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> 1,5 Promille in der Probezeit, Was kommt auf mich zu??
Marcel25
Beitrag 18.03.2009, 11:19
Beitrag #1


Neuling
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Hallo erstmal.

Erstmal muss ich sagen das ich absolut nich stolz darauf bin was ich getan hab.


Zum Fall:

Samstag nacht um 5 Uhr aus der Disco gekommen. Mein Auto stand auf dem parkplatz. Aus irgedeinem Grund hab ich den Fehler gemacht bin eingestiegen und gefahren.
Dabei habe ich ein bordstein mitgenommen und mir auf der rechten seite beide Reifen platt gefahren. Habe das Auto dann eingeparkt, und die Polizie stand hinter mir.
Musste dann Pusten, dabei kamen 1,48 Promille raus.
Auf der Wache haben die mir dann Blut abgenommen und ich durfte nach hause,


Jetzt meine Frage

Was habe ich zu erwarten, in sache Starfe und Fahrverbot??

Vielen dank für euere hilfe
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jfk
Beitrag 18.03.2009, 11:30
Beitrag #2


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Hallo Marcel,

auch Dir erst mal ein "Herzlich Willkommen im Verkehrsportal" - so wie das bei uns üblich ist

Also, mit einem Fahrverbot wirst du nicht mehr davonkommen, da es eine Straftat ist, und du im Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit angelangt bist, hast du mit einem Fahrerlaubnisentzug zu rechnen.
Meine Schätzung: ca. 12 Monate Lappen weg.
Dann mußt du eine neue FE beantragen.
Ob evtl. noch eine MPU angeordnet wird, ist im Moment schwer zu sagen - hängt u.a. davon ab, ob du schon Voreintragungen hast, oder ob der Promillewert bei der Blutalkoholprobe noch ansteigt.

Wie lange vor dem Pusten hast du denn den letzten Alkohol getrunken?

Gruß,
jfk.


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt.
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Marcel25
Beitrag 18.03.2009, 11:38
Beitrag #3


Neuling
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Danke für die antwort.

1 stunde nix getrunken. Dann Pusten + blutabnahme.

Muss ich denn dann den Lappen gant neu machen? Oder kann ich den neu beantragen??

Bin 1. Täter noch nie was mit der Polizei zutun gehabt
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durban
Beitrag 18.03.2009, 11:44
Beitrag #4


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Hallo.
Dir wird die Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB, vorgeworfen werden. Dabei handelt es sich um eine Straftat, also eine ganz andere Schublade als eine bloße VErkehrsordnungswidrigkeit.

Zum Strafrahmen hat jfk ja schon etwas gesagt.

Dir kann nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden, die Du 3 Monate vor Sperrfristablauf neu beantragen kannst. Fahrprüfungen o.ä. musst Du nicht ablegen.
Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert und ruht während der fahrerlaubnisfreien Zeit,

Sollte die BAK 1,6 0/00 oder mehr beantragen, so wird vor Neuerteilung die Beibringung einer porsitiven MPU (medizinisch- psychologische Untersuchung) verlangt werden.
Um diese zu bestehen, ist langfristige Aufarbeitung des eigenen Konsumverhaltens notwendig.

Die Tat bleibt 10 Jahre lang im VZR gespeichert, die mit Neuerteilung zu laufen beginnen (ansonsten maximal 15 Jahre).
Bei einer erneuten Trunkenheitsfahrt innerhalb dieses Zeitraums wird -unabhängig vom Promillewert- eine MPU angeordnet.

mfG
Durban wavey.gif

Edit: Zur Geldstrafe: Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis erwartet Dich eine Geldstrafe in Höhe von ca. 30 - 40 Tagessätzen, wobei ein Tagessatz einem Dreißigstel des Nettomonatseinkommens entspricht. BEi der Anwendung von Jugendstrafrecht gibt es anstatt der Geldstrafe einen entsprechenden Satz Sozialstunden.
Was ich desweiteren vergaß: Vor Neuerteilung wirst Du an einem Seminar für alkoholauffällige FAhranfänger teilnehmen müssen.


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jfk
Beitrag 18.03.2009, 11:47
Beitrag #5


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Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 11:38) *
1 stunde nix getrunken. Dann Pusten + blutabnahme.

Dann könnte die BAK noch etwas ansteigen gegenüber dem Pusteergebnis.
Das kannst du so nach ca. 10 Tagen auf der Wache erfragen.
Zitat
Muss ich denn dann den Lappen ganz neu machen? Oder kann ich den neu beantragen??

Neu beantragen, Prüfungen sind nicht notwendig.
Aber, ich sehe gerade, du bist noch in der Probezeit: die Probezeit wird verlängert auf insgesamt 4 Jahre, ein besonderes Aufbauseminar hast du auch noch zu absolvieren.
Zitat
Bin 1. Täter noch nie was mit der Polizei zutun gehabt

Das sollte der Normalfall sein - ansonsten können die Strafen leicht mal höher ausfallen.


