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> Kinder auf dem Traktor?, Welchen Kindersitz verwenden?
RoseRed
Beitrag 04.04.2009, 17:28
Beitrag #1


Neuling


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Meine Tochter wird im Juli 3 und findet Papa's 2 Hanomag-Oldtimer Schlepper, beide ohne feste Fahrerkabine, ganz toll. Jedes Mal gibt es Tränen, wenn sie nicht mitfahren darf.
Wir haben uns schon nach speziellen Traktor-Kindersitzen umgeschaut. Doch die kosten ein heiden-Geld, bis zu 500.- Euro, und dafür, dass er nur 3 bis 4 mal im Jahr gebraucht wird, ist mir das zu teuer.
Kann mir jemand eine Alternative nennen? Spricht etwas dagegen, einen Standardsitz zu montieren?
Ja da jemand Erfahrung?
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mir
Beitrag 04.04.2009, 18:20
Beitrag #2


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Erfahrungen habe ich keine, aber: die Standardsitze setzen entsprechende Befestigungsmöglichkeiten voraus, die wahrscheinlich auf dem Traktor nicht vorhanden sind.

Wenn Du hier keine Antwort mehr bekommst, kannst Du ja auch die Kindersitzhersteller direkt anschreiben.


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Charly70
Beitrag 04.04.2009, 18:32
Beitrag #3


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Vielleicht hilft ja das hier

Landtreff
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nachteule
Beitrag 04.04.2009, 18:35
Beitrag #4


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Hallo, RoseRed,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Ich muss zugeben, dass ich mich bislang mit Kindersitzen für Traktoren noch nicht beschäftigt und ich mir damals, als meine noch klein waren und auf dem Trecker mitgefahren sind, ehrlich gesagt keine Gedanken darüber gemacht habe. dry.gif

Es ist aber toll, dass Du etwas verantwortungsvoller damit umgehst wavey.gif

Im Internet habe ich nur diesen Kindersitz gefunden, aber der scheint nicht schlecht zu sein (ist aber auch nicht billig).

Eines sollte man auf jeden Fall bedenken (weißt Du aber sicher selber):

Die "normalen" Beifahrersitze auf einem Trecker sind selten gepolstert, und es kann beim Fahren schon recht heftige Stösse geben, vor allem, wenn man nicht nur auf einer topfebenen Strasse fährt.

Gerade bei kleinen Kindern kann das ganz schön auf die Wirbelsäule gehen.

Dazu kommt, dass viele Kinder erfahrungsgemäß auf dem Trecker sehr schnell müde werden.

Wenn sie dann nicht in einem gescheiten Sitz angegurtet sind, kann das fatale Folgen haben, die man sich lieber gar nicht ausmalen möchte.

Deshalb würde ich versuchen, den o.g. Kindersitz irgendwo gebraucht zu kaufen oder aber doch neu und ihn später weiter zu verkaufen, so dass der Verlust doch nicht so groß ist.

Viele Grüße,

Nachteule


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Hannes
Beitrag 05.04.2009, 00:49
Beitrag #5


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Zitat (mir @ 04.04.2009, 19:20) *
Erfahrungen habe ich keine, aber: die Standardsitze setzen entsprechende Befestigungsmöglichkeiten voraus, die wahrscheinlich auf dem Traktor nicht vorhanden sind.


Wer einen alten Schlepper hat, muss doch eh erfinderisch sein - warum nicht also eine Trägerplatte herstellen, auf die der Sitz geschraubt wird und diese dann am Traktor (auf Kotflügel oder so) befestigen? Sollte doch machbar sein...
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honda750
Beitrag 05.04.2009, 10:41
Beitrag #6


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Zitat (nachteule @ 04.04.2009, 20:35) *
Die "normalen" Beifahrersitze auf einem Trecker sind selten gepolstert, und es kann beim Fahren schon recht heftige Stösse geben, vor allem, wenn man nicht nur auf einer topfebenen Strasse fährt.

Gerade bei kleinen Kindern kann das ganz schön auf die Wirbelsäule gehen.

