Beim Einparken auto angestoßen, aber kein Schaden |
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Beim Einparken auto angestoßen, aber kein Schaden |
02.03.2009, 15:02
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47170 |
Ich habe folgendes Problem, ich bin beim Rückwärts einparken an einen Wagen dran-gekommen, ich habe es garnicht gemerkt, mein Eheman hatte mich aus dem Fenster beobachtet, nur er hat es gesehen!! Mein Mann ist dann runter gekommen und hat sich den wagen angeschaut, an beiden Autos war nichts zu erkennen, nicht mal ein Kratzer,beule oder sonstiges, beide Autos haben eine Stoßstange aus Plastik,sie sind nicht lackiert.!!!!Keine sichtbaren Schäden zu sehen und ich weiss alte Autos sind richtig robust, den passiert so schnell nichst! Wir haben uns nichts bei gedacht und sind hoch in die Wohnung.weil es war ja nichts. Mein Mann hat es gesehen, ich habe es nicht einmal bemerkt!!! Jetzt habe ich aber ein Schlechtes gewissen, hätte ich lieber doch die Polizei anrufen sollen???? Ich habe Angst ;was ist wenn mein Nachbar jetzt die ganze Situation ausnutzt und seinen 18 Jahre alten Corsa A jetzt irgendwie von meiner Versicherung bezahlen lassen will,könnte er das! Und dann steht Wahrscheinlich noch mein Führerschein in Gefahr, wegen Fahrerflucht, Ehrlichkeit wurde bis jetzt in meinem leben immer bestraft!!! Also was soll ich tuen, am Beiden Autos ist wirklich nichts zu sehen wirklich Garnichts, sogar die Nummernschilder sehen wie neu aus.ich will nur Korrekt bleiben. ich habe auch schon bei der Versicherung nachgefragt, die sagen mir wenn da nichts ist ist da nichts und die sagen mir, wenn ich jetzt so ehrlich bleibe und zum autobesitzer geh und ihm die situation schildere und er die Polizei wegen uneinigkeit dabei holt, ja da wars dan wohl mit dem Führerschein!!! in anderen Foren habe ich gelesen, wo kein schaden, da kein Unfall und somit auch keine Fahrerflucht... stimmt das???? ich bitte um antwort Mit freundlichen Grüßen |
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02.03.2009, 15:10
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Wenn auch bei genauer Hinsicht kein Schaden erkennbar ist, musst du dir keine Gedanken machen.
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02.03.2009, 15:13
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Hallo und Willkommen im Forum.
Die Sache ist nicht so leicht, wie sie sich darstellt. Denn auch wenn Du nichts siehst, kann etwas da sein (bei mir waren es 350 Euro Schaden). Daher würde ich die Sache der Polizei melden. Die Strafe (wenn überhaupt erhoben) rechtfertigt keinesfalls die Umgehung möglicher Konsequenzen. Denn auch hier gilt: Sicher ist sicher. -------------------- |
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02.03.2009, 15:14
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#4
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47170 |
ich habe wirklich ganz genau hingeschaut! bzw. mein Mann
Kann ich also ein Reines Gewissen Haben????? |
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02.03.2009, 15:16
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
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02.03.2009, 15:20
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Und damit könntest Du schon ein Problem bekommen. Mir wäre die Sache zu heiß.
