wie muss ein Privater Parkplatz gekennzeichnet werden? |
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wie muss ein Privater Parkplatz gekennzeichnet werden? |
19.02.2009, 19:20
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46980 |
Habe heute einen Brief von meinem Vermieter (Wohnung) bekommen, er wirft mir vor, auf eindeutig als vermietet gekennzeichnete Parkplätze geparkt zu haben. Mir geht es um das "eindeutig gekennzeichnete". Die Parkplätze sind quer zur Fahrbahn, nebeneinander, teilweise Begrününg dazwischen. Ein Hinweisschild mit Privatparkplatz steht nicht da. Ein paar Parkplätze haben ein kleines Privat-Blechschild stehen, einige einen heruntergeklappten Poller. Ca. 5 Parkplätze haben nichts davon. Ich parke seit Jahren auf den solch einen ungekennzeichneten Parkplatz und nun gibt es auf ein Mal Post...Rechnung über 5,10 Euro Gebühr für Halterermittlung war auch gleich mit bei. Ist irgendwo geregelt, wie ein Privatparkplatz gekennzeichnet sein muss? Danke Thomas Der Beitrag wurde von ThomasausWB bearbeitet: 19.02.2009, 19:21 |
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19.02.2009, 19:28
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Ist irgendwo geregelt, wie ein Privatparkplatz gekennzeichnet sein muss? Er muss nicht als Privatparkplatz gekennzeichnet sein, sondern als Privatgrund erkennbar sein. Hier wäre es vielleicht hilfreich, wenn du ein Foto von der Örtlichkeit bspw. mit imageshack.us hochlädst und dann hier verlinkst. Gruß swift |
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19.02.2009, 22:46
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#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 891 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2267 |
Zu der erforderlichen Kennzeichnung lasse ich mich mal nicht aus, dafür aber zum weiteren Vorgehen: ich würde dem Herrn Vermieter einfach ganz blöde wie freundlich zurückschreiben, dass dir bisher nicht bekannt war, auf einem Privatparkplatz geparkt zu haben, du dies hiermit zur Kenntnis nimmst und dich aber außerstande siehst, seiner Forderung nach den 5,10 Euro nachzukommen, da man den Halter (oder Fahrer, in jedem Fall aber wohl Störer) auch schadenmindernd durch einen Hinweiszettel am Scheibenwischer auf seinen Fehler hätte hinweisen können.
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19.02.2009, 22:49
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#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6863 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 29218 |
Sollte hier tatsächlich eine Besitzstörung stattgefunden haben, dann können auch die 5,10 Euro geltend gemacht werden.
Im Zweifel würde ich also lieber bezahlen und mir in Zukunft einen anderen Parkplatz suchen. |
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20.02.2009, 09:02
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 19.02.2009 Mitglieds-Nr.: 46980 |
Hallo!
Habe auch vor freundlich zu antworten, mich aber dumm zu stellen. Bild ist grade schlecht da, geht jetzt nur google map. Vielleicht kann ich heute nach dem Feierabend welche machen. http://maps.google.de/maps?f=q&source=...mp;t=h&z=18 Es geht um das begrünte Rondell über dem A. Rechts und links sind Parkplätze. Die Rechts sind aus großen Betonplatten, die links gepflastert und teilweise mit kleinem Schild bzw. Poller gekennzeichnet. Rechts sollen wohl alle kostenlos sein, die links sollen zur Vermietung gedacht sein. So wie ich von einem Mieter gehört habe, hat sich einer beschwert, der da einen Parkplatz gemietet hat. Weil wir (anscheinend wurden 4 Mieter angeschrieben) die Parkplätze neben Ihm nutzen und er deshalb schlecht aussteigen kann. Und das ist schon der springende Punkt. Die Parkplätze sind viel zu schmal gebaut um gescheit ein- und aussteigen zu können, ohne mit der Tür gegen das Nachbarauto zu stoßen. Daher sehe ich das auch gar nicht ein da 13,80 Euro / Monat für einen schlechten Parkplatz zu zahlen. Die Parkplätze um die es anscheinend geht, sind definitiv nicht vermietet. Gruß Thomas PS: Werde jetzt erst mal dem Vermieter antworten und Fragen welche Parkplätze genau gemeint sind… Der Beitrag wurde von ThomasausWB bearbeitet: 20.02.2009, 09:03 |
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20.02.2009, 09:31
Beitrag
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5820 Beigetreten: 15.08.2007 Mitglieds-Nr.: 35375 |
Im Zweifel würde ich also lieber bezahlen und mir in Zukunft einen anderen Parkplatz suchen. Einen anderen Parkplatz würde ich mir auch suchen. Aber wenn jemand auf Ärger aus ist, was der Vermieter zu sein scheint, dann würde ich ihm diesen Ärger auch verschaffen, indem ich ihm seine 5,10 Euro nicht zahle. Der Rechtsweg steht ihm ja offen. Wegen 5,10 Euro. |
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20.02.2009, 10:43
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
Wenn ich mir das ganze so auf googlemaps anschaue, dann erweckt das ein bisschen den Anschein, als könne das ganze Areal mit den Häusern, Parkflächen und Wegen ein Grundstück sein. Die Strasse wäre dann - von dem "A" aus gesehen, 200m weiter rechts. Steht - ab der Zufahrt von dieser Strasse irgendwo ein Schild, das auf Privateigentum hinweist? (zB Wohnanlage XYZ, Privatgrund,...) Wie ist diese Zufahrt ab der Strasse ausgestaltet? Eher wie eine "normale" Kreuzung mit Verkehrszeichen an allen Seiten der "Kreuzung" - oder doch eher wie eine Grundstückszufahrt, mit abgesenktem Bordstein etc... Sagt ggf. dein Mietvertrag, dessen Anlagen, die Hausordnung oder sonst irgendwas in diesem Zusammenhang etwas darüber aus, welche Flächen wozu vorhanden sind, was du mitnutzen darfst? Wurden dir bei Abschluss des Mietvertrages deiner Wohnung Parkflächen auf diesem Areal zur Miete angeboten? Da du weiter unten den Preis zu kennen scheinst, könnte das ja der Fall sein Ich denke, als Hausbewohner dürfte man in der Gegend darum wissen, wie groß das Grundstück ist, welche Flächen dazugehören - und wo demzufolge nur vereinbarungsgemäß geparkt werden darf.
Und das ist schon der springende Punkt. Die Parkplätze sind viel zu schmal gebaut um gescheit ein- und aussteigen zu können, ohne mit der Tür gegen das Nachbarauto zu stoßen. Sind die Parkplätze zu schmal oder das Auto zu breit? Egal, solange du so einen Parkplatz nicht gemietet hast, ist das nicht dein Problem Wer einen zu schmalen Parkplatz mietet, ist selbst Schuld. Zitat Daher sehe ich das auch gar nicht ein da 13,80 Euro / Monat für einen schlechten Parkplatz zu zahlen. Das ist dein gutes Recht. Aber wenn du auf die Zahlung verzichtest, solltest du der Fairness halber auch auf die Nutzung verzichten. Zitat Die Parkplätze um die es anscheinend geht, sind definitiv nicht vermietet. Das ist egal. Wenn sie Privateigentum sind, darfst du dort nur mit Einverständnis des Eigentümers parken. Im Zweifel musst du dein Fahrzeug halt woanders, zB eine oder zwei Strassen weiter abstellen. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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