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> Frontblitzer
Dennis112
Beitrag 18.02.2009, 00:00
Beitrag #1


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Hallo zusammen.
Heute auf dem Heimweg ist mir folgendes aufgefallen.

Warum haben LKW Frontblitzer?

Bei Feuerwehr, Polizei und Co leuchtet mir das ja ein -> bessere Sichtbarkeit bei Einsatzfahrten.
Bei Abschleppfahrzeugen sehe ich auch noch einen Sinn darin evtl. besser durchkommen bei Stau etc.

Nun sind mir aber Normale LKW, aber als auch viele viele Schwertransportfahrzeuge aufgefallen die Frontblitzer haben. Könnt ihr mir da den Sinn erklären?
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ukr
Beitrag 18.02.2009, 00:15
Beitrag #2


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Zitat (Dennis112 @ 18.02.2009, 00:00) *
Nun sind mir aber Normale LKW, aber als auch viele viele Schwertransportfahrzeuge aufgefallen die Frontblitzer haben. Könnt ihr mir da den Sinn erklären?

Macht keinen Sinn, und ist gemäß StVZO nicht zulässig, außer es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.
Oft wird jedoch nach dem Grundsatz verfahren "erlaubt ist was gefällt" whistling.gif


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Cookiedeluxe
Beitrag 18.02.2009, 06:36
Beitrag #3


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Meiner Meinung nach sind Frontblitzer bei allen Fahrzeugen, welche keine Wegerechte einfordern können, komplett sinnbefreit.


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JTH
Beitrag 18.02.2009, 07:01
Beitrag #4


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Nun ja, bei Abschleppern, welche bei ihrer Arbeit auf der Straße, manchmal ein wenig "deppert" rumstehen, mach eigentlich alles Sinn was irgendwie blinkt.

Bei einem Schwertransport sehe ich jedoch ebenfalls keine Veranlassung für so etwas.


--------------------
Grüße aus dem Allgäu - JTH



Das Leben geht zu schnell zum Rasen
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C3PO
Beitrag 18.02.2009, 08:19
Beitrag #5


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Das mit den Frontblitzern ist der neue Trend im Großraum- und Schwerverehr und auch bei Abschleppern. Das ist genauso unsinnig, wie die "Front-"Blitzer hinten und seitlich an Krankenwägen, was man inzwischen auch immer öfter sieht. Es ist wohl einfach die nächste Runde im Wettrüsten unsinniger LTE.

Frontblitzer haben nur vorne in blau was an Fahrzeugen zu suchen, die eh schon blau auf´m Dach haben dürfen. So war das ursprünglich mal gedacht und so ist auch die Vorschriftenlage.

Ich hatte auch schon ein paar Fälle wo mehrere gelbe Blitzer rudum statt einer oder zwei Rundumkennleuchten eingesetzt werden sollten, natürlich mit äußerst schlüssigen Begründungen. wink.gif
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Dennis112
Beitrag 18.02.2009, 08:28
Beitrag #6


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Zitat (C3PO @ 18.02.2009, 08:19) *
Das ist genauso unsinnig, wie die "Front-"Blitzer hinten und seitlich an Krankenwägen, was man inzwischen auch immer öfter sieht. Es ist wohl einfach die nächste Runde im Wettrüsten unsinniger LTE.



Nunja, Hecke und Seitenblitzer machen schon sinn bei RTWs und Co.



Also, gibts da keinen Sinn hinter. Gut ich dachte das wäre mal wieder ausgemachter EU Wahnsinn :-)
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Offroad-Events
Beitrag 18.02.2009, 09:46
Beitrag #7


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Zusätzliche seitliche Blitzleuchten machen m.E. nach Sinn an SoSi Fahrzeugen vorne an den Ecken um in Kreuzungen eher wahrgenommen zu werden.


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udobur
Beitrag 18.02.2009, 10:30
Beitrag #8


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Zitat (C3PO @ 18.02.2009, 08:19) *
Das ist genauso unsinnig, wie die "Front-"Blitzer hinten und seitlich an Krankenwägen, was man inzwischen auch immer öfter sieht. Es ist wohl einfach die nächste Runde im Wettrüsten unsinniger LTE.

narr.gif rofl1.gif wavey.gif
Du verkennst die Situation.
Es geht doch schon längst nicht mehr um erlaubt oder zulässig (zumal es ja gar keine gesetzlichen Bestimmungen für den Anbau sondern nur ein "Merkblatt über die Anbaubedingungen...." mit den Beratungsergebnissen des 150. FKT gibt)

sondern es geht um Design - Biergläser und Balken sind doch so was von out ..... cool.gif

siehe zum Beispiel hier oder hier

Mit der EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge sind Sachen möglich ..... narr.gif Narri! Narro!





Zitat (Dennis112 @ 18.02.2009, 08:28) *
Nunja, Hecke und Seitenblitzer machen schon sinn bei RTWs und Co.

Zitat (Offroad-Events @ 18.02.2009, 09:46) *
Zusätzliche seitliche Blitzleuchten machen m.E. nach Sinn an SoSi Fahrzeugen vorne an den Ecken um in Kreuzungen eher wahrgenommen zu werden.