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Gast_BAB3_* |
02.03.2009, 15:23
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#7
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ich habe wirklich ganz genau hingeschaut! bzw. mein Mann Kann ich also ein Reines Gewissen Haben????? Das kann dir hier keiner sagen und die Absulotion bekommst du auch nicht. Du und dein Mann, ihr seid euch sicher das kein Schaden entstanden ist. Was möchtest du denn jetzt hier zu lesen bekommen? Es kann jetzt eh nur wilde Spekulationen geben, was weiter passiert. Es kann sein, dass es niemand mitbekommen hat und die Sache ist erledigt, es kann sein das es zu einer Verurteilung wegen unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle kommt (wenn der Unfall doch bemerkt wurde und Schaden entstanden ist) Also beim nächsten mal solltest du vielleicht doch die Polizei hinzuziehen. Wenn die den vermeintlichen Unfall aufnehmen, bzw. selbst keinen Schaden erkennen und dementsprechend keinen Unfall aufnehmen, bist du auf jeden Fall raus aus der Nummer und bekommst im nachhinein keine kalten Füße... |
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02.03.2009, 15:25
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#8
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47170 |
also ich habe gerade geguckt bei Ebay,
Nigelnagelneue Front stoßstange für einen Corsa A bj 1990, 49.95€ + Versand das wäre wirklich der aller schlimmste Fall, bei der Geschwindigkeit kann ich keinen Achsenbruch verursacht haben, das waren max. 1-2 Km/h. gruß |
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02.03.2009, 15:27
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Ok, angenommen
dann liegt hier dennoch ein Tatumstandsirrtum nach § 16 StGB vor, der Vorsatz ausschließt und damit auch zur Einstellung des Verfahrens führt. So geht das OLG Köln (VRS 63 37) von einem Tatumstandsirrtum aus, wenn der Täter nach Wahrnehmen des Anstoßgeräusches aus dem Auto ausgestiegen ist, um die Anstoßstelle anzusehen. |
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Gast_klaus62_* |
02.03.2009, 15:27
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#10
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ich habe wirklich ganz genau hingeschaut! bzw. mein Mann Kann ich also ein Reines Gewissen Haben????? ich hätte kein reines Gewissen. genauso wie dich dein Mann gesehen hat, kann auch ein anderer Nachbar dich beobachtet haben. wie du schriebst, gehört das andere Fahrzeug ja auch einem Nachbar von dir. wie kommst du denn so aus mit ihm? Ich würde zu ihm gehen (evtl kannst du ihm ja ein kleines Geschenk präsentieren) und mit ihm reden. |
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02.03.2009, 15:28
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#11
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47170 |
Du hast Recht BAB3
Ich wollte nicht das das jetzt so rüber kommt, ist wirklich nichst an den autos, ich will ja auch nicht hören" alles Klar Jaqlien, keiner hat es gesehen du bist raus aus de NUmmer" sonst würde ich doch euch nicht fragen. darauf wäre ich auch selber gekommen Gruß |
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02.03.2009, 15:34
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#12
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
dann liegt hier dennoch ein Tatumstandsirrtum nach § 16 StGB vor, der Vorsatz ausschließt und damit auch zur Einstellung des Verfahrens führt. Freut mich, dass Deine Glaskugel funktioniert ....ist wirklich nichst an den autos, Das dachte der VT, der gegen mein Auto gestoßen ist, sicher auch. Keine Anstoßstelle, kein Kratzer, kein Garnichts. Ich hatte nur, wegen leicher Verschiebung des Spaltmaßes, in der Werkstatt nach einer neuen Halterung gefragt. Diese war schon mal defekt, kostet nur 2,50 Eus. Nach Bühnenbesuch teilte mir die Werkstatt mit, dass hier einer angefahren sein muss. Schaden über 350 Euros. Es ist nicht alles immer so, wie es scheint. Sicher kann man sich da nie sein. -------------------- |
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02.03.2009, 15:42
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Freut mich, dass Deine Glaskugel funktioniert Dafür brauche ich keine Glaskugel. Ich glaube dem TE jetzt einfach mal. Es ist nicht alles immer so, wie es scheint. Sicher kann man sich da nie sein. Das ist natürlich ärgerlich, aber die strafrechtliche Verfolgung setzt eben Vorsatz voraus. Und Vorsatz liegt nur dann vor, wenn man einen Schaden bemerkt und auch erkannt hat. |
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02.03.2009, 15:46
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#14
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 |
Ob diese subjektive Einschätzung auch jedes Gericht so bewertet. Aber Du hast ja doch eine Glaskugel. Ich sehe es eher realistischer (aus Kenntnis der Exekutive). Daher bin ich mit solchen Ratschlägen immer vorsichtig
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Gast_klaus62_* |
02.03.2009, 15:48
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#15
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Den Schaden bemerkt hat ja auch der Mann der TE.