Dazu kommt, dass viele Kinder erfahrungsgemäß auf dem Trecker sehr schnell müde werden.
Nachteule


Hallo @Nachteule,

Wie ich den TE verstanden habe findet das Ereignis 3-4mal im Jahr statt, also ungefähr so oft wie das bei mir (und meinen Kids) war.
Da hilft ein Kissen unterm Allerwertesten schon extrem viel. whistling.gif

Ausserdem vermute ich mal, daß das kein Trekker 60km/h+ ist, insofern sollte mit ein wenig Improvisationstalent eine Lösung gefunden werden das die Kleinen auf dem Sitz festhält.

Nur deinen letzten Satz möchte ich doch ein wenig anzweifeln.
Woher kommt deine Erfahrung, daß Kinder auf einem Traktor sehr schnell müde werden? whistling.gif

Meine Kinder waren, auch nach Stunden, noch hellwach und begeistert. laugh2.gif

Ich will hier keinesfalls einem etwaigen Sicherheitsbedürfnis widersprechen, aber lasst doch auch mal die Kirche im Dorf.
Wir können unsere Kinder auch in Watte gestopft aufwachsen lassen - ob's etwas bringt??

MfG
honda750

P.S.
Ich will mich hier keinesfalls gegen bestehende Gesetze und Verordnungen auflehnen, ich tue nur meine pers. Lebenserfahrung kund.


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Ich bin wie ich bin und wer mich ändern will hat eine Lebensaufgabe vor sich!!!


Wir sind hier nicht bei "Wünsch' dir was", sondern bei "So isses"!
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nachteule
Beitrag 05.04.2009, 13:29
Beitrag #7


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Hallo, Honda750,

ich bin selber in der Landwirtschaft groß geworden und habe auch später noch, wenn ich meine Familie besucht habe, immer wieder auf dem Feld gearbeitet.

Deshalb weiß ich aus eigener Erfahrung, auch mit meinen jüngeren Geschwistern, mit meinen Nichten und Neffen und natürlich auch mit meinen eigenen Kindern, dass es beides gibt: hellwache und solche, die ziemlich schnell einschlafen, wenn man z. B. einen Acker pflügt und die ganze Zeit nur auf - und ab fährt.

Neben einem Deutz und einem IHC hatten wir sogar einen Hanomag mit sagenhaften 32 PS. Treckerfahren gelernt habe ich allerdings als 4 - jähriger auf so einem Fendt Farmer: Guggst Du (nein, ich bin nicht der Fahrer) laugh2.gif

Zu Deinem Hinweis mit dem Sicherheitsbedürfnis:

Auf unseren Traktoren waren von vornherein "Beifahrersitze" angebracht (so, wie auf dem Fendt).

Gesichert wurden die Kinder einfach mit einer Leine, die vor dem Bauch entlang geführt wurde, und somit ein Herunterrutschen verhindern sollte.

Ich gebe zu, wir haben uns damals kaum Gedanken darüber gemacht, ob dies wirklich ausreicht, denn es gab ja keine anderen Möglichkeiten, und es ist ja immer gut gegangen, wie man so schön sagt. dry.gif

Es kam aber immer wieder vor, dass gerade die kleineren irgendwann herumzappelten und dabei herausrutschten, so dass man sie mit einer Hand festhalten musste, und dauernd abgelenkt war, oder aber dass sie einfach einschliefen, und wie die Kinder dann in so einem Sitz hängen, kannst Du Dir sicher denken.

Wir sind seinerseits, als ich noch klein war, mit 7 Kindern und 2 Erwachsenen in einem VW 1600 gefahren, ohne Gurte, ohne Kindersitze.

Auch da ist es immer gut gegangen, aber beides würde ich heutzutage, wenn irgend möglich, nicht mehr machen.

Man muss mal folgendes bedenken:

So ein Kindersitz ist nicht billig, unbestritten, aber wenn es der Sicherheit des Kindes dient, sollte man nicht am falschen Ende sparen.

Geht man einigermaßen pfleglich mit diesem Sitz um, kann man ihn mit Sicherheit noch zu einem guten Preis verkaufen, so dass sich die Gesamtkosten doch in erträglichen Grenzen halten.

Dazu kommt, was ich oben schon aufgeführt habe:

Der Fahrersitz auf dem Hanomag war auch schon original einigermassen gefedert, aber der "Beifahrersitzt" ist im wahrsten Sinne des Wortes bretthart.

