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> 3 Monate Fahrverbot vom Gericht erhalten, Kürzung möglich?, Beschluss vom Gericht
Smitty
Beitrag 14.03.2009, 22:55
Beitrag #1


Neuling
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Hallo,


ein Kumpel von mir wurde vom Gericht zu 3 Monaten Fahrverbot verurteilt, um was es genau ging weiß ich nicht genau.

Sein Problem ist folgendes:

Sein Arbeitgeber gibt Ihm höchstens 2 Monate frei, er müsste jedoch 3 Monate verbüßen.

Den Beschluss vom Gericht hat er schon bekommen und seinem Arbeitgeber vorgezeigt, das interessiert den jedoch nicht da er sich auf seinen Arbeitsvertrag beruft (Aussendienst).

Er hat mir gesagt dass ich es ins Net stellen soll da er nicht gerade oft am PC ist.



Nun ist seine Frage:

Kann er dem Gericht eine Bescheinigung von seinem Arbeitgeber zusammen mit seinem Arbeitsvertrag schicken mit der Bitte die Sperre auf 2 Monate zu verkürzen, zusammen mit einem Brief der seine Reue und seine Situation schildert? Er wäre bereit 250 € für den Monat weniger zu zahlen. Viel mehr ist finanziell nicht drin meint er da er durch die zwei Monate schon ziemlich "eng" ist.

Kann sowas vom Gericht überhaupt verkürzt werden?

Oder entscheidet die Bußgeldstelle so einen Fall?

Wie schätzt Ihr die Chancen für sowas ein?
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swift
Beitrag 14.03.2009, 22:59
Beitrag #2


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Zitat (Smitty @ 14.03.2009, 22:55) *
Kann sowas vom Gericht überhaupt verkürzt werden?

Da müsste er im Falle eines Strafverfahrens Berufung und im Falle eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens Rechtsbeschwerde einlegen.
Was wurde ihm denn vorgeworfen?
Zitat
Oder entscheidet die Bußgeldstelle so einen Fall?

Nö.
Zitat
Wie schätzt Ihr die Chancen für sowas ein?

Es kam ja bereits zu einem Urteil.
Was wurde ihm vorgeworfen?
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.03.2009, 23:02
Beitrag #3





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Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis kann im Einzelfall möglicherweise eine Verkürzung der Sperrfrist erreicht werden, bei einem Fahrverbot geht das aber nicht. Man kann also nicht einfach einen Brief an das Gericht schreiben und um Verkürzung des Fahrverbots bitten. Man kann aber Rechtsmittel einlegen (Berufung oder Revision), was aber wiederum nicht mehr geht, wenn das Urteil schon rechtskräftig ist. Von wann ist denn das Urteil bzw. der Strafbefehl?

Zitat (Smitty @ 14.03.2009, 22:55) *
Oder entscheidet die Bußgeldstelle so einen Fall?

Nein, die hat mit der Sache nichts mehr zu tun.
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swift
Beitrag 14.03.2009, 23:03
Beitrag #4


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Zitat (Georg_g @ 14.03.2009, 23:02) *
Nein, die hat mit der Sache nichts mehr zu tun.

...falls sie das jemals überhaupt hatte. whistling.gif
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Smitty
Beitrag 14.03.2009, 23:03
Beitrag #5


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Hallo Swift,

danke für die rasche Antwort.

Beschluss ist rechtskräftig meinte er, hätte keine Berufung eingelegt da er dummerweise davon ausging dass er 3 Monate frei bekommen würde.

Um was es genau ging, weiß ich nicht mehr, soweit ich weiß Geschwindigkeit an unübersichtlicher Stelle oder sowas in der Art.

Frage da jedoch mal nach sobald ich den sehe.

Seine Frage war grundsätzlich mal ob es in so einem Fall überhaupt die Möglichkeit einer Verkürzung gibt.

Hatte hier gelesen dass es bei Fällen von der Bußgeldstelle geht (doppeltes Bußgeld), war mir jedoch nicht sicher wie es aussieht bei Verboten die vom Gericht angeordnet wurden.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.03.2009, 23:06
Beitrag #6





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Zitat (Smitty @ 14.03.2009, 23:03) *
Beschluss ist rechtskräftig meinte er, hätte keine Berufung eingelegt ...

