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Closed TopicStart new topic
> Beschlagnahmter Führerschein
herrbrauer
Beitrag 16.02.2009, 08:37
Beitrag #1


Neuling
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Moin, folgendes ist mir am Samstag passiert:
Nachdem ich mit meinem Wagen ein Konzert besucht habe auf dem ich ca.7-8 Bier getrunken hatte,lies ich mich inklusive meinem Auto von einem Bekannten nach hause fahren:
Dort angekommen gönnte ich mir noch 2-3 weitere Beier bis es zu einem Streit mit meiner Frau kam.
Wutentbrannt zog ich mir meinen Bademantel über schnappte mir die EC Karte und den Autoschlüse meiner Frau und verlies das Haus in Richtung Zigarettenautomat!
Weis der Geier was meine Frau geritten hat doch die hat in Ihrem Wahn meine Mutter angerufen die wiederum rief wohl ,vor Sorge ich würde irgendeine Dummheit begehn, bei der Polizei an!
Zwischenzeitig kam ich wieder vom Automaten setzte mich vor den Rechner und genehmigte mir noch ein Bier.
Gegen 3 Uhr klingelte es an unserer Haustür und 2 Polizsiten standen da.
Die wollten eine Blutprobe von mir.Ich sagte das ich zwar nicht wisse was das ganze soll ich aber bereit bin eine Blutprobe abzugeben .
So durfte ich dann mit aufs Revier um auf den Arzt zu warten.
Der Polizist meinte er müsse meinen Führerschein beschlagnahmen weil der Verdacht bestünde ich sei alkoholisiert Auto gefahren.
Ich fragte woher er das wissen wolle und ob er irgendeinen Beweis dafür hätte,worauf er mir erwiederte meine Motorhaube sei warm gewesen.Auf die Frage ob ich eine Aussage machen wolle verneinte ich dies und sagte ich werde mich erst mit meinem Anwalt in Verbindung setzen.
(Schnell hat man was gesagt was einem Nachher zum Strick wird)
Da ich aus beruflichen Gründen auf meinen Führerschein angewiesen bin,sieht es wohl so aus als das ich meinen Job verliere weil die ganze Sache zum Staatsanwalt kommt und dies wohl eine Zeit dauern wird.
Ich frag mich ob das wahr sein kann,das mein ganzes Leben wegen einer Vermutung aus den Fugen geraten kann.
Möglicherweise war ja mein Auto noch warm (was ist warm?) da es ja gefahren wurde.Vielleicht ist ja auch meine Frau damit gefahren um mich zu suchen?
Und selbst wenn ich gefahren wäre,wie sollte man das beweisen?
Nach Rücksprache mit meinen Angehörigen wurde mir versichert das keine Anzeige oä. gemacht wurde.
Was ich jetzt wissen will ist wie meine Chancen stehen meinen Führerschein so schnell wie es geht wieder zu bekomme?
Welche Auswirkung und Zweck hat die Blutkontrolle?Ich meine es ist ja wohl noch nicht strafbar etwas zu trinken.oder?
Gruß herrbrauer
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astaubach
Beitrag 16.02.2009, 09:53
Beitrag #2


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Nimm Dir einen (möglichst auf Verkehrsrecht spezialisierten) Anwalt.
Märchen wie "ein flüchtiger Bekannter hat mich gefahren, leider kenne ich weder seinen Namen noch seine Telefonnummer" (nur als Beispiel) haben Richter sicher schon öfter gehört, ich habe sie schon öfter gelesen.


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Gruß, Andreas
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magnum88
Beitrag 16.02.2009, 10:00
Beitrag #3


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Zitat (herrbrauer @ 16.02.2009, 08:37) *
Welche Auswirkung und Zweck hat die Blutkontrolle?Ich meine es ist ja wohl noch nicht strafbar etwas zu trinken.oder?


Das nicht, aber unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug zu führen, sehr wohl...


An deiner Stelle würde ich mir sofort einen Anwalt suchen, der sich mit Verkehrsrecht gut auskennt. Der kann Akteneinsicht nehmen (Zeugenaussagen!) und dich evtl. aus dieser Sache raushauen.

Auch ich würde keinerlei Aussagen der Polizei gegenüber machen. Beweisen muss man dir und nicht umgekehrt.


Abgesehen davon, solltest du mal über deine Trinkgewohnheiten nachdenken. Der Konsum, den du beschreibst, auch wenn die Biere keine Halbliter gewesen sein sollten, ist durchaus im Missbrauchsbereich anzusiedeln.
Ensprechende Wirkung haben sie ja erzielt, denn im Bademantel das Haus zu verlassen, um zum Zigarettenautomaten zu fahren, würde wohl kaum im nüchternen Zustand passieren, oder?

Zitat
Weis der Geier was meine Frau geritten hat doch die hat in Ihrem Wahn meine Mutter angerufen die wiederum rief wohl ,vor Sorge ich würde irgendeine Dummheit begehn, bei der Polizei an!


Hier fragt sich, wer "wahnhaft" gehandelt hat. Auch diese Verkennung der Realität deutet auf Alkoholmissbrauch hin. whistling.gif

Das Ergebnis deiner Blutentnahme kannst du auf der Wache im Laufe der Woche anfragen.


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"Je fester man davon überzeugt ist, im Recht zu sein, desto natürlicher ist der Wunsch, jeden anderen mit allen Mitteln dahin zu bringen, ebenso zu denken." George Orwell
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Gast_charly68_*
Beitrag 16.02.2009, 10:10
Beitrag #4





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Zitat (magnum88 @ 16.02.2009, 10:00) *
Abgesehen davon, solltest du mal über deine Trinkgewohnheiten nachdenken. Der Konsum, den du beschreibst, auch wenn die Biere keine Halbliter gewesen sein sollten, ist durchaus im Missbrauchsbereich anzusiedeln.
Ensprechende Wirkung habe sie ja erzielt, denn im Bademantel das Haus zu verlassen, um zum Zigarettenautomaten zu fahren, würde wohl kaum im nüchternen Zustand passieren, oder?


Ich kann anhand der Schilderung des TE nicht erkennen, daß er mit dem Wagen Zigaretten holen war. Auch wissen wir nicht wie weit der Zigarettenautomat vo der Wohnung entfernt war. Vielleicht befindet er sich in unmittelbarer Nachbarschaft, so daß das Fahrzeug nicht benutzt werden mußte.

Ich kann bisher nur erkennen, daß er sich vermutlich den Autoschlüssel der Frau geschnappt hat, weil er schnell greifbar war und einen Haustürschlüssel dran hatte um wieder in das Haus zu kommen.

Da wir nicht wissen wie groß der Zeitabstand zwischen der Rückkehr vom Konzert und dem Zigaretten holen war, gehe ich mal davon aus, daß der Motor noch von der Rückfahrt aus dem Konzert warm war.

LG
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magnum88
Beitrag 16.02.2009, 10:20
Beitrag #5


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Zitat (charly68 @ 16.02.2009, 10:10) *
gehe ich mal davon aus, daß der Motor noch von der Rückfahrt aus dem Konzert warm war.


Du kannst ja ruhig davon ausgehen, Staatsanwalt und Richter werden es kaum tun.

Weißt du eigentlich, wie schnell ein Motor bei den jetzigen Temperaturen abkühlt?
Wir hatten in der Samstagnacht 9 Grad minus...

Zitat
Nachdem ich mit meinem Wagen ein Konzert besucht habe auf dem ich ca.7-8 Bier getrunken hatte,lies ich mich inklusive meinem Auto von einem Bekannten nach hause fahren:
Dort angekommen gönnte ich mir noch 2-3 weitere Beier bis es zu einem Streit mit meiner Frau kam.


Zwei, drei Bier getrunken, dann gestritten, dann Zigaretten geholt...

Und dann soll der Motor noch warm gewesen sein, als die Polizei auftauchte? blink.gif


Das alles ändert nichts daran, dass die Staatsgewalt dem TE nachweisen muss, dass er gefahren ist. Wenn keine derartigen Zeugenaussagen vorliegen und er es fertigbringt zu schweigen, dürfte dies äußerst schwierig, m.A.n. unmöglich sein.


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astaubach
Beitrag 16.02.2009, 11:02
Beitrag #6


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Zitat
Ich kann anhand der Schilderung des TE nicht erkennen, daß er mit dem Wagen Zigaretten holen war

Der TE ist mit dem Wagen gefahren.
Nach dem 20. Märchen dieser Art merkt man das an den Formulierungen.
Deshalb sollte er auch nichts zur Sache aussagen und einen Anwalt beauftragen.