oder zählt der dann nicht? |
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02.03.2009, 15:49
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#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
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Gast_klaus62_* |
02.03.2009, 16:06
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#17
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02.03.2009, 16:07
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Wenn ich aber keinen Schaden feststellen kann, melde ich auch nichts. Bist du Kfz-Sachverständiger, Kfz-Meister, Kfz-Mechaniker oder besitzt du sonstige Fachkenntnisse in der Beurteilung von Unfallschäden an Pkw? Dein Smiley sagt für mich alles... Persönlich würde ich im vorliegenden Falle bei einem 18 Jahre alten Corsa, (Abwrackvoraussetzung doppelt erfüllt) mit unlackiertem Stoßfänger auch davon ausgehen, dass da nichts weiter ist. Aber sicher kann man eben nicht sein. Und das kann im Zweifelsfalle sehr teuer werden. Viel teurer, als die 50 Euro, die ich schon in zwei verschiedenen Fällen jemanden in die Hand gedrückt habe, als meine Tochter beim Ausparken an andere alte Fahrzeuge geraten ist und man auch (fast) nichts gesehen hat. Ein freundliches Gespräch und ein den Besitzer wechselnder Fuffi und alle waren zufrieden... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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02.03.2009, 16:17
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Unter Berücksichtigung aller Umstände werde ich ohne Meldung (an die Polizei) den Unfallort verlassen, wenn für mich dort kein sichtbarer Schaden entstanden ist. Natürlich würde ich noch einmal ganz gründlich nachsehen, aber wenn in meinen Augen kein Unfall vorliegt, liegt auch kein strafbares unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. (s.o.)
Und da muss ich auch kein Kfz-Sachverständiger, Kfz-Meister, Kfz-Mechaniker sein.Zitat Ein freundliches Gespräch Wenn möglich... gerne |
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02.03.2009, 18:13
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#20
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Unter Berücksichtigung aller Umstände werde ich ohne Meldung (an die Polizei) den Unfallort verlassen, wenn für mich dort kein sichtbarer Schaden entstanden ist. Natürlich würde ich noch einmal ganz gründlich nachsehen, aber wenn in meinen Augen kein Unfall vorliegt, liegt auch kein strafbares unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor. (s.o.) Da täuschst du dich aber ganz gewaltig. Nicht "deine Augen" sind entscheidend für die Frage, ob unerlaubtes Entfernen vorliegt, sondern ob nun ein Schaden entstanden ist, oder nicht. OT gelöscht für Sachverhalt nicht relevant -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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02.03.2009, 19:00
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Nicht "deine Augen" sind entscheidend für die Frage, ob unerlaubtes Entfernen vorliegt, sondern ob nun ein Schaden entstanden ist, oder nicht. Dann lies mal, was ich in Beitrag #9 zum Tatumstandsirrtum geschrieben habe. Sobald ein Tatumstandsirrtum vorliegt muss das Strafverfahren eingestellt werden. Ein Tatumstandsirrtum liegt bereits dann vor, wenn man sich sicher ist, keinen Schaden verursacht zu haben und auch keinen Schaden am anderen Fahrzeug erkennen kann. Sollte tatsächlich ein Schaden entstanden sein, wird zunächst ein Ermittlungsverfahren eröffnet. Die StA muss das Verfahren dann aber zwangsläufig einstellen, da ein wichtiges Tatbestandsmerkmal - nämlich der Vorsatz - durch den Tatumstandsirrtum ausgeschlossen wird. PS: Solltest du eine andere Meinung haben, speziell warum hier kein Tatumstandsirrtum nach § 16 StGB vorliegen sollte, wäre es vielleicht hilfreich, wenn du deine Ansicht mit Quellen / Urteilen belegen könntest. Auch ich lerne hier immer wieder gerne dazu. |
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02.03.2009, 19:10
Beitrag
#22
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 02.03.2009 Mitglieds-Nr.: 47170 |
Hallo Nochmal
Also Leute,ich bin mir jetzt sicher, dass am Wagen kein Schaden ist, bin gerade deswegen nochmal runtergelaufen und habe mir die Front des Corsas A an geguckt und definitiv nichts festgestellt(kein Kratzer an der Plastik Stoßstange, nicht mal ein Kratzer am angeschraubten Nummernschild)aber vielleicht ist die Vorderachse ja verschoben oder so (scherz) ich werde aber meinen Nachbarn darauf ansprechen und Ihm sagen was passiert ist, er würde das garnicht merken, wenn ich es ihm nicht gesagt hätte. Aber aus Korrektheit werde ich ihn darauf ansprechen und gucken was passiert. danke nochmal für eure Anstrengungen, ich wollte keinen stress bereiten mfg Jaqlien |