Fährt man nicht nur auf der Straße, sondern auch mal auf dem Feld, schüttelt jeder Buckel das Kind ziemlich durch, was doch ganz schön auf die Wirbelsäule geht, was gerade bei einem Kind von knapp 3 Jahren sicher nicht förderlich für die Gesundheit ist.

Viele Grüße,

Nachteule


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RoseRed
Beitrag 06.04.2009, 08:11
Beitrag #8


Neuling


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Erstmal danke für eure Antworten und ich staune, was für eine Diskussion das ausgelöst hat.

Aber ich muß aus eigener Erfahrung sagen, das mit dem Schlafen ist ganz unterschiedlich, der kleine Bruder meines Mannes schlief schon, da waren wir noch nicht los gefahren und unser Neffe dreht dann erst richtig auf - kommt halt immer auf das Kind an.

Wir werden uns nochmal genau überlegen, wie wir es machen, aber danke für die hilfreichen Tips! rolleyes.gif wavey.gif
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mir
Beitrag 06.04.2009, 08:26
Beitrag #9


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Zitat (RoseRed @ 06.04.2009, 09:11) *
ich staune, was für eine Diskussion das ausgelöst hat.


Ooch, 6 Antworten, das ist doch gar nix ... whistling.gif Reizthemen lösen hier oft seitenlange Threads aus, die fortgesetzt werden, auch wenn die ursprüngliche Frage längst geklärt ist, aus reiner Freude am Diskutieren smile.gif


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CvR
Beitrag 06.04.2009, 11:27
Beitrag #10


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Zitat (RoseRed @ 04.04.2009, 18:28) *
Meine Tochter wird im Juli 3 und findet Papa's 2 Hanomag-Oldtimer Schlepper, beide ohne feste Fahrerkabine, ganz toll.

Soso, alte Hanomags... Fein smile.gif

Eins vorweg: ein (vorgeschriebener) Kindersitz muß bestimmten Normen entsprechen und entsprechende Prüfzeichen tragen. Da gab es vor nicht allzulanger Zeit eine Änderung, die viele alte Kindersitze unbrauchbar machte... Die nunmehr geeigneten Kindersitze stellen stellen idR bestimmte Anforderungen an das Fahrzeug, die vermutlich von einem alten Hanomag ohne weiteres nicht erfüllt werden. (Dreipunktgurte, bestimmte Auf- und Anlagelageflächen, bestimmte Länge von Lehne und Sitzfläche,... In der letzten Zeit gab's hier schonmal ein paar Kindersitzdiskussionen, da stehen auch Links zu den entsprechenden ECE-Regelungen mit genaueren Infos etc.).

Aber: Vielleicht ist das alles in deinem Falle ja gar nicht sooo schlimm smile.gif

Zitat (§21 StVO)
In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.

Ich gehe mal davon aus, dass deine Hanomags keine Gurte haben. Dann darf deine Tochter bis zum dritten Geburtstag gar nicht mitfahren. Nach dem 3. Geburtstag dürfte sie ausschließlich auf einem Rücksitz mitgenommen werden. Es stellt sich also die Frage der Einordnung der Beifahrerplätze deiner betagten Vehikel. Grundsätzlich wäre erstmal zu klären, ob überhaupt Sitzplätze ausser dem Fahrersitz eingetragen sind. Imho gilt die Faustregel: Kein Sitzplatz eingetragen, kein Fahrgast. Egal ob jung oder alt wavey.gif

Unterstellen wir mal, dass insgesamt mindestens 2 Sitzplätze eingetragen seien. Dann würde sich die Frage stellen, ob die Plätze ausser dem Fahrersitz Rücksitze sind. Sind es keine Rücksitze (was man durchaus annehmen könnte, wenn sie nicht deutlich weiter hinten als der Fahrersitzpatz angeordnet sind), darf die Tochter auch vom 3. bis zum 12. Geburtstag nicht dort sitzen.

Das ist jedoch noch immer kein befriedigendes Ergebnis rolleyes.gif - also denken wir mal ein wenig weiter. Würde man die Hanomags mit Gurten auf dem Fahrersitz ausrüsten (ich denke, ein Beckengurt sollte auf dem Fahrersitz mit erträglichem Aufwand installierbar sein) dürfte ein Kind wohl grundsätzlich auch auf anderen Sitzen als Rücksitzen befördert werden.
Zitat (§21 StVO)
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die [...]

