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> Beschlagnahmter Führerschein
Mr Hyde
Beitrag 17.02.2009, 16:20
Beitrag #51


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@herrbrauer:
Ruhig, lass dich von denen nicht provozieren. Einfach ignorieren wavey.gif

Zitat (magnum88 @ 17.02.2009, 16:07) *
Und diese Person ist angeblich, so wie der TE auch schreibt, bereit, eine Falschaussage für ihn zu tätigen.

Machst du das eigentlich mit Absicht? Oder kannst du einfach nur nicht lesen? Der TE mag dich vielleicht ungeschickt ausdrücken, aber von Falschaussage schreibt er nichts.
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 17.02.2009, 16:20
Beitrag #52





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Worauf du dich verlassen kannst...

Scheint ja alles gar nicht so dramatisch zu sein, sondern ganz normaler Alltag in ganz normalen Familien... wavey.gif


[Edit]
Menno, wenn ihr so fix schreibt, muss man ja doch mit Zitaten arbeiten. Ich hatte gehofft Sasquatch einfach antworten zu können...
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Lemon70
Beitrag 17.02.2009, 16:22
Beitrag #53


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Ich wollte eigentlich eine andere Frage einwerfen, die sich mir zuvor gestellt hat. Ein einfacher Eindruck, ohne etwas zu werten.

Sofern der TE nicht konkret weiß was ihm vorgeworfen wird, kann man nur spekulieren. Ferner kann es für jemanden interessant und sogar wichtig sein, welchen Gesamteindruck auf andere ein gewisser Sachverhalt macht bzw. was sie darin lesen.

Ich persönlich habe dem TE nur empfohlen einen Anwalt zu nehmen und für den Fall eines Falles den Chauffeur namentlich zu benennen. Man sollte - bevor man urteilt und Negativpresse veranstaltet - mal überlegen, ob ein kritisches Hinterfragen vllt. im Sinne des Ratsuchenden sein kann.


--------------------
Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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magnum88
Beitrag 17.02.2009, 16:24
Beitrag #54


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Zitat (Mr Hyde @ 17.02.2009, 16:20) *
Machst du das eigentlich mit Absicht? Oder kannst du einfach nur nicht lesen? Der TE mag dich vielleicht ungeschickt ausdrücken, aber von Falschaussage schreibt er nichts.


Komm' wieder runter, Mr.Hyde...

Ein Jurist hier nennt es, etwas diplomatischer, eben eine
Zitat
Sasquatsch Geschrieben: 17.02.2009, 16:12
eine solche, objektiv ja falsche Aussage

rolleyes.gif

Unterschied? whistling.gif


--------------------
"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Sasquatch
Beitrag 17.02.2009, 16:26
Beitrag #55


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Zitat (Mr Hyde @ 17.02.2009, 16:20) *
@herrbrauer:
Ruhig, lass dich von denen nicht provozieren. Einfach ignorieren wavey.gif

Zitat (magnum88 @ 17.02.2009, 16:07) *
Und diese Person ist angeblich, so wie der TE auch schreibt, bereit, eine Falschaussage für ihn zu tätigen.

Machst du das eigentlich mit Absicht? Oder kannst du einfach nur nicht lesen? Der TE mag dich vielleicht ungeschickt ausdrücken, aber von Falschaussage schreibt er nichts.

Naja, ich denke, so ungeschickt drückt sich der TE nicht aus, einige stellen sich vielleicht ungeschickt beim Verstehen an.
In diesem Zusammenhang hatte ich ihn so verstanden, dass der Patenonkel bereit wäre, auszusagen, er sei nüchtern nach Hause gekommen, und das wäre nicht möglich. Auf dem Konzert hatte er etwas getrunken, also war er angetrunken. Insofern hängt die Frage Falschaussage oder nicht ganz stark von der Wahrnehmung des Patenonkels ab, was einen unsicheren Zeugen bedeutet, der die Glaubhaftigkeit sehr beeinträchtigen kann, auch dann, wenn es die Wahrheit ist. So ein Zeuge, der doch eigentlich nur der Bekräftigung dient ist meines Erachtens dann nicht sinnvoll.


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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 16:41
Beitrag #56





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Für mich wird die ganze Sache nach näherer Betrachtung immer verworrener.

Zuerst schreibt der TE, daß er nüchtern zum Konzert gefahren ist und anschließend angeheitert in seinem Wagen von einem Bekannten heim gefahren wurde.

Nachfolgend schreibt er:
Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 13:10) *
Nö die haben das auch nie irgendwie in erwähgung gezogen.
Wozu auch,kann ja sein das ich noch nüchtern war als ich nach hause kam,oder?
Sollte es aber darauf ankommen wird (der Patenonkel meiner Tochter) dies aber so aussagen.


Was denn nun?

Wer ist der der Bekannte, der ihn heim gebracht hatte?

War der Bekannte zufällig der Patenonkel der Tochter?

Patenonkels müssen ja nicht unbedingt Personen aus der Familie sein.

Wenn ja, dann sollte dieser bei der Wahrheit bleiben und wenn nein, was hat dann der Patenonkel mit der ganzen Sache zu tun und soll dafür noch lügen?

In meinen Augen besteht hierzu noch Aufklärugsbedarf.

LG
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herrbrauer
Beitrag 17.02.2009, 16:44
Beitrag #57


Neuling
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Mein Ausflug zum Automaten dauerte max. 15 Minuten
Für die die jetzt nachrechnen .........hmmmmmmmmm 20 Meter hin, Zigaretten ziehen, 20 Meter zurück, und dafür 15 Minuten???

DER LÜGT!!!!!

Es fiel mir ein wenig schwerer als sonst gleich den Automaten mit EC Karte und dem passendem Kleingeld zu füttern,und auch hierbei sind die Angaben das max.
Meine Frau rief gegen halb 3 meine Mutter an,um 3 standen dann die Freunde vor der Tür.Da war ich ca. 15 Min. wieder daheim!

@ Charly

nachwievor ist es so das ich von meinem Freund = Patenonkel heimgefahren wurde da ich nicht mehr fahren wollte ,konnte
Danach hat aber nie jemand gefragt ;denn es hätte ja sein können das ich um 24 Uhr als ich heim kam noch nüchtern war!

Sollte es allerdings jemals zu einer befragung bezüglich der heimfahrt vom Konzert kommen:
.........würde mein Freund = Patenonkel dies (das er uns gefahren hat) auch so aussagen weil es ja so war!
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 17:01
Beitrag #58





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Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 16:44) *
@ Charly

nachwievor ist es so das ich von meinem Freund = Patenonkel heimgefahren wurde da ich nicht mehr fahren wollte ,konnte
Danach hat aber nie jemand gefragt ;denn es hätte ja sein können das ich um 24 Uhr als ich heim kam noch nüchtern war!

Sollte es allerdings jemals zu einer befragung bezüglich der heimfahrt vom Konzert kommen:
.........würde mein Freund = Patenonkel dies (das er uns gefahren hat) auch so aussagen weil es ja so war!


Dann ist gut.

Ich wollte dies nur noch mal hinterfragt haben, weil Du einmal vom Bekannten und das andere mal von einem Patenonkel geschrieben hast.

Dadurch könnte ja die Irritation aufkommen, daß es sich halt nicht um die ein und dieselbe Person handelt.

LG
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magnum88
Beitrag 17.02.2009, 17:01
Beitrag #59


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Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 13:10) *
Nö die haben das auch nie irgendwie in erwähgung gezogen.
Wozu auch,kann ja sein das ich noch nüchtern war als ich nach hause kam,oder?
Sollte es aber darauf ankommen wird (der Patenonkel meiner Tochter) dies aber so aussagen.