Im Ernst:
Macht es wirklich Sinn?
Wer Balken und Rundumkennleuchte nicht sieht, sieht die Blitzleuchten auch nicht wirklich.
Blitzleuchten mit Doppelblitz oder Triblitz fallen, meine Meinung, nur deshalb auf, weil es sie noch nicht so lange gibt - es ist neu.
Je häufiger es die Teile gibt, umso mehr gewöhnen sich die VT daran.
Und schon ist wieder alles beim Alten.

Sieht man auch an der Warnschutzkleidung.
Orange fällt nicht mehr wirklich auf, weil wir uns daran gewöhnt haben.
Dafür fällt das jetzt zulässige Gelb deutlich mehr auf, weil noch selten und ungewöhnlich.
In EU-Ländern, in denen gelbe Warnschutzkleidung obligatorisch ist, fällt dafür orange mehr auf ....


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Beste Grüße
Udo
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Offroad-Events
Beitrag 18.02.2009, 11:45
Beitrag #9


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Bei der Einfahrt in eine Kreuzung ist die "Eckleuchte" etwa 1,5m früher sichtbar, vor allem weil sie tiefer angebracht ist als der Balken und die Frontblitzer ja nur nach vorne wirken.
Ich spreche hier vom Querverkehr, z.B. über eine rote Ampel.


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C3PO
Beitrag 18.02.2009, 11:55
Beitrag #10


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Zitat (udobur @ 18.02.2009, 10:30) *
Zitat (C3PO @ 18.02.2009, 08:19) *
Das ist genauso unsinnig, wie die "Front-"Blitzer hinten und seitlich an Krankenwägen, was man inzwischen auch immer öfter sieht. Es ist wohl einfach die nächste Runde im Wettrüsten unsinniger LTE.

narr.gif rofl1.gif wavey.gif
Du verkennst die Situation.
Nö, ich denke, ich kenne die Situation sehr gut...

Zitat
Es geht doch schon längst nicht mehr um erlaubt oder zulässig (zumal es ja gar keine gesetzlichen Bestimmungen für den Anbau sondern nur ein "Merkblatt über die Anbaubedingungen...." mit den Beratungsergebnissen des 150. FKT gibt)
Die 150 FKT Sitzung damals in Berlin ist fast 12 Jahre her. Zudem sind Merkblätter was schönes, können gesetzl. Bestimmungen aber nicht aushebeln!

Zitat
sondern es geht um Design - Biergläser und Balken sind doch so was von out ..... cool.gif
etc. pp. ..

Ach wirklich. wink.gif wavey.gif
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udobur
Beitrag 18.02.2009, 13:38
Beitrag #11


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Zitat (Offroad-Events @ 18.02.2009, 11:45) *
Bei der Einfahrt in eine Kreuzung ist die "Eckleuchte" etwa 1,5m früher sichtbar, vor allem weil sie tiefer angebracht ist als der Balken und die Frontblitzer ja nur nach vorne wirken. Ich spreche hier vom Querverkehr, z.B. über eine rote Ampel.

Ist mir klar. smile.gif
Die Frage ist nur, in wieviel Prozent der Fälle diese Seitenblitzleuchte dann doch durch Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer verdeckt wird.

Aus meiner Sicht wäre es deutlich effektiver - und auch Unfallzahlen-senkender,
wenn sich Sonderrechts- / Wegerechtsfahrzeuge den Fahrweg an Ampeln freischalten könnten und eine qualifiziertere Schulung der Fahrer möglich wäre.

Aber das sind ganz andere Themen .....


Zitat (C3PO @ 18.02.2009, 11:55) *
Die 150 FKT Sitzung damals in Berlin ist fast 12 Jahre her. Zudem sind Merkblätter was schönes, können gesetzl. Bestimmungen aber nicht aushebeln!
Laut meinem IM ist die Fassung Mai 2001 aktuell, und das war alles, was das Hohe Haus auf meine Anfrage geliefert hat. smile.gif


narr.gif Narri! Narro!


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Offroad-Events
Beitrag 18.02.2009, 14:22
Beitrag #12


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Qualifizierte Schulungen sind natürlich das Optimum, aber eher die Ausnahme (abgesehen von der Polizei). Grünschaltungen an Ampelkreuzungen sind natürlich auch schön, aber was machst du an einer Kreuzung mit Stopschild ? Den Knopf "Ich hab da ein Schild am wandern" drücken whistling.gif ?


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durban
Beitrag 18.02.2009, 15:21
Beitrag #13


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Das bringt mich zu einer grundsätzlichen Frage:

Vor 20 Jahren hatten ein Großteil aller Einsatzfahrzeuge einfach einen blauen Topp auf dem Dach- das war's.
Aus einem wurden zwei, dann kamen Balken, Springlichtanlagen, Blitzer.

Nun sind es darüberhinaus LEDs, LED- Blitzer im Kühlergrill und hinter der Frontscheibe.

Was ich mich frage: Ist der Vorteil von immer mehr blitzenden und blinkenden Lämpchen so immens? Wie konnten dann die Kollegen vor 20 Jahren arbeiten?
Oder gibt es auch hier eine Art Sozialisationseffekt, dass der Kraftfahrer eben heute viel mehr Reizen ausgesetzt ist und sich an aufwändige Sosi- Anlagen gewöhnt hat, und deshalb, anders als vor 20 Jahren, eine einfache RKL gar nicht mehr wahrnehmen würde?