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Marcel25
Beitrag 18.03.2009, 11:49
Beitrag #6


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Also könnte ich glück haben und muss evtl. keine MPU machen ?

Ich mein hab scheiße gebaut keine frage. Aber war das erste und letzte mal.

Den Führerschein benötige ich eigentlich sehr dringend wegen arbeit. Aber das hab ich mir ja selber zuzuschreiben.

Ich mein besser eine Nachschulung als ne Mpu.

Der Beitrag wurde von Marcel25 bearbeitet: 18.03.2009, 11:50
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Kai R.
Beitrag 18.03.2009, 11:50
Beitrag #7


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Hallo und willkommen hier,

Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 11:19) *
Was habe ich zu erwarten, in sache Starfe und Fahrverbot??

@JFK hat noch nicht gesagt, das neben der Sperrfrist von 12 Monaten eine Geldstrafe von ca. einem Monatsgehalt auf Dich wartet. Wenn Du nach dem Jugendstrafrecht behandelt wirst, können es auch Sozialstunden sein.

In der Probezeit musst Du vor Wiedererteilung auch noch ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Kraftfahrer machen. Und ich befürchte, dass Dein Blutwert höher sein wird als der Atemalkoholwert. Die 1,6%o Grenze wird möglicherweise fallen und dann musst Du Dich auf eine MPU einstellen. Die genauen Werte kannst Du in ca. einer Woche bei der Polizei erfragen.

Es ist generell nicht sinnvoll, irgendwelche Aussagen bei der police.gif zu machen.

In jedem Fall solltest Du Dich mit Deinem Alkoholkonsum beschäftigen. Wer mit 1,48%o Alkohol noch fahren kann, der hat geübt - und zwar mehr als gut ist.

Edit: @Durban hat die fehlenden Informationen nacheditiert (besser zweimal als nie)

Viele Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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durban
Beitrag 18.03.2009, 11:52
Beitrag #8


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Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 11:49) *
Also könnte ich glück haben und muss evtl. keine MPU machen ?


Die MPU ist zwingend vorgeschrieben bei einer BAK von mehr als 1,59 0/00.
Im jedem Fall musst Du das oben angesprichene Aufbauseminar absolvieren.

Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 11:49) *
Ich mein hab scheiße gebaut keine frage. Aber war das erste und letzte mal.


Insbesondere letzteres müsstest Du im Falle einer MPU dem Gutachter glaubhaft machen.

Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 11:49) *
Den Führerschein benötige ich eigentlich sehr dringend wegen arbeit. Aber das hab ich mir ja selber zuzuschreiben.


Dahingehend wird keine Ausnahme bezüglich der Sperrfrist gemacht werden.

Edit: Danke Kai wavey.gif


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AMenge
Beitrag 18.03.2009, 11:57
Beitrag #9


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Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 11:49) *
Also könnte ich glück haben und muss evtl. keine MPU machen ?

Für mache war es auch Glück, dass sie eine MPU machen mussten. Sie wurden dadurch nämlich gezwungen, sich mit ihrem Alkoholkonsum zu beschäftigen und nachhaltige Lösungen für ihren Umgang damit zu entwickeln.

Zitat
Ich mein hab scheiße gebaut keine frage. Aber war das erste und letzte mal.

Ich will dir kein Problem einreden, wo keins ist, aber eine solche Aussage liest man von vielen Betroffenen. Die Frage ist immer, ob ein solcher Vorsatz, der im Schock des Erwischtwerdens gefasst wird, auch Bestand hat. Die Realität zeigt leider, dass in vielen Fällen der Alkohol ein hartnäckiger Gegner sein kann.

Zitat
Den Führerschein benötige ich eigentlich sehr dringend wegen arbeit. Aber das hab ich mir ja selber zuzuschreiben.

Schön, dass du das so siehst. Damit hast du schonmal einen ganz wichtigen Grundstein gelegt: du siehst das Problem bei dir und nicht bei der Polizei, den äusseren Umständen oder irgendwem sonst.

@Kai R. hat ja schon angesprochen, dass 1,5 Promille nicht ganz ohne sind. Von daher solltest du die Chance ergreifen, dich ein wenig mit deinem Alkohol-Konsum zu beschäftigen und dich selbst mal zu hinterfragen. Dieses Forum kann dir dabei helfen, auch wenn dir keine MPU bevorsteht.
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Marcel25
Beitrag 18.03.2009, 12:00
Beitrag #10


Neuling
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Hmm erstmal danke für die Antworten

Hmm Jugendstrafrecht fällt wohl weg, da ich 25 bin.

Das mit den 1,48 Promille und noch fahren können ist so ne Sache.
Ansich fahr ich immer Taxi. Was mich an dem Abend geritten hat keine ahnung.