Ich denke aber irgendwie scheint es nur um die Frage zu gehn ob ich zum sch.... Kippenautomat gefahren bin oder nicht.
Und dies nur weil der Motor angeblich noch warm war.Was ist denn warm wenns draußen 0 Grad sind??
Hat aber jetzt auch keinen großen Zweck darüber zu diskutieren,die Sache ist beim Anwalt alles andere wird sich zeigen!



Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 16:44) *
Sollte es allerdings jemals zu einer befragung bezüglich der heimfahrt vom Konzert kommen:
.........würde mein Freund = Patenonkel dies (das er uns gefahren hat) auch so aussagen weil es ja so war!




Soooo.
Man vergleiche diese beiden, fett markierten Aussagen und denke sich seinen Teil. rolleyes.gif

Aufgrund Widersprüche und Nachbesserungsversuche (u.a. Bier - Cola-Bier) des TE verstärkt sich mein ungutes Gefühl...

Lass' deinen Anwalt machen, deine Frage ist hier geklärt, denke ich und alles Weitere wird sich ergeben.


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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 17:31
Beitrag #60





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Zitat (magnum88 @ 17.02.2009, 17:01) *
Soooo.
Man vergleiche diese beiden, fett markierten Aussagen und denke sich seinen Teil. rolleyes.gif


Uns ist doch allen soweit klar, daß eine warme Motorhaube ohne Zeugen nicht für eine Verurteilung ausreicht.

Also muß die Polizei erst mal auf Zeugensuche gehen.

Da ja nach der Fahrt zum und vom Konzert nicht gefragt wurde ist im Moment der Patenonkel aus dem Spiel.

Jetzt geht der gute Mann nach 24 Uhr ein Grundstück weiter um Zigaretten zu holen. Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, daß die Polizei aber auch nur einen Zeugen findet, der aussagen kann ja, der gute Mann ist die 20 Meter gefahren, Denn in der Regel sind um diese Zeit und bei nächtliche Temperaturen um dieses Jahreszeit in der Regel die Rolläden unten.

Wenn der TE schlau ist, sagt er bei der Polizei keinen Ton mehr, sofern er nicht schon in eine Falle durch eine Fangfrage gefallen ist, sondern lässt alles den Anwalt regeln.

Ebenso kann die Ehe Frau, wie auch Schwiegermutter im Fall einer Gerichtsverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungrecht Gebrauch machen. Somit müsste der Richter zu Gunsten des TE entscheiden.

LG
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Dieselschräubchen
Beitrag 17.02.2009, 17:34
Beitrag #61


Neuling


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Zitat (charly68 @ 17.02.2009, 17:31) *
Ebenso kann die Ehe Frau, wie auch Schwiegermutter im Fall einer Gerichtsverhandlung von ihrem Zeugnisverweigerungrecht Gebrauch machen. Somit müsste der Richter zu Gunsten des TE entscheiden.

Kann so sein. Der TE möchte allerdings ungerne bis zur Gerichtsverhandlung warten. Er hätte lieber gleich seinen Führerschein zurück.


--------------------
Liebe besteht nicht darin, dass man einander anschaut, sondern dass man gemeinsam in dieselbe Richtung blickt.
Antoine de Saint-Exupery, 1900 - 1944 als Vordenker, übernommen von Dieselschräubchen, spätes 20. Jahrhundert
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herrbrauer
Beitrag 17.02.2009, 17:39
Beitrag #62


Neuling
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Jaja Rächer der Enterbten!

Wenn Du schon hingehst und Zitate aus dem Zusammenhang reist dann mach das bitte auch so das es auch für die nachvollziehbar ist die nicht den ganzen Thread lesen!

Frage von User Kai
"Hat denn Dein Bekannter der Polizei bestätigt, dass er Dich nach Hause gefahren hat? "

Zitat von mir:
"Nö die haben das auch nie irgendwie in Erwähgung gezogen."(Danach zu fragen,wie ich heimgekommen bin)
Wozu auch,kann ja sein das ich noch nüchtern war als ich nach hause kam,oder?
Sollte es aber darauf ankommen wird (der Patenonkel meiner Tochter) (der Fahrer) dies aber so aussagen.(das er uns gefahren hat)

Das "so aussagen" bezog sich auf den tatsächlichen Verhalt der Sache würde danach gefragt.
(Die police.gif hat sich allerdings nie interessiert wie und wann ich das erste mal heimgekommen bin,es könnte ja sein das ich nüchtern heimkam!?)

Warum Du mein Versuch dies allen genau und vorallem deutlich zu machen als "Lüge" oder zumindest als zweifelhaft zu denuzieren versuchst bleibt allein Dein Geheimnis.

Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 16:44) *
Sollte es allerdings jemals zu einer Befragung bezüglich der Heimfahrt vom Konzert kommen:
.........würde mein Freund = Patenonkel dies (das er uns gefahren hat) auch so aussagen weil es ja so war!


Keine Ahnung welche Verschwörung Du da sehen magst.
Und ob es nun 10 Cola-Bier oder 10 Bier ,oder 5 Cola-Bier und 5 Bier waren.Was hat denn das damit zu tun?
Obs nun 0,9 oder 1,3 Promille sind wird nix groß daran ändern.
War auch nicht darauf eingestellt das es Leute gibt die jedes Wort auf die Goldwage legen und den Freizeitpsychologen raushängen lassen!
Und ob meine Fragen alle geklärt sind entscheide ich noch immer ganz alleine!
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CvR
Beitrag 17.02.2009, 17:53
Beitrag #63


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Um nochmal auf die "Motor-warm" Geschichte zurückzukommen: Ich habe inzwischen eine kurze Versuchsreihe angestellt.
Versuchsobjekt: Astra H Diesel, vor exakt 70min nach gut 100km Autobahnfahrt (also warm) abgestellt; Außentemperatur irgendwo zwischen + und - 3°C
Ergebnis: durch Handauflegen auf die Motorhaube vor 10 Minuten - an verschiedenen Positionen der Haube - konnte ich nichts feststellen, was ich "warm" nennen würde. Vielleicht noch knapp über Lufttemperatur - aber nicht so deutlich dass ich mir das Urteil "noch warm" zutrauen würde.

Insofern fehlt mir noch immer ein Sachverhalt, der die anscheinend vorhanden gewesene Wärme - dokumentiert durch die Zeugen police.gif - erklärt. Die Rückfahrt vom Konzert 3 Stunden zuvor erscheint mir nach dieser Versuchsreihe unplausibel.


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 17:56
Beitrag #64





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Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 17:39) *
Und ob meine Fragen alle geklärt sind entscheide ich noch immer ganz alleine!


Recht hast.

Lass Dich nur nicht unterkriegen und halte uns bitte auf dem Laufenden wie die Sache dann ausgegangen ist.

@ CvR

Für die Fahrt zum und vom Konzert interessiert sich die Polizei doch gar nicht.

Es geht doch nur um den Nachweis ob er zum Zigarettenautomat gefahren ist oder nicht.

Rein theoritisch könnte ja auch die Ehefrau mit dem Wagen in der Nacht gefahren sein um den Mann zu suchen.

Und bevor hier jemand kommt es gab keinen Schlüssel zum Auto, weil den der Mann hatte:

Jedes Auto hat zwei Schlüssel und somit könnte die Frau dann den vom Ehemann verwendet haben.

Solange alle Beteiligten nix falsches sagen können die Polizisten gar nicht machen.

Aber eine grundsätzliche Gefahr besteht aber: Wenn er den FS so wieder bekommen sollte, dann werden die Cops ein wachsameres Auge auf ihn haben.

LG
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Kai R.
Beitrag 17.02.2009, 17:56
Beitrag #65


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Hallo,

was entsteht denn hier für ein Durcheinander.