Übrigens können Heck- und Seitenblitzer sehr nützlich sein:
An meiner früheren Dienststelle gab es RTW, die vorne einen Blaulichtbalken besaßen, der durch den Hochaufbau nach hinten nicht zu sehen war. Soweit nichts ungewöhnliches. Jedoch war es aus technischen Gründen nicht möglich, hinten auf dem Dach einen weiteren Balken o.ä. anzubringen.
Daher hatte der Wagen hinten LED- Blitzer verbaut, die aber blöderweise nur von hinten zu sehen waren.
Stelle man den RTW nun quer, z.B., um eine Unfallstelle abzusichern, so sah man, wenn überhaupt, nur die eine Funzel vorne. M.E. war das ein Sicherheitsmanko.

Grünschaltungen für Ampeln gibt es in HH, oder?


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udobur
Beitrag 18.02.2009, 17:05
Beitrag #14


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Zitat (durban @ 18.02.2009, 15:21) *
Vor 20 Jahren hatten ein Großteil aller Einsatzfahrzeuge einfach einen blauen Topp auf dem Dach- das war's. Aus einem wurden zwei, dann kamen Balken, Springlichtanlagen, Blitzer. Nun sind es darüberhinaus LEDs, LED- Blitzer im Kühlergrill und hinter der Frontscheibe. Was ich mich frage: Ist der Vorteil von immer mehr blitzenden und blinkenden Lämpchen so immens? Wie konnten dann die Kollegen vor 20 Jahren arbeiten? Oder gibt es auch hier eine Art Sozialisationseffekt, dass der Kraftfahrer eben heute viel mehr Reizen ausgesetzt ist und sich an aufwändige Sosi- Anlagen gewöhnt hat, und deshalb, anders als vor 20 Jahren, eine einfache RKL gar nicht mehr wahrnehmen würde?

Hmmm .... Ich bin vor gar nicht so langer Zeit häufiger mit einem älteren Fahrzeug (DB 409) mit nur einer blauen Lampe auf dem Dach in einer mittleren Kreisstadt unterwegs gewesen. Das heutige Fahrzeug hat einen Balken und ein Heckblaulicht und ab und zu bin ich auch mit deutlich üppiger ausgestatteten Fahrzeugen unterwegs.
Im Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer ist - für mich - interessanterweise kein Unterschied festzustellen.

Ich denke eher , das sich hier zwei verschiedene Strömungen gesucht und gefunden haben.
Auf der einen Seite die Nutzer, die sich Richtung USA orientieren - vor allem, was die Ausrüstung angeht.
Und auf der anderen Seite die Hersteller, die eine Marktlücke entdeckt haben - Delphis, Hornet und andere Designgeschichten sind "in" und werden gerne gekauft. (Mal sehen, was die rettmobil am 13.-15. Mai in Fulda in der Richtung an neuen Designsünden und teurem Schwachfug bietet.)

Zitat (durban @ 18.02.2009, 15:21) *
An meiner früheren Dienststelle gab es RTW, die vorne einen Blaulichtbalken besaßen, der durch den Hochaufbau nach hinten nicht zu sehen war. Soweit nichts ungewöhnliches. Jedoch war es aus technischen Gründen nicht möglich, hinten auf dem Dach einen weiteren Balken o.ä. anzubringen. Daher hatte der Wagen hinten LED- Blitzer verbaut, die aber blöderweise nur von hinten zu sehen waren.
Stelle man den RTW nun quer, z.B., um eine Unfallstelle abzusichern, so sah man, wenn überhaupt, nur die eine Funzel vorne. M.E. war das ein Sicherheitsmanko.
Wenn die Kennleuchten seitlich nicht oder kaum sichtbar waren, gab es ein grundsätzliches Problem.
Garage zu niedrig für einen Heckbalken? smile.gif
(weil technische Lösungen gibt es bei der Kennleuchtengeschichte immer) smile.gif


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Udo
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GrünWeißNRW
Beitrag 18.02.2009, 17:07
Beitrag #15


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Zitat (Dennis112 @ 18.02.2009, 00:00) *
viele Schwertransportfahrzeuge aufgefallen die Frontblitzer haben. Könnt ihr mir da den Sinn erklären?
Nein.

Zitat (C3PO @ 18.02.2009, 08:19) *
Das ist genauso unsinnig, wie die "Front-"Blitzer hinten [...] an Krankenwägen
Zitat (C3PO @ 18.02.2009, 08:19) *
Frontblitzer haben nur vorne in blau was an Fahrzeugen zu suchen, die eh schon blau auf´m Dach haben dürfen.
Beispiel Autobahn.
Da ist es schon sinnvoll nach hinten zu "blaublinken", wenn der RTW auf dem Seitenstreifen steht.
An unseren Streifenwagen sind am Kofferraumrand blaue LED-Blitzer angebracht die automatisch starten, wenn man den Kofferraum öffnet.
Dafür haben wir nach vorne keine zusätzlichen Blitzer. Die (die man von innen hinter die Frontscheibe legt) haben aber wiederum die Kollegen der Nachbarbehörde und unsere Zivilwagen.
Wenn ich auf dem Seitenstreife stehe, ist mir alles recht, was blitzt, blinkt und mich irgendwie noch deutlicher erkennbar macht. Daher ist auch immer der Warnblinker mit an. Blinkt halt auch.
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C3PO
Beitrag 19.02.2009, 07:31
Beitrag #16


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GrünWeissNRW: Vergleicht nicht Äpfel mit Birnen! Die Blitzer in den Heckklappen sind durchaus sinnvoll, hier kommt aber eine Besonderheit zu tragen, nämlich dass durch die Heckklappe der Dachbalken verdeckt wird. Hier sind die nötigen Ausnahmen auf jeden Fall zu befürworten.