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Gruß, Andreas
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Mr Hyde
Beitrag 16.02.2009, 19:50
Beitrag #7


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Tut mir leid, aber ich finds echt zum ************** (Selbstzensur) wie hier wieder wildeste Spekulationen fabriziert werden, ein TE der Lüge bezichtigt wird und dermaßen hart angegangen wird. Habt ihr nix besseres zu tun? Warum wird nicht einfach erstmal von den Tatsachen ausgegangen, die ein TE hier schreibt? Aber nein, es wird gleich in bester MrMurphyscher Manier über den TE hergezogen. ranting.gif
Tut mir leid, aber da geht mir echt die Hutschnur hoch! Die netiquette verbietet mir leider, das zu schreiben, was ich gerade möchte...

@topic:
Wenn kein Zeuge existiert, der gesehen hat (oder gesehen zu haben behauptet), dass der TE den Wagen gefahren hat, dann kann ich mir kaum vorstellen, dass allein aufgrund einer warmen Motorhaube eine Verurteilung erfolgt.
Allerdings haben wir hier das Problem des vorläufigen Entzugs. Ich würde schleunigst einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt damit beauftragen, den vorläufigen Entzug schnellstmöglich aufzuheben. Ich könnte mir bei der wackeligen Beweislage (so wir denn tatsächlich alle Fakten kennen und nicht doch noch ein Zeuge auftaucht) vorstellen, dass das Erfolg haben könnte.

Mich würde noch interessieren, wer denn nun die Polizei gerufen hat (von allein wird die ja kaum gekommen sein) und was diese Person der Polizei GENAU gesagt hat.
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Wollf_0708
Beitrag 16.02.2009, 20:36
Beitrag #8


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Moin.

Thema: warme Motorhaube.

Messergebnisse mit Datenloggern an sieben verschiedenen Stellen eines wassergekühlten Motores haben mir gezeigt, dass ein warmgefahrener Motor etwa 3 bis 3,5 Stunden benötigt, bis die Temperaturen wieder der Umgebungstemperatur entsprechen.
(Meine Messungen waren Anfag März 2007, bei Aussentemp. ~ plus 3 Grad; ..... wie eisig kalt es beim TE in dieser Nacht war, weiss keiner.)

Je nach dem wie lange der Zeitpunkt zwischen Ankommen (nach dem Konzert) und der polizeilichen Prüfung der Motorhaubentemperatur gewesen ist, ist es durchaus wahrscheinlich, dass die Haube noch eine gewisse Wärmestrahlung des erwärmten Motores abgegeben hat. Vor Allem, wenn eine untere Motorabdeckung und eine Schalldämmmatte im Motorraum an dem Fahrzeug ist.

Dies´ als einzigen "Beweis" einer Fahrt unter Alkoholeinfluss, finde ich mehr als gewagt.

Grüsse
WolFgang
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astaubach
Beitrag 16.02.2009, 22:19
Beitrag #9


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Zitat (Mr Hyde @ 16.02.2009, 19:50) *
Tut mir leid, aber ich finds echt zum ************** (Selbstzensur) wie hier wieder wildeste Spekulationen fabriziert werden, ein TE der Lüge bezichtigt wird und dermaßen hart angegangen wird.

Tut mir auch leid, vielleicht fühle ich mich einfach nur leicht vear angegriffen, wenn ich von TEs belogen werde.
Ich muss mich dann mit meiner Antwort auch zügeln.


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Gruß, Andreas
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swift
Beitrag 16.02.2009, 22:32
Beitrag #10


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Da kann man nur hoffen, dass du niemals Richter wirst oder bereits bist.
Solche unverschämten Unterstellungen wie
Zitat
Der TE ist mit dem Wagen gefahren.
Nach dem 20. Märchen dieser Art merkt man das an den Formulierungen.

sollten imho direkt in die Schrottpresse wandern.

Zitat (astaubach @ 16.02.2009, 22:19) *
Tut mir auch leid, vielleicht fühle ich mich einfach nur leicht vear angegriffen, wenn ich von TEs belogen werde.

Vielleicht leidest du auch unter Verfolgungswahn?

Ich kann @MrHyde nur zustimmen und hoffe, dass ich meine Emotionen ranting.gif im weiteren Verlaufe dieses Threads unter Kontrolle habe.
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steveluke
Beitrag 17.02.2009, 06:33
Beitrag #11


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Zitat (swift @ 16.02.2009, 22:32) *
Solche unverschämten Unterstellungen wie
Zitat
Der TE ist mit dem Wagen gefahren.
Nach dem 20. Märchen dieser Art merkt man das an den Formulierungen.

sollten imho direkt in die Schrottpresse wandern.

Das kommt natürlich auch darauf an, in welchen Kontext man eine solche Aussage für sich (automatisch) einordnet.
Dass der TE tatsächlich alkoholisiert mit dem Wagen gefahren ist, das hat er hier doch selbst eingeräumt, wenn ich nichts falsch verstanden habe.
Wenn er dies später gegenüber der Polizei abstreitet (wozu er als Beschuldigter das Recht hat), dann ist das objektiv unwahr - sprich: umgangssprachlich ein "Märchen".

Ich selbst kenne Dutzende von verschiedenen Sachverhalten, die exakt so abgelaufen sind wie vom TE erlebt/geschildert:
Ein Paar zofft sich, eine Streitpartei setzt sich alkoholisiert ans Steuer (die einen wollen sich "nur" ablenken/abreagieren, die anderen haben halt ein festes Ziel).
Die andere Streitpartei ruft die Polizei (es gibt hierfür mE zwei wesentliche Motivationen: 1. die andere Streitpartei aus der Wut heraus "verpfeifen", 2. die Angst, "er" oder "sie" könne in suizidalen Absichten unterwegs sein).
Sollte es dann so sein, dass der Fahrzeugführer noch vor Eintreffen der Polizei wieder nach Hause zurückkehrt (und der Wagen sogar noch mit dampfender Motorhaube vor der Tür steht), dann erlebt man häufig, dass sich Anrufer und Streitpartner wieder miteinander solidarisiert haben und von polizeilichen Ermittlungen hinsichtlich Alkoholfahrt nichts (mehr) wissen möchten.
Folge: Die Polizeibeamten, die man zunächst noch selbst mit der Bitte um ein Eingreifen angerufen hatte, werden plötzlich als feindselige Eindringlinge in die Privatsphäre empfunden.
Alles zuvor am Telefon mitgeteilte wird entweder abgestritten oder relativiert. Letztlich: Lügen, Märchen.
Ist auch ihr gutes Recht.

Letztlich sieht es doch so aus, dass sich auch StA und Richter dieser Geschichten immer wieder in ähnlicher Form widmen müssen.
Im einen Fall ist die Beweislage glasklar und hart, im anderen Fall möglicherweise eher weich.

Im "Normalfall", wenn also der Ehepartner selbst bei der Polizei anruft und die Fahrt des Gatten/der Gattin meldet, dann ist diese Aussage schon mal ein subjektives Beweismittel, das auch im weiteren Verfahrensverlauf nur schwer wegzuargumentieren sein würde.
Wenn der Streitpartner bei Eintreffen der Polizei (wieder) zu Hause ist und das Fahrzeug mit warmer Motorhaube vor der Tür steht, dann ist das ein weiteres -objektives- Beweismittel.
Da der Anfangsverdacht einer Trunkenheitsfahrt hier schon gegeben ist, würde diese Beweislage allein schon für die Anordnung einer Blutprobe ausreichen.

Im Ausgangsfall des TE sehe ich eine Chance in dem Umstand, dass die Meldung an die Polizei über eine dritte Person erfolgte.
Wir wissen: Je mehr Zwischenstellen eine Kommunikationskette hat, um so mehr sind die Informationen inhaltlich in Frage zu stellen.
Vielleicht hat die Person, die letztlich die Polizei informiert hat, ganz einfach nur wesentliche Informationen völlig falsch verstanden und an die Polizei weiter gegeben?

In jedem Fall sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der sich im Sinne seines Mandanten entsprechend einlassen kann.

Kurz noch zum Thema "vom TE angelogen" zurück:
Ich sehe nicht, dass der Userschaft hier Unwahrheiten aufgetischt wurden.
Der TE räumt doch schon in seinem Eingangsbeitrag von sich aus viele Dinge ein, die anderen Fragestellern erst mühsam aus der Nase gezogen werden müssen.

Insgesamt sollten wir nun wieder enger am Thema diskutieren.