Dann wird er sich auf jeden Fall mit dem 3-monatigen FV anfreunden müssen.
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swift
Beitrag 14.03.2009, 23:07
Beitrag #7


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Zitat (Smitty @ 14.03.2009, 23:03) *
Beschluss ist rechtskräftig meinte er

Dann ist das Ding gegessen.
Um das Fahrverbot kommt er jetzt nicht mehr herum.
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Gast_charly68_*
Beitrag 14.03.2009, 23:14
Beitrag #8





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Wenn ihn der Arbeitgeber nur für 2 Monate frei stellt, dann muß er sich halt für den dritten Monat einen Fahrer organisieren.

LG
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Smitty
Beitrag 14.03.2009, 23:16
Beitrag #9


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Danke für eure Antworten,


Fahrverbot wird er antreten müssen bzw. hat es schon seit einem Monat,

seinem Frage war nur ob man vom letzten Monat absehen kann wenn er 250 € Strafe zahlt und seine Situation dem gericht zusammen mit Bescheinigungen und seinem Arbeitsvertrag schildert. 2 Monate kriegt er von seinem Arbeitgeber frei, mehr jedoch nicht. Seinen Job würde er unter Garantie verlieren da der Arbeitgeber Ihm das schon angedroht hat falls er an den Standorten (täglich 200-300km) nicht sein sollte.

Zitat (charly68 @ 14.03.2009, 23:14) *
Wenn ihn der Arbeitgeber nur für 2 Monate frei stellt, dann muß er sich halt für den dritten Monat einen Fahrer organisieren.

LG

Habe ich Ihm auch schon geraten, irgendeinen Bekannten oder so.

Er meint jedoch dass er so eine Möglichkeit nicht habe.
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swift
Beitrag 14.03.2009, 23:21
Beitrag #10


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Zitat (Smitty @ 14.03.2009, 23:16) *
seinem Frage war nur ob man vom letzten Monat absehen kann wenn er 250 € Strafe zahlt und seine Situation dem gericht zusammen mit Bescheinigungen und seinem Arbeitsvertrag schildert.

Nein, geht nicht.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.03.2009, 23:32
Beitrag #11





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Man könnte nach landesrechtlichen Bestimmungen ein Gnadengesuch bei Gericht einreichen. Die Erfolgsaussichten würde ich eher als gering einschätzen ...
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JTH
Beitrag 15.03.2009, 07:11
Beitrag #12


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Der Drops ist gelutscht. Es hat bereits ein Richter über Länge des FV entschieden. Auch einer Rechtsbeschwerde hätte ich keine großartigen Chancen beigemessen.

Warum geht die (wahrscheinlich letzte) Möglichkeit mit dem Fahrer nicht?


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Gast_BAB3_*
Beitrag 15.03.2009, 07:16
Beitrag #13





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Zitat (JTH @ 15.03.2009, 07:11) *
...Warum geht die (wahrscheinlich letzte) Möglichkeit mit dem Fahrer nicht?...

Würdest du jemanden für 250€ einen ganzen Monat rumkutschieren? whistling.gif

Zitat (Smitty @ 14.03.2009, 22:55) *
...Er wäre bereit 250 € für den Monat weniger zu zahlen. Viel mehr ist finanziell nicht drin meint er da er durch die zwei Monate schon ziemlich "eng" ist...
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JTH
Beitrag 15.03.2009, 07:23
Beitrag #14


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Wie sagt unser Verkehrsrichter immer: Einen Fahrer einzustellen ist nicht billig, aber keine unbillige Härte...


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Smitty
Beitrag 15.03.2009, 10:33
Beitrag #15


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Zitat (JTH @ 15.03.2009, 07:23) *
Wie sagt unser Verkehrsrichter immer: Einen Fahrer einzustellen ist nicht billig, aber keine unbillige Härte...

Hallo JTH,


naja gut das müsste man denke ich als Gesamtes sehen.

Ein Manager der >10000 € verdient wird es leichter haben als er. Mit einem Gehalt von, soweit ich weiß 1600 € und monatlichen Fixkosten von 1300 € wird die ganze Sache schon etwas schwieriger.

Er hatte sich Hoffnungen gemacht als ich Ihm sagte dass ich gelesen habe dass es Möglichkeiten der Verkürzung gibt.