Tatsache ist: Du hast bisher nichts ausgesagt. Die Polizei trifft bestimmte Annahmen, die Du durch Deine Aussagen und die Deines Bekannten weitgehend entkräften kannst. Dann solltest Du das jetzt mal schleunigst so tun und damit schnellstmöglich Deinen FS zurück bekommen. Die dazu nötigen Hinweise hast Du hier bekommen. Du hast weiterhin einen Anwalt, der Dir beim Formulieren hilft. Warum muss man es komplizierter machen, als es eigentlich ist?

Edith meint: Was ist
Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 14:23) *
phallustiert
? thread.gif


Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Mr Hyde
Beitrag 17.02.2009, 17:57
Beitrag #66


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@magnum88
Ok, du machst es tatsächlich nicht mit Absicht. Aber sonderlich anstrengend tust du dich auch nicht. Erinnert mich an Frauen, die verstehen auch immer alles so, wie es gerade NICHT gemeint ist. thread.gif

Ich drösel das noch mal für dich auf:


Frage:
Zitat (Kai R. @ 17.02.2009, 12:59) *
Hat denn Dein Bekannter der Polizei bestätigt, dass er Dich nach Hause gefahren hat?


Antwort:
Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 13:10) *
Nö die haben das auch nie irgendwie in erwähgung gezogen.
Wozu auch,kann ja sein das ich noch nüchtern war als ich nach hause kam,oder?
Sollte es aber darauf ankommen wird (der Patenonkel meiner Tochter) dies aber so aussagen.


Zugegeben, ungeschickt formuliert, weil der von mir durchgestrichene Satz in die Argumentationskette dazwischen haut.
"Dies aussagen" bezieht sich meiner Meinung nach eben NICHT auf "nüchtern sein", sondern auf "nach Hause gefahren". Dann wäre die Aussage des Patenonkels objektiv wahr (@sasquatsch), wenn man davon ausgeht, dass der TE hier die Wahrheit erzählt.

---

TE fährt mit einer Gruppe von Leuten zum Konzert.
Patenonkel (=Bekannter) fährt die Gruppe im Wagen des TE wieder nach Hause.
Die Polizei weiß nichts von dieser Konzertfahrt, deshalb hat die Polizei den Patenonkel auch noch nicht gefragt, ob das denn stimmt.
Sollte sie ihn aber danach fragen, würde der Patenonkel natürlich - der Wahrheit entsprechend - aussagen, dass er den Wagen vom Konzert zurückgefahren hat.

Bin ich der einzige, der @herrbrauer richtig versteht und ist das wirklich so schwer zu verstehen?
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 18:07
Beitrag #67





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Zitat (Mr Hyde @ 17.02.2009, 17:57) *
Bin ich der einzige, der @herrbrauer richtig versteht und ist das wirklich so schwer zu verstehen?


Nein, du bist nicht der einzige.

Aber wir zwei scheinen die einzigen zu sein.

LG
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herrbrauer
Beitrag 17.02.2009, 18:23
Beitrag #68


Neuling
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Danke Ihr beiden rolleyes.gif
Hab schon gedacht ich schreibe in ner anderen Sprache!
Genau so wie es Mr. Hyde wiedergegeben hat,hab ich es gemeint.
Meine formulierung war selbstverständlich etwas ungeschickt.
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swift
Beitrag 17.02.2009, 18:40
Beitrag #69


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Zitat (charly68 @ 17.02.2009, 18:07) *
Zitat (Mr Hyde @ 17.02.2009, 17:57) *
Bin ich der einzige, der @herrbrauer richtig versteht und ist das wirklich so schwer zu verstehen?

Nein, du bist nicht der einzige.

Bitte vergesst mich nicht. rolleyes.gif

Für mich war der Eröffnungsbeitrag bereits nach dem ersten Lesen vollkommen verständlich.
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 18:56
Beitrag #70





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Zitat (swift @ 17.02.2009, 18:40) *
Bitte vergesst mich nicht. rolleyes.gif

Für mich war der Eröffnungsbeitrag bereits nach dem ersten Lesen vollkommen verständlich.


Selbst zu dritt sind wir noch in der Unterzahl.

Wären alle hier Beteiligten Geschworene eines US-Gerichts, wäre der TE mit Sicherheit verurteilt.

LG
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steveluke
Beitrag 17.02.2009, 20:24
Beitrag #71


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Anmerkung Moderator:

Die beiden Beiträge, die sich an dieser Stelle mit "Gehirnwi**erei" u.ä. befassten, habe ich aus dem Thread entfernt (Schrottpresse).
Das Niveau dieser beiden Beiträge stellt mE den absoluten Tiefpunkt des Threads dar, ich möchte so etwas in einem Themenforum nicht lesen.

Desweiteren bin ich mehr als enttäuscht von dem bis zuletzt (mehr oder weniger) latent aggressiven Unterton, der sich bis zuletzt durch weite Teile des Threads zieht.
So etwas bin ich hier auch nicht gewohnt.

Bei der außergewöhnlichen Schlagzahl an Beiträgen, die sich hier über den Tag angesammelt hat, ist es mir (da ich tagsüber meine Brötchen verdiene) schlicht nicht möglich, dieses Unterforum
immer im Auge zu haben, um zu versuchen, Diskussionen in ruhigere Fahrwasser zu dirigieren.

Ein wenig muss ich mich da auch -wie in der Vergangenheit- auf euch Stammuser verlassen können.

Bitte lasst euch das an dieser Stelle durch den Kopf gehen und beteiligt euch wieder mit sachlichen und moderaten Beiträgen, da ich den Thread ansonsten ohne weiteren ausführlichen Kommentar schließen muss.


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Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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magnum88
Beitrag 17.02.2009, 20:38
Beitrag #72


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Vielen Dank für dein Eingreifen.

Z.K. an die User
Ich habe mir erlaubt, eine Meldung wg. Nettiquette-Verstoß zu machen. Das war, glaube ich, erst die zweite oder dritte, seitdem ich in diesem Portal schreibe...


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 17.02.2009, 20:41
Beitrag #73





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Klasse moderiert! chapeau so können wir wenigstens noch erfahren, wie die Sache nun ausgeht...

und sorry für den Käse, den ich im Überschwang produziert hatte... blushing.gif Besserung gelobend wavey.gif
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Sasquatch
Beitrag 17.02.2009, 20:50
Beitrag #74


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Diesen moerativen Eingriff möchte ich hiermit unterstützen.

Um zum Thema zurückzukehren:

Die Ausgangsfragen waren, ob es wahrscheinlich ist, dass herrbrauer seinen Führerschein rasch wiederbekommt und was der Sinn der Alkoholkontrolle war.

Nun, meines Erachtens bestehen hier durchaus Chancen, den Führerschein rasch wiederzubekommen, denn die Maßnahme bedarf der richterlichen Bestätigung. Da kann und wird dich der Rechtsanwalt sicherlich beraten, du solltest auf jeden Fall einen konsultieren, das ist wichtig um die nächsten Schritte erfolgreich zu tun. Aber ich glaube mich erinnern zu können, dass du bereits einen aufgesucht hast.
Die Blutprobe soll einen Beweis sichern, weil die Beamten davon ausgehen, dass du unter Einfluss von Alkohol Auto gefahren bist.
Nun, ich denke, dass zehn, fünfzehn Minuten für mal eben zum Zigarettenautomaten nicht zu lang sind, und wenn deine Frau diese Zeit bestätigen kann, die Chancen ganz gut stehen.
Meiner Einschätzung nach ist es jetzt am wichtigsten, den Führerschein wiederzubekommen, also die Beschlagnahme aus der Welt zu schaffen. Dann hast du den Führerschein jedenfalls bis zum Ende des Verfahrens, wieder, was momentan das Beste ist, was du erreichen kannst. Wie das Verfahren letzten Endes ausgeht kann man nicht vorhersagen, aber, wie gesagt, es ist genug da, um eine aussichtsreiche Verteidigung aufzubauen, sofern dein Anwalt sein Handwerk versteht. Er braucht die Kombination Verkehrs- und Strafrecht. Andere Rechtsgebiete helfen dir nicht.
Von mir alles Gute und viel Glück, wird schon werden.