Auf jeden Fall bereue ich das, aber rückgängig machen kann ich es auch nichmehr jetzt.
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AMenge
Beitrag 18.03.2009, 12:02
Beitrag #11


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Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 12:00) *
Das mit den 1,48 Promille und noch fahren können ist so ne Sache.
Ansich fahr ich immer Taxi. Was mich an dem Abend geritten hat keine ahnung.

Du missverstehst uns. Allein die Tatsache, dass du mit 1,5 atü überhaupt noch in der Lage warst, Auto zu fahren, zeugt von einer gewissen Alkoholgewöhnung.
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Bock
Beitrag 18.03.2009, 12:02
Beitrag #12


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ich kann aus eigener erfahrung erzählen was bei mir auf mich zu kam, wobei meine werte wesentlich niedriger waren ^^
nachts mit 0,62 promille erwischt worden, resultat: 275€ Strafe, Probezeitverlängerung auf 4 Jahre, 4 Punkte im VZR und 1 Monat Fahrverbot, eine Anordnung zum ASF Kurs hab ich nich bekommen, wird aber auch noch im Briefkasten.
Das alles geschah während der Probezeit und ich bin über 21 Jahre (was anscheinend mitlerweile auch eine Rolle spielt).
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Marcel25
Beitrag 18.03.2009, 12:05
Beitrag #13


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Zitat (AMenge @ 18.03.2009, 12:02) *
Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 12:00) *
Das mit den 1,48 Promille und noch fahren können ist so ne Sache.
Ansich fahr ich immer Taxi. Was mich an dem Abend geritten hat keine ahnung.

Du missverstehst uns. Allein die Tatsache, dass du mit 1,5 atü überhaupt noch in der Lage warst, Auto zu fahren, zeugt von einer gewissen Alkoholgewöhnung.



Ja wie gesagt, ich trink nur am WE. Beim feiern sonst garnich.
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durban
Beitrag 18.03.2009, 12:07
Beitrag #14


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Hallo Bock, herzlich willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

Zitat (Bock @ 18.03.2009, 12:02) *
resultat: 275€ Strafe, Probezeitverlängerung auf 4 Jahre, 4 Punkte im VZR und 1 Monat Fahrverbot, eine Anordnung zum ASF Kurs hab ich nich bekommen, wird aber auch noch im Briefkasten.


Hier liegt ein ganz wesentlicher Unterschied von Deiner zu Marcels Situation vor:
Bei Deiner Trunkenheitsfahrt handelte es sich um eine (Verkehrs-)Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld, Punkten und Fahrverbot geahndet wurde.

Bei Der TF von Marcel handelt es sich um eine handfeste Straftat gem. § 315c StGB. Hier warten Geld- oder (hier unwahrscheinlich) Freiheitsstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis.

Um den Unterschied von Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug nochmal deutlich zu machen:

- Das Fahrverot (Fall Bock) ist einfach das pauschale Verbot (max. 3 Monate), im fraglichen Zeitpunkt Kraftfahrzeuge zu führen, danach ist das Verbot aufgehoben und alles wieder in Butter.

- Der Entzug der Fahrerlaubnis (Fall Marcel) ist wörtlich zu nehmen: Die FE wird entzogen (hier mind. 6 Monate) und vernichtet. Es wird parallel eine Sperrfrist gesetzt, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

mfG
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Marcel25
Beitrag 18.03.2009, 12:15
Beitrag #15


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Zitat (durban @ 18.03.2009, 12:07) *
Hallo Bock, herzlich willkommen im Verkehrsportal
- Der Entzug der Fahrerlaubnis (Fall Marcel) ist wörtlich zu nehmen: Die FE wird entzogen (hier mind. 6 Monate) und vernichtet. Es wird parallel eine Sperrfrist gesetzt, in der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.



Also bekomm ich den führerschein nach ablauf der sperre nicht wieder??


Anm.Mod: Vollzitat gekürzt. Bitte nur den Zitattext im Antwortfeld stehen lassen, der für den Zusammenhang nötig ist.

Der Beitrag wurde von Coyota bearbeitet: 18.03.2009, 12:46
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durban
Beitrag 18.03.2009, 12:19
Beitrag #16


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Deinen alten Führerschein bekommst Du nicht wieder.
Wie gesagt, Du kannst eine neue Fahrerlaubnis beantragen, die in der Regel prüfungsfrei erteilt wird.

Du bekommst dann einen neuen Führerschein mit neuem Erteilungsdatum.


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Marcel25
Beitrag 18.03.2009, 12:21
Beitrag #17


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Dann ist ja gut.
Dachte schon müsste den komplett neu machen.

Ich hab den mist verzapft, da muss ich jetzt durch.
Kann ja niemand anders was für meine dummheit .
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durban
Beitrag 18.03.2009, 12:26
Beitrag #18


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Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 12:21) *
Dann ist ja gut.
Dachte schon müsste den komplett neu machen.


Bis Oktober 2008 gab es eine Regel, nach der die Prüfungen erneut abgelegt werden mussten, wenn zwischen Entzug und Neuantrag mehr als 2 Jahre lagen. Diese Regel ist aber weggefallen.

Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 12:21) *
Ich hab den mist verzapft, da muss ich jetzt durch.
Kann ja niemand anders was für meine dummheit .


Warte ersteinmal ab, was die BAK sagt.
Solltest Du zur MPU müssen, wirst Du frühzeitig (+/- ein Jahr vorher) anfangen müssen, Dich darauf qualifiziert vorzubereiten. Ein "Ich hab daraus gelernt, das kommt die wieder vor" reicht nicht.

Aber ich denke, Du hast jetzt ersteinmal genug Info- Input, was die Strafe angeht, den Kopf um Deinen Alkoholkonsum wirst Du Dir später machen (müssen).

Wenn noch Fragen sind, immer Fragen, hier schwirren eine Menge guter Leute rum.


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Kai R.
Beitrag 18.03.2009, 12:28
Beitrag #19


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Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 12:00) *
Ansich fahr ich immer Taxi. Was mich an dem Abend geritten hat keine ahnung.

oh, eine Ahnung haben wir schon whistling.gif

Du hast Dir durch Alkoholmissbrauch eine hohe Alkoholtoleranz aufgebaut. Normale Menschen merken früh den Alkohol und hören dann meist auf zu trinken. Wenn sie weiter trinken, wird ihnen schlecht oder sie schlafen ein. Nicht so mit einer hohen Alkoholgewöhnung: solche Menschen merken auch große Mengen Alkohol kaum und trinken weiter.

Hinzu kommt: Alkohol enthemmt. Die Wahrscheinlichkeit, Dinge zu tun, die man ganz nüchtern nicht tun würde, steigt. In der Addition haben wir dann einen betrunkenen Menschen, der aber den Alkohol nicht spürt und auf Grund alkoholbedingter Enthemmung auch nicht mehr vollständig rational denkt. Das Ergebnis: die Alkoholfahrt ist vorprogrammiert. Daher musst Du Dich auch (unabhängig von einer möglichen MPU) mit Deinem Konsum auseinandersetzen. "Trennen wollen" alleine genügt nicht.

Viele Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Marcel25
Beitrag 18.03.2009, 12:35
Beitrag #20


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Danke euch erstmal für die zahlreichen Antworten.

Jetzt warte ich erstmal auf Post von der Staatsanwaltschaft. Mal gucken was die mir alles vorwerfen.

Melde mich dann wenn ich genaueres weiß

THX
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toni montana
Beitrag 18.03.2009, 12:42
Beitrag #21


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Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 11:38) *
1 stunde nix getrunken. Dann Pusten + blutabnahme.

Hallo Marcel,

wenn Du wirklich eine Stunde vor dem Pusten das letzte Getränk zu Dir genommen hast, war Dein Körper noch dabei, ihn zu verarbeiten (die sog. Anflutungsphase). Das bedeutet, dass der Alkoholpegel noch ca. 1-2 Stunden lang weiter ansteigt, bevor der Höchstwert erreicht wird und der Abbau beginnt. Die genaue Dauer ist aber natürlich von Mensch zu Mensch unterschiedlich.

Wichtig wäre zu wissen, was Du als letztes Getränk zu Dir genommen hast und wie lang die Zeit zwischen Pusten und Blutentnahme war. Sollte nämlich zwischen Pusten und Blutabnahme noch gut Zeit vergangen sein, hätte sich Dein Alkoholpegel in dieser Zeit weiter erhöhen können, so dass Du bedrohlich nahe in die MPU-Regionen kommst. Häufig ist der Blutwert höher als der Pustewert. Da musst Du jetzt erst mal abwarten - ca. eine Woche - bis das amtliche Ergebnis vorliegt.

Kannst Du die Frage mal beantworten?


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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Marcel25
Beitrag 18.03.2009, 12:50
Beitrag #22


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Also zuhause hatte ich Jägermeister Redbull getrunken. In der Disco 3-4 Bier 0,33.
Zwischen Pusten und Blutabnahme lagen 30min schätze ich mal

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 18.03.2009, 22:42
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorpostings gelöscht.
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GerhardNL
Beitrag 18.03.2009, 13:03
Beitrag #23


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Hallo!

Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 12:50) *
Also zuhause hatte ich Jägermeister Redbull getrunken. In der Disco 3-4 Bier 0,33.
Zwischen Pusten und Blutabnahme lagen 30min schätze ich mal

Das wird verdammt knapp!

Es bedeutet, dass der Atemtest etwa eine und die Blutabnahme etwa eineinhalb Stunden nach dem Trinkende erfolgte. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Blutwert damit höher liegen als der Atemwert.

MfG
Gerhard


--------------------
Ich bremse nicht für Radarfallen.