Bei Sitzplätzen quer zur Fahrtrichtung sind meines Erachtens keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben. Also wäre dann meines Erachtens auch keine Rückhalteeinrichtung vorgeschrieben.

Mag sein, dass ich da irgendwas vollkommen falsch verstanden habe, aber ich habe das Gefühl, dass tatsächlich ein Gurt auf dem Fahrersitz darüber entscheiden kann, ob das Kind auf einem anderen Sitz mitgenommen werden darf blink.gif

Leider habe ich absolut keine Ahnung, wie die Rechtslage aussieht, wenn man freiwillig eine nicht vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung anbringen will, welche Kriterien da anzuwenden sind.

Auf jeden Fall würde ich erstmal schauen, ob auf mindestens einem Sitzplatz ein Gurt installiert werden kann. Vielleicht ist es ja auch möglich, auf dem Beifahrerplatz geeignete Gurtbefestigungspunkte zu schaffen und einen Beckengurt zu installieren. Auch das dürfte meines Erachtens ausreichen, um das Kind befördern zu dürfen, weil der Schlepper dann a) nicht "nicht mit Gurten ausgerüstet" wäre, aber b) auch kein Sitzplatz vorhanden wäre, auf dem ein Sicherheitsgurt vorgeschrieben wäre.

Ich würde mich freuen, wenn unsere Experten hier noch den einen oder anderen Kommentar zu meiner Interpretation der Rechtslage hinterlassen könnten wavey.gif


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Hannes
Beitrag 06.04.2009, 12:08
Beitrag #11


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Nicht böse sein, CvR, aber ich glaube, die Rechtslage ist hier nicht wirklich interessant. Und selbst wenn doch, dann ist sie praxisfern. Siehe Rücksitze, Gurte, etc - wo gibt es das auf einem alten Schlepper? Und was soll ich mit einem Gurt, wenn ich womöglich nicht mal einen Überrollbügel habe whistling.gif

Und nicht alles, worin man ein Kind auf dem Hanomag einigermaßen sicher mitnehmen kann, ohne dass es hinunterfällt oder ähnliches, muss der aktuellen Norm entsprechen, zugelassen oder vorgeschrieben sein. Siehe diese Kindersitze von Westfalia - glaube nicht, dass die irgendein Prüfzeichen haben.

Wenn man es denn so genau nimmt (jetzt mehr in Bezug auf die Ausgangsfrage), dann meine ich, muss man einfach sagen, dass Kinder bei der Arbeit mit dem Schlepper nix dadrauf zu suchen haben. Für eine Runde über die Straße gerne, aber da gibt es auch keine Schläge und Stöße und der Fahrer kann seine Aufmerksamkeit mehr seinem Passagier widmen.
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nachteule
Beitrag 06.04.2009, 20:21
Beitrag #12


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Hallo, CvR,

die Sitze auf einem Traktor sind, wenn sich in letzter Zeit nichts geändert hat, quer zur Fahrtrichtung angebracht, meistens über dem linken Hinterrad, manchmal auch auf beiden Seiten.

Bei den alten Hanomag gab es definitiv keine Sicherheitsgurte, weder vorgeschrieben, noch sonst welche, auf dem Beifahrersitz.

Es stellt sich auch die Frage, bei welcher Gelegenheit die Kinder mitgenommen werden.

Oftmals ist es nämlich bei der Feldarbeit, und vielfach ist es möglich, die Felder zu erreichen, ohne auch nur eine Meter auf öffentlichem Verkehrsraum zu fahren.

Viele Grüße,

Nachteule


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CvR
Beitrag 06.04.2009, 21:41
Beitrag #13


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Zitat (nachteule @ 06.04.2009, 21:21) *
die Sitze auf einem Traktor sind, wenn sich in letzter Zeit nichts geändert hat, quer zur Fahrtrichtung angebracht, meistens über dem linken Hinterrad, manchmal auch auf beiden Seiten.