In vielen anderen Fällen sind die Blitzer aber gar nicht nötig, weil auch hinten Rundumleuchten montiert werden können. Es geht da tatsächlich ums Design und das ist nun wirklich kein Grund für Ausnahmen...

Zitat (udobur @ 18.02.2009, 13:38) *
Zitat (C3PO @ 18.02.2009, 11:55) *
Die 150 FKT Sitzung damals in Berlin ist fast 12 Jahre her. Zudem sind Merkblätter was schönes, können gesetzl. Bestimmungen aber nicht aushebeln!
Laut meinem IM ist die Fassung Mai 2001 aktuell, und das war alles, was das Hohe Haus auf meine Anfrage geliefert hat. smile.gif

Wie schon gesagt, ein Merkblatt ist eine feine Sache; jedoch kann es gestzliche Bestimmungen nicht aushebeln und die sind nunmal klar. Erlaubt sind Rundumkennleuchten und bei "Blaumobilen" auch Frontblitzer.

§ 52 Abs. 3 StVZO ist da eindeutig forumliert, noch eindeutiger, als es der Begriff Frontblitzer eh schon ist.

Zitat
Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,

Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,

Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,

Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).


Das sind abschließend die Leuchten, die dran sein dürfen, mehr gibt es IMHO nicht, auch nicht in den EG bzw. ECE Regelungen. Alles andere geht nur über Ausnahmegenehmigungen, wenn es legal sein soll, weil auch die allgemeine Ausnahmemöglichkeit für Polizei, Feuerwehr, etc. gem. § 70 Abs. 4 bei Sondersignaleinrichtungen nicht greift.
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udobur
Beitrag 19.02.2009, 13:09
Beitrag #17


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Zitat (C3PO @ 19.02.2009, 07:31) *
Wie schon gesagt, ein Merkblatt ist eine feine Sache; jedoch kann es gestzliche Bestimmungen nicht aushebeln und die sind nunmal klar. Erlaubt sind Rundumkennleuchten und bei "Blaumobilen" auch Frontblitzer.
§ 52 Abs. 3 StVZO ist da eindeutig forumliert, noch eindeutiger, als es der Begriff Frontblitzer eh schon ist.
...
Das sind abschließend die Leuchten, die dran sein dürfen, mehr gibt es IMHO nicht, auch nicht in den EG bzw. ECE Regelungen. Alles andere geht nur über Ausnahmegenehmigungen, wenn es legal sein soll, weil auch die allgemeine Ausnahmemöglichkeit für Polizei, Feuerwehr, etc. gem. § 70 Abs. 4 bei Sondersignaleinrichtungen nicht greift.

smile.gif
Schon klar.
Ich versuche schon seit geraumer Zeit, ein entsprechendes "Merkheft" zu dem Thema für unsere Leute zu erstellen.
Nur, bei dem, was teilweise auf unseren Straßen rumfährt - ohne Ausnahmegenehmigung StVZO- oder laut Hersteller bzw. Ausrüster mit angeblicher EG-Fahrzeug-Typgenehmigung - und was letztendlich noch nicht einmal trotz eindeutiger Weisungen von den Überwachungsorganisationen beanstandet wird ....
ist es schwer, sehr sehr schwer, mit gesetzlichen Bestimmungen zu argumentieren.


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durban
Beitrag 19.02.2009, 15:27
Beitrag #18


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Zitat (udobur @ 18.02.2009, 17:05) *
Hmmm .... Ich bin vor gar nicht so langer Zeit häufiger mit einem älteren Fahrzeug (DB 409) mit nur einer blauen Lampe auf dem Dach in einer mittleren Kreisstadt unterwegs gewesen. Das heutige Fahrzeug hat einen Balken und ein Heckblaulicht und ab und zu bin ich auch mit deutlich üppiger ausgestatteten Fahrzeugen unterwegs.
Im Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer ist - für mich - interessanterweise kein Unterschied festzustellen.


Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass die Anzahl und Größe der blinkenden Lämpchen kaum einen Unterschied machen.
Zwei Beobachtungen habe ich jedoch gemacht:
- Bei einem Fahrzeug mit LED- Balken machen tagsüber die Fahrzeuge oft eher Platz. Gerade tagsüber ist das Sosi eben eher zu sehen.
- Vor ca. zwei Jahren hatten wir mal einen kleinen technischen Engpass, sodass wir mit unserem Ersatz- Ersatz- Ersatz- KTW eine Fernverlegung fahren mussten.
Dabei kamen wir in einen Stau, den wir mit Sosi durchfahren haben.
Der Wagen hatte vorne einen noname- Blaulichtbalken, wobei die Anlage dem Begriff "Blaulicht" kaum gerecht wurde: Es wäre heller gewesen, mit einer Taschenlampe nach vorn rauszufunzeln; drehen tat sich da auch nicht viel.
Frontblitzer hatte das Fahrzeug nicht (Heckblitzer -btw- waren defekt dry.gif ). Das Horn war leiser als die Hupe.
Insgesamt gaben wir also ein ziemlich trauriges Bild ab crybaby.gif

Diese Fahrt durch den Stau verlief ordentlich schleppend.
Ich glaube, in solchen Situationen bringen Frontblitzer, noch mehr als ein LED- Balken auf dem Dach, einen Sichtbarkeitsgewinn.
Noch wichtiger wäre aber ein ordnetliches Horn gewesen.