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Ollizist
Beitrag 17.02.2009, 21:03
Beitrag #75


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Auch wenn es in Richtung offtopic.gif geht, möchte ich - wie so oft - wieder einmal auf einen Irrtum hinweisen, der allgemein herrscht:
Zitat (herrbrauer @ 16.02.2009, 08:37) *
Nach Rücksprache mit meinen Angehörigen wurde mir versichert das keine Anzeige oä. gemacht wurde.

Es ist völlig egal, ob jemand eine Anzeige gegen einen anderen macht oder nicht. Sobald die police.gif Anhaltspunkte für strafbares Handeln erkennt, muss sie ermitteln. Nicht erst, wenn jemand sagt, ich möchte, dass die Polizei da einschreitet.
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 21:11
Beitrag #76





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Zitat (Ollizist @ 17.02.2009, 21:03) *
Es ist völlig egal, ob jemand eine Anzeige gegen einen anderen macht oder nicht. Sobald die police.gif Anhaltspunkte für strafbares Handeln erkennt, muss sie ermitteln. Nicht erst, wenn jemand sagt, ich möchte, dass die Polizei da einschreitet.


Du gehst sicherlich auf das Offizialdelikt hinaus, dessen Verfolgung ein öffentliches Interesse verfolgt.

LG
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magnum88
Beitrag 17.02.2009, 21:20
Beitrag #77


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§ 163 StPO


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Ollizist
Beitrag 17.02.2009, 21:24
Beitrag #78


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Zitat (charly68 @ 17.02.2009, 21:11) *
Du gehst sicherlich auf das Offizialdelikt hinaus, dessen Verfolgung ein öffentliches Interesse verfolgt.
Genau. So ist es aber auch beim Mischantragsdelikt.

Ich wollte den Einwurf nur mal bringen, weil in dem oben von mir zitierten Satz etwas Verwunderung herausklingt, dass die Polizei hier Ermittlungen anstellt, obwohl doch niemand eine Anzeige gemacht hat.
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blue0711
Beitrag 18.02.2009, 00:45
Beitrag #79


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Der Thread ist bis hier ein herrliches Beispeil dafür, in welche Nebenkriegsschauplätze man sich verirren kann, wenn man nicht die Klappe hält.
Leider finde ich nur wenige Beiträge (ich glaube einen oder zwei), die das eigentliche Problem der Sache fassen:

Es wurde beschlagnahmt mit einem Anfangsverdacht. Diese Beschlagnahme muss innerhalb 3 Tagen richterlich überprüft werden, sonst verfällt sie.
Der Anfangsverdacht kann aber genaugenommen schon für die Polizisten nicht zu einer Grundlage für eine Beschlagnahme ausgereicht haben, für genauere Ermittlungen ja, aber das wars dann auch schon.
Selbst die Blutprobe halte ich hier für völlig ungerechtfertigt, da kein Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Führen eines KFZ herstellbar war.
Für eine Aufrechterhaltung der Beschlagnahme fehlt es nach der Beschreibung des TE demnach an jeglicher Grundlage.
Einzige Anhaltspunkte sind ein Anruf eines Dritten, der nicht in der Umgebung war, bei der Polizei und ein warmer Motor an einem Auto auf privatem Grund.

Wieviele Promille und was davor war, interessiert in diesem Augenblick überhaupt nicht mehr. Dazu müsste ein Anhaltspunkt da sein, dass der TE tatsächlich irgendwann gefahren ist.
Die Beschlagnahme erfolgte dann ohne Grundlage und fertig.


Einzige Einschränkung: Wenn etwas in der Beschreibung des TE fehlt, dass einen Zusammenhang zum Fahren herstellt, aber eben der Polizei bekannt ist, dann wird es interessant.
Das kann aber nur der Anwalt herausbekommen -> Akteneinsicht.

Alles andere ist wilde Spekulation und nicht zielführend.

Btw: Hinterher ist man zwar immer schlauer, aber ich wäre mit den Beamten nicht mitgefahren (Sorry, nach den ganzen Bierchen und der Streiterei geh ich nirgens mehr hin, da müssen sie mich schon tragen).
Und ich hätte ihnen auch nicht meinen Führerschein gegeben (Wenn ich wüsste, wo mein Führerschein ist, wär ich nüchtern, einen schönen Abend noch).
Mit der eigentlich garnicht vorhandenen Beweislage wäre daraufhin IMHO garnix passiert.


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Gruß Kai
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nachteule
Beitrag 18.02.2009, 03:07
Beitrag #80


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Hallo, Herrbrauer,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Wie war eigentlich zu dem Zeitpunkt das Wetter bei euch?

Hallo, Blue0711,

eigentlich wollte ich mich aus diesem Thread heraushalten, weil, wie Du treffend geschrieben hast, mehrere Nebenkriegsschauplätze aufgekommen sind, die mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun haben.

Dein Beitrag bringt mich aber dazu, doch etwas dazu zu schreiben:

Die Polizeibeamten konnten m. E. gar nicht anders handeln, was die Blutentnahme betrifft.

Ich habe bislang nichts davon gelesen, dass eine Atemalkoholkontrolle durchgeführt wurde, und auch keinen Wert einer solchen, aber Fakt dürfte sein, dass die Beamten bei ihrem Eintreffen feststellten, dass der TE ganz offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand.

Dazu lag offensichtlich eine Meldung von der Mutter des TE vor, dass dieser scheinbar alkoholisiert mit dem Auto unterwegs war und dass sie sich Sorgen macht (so habe ich es wenigstens verstanden).

Allein diese Meldung, zumindest, wenn sie sich plausibel anhört, im Zusammenhang mit der alkoholischen Beeinflussung reicht schon für den Verdacht der Trunkenheitsfahrt.

Du weißt ja selber, dass es für den Nachweis der alkoholischen Beeinflussung zwingend auf die Blutentnahme ankommt, und diese muss zeitnah erfolgen.

Es ist deshalb in der Regel nicht möglich, zunächst alle möglichen Zeugen zu befragen, Fakten zu sammeln (auch entlastende) usw., und irgendwann zwei Tage später die Blutentnahme durchzuführen, deshalb konnten die Beamten gar nicht anders, als anhand der vorliegenden Verdachtsmomente eine BE durchzuführen, und ich glaube, Du hättest sie auch über Dich ergehen lassen think.gif

Der warme Motor dürfte dabei nur ein weiteres Indiz sein, um den Verdacht zu untermauern, aber ein Beweis ist dies nicht.

Ob sich dieser Verdacht später durch Zeugenaussagen erhärten lässt, muss sich in den nächsten Tagen oder Wochen zeigen.

Zu dem warmen Motor eine kleine Anmerkung:

Keine Ahnung, wie andere dies feststellen, aber ich fühle zwar auch auf der Motorhaube, ob diese warm ist, aber zusätzlich versuche ich immer noch von vorne in Richtung Kühler zu fühlen, denn dort kann man so etwas auch recht gut testen.

Wie gesagt, ein Beweis dafür, dass der TE gefahren ist, ist es aber nicht.

