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> Änderung der StVO, Jetzt beim Bundesrat
mir
Beitrag 19.03.2009, 16:01
Beitrag #101


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Kurzer Zwischenstand zum Gesetzgebungsprozeß: Der anscheinend unveränderte Entwurf geht am 3.4. zum Bundesrat-Plenum.


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tessarakt
Beitrag 19.03.2009, 16:07
Beitrag #102


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Mal schauen. Jedenfalls gibt es zu den BR-Drucksachen 153/09 und 154/09 noch keinen Bericht des federführenden Verkehrsausschusses, jedenfalls nicht online.
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mir
Beitrag 19.03.2009, 16:15
Beitrag #103


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Die Drucksachen stehen auf der Tagesordnung des Plenums. Anscheinend gibt es im Netz generell keine Protokolle der Ausschüsse.


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Hane
Beitrag 27.03.2009, 13:45
Beitrag #104


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Es gibt eine Änderung der Änderung:
StVO
VwV

Wenn man sich als Radfahrer gefreut hat, dass man auch unter betimmten Bedingungen nicht mehr die Fussgängerampel beachten muss, so wird man jetzt depressiv:
Zitat ("geplanter § 53 Abs 6 StVO")
An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Radfahrer müssen Radfahrer bis zum 31. August 2012 weiterhin die Lichtzeichen für Fußgänger beachten.
Was bedeutet das unter Berücksichtigung der Änderung des § 37 Abs 2 Pkt 6? Die Bedingung, wann Fussgängerampel für Radfahrer gelten, wird ja abgeschafft. Wenn ich es richtig verstehe, müssen Radfahrer auf der Fahrbahn die Generalampel beachten, wenn eine Radampel vorhanden ist, und, wenn diese fehlt, die Fußgängerampel? Wie soll jetzt signalisiert werden, dass für Radfahrer auf Sonderwegen die Generaleampel gelten soll? Das Weglassen der Rampel funktioniert ja nicht.

§ 45 Abs 9 wird auch aufgeweicht.


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tessarakt
Beitrag 27.03.2009, 14:09
Beitrag #105


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Warum kriegen die keine ordentliche Synopse von aktueller Fassung, Vorschlag der Bundesregierung, Vorschlag des Ausschusses hin?
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Heinz Wäscher
Beitrag 27.03.2009, 18:07
Beitrag #106


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Bei der Änderung des § 45 (9) StVO soll es doch in erster Linie um die Vermeidung zu viel von Lärm und Schadstoffaustoß im Interesse der jeweiligen An- / Bewohner gehen und die daraus resultierende erleichterte Anordnungen von gaaaaanz vielen Zeichen 274 mit einer 30 darauf whistling.gif

Dafür aber einen ganzen § zu ändern, na ja ......


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tessarakt
Beitrag 27.03.2009, 18:19
Beitrag #107


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Zitat (Heinz Wäscher @ 27.03.2009, 18:07) *
Dafür aber einen ganzen § zu ändern, na ja ......


Rechtsdogmatisch sauber.

Aber Juristen vor: Wie unterscheiden sich die Begriffe "Risiko" und "Gefahr" in ihrem Bedeutungsgehalt?
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Helmi
Beitrag 27.03.2009, 18:19
Beitrag #108


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Z. 241 heißt bald "Radweg des getrennten Rad- und Gehwegs". yahoo.gif clapping.gif thumbup.gif
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mir
Beitrag 27.03.2009, 19:50
Beitrag #109


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Mir sind die Fußgängersignale sowieso schnurz, wenn ich auf der Fahrbahn fahre. Mir werden dann bis 2012 die Fußgängersignale weiter schnurz sein ... die Regelung ist, da sie kein Mensch kennt, einfach zu gefährlich, um sich aus purer Gesetzestreue danach zu reichten.

Und, hey, auf dem Radweg ist's eh egal, da werden jetzt ohnehin alle Fußgängerampeln mit Radfahrsymbol ausgerüstet. Sind hier in der Gegend sowieso praktisch alle.


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Kuli
Beitrag 27.03.2009, 19:57
Beitrag #110


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Versteh ich nicht... Haben sich dann mit der neuen Änderung alle Radfahrer auf Radwegen und Gehwegen nach der Fußgängerampel zu richten, egal, wie die Furten markiert sind?
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mir
Beitrag 04.04.2009, 10:41
Beitrag #111


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Der Bundesrat hat gekreißt und die Vorlagen mit einer Reihe von Änderungen gebilligt. Damit dürfte nun der Ball wieder an die Bundesregierung zurückgehen, die den Änderungen ja auch noch zustimmen muß.