Insgesamt glaube ich, dass bei Sosi- Anlagen ein unnötiges Wettrüsten stattfindet. Natürlich wird ein LED- Balken eher gesehen. Aber es geht eben auch ohne. Wenn aber immer weiter nach oben gerüstet wird, gewöhnt man sich daran, dass das Blaulicht eines Sosifahrzeugs einem schon aus 5 km Entfernung entgegensticht.
Das ist dann nachteilig. wenn dann eben doch mal ein Fahrzeug mit ausschließlich einem blauen Topp auf dem Dach naht.

Meiner Meinung nach sind Frontblitzer bei Fahrzeugen, die häufig auf BAB und Landstraße unterwegs sind, eine wichtige und richtige Sache. Außerdem ist es wichtig, dass die Fahrzeuge gute Hörner haben. Aber ob da nun ein herkömmlicher Blaulichtbalken vorne dran ist, oder ein LED- Balken, zwei RKL und zwei Frontblitzerpaare, ich glaube nicht, dass das einen Unterschied macht, von der Lichtorgel der Delfis- RTWs ganz zu schweigen...

Zitat (durban @ 18.02.2009, 15:21) *
Wenn die Kennleuchten seitlich nicht oder kaum sichtbar waren, gab es ein grundsätzliches Problem.
Garage zu niedrig für einen Heckbalken? smile.gif
(weil technische Lösungen gibt es bei der Kennleuchtengeschichte immer) smile.gif


In der Tat war das ein Problem. Die Fahrzeuge wurden kreisweit zwischen den Standorten desöfteren getauscht, um die Kilometerbelastung der einzelnen Fahrzeuge homogen zu halten.
Die Außenwachen waren recht knapp bemessen, weshalb es bei einem Blaulichtbalken auf dem Dach zu einem Interessenkonflikt zwischen Blaulicht und Garagentorhalterung gegeben hätte wink.gif

Außerdem ließen diese Fahrzeuge kaum individuelle Aufbauten zu. Es handelte sich um die "Ambuliner" von Ambulanz- Mobile, da kannst Du kaum was hinten aufbauen.

Zu den Design- Fahrzeugen: Ich muss sagen, dass ich viel von Ambulanz- Mobile halte: Die Fahrzeuge sind gut konzipiert, der Ausbau des Patientenraums gefällt mir sehr gut. Da hat man beim Innenausbau nachgedacht.
Nur finde ich diese letzten Auswüchse, Delfis, Hornis, Tauris usw. einfach äußerlich wenig gelungen, und ich halte, wie gesagt, diese ganzen lichttechnischen Spielereien für unnötig.


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arnolt
Beitrag 19.02.2009, 16:10
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Fahrzeuge mit Sonderrechten sind aus einem PKW manchmal schwer zu erkennen, wenn sie schon nah dran sind. Die Dachkante zum Heckfenster verhindert manchmal die Rückschau nach hinten/oben. In so einem Fall bin ich froh, wenn das Fahrzeug mit Sonderrechten Frontblitzer hat. Die sind dann einfacher zu erkennen.

Diese Erfahrung musste ich auch schon bei Einsatzfahrzeugen der Polizei machen, wenn im Dachbalken das "Bitte Folgen" aufleuchtet. Aber aus besagten Gründen nicht sofort zu erkennen war.


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Beitrag 20.02.2009, 11:08
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Zitat (durban @ 19.02.2009, 15:27) *
Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass die Anzahl und Größe der blinkenden Lämpchen kaum einen Unterschied machen. Zwei Beobachtungen habe ich jedoch gemacht: ....

Wir haben im Grunde immer die drei bekannten Probleme:
1. den immer dichter werdenden Verkehr
2. Fahrzeuge, deren Schalldämmung immer besser wird
3. die zunehmende Ignoranz im Straßenverkehr.
Frontblitzer bringen im Stau so gut wie nichts, da diese im Regelfall von den anderen Fahrzeugen verdeckt werden.
Sinnvoll könnten im Stau allenfalls Blitzer im Dachbalken sein - allerdings braucht es da nur einen Van oder größeren SUV und schon ist der Sichtbarkeits-Vorteil auch dahin ...

Aber über solche Sachen könnte man monatelang debattieren ...


Zitat (durban @ 19.02.2009, 15:27) *
Meiner Meinung nach sind Frontblitzer bei Fahrzeugen, die häufig auf BAB und Landstraße unterwegs sind, eine wichtige und richtige Sache. Außerdem ist es wichtig, dass die Fahrzeuge gute Hörner haben. Aber ob da nun ein herkömmlicher Blaulichtbalken vorne dran ist, oder ein LED- Balken, zwei RKL und zwei Frontblitzerpaare, ich glaube nicht, dass das einen Unterschied macht, von der Lichtorgel der Delfis- RTWs ganz zu schweigen...