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swift
Beitrag 17.02.2009, 07:33
Beitrag #12


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Zitat (steveluke @ 17.02.2009, 06:33) *
Dass der TE tatsächlich alkoholisiert mit dem Wagen gefahren ist, das hat er hier doch selbst eingeräumt, wenn ich nichts falsch verstanden habe.

Doch, da hast du was falsch verstanden!

Der TE schreibt

1. dass er zum Konzert (nicht alkoholisiert) gefahren ist
2. vom Konzert (alkoholisiert) nach Hause gefahren wurde
3. Zigaretten holen war

Wieso dichtet hier dem TE jeder eine Alkoholfahrt an!?

Ich fasse es nicht. dry.gif
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Mr Hyde
Beitrag 17.02.2009, 07:34
Beitrag #13


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Zitat (astaubach @ 16.02.2009, 22:19) *
Tut mir auch leid, vielleicht fühle ich mich einfach nur leicht vear angegriffen, wenn ich von TEs belogen werde.

Dann schreib einfach nicht hier rein. Ich finds echt unverschämt.

Zitat (steveluke @ 17.02.2009, 06:33) *
Dass der TE tatsächlich alkoholisiert mit dem Wagen gefahren ist, das hat er hier doch selbst eingeräumt, wenn ich nichts falsch verstanden habe.

Kann ich so nicht aus dem Eröffnungsbeitrag herauslesen.
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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 09:30
Beitrag #14





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Zitat (swift @ 17.02.2009, 07:33) *
Wieso dichtet hier dem TE jeder eine Alkoholfahrt an!?

Ich fasse es nicht. dry.gif


Wieso jeder?

Ich habe ihm noch keine unterstellt und werde ihm auch keine unterstellen, solange keine neuen Informationen dazu kommen die dies rechtfertigen.

Zitat (herrbrauer @ 16.02.2009, 08:37) *
Moin, folgendes ist mir am Samstag passiert:
Nachdem ich mit meinem Wagen ein Konzert besucht habe auf dem ich ca.7-8 Bier getrunken hatte,lies ich mich inklusive meinem Auto von einem Bekannten nach hause fahren:
Dort angekommen gönnte ich mir noch 2-3 weitere Beier bis es zu einem Streit mit meiner Frau kam.
Wutentbrannt zog ich mir meinen Bademantel über schnappte mir die EC Karte und den Autoschlüse meiner Frau und verlies das Haus in Richtung Zigarettenautomat!
Weis der Geier was meine Frau geritten hat doch die hat in Ihrem Wahn meine Mutter angerufen die wiederum rief wohl ,vor Sorge ich würde irgendeine Dummheit begehn, bei der Polizei an!
Zwischenzeitig kam ich wieder vom Automaten setzte mich vor den Rechner und genehmigte mir noch ein Bier.
Gegen 3 Uhr klingelte es an unserer Haustür und 2 Polizsiten standen da.


Dieser Abschnitt des Eröffnungspostings ist der relevanteste Teil.

Hier schreibt der TE aber nur von der Hinfahrt zum Konzert, welche er selbst getätigt hatte. Anhand des restlichen Textes kann ich nicht erkennen, daß er dann das Fahrzeug nochmals selbst benutzt hatte.

LG
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steveluke
Beitrag 17.02.2009, 09:34
Beitrag #15


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Der TE schrieb:
Zitat (herrbrauer @ 16.02.2009, 08:37) *
Wutentbrannt zog ich mir meinen Bademantel über schnappte mir die EC Karte und den Autoschlüse meiner Frau und verlies das Haus in Richtung Zigarettenautomat!

Ich gebe zu, dass ich beim ersten flüchtigen Durchlesen ebenfalls dem Trugschluss unterlag, dass der TE eingeräumt hätte, gefahren zu sein.
Das hat er nicht explizit eingeräumt.
Die vom TE gewählte Formulierung verleitet aber auch ein wenig zu Missverständlichkeiten, oder?
Ob der TE tatsächlich gefahren ist oder nicht, hat er in der Diskussion noch nicht explizit klargestellt.

An Spekulationen hierüber möchte ich mich auch gar nicht beteiligen.


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Mr Hyde
Beitrag 17.02.2009, 11:34
Beitrag #16


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Zitat (charly68 @ 17.02.2009, 09:30) *
Wieso jeder?

Ich habe ihm noch keine unterstellt und werde ihm auch keine unterstellen, solange keine neuen Informationen dazu kommen die dies rechtfertigen.

Du warst auch nicht gemeint wavey.gif cheers.gif
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herrbrauer
Beitrag 17.02.2009, 12:52
Beitrag #17


Neuling
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Tach Leute,
es haut mich echt um wie hier und worüber hier spekuliert wird.
Wenn ich mich wegen eines möglichen Fehlverhaltens an den Pranger stellen lassen will,begebe ich mich in eine Nachmittagstalkshow!Nur soviel dazu!
Hab mir leider auch nicht die Mühe gemacht und mir durchgelesen wer dieses Forum nutzt und wozu dieses Forum dient.
War aber der Meinung das ich mir hier Ratschläge bzw. Erfahrungsberichrte ansehen kann von Leuten die ähnliches erlebt haben.
Ich bin gewiss nicht stolz auf das geschehene und wollte hier auch ganz sicher nicht damit Reklame machen.
Es hat sich so zugetragen wie es von mir beschrieben wurde.
Wärs anderst gewesen hätte ich geschrieben :...........ist einem Freund oä. so passiert

Vielleicht noch als Anhang für den ein oder anderen Freizeitrichter:
Der Zigarettenautomat hängt 20 Meter ums Eck
Es war nicht das erste mal das ich "leichtbekleidet" die kurze Strecke zurücklegte (im Sommer auch nur mal mit Shorts)^^
Im Zeitraum von 17 Uhr Samstag bis 3 Uhr Sonntag +- 3 Liter Colabier zu trinken ist jetzt meiner Meinung nach auch nicht sooooooo viel.Schätzungsweise wurde davon auf dem Konzert auch noch fast die hälfte verschüttet
Das Fahrzeug wurde von mir in alkoholisiertem Zustand in dieser Nacht nicht mehr bewegt!!!!!
Meine Frau rief meine Mutter an weil Sie dachte ich würde eventuell sonstwas machen,worauf hin meine Mutter wiederrum die Polizeiinspektion A anrief ,welche wiederum die Polizeiinspektion B anrief welche letztendlich dann nach dem rechten sehn kam!

Letztendlich gibt es keine Zeugen weil auch keine Tat vorliegt,welcher Motor von welchem Auto angeblich noch warm war wurde auch noch nicht näher erläutert.
Und die Tatsache das meine Mutter im Halbschlaf evt. der Polizei sowas sagte wie:
Meine Schwiegertochter hatte Streit mit Ihrem Mann,der hat sich Ihren Autoschlüssel und die EC Karte gekrallt und ist eventuell in angetrunkenem Zustand ins Auto gestiegen,macht mich noch nicht zu einem Täter,oder doch?

@ Wolf_0708
danke dies scheint mir sehr nützlich sein zu können.Denn tatsächlich wurde mein Auto gegen 12 Uhr vor der Haustür abgestellt nach einer Fahrt von ca. 20 KM Autobahn.
Bin daher auch der Meinung das ein warmer Motor alleine niemals als Beweis ausreichend sein dürfte!?
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Kai R.
Beitrag 17.02.2009, 12:59
Beitrag #18


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Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 12:52) *
Bin daher auch der Meinung das ein warmer Motor alleine niemals als Beweis ausreichend sein dürfte!?

es müsste bewiesen werden, dass Du das FZ bewegt hast. So lange es dafür keine Zeugen gibt, hast Du eigentlich nichts zu befürchten.

Hat denn Dein Bekannter der Polizei bestätigt, dass er Dich nach Hause gefahren hat? Über einen Anwalt solltest Du versuchen, möglichst rasch Deinen FS zurückzuerhalten.

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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mheinrich96
Beitrag 17.02.2009, 13:06
Beitrag #19


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Hallo Herrbraucher,

ich schließe mich mal nicht den wilden Spekulationen an und betrachte die Sache nüchtern: Solle der SV sich so zugetragen haben, wie von Dir geschildert, dann sehe ich kaum Probleme, den Führerschein innerhalb der nächsten Tage wieder in den Händen zu haben.
Ich persönlich würde sofort Widerspruch gegen die Beschlagnahme/Sicherstellung des FS einlegen - falls noch nicht geschehen. Somit muss ein Richter innerhalb der nächsten drei Werktage über den Fortbestand der Beschlagnahme entscheiden. Damit lässt er sich in der Regel Zeit bis das Alkoholergebnis da ist. Das dürfte jedoch nicht für Dich sprechen -nach dem Alkoholgenuss.