Die Dokumente befinden sich hier, Punkte 51a und 51b. Verständlich sind sie aufgrund der Formulierungen nur zusammen mit dem ursprünglichen Antrag

Es bleibt danach bei der Übergangsfrist für die Ampelregelung für Radfahrer bis Ende August 2012 in der mißverständlichen Formulierung. Dafür haben die Bürokraten eine Reihe anderer Fehler behoben ... z.B. waren nach dem ursprünglichen Entwurf Radfahrer aus Umweltzonen ausgeschlossen rofl1.gif


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Haberlon
Beitrag 04.04.2009, 12:44
Beitrag #112


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Sehe ich das richtig, daß ich nach dieser Fassung am Bahnübergang nach der dreistreifigen Bake bis zum Kreuzungsbereich der Schienen mit der Straße nicht überholen darf und daß LKW nicht mehr an der einstreifigen Bake halten müssen?

WAS haben die sich dabei gedacht??
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Kuli
Beitrag 04.04.2009, 13:03
Beitrag #113


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Zitat (Haberlon @ 04.04.2009, 14:44) *
Sehe ich das richtig, daß ich nach dieser Fassung am Bahnübergang nach der dreistreifigen Bake bis zum Kreuzungsbereich der Schienen mit der Straße nicht überholen darf

Auch innerorts oder auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung?
Überholt man wartende Fahrzeuge oder fährt man an ihnen vorbei?
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willi
Beitrag 04.04.2009, 13:32
Beitrag #114


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Man überholt. wavey.gif

Zitat (mir @ 04.04.2009, 11:41) *
z.B. waren nach dem ursprünglichen Entwurf Radfahrer aus Umweltzonen ausgeschlossen rofl1.gif
Da kannst du mal sehen, wie weit unsere Vorschriftenausdenker manchmal denken. mad.gif Obwohl think.gif , der Co2-Ausstoß, bei Puls 120, ist schon erhöht. rofl1.gif
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Kuli
Beitrag 04.04.2009, 13:34
Beitrag #115


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Zitat (willi @ 04.04.2009, 15:27) *
Man überholt. wavey.gif

Dann habe ich soeben eine gute Geldeinnahmequelle gefunden
Städte ohne Bahnübergang werden sich totärgern laugh.gif
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mir
Beitrag 04.04.2009, 13:46
Beitrag #116


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Zitat (Haberlon @ 04.04.2009, 13:44) *
Sehe ich das richtig, daß ich nach dieser Fassung am Bahnübergang nach der dreistreifigen Bake bis zum Kreuzungsbereich der Schienen mit der Straße nicht überholen darf und daß LKW nicht mehr an der einstreifigen Bake halten müssen?

WAS haben die sich dabei gedacht??

Was meinst Du jetzt genau? Wenn der LKW vor der ersten Bake (verkehrsbedingt!) halten müßte, müßten alle anderen Fahrzeuge dahinter warten. Das wäre grober Unfug.

Für Radfahrer ist das die Regelung natürlich recht ärgerlich, und da wird sich in der Praxis keiner dran halten, daß er bei Rückstau an den Fahrzeugen nicht vorbei darf. Wie ist das eigentlich, überholt man auf einem Radweg Autos, die verkehrsbedingt warten? Oder gilt das als separate Fahrbahn?


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Kuli
Beitrag 04.04.2009, 14:06
Beitrag #117


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Zitat (mir @ 04.04.2009, 15:46) *
Für Radfahrer ist das die Regelung natürlich recht ärgerlich, und da wird sich in der Praxis keiner dran halten, daß er bei Rückstau an den Fahrzeugen nicht vorbei darf. Wie ist das eigentlich, überholt man auf einem Radweg Autos, die verkehrsbedingt warten? Oder gilt das als separate Fahrbahn?