War mir jedoch nicht sicher ob das Gericht gesetzlich überhaupt so eine Möglichkeit hat, auch wenn die Chancen gering sind, denn einen Versuch wäre es für Ihn sicherlich wert, wie gesagt wenn es rechtlich überhaupt so eine Möglichkeit gibt.
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Dieselschräubchen
Beitrag 15.03.2009, 10:46
Beitrag #16


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Zitat (Smitty @ 15.03.2009, 10:33) *
Mit einem Gehalt von, soweit ich weiß 1600 €

Wenn er als Außendienstler mit diesem Gehalt crybaby.gif nach Hause geht, dann würde ich mir sowieso Gedanken um einen neuen Job machen.

Ein Fahrer würde sicherlich mehr als 250 Euro kosten. Selbst wenn er 2.500 Euro für den Monat investieren muss, rechnet sich das für ihn. Sofern ihn der Arbeitgeber entlässt, bekommt er eine Sperre von der Arbeitsagentur von 3 Monaten aufgebrummt. Das wäre allein schon 3.000 Euro, die er nicht bekommt zuzüglich die Kosten für seine Krankenversicherung.

Alternativ könnte er natürlich eine andere Arbeit aufnehmen. Aber das scheint ja auch nicht zu gehen.


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Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert
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JTH
Beitrag 15.03.2009, 10:46
Beitrag #17


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Kann es sein, daß Du die Verkürzung der Sperrfrist meinst? Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis gibt es solche Möglichkeiten. Nicht jedoch beim Fahrverbot.


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Smitty
Beitrag 15.03.2009, 11:10
Beitrag #18


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Zitat (JTH @ 15.03.2009, 10:46) *
Kann es sein, daß Du die Verkürzung der Sperrfrist meinst? Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis gibt es solche Möglichkeiten. Nicht jedoch beim Fahrverbot.

Hallo JTH,

meinte eher das Absehen vom Fahrverbot. Nunja, in diesem Falle wäre es nicht das Absehen vom Fahrverbot sondern die Kürzung des Fahrverbots. Es wurde Ihm definitiv nicht entzogen, sondern nur ein FV verhängt.

Ich lese immer wieder etwas von "aussergewöhnlicher Härte", würde die nachweisliche Gefahr seines Arbeitsplatzverlustes keinen solchen Fall darstellen?
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magnum88
Beitrag 15.03.2009, 11:15
Beitrag #19


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Zitat (Smitty @ 15.03.2009, 11:10) *
Ich lese immer wieder etwas von "aussergewöhnlicher Härte", würde die nachweisliche Gefahr seines Arbeitsplatzverlustes keinen solchen Fall darstellen?


Sicherlich.

Aber du, ähm.. dein Bekannter ist da wohl etwas zu spät dran.


btw:
Da würde wohl nicht mal mehr eine Krankmeldung helfen, denn der Chef würde wohl sofort annehmen, dass die "Kreuzschmerzen" nur vorgeschoben sind und sofort die Krankenkasse alarmieren... whistling.gif


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JTH
Beitrag 15.03.2009, 11:16
Beitrag #20


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Das Absehen vom FV ist die Sache des Gerichts. Dieser Zug ist jedoch abgefahren. Die Gründe für die Reduzierung des FV müssen dem Richter vorgetragen werden. Dieser entscheidet dann. Aber wie gesagt ist diese Möglichkeit bereits ausgeschöpft.


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Smitty
Beitrag 15.03.2009, 11:22
Beitrag #21


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Heftig, dachte dass das schon möglich wäre.

Er war sich sicher dass er 3 Monate frei bekommt (hat 2 Monate Urlaub und dazu noch ins Minus geraten und diese nachholen), hat sich da aber getäuscht.

Eine Krankmeldung wird mit Sicherheit nichts bringen denke ich, der Arbeitgeber müsste schon seeeehr naiv sein um das mit sich machen zu lassen.

Gibt es rechtlich gesehen überhaupt die Möglichkeit das Fahrverbotzu verkürzen oder gibt es so etwas nicht?
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JTH
Beitrag 15.03.2009, 11:26
Beitrag #22


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Zitat (Smitty @ 15.03.2009, 11:22) *
Gibt es rechtlich gesehen überhaupt die Möglichkeit das Fahrverbotzu verkürzen oder gibt es so etwas nicht?


Wenn es mal vom RIchter bestätigt ist? Nur den Gnadenweg. Aber dem messe ich nicht einmal ansatzweise Chancen bei.