Dessen bin ich mir bewusst. Das erste Kraftfahrzeug das ich selbst lenkte - im Grundschulalter auf dem Schoß meines Großvaters - war ein Ford Super Dexta wavey.gif Und einige Stunden habe ich wohl auch auf solchen Traktor-Beifahrer-Sitzen zugebracht... Es stellt sich eben nur die Frage, ob das dann "Rücksitze" im Sinne der StVO sind. Denn ohne "Rücksitz" darf nach StVO ein Kind unter 12 Jahren in Fahrzeugen ohne Gurt nicht mitfahren. Eins von beiden, Rücksitz oder Gurt, muss also dasein oder geschaffen werden...

Ein Gurt (auf einem beliebigen Platz) ist meines Erachtens leichter nachzurüsten, einzutragen und unter dem Gesichtspunkt der Originalität zu vertreten als ein Rücksitz...

Wie würdest du das beurteilen? Ist ein solcher Sitzplatz auf dem Kotflügel ein Rücksitz? Ich persönlich würde ihn eher als eine Art "Beifahrersitz" einstufen...
Zitat
Es stellt sich auch die Frage, bei welcher Gelegenheit die Kinder mitgenommen werden.

Oftmals ist es nämlich bei der Feldarbeit, und vielfach ist es möglich, die Felder zu erreichen, ohne auch nur eine Meter auf öffentlichem Verkehrsraum zu fahren.

"Oldtimer-Traktor" klingt eher nach "Spassfahrten" als nach Feldarbeit... Die Zahl der Hanomags, die noch arbeiten müssen, dürfte meiner Beobachtung nach gering sein...


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Rocknkorn
Beitrag 06.04.2009, 23:09
Beitrag #14


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Zitat (nachteule @ 06.04.2009, 22:21) *
die Sitze auf einem Traktor sind, wenn sich in letzter Zeit nichts geändert hat, quer zur Fahrtrichtung angebracht, meistens über dem linken Hinterrad, manchmal auch auf beiden Seiten.


ähem... in letzter zeit???? ich kenne keinen traktor grob baujahr 1990+, der einen quer zur fahrtrichtung angebrachten beifahrersitz hat....
heute sind sie bei allen gängigen fabrikaten links neben dem fahrersitz IN fahrtrichtung... wavey.gif
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nachteule
Beitrag 07.04.2009, 12:57
Beitrag #15


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Hallo, Rocknkorn,

na ja, die Trecker, mit denen ich gefahren ich bislang gefahren bin, sind tatsächlich alle etwas älter (aber noch gut in Schuss laugh2.gif ).

Trotzdem danke für den Hinweis. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Bonsai-Brummi
Beitrag 11.04.2009, 11:12
Beitrag #16


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Zitat (Rocknkorn @ 07.04.2009, 00:09) *
ich kenne keinen traktor grob baujahr 1990+, der einen quer zur fahrtrichtung angebrachten beifahrersitz hat....


Du meinst also, der hier wäre ein Old- bzw. Youngtimer?

Man beachte auch die hochmoderne vollintegrierte Kindersicherung... thread.gif crybaby.gif

whistling.gif
c.s.
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Hannes
Beitrag 12.04.2009, 04:13
Beitrag #17


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Wieso, der ist doch nicht nach Bj. 1990? Nicht dass ich anhand dieses Bildes erraten könnte, was das für ein Schlepper ist, aber ich finde, dieses Fritzmeier-Verdeck spricht schon für sich...
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geckolino
Beitrag 12.04.2009, 08:59
Beitrag #18


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 11.04.2009, 12:12) *
Du meinst also, der hier wäre ein Old- bzw. Youngtimer?


Kommt drauf an was du bei Traktoren als Youngtimer definierst. Auf jeden Fall
würde ich sagen, BJ vor 1980...aber vermutlich nach 1970, also grade mal gut
eingelaufen.


--------------------
Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen.
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Rocknkorn
Beitrag 03.06.2009, 14:07
Beitrag #19


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 11.04.2009, 13:12) *
Zitat (Rocknkorn @ 07.04.2009, 00:09) *
ich kenne keinen traktor grob baujahr 1990+, der einen quer zur fahrtrichtung angebrachten beifahrersitz hat....