Auf einem Radweg überholt man nicht (und wird auch nicht überholt)
Sonst würde man als Autofahrer täglih etliche Radfahrer auf linksseitigen Radwegen illegal rechts überholen wink.gif
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Helmi
Beitrag 04.04.2009, 14:46
Beitrag #118


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Zitat (mir @ 04.04.2009, 15:46) *
Wie ist das eigentlich, überholt man auf einem Radweg Autos, die verkehrsbedingt warten? Oder gilt das als separate Fahrbahn?
Es ist ein anderer Straßenteil.
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Haberlon
Beitrag 04.04.2009, 15:55
Beitrag #119


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Zitat (mir @ 04.04.2009, 14:46) *
Was meinst Du jetzt genau? Wenn der LKW vor der ersten Bake (verkehrsbedingt!) halten müßte, müßten alle anderen Fahrzeuge dahinter warten. Das wäre grober Unfug.

Ich meine, daß bisher außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrzeuge ab 7,5t unmittelbar vor der einstreifigen Bake halten mußten, wenn der Übergang gesperrt war. Vor dem LKW waren so knapp 80 Meter Platz für überholende PKW. Eine super Regelung, ungefährlich, praktisch.
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cybershadow
Beitrag 04.04.2009, 23:49
Beitrag #120


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Fast richtig.

§ 19 StVO
(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Züge haben in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 und 3 außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, auf denen sie von mehrspurigen Fahrzeugen überholt werden können und dürfen, schon unmittelbar nach der einstreifigen Bake (Zeichen 162) zu warten.

Edith meint: Da das Überholen aber "an Bahnübergängen" verboten werden soll, beißen sich die beiden Regelungen nicht, da die einstreifige Bake nicht am Bahnübergang, sondern weit davor steht. Warum Absatz 3 gestrichen werden soll verstehe ich aber auch nicht.
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Haberlon
Beitrag 05.04.2009, 05:15
Beitrag #121


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Ja, ich meinte ja auch whistling.gif drum schrieb ich auch knapp 80 Meter.

Zum Kommentar zur Änderung steht aber, daß das Überholen mit dieser Regel ab der dreistreifigen Bake untersagt werden soll.
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mir
Beitrag 08.04.2009, 23:36
Beitrag #122


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Ich fasse mal die neuen Ampelregelungen, die nach dem aktuellen Entwurfsstand bis Ende August 2012 gelten sollen, zusammen:

Fall 1: Es gibt keine separaten Signale für Radfahrer

1A) es gibt unmittelbar angrenzende Rad- und Fußgängerfurten: Für Radfahrer auf dem Radweg und der Fahrbahn gelten die Signale der Fußgänger

2B) es gibt keine solche Furten: Für Radfahrer gelten die allgemeinen Signale (d.h. die der Autos)

Fall 2: Es gibt separate Signale für Radfahrer

Dann gelten auf der Fahrbahn die allgemeinen Signale und auf dem Radweg die Signale für Radfahrer.


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Hane
Beitrag 09.04.2009, 07:10
Beitrag #123


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Zitat (mir @ 09.04.2009, 00:36) *
Fall 1: Es gibt keine separaten Signale für Radfahrer

1A) es gibt unmittelbar angrenzende Rad- und Fußgängerfurten: Für Radfahrer auf dem Radweg und der Fahrbahn gelten die Signale der Fußgänger

2B) es gibt keine solche Furten: Für Radfahrer gelten die allgemeinen Signale (d.h. die der Autos)
Das sehe ich anders. § 53(6) fordert nur die Existenz von Radverkehtführungen. Die Art und Lage ist nicht festgelegt.

Beisielsweise gilt damit auch bei erweiterten Aufstellflächen die Fussgängerampel. Ich kenne einige Kreuzungen (nicht einmal so wenige) an denen rundherum Radwegfurten markiert sind, obwohl es in den Nebenstraßen nicht einmal Radwege gibt.


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mir
Beitrag 09.04.2009, 07:20
Beitrag #124


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Stimmt (Ohgott ...) Du meinst § 37 der StVO bzw. laufende Nr. 19 (b) der Änderungsverordnung.


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Hane
Beitrag 09.04.2009, 07:42
Beitrag #125


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Ja, §37(2)6, der ja die Gültigkeit der Fussgängerampeln für Radfahrer regelt, wird vollständig geändert. Sie wird nur noch durch den neuen §53(6) geregelt und verlangt nur die Abwesenheit von Radampeln und die Anwesenheit von Radverkehtführungen.

Da kann man nur hoffen, dass die Polizei schlauer ist als die Regierung. Die Hürde ist ja nicht allzu hoch.


