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> Fremdes Auto auf meinem Parkplatz
alder
Beitrag 19.03.2009, 12:02
Beitrag #1


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Ich habe folgendes Problem: Seit mehr als einer Woche steht auf unserem Firmenparkplatz ein fremdes Fahrzeug. Das Fahrzeug ist angemeldet. Ein Zettel an der Windschutzscheibe mit der Aufforderung das Auto zu entfernen blieb wirkungslos. Wie bekomm ich Fahrzeug von dem Parkplatz ohne selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben? Die Polizei interessiert sich natürlich nicht für den Fall denn das Auto steht auf einem Privatparkplatz.
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Pionic
Beitrag 19.03.2009, 12:05
Beitrag #2


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Hast du schonmal mit einem freundlichen Anruf bei der Polizei versucht, den Halter verständigen zu lassen?

Du hast zwar Recht, dass dein Sachverhalt normalerweise nicht Sache der Polizei ist, ein Gespräch mit Angabe der Eckdaten (steht schon 1 Woche, Zettel auf Windschutzscheibe) könnte ja vielleicht trotzdem helfen. wavey.gif
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jfk
Beitrag 19.03.2009, 12:13
Beitrag #3


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Zitat (Pionic @ 19.03.2009, 12:05) *
Hast du schonmal mit einem freundlichen Anruf bei der Polizei versucht, den Halter verständigen zu lassen?


Vielleicht mit dem freundlichen Hinweis, dass du dir Sorgen machst: das Auto könnte ja gestohlen sein - oder dem Halter/Fahrer ist etwas zugestoßen, so dass er das Fahrzeug jetzt eine Woche lang nicht mehr abholen konnte... whistling.gif


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

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alder
Beitrag 19.03.2009, 16:02
Beitrag #4


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Zitat (jfk @ 19.03.2009, 12:13) *
Zitat (Pionic @ 19.03.2009, 12:05) *
Hast du schonmal mit einem freundlichen Anruf bei der Polizei versucht, den Halter verständigen zu lassen?


Vielleicht mit dem freundlichen Hinweis, dass du dir Sorgen machst: das Auto könnte ja gestohlen sein - oder dem Halter/Fahrer ist etwas zugestoßen, so dass er das Fahrzeug jetzt eine Woche lang nicht mehr abholen konnte... whistling.gif


Ich hab jetzt ganz freundlich bei der Polizei nachgefragt und den ganz diskreten und freundlichen Hinweis bekommen dass es bei dem Herrn sehr schwierig sein dürfte was zu erreichen oder "was zu holen".

Das bedeutet im Klartext dass ich auf den Abschleppkosten sitzen bleiben werde crybaby.gif
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jfk
Beitrag 19.03.2009, 16:10
Beitrag #5


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u.U. mußt du ja heute oder morgen mal ganz dringend Material so auf dem Firmenplatz abstellen, dass der ungebetene Besucher beim besten Willen nicht mehr wegkommt think.gif
Das tut dir dann bestimmt auch sehr leid, aber das Material muß aufgrund eines Defektes am Gabelstapler dort noch 14 Tage liegen bleiben...

PS:
Wenn das auch nicht geht - ich denke gern weiter mit...


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schweiniplus
Beitrag 19.03.2009, 16:32
Beitrag #6


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Das Fahrzeug kann auch selbst entfernt werden - gibt es in deiner Fa. z.B. einen Gabelstapler und einen fähigen Fahrer...?
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Digo
Beitrag 19.03.2009, 16:38
Beitrag #7


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Zitat (schweiniplus @ 19.03.2009, 16:32) *
Das Fahrzeug kann auch selbst entfernt werden - gibt es in deiner Fa. z.B. einen Gabelstapler und einen fähigen Fahrer...?

davor aber auf jeden Fall Fotos vom ganzen Auto und vorallem von eventuellen Schäden machen! (aber auch von nicht vorhanden Schäden, nicht dass der das sieht mit dem Gabelstapler und dann danach nen paar passende Dellen dazu kloppt)
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jfk
Beitrag 19.03.2009, 16:55
Beitrag #8