Toyota Prius:
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toni montana
Beitrag 18.03.2009, 13:40
Beitrag #24


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Schließe mich Gerhard NL an - das dürfte eine ganz knappe Kiste werden. Ich wünsche Dir, dass es unter 1,6 bleibt. Das Strafverfahren bleibt Dir dann natürlich nicht erspart, aber wenigstens die ganze Mühe und das viele Geld für die MPU.

Aber nochmal: Jetzt heißt es erst mal warten. Ruf' in ca. einer Woche bei der zuständigen Polizeiwache an und frag' nach dem Wert. Vorher kann nur spekuliert werden.


--------------------
Schöne Grüße,

Toni
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Anni88
Beitrag 18.03.2009, 13:45
Beitrag #25


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OOOh, herzlich Willkommen im VP und ganz dolles Daumendrücken!

Bei mir wurden aus 0,75 AAK leider nicht 1,5 BAK, sondern nach einer Stunde 1,73 ...

Viele Grüße
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Gast_klaus62_*
Beitrag 19.03.2009, 00:49
Beitrag #26





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Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 12:50) *
Also zuhause hatte ich Jägermeister Redbull getrunken.


Einen oder mehr?


Uuups blushing.gif

willkommen nachträglich im Verkehrsportal wavey.gif
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Van Nelle
Beitrag 19.03.2009, 01:43
Beitrag #27


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Zitat (Dummkopf88 @ 18.03.2009, 13:45) *
OOOh, herzlich Willkommen im VP und ganz dolles Daumendrücken!

Bei mir wurden aus 0,75 AAK leider nicht 1,5 BAK, sondern nach einer Stunde 1,73 ...

Viele Grüße
Anni wavey.gif


Das waren dann aber wahrscheinlich 0,75 mg/l ....musste mal 2 nehmen um auf den BAK in Promille zu kommen

...morgen schreib ich auch noch was on Topic...hatte ja fast den gleichen Fall
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Gast_klaus62_*
Beitrag 19.03.2009, 02:27
Beitrag #28





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Zitat (Van Nelle @ 19.03.2009, 01:43) *
Das waren dann aber wahrscheinlich 0,75 mg/l


das meinte Dummkopf ja auch,
oder wie verstehst du dieser Aussage?:

Zitat (Dummkopf88 @ 18.03.2009, 13:45) *
Bei mir wurden aus 0,75 AAK leider nicht 1,5 BAK:



Zitat (Van Nelle @ 19.03.2009, 01:43) *
....musste mal 2 nehmen um auf den BAK in Promille zu kommen


hat sie doch gemacht, oder?
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corneliusrufus
Beitrag 19.03.2009, 10:06
Beitrag #29


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Die Umrechnung der AAK in [mg/l] auf eine BAK in [‰) hat gesetzlich den Faktor 2. (Und ist nur bis unter 1,10‰ gesetzlich zulässig. Weil danach der Messfehler zu groß wird, um hinreichend exakt zu sein.) Erfahrungsgemäß sollte die AAK in [mg/l] lieber mit 2,2 stat mit 2,0 multipliziert werden, um die BAK zu erhalten. Dann werden aus 0,75 1,65 ...

Natürlich drücke ich die Daumen für unter 1,60‰.


An Hand der Getränkeauswahl, Jägermeister und Redbull darf ich auf eine gewisse Jugend schließen? Nun, relativ Hochprozentiges plus ein Transportbeschleuniger (Koffeein) verbunden mit Zucker (es fehlt nur noch Kohlendioxid) sollten eh vermieden werden, denn sie führen schnell zu einen Schwall an Alkohol im Blut. Also hin zur Wirkung. Koffein und Alkohol sind eine schlechte Kombination, den es wird eine Fitness vorgetäuscht, die bereits nicht mehr besteht. Nebenbei, daher ist verkaterten Menschen mit Restalkohol auch kein Kaffee empfohlen.

Liebe Greet-Ings Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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toni montana
Beitrag 19.03.2009, 10:50
Beitrag #30


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Zitat (corneliusrufus @ 19.03.2009, 10:06) *
An Hand der Getränkeauswahl, Jägermeister und Redbull darf ich auf eine gewisse Jugend schließen?

Marcel ist 25 Jahre alt.


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Schöne Grüße,

Toni
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Marcel25
Beitrag 19.03.2009, 21:16
Beitrag #31


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Zitat (corneliusrufus @ 19.03.2009, 10:06) *
Die Umrechnung der AAK in [mg/l] auf eine BAK in [‰) hat gesetzlich den Faktor 2. (Und ist nur bis unter 1,10‰ gesetzlich zulässig. Weil danach der Messfehler zu groß wird, um hinreichend exakt zu sein.) Erfahrungsgemäß sollte die AAK in [mg/l] lieber mit 2,2 stat mit 2,0 multipliziert werden, um die BAK zu erhalten. Dann werden aus 0,75 1,65 ...

Natürlich drücke ich die Daumen für unter 1,60‰.