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radzeit
Beitrag 09.04.2009, 09:12
Beitrag #126


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moin moin,

kann man denn schon einen Trend erkennen, wo der weg hin geht?
Also zu mehr Radwegen (Pflichtig meine ich natürlich) oder weniger,
mehr Einschränkungen oder weniger?
Mehr Freizügigkeiten für die Stadtverwaltungen oder wird das Radfahren atrktiver?
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oimara
Beitrag 09.04.2009, 09:25
Beitrag #127


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Zitat (radzeit @ 09.04.2009, 10:12) *
Mehr Freizügigkeiten für die Stadtverwaltungen oder wird das Radfahren atrktiver?

Niemand ist derzeit gezwungen, Radwegbenutzungspflichten anzuordnen.
So wie ich das sehe, hätten die StVB alle Freiheiten der Welt, diese nicht anzuordnen.

Nachdem diese derzeit schon auf Biegen und Brechen mit den fadenscheinigsten Argumenten gegen geltende Vorschriften durchgeprügelt werden, was sollte sie dazu bewegen, dies zukünftig anders zu handhaben?
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Hane
Beitrag 09.04.2009, 10:22
Beitrag #128


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Zitat (radzeit @ 09.04.2009, 10:12) *
kann man denn schon einen Trend erkennen, wo der weg hin geht?
Zu mehr Benutzungpflichten!

Mit der Fahrradnovelle '97 wurde im Grunde sehr hohe Hürden für die Benutzungspflicht geschaffen besonders mit dem §45(9). Das war aber so nicht vorgesehen. Die Radfahrer müssten erst vor Gericht ersreiten, dass die Benutzungspflicht auch eine Einschränkung des fliessenden Verkehres ist (Berliner Radwegeurteil).

Die Behörden haben aber die Rechtslage flächendecken missachtet. Das ist dem Bundesministerium bekannt. Das stellt sich aber auf den Standpunkt, dass die Länder für die Kontrollen zuständig sind. Da fällt mir ein Sprichwort mit Gärtnern und Böcken ein. Genau die, die bekanntermaßen die Regeln missachten, sollen sie in deren Augen kontrollieren. Das Bundesministerium möchte keine Kontrolle der Regeln.

Jedoch kann man vor Gericht gehen und gegen die Benutzungspflichten klagen. Das ist zwar mühsam aber da fällt mir ein Sprichwort mit Steinen und Tropfen ein. Berlin ist praktisch in die Knie gegangen, weil es von den Behörden aus einfach nur verbranntes Geld ist, am Ende ist das Blauschild doch meistens weg.

Ein starkes Argument ist die Unterschreitung der Mindestanforderungen. Vor 1,5 Jahren wurde durch eine Änderung der Verwaltungsvorschrift die Möglichkeit geschaffen, selbst die Mindestanforderungen zu unterschreiten, solange es nur befristet ist und Nachbesserungen angeregt (nicht geplant) werden. Da bis dahin schon ein Jahrzehnt vergangen ist, in dem genügend Zeit gewesen wäre, kann man sich ja vorstellen, welchen Fristen dem Bundesministerium vorgeschebt sind. Faktisch haben sie die Mindestanforderungen gekippt, um Klagen zu erschweren. Dem Bundesministerium sind die Mindestanforderung egal.

Die jetzige Änderung schafft neben der Sicherheit eine zweite Begründung für die Benutzungspflicht. Es ist eben abzusehen, dass die Sicherheitslüge als Begründung nicht mehr lange geglaubt wird. Auch wird §45(9) aufgeweicht. Das Bundesministerium baut vor.

Alle Handlungen des Ministerium sagen eindeutig aus, dass die Benutzungspflicht flächendeckend gewollt ist. Die Anordnung wird erleichtert, der Widerstand erschwert.


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granny
Beitrag 09.04.2009, 11:30
Beitrag #129


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Zitat (Hane @ 09.04.2009, 12:22) *
Zitat (radzeit @ 09.04.2009, 10:12) *
kann man denn schon einen Trend erkennen, wo der weg hin geht?
Zu mehr Benutzungpflichten!

Noch "mehr Benutzungspflicht"? Das geht doch quasi gar nicht.

Bei der Rad-weg!-Novelle 2009 dreht sich also alles darum, auf eindringlichen Wunsch der Kommunen die seit 1997 anhängige teure Nachrüstung des (im Allgemeinen ja nach wie vor gekennzeichneten) Altbestandes abzuwenden.

