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#101
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 ![]() |
Zitat @Lars: Bei dem Schaden geh ich nicht mit Dir konform, da jeder, der sich alkoholisiert mit KFZ bewegt, ein großes Schadensrisiko ist und jede nicht bewiesene Fahrt die Begründung für die nächste ist. Mir ging es bei dem Schaden nicht um denjenigen, der aus einer Trunkenheitsfahrten resultieren könnte, sondern aus dem Schaden, der aus einer absichtlichen Falschdarstellung des Geschehens durch den TE entsteht.Natürlich sind Trunkensheitfahrten gefährlich und moralisch zu verurteilen, nur sollte deswegen ein TE nicht beraten werden, der sich mit guten Erfolgschancen der Bestrafung einer tatsächlich stattgefundenen Trunkenheitsfahrt entziehen könnte? Würden wir die TE's dadurch nicht zum Lügen erziehen? Wenn ich dich richtig verstanden habe, siehst du das genauso, oder? -------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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#102
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2861 Beigetreten: 29.04.2006 Mitglieds-Nr.: 18898 ![]() |
Dann frage ich mich, warum hat die Ehefrau (wenn sie solche Sorge um den eigenen Mann hat) zuerst ihre Mutter angerufen und nicht gleich die Polizei? Warum diesen Umweg? In meinen Augen unglaubwürdig, der TE wollte nur mal ausloten ob seine Geschichte auch so durchkommt (hatten wir ja schon öfters) Aha. Wieder einer, der, nur weil er ein Detail nicht nachvollziehen kann, dem TE Lügen unterstellt. Nur weiter so, dann vergrault ihr noch den Letzten ![]() Ansonsten freut es mich, dass die meisten hier sachlich bleiben können... ![]() (Edith fragt sich gerade, wo @MrMurphy eigentlich bleibt. ![]() Ediths Zwillingsschwester findet @blues Einstellung voll toll ![]() |
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#103
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
@Lars: Grundsätzlich ja, da mir das Rechtsideal des "in dubio pro reo" höher steht als meine moralischen Bedenken bei (eventuellen) Trunkenheitsfahrten.
Ich glaub dennoch, dass ein gewisser nicht definierbarer Schaden verbleibt, wenn sich einer bei einer tatsächlichen Trunkenheitsfahrt rausreden kann. Der Schaden, dass jemand unschuldig seinen Führerschein verliert und die Folgen davon tragen muss, ist IMHO aber ungleich größer. Und bei solchen "um Kopf und Kragen reden"-Situationen ist dieser Fall leider nur zu wahrscheinlich. -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Gast_charly68_* |
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#104
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Sollte der TE tatsächlich durchkommen mit seiner Version obwohl sie vielleicht nicht stimmt, dann kann man davon ausgehen, daß die örtlichen Cops ihn auf der Liste haben und mal des öfteren kontrollieren werden.
Wenn er dann angeheitert erwischt werden sollte, dann hat er halt Pech gehabt. LG |
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#105
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 ![]() |
Zitat Ich glaub dennoch, dass ein gewisser nicht definierbarer Schaden verbleibt, wenn sich einer bei einer tatsächlichen Trunkenheitsfahrt rausreden kann. Das habe ich auch nie in Zweifel gezogen. Meine Bereitschaft zur Hilfestellung enden übrigens dann, wenn jemand die Verwerflichkeit seine Tat nicht einsieht, sondern diese beschönigt oder rechtfertigt. Wer aber glaubhaft einsieht und zugibt, etwas Falsches getan zu haben, bekommt Hilfestellung sich der Strafe zu entziehen, da m. E. die Wiederholungsgefahr durch Einsicht oftmals genauso minimiert wird wie durch Strafe. Natürlich gibts dafür im Einzelfall keine Garantie aber auf der anderen Seite wird in vielen Fällen so eine Bestrafung verhindert, die keinen Nutzen hätte, weil der Täter auch so einsichtig ist.Daher meine Einstellung "Beratung auch für definitiv Schuldige, die einsichtig sind" -------------------- Wandel dich, nicht das Klima!