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In einem anderen Thread berichtete mal jemand, dass nach solch einer ungebetenen Parkplatzbenutzung dem Grundstückseigentümer einfiel, dass er die lange geplante Erneuerung der Regenwasserabflussrinne eigentlich jetzt gerade mal durchziehen könnte...
Leider bemerkte er nach dem Aufhacken der Rinne, dass das besorgte Material nicht passte... so mußte der Graben leider ein paar Tage offen bleiben crybaby.gif

Allerdings kommt es (bei der Auswahl, was machbar ist) stark auf die Örtlichkeit an, die wir ja nicht kennen...


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alder
Beitrag 19.03.2009, 17:04
Beitrag #9


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Ich möchte den geteerten Parkplatz wegen dem Störenfried eigentlich weder umgraben noch will ich den Parkplatz durch irgendwelche Maßnahmen noch weiter verkleinern.
Aber andere Frage: Bin ich eigentlich verpflichtet dem Pkw-Halter mitzuteilen wohin das Fahrzeug geschleppt wurde - bzw. kann es sein das mir das erst wieder einfällt wenn er mir die Abschleppgebühr bezahlt? wavey.gif
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ReDri
Beitrag 19.03.2009, 17:05
Beitrag #10


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Ich würde mein Auto nicht wochenlang unbeaufsichtigt irgendwo stehen lassen.
Schließlich könnte es passieren, dass unbekannte Täter es über Nacht zu Schrott verarbeiten und man nie erfahren wird, wer das war. thread.gif


--------------------
Solange dadurch niemand behindert oder gefährdet wird, kann sich gerne jeder an die Regeln halten.
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KJK
Beitrag 19.03.2009, 17:25
Beitrag #11


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Zitat (ReDri @ 19.03.2009, 17:05) *
Schließlich könnte es passieren, dass unbekannte Täter es über Nacht zu Schrott verarbeiten und man nie erfahren wird, wer das war. thread.gif

Auf wen würde denn wohl in einem solchen Fall ganz spontan der erste Verdacht fallen think.gif ?


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Bis zum 24.02.2022 dachte ich, Trump sei der größte lebende Idiot. Dann hat Putin (wo ist der Kotz-Smiley, wenn man ihn braucht?) ihn schlagartig von diesem Platz verdrängt.

Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt.
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radzeit
Beitrag 19.03.2009, 17:27
Beitrag #12


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gerade gelesen:


Grundbesitzer gegen Autofahrer:
Privatparkplatz ist tabu

Die Großzahl der Autofahrer in Deutschland ist gesetzes- und regeltreu. Doch es gibt auch einige schwarze Schafe, die sich offenkundig um Vorschriften ziemlich wenig scheren. Sie stellen ihren Pkw überall dort ab, wo es ihnen gerade passt - ohne Rücksicht darauf, wem das Grundstück gehört und wer behindert werden könnte. Der Eigentümer eines Privatparkplatzes in Hamburg wollte das nicht dulden und ließ einen widerrechtlich abgestellten Wagen abschleppen. Anschließend stritt er mit dem Halter des Fahrzeugs vor Gericht darüber, wer für die Kosten in Höhe von rund 170,-e aufkommen müsse. Der zu
ständige Amtsrichter ging nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS von einer klaren Besitzstörung aus. Der Parkplatz sei als privat gekennzeichnet gewesen. Deswegen habe der Grundstücksbesitzer das Recht gehabt, das Auto abschleppen zu lassen und anschließend die Kosten dafür ersetzt zu bekommen.. „Bei hinreichender Aufmerksamkeit" habe es dem Autofahrer „nicht verborgen bleiben" können, dass der Parkplatz dem Kläger zustehe. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass der Pkw-Lenker angeblich nur 20 Minuten fern bleiben wollte. (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 5 C 139/05)

(Quelle: "Hausbesitzer Zeitung" vom 17. März 2009)
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Q-Treiberin
Beitrag 19.03.2009, 17:33
Beitrag #13


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Hallo @radzeit, auch Dir ein willkommen im VP wavey.gif

Dein Zitat trifft zwar die Sache, aber wie @alder hier
Zitat
Ich hab jetzt ganz freundlich bei der Polizei nachgefragt und den ganz diskreten und freundlichen Hinweis bekommen dass es bei dem Herrn sehr schwierig sein dürfte was zu erreichen oder "was zu holen".
geschreiben hat besteht die Befürchtung, dass beim Störer eben nichts zu holen ist.