Du meinst also, der hier wäre ein Old- bzw. Youngtimer?




ja!
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Kai R.
Beitrag 03.06.2009, 14:19
Beitrag #20


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tsss......

So einen Kindersitz für seinen Traktor schweisst man sich eben selber. Dabei können ein normaler Kindersitz aus dem Auto und ein Beckengurt aus einem Schrottauto ja Verwendung finden. Damit sollte sämtlichen Anforderungen der Praxis problemlos entsprochen werden können.

Grüße

Kai
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Fragensteller53
Beitrag 25.06.2009, 12:12
Beitrag #21


Neuling


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Durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen , es beinhaltet das Thema was mich grade bewegt.

Gibt es eigentlich rechtliche Vorschriften, dass ein Kind, welches auf einem Traktor ( einfache Sitzmöglichkeit mit Bügelrückenlehne , ich denke ihr wißt was ich meine), zumindestens in irgendeiner Form gesichert sein muß?

Ich wohne in einem kleinen Dorf wo zwar keine Landwirtschaft mehr betrieben wird, Traktoren aber viel für den Wald ( Holz einbringen ) genutzt wird.

Mit Schrecken beobachte ich stets wie die Kinder sich mal grade mit einer Hand festhalten können, sie sitzen ja seitich zur Fahrtrichtung.

Es kann eigentlich nicht sein dasss Kinder so befördert werden dürfen auf öffentlichen Strassen, ist aber eines im Auto mal nicht angeschnallt oder kein Kindersitz vorhanden, hagelt es saftige Geldbußen.
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Fragensteller53
Beitrag 25.06.2009, 12:56
Beitrag #22


Neuling


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ihr verwirrt mich grade etwas hier laugh2.gif , da der Traktor kein Fahrerhaus hat sind auch keine Gurte vorhanden, das Kind sitzt auf dem großen Hintereifen wo auf dem Schutzblech quasi so etwas wie ein kleiner *Sitz* in Form von Brett ist ich vermute mal dass das *Rückhaltesystem* welches selbst beim 6 jährigen Kind grade in sitzender Position bis an das Becken reicht, ein eigenes Provisorium ist, so ausgestattet sind bei uns fast alle Traktoren, unser Dorf besteht nur aus öffentlichen Straßen angeschlossen an eine vielbefahrene Landstraße, wie gesagt Landwirtschaft in dem Sinne gibt es keine, Traktor und Anhänger werden zum Privattransport benutzt.
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Kuli
Beitrag 25.06.2009, 20:14
Beitrag #23


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Zitat (Fragensteller53 @ 25.06.2009, 13:12) *
Es kann eigentlich nicht sein dasss Kinder so befördert werden dürfen auf öffentlichen Strassen, ist aber eines im Auto mal nicht angeschnallt oder kein Kindersitz vorhanden, hagelt es saftige Geldbußen.

Nunja.. In Bussen musste/muss man sich ja auch nicht anschnallen, auch Kinder nicht, da brauchte nichtmal ein Kindersitz vorhanden sein, selbst stehen ist im Bus erlaubt!
Das erscheint uns als normal, aber wenn man da mal weiter drüber nachdenkt...

In einigen Verkehrsmitteln schnalle ich mich schon automatisch an (PKW), in anderen käme ich nichtmal auf die Idee (Bus, Traktor)
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Nebukad
Beitrag 25.06.2009, 21:35
Beitrag #24


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Wo wir grade bei offenen Trecker sind.

Da keine Sicherheitsgurte vorhanden sind gilt Helmpflicht.

Zitat
StVO §21a
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
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dopero
Beitrag 25.06.2009, 21:41
Beitrag #25


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Zitat (Nebukad @ 25.06.2009, 22:35) *
Da keine Sicherheitsgurte vorhanden sind gilt Helmpflicht.

Wie auch in jedem Oldtimer-Cabriolet wenn keine Gurte vorhanden sind...
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Jens
Beitrag 25.06.2009, 22:05
Beitrag #26


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Zitat (dopero @ 25.06.2009, 22:41) *
Wie auch in jedem Oldtimer-Cabriolet wenn keine Gurte vorhanden sind...

Nö. Das Thema hatten wir bereits hier und hier.


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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 03.09.2010 - 04:19