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#106
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1844 Beigetreten: 21.05.2007 Wohnort: Rhein/Main Mitglieds-Nr.: 31916 ![]() |
Mal eine dumme Frage eines Nichtrauchers: wenn man mit der EC-Karte Zigaretten holt, wird dieser Vorgang dann irgendwo registriert? Hallo Uwe W, man muß beim Kippen holen zwei Sachen unterscheiden: Die Altersverifikation und das Bezahlen. Bei der ersten Aktion wird das Jugendschutzmerkmal, was die Bank auf der EC-Karte hinterlegen ließ geprüft. Dies dient lediglich zur Freischaltung des Automaten. Gespeichert wird nichts. Beim Bezahlvorgang mit der Geldkarte wird es komplizierter. Ich versuche mich kurz zu fassen. Obwohl eine Anonymität den Kunden suggeriert wird, lassen sich bei jedem Bezahlvorgang Bezüge zu Kunden- und Händlerdaten herstellen. Somit könnte theoretisch ein Zigarettenkauf dem Eigentümer der Karte (nicht Besitzer)zugeordnet werden. Der Aufwand hier ist nicht unerheblich und bedarf einer richterlichen Verfügung. In der Praxis ist mir nicht bekannt, dass so etwas schon einmal vorgekommen ist. BTW: Es gibt keine dummen Fragen ;-) -------------------- Viele Grüße
Lemon70 ... alles wird gut 😊 |
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Gast_klaus62_* |
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#107
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Dann frage ich mich, warum hat die Ehefrau (wenn sie solche Sorge um den eigenen Mann hat) zuerst ihre Mutter angerufen und nicht gleich die Polizei?Warum diesen Umweg? Aha. Wieder einer, der, nur weil er ein Detail nicht nachvollziehen kann, dem TE Lügen unterstellt. Na dann erkläre du es mir mal, da du es ja nachvollziehen kannst ![]() Bitteschön, ich warte auf deine Antwort |
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#108
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 ![]() |
Diese Diskussion ist doch völlig irrelevant. Last doch den Quatsch.
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#109
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 ![]() |
Der Aufwand hier ist nicht unerheblich und bedarf einer richterlichen Verfügung. In der Praxis ist mir nicht bekannt, dass so etwas schon einmal vorgekommen ist. Geldkarte ins Karten-Lesegerät (HBCI oä.). Buchungen auslesen (Sind die letzten 10 oder sogar 30 drauf). Buchungsterminalnummer mit Geldkartenterminal vergleichen. Fertsch. ![]() Hab ich zun selber Nachvllziehen gemacht. DieTerminalnummern sind zT sogar im Internet erhältlich (gewesen?) -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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Gast_klaus62_* |
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#110
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Diese Diskussion ist doch völlig irrelevant. Last doch den Quatsch. wenn jemand behauptet, ich wäre zu blöde es zu verstehen, und so muss ich es nach dieser Aussage Zitat Aha. Wieder einer, der, nur weil er ein Detail nicht nachvollziehen kann, auch annehmen, dann soll es doch bitte derjenige es mir begreiflich machen. Ich lasse @Mr Hyde ja auch seine Meinung, also sollte er meine Meinung auch respektieren. |
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#111
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5619 Beigetreten: 15.12.2003 Wohnort: Mittelhessen Mitglieds-Nr.: 977 ![]() |
Klaus, unabhängig davon das M. Hyde nachvollziehen hier nicht im Sinne von verstehen gebraucht hat, war die ganze Diskussion, ob der TE die Wahrheit gesagt hat, von Anfang an irrelevant. Warum habe ich hier ausführlich begründet:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...mp;p=1056754866 Zitat Ich lasse @Mr Hyde ja auch seine Meinung, also sollte er meine Meinung auch respektieren. Ja, nur gehört weder deine Meinung noch die von MrHyde hier in den Thread, weil der Punkt "Wahrheit oder Lüge" wie gesagt für die Beantwortung der Frage des TE irrelevant ist.