--------------------
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oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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ReDri
Beitrag 19.03.2009, 17:45
Beitrag #14


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Zitat (KJK @ 19.03.2009, 17:25) *
Zitat (ReDri @ 19.03.2009, 17:05) *
Schließlich könnte es passieren, dass unbekannte Täter es über Nacht zu Schrott verarbeiten und man nie erfahren wird, wer das war. thread.gif

Auf wen würde denn wohl in einem solchen Fall ganz spontan der erste Verdacht fallen think.gif ?


Bestimmt auf den Eigentümer des Parkplatzes. Aber solange ich ihm nichts nachweisen kann, stehe ich hilflos vor meinem Schrotthaufen. Ich würde mein Auto also auch trotz der Möglichkeit, den Parkplatzeigentümer zu verdächtigen, nicht wochenlang unbeaufsichtigt lassen. thread.gif


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schweiniplus
Beitrag 19.03.2009, 18:00
Beitrag #15


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Zitat (ReDri @ 19.03.2009, 17:05) *
Ich würde mein Auto nicht wochenlang unbeaufsichtigt irgendwo stehen lassen.


wer weiß schon, ob das Fahrzeug wirklich unbeaufsichtigt dort steht. Möglicherweise wohnt
oder arbeitet der Halter oder Fahrzeugführer gleich "nebenan".
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jfk
Beitrag 19.03.2009, 18:01
Beitrag #16


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Zitat (ReDri @ 19.03.2009, 17:05) *
Schließlich könnte es passieren, dass unbekannte Täter es über Nacht zu Schrott verarbeiten und man nie erfahren wird, wer das war. thread.gif


Na, na, wer wird denn gleich so böse denken...
Aber wenn spielende Kinder mal die Luft aus allen vier Reifen lassen? thread.gif


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Digo
Beitrag 19.03.2009, 18:01
Beitrag #17


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Kann man in einem solchen Fall eigentlich Gebühren für die Nutzung des Parkplatz verlangen?
Und ich meine jetzt keinen Schadensersatz wenn man auf einen kostenpflichtigen Parkplatz ausweichen müsste oder einen sonstigen Schaden hatte.
Wenn ja, wie sieht der richtige offizielle Weg dafür aus, den man dann beachten müsste?


Auf meinem Privatparkplatz parken nämlich auch gerne mal Leute, die da nicht hingehören, u.a. die beste Ausrede war bis jetzt "das ist mein Parkplatz, den habe ich gemietet" nachdem ich den Herren dann überzeugen konnte das es meiner ist (ging komischerweise recht schnell) habe ich ihn nie mehr auch nur in der Nähe oder auf einem anderen Parkplatz gesehen.
Bei mir ist nur das Problem, ich kann mich nirgends anders außer auf einen kostenpflichten (oder einen anderen privatparkplatz stellen) ich bin deswegen immer dazu übergegangen Zettel hinter den Scheibenwischer und zuparken (nachdem ich ein paar mal mit der Hupe auf mich aufmerksam gemacht habe). 2mal ging das mit der Hupe und einmal kam derjenige gerade als ich den Zettel dahinter hatte (der mit der Ausrede), einmal jedoch stand jemand über 10h auf meinen Parkplatz, da musste ich dann auf einen anderen Privatparkplatz ausweichen und habe halt nen Zettel hinter meine Scheibe wenn derjenige kommt soll er bitte klingeln, er kam zum Glück nicht)
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schweiniplus
Beitrag 19.03.2009, 18:06
Beitrag #18


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Zitat (alder @ 19.03.2009, 17:04) *
Aber andere Frage: Bin ich eigentlich verpflichtet dem Pkw-Halter mitzuteilen wohin das Fahrzeug geschleppt wurde - bzw. kann es sein das mir das erst wieder einfällt wenn er mir die Abschleppgebühr bezahlt? wavey.gif


Hört sich gut an..
Erfüllt aber meiner Meinung nach schon den Tatbestand der Nötigung.