An Hand der Getränkeauswahl, Jägermeister und Redbull darf ich auf eine gewisse Jugend schließen? Nun, relativ Hochprozentiges plus ein Transportbeschleuniger (Koffeein) verbunden mit Zucker (es fehlt nur noch Kohlendioxid) sollten eh vermieden werden, denn sie führen schnell zu einen Schwall an Alkohol im Blut. Also hin zur Wirkung. Koffein und Alkohol sind eine schlechte Kombination, den es wird eine Fitness vorgetäuscht, die bereits nicht mehr besteht. Nebenbei, daher ist verkaterten Menschen mit Restalkohol auch kein Kaffee empfohlen.

Liebe Greet-Ings Cornelius



Wie schon gesagt bin fast 26. Ich meine Jägermeister und Redbull darf ich ja trinken. Ist ja nix schlimmes dabei
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jfk
Beitrag 19.03.2009, 21:24
Beitrag #32


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Hast du @cornelius Posting verstanden??


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Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.

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Marcel25
Beitrag 19.03.2009, 21:34
Beitrag #33


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Ich habs verstanden. Meine aussage war eher ironisch gemeint
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jfk
Beitrag 19.03.2009, 22:08
Beitrag #34


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Okay, dann fand ich einfach den Ironiesmilie nicht...
daher hatte ich deinen Satz etwas ernster genommen - und nicht verstanden wavey.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 19.03.2009, 23:11
Beitrag #35





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Zitat (klaus62 @ 19.03.2009, 00:49) *
Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 12:50) *
Also zuhause hatte ich Jägermeister Redbull getrunken.


Einen oder mehr?



tja, Marcel25

Fragen sollte man nicht einfach überlesen, sondern auch beantworten! whistling.gif

Ansonsten wird die Hilfe meinerseits nicht besonders ausarten
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Marcel25
Beitrag 20.03.2009, 09:28
Beitrag #36


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Achso sorry.
Waren schon mehrere. Wieviele kann ich aber nich sagen.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 22.03.2009, 00:53
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorpostings gelöscht
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toni montana
Beitrag 20.03.2009, 10:26
Beitrag #37


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Moin Marcel,

sehe Dich gerade online: Deine Fahrt ist jetzt fast eine Woche her. Willst Du nicht heute schon mal bei der Polizei anfragen wegen des Blutwertes? Vielleicht haben sie ihn schon ermittelt. Dann hat die Warterei für Dich schon mal ein Ende.


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Schöne Grüße,

Toni
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Marcel25
Beitrag 21.03.2009, 12:21
Beitrag #38


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Hab gerade Post vonner Polizei bekommen.
Ergebniss Blutwerte 1,53 Promille.

Denk MPU fällt da weg oder??
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Gast_klaus62_*
Beitrag 21.03.2009, 12:30
Beitrag #39





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MPU sollte vom Tisch sein, Wiederholungstäter bist du ja nicht wavey.gif
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Marcel25
Beitrag 21.03.2009, 12:34
Beitrag #40


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Da bin ich ja beruhigt. Wird dann nich ganz so teuer, zum glück
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Coyota
Beitrag 21.03.2009, 13:07
Beitrag #41


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Hallo Marcel, wavey.gif

schön, daß Du wohl nochmal Glück gehabt hast!

Du solltest die Geschichte und das recht haarscharfe Vorbeischrabben an der MPU-Grenze aber zum Anlass nehmen, mal über Dein Konsumverhalten nachzudenken. Sonst ist die nächste Alkohol-Fahrt vielleicht schon vorprogrammiert.

Daß Du mit 1,53 Promille noch Ausfallerscheinungen (Bordsteinkontakt) hattest, bedeutet zumindest, daß Du nicht noch viel mehr verträgst wink.gif . Dennoch sind 1,53 Promille eine ganze Menge. Die meisten Menschen erreichen in ihrem ganzen Leben nicht über 1,1, weil sie dann so betrunken sind, daß sie k..., einschlafen oder nicht mehr laufen können. Sie könnten jedenfalls nicht mehr ein Auto aufsperren und losfahren. Du bist also schon sehr gut an Alkohol gewöhnt und hast schon länger mit Mengen im Mißbrauchsbereich trainiert, um das zu schaffen.
Diese "Normalität" mit 1,1 Promille schreibe ich, weil sich Leute wie Du, die überdurchschnittlich viel vertragen, sich oft in Freundeskreisen bewegen, wo alle überdurchschnittlich viel trinken und so dieses "Normalmaß" verloren ging. Du bist Dir vermutlich gar nicht bewußt bist, daß Du bereits im Bereich des Alkoholmißbrauches trinkst?

Wenn Du weiterhin mit dem Auto in die Disko fährst und Deine Trinkmengen nicht änderst, kann es ganz schnell dazu kommen, daß Du wieder besoffen fährst. Weil Alkohol so enthemmt, daß Du darunter große Gefahr läufst, Deine jetzt sicher gefassten, guten Vorsätze über Bord zu werfen.