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#112
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1844 Beigetreten: 21.05.2007 Wohnort: Rhein/Main Mitglieds-Nr.: 31916 ![]() |
Der Aufwand hier ist nicht unerheblich und bedarf einer richterlichen Verfügung. In der Praxis ist mir nicht bekannt, dass so etwas schon einmal vorgekommen ist. Geldkarte ins Karten-Lesegerät (HBCI oä.). Buchungen auslesen (Sind die letzten 10 oder sogar 30 drauf). Buchungsterminalnummer mit Geldkartenterminal vergleichen. Fertsch. ![]() Hab ich zun selber Nachvllziehen gemacht. DieTerminalnummern sind zT sogar im Internet erhältlich (gewesen?) Oups, die EC-Karte ist ja vorhanden ![]() Meine Auslegung galt für den Fall ohne EC-Karte. Natürlich hast du recht ![]() -------------------- Viele Grüße
Lemon70 ... alles wird gut 😊 |
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Gast_klaus62_* |
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#113
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Ja, nur gehört weder deine Meinung noch die von MrHyde hier in den Thread, dann gehören die Meinungen der anderen User, die genauso denken wie ich oder wie MrHyde, auch nicht hier in diesen Thread ![]() Warum gehört dann deine Meinung in diesen Thread? um die Wogen zu glätten bitte ich dich oder MrHyde über dieses Thema per PN mit mir zu diskutieren. unsere verschiedenen Meinungen sollen nicht den Thread noch mehr verhunzen ![]() |
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#114
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24500 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Blue0711,
letztendlich ist aber belanglos, ob der TE nachweisen kann, dass er Zigaretten geholt hat, denn 1.: streitet dies ja niemand ab (er am wenigsten), 2.: sieht man vermutlich nicht, an welchem Automat er die Zigaretten geholt hat (was wäre, wenn es seine Marke zufälligerweise nicht am Automaten um die Ecke, sondern 2 km weiter gab) und 3.: sagt die Registrierung auf der Karte nichts darüber aus, ob er zu Fuß gegangen oder mit dem Auto gefahren ist. Meiner Ansicht nach steht und fällt alles damit, ob und was Mutter und Ehefrau sagen, und ob es vielleicht doch einen Nachbarn gibt, der ihn zufälligerweise gerade um die Zeit fahren sehen und dies der Polizei mitgeteilt hat (an diesen Zufall mag ich aber nicht glauben). Ich bleibe dabei: Nach dem, was hier geschildert wurde, war die Blutentnahme rechtmäßig (Verdacht lag vor), aber wenn die Polizeibeamten keine weiteren Erkenntnisse haben, dürfte der Führerschein in den nächsten Tagen wieder ausgehändigt werden. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#115
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 ![]() |
Ich bleibe dabei: Nach dem, was hier geschildert wurde, war die Blutentnahme rechtmäßig (Verdacht lag vor), aber wenn die Polizeibeamten keine weiteren Erkenntnisse haben, dürfte der Führerschein in den nächsten Tagen wieder ausgehändigt werden. Dem gibt es aus meiner Sicht nichts mehr hinzuzufügen. Bereits in meinem ersten Beitrag (# 3) habe auch ich den TE darauf hingewiesen, dass ihm bewiesen werden muss und nicht umgekehrt. @Nachteule. Angenommen, die BE würde eine Alkoholisierung von, sagen wir mal 2 Promille aufwärts ergeben, es würde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, der Führerschein zurück gesandt, usw. Würden die Beamten eine Meldung nach § 2, 12 StVG an die Führerscheinstelle machen? ![]() -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Gast_charly68_* |
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#116
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Würden die Beamten eine Meldung nach § 2, 12 StVG an die Führerscheinstelle machen? ![]() So auf die Art jetzt haben wir als Polizisten ihn nicht schnappen können, dann soll dies die FEB mit einer MPU-Aufforderung tun. Ich finde ein solches Vorgehen sowas von unfair bzw. unterhalb der Gürtellinie und recht bedenklich, selbst wenn es rechtlich zulässig ist. LG |
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#117
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 ![]() |
@Charly68
woher wusste ich eigentlich, dass du dich als erster melden würdest... ![]() -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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#118
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24500 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Magnum88,
