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> wegen 1 km/h Führerscheinentzug?
mike47
Beitrag 04.03.2009, 11:08
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich bin gestern außerhalb der Ortschaft geblitzt worden. Diese Strecke ist eigentlich immer mit 100 km/h zu fahren. Aufgrund von Schildern waren nur 50 km/h erlaubt. Die Polizei hat mich mit 94 km/h gemessen. Natürlich bin ich zu schnellgewesen, keine Frage, obwohl ich einfach nur das Schild übersehen habe. Nach Abzug der 3 km/h Toleranz bleiben 41 km/h zu schnell. Bei 40 km/h bekomme ich keine Fahrverbot. Es ist das erste mal, daß ich überhaupt geblitzt wurde. Gibt es da noch andere Toleranzen, die berücksichtigt werden. Oder gibt es ander Möglichkeiten? Wegen 1 km/h finde ich es recht happig. Wäre für Vorschläge dankbar.
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Smitty
Beitrag 04.03.2009, 11:10
Beitrag #2


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Keine Chance soweit ich weiß.

Hatte vor Jahren mal einen ähnlichen Fall in dem es auch nur um 1 km/h ging, habe es dann auch versucht, mir wurde jedoch gesagt dass gerade deshalb die Toleranz schon abgezogen wird.
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Kai R.
Beitrag 04.03.2009, 11:14
Beitrag #3


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Zitat (mike47 @ 04.03.2009, 11:08) *
ich bin gestern außerhalb der Ortschaft geblitzt worden. Diese Strecke ist eigentlich immer mit 100 km/h zu fahren. Aufgrund von Schildern waren nur 50 km/h erlaubt. Die Polizei hat mich mit 94 km/h gemessen. Natürlich bin ich zu schnellgewesen, keine Frage, obwohl ich einfach nur das Schild übersehen habe. Nach Abzug der 3 km/h Toleranz bleiben 41 km/h zu schnell. Bei 40 km/h bekomme ich keine Fahrverbot. Es ist das erste mal, daß ich überhaupt geblitzt wurde. Gibt es da noch andere Toleranzen, die berücksichtigt werden. Oder gibt es ander Möglichkeiten? Wegen 1 km/h finde ich es recht happig. Wäre für Vorschläge dankbar.

Hallo,

Denkfehler - nicht wegen einem km, wegen 41 km. Irgendwo muss halt die Grenze sein.

Wenn Du damit gemessen und angehalten wurdest, ist auch die Tachoabweichung schon enthalten. Weitere Abzüge gibt es nicht. Die Fahrereigenschaft steht auch fest. Damit wirst Du an dem Fahrverbot kaum vorbeikommen. Es gibt auch nur wenige Möglichkeiten, davon abzusehen: FAQ: Absehen vom Fahrverbot. Du hast aber vier Monate Zeit, es anzutreten.

Viele Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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mike47
Beitrag 04.03.2009, 11:20
Beitrag #4


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Danke für die Antwort. Klar war 41 kmh zu schnell. Keine Frage. Aber wie ist es mit der Tachoabweichung? Wird die automatisch im Gerät abgezogen oder hinterher? Ich habe mir das Meßergebnis zeigen lassen und da stand in der Anzeige 94 km/h.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 04.03.2009, 21:12
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Hannes
Beitrag 04.03.2009, 11:24
Beitrag #5


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Die Tachoabweichung ist doch nicht wichtig, denn das Gerät misst ja nicht deine Tachoanzeige, sondern ermittelt die Geschwindigkeit anders. Laser oder ähnlich. Dafür werden die 3 km/h abgezogen. 94 - 3 = 91 km/h vorwerfbar.

Außerdem haben Tachos i.d.R. eine Voreilung, so dass du laut deinem Tacho sogar noch schneller gewesen sein dürftest - damit kommst du also wohl nicht weiter.
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Dieselschräubchen
Beitrag 04.03.2009, 11:25
Beitrag #6


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Du meinst wahrscheinlich die Toleranz wink.gif

Im Gerät wird die gemessene Geschwindigkeit angezeigt. Davon wird abgezogen.

In deinem Fall hakte ich es für durchaus möglich, dass vom Fahrverbot abgesehen werden kann.


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Hannes
Beitrag 04.03.2009, 11:29
Beitrag #7


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Zitat (Dieselschräubchen @ 04.03.2009, 11:25) *
In deinem Fall hakte ich es für durchaus möglich, dass vom Fahrverbot abgesehen werden kann.