Viele Grüße,

Nachteule


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herrbrauer
Beitrag 18.02.2009, 11:44
Beitrag #81


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Zuerst mal Sorry für meine verbale Entgleisung.
Ich bin hier ins Forum gekommen um mir Ratschläge bzw. Erfahrungsberichte von Usern zu holen die Ahnung mit solchen oder ähnlichen Sachen haben.
Die Unterstellungen einiger User brachten mich zu der Äußerung die mir im Nachhinein leid tut weil ich mich damit auf das gleiche Niveau begeben habe.
Nochmal Sorry! besonderst in Richtung Magnum88
Werde künftig auf keinen solcher Beiträge mehr reagieren,wenn nix darunter ist was für mich brauchbar oder hilfreich ist PUNKT

@Nachteule
es waren Temperaturen um den Gefrierpunkt und trocken.

@ blue0711
wenn man sich nix vorzuwerfen hat,kann man sich doch eigendlich ruhigen Gewissens mit zur Wache begeben.
Wäre eine Atemkontrolle vorgenommen worden welche zu einem positiven Ergebniss geführt hätte,wäre der weitere Verlauf so gewesen das ich eh mit aufs Revier gemusst hätte,oder irr ich mich.
Ich war und bin der Meinung das ich, außer meinem evt. zu hohen Alkoholkonsums, mir nix vorzuwerfen habe (der ein oder andre siehts zwar anderst,aber ich war dabei)
Es geht einzig um die Frage ob der Motor des Fahrzeugs überhaupt warm war und wenn ob dies als Ausgangsverdacht genügt um mir die Fahrerlaubnis zu entziehen.

So wie die police.gif seit gestern versucht meine Mutter bzw. meine Frau unter Druck zu setzen eine Aussage zu machen,glaub ich solangsam das die ganze Sache auf sehr dünnem Eis steht (könnte natürlich auch Wunschdenken sein).

Wir werden es erfahren.
Zum Schluss möchte ich mich nochmals ,für den zurecht gelöchten Beitrag,bei allen beteiligten User entschuldigen und in WWM Art darum bitten das nur noch die sich zum Thema äußern die etwas sinnvolles und wissenswertes dazu sagen können.

Selbst wenn jemand zu schnell oder besoffen Auto gefahren ist,jemand umgebracht oder Koks durch den Zoll geschmuggelt hat,wäre es wohl absolut
bescheuert,solange das Untersuchungsverfahren nicht abgeschlossen ist, sich in einem öffentlichen Forum dazu zu äußern bzw, dies zu bejahen shutup.gif
Daher gehören Anschuldigungen und Vermutungen ,meiner Meinung nach auch nicht in irgendwelche Threads weil ............nicht hilfreich!
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Gast_charly68_*
Beitrag 18.02.2009, 11:49
Beitrag #82





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Ich sage jetzt mal aus meier Sicht:

Ein Täter ist erst schuldig, wenn man ihm die Tat nachweisen kann bzw. er verurteilt werden kann.

Solange dies nicht klappt, ist er als unschuldig zu betrachten.

Zitat (herrbrauer @ 18.02.2009, 11:44) *
So wie die police.gif seit gestern versucht meine Mutter bzw. meine Frau unter Druck zu setzen eine Aussage zu machen,glaub ich solangsam das die ganze Sache auf sehr dünnem Eis steht (könnte natürlich auch Wunschdenken sein).


Beide, also Deine Ehefrau und die Mutter haben zumindest bei Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ob dies schon bei einer polizeilichen Vernehmung greift kann ich nicht beurteilen.

Jedoch sollten sich die police.gif ganz gut überlegen ob sie diese beiden unter Druck zu einer Aussage bewegen sollen. Sollte dies bei der Verhandlung dem smartass.gif zu Gehör kommen, dan kann der Schuß für die Beamten nach hinten los gehen.

LG
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nachteule
Beitrag 18.02.2009, 13:03
Beitrag #83


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Hallo, Herrbrauer,

um aufzuschlüsseln, warum ich nach dem Wetter gefragt habe:

Bei Schneefall oder frisch gefallenem Schnee hätte man anhand der Spuren möglicherweise leicht erkennen können, ob Deine Angaben, Du wärst noch einmal per pedes zum Zigarettenautomaten gegangen, zutreffen, oder ob kurz vorher mit dem PKW noch einmal gefahren wurde.

Zur Zeugenvernehmung durch die Polizeibeamten:

Die Anzeige steht, zumindest so, wie Du es geschildert hast, eindeutig auf tönernen Füßen, und da wäre natürlich eine Aussage Deiner Angehörigen, dass Du gefahren bist, Gold wert.

Die Beamten sind natürlich verpflichtet, allen möglichen Anhaltspunkten nachzugehen, und dazu gehört auch die Vernehmung der beteiligten Personen und ggf. auch die Belehrung der Zeugen über ihr Aussageverweigerungsrecht.

Es kommt jetzt aber auch ganz darauf an, was Du unter dem Begriff "unter Druck setzen" verstehst.

Manche fühlen sich schon unter Druck gesetzt, wenn der Beamte ihnen sagt, sie sollen sich entscheiden, ob sie Angaben zur Sache machen möchten, oder nicht.

Zu Deinem letzten Absatz:

Hier kann ich Dir nur bedingt zustimmen.

Wenn jemand sich an ein Forum wie dieses wendet, dann oftmals, um Hilfe zu erhalten, weil er etwas falsch gemacht hat.

Soll ihm geholfen werden, ist es aber wichtig, die Hintergründe zu kennen und vor allem, ob er das, was ihm vorgeworfen wird, wirklich gemacht hat.

Es verlangt niemand, dass jemand eindeutige Details preisgibt, die auf seine Identität oder die genaue Tat hindeuten, aber es ist ein Unterschied, ob jemand schreibt: "Ich bin betrunken gefahren, was kann ich tun", oder "mir wird vorgeworfen, ich wäre betrunken gefahren, aber dieser Vorwurf trifft absolut nicht zu".

Im ersten Fall kann man direkt auf die Tat eingehen, die Folgen erörtern, erklären, was auf ihn zukommt und was er machen kann, um die Folgen zu mildern usw.

Im zweiten Fall geht man ganz anders vor, denn da gilt das Augenmerk erst einmal, wie man verhindern kann, dass man wegen einer Tat, die man nicht begangen hat, bestraft wird.

Wenn Du jetzt Deine Beschreibung des Vorfalls, insbesondere Deinen ersten Beitrag, mal aus der Sicht eines Dritten, der keine Hintergründe kennt, durchliest, wirst Du erkennen, dass viele Deiner Formulierungen sehr wachsweich gehalten wurden, und dass es dadurch klar ist, dass es Interpretationen in beide Richtungen geben musste, die letztendlich auch zu diesen unnötigen Spekulationen und Streitereien geführt haben.

Hier wäre ein klares Statement wesentlich hilfreicher gewesen.

Ich gebe ganz offen zu: Ich bin auch jetzt noch nicht davon überzeugt, dass Du nicht gefahren bist, und dieser genannte letzte Absatz in Deinem letzten Beitrag schürt meine Zweifel ganz erheblich.

Warum schreibst Du nicht einfach glasklar, ob Du gefahren bist, oder nicht?

Viele Grüße,

Nachteule


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astaubach
Beitrag 18.02.2009, 13:59
Beitrag #84


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Zitat (herrbrauer @ 18.02.2009, 11:44) *
Selbst wenn jemand zu schnell oder besoffen Auto gefahren ist,jemand umgebracht oder Koks durch den Zoll geschmuggelt hat,wäre es wohl absolut bescheuert,solange das Untersuchungsverfahren nicht abgeschlossen ist, sich in einem öffentlichen Forum dazu zu äußern bzw, dies zu bejahen shutup.gif

Eine gute Alternative dazu wäre - wie schonmal angedeutet - die "Mein Kumpel hat ein Problem"-Version.
Außerdem passiert das so häufig, dass eine Identifizierung des Betroffenen in einem Forum extrem unwahrscheinlich ist.