ob die Polizeibeamten es machen würden, weiß ich logischerweise nicht ![]() Wie es immer wieder so schön heißt: Es kommt auf den Einzelfall an. Hätte ich den Eindruck, dass es reiner Zufall ist, dass ich ihm nicht beweisen kann, dass er gefahren ist, und dass er ansonsten regelmäßig unter Alkoholeinfluss fährt, würde ich sicher eine Meldung machen. Es gibt aber, wie wir alle wissen, auch Menschen, die sich nur zu bestimmten Anlässen zuschütten und danach wirklich nicht mehr fahren, bis sie wieder stocknüchtern sind. In so einem Fall sehe ich für mich selber keine Verpflichtung, eine Mitteilung an die Fsst zu schreiben. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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#119
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 ![]() |
Vielen Dank für die Antwort, Nachteule
![]() Mir geht es nicht darum, den TE, der mir völlig unbekannt ist, jetzt durch die FEB "schnappen" zu lassen, wie der User Charly68, hier anklingen lässt, sondern mir fällt bei der Schilderung des Konsumverhaltens an diesem Abend Zitat ein Konzert besucht habe auf dem ich ca.7-8 Bier getrunken hatte Zitat Dort angekommen gönnte ich mir noch 2-3 weitere Beier Zitat setzte mich vor den Rechner und genehmigte mir noch ein Bier. im Eröffnungsbeitrag eben auf, dass der TE den Genuss von mindestens 10 bis 12 Bier beschreibt. Ausgehend davon, dass die Glasgröße 0,5 Ltr. betragen würde, erscheint eine Promillisierung nach "TÜV-Faustregel", die auf den TE zutreffen kann, aber nicht natürlich auch nicht muss, von 2 bis 2,4 Promille im Bereich des Möglichen. Dies könnte m.M.n. auf Alkoholmissbrauch hinweisen und somit Eignungszweifel nach sich ziehen. Deswegen meine Frage nach einer eventuellen Meldung an die Führerscheinstelle. -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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#120
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4564 ![]() |
So auf die Art jetzt haben wir als Polizisten ihn nicht schnappen können, dann soll dies die FEB mit einer MPU-Aufforderung tun. Ich finde ein solches Vorgehen... Ganz generell - und bestimmt nicht auf den TE bezogen: Wenn jemand beinahe mit rund 2 Promille erwischt wurde, dann hat er statistisch gesehen ein paar hundert Trunkenheitsfahrten hinter sich. Irgendwann hört das Sportliche dann aber doch auf. -------------------- Gruß, Andreas
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Gast_charly68_* |
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#121
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Wenn jemand beinahe mit rund 2 Promille erwischt wurde, dann hat er statistisch gesehen ein paar hundert Trunkenheitsfahrten hinter sich. Irgendwann hört das Sportliche dann aber doch auf. Was hat das eine mit dem anderen zu tun, solange man es dieser Person die Fahrt nicht zu 100 Prozent nachweisen kann. Entweder kann man es ihm nachweisen, dann folgt die entsprechende Strafe. Oder man kann es ihm nicht nachweisen, dann sollte man das "Bein stellen" schön bleiben lassen. Wenn wir jetzt schon soweit sind, daß man im Endeffekt keinerlei "Saufparty" mehr feiern darf/kann ohne das Fahrzeug zu benutzen, dann kann gleich ein komplettes Alkoholverkaufsverbot von der Regierung verabschiedet werden. Jedoch wäre dann das Geschrei groß, weil ja dabei wieder ne Menge Arbeitsplätze verloren gehen würden. LG |
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#122
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7999 Beigetreten: 04.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11861 ![]() |
Was hat das eine mit dem anderen zu tun, solange man es dieser Person die Fahrt nicht zu 100 Prozent nachweisen kann. Entweder kann man es ihm nachweisen, dann folgt die entsprechende Strafe. Oder man kann es ihm nicht nachweisen, dann sollte man das "Bein stellen" schön bleiben lassen. Ein schöner Beweis, dass du den Schutzzweck der einschlägigen Paragrafen im StVG und in der FEV nicht im Geringsten begriffen haben zu scheinst. Meinst du vielleicht auch, dass Polizeibeamte nur darauf aus sind, "Beine zu stellen"? ![]() Zitat Wenn wir jetzt schon soweit sind, daß man im Endeffekt keinerlei "Saufparty" mehr feiern darf/kann ohne das Fahrzeug zu benutzen, dann kann gleich ein komplettes Alkoholverkaufsverbot von der Regierung