Ich würde Dir dringend raten
1. nicht mehr so viel zu trinken, daß Du besoffen bist (auch weil Mißbrauch leider der erste Schritt hin zur Abhängigkeit sein kann)

2. Dein Auto nicht in der Nähe zu haben, wenn Du vorhast zu trinken

Allerdings hatten wir auch schon Fälle, wo Leute brav im Taxi von der Disko kamen und dann ihr Auto vor dem Haus nahmen, um noch 500 m weiter Zigaretten zu holen. Insofern ist Methode 1. sicherer.

Deine TF wird 10 Jahre gespeichert. Wenn Du in dieser Zeit nochmal mit Alk auffällst -und da reichen schon 0,3 Promille mit Ausfallserscheinungen bzw. 0,5 Promille ohne solche- dann gehst Du zwingend als Wiederholungstäter zur MPU. Das Gleiche kann Dir passieren, wenn Du gehäuft Punkte einfährst oder z.B. eine Fahrerflucht... die Fsst ist bei der Vorbelastung mit einer TF eher schnell mit einer Überprüfung der Fahreignung dbei.
Mach Dir den Zeitraum mal klar, wie lange jetzt das Damoklesschwert MPU über Dir schweben wird!

Also es wäre sicher sinnvoll, wenn Du Dich mit Deinem jetzigen Konsumverhalten mal kritisch auseinander setzt. Warum trinkst Du so große Mengen, warum suchst Du den Rausch, wofür brauchst Du ihn?

Hilfreich sind dabei sicher auch die Threads hier im MPU-Board, in denen Du sehen kannst, wie andere Betroffene diesbezüglich nachgedacht haben.

Gruß von COYOTA thread.gif


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haschee
Beitrag 21.03.2009, 13:39
Beitrag #42


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Ich schließe mich Coyota vollkommen an, und vor allem ist mir noch etwas aufgefallen:

Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 11:49) *
Also könnte ich glück haben und muss evtl. keine MPU machen ?

Ich mein hab scheiße gebaut keine frage. Aber war das erste und letzte mal.


Zitat (Marcel25 @ 18.03.2009, 12:50) *
Also zuhause hatte ich Jägermeister Redbull getrunken. In der Disco 3-4 Bier 0,33.
Zwischen Pusten und Blutabnahme lagen 30min schätze ich mal

Zitat (Marcel25 @ 20.03.2009, 09:28) *
Achso sorry.
Waren schon mehrere. Wieviele kann ich aber nich sagen.


Wenn in der Disco 3-4 x 0,33 Bier reichen um dich incl. dem Jägermeister den du schon vorher zuhause getrunken hast über 1,50 Promille zu bringen war es nicht (einmal in dieser Nacht) das erste Mal, daß du zumindest im Ordnungswidrigkeitenbereich gefahren bist.
(Sofern du zur Disco hingefahren bist, ich geh mal davon aus, wenn dein Auto auf dem Parkplatz stand)


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Marcel25
Beitrag 22.03.2009, 12:23
Beitrag #43


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Ich sag mal so. Hab echtt kein problem mit Alkohol. Klar trink ich ma gerne einen, aber geht auch ohne . Dieses Wochenende war ich auch nich weg . inne Woche trink ich auch nix. Höchstens mal am WE.
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AMenge
Beitrag 22.03.2009, 12:33
Beitrag #44


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Aber sicher hast du ein Problem mit Alkohol, sonst wärst du jetzt nicht deinen Führerschein los. Löse dich mal von der Vorstellung, dass jemand, der ein Alkoholproblem hat jeden Tag stramm ist. Du hast so viel getrunken, dass du die Kontrolle über dich so weit verloren hast, dich noch ans Steuer zu setzen.
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durban
Beitrag 22.03.2009, 13:28
Beitrag #45


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Zu bedenken ist dennoch, dass jede weitere Trunkenheitsfahrt innerhalb der nächsten 10 Jahre (gerechnet ab Datum der Neuerteilung) -unabhängig vom Promillewert- zur MPU führt.

Ohne zu sehr die Moralkeule schwingen zu wollen:
Es gibt durchaus (und gerade) problematische Konsummuster, bei denen nicht täglich, sondern nur am Wochenende getrunken wird. Ich denke, niemand möchte Dir hier eine Alkoholsucht unterstellen. Dennoch solltest Du das Geschehene zum Anlass nehmen, Dein Konsumverhalten selbstkritisch zu hinterfragen.
Dabei solltest Du Dich nicht mit der Pauschalantwort "trink ja wenn nur am Wochenende, hab kein Alkoholproblem" zufriedengeben.

Das ganze heißt ja nicht, dass Du nicht mehr feiern sollst und ich möchte Dir auch nicht ausreden, mal einen über den Durst zu trinken. Aber, wie gesagt, die eigene Einstellung zum Alkohol zu überdenken, das kann nicht schaden.