Was gänzlich neu gestaltete Straßen anbetrifft, so ist heute bei allem, was mehr als 1000 Fahrzeugbewegungen/24 h besitzt, eine halbwegs normgerechte Radverkehrsführung ohnehin genauso automatisch mit drin, wie dank Radweg im Gegenzug die Fahrbahnbreite auf radverkehrsfeindliche Maße reduziert wird. Aber dieser Firlefanz wird nicht im Geringsten von irgendwelchen StVO-Novellen bestimmt, sondern einzig und allein durch den Wahnsinn der Exekutive vor Ort verbrochen, die unter tatkräftiger Mitwirkung von irgendwelchen Hochschul-Technokraten und deren "Baurichtlinien" an der Legislative vorbei Tatsachen schafft.
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Gucky
Beitrag 14.04.2009, 23:16
Beitrag #130


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 15.02.2009, 13:29) *
Zitat (Familienvater @ 15.02.2009, 10:20) *
... Wenn ich an denen rechts vorbei dürfte, wäre mir ja auch wurscht wo die rumtrödeln, so muss ich über zwei Spuren hin und zurück wechseln und das ärgert mich....

Mich kannst Du damit nicht gemeint haben, denn ich schrieb ja:
Zitat
... Wenn ich allerdings (solo) mit 180+ fahre und hinter mir ist NIEMAND, dann bleibe ich durchaus auch schon mal links, wenn der nächste Lkw erst am Horizont sichtbar ist.

Immerhin bist Du noch in einer wesentlich besseren Lage als ich:
Wenn ich mit Anhänger einen 90 fahrenden Mittelspurschleicher einhole, dan DARF ich nicht vorbei:
Rechts ist sowieso verboten, und auf die dritte Spur darf ich mit Anhänger nicht. crybaby.gif

Doc


Ich dachte immer LKW mit Anhänger dürfen nur 80?

Zitat (Haberlon @ 04.04.2009, 17:55) *
Zitat (mir @ 04.04.2009, 14:46) *
Was meinst Du jetzt genau? Wenn der LKW vor der ersten Bake (verkehrsbedingt!) halten müßte, müßten alle anderen Fahrzeuge dahinter warten. Das wäre grober Unfug.

Ich meine, daß bisher außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrzeuge ab 7,5t unmittelbar vor der einstreifigen Bake halten mußten, wenn der Übergang gesperrt war. Vor dem LKW waren so knapp 80 Meter Platz für überholende PKW. Eine super Regelung, ungefährlich, praktisch.


Normative Kraft des Faktischen - Wann wurde zuletzt ein LKW gesichtet, der an dieser Bake tatsächlich gehalten hat????


--------------------
Gruß Gucky
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Haberlon
Beitrag 15.04.2009, 09:13
Beitrag #131


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Zitat (Gucky @ 15.04.2009, 00:16) *
Ich dachte immer LKW mit Anhänger dürfen nur 80?

Er fährt aber Vito mit 100-Anhänger.

Zitat (Gucky @ 15.04.2009, 00:16) *
Zitat (Haberlon @ 04.04.2009, 17:55) *
Zitat (mir @ 04.04.2009, 14:46) *
Was meinst Du jetzt genau? Wenn der LKW vor der ersten Bake (verkehrsbedingt!) halten müßte, müßten alle anderen Fahrzeuge dahinter warten. Das wäre grober Unfug.

Ich meine, daß bisher außerhalb geschlossener Ortschaften Fahrzeuge ab 7,5t unmittelbar vor der einstreifigen Bake halten mußten, wenn der Übergang gesperrt war. Vor dem LKW waren so knapp 80 Meter Platz für überholende PKW. Eine super Regelung, ungefährlich, praktisch.

Normative Kraft des Faktischen - Wann wurde zuletzt ein LKW gesichtet, der an dieser Bake tatsächlich gehalten hat????

Da ich recht selten an Bahnübergängen außerorts vorbeikomme und die noch seltener geschlossen sind, kann ich nur sagen: Alle, an die ich mich erinnere (1 whistling.gif) haben es getan!
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radzeit
Beitrag 25.04.2009, 21:13
Beitrag #132


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Macht es denn jetzt eigentlich noch Sinn, gegen die derzeit gültige StVO irgendwie vorzugehen?
Konkret würde mich das interessieren z. B. gegen die Radwegbenutzungspflicht.