ACK.

Zitat (durban @ 19.02.2009, 15:27) *
In der Tat war das ein Problem. Die Fahrzeuge wurden kreisweit zwischen den Standorten desöfteren getauscht, um die Kilometerbelastung der einzelnen Fahrzeuge homogen zu halten.
Die Außenwachen waren recht knapp bemessen, weshalb es bei einem Blaulichtbalken auf dem Dach zu einem Interessenkonflikt zwischen Blaulicht und Garagentorhalterung gegeben hätte. Außerdem ließen diese Fahrzeuge kaum individuelle Aufbauten zu. Es handelte sich um die "Ambuliner" von Ambulanz- Mobile, da kannst Du kaum was hinten aufbauen.

Dann schau dir mal das Bild (Klick) hier an. Von Design keine Spur, funktionierte aber.



Zitat (arnolt @ 19.02.2009, 16:10) *
Fahrzeuge mit Sonderrechten sind aus einem PKW manchmal schwer zu erkennen, wenn sie schon nah dran sind. Die Dachkante zum Heckfenster verhindert manchmal die Rückschau nach hinten/oben. In so einem Fall bin ich froh, wenn das Fahrzeug mit Sonderrechten Frontblitzer hat. Die sind dann einfacher zu erkennen. Diese Erfahrung musste ich auch schon bei Einsatzfahrzeugen der Polizei machen, wenn im Dachbalken das "Bitte Folgen" aufleuchtet. Aber aus besagten Gründen nicht sofort zu erkennen war.


Auch schon erlebt.
Heisst aber doch im Grunde genommen nur, das der Fahrer in dem Fahrzeug mit Balken zu dicht am Vordermann dran ist .... smile.gif


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Beste Grüße
Udo
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xsbobo
Beitrag 03.04.2009, 16:27
Beitrag #21


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Sorry der Fred hat zwar schon etwas Staub angesetzt aber ich möchte ihn doch noch aufgreifen.

Zitat (GrünWeißNRW @ 18.02.2009, 19:07) *
Zitat (Dennis112 @ 18.02.2009, 00:00) *
viele Schwertransportfahrzeuge aufgefallen die Frontblitzer haben. Könnt ihr mir da den Sinn erklären?
Nein.



Unabhängig von geltender Rechtsprechung ob unzulässig oder nicht, blau oder gelb, ist der Sinn von Front/ Heck/ und Seitenblitzern grundsätzlich darin zu suchen um andere VT vor Situationen/ Gefahrenstellen zu warnen.

Wie von @arnolt richtig bemerkt ist die Höhe der RKL der Knack punkt bei der Sache. Für den Quer-/ entgegenkommenden Verkehr bin ich deutlicher als SoKFz egal ob nun Pol, NEF RTW, FW, GST oder BF erkennbar weil die Frontblitzer nützlicherweise auf Augen/ Spiegelhöhe der PKW montiert sind.

Allerdigs muss ich in bezug auf BaB oder BaB ähnlich ausgebauten Strassen @GrünWeißNRW bedingt rechtgeben. Solange der GST gewisse Abmessungen nicht überschreitet ist der Einsatz von Frontblitzern overkill. Hat der GST aber z.B. erhebliche Überbreite (>3,50 = Fahrstreifenbreite) ist es für einen evt. auf die BaB auffahrenden LKW deutlicher um evt. langsamer zu werden und den GST erst vorbeizulassen. Da heutzutage beinahe jeder Curtainsider, Kühler, und Planen Fahrer meint eine gelbe RKL aufs Dach montieren zu müssen, und die bei jedem querliegenden Furz auch einschaltet, ist der Warneffekt für die Leute die wirklich vor etwas warnen müssen dahin. Leider wird nämlich der Missbrauch von gelben RKL nur selten geahndet. Aus diesem Grund montieren immer mehr GST und BF Front/ Heckblitzer.

Was mich leider immer wieder verärgert ist das von der BRD und teilweise ihrer ausführenden Organe (glücklicheweise gibt es immer mehr police.gif die bei vorhanden sein den gebrauch auch anordnen) sinnvolle Sachen die die Verkehrssicherheit erhöhen mit aller Vehemenz bekämpft werden. Im Gegenzug werden in den umliegenden Nachbarländern genau diese Einrichtungen zwingend vorgeschrieben.

Ich persönlich befürworte diese ILLEGALEN lichttechnischen Einrichtungen zum abwenden von Gefahren. Wenn ich damit nur einen Unfall verhindern kann hat sich für mich der Einsatz schon gelohnt

Zitat (GrünWeißNRW @ 18.02.2009, 19:07) *
Wenn ich auf dem Seitenstreife stehe, ist mir alles recht, was blitzt, blinkt und mich irgendwie noch deutlicher erkennbar macht. Daher ist auch immer der Warnblinker mit an. Blinkt halt auch.


Nun ersetze bitte Seitenstreifen mit Steigungen die vom GST mit ca. 15-30 km/h erklommen werden. Dann setze ich auch jedes Lichttechnische Mittel (z.B. gelbe Heckblitzer, Trafficadvisor, Pfeile in der WVZ usw. ) ein um auf uns aufmerksam zu machen.


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ulm
Beitrag 03.04.2009, 16:49
Beitrag #22


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...darf ich Dir bitte zustimmen?