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Smitty
Beitrag 15.03.2009, 11:29
Beitrag #23


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Zitat (JTH @ 15.03.2009, 11:26) *
Zitat (Smitty @ 15.03.2009, 11:22) *
Gibt es rechtlich gesehen überhaupt die Möglichkeit das Fahrverbotzu verkürzen oder gibt es so etwas nicht?


Wenn es mal vom RIchter bestätigt ist? Nur den Gnadenweg. Aber dem messe ich nicht einmal ansatzweise Chancen bei.

Hallo JTH,

er wird das wohl versuchen müssen denn sein Job geht ansonsten mit Sicherheit flöten meint er, etwas anderes bleibt Ihm nicht übrig.

Wie gestaltet sich dieser "Gnadenweg", an wen muss es gerichtet sein, welche Sachen müssten dort erläutert werden, was sollte das beinhalten?

Bzw. gibt es einen Paragrafen der diesen "Gnadenweg" beschreibt?
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JTH
Beitrag 15.03.2009, 11:31
Beitrag #24


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Vom Gnadenweg habe ich keine gesicherten Erkenntnisse. Nur vom Hörensagen. Da sollte sich ein Schriftgelehrter dazu äußern. wavey.gif


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Gast_klaus62_*
Beitrag 15.03.2009, 12:18
Beitrag #25





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Ich denke mal, bis das Gnadengesuch durch ist, sind die 3 Monate FV auch vorbei.

also, was bringt es dann?
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Ernschtl
Beitrag 15.03.2009, 12:30
Beitrag #26


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Zitat (Smitty @ 15.03.2009, 11:29) *
Wie gestaltet sich dieser "Gnadenweg", an wen muss es gerichtet sein,
Das fängt an mit einem Einspruch zum Fahrverbot bzw. Bussgeldbescheid. Hätte also vor 1 Monat erfolgen müssen.
Mittlerweile ist der Zug definitiv abgefahren. An den 3 Monaten FV wird sich nie nicht nichts mehr ändern. Die sind jetzt Fakt.
Entweder er findet eine Lösung mit seinem Arbeitgeber oder er sucht sich einen neuen Job. That's it.


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Wer bremst hat Angst
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JTH
Beitrag 15.03.2009, 12:32
Beitrag #27


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Ernschtl hat es so hart ausgedrückt, wie es auch ich sehe...


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magnum88
Beitrag 15.03.2009, 12:34
Beitrag #28


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Andere Frage:

Steht im Arbeitsvertrag überhaupt ein Passus, dass er über einen gültigen Führerschein verfügen muss?

Wenn nicht, wird sich der Chef mit einer Kündigung evtl. sehr schwer tun. whistling.gif
Es ist nämlich durchaus möglich, eine Außendiensttätigkeit auch ohne FS auszuüben. Die Fahrten dauern vielleicht ein bissl länger und man ist nicht ganz so flexibel, aber aus früheren Zeiten kenne ich noch so manche "Reisende", die nur mit Bahn und Bus unterwegs waren.


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AMenge
Beitrag 15.03.2009, 12:40
Beitrag #29


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Ich denke, wenn überhaupt, dann wäre da nur auf dem arbeitsrechtlichen Weg etwas zu erreichen. Dazu müsste man aber den Arbeitsvertrag kennen und die dort enthaltenen Klauseln, auf die der Arbeitgeber sich beruft, mal unter die juristische Lupe nehmen.

Ohne all zu sehr mit der Moralkeule zuschlagen zu wollen: 3 Monate Fahrverbote kriegt man nicht für ne Lappalie. Und wer beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, der sollte darauf besonders gut aufpassen.
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Smitty
Beitrag 15.03.2009, 13:14
Beitrag #30


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Dass so etwas dumm ist, ist keine Frage.

Im Endeffekt wird er das nun auch wissen.

Er wollte nur wissen ob es eine Möglichkeit der Verkürzung gibt.

Soweit ich weiß steht in seinem Arbeitsvertrag die Bedingung des Besitzes eines Führerscheins drin.

Allen Danke für eure Antworten, werde es weiterleiten.
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JTH
Beitrag 15.03.2009, 13:36
Beitrag #31


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Nun halte uns sensationslüsterne Meute nicht noch länger hin... Was war der Grund für's FV?


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Smitty
Beitrag 15.03.2009, 13:52
Beitrag #32


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Zitat (JTH @ 15.03.2009, 13:36) *
Nun halte uns sensationslüsterne Meute nicht noch länger hin... Was war der Grund für's FV?