Es kommt jetzt stark darauf an, was die Kollegen geschrieben haben. Es gibt zwei Möglichkeiten, das rauszufinden: 1. Kurz anrufen oder vorbeigehen und fragen, weswegen jetzt der FS beschlagnahmt wurde. Es muss hier zumindest ein einfachter Tatverdacht vorliegen und den kann man nicht nur auf die warme Motorhaube stützen. Das ist seeeeeeeeeeeeeehr dünnes Eis.

Wenn der Kollege die Angaben "verweigert", würde ich über meinen RA sofortige Akteneinsicht anfordern, um zu sehen, wie die Begründung aussieht.

Auf alle Fälle aber gilt: Bis zur Wiedererlangung des FS - Finger weg vom Auto, das wäre Fahren ohne und dann hast Du ein Problem.

Gruß Mario


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"Träume sind da, um sie zu Ende zu träumen. Wenn nicht heute, dann morgen" aus "Am Limit"
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herrbrauer
Beitrag 17.02.2009, 13:10
Beitrag #20


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Nö die haben das auch nie irgendwie in erwähgung gezogen.
Wozu auch,kann ja sein das ich noch nüchtern war als ich nach hause kam,oder?
Sollte es aber darauf ankommen wird (der Patenonkel meiner Tochter) dies aber so aussagen.
Ich denke aber irgendwie scheint es nur um die Frage zu gehn ob ich zum sch.... Kippenautomat gefahren bin oder nicht.
Und dies nur weil der Motor angeblich noch warm war.Was ist denn warm wenns draußen 0 Grad sind??
Hat aber jetzt auch keinen großen Zweck darüber zu diskutieren,die Sache ist beim Anwalt alles andere wird sich zeigen!
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Mr Hyde
Beitrag 17.02.2009, 13:13
Beitrag #21


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@herrbrauer

Mach dir nix draus... es nur einige wenige hier, denen es anscheinend Spaß macht, hilfesuchenden Mitgliedern Vorhaltungen (teilweise unbegründet) zu machen, anstatt zu helfen. Die meisten sind sicherlich nicht so. wavey.gif

Ich hoffe, du bekommst keinen falschen Eindruck von uns, liest dir die vielen nützlichen Tipps durch (per VR-Rechtsanwalt schnellstmöglich den vorläufigen Entzug aufheben) und hältst uns weiter auf dem Laufenden rolleyes.gif

PS: Willkommen im Forum.
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herrbrauer
Beitrag 17.02.2009, 13:22
Beitrag #22


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@ Mr. Hyde
Danke kein Problem,solche Leute gibts überall ;-)
Das meiste war ja auch hilfreich bzw. ist es noch.
Werd auf alle Fälle mitteilen wie die Sache ausgeht
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt meinte dieser das ich möglicherweise noch diese Woche meinen FS wiederbekommen könnte.
Wenn ich mir die Sache auch so durch den Kopf gehen lasse,und berücksichtige was meine Mutter und Frau mir sagten bin ich der Meinung das die Männer in Uniform primär hier waren um nach dem Rechten zu sehn und möglicherweise eher zufällig ,oder weil es so brauch ist an den Motorraum gefasst haben.
Die Art und weise wie die dann gerne gehört hätten das ich sage "Ja ich bin besoffen gefahren!" macht mich eigendlich auch ganz zuversichtlich das die Sache gut ausgeht!
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mheinrich96
Beitrag 17.02.2009, 13:27
Beitrag #23


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@ Herrbrauer: Noch eine kleine Anmerkung: Wenn ich das recht überschlagen habe, dann waren das ca. 12 Biere am Abend und ich gehe mal davon aus, dass das die 0,5er waren. Wenn das öfters vorkommt, dann würde ich mir mal über meinen Alkoholkonsum Gedanken machen, denn der ist garantiert nicht normal!
Und gerade dann, wenn man öfters Streit zu Hause hat und dannach zur Flasche greift. Das Schadet auf Dauer der Ehe und wäre nicht wünschenswert - oder? unsure.gif

Gruß Mario


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magnum88
Beitrag 17.02.2009, 13:33
Beitrag #24


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Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 12:52) *
Wenn ich mich wegen eines möglichen Fehlverhaltens an den Pranger stellen lassen will, begebe ich mich in eine Nachmittagstalkshow!


Du hast dich in ein öffentliches Forum begeben, in dem sich überwiegend fachkundige Mitglieder bewegen.

Zitat
Hab mir leider auch nicht die Mühe gemacht und mir durchgelesen wer dieses Forum nutzt und wozu dieses Forum dient.


Nicht die Schuld der Mitglieder hier.

Zitat
War aber der Meinung das ich mir hier Ratschläge bzw. Erfahrungsberichrte ansehen kann von Leuten die ähnliches erlebt haben.


Diese Möglichkeit hast du.


Zitat
Im Zeitraum von 17 Uhr Samstag bis 3 Uhr Sonntag +- 3 Liter Colabier zu trinken ist jetzt meiner Meinung nach auch nicht sooooooo viel.Schätzungsweise wurde davon auf dem Konzert auch noch fast die hälfte verschüttet


Zuerst hast du "Bier" geschrieben. Und nichts von verschütten.


Zitat
Das Fahrzeug wurde von mir in alkoholisiertem Zustand in dieser Nacht nicht mehr bewegt!!!!!


Die erste klare Aussage.
Ob wahr oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen, zu glauben.
Die Polizei hat es dir offensichtlich nicht abgenommen...


Zitat
Meine Frau rief meine Mutter an weil Sie dachte ich würde eventuell sonstwas machen,worauf hin meine Mutter wiederrum die Polizeiinspektion A anrief
,

und das alles, als die du gerade mal 20 Meter hin und zurück unterwegs warst?


Zitat
Letztendlich gibt es keine Zeugen weil auch keine Tat vorliegt,welcher Motor von welchem Auto angeblich noch warm war wurde auch noch nicht näher erläutert.


Du hast geschrieben, dass der Polizist sagte, die Motorhaube von deinem Auto sei noch warm gewesen.


Zitat
Und die Tatsache das meine Mutter im Halbschlaf evt. der Polizei sowas sagte wie:
Meine Schwiegertochter hatte Streit mit Ihrem Mann,der hat sich Ihren Autoschlüssel und die EC Karte gekrallt und ist eventuell in angetrunkenem Zustand ins Auto gestiegen,macht mich noch nicht zu einem Täter,oder doch?


Eine Bewertung dieses Anrufes wird erst einmal der Staatsanwalt vornehmen und dir dann deinen Führerschein entweder zurück schicken oder ihn behalten und einen Strafbefehl beantragen, wenn er der Meinung ist, dass die Beweislage insgesamt ausreicht.


Da du noch einmal nach Erfahrungen gefragt hast...
Die Fälle, die ich kenne (zweistellige Zahl) und dem deinen ähnlich sind, endeten alle mit einer Verurteilung. Irgendwo kam dann immer doch noch eine Zeugenaussage her, oder es gab unbedachte Äußerungen von Bekannten und Angehörigen, die durch die Beamten bezeugt wurden, so dass es dem Richter reichte, den StrB zu unterschreiben oder ein Urteil zu sprechen.
Durch die lange Verfahrensdauer hatten auch alle ihren Führerschein sehr lange weg...

Ob es bei dir zu einer Verurteilung reichen wird, kann mit den bisherigen Angaben nicht gesagt werden.




Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 13:22) *
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt meinte dieser das ich möglicherweise noch diese Woche meinen FS wiederbekommen könnte.




Ohne Vorliegen weiterer Indizien und Beweisen, vermute ich auch, dass es so ausgeht.


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CvR
Beitrag 17.02.2009, 13:43
Beitrag #25


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Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 12:52) *
Im Zeitraum von 17 Uhr Samstag bis 3 Uhr Sonntag +- 3 Liter Colabier zu trinken ist jetzt meiner Meinung nach auch nicht sooooooo viel.
[...]
Denn tatsächlich wurde mein Auto gegen 12 Uhr vor der Haustür abgestellt nach einer Fahrt von ca. 20 KM Autobahn.
Bin daher auch der Meinung das ein warmer Motor alleine niemals als Beweis ausreichend sein dürfte!?

Also, wenn ich das richtig lese, dann wurde das Auto um Mitternacht abgestellt, und dann kamen von 0-3h die weiteren Biere und der Streit und so dazu...

Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 13:10) *
Und dies nur weil der Motor angeblich noch warm war.Was ist denn warm wenns draußen 0 Grad sind??

