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> Fzg.-Zulassung nach Halterwechsel ohne Zulassungsbescheinigung Teil II, Ist es so schwierig sein eigenes Auto anzumelden?!
2furios
Beitrag 10.03.2009, 08:32
Beitrag #1


Neuling


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Hallo!

Ich bin neu hier, aber gleich mal ne Frage!
Ich habe ein Auto in München gekauft!
Der ehemalige Halter meldete das Fahrzeug ab, sendete mir aber nur den Kfz-Brief (Teil I).

Zur Anmeldung in unserem Landkreis ist aber jetzt auch Zulassungsbescheinigung Teil II + Abmeldebescheinigung nötig!!

Schlecht ist nur das anscheinend das Landratsamt in München keine Abmeldebescheinigungen mehr ausstellt, da die dies elektronisch regeln!

Kann ich jetzt in Deutschland mein eigenes Auto nicht anmelden????
Kann man das irgendwie umgehen?

Würde mir eine Kopie des Teils II reichen?

Gruss an alle!
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magnum88
Beitrag 10.03.2009, 09:50
Beitrag #2


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Zitat
sendete mir aber nur den Kfz-Brief


Handelt es sich jetzt um den Kfz-Brief nach altem Muster oder um eine Zulassungsbescheinigung.

Teil 1 kann es schon mal nicht sein, da Teil 1 bei einer Abmeldung nicht mehr herausgegeben wird.

Teil 2 entspricht dem alten Kfz-Brief.

Ich vermute mal, dass du überhaupt noch nicht versucht hast, das Kfz wieder anzumelden... think.gif


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2furios
Beitrag 10.03.2009, 10:35
Beitrag #3


Neuling


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Hallo,

dann mal die ganze Story!
Ich hab den KFZ-Brief erhalten, mit HU/AU-Bescheinigungen. Auf dem KFZ-Brief ist auch der Stempel mit dem Abmeldedatum.

Daraufhin war ich an der Zulassungsstelle, um das Auto anzumelden!
Das Landratsamt verlangt nun bei den Anmeldung den KZF-Brief.
Zusätzlich muss man laut Landratsamt den KFZ-Schein ODER eine Abmeldebescheinigung vorlegen.
Blöd nur das der Verkäufer den Schein noch hat und das Landratsamt in München keine Abmeldebescheinigungen mehr ausstellt,
da diese bei denen auf digitalem Wege gespeichert werden.

Ist es zuviel verlangt, wenn ein Beamter des Landratsamtes in München anruft und eine Bestätigung verlangt oder worum geht es bei der Problematik überhaupt?

Gruss

Sorry wg. der Verwechslung von Teil I/Teil II!

Das Auto hat noch einen KFZ-BRIEF
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Kai R.
Beitrag 10.03.2009, 10:51
Beitrag #4


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Zitat (magnum88 @ 10.03.2009, 09:50) *
Teil 1 kann es schon mal nicht sein, da Teil 1 bei einer Abmeldung nicht mehr herausgegeben wird.

das ist falsch. Seit es die neuen Papiere gibt, wird der alte Schein (Teil 1) entwertet immer mitgegeben. Nur darin stehen die ganzen technischen Details. Ohne Teil 1 gibt es keine Wiederzulassung (oder mit Abmeldebescheinigung, diese müsste dann aber schon aus der Zeit vor den neuen Papieren stammen).

Was der TE tun kann:

- den Schein vom Verkäufer besorgen
- eine eidesstattliche Versicherung vom Verkäufer besorgen, dass er den Schein verloren hat
- falls er im Besitz des Scheins gewesen sein sollte und diesen selbst verloren hat, selber an Eides statt den Verlust des Scheins erklären.

Ganz so unproblematisch ist das leider nicht.

Viele Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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2furios
Beitrag 10.03.2009, 11:07
Beitrag #5


Neuling


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Danke Kai!

Also ist man anscheinend total verloren, falls der Fall eintreten sollte, dass man den Kontakt zum Verkäufer verliert, der den Schein nochin Besitz hat!

Klasse gemacht vom deutschen Staat:

Das Auto gehört mir, aber ich darf es nicht anmelden, weil jemand anders den Schein hat!

Grüsse
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magnum88
Beitrag 10.03.2009, 11:31
Beitrag #6


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Zitat (Kai R. @ 10.03.2009, 10:51) *
Zitat (magnum88 @ 10.03.2009, 09:50) *
Teil 1 kann es schon mal nicht sein, da Teil 1 bei einer Abmeldung nicht mehr herausgegeben wird.

das ist falsch. Seit es die neuen Papiere gibt, wird der alte Schein (Teil 1) entwertet immer mitgegeben. Nur darin stehen die ganzen technischen Details. Ohne Teil 1 gibt es keine Wiederzulassung (oder mit Abmeldebescheinigung, diese müsste dann aber schon aus der Zeit vor den neuen Papieren stammen).