Ach was. Und warum?
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mike47
Beitrag 04.03.2009, 11:35
Beitrag #8


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Zitat (Dieselschräubchen @ 04.03.2009, 11:25) *
In deinem Fall hakte ich es für durchaus möglich, dass vom Fahrverbot abgesehen werden kann.

Das wäre natürlich klasse. Ich hoffe ja auch, daß ich da noch drum rum komme. Haben die SB da irgendwelche Möglichkeiten?
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Dieselschräubchen
Beitrag 04.03.2009, 11:39
Beitrag #9


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Der TE hat die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht bemerkt und war aufgrund seines Augenblickversagens in der Annahme, dass dort Tempo 100 gilt. Er ist zudem ein unbeschriebenes Blatt. Damit sind ein paar Grundvoraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot erfüllt.


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Hannes
Beitrag 04.03.2009, 11:45
Beitrag #10


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Okay, das Augenblicksversagen könnte was geben, wenn die 50 km/h neu oder nur vorübergehend angeordnet sind. Hängt dann vielleicht auch von der Beschilderung ab und ob das Zeichen wiederholt wurde.
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Smitty
Beitrag 04.03.2009, 12:07
Beitrag #11


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Wird jedoch sehr darauf ankommen ob derjenige glaubhaft darstellen kann dass er die Ortschaft nicht kennt bzw. die Strecke von ihm nur selten benutzt wird. Ansonsten sieht es grau aus.
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mike47
Beitrag 04.03.2009, 12:18
Beitrag #12


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Ich denke, ich werde einen Anhörungsbogen bekommen und da werde ich dieses Problem mal schildern. Da darf man normalerweise immer 100 km/h fahren, aber seit ein paar Wochen ist dort 50. Vielleicht habe ich ja Glück.

Wenn nicht, wie lange wird es dauern, bis er eingezogen wird?
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Smitty
Beitrag 04.03.2009, 12:23
Beitrag #13


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wenn es das erste mal ist dann darfst es bis zu 4 monate rauszögern.

schonmal überlegt dass du eventuell mit doppeltem bußgeld rauskommst?
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mike47
Beitrag 04.03.2009, 12:28
Beitrag #14


Neuling


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Zitat (Smitty @ 04.03.2009, 12:23) *
wenn es das erste mal ist dann darfst es bis zu 4 monate rauszögern.

schonmal überlegt dass du eventuell mit doppeltem bußgeld rauskommst?

Ja habe ich. Es wären dann 160€ + 160€ + Gebühr. Aber für 1 km/h ist das natürlich grenzwertig. Es ist halt ärgerlich. Einen Augenblick zu schnell und schon passiert. Mal schauen, vielleicht bieten die mir das ja auch an.
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TAK
Beitrag 04.03.2009, 12:28
Beitrag #15


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Such dir einen netten Zeitraum aus, wo du das FV antreten möchtest. Wenn das in den nächsten 6-7 Monaten liegt, kriegt man das hin.

Der normale Ablauf wäre jetzt: Du bekommst den Anhörbogen, schickst diesen ausgefüllt zurück, du bekommst 2-3 Wochen danach deinen Bußgeldbescheid, dieser wird 2 Wochen nach Zustellung rechtskräftig. Von dem Tage der Rechtskraft hast du dann 4 Monate Zeit deinen Führerschein abzugeben.

Um diese Frist nach hinten zu verschieben gibt es die Möglichkeit den Anhörbogen etwas verspätet oder gar nicht zurückzuschicken oder eben Einspruch einzulegen und diesen dann rechtzeitig vor Abgabe ans Amtsgericht zurückzunehmen. Beides hat keine zusätzlichen Kosten zur Folge.

Auf Wegfall vom Fahrverbot würde ich nicht spekulieren. Sicher würde die Möglichkeit bestehen, aber bedenke, dass das ohnehin schon hohe Bußgeld dafür dann auch noch verdoppelt oder verdreifacht wird... da wäre ein Monat ohne Führerschein in den Sommerferien für viele die einfachere Möglichkeit, wenn du nicht gerade berufsbedingt auf den FS angewiesen bist (Außendienstmitarbeiter, Taxifahrer, Brummifahrer etc.)