verabschiedet werden. Und nach solchen Kommentaren wundere ich mich nicht mehr im Allergeringsten, dass du deine eigene MPU nach 12 Jahren immer noch nicht in Angriff nimmst, sondern die "Reinigung" deiner Führerscheinakte" abwarten willst. Entschuldige bitte, wenn ich deine persönlichen Angelegenheiten, die du ja aber erst gestern hier wieder selbst bekannt gegeben hast, jetzt anspreche, aber der geneigte Leser sollte schon die "Hintergründe" deiner Kommentare zumindest erahnen können. Zitat Jedoch wäre dann das Geschrei groß, weil ja dabei wieder ne Menge Arbeitsplätze verloren gehen würden. LG Jetzt ist er perfekt, der Stammtisch... ![]() Darum klinke ich mich erst mal aus... ![]() -------------------- "Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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#123
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 673 Beigetreten: 01.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33622 ![]() |
So auf die Art jetzt haben wir als Polizisten ihn nicht schnappen können, Ganz generell - und bestimmt nicht auf den TE bezogen: Wenn jemand beinahe mit rund 2 Promille erwischt wurde, dann hat er statistisch gesehen ein paar hundert Trunkenheitsfahrten hinter sich. Irgendwann hört das Sportliche dann aber doch auf. So ein Blödsinn................... ![]() |
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#124
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 17596 Beigetreten: 07.12.2006 Wohnort: Gaaanz hoch im Norden.. Mitglieds-Nr.: 26234 ![]() |
Warum Blödsinn, wenn statistisch nur jede 600 - 1000ste TF aufgedeckt wird?
![]() -------------------- Personalführung ist die Kunst einen Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet...
oder Wer glaubt, dass ein Abteilungsleiter eine Abteilung leitet der glaubt auch, dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet... |
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#125
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1441 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4564 ![]() |
Wenn jemand beinahe mit rund 2 Promille erwischt wurde, dann hat er statistisch gesehen ein paar hundert Trunkenheitsfahrten hinter sich. Irgendwann hört das Sportliche dann aber doch auf. So ein Blödsinn................... ![]() Wie ist das denn korrekt ? "Wir wissen, dass der Betroffene regelmäßig besoffen gefahren ist, häufigere Kontrollen wären aber unsportlich gewesen ?" -------------------- Gruß, Andreas
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Gast_Familienvater_* |
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#126
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Zitat (magnum) m Eröffnungsbeitrag eben auf, dass der TE den Genuss von mindestens 10 bis 12 Bier beschreibt. Ausgehend davon, dass die Glasgröße 0,5 Ltr. betragen würde, erscheint eine Promillisierung nach "TÜV-Faustregel", die auf den TE zutreffen kann, aber nicht natürlich auch nicht muss, von 2 bis 2,4 Promille im Bereich des Möglichen. Das heißt jeder der in der Lage ist 10-12 Bier (halber Kasten) zu trinken ohne direkt umzufallen ist zur MPU zu schicken und auf seine Eignung als Fahrzeugführer zu überprüfen... ![]() Macht das mal, dann läuft in Bälde die halbe Republik der deutschen Biertrinker zu Fuß. |
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Beitrag
#127
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 15843 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Middle Fritham (bei North Cothlestone Hall) Mitglieds-Nr.: 3 ![]() |
Und ich ziehe wie oben angekündigt jetzt endgültig den Stecker. -------------------- Bitte beachten: Nicht über boardeigene Kanäle erreichbar.
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#128
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 16.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46906 ![]() |
Tach Leute,Freunde und Zweifler ;-)
wollte Allen die es intressiert mitteilen das ich seit Donnerstag wieder im Besitz meines FS bin. Ohne Beweise und Zeugenaussage konnte die ![]() Im Gegenteil;es wird wohl so sein das ich für die Zeit in der ich meiner Arbeit wegen der Geschichte nicht nachgehen konnte,Schadensersatzansprüche geltend machen kann! Danke nochmal allen die an dem Thread teilgenommen hatten! Schöner Sonntag noch Gruß HerrBrauR |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.07.2025 - 13:57 |