Solche Geschichten sind eine ungute und undankbare Sache, wie man´s macht, macht man´s falsch..
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Digo
Beitrag 19.03.2009, 18:09
Beitrag #19


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Zitat (schweiniplus @ 19.03.2009, 18:06) *
Zitat (alder @ 19.03.2009, 17:04) *
Aber andere Frage: Bin ich eigentlich verpflichtet dem Pkw-Halter mitzuteilen wohin das Fahrzeug geschleppt wurde - bzw. kann es sein das mir das erst wieder einfällt wenn er mir die Abschleppgebühr bezahlt? wavey.gif


Ist gut möglich..
Erfüllt aber meiner Meinung nach schon den Tatbestand der Nötigung.

Kann der Tatbestand der Nötigung durch Unterlassen verwirklicht werden?
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schweiniplus
Beitrag 19.03.2009, 18:10
Beitrag #20


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[/quote]
Kann der Tatbestand der Nötigung durch Unterlassen verwirklicht werden?
[/quote]

Ich meine ja - bin mir aber nicht sicher..
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jfk
Beitrag 19.03.2009, 18:10
Beitrag #21


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@alder:
Ist der Parkplatz eigentlich umzäunt und verschließbar, oder offen zugänglich, z.B. an einer Straße gelegen?


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Reziarfg
Beitrag 19.03.2009, 18:57
Beitrag #22


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Steht das ding jetzt mehrere Wochen, oder fährt der tatsächlich manchmal mit dem Auto und stellt es immer wieder dort ab?
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mir
Beitrag 19.03.2009, 19:28
Beitrag #23


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Wenn Du einfach den Parkplatz wieder frei bekommen willst, hilft ja nur Abschleppen, mit dem Kostenrisiko dahinter.

Zum einen: Ich weiß nicht ob es heute noch so ist, aber früher gab es in der Rechtsprechung den Grundsatz, daß ein Handeln wegen Besitzstörung nur innerhalb einer gewissen Frist erlaubt ist.

Außerdem: Ob die Kosten auch vom Halter eintreibbar sind, oder nur vom Fahrer, darüber streiten sich hier im Forum noch die Geister. Den Fahrer bekommst Du aber nicht heraus, wenn sich derjenige geschickt verhält.

Es gibt (unbeliebte) Abschleppunternehmen, die auf solche Früchtchen spezialisiert sind ... vielleicht beraten die auch smile.gif

Ich finde die Rechtslage unbefriedigend.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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jfk
Beitrag 19.03.2009, 19:34
Beitrag #24


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Gibts die Parkkrallen eigentlich auch für Privatanwender? think.gif

edith wurde fündig: z.B. in der Bucht
Frage nur, ob das auch Nötigung ist??


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Q-Treiberin
Beitrag 19.03.2009, 20:01
Beitrag #25


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Nur dass eine Parkkralle nicht unbedingt dazu führt, dass das Fahrzeug entfernt wird... whistling.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 19.03.2009, 20:08
Beitrag #26


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Zitat (jfk @ 19.03.2009, 19:34) *
Frage nur, ob das auch Nötigung ist??