Ruf doch einfach den SB der Bußgeldstelle an, wenn du deinen Bußgeldbescheid erhalten hast und frag ihn wie es aussieht das Fahrverbot nach hinten zu verschieben oder ob er chancen auf Wegfall vom Fahrverbot sieht...
Der Sachbearbeiter lässt lieber ne Akte einen oder zwei Monate liegen als dass er nen Antrag auf Wegfall FV prüft... und wie gesagt, für dich wäre es finanziell nicht ganz so happig, wenn du den FS abgibst


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Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht!
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Smitty
Beitrag 04.03.2009, 12:39
Beitrag #16


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Zitat (mike47 @ 04.03.2009, 12:28) *
Zitat (Smitty @ 04.03.2009, 12:23) *
wenn es das erste mal ist dann darfst es bis zu 4 monate rauszögern.

schonmal überlegt dass du eventuell mit doppeltem bußgeld rauskommst?

Ja habe ich. Es wären dann 160€ + 160€ + Gebühr. Aber für 1 km/h ist das natürlich grenzwertig. Es ist halt ärgerlich. Einen Augenblick zu schnell und schon passiert. Mal schauen, vielleicht bieten die mir das ja auch an.

du bist nicht 1 km/h zu schnell gewesen sondern eben 41km/h und das NACH abzug der toleranz. damit musst du jetzt wohl oder übel leben, egal ob es dir passt oder nicht. wer zu schnell fährt hat auch mit den folgen zu rechnen. und ich glaube nicht dass es dir nicht bewusst war, viele eher glaube ich daran dass es eine strecke ist in der eine kurze stelle auf 50km/h begrenzt ist, das ganze dir jedoch egal war und du es für unnötig empfunden hast zu bremsen.
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Kai R.
Beitrag 04.03.2009, 12:44
Beitrag #17


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Zitat (Smitty @ 04.03.2009, 12:39) *
viele eher glaube ich daran dass es eine strecke ist in der eine kurze stelle auf 50km/h begrenzt ist, das ganze dir jedoch egal war und du es für unnötig empfunden hast zu bremsen.

gibt es auch einen Grund, warum Du das glaubst?

Hinschreiben kann man so etwas ja mal whistling.gif

Grüße

Kai


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Smitty
Beitrag 04.03.2009, 12:49
Beitrag #18


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ist eine vermutung von mir. wenn man weiß dass dort eigentlich "immer" 100 km/h erlaubt sind, weiß dass es erst seit paar wochen geändert hat, DANN aber auch noch zufällig das schild übersehen hat.... naja. ist nur meine vermutung.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 04.03.2009, 21:12
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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Q-Treiberin
Beitrag 04.03.2009, 12:49
Beitrag #19


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Guggstu auch mal hier oder hier, da wird das Thema auch diskutiert.


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Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder
Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet...
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Kai R.
Beitrag 04.03.2009, 12:51
Beitrag #20


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Zitat (Q-Treiberin @ 04.03.2009, 12:49) *
Guggstu auch mal hier oder hier, da wird das Thema auch diskutiert.

nicht wirklich. 41 km/h ist eben nicht 1 km/h.

@Smitty: mit solchen pauschalen Verurteilungen sollte man vorsichtig sein. Es gibt keinen Grund, immer das schlechte vom TE anzunehmen.

Grüße

Kai


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Kai

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Smitty
Beitrag 04.03.2009, 12:57
Beitrag #21


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hallo kai,

wie gesagt, es ist nur meine vermutung, keine verurteilung.

abgesehen davon habe u.a. auch ich dem TE gesagt welche möglichkeiten bestehen. mehr spielraum hat man leider nicht.

ich bin genauso kein fan von blitzern, aber es liegen tatsachen vor bei denen man nur begrenzte möglichkeiten hat.

Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 04.03.2009, 21:13
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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swift
Beitrag 04.03.2009, 14:37
Beitrag #22


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Zitat (Dieselschräubchen @ 04.03.2009, 11:39) *
Der TE hat die Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht bemerkt und war aufgrund seines Augenblickversagens in der Annahme, dass dort Tempo 100 gilt.

Woher willst du das wissen? think.gif

Vielleicht hat er sich einfach fahrlässig nicht an die Beschränkung gehalten.
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Dieselschräubchen
Beitrag 04.03.2009, 18:03
Beitrag #23


Neuling


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Zitat (swift @ 04.03.2009, 14:37) *
Woher willst du das wissen? think.gif

Das hat er in seinem Eröffnungsbeitrag geschrieben wavey.gif


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papemark
Beitrag 04.03.2009, 18:20
Beitrag #24


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Hallole

Erstens:
Es gibt in diesem Fall keinen Führerscheinentzug, sondern nur ein Fahrverbot. Das beträgt gem. Bußgeldkatalog 1 Monat. Wie schon öfters geschreiben hast du als Ersttäter 4 Monate Zeit um dein Fahrverbot anzutreten.