Und ich würde als These noch etwas weitergehen:
Auf Straßen mit baulich getrenntem Mittelstreifen nur noch Gelblichter, die nach hinten sichtbar sind."

Was bringen denn dort Frontblitzer und auch Dach-RKL, die von hinten nicht sichtbar sind?
Ein Langholz- oder Baggertransporter überholt selten und der Informationsgehalt des Gelblichts nach vorne ist auf diesen Straßen nahe dem Nullpunkt...

Licht da wo´s hilft!
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durban
Beitrag 03.04.2009, 16:58
Beitrag #23


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Soll man dann immer, bevor man auf die AB fährt, die Lichter vorne abbauen?


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ulm
Beitrag 03.04.2009, 17:01
Beitrag #24


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Zitat (durban @ 03.04.2009, 18:58) *
Soll man dann immer, bevor man auf die AB fährt, die Lichter vorne abbauen?

Das wäre die eine Möglichkeit,
ich hätte in meiner Armaturentafel noch die Möglichkeit einen "Ein-Aus-Schalter" zu nutzen...
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xsbobo
Beitrag 03.04.2009, 17:23
Beitrag #25


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Zitat (ulm @ 03.04.2009, 18:49) *
...darf ich Dir bitte zustimmen?


natürlich immer wavey.gif

Zitat (ulm @ 03.04.2009, 18:49) *
Und ich würde als These noch etwas weitergehen:
Auf Straßen mit baulich getrenntem Mittelstreifen nur noch Gelblichter, die nach hinten sichtbar sind."

Ganz meine Ansicht und Handlungsweise. Je nach Umstand sowenig wie möglich einsetzen. Dann kann ich im Bedarfsfall zuschalten und mein Erscheinungsbild verändern. Wenn ich den gesamten Christbaum aber schon anhabe kann ich nur noch ausschalten was aber dann sicher verkehrt verstanden wird


Zitat (ulm @ 03.04.2009, 18:49) *
Was bringen denn dort Frontblitzer und auch Dach-RKL, die von hinten nicht sichtbar sind?


Sorry vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt. Ich dachte das Front bzw Heckblitzer deutlich zuzuordnen wären wink.gif

Zitat (ulm @ 03.04.2009, 18:49) *
Ein Langholz- oder Baggertransporter überholt selten und der Informationsgehalt des Gelblichts nach vorne ist auf diesen Straßen nahe dem Nullpunkt...


Wobei ich den Langholz dem Baggertransport sicher nicht gleichstellen würde. Beim Langholz Transport ist im allgemeinen kein BF vorgeschrieben. Beim Baggertransport im allgemeinen (abgesehen von kleineren ausgaben derselben) werden die Abmessungen schnell die 3m breite bzw 40t überschreiten und sind deshalb Begleitungspflichtig.

Was das überholen angeht, wenn ich von jedem GST der überholt €5,- erhalten würde, bräuchte ich nicht mehr zu arbeiten rofl1.gif


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650er burgman
Beitrag 03.04.2009, 17:25
Beitrag #26


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Wenn Polizei und Prüforganisationen da nicht rigoros durchgreifen, wird man die immer öfters sehen.
Gerade die Tage kam mir nachts ein Kühlzug aus der Slowakei entgegen, der hatte nur zwei weiße Leuchten nach vorne. Der Rest, sogar die auf dem Dach, leuchteten blau, auch als er das Fernlicht einschaltete.
Wenn das die Zukunft ist, müssten sich Poliezi, Rettungsdienste, Abschlepper etc. vielleicht auf "pink" umstellen, um überhaupt noch aufzufallen.
Und noch was: ich habe mich mal mit anderen Fahrern über ihre Beleuchtung unterhalten und warum sie die anbringen. Da hieß es nicht, wegen der Sicherheit oder so. Der Grund war oft, dass der Lkw "individueller" wird. Und am besten fand ich die Aussage: "So gefällt er mir besser in der Ansicht." Mein Einwand, dass er seinen Lkw selbst doch garnicht sieht, wenn er im Führerhaus sitzt, blieb meistens unbeantwortet.
Meine Erfahrung ist, dass die neuen LED-Leuchten (ich habe sie bisher nur bei der Polizei gesehne) deutlich besser und eher zu sehen sind. Nur mti der Zeit geht der Vorteil dann flöten, wenn jeder so rumfährt.
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xsbobo
Beitrag 03.04.2009, 18:50
Beitrag #27


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@burgmann,

ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken das ich alle illegalen lichttechnischen Einrichtungen befürworte. Zu aller Deutlichkeit BLAU ist ausschliesslich den BOS diensten vorbehalten(ausnahmen wie BAG, Ordnungsamt sad.gif bestätigen die Regel) die rollenden Weihnachtsbäume vor allem von NL LKW sind vielleicht zu Weihnachten angebracht um wie in Einkaufstrassen eine gewisse Atmosphäre zu erzeugen.

Was ich meine sind solche zusätzliche Einrichtungen die die Aufmerksamkeit auf Gefahrstellen hinweisen die normalerweise dort nicht erwartet werden.