Wahrscheinlich schon... unsure.gif

Juristen"logik" halt, so jedenfalls die bisherige Lesart auch hier im VP: Daß der Besitzstörer dem TE (oder sonstigen Parkplatzbesitzer) alle möglichen Umstände (von der spritfressenden Suche nach einem Ersatzparkplatz, mindestens zwei Fußmärschen, evtl. Gebühren bis hin zu erhöhtem Diebstahl-/Beschädigungsrisiko, ...) aufzwingt, ist keine Nötigung - wohl aber, daß ersterer sich nicht einfach wieder davonmachen kann, sondern zuvor beim Besitzer zu Kreu vorsprechen und "bitte, bitte" machen muß... dry.gif

lg
c.s.
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Klatze
Beitrag 19.03.2009, 20:19
Beitrag #27


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Gibt es eigentlich noch diese schmerzfreien Ostblock-Schrotter, die kostenlos alles abholen und wenig fragen? Ich stelle mir gerade das erfreute Gesicht des TE vor wenn er feststellt, dass der Schattenparker scheinbar am Wochenende ein Einsehen hatte und sein Fahrzeug endlich entfernt hat... whistling.gif

wavey.gif

Klatze


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Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut!

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CvR
Beitrag 19.03.2009, 20:26
Beitrag #28


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Zitat (alder @ 19.03.2009, 12:02) *
Wie bekomm ich Fahrzeug von dem Parkplatz ohne selbst auf den Kosten sitzen zu bleiben?

Vielleicht (wenn bei dem Bösewicht nichts zu holen ist) nicht ganz kostenlos, aber deutlich preisgünstiger: Mal die Zulassungsstelle um die Halterdaten bitten (ich denke, bei einem solchen Anliegen müssten sie die gegen eine geringe Gebüher herausgeben) - und den Übeltäter dann mit einem Anruf oder persönlichen Besuch zu erfreuen.


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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alder
Beitrag 19.03.2009, 20:38
Beitrag #29


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@jfk Der Parkplatz ist offen aber mit großer Beschilderung "Parken nur für Besucher ... unberechtigt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig entfernt.

Zitat (Reziarfg @ 19.03.2009, 18:57) *
Steht das ding jetzt mehrere Wochen, oder fährt der tatsächlich manchmal mit dem Auto und stellt es immer wieder dort ab?


Das Auto steht seit mehr als 3 Wochen da und wurde nicht 1 mm bewegt.
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Offroad-Events
Beitrag 19.03.2009, 21:07
Beitrag #30


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think.gif [lautnachdenkmodus]Umsetzen lassen von einem Abschlepper und dabei ganz aus Versehen ins Halteverbot umsetzen ?[/lautnachdenkmodus]
Den Rest dürfte doch die Halterhaftung erledigen, oder ? Das wäre mir, glaub ich, der Spass der Abschleppgebühren vom Privatparkplatz ins Nirvana wert whistling.gif thread.gif


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Mahlzeit ! und Gruß Karsten
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jfk
Beitrag 19.03.2009, 21:11
Beitrag #31


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Zitat (Offroad-Events @ 19.03.2009, 21:07) *
think.gif [lautnachdenkmodus]Umsetzen lassen von einem Abschlepper und dabei ganz aus Versehen ins Halteverbot umsetzen ?[/lautnachdenkmodus]


Du wirst lachen: Der Gedanke kam mir vorhin auch... Allerdings dachte ich eher an "vier Mann - vier Ecken" oder ähnliches thread.gif
(wenns nich grade ein fetter SUV oder so was ist)


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Beitrag 19.03.2009, 21:18
Beitrag #32


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ich hatte die Idee auch laugh2.gif
Und zwar in der Form, dass man wenn ein Halteverbot ziemlich nah liegt einfach mal das Auto an der Abschleppöse selber dahin zieht (wenn nicht gerade Handbremse und Gang das ganze verhindern, aber auch Abschlepper machen das ja manchmal recht rabiat).
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CvR
Beitrag 19.03.2009, 21:27
Beitrag #33


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Aber bekommt nicht eigentlich derjenige, der den Wagen ins Halteverbot steht, die Knolle? think.gif Dumm, wenn irgendjemand beobachtet, wer den Wagen dahin schafft tongue.gif


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jfk
Beitrag 19.03.2009, 21:33
Beitrag #34


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Die Knolle bekommt der Halter - womöglich noch der Fahrer - aber vom "Träger" steht nirgendwo was tongue.gif

(Natürlich sollte man sich nicht unbedingt beobachten lassen ...) laugh2.gif


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Goetz
Beitrag 20.03.2009, 09:15
Beitrag #35


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Zitat (jfk @ 19.03.2009, 21:33) *
(Natürlich sollte man sich nicht unbedingt beobachten lassen ...) laugh2.gif


Ja, eben, und das lässt sich nun mal nicht mit absoluter Sicherheit vermeiden!! sad.gif
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nachteule
Beitrag 20.03.2009, 21:25
Beitrag #36


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Hallo, Alder,

wie ist denn der Allgemeinzustand des PKW?