Zweitens:
Das Fahrverbot droht nicht wegen des "einen" km/h sonder vielmehr wegen der 40 anderen. So war es eben "nur 1 km/h" sonder es waren halt 41 km/h zu viel - und das führt als Regelfolge zu einem Fahrverbot.

Drittens:
Das Fahrverbot ist die Regelfolge. D.h. es ist bei Überschreitungen in diesem Rahmen regelmäßig zu verhängen, auf das Fahrverbot kann nur ausnahmsweise verzeichtet werden. Und da sind eben besondere Umstände erforderlich, wie z.B. sog. "persönliche Härtefälle" (also z.B. drohender Jobverlust). Ein Ausnahmegrund ist aber nicht, dass es das erste Mal ist. Denn bei Mehrfachverstößen wird eine strengere Ahndung (erhöhtes Bußgeld und/oder verlängertes Fahrverbot) ermöglicht. Auch kein Ausnahmegrund ist, dass es versehentlich passiert ist. Den der Bußgeldkatalog geht ja extra von Fahrlässigkeit aus.

Viertens:
Die Geschichte mit dem "Augenblicksversagen" ist so einfach nun wieder auch nicht. Offenbar kennst du die Strecke ("ist sonst mit 100 km/h zu fahren") und ein Gewohnheitsrecht gibt es in Geschwindigkeitsfragen nicht. Als Verkehrsteilnehmer hast du nunmal auf die Beschilderung zu achten. Im Übrigen werden in aller Regel derartig einschneidende Beschränkungen (wenn von Dauer) auch in der Presse ect. publik gemacht. Ist es nur eine vorübergehene Beschränkung wg. Baustelle oder ähnlichem kann man vom Verkehrsteilnehmer erst recht eine höhere Aufmerksamkeit verlangen.

Fünftens:
Eine Abweichung vom Fahrverbot geht i.d.R. nicht ohne eine deutliche Erhöhung des Bußgeldes. Du solltest also überlegen, ob ein Fahrverbot (das jetzt bequem in die Urlaubszeit gelegt werden kann) nicht vielleicht das kleinere Übel ist.

Sechstens:
Das so oft erwähnte eine km/h ist keineswegs grenzwertig. Grenzwertig ist, wenn man derart zu schnell fährt, dass einem ein Fahrverbot droht. Deshalb hat man das Instrumentarium ja auch eingeführt.

Fazit:
Selbst schuld!

Grüße

papemark

- immer schön langsam fahren -
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JTH
Beitrag 04.03.2009, 21:20
Beitrag #25


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die 41 sind eine Grenze, welche vom BG-Katalog so vorgesehen ist. Allein auf "dem einen km/h" rumzureiten bringt erfahrungsgemäß vor Gericht nichts. Der Richter wird irgend was in der Art sagen: "irgendwo muß die Grenze sein". Dann wird er Dir nahelegen den Einspruch zurückzuziehen.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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Mr Hyde
Beitrag 05.03.2009, 09:45
Beitrag #26


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WENN der eine Monat Fahrverbot wirklich extrem weh tut, dann kann man das Risiko der Gerichtsverhandlung eingehen, denn ich denke, hier könnten die Voraussetzungen erfüllt sein, auf Augenblicksversagen (Übersehen eines (!!) Schildes) zu erkennen.
- neue Geschwindigkeitsbegrenzung
- gemessene Geschw. legt nahe, dass der Betroffene von vmax = 100 ausgegangen ist

Falls der TE also nur EIN Schild übersehen hat (und nicht gleich 2, 3 Schilder), und auch sonst eine völlig weiße Weste hat in Flensburg, denke ich, stehen die Chancen nicht sooo schlecht, das FV gegen verdoppeltes Bußgeld plus Gerichtskosten einzutauschen. Ob es das wert ist, muss der TE freilich selbst entscheiden... wavey.gif

edit: Vor dem Richter würde ich dann aber alle Aussagen bezüglich "nur 1 km/h" tunlichst unterlassen. Und auch sonst seeeeehr kleine Brötchen backen. wink.gif
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wombat
Beitrag 05.03.2009, 10:28
Beitrag #27


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Für die Zukunft empfiehlt es sich dann (das Gaspedal) kürzer zu treten.