Stimmt.
Da war ich bei meiner Antwort noch auf dem (alten) falschen Dampfer (wg. Fahrzeugbrief)und möglicherweise noch nicht so richtig bei der Sache... blushing.gif Der Fahrzeugschein wurde/wird eingezogen.

Zitat (2furios @ 10.03.2009, 11:07) *
Danke Kai!

Also ist man anscheinend total verloren, falls der Fall eintreten sollte, dass man den Kontakt zum Verkäufer verliert, der den Schein nochin Besitz hat!

Klasse gemacht vom deutschen Staat:

Das Auto gehört mir, aber ich darf es nicht anmelden, weil jemand anders den Schein hat!

Grüsse


@TE
wer laufend noch falsche, bzw. unkorrekte Bezeichnungen verwendet, braucht sich allerdings auch nicht zu wundern, wenn er unrichtige Antworten erhält.... rolleyes.gif


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Kai R.
Beitrag 10.03.2009, 12:46
Beitrag #7


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Zitat (magnum88 @ 10.03.2009, 11:31) *
Der Fahrzeugschein wurde/wird eingezogen.

wird er nicht. Er wird entstempelt oder eine Ecke abgeschnitten und dann mit dem Brief wieder ausgehändigt.

Man braucht zur Wiederzulassung zwingend beides. Allerdings ist es leichter, einen verloren gegangenen Schein (Teil 1) wieder zu beschaffen als einen Brief (Teil 2), da dieser aufgeboten werden müsste.

Zitat (2furios @ 10.03.2009, 11:07) *
Das Auto gehört mir, aber ich darf es nicht anmelden, weil jemand anders den Schein hat!

so ist es.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Taizee
Beitrag 10.03.2009, 12:53
Beitrag #8


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Keine Ahnung wo jetzt das Problem ist. Wenn der entwertete Fz-schein/ZB1 nicht mehr vorhanden ist muss man sich an den Vorbesitzer wenden und ihn zur Herrausgabe auffordern. Falls er diesen auch nicht mehr hat so muss er eine Verlusterklärung (ggf. eidesstatlliche Versicherung) ablegen. Hat er dies gemacht so wird die letzte kennzeichenführende Zulassungsstelle auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, mit der man sich dann an die neue Behörde wenden kann und das Fz. zulassen.

Das hat nichts mit Behördenwillkür zu tun sondern ist nun einmal gesetzlich so geregelt.
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magnum88
Beitrag 10.03.2009, 13:00
Beitrag #9


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Zitat (Kai R. @ 10.03.2009, 12:46) *
Zitat (magnum88 @ 10.03.2009, 11:31) *
Der Fahrzeugschein wurde/wird eingezogen.

wird er nicht. Er wird entstempelt oder eine Ecke abgeschnitten und dann mit dem Brief wieder ausgehändigt.


Wie will man einen Fahrzeugschein entstempeln? blink.gif blink.gif Oder meinst du die Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Wenn ich in meinem letzten Beitrag Fahrzeugschein geschrieben und extra fett marktiert habe, dann meine ich auch FahrzeugSCHEIN und nicht Zulassungsbescheinigung Teil 1, denn das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Wenn schon der TE unkorrekte Bezeichnungen verwendet, solltest du ihm nicht auch noch nacheifern.

Zitat
Stilllegung eines Fahrzeugs

Bei der Stilllegung eines Fahrzeugs wurde bisher der Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle eingezogen und die Stilllegung im Fahrzeugbrief vermerkt. Darüber hinaus wurde eine Abmeldebescheinigung erteilt. Bei einer endgültigen Stilllegung wurde der Fahrzeugbrief durch Abschneiden der rechten unteren Ecke unbrauchbar gemacht.

Wird nunmehr ein Fahrzeug mit [b]alten Papieren [/b]stillgelegt, werden zunächst keine neuen Papiere ausgestellt. Es wird lediglich der Fahrzeugschein eingezogen und die Stilllegung im Fahrzeugbrief vermerkt.


Quelle

sowie viele, viele weitere Fundstellen im den Weiten des www...


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2furios
Beitrag 10.03.2009, 13:52
Beitrag #10


Neuling


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Also ich glaube meine Mitgliedschaft in diesem Forum wird schnell wieder beendet, da man sich 10 mal überlegen muss welche Begriffe man einsetzt, da sonst der "Wortglauberei" mehr aufmerksamkeit geschenkt wird als dem Thema selbst.
Zusätzlich wird man dann nur passiv dumm angemacht!

Und überhaupt gibt es bei Neu-/Ummeldung keinen Fahrzeugschein und Brief mehr, um diese Hetzjagd damit mal zu beenden!
Und mit den alten Papieren sind auch deren Bestimmungen gestorben und somit irrelevant!!!!
Im Recht: Kai R. und Taizee!

Hab bei 3 Landratsämtern angerufen und mir das bestätigen lassen!!