Die Betriebstemperatur des Kühlwassers liegt bei rund 90°C. Warm ist also irgendein Wert, der deutlich über der Aussentemperatur von 0°C liegt, aber tendenziell unter 100°C.

Nun ist es so, dass normalerweise die Motorhaube - wegen der guten Wärmeleitfähigkeit des Metalls und der großen Oberfläche - sehr schnell abkühlt. Nach einer Stunde wird sie wohl Außentemperatur angenommen haben. Kannst du ja ganz einfach mit einem Thermometer und einer Uhr feststellen. Ein Mensch wird die Temperatur der Motorhaube durch Handauflegen wohl nur dann als warm empfinden, wenn sie deutlich über der Außentemperatur liegt. Wenn der police.gif gerade seinem Wagen entstiegen war, wird die Hand auch nicht nennenswert ausgekühlt gewesen sein. Es ist also davon auszugehen, dass die Motorhaube eine Temperatur von mindestens 20-30°C hatte. Andernfalls hätte man sie nicht als "warm" empfinden können. Und das lässt sich mit drei Stunden seit der letzten Fahrt überhaupt nicht vereinbaren. Bei einer solchen Standzeit ist keine Restwärme feststellbar.

Ganz ehrlich: Ich komme mir hier verarscht vor.


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magnum88
Beitrag 17.02.2009, 13:45
Beitrag #26


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Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 13:10) *
Wozu auch,kann ja sein das ich noch nüchtern war als ich nach hause kam,oder?


Nach dem Konsum von
Zitat
ca.7-8 Bier
würde diese Aussage aber nicht stimmen.


Zitat
Sollte es aber darauf ankommen wird (der Patenonkel meiner Tochter) dies aber so aussagen.



Na, dann... whistling.gif
Nach dieser Einlassung darfst du dich nicht wundern, dass auch deine anderen Aussagen mit einer gewissen Skepsis angesehen werden (können).


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Sasquatch
Beitrag 17.02.2009, 14:07
Beitrag #27


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CvR, das finde ich ein wenig unfair, hier aufgrund von Vermutungen (ich gehe davon aus, dass du deine Angaben zu den Wäremeverhältnissen und dem zeitlichen Ablauf bei einer Motorenhaube nicht expreimentell geprüft hast) wiederum dem TE vorzuwerfen, er schildere die Sache nicht so wie abgelaufen.
Zu der Frage, wie schnelle eine Motorhaube abkühlt folgende Überlegung:
Der erste Fehler in deinem Gedankengang ist die Kühlwassertemperatur. Die liegt mitnichten unbedingt bei nur 90° C, das kann, auch und gerade bei rascher Autobahnfahrt auch wesentlich deutlicher bei 100°C liegen, da es sich um einen geschlossenen Kreislauf handelt passiert da erstmal nix.
Weiterhin Folgendes: Mit einem VW Käfer gefahren (Maschine luftgekühlt und sehr nah an der nicht gedämmten Haube) wird diese sehr rasch sehr warm, nimmt aber auch genauso rasch wieder an Temperatur ab, da würde ich sogar Zeiten von unter einer Stunde zum Abkühlen, auch des Motors für realistisch halten.
Mit einer Frontmotor-Wasserpumpe neueren Baujahres gefahren (Haube dick gedämmt, Motor gegebenenfalls auch noch gekapselt, vielleicht großvolumiges Aggregat mit entsprechendem Wassermantel und entsprechender Kühlmittelmenge) kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Abgabe der in dem Motor und insbesondere dem Kühlwasser gespeicherten Wärme schon einige Zeit braucht, um erst einmal die Dämmschicht zu durchwärmen und dann die Haube zu erreichen. Und, was noch hinzukommt, die Wärme wird auch länger brauchen, bis sie aus der Dämmschicht wieder heraus ist. Das Ergebnis wäre nach meinem logischen Denken daher, dass die Haube im zweiten Fall (und ich gehe davon aus, dass der TE keinen Käfer fährt) sogar erst einige Zeit nach der Fahrt warm wird (während der Fahrt ist sie vom Fahrtwind gekühlt) und entsprechend länger warm bleibt. Insofern spielt die Tatsache, wie warm die Hände der Beamten waren, eher eine untergeordnete Rolle.
Dann: mit dieser Argumentation stellt sich die Frage, wie es sich auswirken würde, wenn der TE mit dem Auto wirklich die 20 Meter um die Ecke gefahren wäre. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkte reicht eine derart kurze Strecke wohl nicht aus, um eine Motorerwärmung zu erreichen, die die Haube merkbar erwärmt. (Übrigens, ich hab auch schon einmal einen Polizeibeamten gesehen, der an der vorderen Haube eines VW Käfer gefühlt hat, ob der Motor noch warm sei...)
Hier stellt sich die Frage, wie lange der TE weg war. Der Weg zum Dochtomaten und zurück bei den angegebenen Strecken dürfte ja nur einige Minuten in Anspruch genommen haben, was die Ehefrau dann ja eigentlich bestätigen können müsste. Im Bademantel wird man um die Uhrzeit ja wohl keinen Plausch mit der Nachbarin im Vorgarten halten, oder?
Am wesentlichsten ist aber Folgendes: Entweder kann die Haube noch von der Rückkehr vom Konzert warm gewesen sein, dass dürfte sich aber recht einfach beweisen lassen, oder aber sie kann es nicht. Wenn das der Fall ist, stellt sich die Frage, wie sie wieder warm geworden sein soll. Von 40 Metern Fahren wohl sicherlich nicht. Also, mein Freund, klär ab, wie rasch das Auto auskühlt.


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Dieselschräubchen
Beitrag 17.02.2009, 14:15
Beitrag #28


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Zitat (Sasquatch @ 17.02.2009, 14:07) *
Also, mein Freund, klär ab, wie rasch das Auto auskühlt.

Mein Wagen hält bis zu 6-7 Stunden lang noch Restwärme. Wenn ich spät abends unterwegs war, geht morgens die Heizung schneller an.


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herrbrauer
Beitrag 17.02.2009, 14:23
Beitrag #29


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Um das ganze nochmal Rund zu machen:

Hat irgendjemand Kenntnisse darüber das irgendjemand nur aufgrund einer "angebliche warmen"
Motorhaube den Führerschein entzogen bekam und dieser danach einbehalten wurde.
Ohne Zeugen,denn diese kanns nicht geben! (wenn auch meine grammatikalisch beschränkte Wortwahl bei dem ein oder anderen den Eindruck erwecken mag das ich tatsächlich gefahren bin)

Das ist die Frage die ich eigendlich nur beantworten haben wollte.Das sich der ein oder andere an den Mengenangaben des Alkohols oä. phallustiert ist ok.
Trägt aber nicht zur beantwortung der Frage bei!
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GerhardNL
Beitrag 17.02.2009, 14:31
Beitrag #30


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Hallo!

Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 13:10) *
Ich denke aber irgendwie scheint es nur um die Frage zu gehn ob ich zum sch.... Kippenautomat gefahren bin oder nicht.

Richtig, um genau diese Frage geht es. Und natürlich darum, ob eine solche Fahrt in irgend einer Form nachgewiesen werden kann.

MfG
Gerhard

P.S: Wenn Du vorhast, zu Fuß zum Automaten zu gehen, wieso nimmst Du dann den Autoschlüssel Deiner Frau mit?


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CvR
Beitrag 17.02.2009, 14:33
Beitrag #31


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Zitat (Sasquatch @ 17.02.2009, 14:07) *
CvR, das finde ich ein wenig unfair, hier aufgrund von Vermutungen (ich gehe davon aus, dass du deine Angaben zu den Wäremeverhältnissen und dem zeitlichen Ablauf bei einer Motorenhaube nicht expreimentell geprüft hast) wiederum dem TE vorzuwerfen, er schildere die Sache nicht so wie abgelaufen.

In der Tat, experimentell geprüft habe ich am Wagen des TE nix.
Zitat
Zu der Frage, wie schnelle eine Motorhaube abkühlt folgende Überlegung:
Der erste Fehler in deinem Gedankengang ist die Kühlwassertemperatur. Die liegt mitnichten unbedingt bei nur 90° C, das kann, auch und gerade bei rascher Autobahnfahrt auch wesentlich deutlicher bei 100°C liegen, da es sich um einen geschlossenen Kreislauf handelt passiert da erstmal nix.