Wenn ich dies hier:
FAQ: 2 x mind. 26 km/h innerhalb eines Jahres
richtig verstehe, dann droht bei einer weiteren Überschreitung ab 26km/h (nach Deiner Schreibweise: -14km/h) innerhalb eines Jahres (maximal wird in den zitierten Urteilen gar von 2 Jahren geredet) ein weiteres Fahrverbot wegen Beharrlichkeit.
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GSX-R
Beitrag 05.03.2009, 12:09
Beitrag #28


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Das verstehst Du richtig. wavey.gif


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Lieber einen Moment lang feige - als ein Leben lang tot
Wer zuletzt lacht, hat es nicht eher begriffen.
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JTH
Beitrag 05.03.2009, 12:41
Beitrag #29


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Zitat (Mr Hyde @ 05.03.2009, 09:45) *
WENN der eine Monat Fahrverbot wirklich extrem weh tut, dann kann man das Risiko der Gerichtsverhandlung eingehen, denn ich denke, hier könnten die Voraussetzungen erfüllt sein, auf Augenblicksversagen (Übersehen eines (!!) Schildes) zu erkennen.
- neue Geschwindigkeitsbegrenzung
- gemessene Geschw. legt nahe, dass der Betroffene von vmax = 100 ausgegangen ist

Falls der TE also nur EIN Schild übersehen hat (und nicht gleich 2, 3 Schilder), und auch sonst eine völlig weiße Weste hat in Flensburg, denke ich, stehen die Chancen nicht sooo schlecht, das FV gegen verdoppeltes Bußgeld plus Gerichtskosten einzutauschen.

Wie ich Dir oben schon geschrieben habe, ist wenig Aussicht auf Erfolg, weil irgendwo ein Grenze sein muß. Diese Ansicht vertreten auch alle mir bekannten Richter. Ohne wirklich stichhaltige Argumente, wird von einem FV voraussichtlich nicht abgesehen werden.

Ein Augenblicksversagen wird meiner Erfahrung nach regelmäßig verneint. Es wird idR von einem ganz normalen fahrlässigen Verstoß ausgegangen.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Mr Hyde
Beitrag 05.03.2009, 13:04
Beitrag #30


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Frage aus reinem Interesse:
Welche Umstände müssen noch dazukommen, um auf Augenblicksversagen zu erkennen? Denn diese Urteile gibt es ja.

edit: siehe zum Beispiel hier:
Zitat
BGH v. 11.09.1997: Die Anordnung eines Fahrverbots gem. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers kommt auch bei einer die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKatV erfüllenden Geschwindigkeitsüberschreitung nicht in Betracht, wenn die Ordnungswidrigkeit darauf beruht, daß der Betr. infolge einfacher Fahrlässigkeit ein die Geschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen übersehen hat, und keine weiteren Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer sich die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdrängen mußte
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AMenge
Beitrag 06.03.2009, 13:09
Beitrag #31


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Zitat (mike47 @ 04.03.2009, 12:18) *
Ich denke, ich werde einen Anhörungsbogen bekommen und da werde ich dieses Problem mal schildern. Da darf man normalerweise immer 100 km/h fahren, aber seit ein paar Wochen ist dort 50.

Und wie oft bist du in den "paar Wochen" sort lang gefahren? Wenn dir auf Grund regelmäßiger Fahrten die neue Begrenzung bekannt war, dann ist es Essib mit dem Augenblicksversagen.

Was ist denn eiegntlich der Grund für Tempo 50? Irgendwelche gut sichtbaren Bauarbeiten oder irgendwas, was nicht sofort auffällt?
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Timo W.
Beitrag 09.03.2009, 03:40
Beitrag #32


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So recht glaub ich auch nciht das es mit Augenblickversagen klappt, die Strafe abzuwenden.Man wird die klar vorhalten das du nicht 5km/h oder 10 km/h sondern über 40 km/h drüber warst.Da gehen die Behörden davon aus,das du bewust so schnell gefahren bist.Zudem könnte man die Theoretisch auch vorhalten,das du das Schild wegen deiner Geschwindigkeit übersehen hast.(Unangepasste Geschwindigkeit...).Ich denke da wirst du um das Fahrverbot nicht drum rum kommen.Leider sehe da kaum Chancen.

T.


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"You've never been to the ocean? Then you better run, before you run out of time...!"
"Ihr habt noch nie das Meer gesehen? Dann wäre es besser, ihr lauft, bevor ihr keine Zeit mehr habt."