Grüsse und Tschüss
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haschee
Beitrag 10.03.2009, 15:15
Beitrag #11


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Meld dich nicht ab. Die sind alle lieb. wavey.gif
Das ist eben manchmal etwas schwierig mit den Bezeichnungen, vor allem wenn viele die alten Bezeichnungen weiterverwenden. Oder Tempo für alle Papiertaschentücher, oder Tesa oder TÜV anstatt HU...
Da muß man manchmal kleinlich sein.

Zitat (magnum88 @ 10.03.2009, 13:00) *
Wie will man einen Fahrzeugschein entstempeln? blink.gif blink.gif


ich lad heute abend mal 2 Fotos hoch wie so etwas geht. wavey.gif
Ich kenn aus der täglichen Praxis mindestens 4 Zulassungsstellen die den SCHEIN entstempeln und mitgeben. whistling.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Gast_charly68_*
Beitrag 10.03.2009, 15:25
Beitrag #12





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Zitat (haschee @ 10.03.2009, 15:15) *
Das ist eben manchmal etwas schwierig mit den Bezeichnungen, vor allem wenn viele die alten Bezeichnungen weiterverwenden.


Was soll die Rumhackerei auf "alte Bezeichnung" und "neue Bezeichnung".

Beide Bezeichnungen stehen auf den neuen Zulassungspapieren. Wenn auch die alte Bezeichnung kleiner geschrieben wurde und in Klammern steht.

Und man wird auch noch in einigen Jahren (schätzungsweise die nächsten 20 JAhre) umgangssprachlich von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief reden bzw. schreiben.

LG
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arnolt
Beitrag 10.03.2009, 15:32
Beitrag #13


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Im Supermarkt bestell ich mein Hackfleisch auch noch in Pfund yes.gif , obwohl es seit ein paar Tagen think.gif in Deutschland nur noch kg gibt. Die Menschen hinter dem Tresen verstehen mich trotzdem.


--------------------
Alles wird gut.

[A][B][C][D][E][F] und [A][BE][CE][MLT]
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magnum88
Beitrag 10.03.2009, 15:41
Beitrag #14


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Zitat
bestell ich mein Hackfleisch auch noch in Pfund yes.gif


ich auch... laugh2.gif

allerdings mündlich und von Angesicht zu Angesicht rolleyes.gif
im Gegensatz zu hier...


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Rook
Beitrag 10.03.2009, 19:48
Beitrag #15


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Frag mal noch alternativ die "aufnehmende" Zulassungsstelle, ob die sich damit zufrieden geben würden, wenn ihr die "abgebende" Zulassungsstelle bestätigen würde, daß von deren Seite keine Bedenken gegen eine Zulassung ohne den Schein bestehen.

Grüße,
Rook


--------------------
Viele Grüße,
Rook
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haschee
Beitrag 10.03.2009, 19:54
Beitrag #16


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Wie angekündigt, Fahrtzeugschein entstempelt von 2 Zulassungstellen in zwei verschiedenen Bundesländern.

http://img9.myimg.de/soso1da2c1.jpg
http://img9.myimg.de/soso2f3879.jpg
nett auch die 2. Zulassungsstelle. Wird das alte Kennzeichen gleich wiederverwendet gibts eine Erinnerung für den nächsten Besitzer, daß ein neues Kennzeichen fällig wird.


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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Quelle: Widerstand und Ergebung
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Taizee
Beitrag 10.03.2009, 21:20
Beitrag #17


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entwertet aber nicht entstempelt!Denn dann müsste das DienstSiegel runtergekratzt worden sein! Ohne Gewähr auf Duden-Richtigkeit!

Interessant finde ich allerdings den Eintrag der AU-Untersuchung. Darauf berufen sich viele Bürger, obwohl den zuständigen Personen der AU/HU Nachweiß vorgelegt werden muss.
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haschee
Beitrag 11.03.2009, 18:31
Beitrag #18


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hm, mal wieder ne Definitions bzw. Verständnisfrage. rolleyes.gif

Aber immerhin wird entgegen "vielen Quellen im Internet" der Fahrzeugschein mitgegeben.


AU:
Von dieser Zulassungsstelle wird das akzeptiert - aber natürlich nur bei Fahrzeugen die sie selbst stillgelegt haben. Vorteil ist eben bei einer gezwungenen Umkennzeichnung (Vorbesitzer verwendet die Kennzeichen weiter) wird die AU ohne Vorlage von Bescheinigung oder Nummernschilder akzeptiert. wavey.gif



Insgesamt macht eben jede Zulassungsstelle "was sie will".
Hatten wir ja schon oft. Sei es was genau an Unterlagen für Zulassungen verlangt wird, generelle Vorführpflicht, Reservierung von Kennzeichen unterschiedlich für Privatpersonen und Autohäuser, bei Abmeldung automatische Reservierung der Kennzeichen für eine gewisse Zeit - oder Nachfrage - oder nur auf Antrag.


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