Kann man davon ausgehen, dass hier jemand unerlaubt sein Altauto beseitigen will und auf die Abwrackprämie verzichtet? whistling.gif

Die Polizei ist sicher der falsche Ansprechpartner gewesen, aber das Ordnungsamt könnte hier möglicherweise schon etwas machen:

Wenn Du eine Anzeige an das Ordnungsamt schreibst, weil jemand scheinbar sein Schrottauto unerlaubt und möglicherweise sogar ohne Entfernen der Betriebsstoffe (Öl, Kraftstoff usw.) auf Deinem Parkplatz abgestellt hat, könnte es sein, dass die Mitarbeiter schnell tätig werden.

In dem Fall könnte es sogar recht teuer werden.

Des weiteren würde ich einen Anwalt einschalten und jeden Tag, den ich den Parkplatz nicht nutzen kann, in Rechnung stellen (die Anwaltskosten natürlich auch).

Falls das Ordnungsamt nicht tätig wird: Gibt es bei euch vielleicht auch so Abschleppinkassobüros, die gegen eine geringe Gebühr den ganzen Aufwand mit dem Abschleppen übernehmen?

Normalerweise halte ich von solchen Praktiken gar nichts, aber wenn jemand sich unberechtigterweise wochenlang kostenlos auf einem fremden Parkplatz breitmacht, darf er ruhig dafür zahlen.

Viele Grüße,

Nachteule


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jfk
Beitrag 20.03.2009, 22:04
Beitrag #37


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Zitat (nachteule @ 20.03.2009, 21:25) *
Kann man davon ausgehen, dass hier jemand unerlaubt sein Altauto beseitigen will und auf die Abwrackprämie verzichtet? whistling.gif (...)
Wenn Du eine Anzeige an das Ordnungsamt schreibst, weil jemand scheinbar sein Schrottauto unerlaubt und möglicherweise sogar ohne Entfernen der Betriebsstoffe (Öl, Kraftstoff usw.) auf Deinem Parkplatz abgestellt hat, könnte es sein, dass die Mitarbeiter schnell tätig werden.

Vielleicht tropft ja auch schon unten was raus... dann wäre schnelles Handeln des Ordnungsamtes wohl sicher.

Zitat
Des weiteren würde ich einen Anwalt einschalten und jeden Tag, den ich den Parkplatz nicht nutzen kann, in Rechnung stellen (die Anwaltskosten natürlich auch).

Falls das Ordnungsamt nicht tätig wird: Gibt es bei euch vielleicht auch so Abschleppinkassobüros, die gegen eine geringe Gebühr den ganzen Aufwand mit dem Abschleppen übernehmen?
Ich habe @alder so verstanden, dass er wenig Hoffnung sieht, vom Besitzer irgend was zurückbekommt. D.h. alle Kosten, die er vorstreckt - auf denen könnte er sitzen bleiben - und davor schreckt er zurück.
Und erst mal ist er ja wohl der Auftraggeber, oder?

Ich find auch eine vertrackte Situation... so richtig zum ranting.gif ranting.gif ranting.gif


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detroit
Beitrag 20.03.2009, 23:43
Beitrag #38


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Zitat (jfk @ 20.03.2009, 22:04) *
Vielleicht tropft ja auch schon unten was raus...


War auch mein Gedanke. Ein Fleck unter dem Auto könnte gewisse Behörden durchaus auf Trab bringen whistling.gif <-- !!!