...aus dem Film "Knockin´ on Heavens Door"
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Mr Hyde
Beitrag 09.03.2009, 15:48
Beitrag #33


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Zitat (Timo W. @ 09.03.2009, 03:40) *
So recht glaub ich auch nciht das es mit Augenblickversagen klappt, die Strafe abzuwenden.Man wird die klar vorhalten das du nicht 5km/h oder 10 km/h sondern über 40 km/h drüber warst.Da gehen die Behörden davon aus,das du bewust so schnell gefahren bist.

Hm. Auf einer Landstraße, wo normalerweise 100 erlaubt ist, und jetzt ein 50-Schild steht, dass man aber übersieht. Welche der zwei Möglichkeiten sind logischer:
- Weil man gedacht hat, es ist 100, fährt man 100 (gemessen 94).
- Weil man gedacht hat, es ist 100, fährt man 55. think.gif
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tomcraft
Beitrag 09.03.2009, 16:25
Beitrag #34


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Zitat (Timo W. @ 09.03.2009, 03:40) *
Da gehen die Behörden davon aus,das du bewust so schnell gefahren bist.


Ohne weitere Anhaltspunkte wird regelmäßig zunächst "nur" von einer fahrlässigen Tat ausgegangen.
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helmet lampshade
Beitrag 09.03.2009, 18:19
Beitrag #35


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Eine ganz andere Frage: Wenn keine neue Gefahr (Baustelle) etc auf der Strecke hinzugekommen ist, ist es dann überhaupt zulässig die zHG so drastisch zu reduzieren und dann auch noch relativ kurz nach der Änderung zu blitzen?

Immerhin ist der TE so unterwegs gewesen, wie es wenige Wochen vorher noch völlig in Ordnung war
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Mr Hyde
Beitrag 09.03.2009, 22:26
Beitrag #36


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Selbstverständlich. Es gibt IMHO keine Gerichtsurteile, die das beanstanden...
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mike47
Beitrag 24.03.2009, 11:51
Beitrag #37


Neuling


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So ich habe nur meinen Bußgeldbescheid bekommen. Wie erwartet 160,- zzgl. Gebühr, 3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Ich habe mir die ganze Situation noch mal angeschaut. Man fährt auf die Landstraße auf. Ein Stück kann man 100 km/h fahren, dann kommt ein Schild mit 50. Allerdings ein verdrecktes Schild mit verschmutzter Fahrbahn. Nach dem Schild kommt eine lange Gerade von ca. 2 Km. Auf diesem Stück kommt kein erneutes Schild. In der nächsten Kurve, wo man mich blitzte, kommt das nächste Schild. Ist jetzt natürlich die Frage. Wenn man dieses Schild übersieht, hat man keine andee Möglichkeit. Man fährt schneller als 50, weil man annimmt, man darf schneller fahren. Das man so ein Schild nicht übersehen darf, weiß ich auch, aber es ist halt passiert. Vielleicht klappt das mit dem Augenblickversagen.

Was mich allerdings noch stutzig macht ist die Bemerkung: "Messentfernung 421m, Toleranz 4km/h Einzelfahrzeug". Was heißt das genau? Man hat mir nicht 4, sondern 3 km/h abgezogen. Weiß einer, wie das zu bewerten ist?

Noch eine Bemerkung: Die Fahrbahn ist verschmutzt und der Belag nicht mehr top. Fahre ich diese Strecke aber Richtung Autobahn, so fahre ich auf Straßen, die weitaus schlechter und gefährlicher sind, die aber keine Beschränkung haben.
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durban
Beitrag 24.03.2009, 12:35
Beitrag #38


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Hallo, danke für die Rückmeldung wavey.gif

Zitat (mike47 @ 24.03.2009, 11:51) *
Ist jetzt natürlich die Frage. Wenn man dieses Schild übersieht, hat man keine andee Möglichkeit. Man fährt schneller als 50, weil man annimmt, man darf schneller fahren. Das man so ein Schild nicht übersehen darf, weiß ich auch, aber es ist halt passiert. Vielleicht klappt das mit dem Augenblickversagen.


Unter Umständen kannst Du mit dieser Argumentation das Fahrverbot -wenn auch gegen eine höhere Geldbuße- vermeiden.

Zitat (mike47 @ 24.03.2009, 11:51) *
Was mich allerdings noch stutzig macht ist die Bemerkung: "Messentfernung 421m, Toleranz 4km/h Einzelfahrzeug". Was heißt das genau? Man hat mir nicht 4, sondern 3 km/h abgezogen. Weiß einer, wie das zu bewerten ist?