Sie kann - Frostschutzmittel sei Dank - theoretisch sogar deutlich darüber liegen. Imho wird der Siedepunkt allein durch das Frostschutzmittel heraufgesetzt. Allerdings ist gerade bei rascher Autobahnfahrt die Kühlleistung des Kühlers und des den Motor umströmenden Fahrtwindes enorm. Und auch die derzeitigen Außentemperaturen tun ihr übriges zur Verbesserung der Kühlleistung.
Zitat
Weiterhin Folgendes: Mit einem VW Käfer gefahren (Maschine luftgekühlt und sehr nah an der nicht gedämmten Haube) wird diese sehr rasch sehr warm, nimmt aber auch genauso rasch wieder an Temperatur ab, da würde ich sogar Zeiten von unter einer Stunde zum Abkühlen, auch des Motors für realistisch halten.
Mit einer Frontmotor-Wasserpumpe neueren Baujahres gefahren (Haube dick gedämmt, Motor gegebenenfalls auch noch gekapselt, vielleicht großvolumiges Aggregat mit entsprechendem Wassermantel und entsprechender Kühlmittelmenge) kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Abgabe der in dem Motor und insbesondere dem Kühlwasser gespeicherten Wärme schon einige Zeit braucht, um erst einmal die Dämmschicht zu durchwärmen und dann die Haube zu erreichen. Und, was noch hinzukommt, die Wärme wird auch länger brauchen, bis sie aus der Dämmschicht wieder heraus ist. Das Ergebnis wäre nach meinem logischen Denken daher, dass die Haube im zweiten Fall (und ich gehe davon aus, dass der TE keinen Käfer fährt) sogar erst einige Zeit nach der Fahrt warm wird (während der Fahrt ist sie vom Fahrtwind gekühlt) und entsprechend länger warm bleibt.

Es ist durchaus denkbar, dass die Dämmschicht dafür sorgt, dass die Motorhaube sich weniger schnell aufwärmt. Wenn nun aber - durch die Dämmung - der Motorhaube von unten (Motor) weniger Wärme zugeführt wird, sie nach oben (Luft) jedoch genausoviel Wärme abgibt (Wärmeabgabe ergibt sich aus Oberfläche, Temperaturdifferenz und Übergangskoeffizient Blech-Luft), spricht dies letzten Endes sogar für ein schnelleres abkühlen der Haube think.gif
Hinzu kommt, dass vermutlich nur der geringste Teil der vom Motor ausgehenden Wärme an die Haube weitergegeben wird. Ein nicht unerheblicher Teil wärmt die Luft um den Motor herum - und verlässt den Motorraum durch Konvektion, lässt kalte, abkühlende Luft nachströmen.

Aber wie dem auch sei: Man kann das ja in dieser Jahreszeit sehr gut prüfen: Bei leichtem Schneefall einfach mal beobachten, wie lange es dauert, bis die Flocken auf einem betriebswarm abgestellten Kfz liegenbleiben.
Zitat
Am wesentlichsten ist aber Folgendes: Entweder kann die Haube noch von der Rückkehr vom Konzert warm gewesen sein, dass dürfte sich aber recht einfach beweisen lassen, oder aber sie kann es nicht. Wenn das der Fall ist, stellt sich die Frage, wie sie wieder warm geworden sein soll. Von 40 Metern Fahren wohl sicherlich nicht. Also, mein Freund, klär ab, wie rasch das Auto auskühlt.

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Dieselschräubchen
Beitrag 17.02.2009, 14:39
Beitrag #32


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Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 14:23) *
Hat irgendjemand Kenntnisse darüber das irgendjemand nur aufgrund einer "angebliche warmen"
Motorhaube den Führerschein entzogen bekam und dieser danach einbehalten wurde.


Es kann schon. Dazu braucht es aber eindeutige Indizien wie zum Beispiel ein in seinem Wagen mit warmer Motorhaube betrunken angetroffener Beschuldigter fernab jeglicher Zivilisation. Ihn wird man immer fragen, wie der dort hin gekommen ist und wann und wo er getrunken hat. Gibts darauf keine schlüssige Antwort ist der Führerschein bis zur Verhandlung erst einmal weg.

In deinem Fall sehe ich das eher zu deinen Gunsten. Man rechnet zwar mit Gefälligkeitsaussagen aus deinem Umfeld, da deine Geschichte nicht sehr glaubwürdig klingt. Es fehlt allerdings an Substanz, die einen vorläufigen Führerscheinentzug rechtertigt.


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Malermeister
Beitrag 17.02.2009, 14:39
Beitrag #33


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ist zwar OffTopic, @CvR Der Siedepunkt des Kühlwasser ist deshalb höher, weil die Kühlsysteme geschlossenen Systeme sind und dadurch Überdruck haben. Unter Überdruck ist der Siedepunkt einer Flüssigkeit höher.

Zur Dämmung: wenn die Wärme erstmal die Dämmmatte durchgewärmt hat, braucht es eine entsprechend längere Zeit als bei Materialien mit höherem Wärmedurchgangskoeffizienten, bis die Wärme auch wieder abgebaut ist.


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Gast_charly68_*
Beitrag 17.02.2009, 14:42
Beitrag #34





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Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 14:23) *
Hat irgendjemand Kenntnisse darüber das irgendjemand nur aufgrund einer "angebliche warmen"
Motorhaube den Führerschein entzogen bekam und dieser danach einbehalten wurde.
Ohne Zeugen,denn diese kanns nicht geben! (wenn auch meine grammatikalisch beschränkte Wortwahl bei dem ein oder anderen den Eindruck erwecken mag das ich tatsächlich gefahren bin)


Ja von einem Bekannten, aber nur bis zur Gerichtsverhandlung in welcher die Polizistin auch nur meinte, daß der Motor warm war. Weitere Beweise lagen neben der Blutprobe nicht vor. Ebenso waren zum Tatzeitpunkt keine anderen Zeugen vorhanden. Der Anwalt hatte dann die Aussage in der Luft zerrissen und der Richter hatte das Hand auflegen der Polizistin nicht für ausreichend befunden.

Ergebnis: Verfahren wurde eingestellt und der FS noch in der Verhandlung wieder ausgehändigt, obwohl die Person weit mehr als 1,6 %o hatte.

LG
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GerhardNL
Beitrag 17.02.2009, 14:44
Beitrag #35


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Hallo!

Zitat (CvR @ 17.02.2009, 14:33) *
Imho wird der Siedepunkt allein durch das Frostschutzmittel heraufgesetzt.


Zitat (Malermeister @ 17.02.2009, 14:39) *
Unter Überdruck ist der Siedepunkt einer Flüssigkeit höher.

Beides ist richtig. Jetzt aber Schluss mit offtopic.gif wink.gif

MfG
Gerhard


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 17.02.2009, 14:52
Beitrag #36





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Immer diese Schwiegermütter... mad.gif whistling.gif

Im Prinzip kannst du von Glück reden, dass da nicht Worte wie "Brückenpfeiler" oder "der tut sich eventuell was an" gefallen sind. Dafür sind andere ihren FS schon ne Weile los geworden, zumindest wenn man manchen Beiträgen hier Glauben schenken darf.

Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken... vermutlich wird dein Anwalt gar nicht so verkehrt liegen

Wieso hast du eigentlich den Autoschlüssel genommen? Sind da die Hausschlüssel dran? Oder wolltest du nur im Auto entspannen, weil es dir zu Hause nach dem Streit zu eng geworden war? Dass man da den Motor wegen der Heizung anmacht, düfte bei den Temperaturen klar sein. Im Stand dürfte es auch keine Rolle spielen, wie blau du warst. Ich frag ja nur mal so....

Trotzdem herrlich was einige Hobbytherapeuten aus der Situation machen, ihr braucht ganz ganz sicher dringendst eine Paartherapie.. *Ironie modus off* Streit gibts immer mal wieder, vor allem wenn es bei den Kumpels mal wieder etwas länger gedauert hat... laugh2.gif

Wenn ich mir überlege wieviele Kästen Bier ich in meinem Leben mit den Kumpels schon weggeputzt habe. Meine Leber, meine Ehe und mein Job sind immer noch völlig intakt.. wavey.gif
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Sasquatch
Beitrag 17.02.2009, 15:00
Beitrag #37


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Zitat (herrbrauer @ 17.02.2009, 14:23) *
Um das ganze nochmal Rund zu machen:

Hat irgendjemand Kenntnisse darüber das irgendjemand nur aufgrund einer "angebliche warmen"
Motorhaube den Führerschein entzogen bekam und dieser danach einbehalten wurde.

Ja, das geht durchaus, auch unter weniger phantasievollen Verhältnissen als von Dieselschräubchen dargestellt.
Immer dann, wenn nur einer für das Fahren eines Autos in Frage kommt, der Wagen - vermeintlich - kurz zuvor gefahren worden sein muss und dieser einzige Fahrer offensichtlich schon seit Längerem betrunken ist kann das schon passieren. Dementsprechend stellt sich hier also die Frage, wie rasch dein Auto abkühlt, das halte ich wesentlich für Erfolg oder Misserfolg in einem möglichen Verfahren, das auf dich zukommen könnte. Vorbereitung ist hier das Beste, was du machen kannst. Mithin also mal prüfen, wie rasch der Wagen kalt wird.