Habe soeben mit Ihm telefoniert.

Verurteilt wurde er deshalb:

Er ist wohl an einer Kreuzung fahrlässig gewesen und hat beim überqueren der Strasse den Verkehr nicht wahrgenommen bzw deren Entfernung als noch ausreichend eingeschätzt. Der von rechts von Ihm kommende Fahrer musste eine starke Bremsung einlegen damit es nicht kracht. Es kam dann zu einer Anzeige und das Unheil nahm seinen Lauf.

So in etwa hat er es mir beschrieben.
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JTH
Beitrag 15.03.2009, 14:02
Beitrag #33


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Dies allein sollte jedoch nicht zu einem FV führen... think.gif


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Smitty
Beitrag 15.03.2009, 14:30
Beitrag #34


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Zitat (JTH @ 15.03.2009, 14:02) *
Dies allein sollte jedoch nicht zu einem FV führen... think.gif

Hallo JTH,

habe Ihn gerade nochmals angerufen und nachgehakt,

folgendermaßen wurde es Ihm erklärt:

Durch sein fahrlässiges bzw. unachtsames Verhalten (sich nicht Vergewissern ob der Verkehr es zulässt rauszufahren) kam es zu einer Gefährdung eines Verkehrsteilnehmers der einen Unfall nur noch durch das starke Bremsen seinerseits verhindern konnte. Vom Paragrafen her anscheindend 315c.
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JTH
Beitrag 15.03.2009, 14:33
Beitrag #35


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Dann ist er mit den drei Monaten FV eigentlich sehr gut bedient. Es hätte auch zu einem Entzug der FE kommen können. Die Sperrfrist würde mindestens sechs, erfahrungsgemäß jedoch eher 10 bis 12 Monate dauern.


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.03.2009, 18:19
Beitrag #36





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Zitat (Ernschtl @ 15.03.2009, 12:30) *
Zitat (Smitty @ 15.03.2009, 11:29) *
Wie gestaltet sich dieser "Gnadenweg", an wen muss es gerichtet sein,
Das fängt an mit einem Einspruch zum Fahrverbot bzw. Bussgeldbescheid. Hätte also vor 1 Monat erfolgen müssen.

Nein, gerade nicht. Der Gnadenweg ist nur möglich, wenn es keinerlei Rechtsmittel mehr gibt, denn anderenfalls wird auf diese Rechtsmittel verwiesen.
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Smitty
Beitrag 15.03.2009, 18:54
Beitrag #37


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Zitat (Georg_g @ 15.03.2009, 18:19) *
Zitat (Ernschtl @ 15.03.2009, 12:30) *
Zitat (Smitty @ 15.03.2009, 11:29) *
Wie gestaltet sich dieser "Gnadenweg", an wen muss es gerichtet sein,
Das fängt an mit einem Einspruch zum Fahrverbot bzw. Bussgeldbescheid. Hätte also vor 1 Monat erfolgen müssen.

Nein, gerade nicht. Der Gnadenweg ist nur möglich, wenn es keinerlei Rechtsmittel mehr gibt, denn anderenfalls wird auf diese Rechtsmittel verwiesen.

Hallo Georg,

habe mich etwas im Internet informiert, die Reue, dass der Fehler unbeabsichtigt und durch eine falsche Einschätzung geschehen ist und die existenzbedrohende Tatsache muss dem Gericht wohl vorgelegt und auch bewiesen (Bescheinigung und Arbeitsvertrag) werden soweit ich das verstanden habe. Liege ich da richtig? Auf was könnte man sich noch berufen, einer eine Idee?


Das seine Chancen so oder so sehr gring stehen habe ich Ihm schon gesagt, er hat mir jedoch gesagt dass er keine andere Möglichkeit hat und es versuchen muss.
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JTH
Beitrag 15.03.2009, 18:57
Beitrag #38


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Wie gesagt, ist er im Strafverfahren mit drei Monaten FV schon gut bedient...


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Beitrag 15.03.2009, 19:04
Beitrag #39





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Ich würde keine allzugroßen Hoffnungen in den Gnadenweg setzen. Du kannst ja mal mitteilen, aus welchem Bundesland du kommst, dann kann ich dir die entsprechende Landes-Gnadenordnung heraussuchen.
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Smitty
Beitrag 15.03.2009, 20:13
Beitrag #40


Neuling
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Zitat (Georg_g @ 15.03.2009, 19:04) *
Ich würde keine allzugroßen Hoffnungen in den Gnadenweg setzen. Du kannst ja mal mitteilen, aus welchem Bundesland du kommst, dann kann ich dir die entsprechende Landes-Gnadenordnung heraussuchen.