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Gruß, Andreas
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Lemon70
Beitrag 18.02.2009, 15:56
Beitrag #85


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Zunächst einmal einen fetten Diplomatie-Award an @Nachteule! Hier sieht man, dass man ohne weiteres mehrere Ansichten beleuchten kann, ohne dabei beleidigend zu sein. Ferner sieht man auch, dass man Kritik üben kann, ohne dabei gegen die Nettiquette zu verstoßen! thumbup.gif

Es wird hier immer viel von Spekulation gesprochen. Zudem haben unterschiedliche Menschen unterschiedliche Auffassungsgaben. So wie manche Leute unterschiedlich hart spekulieren, so fassen auch manche unheimlich hart auf. Irgendwo soll es Grenzen geben und die fangen dort an wo die persönliche Wertschätzung aufhört. An dieser Stelle bin ich beim moderativen Eingriff von @Steveluke.

Zu den Spekulationen möchte ich noch was sagen: Wird hier im VP eigentlich nicht sehr oft spekuliert? Hier wird sich doch allgemein darüber gefreut, wenn ein TE den Ausgang seines Verfahrens schildert. Man könnte doch sagen, dass der Thread bis zu diesem Posting Spekulation war. Je schwammiger der Sachverhalt formuliert wird, desto mehr wird spekuliert und desto mehr "Nebenkriegsschauplätze" wird es geben. Je konkreter der Sachverhalt formuliert wird, desto mehr werden sich die Spekulationen aufs Wesentliche konzentrieren und desto mehr werden sie sich mit dem Ausgang decken.

Mir fällt gerade der Begriff "Freizeitrichter" ein, der in diesem Thread gefallen ist und ihn gut charakterisiert. Natürlich gibt es auch "Freizeitstaatsanwälte" und "Freizeitrechtsanwälte". Ist doch fast wie im richtigen Leben, nur an der Disziplin fehlt's ab und an.

@herrbrauer: Du hast ja mittlerweile eingeräumt, dass einige Formulierungen nicht glasklar waren. Ohne dir dabei irgendwas zu unterstellen, hatte ich den Eindruck, als ob du einfach mal überprüfen wolltest, wie deine (ich nenne es mal so) Story "ankommt". Es wurde ein wenig hier gebastelt und da und dann kam eine überarbeitete Version hinaus. Dies und meine vorherigen Postings waren nur Eindrücke oder Zweifel. Diese sind wertungsfrei und haben nichts mit deiner Person zu tun. Wenn dies nicht der Wahrheit entspricht, dann kann man das ja geraderücken. Ich kann mit Kritik umgehen.

Was meinst du, wie oft ich mich hier schon in die Nesseln gesetzt habe, weil ich einfach etwas mißverständlich rübergebracht habe.

BTW: Bei uns ist es mit diesen Touren auch immer so, dass einer die A…karte des Fahrers hat. Der fährt dann aber auch mit seinem Auto, sammelt die Passagiere ein und lädt sie ab. Dies macht er aber mit seinem eigenen Auto. Ich habe mal so einen Spruch gehört (nicht von Matlock): Sein Auto und sein Weib gibt man nicht aus der Hand, da es nur zu Problemen kommt. Schlimmstenfalls bleibt es stehen laugh2.gif . (Der Smiley war für's Weib)


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Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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Sasquatch
Beitrag 18.02.2009, 17:01
Beitrag #86


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Lemon, auch wenn ich eigentlich gar nicht darauf eingehen wollte, aber das hier:

Zitat
Es wurde ein wenig hier gebastelt und da und dann kam eine überarbeitete Version hinaus.


stimmt schlicht nicht.
Im Gegenteil, der TE ist bei der Schilderung eigentlich stringent bei dem geblieben, was er schon im ersten Post geschildert hat. Es hat allenfalls Ergänzungen gegeben, teils auch dem Nichtverstehen seitens der User geschuldet. Aber die Geschichte, die er bereits im ersten Post geschildert hat, ist immer dieselbe geblieben.

Übrigens, nachteule, die Idee mit den Reifenspuren im Schnee, die ist eigentlich gar nicht so schlecht, aber das werden die Beamten wohl nicht geprüft haben. Wie gesagt, ich habe schon einmal miterlebt, dass ein Polizist bei einem VW Käfer die Hand auf die vordere Haube legte, um die Motorwärme zu prüfen...
Was ich zu der ganzen Sache denke habe ich ja bereits gepostet. Hier ist der Rechtsanwalt ans Arbeiten zu bringen, und das möglichst rasch. Die Aussichten sind nicht schlecht.


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herrbrauer
Beitrag 18.02.2009, 17:14
Beitrag #87


Neuling
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mad.gif mad.gif mad.gif
Nochmal zum lesen für Alle:
NEIN DAS FAHRZEUG WURDE VON MIR IN DIESER NACHT WERDER GEÖFFNET,NOCH GESTARTET UND SCHON GAR NICHT GEFAHREN! ranting.gif

Weis aber immernoch nicht was zum Geier das mit der Sache zu tun hätte.Das Ergebnis wäre das selbe!^^
Fahrzeug bewegt - konsequenz = Lappen beschlagnahmt
Fahrzeug nicht bewegt - konsequenz = Lappen beschlagnahmt

Meine Frage war: Genügt eine angeblich warme Haube (warmer Motor) als Beweis um mir die Pappe langfristig wegzunehmen??
Mögliche Antwortauswahl: Ja / Nein
(toll wäre es gewesen wenn das noch näher beschrieben worden wäre,was ja wenigstens der ein oder andere zum Glück versucht hat)

Somit hätte der Thread mit max 3-5 Antworten beendet werden können!


@Lemon

Ich war mir ,als ich dieses Thema eröffnete, nicht annähernd darüber im Klaren wie sehr ich auf jedes Detail meiner Beschreibungen hier im Forum achten muss!
Hätte ich dies erahnt ,hätte ich mich ganz einfach darauf beschränkt zu Fragen:
"Genügt eine .............um den Führerschein einer Person zu beschlagnahmen."
Ich habe den ungefähren Ablauf der Ereignisse wiedergegeben, weil es für mich zum Zeitpunkt als der Thread eröffnet wurde nicht soooo wichtig war auf die ungefähre Menge des Alkohols (ob Bier,Gespritzes oder beides) oä. Details zu achten!Jetzt weis ich es besser!
Das sich User daran versuchen meine Schilderung der Ereignisse als "unwahr" zu outen, anstatt sich mit der Beantwortung meiner simplen Frage zu beschäftigen ärgert mich letztendlich mehr als die Tatsache zZt. nicht fahren zu können.
Denn eins wollte ich sicher nicht: Wissen wie meine Story hier ankommt!

Daher ist dieser Thread an dieser Stelle für mich auch beendet da sich mehrheitlich mehr mit Verdächtigungen bzw. Unterstellungen beschäftigt wurde als brauchbare Antworten zu liefern!
Vielen Dank aber allen die sich die Mühe machten und versuchten mir mit Ihrem Wissen weiter zu helfen! wavey.gif


@ Sasquatch

Danke dafür das sich offensichtlich doch noch einige Leute die Mühe machen alles genau zu lesen!
Unsere Beiträge haben sich überschnitten aber genau das hab ich versucht allen plausibel zu erklären!
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swift
Beitrag 18.02.2009, 17:15
Beitrag #88


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Zitat (herrbrauer @ 18.02.2009, 17:14) *
Vielen Dank aber allen die sich die Mühe machten und versuchten mir mit Ihrem Wissen weiter zu helfen! wavey.gif

Du weißt ja, was zu tun ist. wavey.gif
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Gast_charly68_*
Beitrag 18.02.2009, 17:48
Beitrag #89





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Zitat (herrbrauer @ 18.02.2009, 17:14) *
Daher ist dieser Thread an dieser Stelle für mich auch beendet da sich mehrheitlich mehr mit Verdächtigungen bzw. Unterstellungen beschäftigt wurde als brauchbare Antworten zu liefern!