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 17.02.2009, 15:18
Beitrag #38





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Spielt das wirklich eine Rolle?

Wenn er auf dem Weg vom Automaten nach Hause im Auto gesessen hat, z.B. um bei entspannender Musik und im Sitzen eine zu Rauchen und wieder runter zu kommen bevor er hoch zu seiner Frau geht, mit der er eben noch im Streit war, wo sollte da der Tatvorwurf einer Trunkenheitsfahrt belegbar sein, solange die Polizisten kein sich bewegendes Auto gesehen haben?

Mancher fühlt sich halt in seinem Auto wohler, als im Wohnzimmer...

Dann bleibt maximal das möglicherweise verbotene Laufen lassen des Autos (wegen der Kälte lief halt der Motor) als Umweltsünde.
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R32
Beitrag 17.02.2009, 15:21
Beitrag #39


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@ herrbauer

Warst du denn zwischenzeitlich beim Anwalt? Mich interessiert es auch brennend wie die Sache ausgeht. Ich drück dir die Daumen.
BTW: Etwas weniger Trinken täte dir aber trotzdem nicht schaden. whistling.gif
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Mr Hyde
Beitrag 17.02.2009, 15:31
Beitrag #40


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Zitat (GerhardNL @ 17.02.2009, 14:31) *
P.S: Wenn Du vorhast, zu Fuß zum Automaten zu gehen, wieso nimmst Du dann den Autoschlüssel Deiner Frau mit?

Ich tippe mal ganz banal, dass das der nächstgreifbare Schlüsselbund mit Haustürschlüsseln war.
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Sasquatch
Beitrag 17.02.2009, 15:35
Beitrag #41


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Mein lieber Familienvater, das kann ich dir erklären. Es ist wesentlich sicherer, den vermeintlichen Täter in den Augen der Obrigkeit so weit wie möglich von den Steuereinrichtungen des Kraftfahrzeugs wegzuhalten als sogar noch zu behaupten, er habe im Auto gesessen und sogar den Motor gestartet, außerdem hat der TE nichts, aber auch gar nichts davon erwähnt, dass er eine Pause im Auto eingelegt habe auf dem beschwerlichen Weg zum oder vom Kippenautomaten. Warum also hier eine Begründung konstruieren, die noch dazu etwas am Haupthaar herbeigezogen klingt, wenn man genauso durch eine kleine Physikstunde den Herren von der ermittelnden Einheit nachweisen kann, dass der Motor natürlich von der zuvor von dem Zeugen auch belegbaren Fahrt noch warm war. Warum sollte man anfangen zu flunkern wo es gar nicht nötig ist.
Ganz davon abgesehen, wer sich halt in seinem Auto wohler fühlt als in seinem Wohnzimmer heißt entweder Tim Taylor oder hat bei der Wahl der Wohnzimmereinrichtung etwas grundlegend falsch gemacht.


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Lemon70
Beitrag 17.02.2009, 15:43
Beitrag #42


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Hallo herrbrauer,

Vielleicht geht es ja bei dir nicht um die vermeintliche Kippenholtour im Bademantel (was ich für unwahrscheinlich halte), sondern um die Fahrt vom Konzert nach Hause? Das würde auch den Streit mit deiner Frau erklären.

Es gibt hier einige User, die ohne viel Schmus eine Vermutung (oder auch déjà-vu) rüberbringen. Oftmals liegen sie aber auch richtig. Ich möchte jetzt nicht sagen, dass ich hinter dieser Holzhammermethode stehe, aber ich habe auch beim Lesen des Eingangsposting so einen faden Beigeschmack.

Wenn ich ehrlich bin, habe ich es noch nie erlebt, dass sich irgendwelche Bekannte in ein fremdes Auto setzen und deren Besitzer dann unverbindlich nach Hause fahren, das Auto abstellen und mit der Taxe dann wieder zurück. Meist ist es doch so, dass die Leute, die nach so einer Veranstaltung keinen Alkohol getrunken haben, selbst mit dem Auto da sind und dir dann anbieten, dich in deren Auto heimzufahren. Dann würde dein Auto aber beim Veranstaltungsort verbleiben.

Wie du aber schon gesagt hast, bringen dich solche Spekulationen nicht weiter.Fest steht, dass du bei der Polizei angeschwärzt worden bist und diese bei dir wohl eine hohe BAK feststellen werden. Zudem kommt, dass bei deinem Fahrzeug eine warme Motorhaube vor deiner Wohnung festgestellt wurde. Kannst du deinen "Bekannten" namentlich benennen oder ist er ein "flüchtiger Bekannter"? Für den Falle eines Falles wäre es ganz gut, wenn du ihn benennen könntest.

Der Weg zum Anwalt ist in deinem Fall nicht verkehrt, wenn du deinen FS schnellstmöglich brauchst.


--------------------
Viele Grüße
Lemon70



... alles wird gut 😊
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Gast_Familienvater_*
Beitrag 17.02.2009, 15:47
Beitrag #43





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Gehören temporär streitsüchtige Frauen auch zur Wohnzimmereinrichtung..

Ins Auto verfolgen sie dich wenigstens nicht.. wegen der Nachbarn.. Ich frag nur wegen der möglichen Fehler bei der Auswahl seiner Einrichtung.. thread.gif

btw.. mich würde ja nur mal interessieren, ob der Tatvorwurf haltbar wäre, wenn es sich so zugetragen hat, wie von mir beschrieben. Vielleich tmuss der TE dazu ja gar nicht mal flunkern.

Nicht dass ich nach ein paar Bier mal arglos im Auto sitze um Dampf abzulassen und dafür die Fleppen los bin.

Am Besten ist natürlich, er hat sich vom Auto ferngehalten und das Auto war nachweisbar von der vorherigen Fahrt noch warm, was einige hier aber anzweifeln. Dann bleibt immer noch die Behauptung/Feststellung der Polizisten.

Zitat
Wenn ich ehrlich bin, habe ich es noch nie erlebt, dass sich irgendwelche Bekannte in ein fremdes Auto setzen und deren Besitzer dann unverbindlich nach Hause fahren, das Auto abstellen und mit der Taxe dann wieder zurück.


Sag niemals nie... Entscheidend ist, ob es den Bekannten gibt und der das bezeugt... Ich würde sowas machen, wenn mir der Angetrunkene die Taxe zahlt. Wieso nicht, am nächsten Morgen gibts kein hin- und her mit den Autos. Kommt halt auf die Umstände an und wie gut sich jemand kennt oder was er für ein großes Herz hat. Für Freunde fahr ich auch mal nachts durch die Gegend, bevor ich die betrunken fahren lasse. Wenn die früh ihr Auto für die Frau brauchen die zum Dienst muss, was spricht dagegen sowas zu machen?

Sollte der TE nach dem Konsum selbst gefahren sein, hätte ich dafür natürlich kein Verständnis und würde ihm auch empfehlen, mal scharf darüber nachzudenken was er da verbockt hat.

Das ist aber nicht die Frage des TE, die lautet, kann man im eine Trunkenheitsfahrt nachweisen oder nicht.
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Sasquatch
Beitrag 17.02.2009, 15:57
Beitrag #44


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Lemon, deine Skepsis in allen Ehren, aber, und hier wirds off topic, richtet sich aber an all die ungläubigen Thomasse hier:

Nehmt das Forum mal als das, was es letztlich sein soll: ein Anlaufpunkt für Personen, die Hilfe beziehungsweise Informationen in einem verkehrsrechtlichen Problem suchen, das sie belastet.

Sicher ist, dass man diese Hilfe nur dann auch sinnvoll geben kann, wenn der dargestellte Sachverhalt so richtig und vollständig wie möglich ist.

Das ist eine Binsenweisheit, ja sogar eine Banalität. Dies weiß ich, und ich gehe davon aus, dass auch jeder Hilfesuchende es weiß.

Das wiederum führt bei mir zu dem Schluss, dass das, was der Hilfesuchende als Sachverhalt angibt, auch der ist, wie er sich zugetragen hat. Da zweifle ich nicht dran, da unterstelle ich ihm nichts. Wozu auch? Wenn er uns einen Bären aufgebunden hat ist er es letztlich, der den Bären am Ende auf dem Buckel hat, nämlich dann, wenn er versucht, mit den hier aufgrund der getürkten Geschichte gegebenen Informationen sein Problem zu lösen und das heftig in die Hose geht. Die allermeisten werden dazu aber keine Lust verspüren, also sind die dargestellten Sachverhalte in den allermeisten Fällen wohl auch so wie sie dargestellt werden aus der Sicht des Erzählers richtig.