Wie in einem anderen Beitrag hier im Forum z.B. daraufhingewiesen wurde das ein BF das einen GST begleitet (nach hinten absichert) eine rote LZA nicht überqueren darf. Rein rechtlich gesehen ist das auch vollkommen korrekt. Hier ist aber die Diskrepanz von Theorie und Praxis sehr gravierend. Wenn das BF an der Ampel stehen bleibt, darf der Querverkehr sich natürlich hinter dem GST anschliessen. Hier beginnt nun der Spass. Da das BF zwar Sonderrechte aber keinerlei Wegerecht hat wie bitte soll das BF dann wieder hinter den GST kommen um seiner Aufgabe den GST abzusichern nachzukommen?


Das mir von der police.gif vor Fahrtantritt die Anweisung gegeben wurde um bei einer roten LZA "dranzubleiben" und mich ausserdem mit geschaltetem VZ 276 "breitzumachen" ist selbstverständlich Vorraussetzung. Da die meisten police.gif da normalerweise nicht dran denken sollte der BF Fahrer sich durch gezieltes Nachfragen diese Anordnung auch geben lassen. In diesem Falle sind nun wieder die Frontblitzer gefragt die mir das einfahren in den Kreuzungsbereich (natürlich unter der nötigen Umsicht) sicherer machen. Meistens sind die VT nämlich dermassen auf den GST fixiert das sie das BF (oder 2. GST im Konvoi) garnicht mehr wahrnehmen.

Der aufkommende Einsatz von LED Leuchten ist aber weniger in der Sichbarkeit, als eher in der wirtschaftlichen Ecke zu suchen. Zum ersten keinerlei bewegliche Verschleissteile mehr, keine Laufgeräusche, mehrere Lichtquellen die die Betriebssicherheit erhöhen, und lastnot least der wichtigste weniger Stromaufnahme und Bauhöhe = weniger Kraftstoffverbrauch

Zitat (650er burgman @ 03.04.2009, 19:25) *
deutlich besser und eher zu sehen sind. Nur mti der Zeit geht der Vorteil dann flöten, wenn jeder so rumfährt.


Die sichtbarkeit wird weniger durch die LED an sich erreicht als vielmehr durch die Blink/ Blitzmuster. Das ist auch ein Grund warum 2 RKL besser als eine wahrgenommen werden. Nicht die Lichtleistungs verdoppelung auf 110W sondern das asymetrische Aufleuchten der mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten laufenden RKL erhöhen die Sichtbarheid.

Als gutes Beispiel kann hier der sogennante Wechselblinker dienen. Beim "normalen" blinken (FZ Blinkleuchte + synchrone Zusatzblinkleuchte) ist die Sichtbarheid erheblich geringer, wenn vergleichsweise daneben ein FZ mit asychronem Zusatzblinker in genau der gleichen Blinkfrequenz steht.

Wer schon bei der BW war, weiss das man den "Gegner" meistens erst dann erkennt, wenn er sich bewegt. Wenn also Bewegung sei es auch nur zwischen zwei räumlich getrennten Lampen erzeugt wird ist die Erkennbarkeit besser. Darum sind meines Erachtens auch die Frontblitzer bei BOS eher unzureichend da sie leider nur als synchrone Blitzer eingesetzt werden. Mehr Lichtleistung würde nur zu Blendwirkungen bei anderen VT führen, mehr Leuchten bzw. "wilde" Blitz/ Blinkmuster bewirken da erheblich mehr


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Beitrag 03.04.2009, 19:02
Beitrag #28


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Zitat (xsbobo @ 03.04.2009, 19:00) *
Da das BF zwar Sonderrechte


Ähm, habe ich da eine Änderung des § 35 StVO verpaßt? think.gif

Ich finde in diesem § das Begleitfahrzeug eines GST nicht.... rolleyes.gif


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xsbobo
Beitrag 03.04.2009, 19:12
Beitrag #29


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Zitat (Andreas @ 03.04.2009, 21:02) *
Zitat (xsbobo @ 03.04.2009, 19:00) *
Da das BF zwar Sonderrechte


Ähm, habe ich da eine Änderung des § 35 StVO verpaßt? think.gif

Ich finde in diesem § das Begleitfahrzeug eines GST nicht.... rolleyes.gif


Kleine Gegenfrage ist das führen von gelben RKL, WVZ, aufstellen auf Vertreibungsflächen usw keine Sonderrechte nach §38/4? think.gif


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Andreas
Beitrag 03.04.2009, 19:17
Beitrag #30


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Zitat (xsbobo @ 03.04.2009, 20:12) *
Kleine Gegenfrage ist das führen von gelben RKL, WVZ, aufstellen auf Vertreibungsflächen usw keine Sonderrechte? think.gif


Nein.

Sonderrechte = § 35 StVO wavey.gif


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xsbobo
Beitrag 03.04.2009, 19:22
Beitrag #31


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Zitat (Andreas @ 03.04.2009, 21:17) *
Sonderrechte = § 35 StVO wavey.gif


ooops und ich dachte in meienm jugendlichen Leichtsinn das wäre auch ein "Sonderrecht" da nicht jeder so rumfahren darf whistling.gif


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Beitrag 03.04.2009, 19:46
Beitrag #32


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auch wenn das jetzt ganz langsam offtopic.gif wird, eine Laien-Frage:
Das cop.gif -Auto vorne, der Transport in der Mitte und das BF hinten sind doch ein Verband nach §27 StVO?
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