Mit dieser Formulierung kann ich nichts anfangen. Bei den meisten Messverfahren wären 3 km/h der übliche Toleranzabschlag.

Zitat (mike47 @ 24.03.2009, 11:51) *
Noch eine Bemerkung: Die Fahrbahn ist verschmutzt und der Belag nicht mehr top. Fahre ich diese Strecke aber Richtung Autobahn, so fahre ich auf Straßen, die weitaus schlechter und gefährlicher sind, die aber keine Beschränkung haben.


Diese Straßen haben dann auch ohne Verkehrszeichen eine Begrenzung gem. § 3 Abs. 1 StVO. Sie sind in diesem Sinne nicht "unbegrenzt".
Explizit Schilder sollten nur aufgestellt werden, wo die meisten Fahrer, z.B. weil die Verschmutzung/Straßenschäden schlecht erkennbar sind oder harmloser erscheinen als sie sind, die Geschwindigkeit von sich aus nicht entsprechend reduzieren würden.

mfG
Durban smile.gif


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swift
Beitrag 24.03.2009, 14:58
Beitrag #39


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blink.gif

Kann es sein, dass die Messung durch Hinterherfahren stattgefunden hat? think.gif

Dann wären selbst 4 km/h Toleranzabzug noch zu wenig... wavey.gif
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JTH
Beitrag 24.03.2009, 17:41
Beitrag #40


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Es scheint sich um eine Lasermessung zu handeln, daher auch die "Messentfernung" Bei gemessenen Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h werden 3 km/h abgezogen. Wenn nun 4 km/h Toleranzabzug im BGB sthet, so kann sich dies um einen Tippfehler handeln, der aber den BGB nicht rechtswidrig macht. Der Tatvorwurf wird so haltbar sein.


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TAK
Beitrag 25.03.2009, 08:47
Beitrag #41


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die Frage ist jetzt natürlich was hier zutrifft.
Wenn der TS wirklich mit 94km/h gemessen wurde, dann wäre ja bei 4km/h Toleranzabzug letztendlich nur eine Überschreitung von 40km/h womit er um das Regelfahrverbot käme.

Ist alles wohl doch etwas verwirrend.

Vielleicht wäre eine genaue Auskunft aus dem BGB mal ganz hilfreich hier etwas klarheit reinzubringen:

Erlaubte Geschwindigkeit:
Gemessene Geschwindigkeit:
Vorwerfbare Geschwindigkeit:
Messgerät:


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Malermeister
Beitrag 25.03.2009, 08:54
Beitrag #42


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Steht bis auch das Messgerät alles im Eingangsposting
Zitat (mike47 @ 04.03.2009, 11:08) *
.....waren nur 50 km/h erlaubt. Die Polizei hat mich mit 94 km/h gemessen. .......Nach Abzug der 3 km/h Toleranz bleiben 41 km/h zu schnell.
bei einer Messung unter 100 Km/H werden standardmäßig 3 Km/H als Toleranz abgezogen.

Anders ist es beim Nachfahren mit geeichten bzw ungeeichtem Tacho, aber das ist hier nicht relevant


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TAK
Beitrag 25.03.2009, 09:03
Beitrag #43


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Frage ist nur, woher er die Angaben hat. Von einem Anhörbogen oder wurde er vor Ort angehalten, oder Schätzung?


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Malermeister
Beitrag 25.03.2009, 09:11
Beitrag #44


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Da der TE sofort nach dem Vorfall die vorgeworfenen Überschreitung wußte, ist von einer Lasermessung auszugehen.
Da ist anhalten durch die Beamten Standard.
Außerdem liegt inzwischen der BuGeBe vor.
Zitat (mike47 @ 24.03.2009, 11:51) *
So ich habe nur meinen Bußgeldbescheid bekommen. Wie erwartet......

Zitat (JTH @ 24.03.2009, 17:41) *
Es scheint sich um eine Lasermessung zu handeln, daher auch die "Messentfernung" Bei gemessenen Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h werden 3 km/h abgezogen. Wenn nun 4 km/h Toleranzabzug im BGB sthet, so kann sich dies um einen Tippfehler handeln, der aber den BGB nicht rechtswidrig macht. Der Tatvorwurf wird so haltbar sein.
Das einzige, was noch Klärung bedarf, ist die ungewöhnliche Toleranzangabe von 4 Km/H


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JTH
Beitrag 25.03.2009, 09:11
Beitrag #45


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Wie gesagt, ich tippe bei der Angabe "4 km/h Toleranzabzug" auf einen Tippfehler im BGB.