Hallo Georg,

sowohl ich als auch der "Gnadensuchende" sind aus BaWü.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 15.03.2009, 20:26
Beitrag #41





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Dann kann sich dein Kumpel hier die baden-württembergische Gnadenordnung durchlesen.

Wie schon geschrieben, halte ich die Erfolgsaussichten für gering.
§ 3 GnO: "Gnadenerweise haben Ausnahmecharakter. Sie dienen insbesondere dazu, Unbilligkeiten auszugleichen, die darauf beruhen, dass das Gericht bei Festsetzung der Rechtsfolgen wesentliche Umstände nicht berücksichtigen konnte, weil diese im Zeitpunkt der Entscheidung nicht bekannt waren oder erst danach eingetreten sind."
Schon diese Formulierung lässt eine Anwendung des Gnadenrechts in diesem Fall eher nicht zu.
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Gast_charly68_*
Beitrag 15.03.2009, 20:44
Beitrag #42





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Mal ne andere Frage:

Wegen was hat er überhaupt das Fahrverbot bekommen?

Üblicherwiese werden Fahrverbote von den Bußgeldstelle verhängt und nicht vom Gericht.

Ein Gericht verhängt nur ein Fahrverbot, wenn gegen ein Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde.

LG
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Smitty
Beitrag 15.03.2009, 20:46
Beitrag #43


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Hier ist ein Punkt der vielleicht wirken könnte:

8.
Sperrfristen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis um höchstens ein Sechstel, jedoch nicht mehr als sechs Monate, abzukürzen sowie Fahrverbote, auf die durch gerichtliche Entscheidung erkannt worden ist, um höchstens einen Monat abzukürzen oder zu unterbrechen.



Danke Georg für den Link.
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Q-Treiberin
Beitrag 15.03.2009, 21:39
Beitrag #44


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Zitat (charly68 @ 15.03.2009, 20:44) *
Mal ne andere Frage:
Wegen was hat er überhaupt das Fahrverbot bekommen?

@charly68, einfach nur lesen:
Zitat
habe Ihn gerade nochmals angerufen und nachgehakt,

folgendermaßen wurde es Ihm erklärt:

Durch sein fahrlässiges bzw. unachtsames Verhalten (sich nicht Vergewissern ob der Verkehr es zulässt rauszufahren) kam es zu einer Gefährdung eines Verkehrsteilnehmers der einen Unfall nur noch durch das starke Bremsen seinerseits verhindern konnte. Vom Paragrafen her anscheindend 315c.
dry.gif


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swift
Beitrag 15.03.2009, 22:33
Beitrag #45


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Zitat (charly68 @ 15.03.2009, 20:44) *
Üblicherwiese werden Fahrverbote von den Bußgeldstelle verhängt und nicht vom Gericht.

Schmarrn, schon mal was von einem Fahrverbot als Nebenstrafe gehört?
Zitat
Ein Gericht verhängt nur ein Fahrverbot, wenn gegen ein Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde.

Auch absolut falsch. wavey.gif
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JTH
Beitrag 16.03.2009, 06:06
Beitrag #46


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Zitat (charly68 @ 15.03.2009, 20:44) *
Üblicherwiese werden Fahrverbote von den Bußgeldstelle verhängt und nicht vom Gericht.

Ein Gericht verhängt nur ein Fahrverbot, wenn gegen ein Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde.


Charly dies ist falsch. Fahrverbote sind sowohl im Bußgeld- als auch im Strafverfahren möglich.


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magnum88
Beitrag 17.03.2009, 14:07
Beitrag #47


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Zitat (charly68 @ 15.03.2009, 20:44) *
Üblicherwiese werden Fahrverbote von den Bußgeldstelle verhängt und nicht vom Gericht.



Stimmt sogar. rolleyes.gif
Die weitaus überwiegende Zahl der Fahrverbote wird nun mal von den Bußgeldbehörden verhängt...


Zitat
Ein Gericht verhängt nur ein Fahrverbot, wenn gegen ein Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde.


Das ist wieder mal ein echter charly...


Langsam glaube ich, der macht das extra... think.gif


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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