Es würde uns aber trotzdem freuen, wenn Du hier das Ergebnis postest.

Danke.

LG
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Malermeister
Beitrag 18.02.2009, 18:04
Beitrag #90


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Zitat (herrbrauer @ 18.02.2009, 17:14) *
Ich habe den ungefähren Ablauf der Ereignisse wiedergegeben, weil es für mich zum Zeitpunkt als der Thread eröffnet wurde nicht soooo wichtig war auf die ungefähre Menge des Alkohols (ob Bier,Gespritzes oder beides) oä. Details zu achten!Jetzt weis ich es besser!

Bisher habe ich hier nur mit gelesen. Die Spekulationen sind durchaus bemerkenswert ins Kraut geschossen.
Vielleicht rührt es auch daher, dass es schon des öfteren vorgekommen ist, das User hier ihre Version auf Glaubhaftigkeit prüfen wollten.

Allerdings hat das auch für dich den Vorteil, dass du hier lernen konntest, wie möglicherweise Äußerungen entgegen der damit verfolgten Absicht ausgelegt werden könnten - und das auch von Stellen, die dich sehr betreffen können.

Die Möglichkeiten des Vorgehens sind dir hier ebenfalls kompetent genannt worden. Ich denke, das du doch einiges zu deinem Problem hier mitnehmen kannst und würde mich freuen, weiter von dir zu lesen.


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Mr Hyde
Beitrag 18.02.2009, 19:26
Beitrag #91


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Ich hab hier mal einen Thread eröffnet, um diesen hier nicht noch mehr zu verwässern.
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Sasquatch
Beitrag 18.02.2009, 20:27
Beitrag #92


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Zitat (herrbrauer @ 18.02.2009, 17:14) *
@ Sasquatch

Danke dafür das sich offensichtlich doch noch einige Leute die Mühe machen alles genau zu lesen!
Unsere Beiträge haben sich überschnitten aber genau das hab ich versucht allen plausibel zu erklären!

Dank zurück.
Nun, es gehört zu meiner tagtäglichen Arbeit, Geschriebenes zu verstehen. Dass man das nur und am schnellsten kann, wenn man genau liest ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Auch bin ich den Umgang mit derartigen Fragestellungen gewohnt, vielleicht liegt es daran.
Weißt du, eigentlich ist es gar nicht so schlecht. Die Leute hier hinterfragen vieles, was nicht unbedingt falsch oder schlecht ist. Das Problem dabei kann halt sein, dass man manchmal Fragen beantwortet bekommt, die man gar nicht gestellt hat. Das ist aber ein ganz anderes Problem, ich denke, damit wirst du aber klarkommen. Antworten zu deiner Frage hast du bekommen, und auch einige Anregungen, wie man damit umgehen kann, obendrein. Besprich die Dinge mit deinem Anwalt und lass uns hier wissen, was aus der Sache wird. Das Feedback ist sowas wie der Applaus hier. Auch wenn man nicht Recht hatte will mans wissen, eigentlich sogar noch eher, denn daraus kann man wiederum auch nur lernen.

Machs gut und schau mal wieder rein.


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blue0711
Beitrag 18.02.2009, 20:33
Beitrag #93


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Zitat (nachteule @ 18.02.2009, 03:07) *
Die Polizeibeamten konnten m. E. gar nicht anders handeln, was die Blutentnahme betrifft.
Da würde ich Dir zustimmen, wenn der Nachbar oder die Frau selbst sich mit der Behauptung gemeldet hätte, dass er tatsächlich gefahren wäre und dazu das Auto noch warm gewesen wäre.
Wobei ich auch dann nachgehakt hätte, ob derjenige gesehen hat, dass er gefahren ist oder sich das sonstwie einigermassen plausibel erklärt.

Hier hab ich damit aber ein Problem:
- Eine Person ist betrunken zuhause und war nach eigenen Angaben per pedes Zigaretten holen.
- Eine dritte Person, die nicht vor Ort ist, also keinerlei Zeugencharakter besitzt(!), ruft bei der Polizei an und äussert die Befürchtung, der TE könnte sein Fahrzeug benutzen.
Die Nichtverwertbarkeit dieser Aussage ergibt sich zweifelsfrei aus den Gegebenheiten, da braucht man nichts entscheiden. Ich frag mich sogar, wie die Streife auf das dünne Brett kommt, dem überhaupt nachzugehen.
Ich ruf dann mal nächstens mal aus Stuttgart-West an, dass ich vom Kumpel AB gehört hab, dass XY in Stuttgart-Nord betrunken aus der Kneipe heimgelaufen ist und dass ich glaub, dass der gleich Auto fährt.
Würdest Du da ernsthaft rausfahren?

Ich frag mich bei der Konstellation einfach, woher man den begründeten Anfangsverdacht des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss hernehmen will.
Mir ist das zu konstruiert.
Denn wenn das so, wie geschildert abgelaufen ist, könnte auch jeder Polizist hingehen und erstmal gucken, ob irgendwo ein noch warmes Auto steht, dann mal kurz klingeln und wenn der Ärmste, der aufmacht, nach Alkohol riecht, ihn gleich zur Blutentnahme mitnehmen.
Das finde ich zum einen haarsträubend und weckt in mir auch Widerstand.
Denn so wird einfach einer sehr vagen Vermutung nachgegangen, die in der Theorie unhaltbar ist und eigentlich nur zum zweifelhaften "Erfolg" gelangen kann, wenn sich der Beschuldigte aus Dummheit selber einen Strick redet.

Mir fehlt es hier schlicht am hinreichenden Anfangsverdacht, der eine Weiterführung der Ermittlung und damit eine Blutentnahme überhaupt rechtfertigt.
Anfangsverdacht ist ja schliesslich nicht jedes beliebige hätte, könnte.

@herrbrauer: Wenn ich nix zu befürchten habe, hab ich nix gemacht und dann soll mir erst mal einer einen triftigen Grund geben, warum ich irgendwie handeln oder irgendetwas dulden sollte.
Und das erst recht, wenn er zu mir nach Hause kommt.


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Gruß Kai
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nachteule
Beitrag 18.02.2009, 22:24
Beitrag #94


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Hallo, Blue0711,

es kommt darauf an, wie glaubwürdig so eine Meldung herüberkommt, und so pauschal kann ich weder sagen, dass ich etwas unternehmen würde, noch, dass ich nichts machen würde (wobei letzteres eher unwahrscheinlich wäre).

Wenn der Verdacht einer Straftat besteht, ist die Polizei verpflichtet, dem nachzugehen.

Angenommen, Du wärst Polizeibeamter und Dir würde mitgeteilt, dass auf der Autobahn ein PKW mit deutlichen Schlangenlinien unterwegs ist, so dass der Fahrer drei Fahrstreifen braucht.

Der Melder gibt Dir das Kennzeichen, Fahrzeugtyp - und Farbe durch, kann aber den Fahrer nicht erkennen, weil der PKW etliche Meter vor ihm ist, kann nicht sehen, wie viele Personen im Fahrzeug sitzen und er kann auch nicht dahinter bleiben, weil er als LKW - Fahrer nicht hinterherkommt.

Würdest Du als Wachhabender eine Streife mobilisieren, die versucht, den Fahrer zu überprüfen?

Ich schätze mal ja.

Jetzt versetzen wir Dich mal in die Situation des Beamten, der den Fahrer suchen soll und nach ca. 20 Minuten sogar das Glück hat und das Fahrzeug auf einem Parkplatz feststellt.

