Bussgeld KFZ ohne gueltiges Kennzeichen, Bussgeld KFZ ohne gueltiges Kennzeichen |
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Bussgeld KFZ ohne gueltiges Kennzeichen, Bussgeld KFZ ohne gueltiges Kennzeichen |
03.03.2009, 20:33
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.02.2009 Mitglieds-Nr.: 47024 |
ich habe ein folgendes Problem. Mein KFZ wurde aufgrund von fehlendem Versicherungsschutz am 03.12.08 entstempelt. Der fehlende Verischerungsschutz war ein Missverstaendnis mit meiner Versicherung und wurde am ebenfalls 03.12.2008 rueckwirkend erneuert. Am 15.01.2009 wurde mein KFz dann abgeschleppt, da immernoch entstempelt. Ich hatte aufrgund von Verpflichtungen meines Arbeitgebers gegenueber und der Feiertage keine Zeit udn auch keine Lust, da ja Versicherungsschutz wieder vorhanden. Bezahlt habe ich fuer den Spass nun knapp 300 Euro. Nun habe ich am letzten Samstag nochmals einen Bussgeldbescheid in Hoehe von 400 Euro bekommen. Also irgendwann ist ja auch mal gut!!! Vorwurf: Fahrlaessig Paragraph 14 Abs. 2 BerlStrG ohne gueltige Kennzeichen auf oeffentlichem Strassenland trotz Auforderung nicht entfernt zu haben. Sollte ich Einspruch einlegen? Ich denke 400 Euro sind schon ganz schoen happig, oder ? Weis jemand wie hoch die Gerichtskosten waeren falls das Bussgeld nach dem Einspruch bestehen bleibt?? |
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03.03.2009, 22:10
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6603 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Hi
mit Entstempelung hat das Auto kein Zulassung mehr und darf auf öffentlichen Grund nicht abgestellt werden. Die Zulassung ist mit Erteilung des Versicherungsschutzes nicht wieder aufgelebt, du hättest zur Zulassungsstelle gehen müssen. Der BG ist zurecht ergangen -------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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03.03.2009, 22:38
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Eine Ordnungswidrigkeit nach Berliner Landesrecht liegt hier in der Tat vor. Punkte in Flensburg gibt es dafür aber nicht.
Die Frage ist aber, ob die Bußgeldhöhe angemessen ist: wenn man mit einem versicherten, aber nicht zugelassenen Fahrzeug fährt, dann hat das ja bis 31.1.09 "nur" 50€ Geldbuße gekostet, bei Vorsatz wohl bis zu 100€. Insofern stellt sich für mich bei 400€ Geldbuße die Frage der Verhältnismäßigkeit schon. Da solche Verstöße aber in Berlin öfter geahndet werden, gibt es da wahrscheinlich eine gerichtlich gebilligte Behördenpraxis, welche Bußgelder üblicherweise verhängt werden. Vielleicht kann @tomcraft mehr dazu sagen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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03.03.2009, 23:29
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.02.2009 Mitglieds-Nr.: 47024 |
Hallo Uwe,
ja das sehe ich auch so. Wenn man in den Bussgeldkatalog schaut, welcher ja der Bussgeldhoehe auch in diesem Fall zu Grunde gelegt wird, muss man sich schon ueber die Hoehe wundern. Ich habe ja schon knapp 300 Euro geblecht. Was ich auch nicht verstehe ist, dass das KFZ schon nach "relativ" kurzer Zeit abgeschleppt wurde und auch "nur" einen Gelbpunkt hatte. In Berlin stehen ne Menge Autos ueber Monate ohne dass etwas geschieht. Kennt denn jemand die Kosten wenn der Fall vom Amtsgericht nach Aktenlage entschieden wird. Gibt es im Falle eines Einspruches ueberhaupt noch die Moeglichkeit fuer mich, mich noch finanziell zu verbessern. Es ist doch einfach unglaublich, dass man mit solchen Kosten belastet wird, weil meine Versicherung zu daemlich ist und ich zugegebener Massen manchmal etwas faul!! |
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04.03.2009, 00:09
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#5
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21407 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Wenn das Gericht entscheidet, kostet die Entscheidung 40€ Gebühren (statt 20€ für den Bußgeldbescheid) sowie in der Regel zweimal 3,50€ Zustellauslagen.
Wenn der Einspruch auf die Höhe der Geldbuße beschränkt wird, dürfte eine mündliche Verhandlung verzichtbar sein, die ggf. noch Zeugengelder nach sich ziehen könnte, wenn der Sachverhalt noch ermittelt werden muss. D.h. bei einer Reduktion der Geldbuße von 400 auf 300€ würdest Du ca. 76,50€ "Reingewinn" machen. Wie ist es denn im vorliegenden Fall zur Zwangsentstempelung gekommen? Kannst Du dazu noch etwas schreiben? Grundsätzlich musst Du aber selber den ordnungswidrigen Zustand wieder beenden, auch wenn Deine Versicherung die Ursache gesetzt hat. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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04.03.2009, 20:45
Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 22.02.2009 Mitglieds-Nr.: 47024 |
Alles sehr dumm gelaufen.
Ich bin umgezogen und habe mein Kfz bei der Zulassungsstelle umgemeldet sowie einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post veranlasst. Habe aber meine KFZ Versicherung vergessen meine neue Anschrift mitzuteilen. Habe auch monatlich EMail und neue AGB meiner Online Versicherung erhalten. Dann kam ein Schreiben von der Zulassungsstelle, dass meine Versicherung gemeldet hat, dass mein VErsicherungsschutz bald erlischt!! Habe dann auch festgestellt , dass ich nicht gezahlt hatte, da auch nie eine Mahnung erhalten. Verischerung kontaktiert. Die haben mir mitgeteilt, das ich bis zum 03.12 den Betrag ueberweisen muss und dann wieder Rueckwirkend Versicherungsschutz besteht. Habe das Geld auch am 01.12 ueberwiesen und am 3.12 wurde mein KFZ schon entstempelt. |
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05.03.2009, 07:31
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6603 Beigetreten: 12.03.2004 Mitglieds-Nr.: 2251 |
Mit der Entstempelung war die Zulassung erloschen und du hättest (unter Vorlage der Versicherungsbestätigung) das Auto neu zulassen müssen.
-------------------- Alle Angaben ohne MG, Pistole und Gewähr
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