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Gast_BAB3_* |
02.03.2009, 19:50
Beitrag
#23
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...Sollte tatsächlich ein Schaden entstanden sein, wird zunächst ein Ermittlungsverfahren eröffnet.... Stimmt!Zitat Die StA muss das Verfahren dann aber zwangsläufig einstellen, da ein wichtiges Tatbestandsmerkmal - nämlich der Vorsatz - durch den Tatumstandsirrtum ausgeschlossen wird. Und wenn der Staatsanwalt eben doch den Vorsatz erkennt? Nur weil Herr Swift den Staatsanwalt mit seinen treuen Augen anguggt und sagt: "Hab nix gemerkt", heisst das noch lange nicht, dass er das Verfahren einstellt und dann doch die Hauptverhandlung beantragt. Und dann? Noch mehr Stress, noch mehr sinnlos Zeit und vor allen Dingen Geld verplempert. Und warum? Weil du das schöne Wort "Tatbestandsirrtum" kennst und glaubst, das wäre das Zauberwort schlechthin... Naja, du bist sicher alt genug um das für dich zu entscheiden. Ich will dir auch sicher nicht reinreden. Aber lass doch bitte andere, eher unbedarfte Zeitgenossen aus dem Spiel in dem du ihnen suggerierst, sie kämen einfach so davon, wenn sie nur laut genug "Tatbestandsirrtum" rufen. Ich finde das irgenwie nicht fair einem Ratsuchenden gegenüber.Was hat man denn zu verlieren, wenn man die Polzei ruft? Im schlimmsten Fall wartet man ein paar Minuten und muss ein Verwarnungsgeld i.H.v. 35 € bezahlen (angelehnt an den Sachverhalt der TE) und das war`s dann auch schon. Der Rest, also die im Raum stehende Schadenregulierung, ist eh Sache der Versicherung. Ich finde, man kann sich ganz leicht viel Stress machen, aber genausogut kann man ihn auch ganz leicht verhindern... Nix für ungut, das musste jetzt mal raus |
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02.03.2009, 20:02
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 |
Solltest du eine andere Meinung haben, speziell warum hier kein Tatumstandsirrtum nach § 16 StGB vorliegen sollte, wäre es vielleicht hilfreich, wenn du deine Ansicht mit Quellen / Urteilen belegen könntest. Auch ich lerne hier immer wieder gerne dazu. Lies dir bitte den Beitrag BAB3 gut durch. Dem gibt es nichts hinzuzufügen.... -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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02.03.2009, 20:10
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Soll heißen: Mit unberechenbaren StA muss immer gerechnet werden?
OK, dem kann ich mich auch anschließen. |
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08.03.2009, 01:26
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1387 Beigetreten: 24.06.2008 Mitglieds-Nr.: 42789 |
Die ganzen Paragraphen mal beiseite geschoben:
Bei meinem Auto war von außen auch nix zu sehen, nachdem mir einer auf dem Parkplatz gegen das Auto gefahren war. Reparaturkosten 400 €. Hätte sich der andere VT nicht gemeldet, hätte ich den Schaden beim nächsten TÜV-Termin bemerkt... mit dem Schaden (weiß nimma was es war) hätte ich die Plakette nicht bekommen... Somit hätte ich die Reparaturkosten plus zusätzliche TÜV-Kosten zahlen müssen. Vielleicht sollte man das ganze mal aus der Sicht des evtl. Geschädigten sehen, der hat dann letztendlich nämlich die A....karte gezogen... -------------------- Manche Gespräche sind so zielführend wie drei Tage Kreisverkehr. |
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09.03.2009, 13:05
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 188 Beigetreten: 27.04.2005 Wohnort: Südhessen Mitglieds-Nr.: 9500 |
Ich denke auch, das mit großer Sicherheit nichts an dem Auto passiert sein wird - wenn alles so war wie beschrieben.
Es gab sogar mal Zeiten, da wurden Stoßstangen auch noch entsprechend ihrem Namen nach eingesetzt/benutzt. Gerade in Großstädten mit hoher Verkehrsdichte und wenigen Parkplätzen. Trotzdem - Dein Mann hat den Rempler gesehen und bemerkt. Du auch. Damit ist die Nummer nichts von einem möglichen "Unfall" zu wissen abgelaufen. Wenn irgendjemand den Vorgang mitbekommen hat, und Dich anzeigt, könntest Du Probleme bekommen. Alleine aus diesem Grund, wäre es vernünftig sich zumindest bei dem Nachbarn zu melden. Ungerechtfertigte Forderungen werden von Deiner Versicherung bestimmt auch abgeblockt werden. Deinem Gewissen wird es bestimmt gut tun - wie auch dem Verhältniss zu Deinem Nachbarn. Wie würdest Du reagieren, wenn Dir jemand stecken würde, dass Nabar X Dein Auto angerempelt hat - sich das mehrmals angeschaut hat - aber Dich nicht informiert hat? Zumal er Dich zumindest vom sehen her kennt? |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 25.04.2024 - 13:02 |