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Beitrag 21.03.2009, 04:20
Beitrag #39


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Soll ich schonmal unsere Preisliste rauskramen? wink.gif


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mir
Beitrag 21.03.2009, 10:42
Beitrag #40


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Wem schickt ihr denn die Rechnung? Dem Halter oder dem Grundstückseigentümer?


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

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Beitrag 21.03.2009, 12:02
Beitrag #41


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Da fragst du was... das läuft über´s Ordnungsamt, deswegen bin ich mir da jetzt auch nicht so hundertprozentig sicher. Ich meine aber, dass die Rechnung an den Halter geht.

Ich frage gleich mal nach, habe heute Tagesdienst. wavey.gif


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mir
Beitrag 21.03.2009, 12:30
Beitrag #42


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Wär auch speziell für den Fall interessant, daß beim Halter nichts zu holen ist.

Wenn ich mir Deine Schreibzeiten so ansehe: 4.20 - 12.02 blink.gif

Dann wünsch ich mal für heute 'ne besonders ruhige Schicht, damit das mit dem Nachfragen auch klappt smile.gif


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Crash
Beitrag 21.03.2009, 23:35
Beitrag #43


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Jo, so ein paar Tröpflein Altöl unterm Auto und ein Anruf bei der Feuerwehr haben schon manches Hindernis beseitigt... whistling.gif


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Gruss
Crash
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redsonja
Beitrag 22.03.2009, 00:00
Beitrag #44


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habt ihr auf eurem gelände evtl. eine ruhige ecke, wo ih das auto lagern könnt?

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RedSonja


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Beitrag 22.03.2009, 00:53
Beitrag #45


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Zitat (mir @ 21.03.2009, 12:30) *
Wär auch speziell für den Fall interessant, daß beim Halter nichts zu holen ist.

Habe nachgefragt, die Rechnung geht tatsächlich an den Halter.

Zitat (mir @ 21.03.2009, 12:30) *
Wenn ich mir Deine Schreibzeiten so ansehe: 4.20 - 12.02 blink.gif

Schichtdienst und kranke Kollegen machen´s möglich. wink.gif Habe mich weiter oben aber auch verschrieben. Habe natürlich keinen Tagdienst, sondern Nachtdienst, und gestern habe ich ´nen 24er geschoben. War um 8 zuhause und bin dann kurz vor 12 wieder aufgestanden, weil ich auf der Wache schon etwas schlafen konnte. Somit sind dann auch solche Postingzeiten problemlos machbar. smile.gif

Zitat (mir @ 21.03.2009, 12:30) *
Dann wünsch ich mal für heute 'ne besonders ruhige Schicht, damit das mit dem Nachfragen auch klappt smile.gif

Hat bislang noch nicht ganz geklappt... Dazu schreibe ich vielleicht nachher nochmal was in den BOS-Thread, wenn´s jetzt ruhig bleibt.


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mir
Beitrag 22.03.2009, 01:01
Beitrag #46


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Na, da werfe doch mal ein pauschales "Danke, daß es Euch gibt" an die Feuerwehrleute überall in die Runde smile.gif


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alder
Beitrag 30.03.2009, 12:36
Beitrag #47


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Der Fahrzeughalter hat sich heute gemeldet und erst mal rumgestänkert wo sein Auto sei. Da ich mir den Ton nicht bieten ließ hab ich Ihn erst mal rausgeschmissen. Eine halbe Stunde späte kam er eine Nummer kleiner zurück und fragte in ganz normalem Ton nach seinem Fahrzeug. Ich erklärte Ihm dass ich nicht weiß wo sein Fahrzeug ist, aber ich könnte evt. nachschauen was Ihn aber 150 € kostet (der Betrag den ich für das Abschleppen gezahlt habe). Nach nochmaliger 30 minütiger Denkpause hat er das Geld dann bezahlt. Problem also erledigt - Danke für Eure Tipps nochmal.
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oscar_the_grouch
Beitrag 30.03.2009, 19:01
Beitrag #48


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gabs zufällig IRGENEINE Begründung warum er da stehen "musste" ??
mich interessiert immer die eventuelle Logik die dahinter steht.
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