Alles Gute

Durban

EDIT: Wenn Du natürlich noch Fragen zur Strafe oder zum weiteren Ablauf hast, einfach fragen smile.gif


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Malermeister
Beitrag 22.03.2009, 13:40
Beitrag #46


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Zitat (durban @ 22.03.2009, 13:28) *
Es gibt durchaus (und gerade) problematische Konsummuster, bei denen nicht täglich, sondern nur am Wochenende getrunken wird. Ich denke, niemand möchte Dir hier eine Alkoholsucht unterstellen. Dennoch solltest Du das Geschehene zum Anlass nehmen, Dein Konsumverhalten selbstkritisch zu hinterfragen.

Anknüpfend daran kannst du ja mal schauen, wo du dich selber in der Alkoholikertypologie nach Jellinek einordnen würdest?

Das vertrakte beim Alkohol ist, dass es keine genaue Grenze gibt, bei der man sagen kann: Alkoholiker ja oder nein.
In den Köpfen der meisten Menschen ist der Begriff des Alkoholikers mit dem Bild des Straßenpenners o.ä. verbunden.
Dem ist aber nicht so. Die Gefährlichkeit des Alkoholkonsums setzt wesentlich früher an.
Der Übergang bzw. die Gefahr ist schleichend und wird i.d.R. von den Betroffenen nicht wahrgenommen, da es oft eine sich langsam steigernde Gewohnheit ist.


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Marcel25
Beitrag 07.05.2009, 11:31
Beitrag #47


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So,

Hab gerade Post vonner staatsanwaltschaft bekommen.

Da steht drin;

Geldstrafe von 40 Tagessätzen a 25€

Ihnen wird ihre Faherlaubnis entzogen. Ihr Fühererschein wird eingezogen.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, Ihnen vor ablauf von 11 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Dann kommen die ganzen anschuldigungen.

Und drunter steht:

Durch diese Tat haben sie sich als ungeeignet zum führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.


So nun meine Fragen:

1. 11 Monate, werden die da die 2 Monate die der Füherschein schon weg ist mit gerechnet??? Also nur noch 9 monate???
2. Ist es ratsam danit zum Rechtsanwalt zu gehen????

Von Mpu ist in dem Brief auch keine rede.

Vielen Dank,
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Jens
Beitrag 07.05.2009, 11:51
Beitrag #48


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Zitat (Marcel25 @ 07.05.2009, 12:31) *
11 Monate, werden die da die 2 Monate die der Füherschein schon weg ist mit gerechnet??? Also nur noch 9 monate???
Die elf Monate gelten ab dem Datum des Strafbefehls

Zitat (Marcel25 @ 07.05.2009, 12:31) *
Ist es ratsam danit zum Rechtsanwalt zu gehen?
Was genau erhoffst du dir vom Anwalt?

Die Sperre und die Anzahl der Tagessätze sind meiner Meinung nach völlig im Rahmen.
Falls die Höhe der Tagessätze falsch angesetzt sein sollte (das Gericht geht von 750 EUR Monatseinkommen aus), dann kannst du dagegen isoliert Einspruch einlegen, dafür brauchst du keinen Anwalt.

Zitat (Marcel25 @ 07.05.2009, 12:31) *
Von Mpu ist in dem Brief auch keine rede.
Damit hat das Gericht nichts zu tun. Über die Anordnung einer MPU entscheidet die FSST im Rahmen des Antrags auf Neuerteilung, den du drei Monate vor Ablauf der Sperre stellen kannst.


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toni montana
Beitrag 07.05.2009, 11:59
Beitrag #49


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Zitat (Marcel25 @ 07.05.2009, 12:31) *
1. 11 Monate, werden die da die 2 Monate die der Füherschein schon weg ist mit gerechnet??? Also nur noch 9 monate???
2. Ist es ratsam danit zum Rechtsanwalt zu gehen????

Zu 1.: Nein, die 11 Monate gelten ab Datum Strafbefehl - also ingesamt 13 Monate.
Zu 2.: Denke nicht, dass das was bringt.

Möglich wäre für Dich eventuell eine Sperrfristverkürzung durch ein besonderes Seminar. Muss aber vom Staatsanwalt genehmigt werden, kostet einiges an Geld und bringt ca- 1-2 Monate Verkürzung.


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Schöne Grüße,

Toni
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Marcel25
Beitrag 07.05.2009, 11:59
Beitrag #50


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Hmm erhoffen tue ich mir garnix.
Nur wenn der Anwalt schreibt das von dem Besitz meine Existenz abhängt, es nich vielleicht möglich wäre die Sperre zu drücken.
Bin im Handwerk tätig, und seitdem arbeitslos.

Will meine Tat keinesfalls schönreden oder so, weiß auch das ich selber schuld an der Situation bin, aber soll ich jetzt noch 11 Monate ohne Job bleiben?

Hmmm dachte auch die zwei monate werden angerechnet die der Führerschein weg ist.
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