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mike47
Beitrag 25.03.2009, 09:25
Beitrag #46


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Ja ich denke das war eine Lasermessung. Es war halt ein kleines Gerät entgegen der Fahrtrichtung. Ich konnte auf dem Display die Entfernung und die dadurch resultierend Geschwindigkeit sehen. Radar war es glaube ich nicht.

Die 4 km/h stehen auf dem Bußgeldbescheid unter Bemerkungen. "Toleranz: 4 km/h Einzelfahrzeug" Gibt es da ein Gesetz, dass nur 3 km/h abgezogen werden oder ist das einfach mal festgelegt worden? Denn bei 4 km/h Toleranz würde ich kein Fahrverbot haben. Einen Anhörungsbogen habe ich auch nicht bekommen, sondern sofort den Bußgeldbescheid. Und das nach nur ca. 14 Tagen. Wahrscheinlich braucht die Stadt sehr viel Geld.

Wäre es klug den Sachbearbeiter anzurufen und nachzufragen? Eine Stellungnahme kann ich auf alle Fälle noch abgeben. Werde ich dann wahrscheinlich auch machen.
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Malermeister
Beitrag 25.03.2009, 09:29
Beitrag #47


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ein Anhörungsbogen brauchte nicht mehr verschickt zu werden, da du sofort angehalten und dabei gleichzeitig angehört worden bist.


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JTH
Beitrag 25.03.2009, 09:57
Beitrag #48


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Du wurdest vor Ort angehalten und angehört. eine weitere Anhörung ist nicht mehr nötig. Die Eichvorgaben der Laser-Handmessgeräte sehen eine Messgerätetoleranz von 3 km/h (bis 100km/h) bzw 3% (über 100 km/h) vor. Da ist nichts zu rütteln.

Finde Dich damit ab, daß Du wegen eines Verstoßes von 41 km/h über Limit belangt wirst. Die Rechtsfolge ist im BG-Katalog so vorgesehen. Sich an imaginaäte 4 km/h Toleranz festzuklammern ist unnütze Kraftverschwendung.

Ach ja... Verschone uns bitte mit der "Der-Staat-braucht-Geld-Leier". Du hast Dir die Sache selbst zuzuschreiben.


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Ollizist
Beitrag 25.03.2009, 10:21
Beitrag #49


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Zitat (mike47 @ 25.03.2009, 09:25) *
Wahrscheinlich braucht die Stadt sehr viel Geld.
laugh2.gif Ich glaube nicht, dass die Stadt- oder Landeskasse zu ihrer Rettung so dringend auf Deine Zahlung angewiesen ist.
Du wurdest gemessen, angehalten und angehört. Das Messprotokoll und die Anhörung werden dann i.d.R. noch am selben Tag zur OWi-Stelle geschickt - warum sollte der Messbeamte die Unterlagen auch länger aufheben. Dort werden die Daten eingegeben und der BGB wird ausgedruckt und verschickt. Wüsste nicht, weshalb da die Zeitspanne länger sein sollte.

Zitat (mike47 @ 25.03.2009, 09:25) *
Eine Stellungnahme kann ich auf alle Fälle noch abgeben. Werde ich dann wahrscheinlich auch machen.
(Hervorhebung durch mich)
Wieso das? Da ja der BGB schon erlassen ist, müsste Dir die Möglichkeit zur Äußerung schon gegeben worden sein; bei uns ist es der Regelfall, dass das schon bei der Anhaltung passiert. Insofern muss man Dich nicht mehr anhören. Es besteht dann nur die Möglichkeit, Einspruch gegen den BGB einzulegen.

edit: da war @JTH wohl zu schnell für mich...
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durban
Beitrag 25.03.2009, 12:34
Beitrag #50


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Zitat (mike47 @ 25.03.2009, 09:25) *
Wäre es klug den Sachbearbeiter anzurufen und nachzufragen? Eine Stellungnahme kann ich auf alle Fälle noch abgeben. Werde ich dann wahrscheinlich auch machen.


Den SB fragen, was mit dieser Bemerkung gemeint ist, kann nicht schaden, man sollte sich dabei aber weitere Aussagen unterdrücken.
Ein freundliches Telefonat könnte daher Klahrheit verschaffen.


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