal auf die Idee (Bus, Traktor) |
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25.06.2009, 21:35
Beitrag
#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1346 Beigetreten: 22.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7951 |
Wo wir grade bei offenen Trecker sind.
Da keine Sicherheitsgurte vorhanden sind gilt Helmpflicht. Zitat StVO §21a
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. |
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25.06.2009, 21:41
Beitrag
#25
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 697 Beigetreten: 16.07.2006 Mitglieds-Nr.: 21252 |
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25.06.2009, 22:05
Beitrag
#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 16294 Beigetreten: 16.01.2006 Wohnort: Kiel Mitglieds-Nr.: 16036 |
Wie auch in jedem Oldtimer-Cabriolet wenn keine Gurte vorhanden sind... Nö. Das Thema hatten wir bereits hier und hier. -------------------- |
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| Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.09.2010 - 04:19 |