Eine andere Kategorie ist der Spammer, der eine diebische Freude daran hat, das Forum an der Nase herumzuführen und daheim vorm PC sitzt und sich einen Ast lacht wie die ganzen Idioten da sich anstrengen. Wenn ich das Gefühl habe, da spammt mich einer voll, dann kann ich auch recht unangenehm werden und, wenn es nötig wird, auch ein wenig recherchieren. Den Eindruck es handele sich um einen Spammer habe ich vom TE aber nicht, er ist wirklich bemüht, Informationen zu bekommen. Von daher habe ich auch keine Probleme, seiner Geschichte Glauben zu schenken. Wenn man diesen Glauben und dieses Vertrauen der Erzählung des Newcomers nicht entgegenbringt sollte man es sich auch verkneifen, helfen zu wollen. Diese vermeintliche Hilfe sieht dann, wie man auch in diesem Thread wieder erkennen kann, dann meist so aus, dass man versucht, dem TE eine Wahrheit aus der Nase zu ziehen, die es nicht gibt und sich in Mutmaßungen ergibt, die dem, was der TE geschildert hat, vollkommen zuwiderlaufen.

Denkt mal drüber nach. Es ist wesentlich stressfreier, die erzählte Geschichte als solche zu akzeptieren als den TE davon zu überzeugen, dass alles doch ganz anders gewesen sei und er sich da wohl irren oder schlicht die Unwahrheit erzählen müsse.

Edit: @Familienvater, deine vielleicht nicht. Meine auch nicht. Aber ich kenne da durchaus Kaliber, die das und noch viel mehr täten.


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Mr Hyde
Beitrag 17.02.2009, 16:04
Beitrag #45


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@Lemon70:
Tja, ich zum Beispiel bin schon häufiger nach Konzerten von Bekannten in meinem Auto nach Hause gefahren worden als ich Finger an der Hand habe. Nämlich dann, wenn man mit mehreren das Konzert besucht und zwar das Auto stellt, aber auch mal jemand anderes nüchtern bleiben soll. wavey.gif
Der Fahrer hat dann meist sein Fahrrad an meinem Zaun warten.
Bin ich jetzt auch ein Lügner?

Ich frag mich ehrlich, was diese Rumspekuliererei soll. Es hilft dem TE nicht weiter, wenn er hier lügt, also warum sollte er? Sagt er nicht die Wahrheit, wird sich das ohnehin rausstellen ("ein Zeuge taucht immer auf"), und er hat nix davon, wenn er uns belügt. Und selbst wenn: JA UND? Macht das für uns irgendeinen Unterschied? Ändert es IRGENDWAS am Sachverhalt? Geht deswegen morgen die Sonne nicht mehr auf? Meine Güte!!!
Es zieht gewaltig die Stimmung hier im Forum nach unten...
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swift
Beitrag 17.02.2009, 16:06
Beitrag #46


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Ich kann mich meinen beiden Vorrednern nur anschließen.
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magnum88
Beitrag 17.02.2009, 16:07
Beitrag #47


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Zitat (Lemon70 @ 17.02.2009, 15:43) *
Kannst du deinen "Bekannten" namentlich benennen oder ist er ein "flüchtiger Bekannter"? Für den Falle eines Falles wäre es ganz gut, wenn du ihn benennen könntest.



Zitat (Familienvater @ 17.02.2009, 15:47) *
Entscheidend ist, ob es den Bekannten gibt und der das bezeugt...



Der Thread ist möglicherweise bereits so umfangreich, dass euch anscheinend wichtige Infos durch die Lappen gegangen sind.

Es ist kein "Bekannter", sondern der Patenonkel seines Sohnes, wie der TE einige Beiträge weiter oben schreibt. Also eine der Familie sehr nahestehende Person.

Und diese Person ist angeblich, so wie der TE auch schreibt, bereit, eine Falschaussage für ihn zu tätigen. Ob der es machen würde, steht ja auf einem anderen Blatt.

Aber denkt euch doch euren eigenen Teil zu solchen Aussagen... whistling.gif


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Gast_Familienvater_*
Beitrag 17.02.2009, 16:08
Beitrag #48





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@sasquatch full ack cheers.gif

Und nun lasse ich mich überraschen, wie die Geschichte ausgeht... Der TE hält uns hoffentlich auf dem Laufenden...

@magnum

Ich hab nur gelsen, dass der Patenonkel das aussagen würde, nicht dass das eine Falschaussage wäre... Was ich darüber denke ist etwas anderes, der TE hat nicht geschrieben, dass der Patenonkel nicht der Bekannte wäre, der ihn gefahren hat.
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herrbrauer
Beitrag 17.02.2009, 16:11
Beitrag #49


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Danke Familienvater,
anscheinend vertritt hier auch jemand die Interessen des Angeklagten,lol.


Tatsächlich habe ich mir den Autoschlüssel meiner Frau nur gekrallt weil da natürlich auch der Haustürschlüssel dran ist.
Hatte in dem Moment nicht darüber nachgedacht ob ich dies evt. irgendwann mal begründen muss ^^
Nein,ich habe auch nicht im Auto gesessen und die Heizung angehabt.Weis auch gar nicht ob dadurch der Motor warm wird!? think.gif


Halllooo Leute,
ranting.gif ranting.gif ranting.gif ranting.gif ranting.gif
in meinem Freundeskreis ist es absolut üblich das wir mit 3-4 Personen eine Veranstaltung besuchen gehn und abwechselnd einer immer nüchtern bleibt (soll ja auch Leute geben die gar nix trinken) think.gif
Wer kommt den überhaupt auf die Idee das mein Freund ein Taxi benötigte um nach Hause zu kommen.Also manche hier schauen wohl zuviel Matlock oder was weis ich!?
Wir sind alle aus dem selben Viertel welches aus max 5 Straßen besteht.Da braucht keine Sau ein Taxi zu holen wenn er die anderen heimfährt!Da von uns 4 allerdings nur 3 ein geschlossenes Fahrzeug haben und ich den einzigen 5 Sitzer besitze fahren wir gerne mit meinem PKW !
Davon abgesehn bin ich mir ziemlich sicher das es nicht um diese Fahrt geht.Denn diese wurde weder von der Polizei noch von mir erwähnt.
Daher auch mein,wohl für den ein oder anderen, "strafbarer" Satz:
...würde mein Freund dies auch wohl so aussagen ...............(würde er danach gefragt) Was sollte er denn sonst aussagen?
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Sasquatch
Beitrag 17.02.2009, 16:12
Beitrag #50


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Familienvater, wie ich bereits geschrieben habe, es vereinfacht die Geschichte nicht unbedingt, es könnte sie höchstens erschweren. Und da das unnötig ist wie ein Kropf würde ich, wenn es nicht der Wahrheit entspräche würde ich es nicht erwähnen.

Eine Frage an den TE: wie lange warst du eigentlich aushäusig? Wieviel Zeit ist verstrichen zwischen dem Anruf bei der Polizei und deiner Rückkehr nach Hause? Bei dem kurzen Weg dürftens ja, wie bereits von mir angenommen nur wenige Minunten sein, was dann gegen eine Fahrt spräche, vor allem aber dagegen, dass die Haube durch eine Trunkenheitsfahrt erwärmt worden wäre.
Und schreib bitte netterweise noch rasch, ob du dich auf dem Weg zum Zichtenschacht noch im Auto ausgeruht hast oder nicht, damit der Familienvater sich heut abend ohne Sorge seiner geschmackvollen Wohnzimmereinrichtung erfreuen kann.

Edit: da hat sich was überschnitten, jetzt sind die Infos da, bis auf die Dauer des Ausflugs.
Das mit dem Patenonkel deiner Tochter, nun, er wäre nicht der erste, der sich durch eine solche, objektiv ja falsche Aussage selbst in die Nesseln setzt. Hab ich des Öfteren miterleben dürfen wie der Zeuge plötzlich die Gesichtsfarbe wechselte, als der Staatsanwalt seine Vereidigung beantragte. Einer hat sogar direkt den Angeklagten angesehen und gesagt "Davon war aber nicht die Rede". Von sowas kann ich nur abraten, vor allem, wenn es gar nicht erforderlich ist. Die Sache gibt doch genug her um eine vernünftige Verteidigung aufzubauen.


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