Neben dem Fahrzeug steht der Paul Breitbier, der, wie Du sofort feststellst, deutlich unter Alkoholeinfluss steht.

Paul ist Halter des Fahrzeugs, streitet aber ab, dass er gefahren ist.

Fahrer war angeblich ein junger Mann, den er unterwegs mitgenommen hat, und den er fahren lassen hat, weil er zu müde dazu war.

Um besser im Auto schlafen zu können, hat er sich einige Bier gegönnt, was ja als Beifahrer nicht verboten ist.

Wo dieser Anhalter jetzt ist, und warum dieser in Schlangenlinien gefahren ist, kann er nicht sagen.

Was würdest Du jetzt machen? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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blue0711
Beitrag 18.02.2009, 22:56
Beitrag #95


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Da wär ich sofort bei Deiner Meinung, denn da seh ich eben den feinen, aber entscheidenden Unterschied, dass ich jemanden habe, der das Fahrzeug in Aktion gesehen hat.
Der Rest ist dann wenigstens naheliegend.

Das war der TE schildert, sind aber vage Vermutungen völlig unwissender Dritter, solange da nix wesentliches fehlt.

Das wäre für mich persönlich ja auch der Grund, warum ich (nichts getan vorausgesetzt) nicht so bereitwillig kooperieren würde. Denn dann müssten sich die Beamten reiflicher überlegen, ob die Anhaltspunkte wirklich reichen, um weiterzugehen.


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nachteule
Beitrag 18.02.2009, 23:28
Beitrag #96


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Hallo, Blue0711,

klar, aber hier haben wir ja nur die vagen Andeutungen, wie es angeblich war.

Wir wissen daher nicht, was die Ehefrau der Mutter des TE gesagt hat, und wir wissen auch nicht, was die Mutter des TE gegenüber den Beamten gesagt hat.

Angenommen, die Mutter hat bei der Polizei nur ganz vage Andeutungen gemacht, so nach dem Motto:

"Meine Schwiegertochter hat mich angerufen, sie macht sich Sorgen, weil sie glaubt, dass ihr Mann noch Auto fahren will, obwohl er Alkohol getrunken hat" würde sicher keinem Polizeibeamten reichen, um eine Blutentnahme anzuordnen.

Hier kann ich nur spekulieren und nehme an, dass die diesbezüglichen Angaben doch etwas konkreter waren.

Hat die Mutter angegeben:

"Meine Schwiegertochter hat mich angerufen, weil sie sich Sorgen macht, denn ihr Mann (mein Sohn) ist nach einem schlimmen Streit total betrunken mit dem Auto davon gefahren.

Ich mache mir solche Sorgen, dass etwas passiert; können sie nicht etwas tun?" sieht der Fall schon anders aus.

Letztendlich bringt es aber nichts, zu spekulieren, denn Gründe, warum die Blutentnahme gerechtfertigt war oder nicht, kann man unzählige finden, wenn man die Hintergründe nicht kennt.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Mahatma Gandhi
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Uwe W
Beitrag 19.02.2009, 02:56
Beitrag #97


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Hm, was haben denn die Ermittlungsbehörden hier ein der Hand:

1. Einen Anruf der Mutter des TE bei der Polizei. Diese hat aber selber nichts wahrgenommen, sondern gibt nur ihre persönliche Überzeugung von dem wieder, was sie nach einem Gespräch mit ihrer Schwiegertochter glaubt.
Als realen Hintergrund kann man hier mit einiger Sicherheit nur davon ausgehen, dass der TE um 2:30 das Haus verlassen hat.

2. Eine vom Polizisten um 3:00 Uhr gefühlte warme Motorhaube des PkW

3. Der TE wurde um 3:00 im alkoholisierten Zustand von der Polizei zu Hause angetroffen.

Aus den Aussagen 1. und 3. lässt sich nicht schließen, dass der TE den PkW bewegt hat (nur darauf kommt es an).
Die warme Motorhaube kann ja auch davon herrühren, dass der TE den Motor im Stand hat laufen lassen.

Mal eine dumme Frage eines Nichtrauchers: wenn man mit der EC-Karte Zigaretten holt, wird dieser Vorgang dann irgendwo registriert?


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_klaus62_*
Beitrag 19.02.2009, 03:33
Beitrag #98





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Zitat (nachteule @ 18.02.2009, 23:28) *
Hat die Mutter angegeben:

"Meine Schwiegertochter hat mich angerufen, weil sie sich Sorgen macht, denn ihr Mann (mein Sohn) ist nach einem schlimmen Streit total betrunken mit dem Auto davon gefahren.

Ich mache mir solche Sorgen, dass etwas passiert; können sie nicht etwas tun?"


Dann frage ich mich, warum hat die Ehefrau (wenn sie solche Sorge um den eigenen Mann hat) zuerst ihre Mutter angerufen und nicht gleich die Polizei?

Warum diesen Umweg?

In meinen Augen unglaubwürdig, der TE wollte nur mal ausloten ob seine Geschichte auch so durchkommt (hatten wir ja schon öfters)
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Lars
Beitrag 19.02.2009, 08:16
Beitrag #99


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Zitat
In meinen Augen unglaubwürdig, der TE wollte nur mal ausloten ob seine Geschichte auch so durchkommt
Und selbst wenn, was ist denn daran so schlimm?

An den Rechtsfolgen ändert es überhaupt nichts, ob keine Trunkenheitsfahrt stattgefunden hat oder ob eine solche nur nicht beweisbar ist. Nur aus einer warmen Motorhaube und der räumlichen Nähe eines Betrunkenen zum diesem Auto kann nicht geschlossen werden, dass dieser auch gefahren ist. Anders würde es aussehen, wenn weitere Indizien hinzukämen, insb. eine Aussage der Ehefrau, dass sie ihren Mann fahren gesehen hat oder auch nur, dass sie selbst nicht gefahren ist und sonst niemand Zugang zu dem Auto hatte.
Gibt es eine solche Aussage nicht und gibt es auch keine anderen Zeugen, die den TE mit ihrer Aussage belasten, ist es völlig egal, ob der TE betrunken gefahren ist oder nicht, er kann in jedem Fall mit guten Erfolgsaussichten gegen die Beschlagnahme seines Führerscheins vorgehen. Und nur um diese Information ging es dem TE.

Mit moralischen Wertungen sollten wir uns hier zurückhalten, zumindestens solange, wie ein TE sein Fehlverhalten nicht beschönigt oder gar rechtfertigt. Machen wir das nicht, vergrößert sich die Gefahr, dass ein TE eine Geschichte konstruiert, muss er doch fürchten, nicht mehr objektiv beraten zu werden, wenn er die Wahrheit sagt.

Ich verstehe ja, dass niemand hier gerne belogen werden möchte, nur wem schadet ein TE damit, doch höchstens sich selbst. Von daher ist es doch halb so wild. Man kann in einem solchen Fall dem TE ja sowohl die Rechtsfolgen seiner Darstellung als auch die Rechtsfolgen eines vom Antwortenden als plausibler eingeschätzten Handlungsablaufs erläutern.


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blue0711
Beitrag 19.02.2009, 08:42
Beitrag #100


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@Lars: Bei dem Schaden geh ich nicht mit Dir konform, da jeder, der sich alkoholisiert mit KFZ bewegt, ein großes Schadensrisiko ist und jede nicht bewiesene Fahrt die Begründung für die nächste ist.
Ansonsten: Full ACK

Zitat (Uwe W @ 19.02.2009, 02:56) *
Mal eine dumme Frage eines Nichtrauchers: wenn man mit der EC-Karte Zigaretten holt, wird dieser Vorgang dann irgendwo registriert?
IMHO nicht, wenn man nicht damit zahlt.
Bestätigt: Siehe HIER


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Gruß Kai
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