Solte man nicht bis zur in Kraft getretenen Änderung warten?
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ukr
Beitrag 25.04.2009, 21:28
Beitrag #133


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Zitat (radzeit @ 25.04.2009, 22:13) *
Solte man nicht bis zur in Kraft getretenen Änderung warten?

Ich bitte darum, denn ich warte jetzt schon ewig auf die neuen RSA und die sind von der Änderung der StVO abhängig. crybaby.gif
Am 01.09. soll die StVO Änderung ja kommen book.gif


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Hane
Beitrag 25.04.2009, 23:02
Beitrag #134


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Zitat (radzeit @ 25.04.2009, 22:13) *
Macht es denn jetzt eigentlich noch Sinn, gegen die derzeit gültige StVO irgendwie vorzugehen?
Es gibt meines Wissens nach keine Partei, die für die Abschaffung der Benutzungspflicht wäre und die man dann am 27. 9. wählen könnte.

Gegen die Anordnung der Benutzungspflicht im Einzelfall kann man sowohl jetzt als auch später vorgehen.

Zitat (radzeit @ 25.04.2009, 22:13) *
Solte man nicht bis zur in Kraft getretenen Änderung warten?
Die Behörden werden später aber mehr juristische Rechtfertigungsgründe haben.


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Wattestäbchen
Beitrag 26.04.2009, 11:19
Beitrag #135


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Zitat (radzeit @ 25.04.2009, 23:13) *
Macht es denn jetzt eigentlich noch Sinn, gegen die derzeit gültige StVO irgendwie vorzugehen?
Angenommen die zukünftige StVO ließe innerhalb geschlossener Ortschaften eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zu. Denkst du dann, dass es nicht beanstandet würde wenn du jetzt schon mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h führest?

Abgesehen davon weißt du nicht was in Zukunft geändert wird. Soweit ich mich erinnere war der Solidaritätszuschlag damals als befristet definiert. Komischerweist finde ich bei meiner Abrechnung einen Eintrag, der so heißt.


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Themistoklis
Beitrag 30.04.2009, 12:12
Beitrag #136


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Ist schon was passiert in dieser Sache ???
Ich habe gerade Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 in der Hand. Ach wenn es nur die Seiten 734 und 735 sind.


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ukr
Beitrag 30.04.2009, 12:17
Beitrag #137


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Zitat (Themistoklis @ 30.04.2009, 13:12) *
Ich habe gerade Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 26. März 2009 in der Hand.

Fein. Wir warten aber auf die 46. wavey.gif


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Achim
Beitrag 30.04.2009, 12:21
Beitrag #138


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Zitat (ukr @ 25.04.2009, 22:28) *
Am 01.09. soll die StVO Änderung ja kommen book.gif

Bist Du sicher think.gif
Zu diesem Zeitpunkt kommt der zweite Teil der 45 ÄVO. Änderungseinführung der 46. ÄVO kenne ich noch nicht, suche ich aber schon intensiv crybaby.gif


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Themistoklis
Beitrag 30.04.2009, 12:32
Beitrag #139


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Wie kommen die Dinger so nahe hintereinander???


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Achim
Beitrag 30.04.2009, 12:34
Beitrag #140


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Sei doch froh, denn wenn die 46. ÄVO noch vor Teil 2 der 45. ÄVO kommt wird es erst interessant whistling.gif


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ukr
Beitrag 30.04.2009, 12:36
Beitrag #141


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Zitat (Achim @ 30.04.2009, 13:21) *
Bist Du sicher think.gif

Das lese ich im verlinktem Dokument im Artikel 9 heraus. Zudem pfeifen es die Verkehrstechnik-Spatzen von den Dächern und dabei geht es insbesondere um die Einführung der Pfeilbaken, des Zeichen 123 mit der Bedeutung "Arbeitsstelle" usw. - also die RSA Teilfortschreibung betreffend.


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Achim
Beitrag 30.04.2009, 12:43
Beitrag #142


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Fib bitte noch mal den Link. Denn ich finde ihn nicht.


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ukr
Beitrag 30.04.2009, 12:44
Beitrag #143


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http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8694/Sh....pdf/153-09.pdf


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Achim
Beitrag 30.04.2009, 12:45
Beitrag #144


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PS:

Meinst Du diesen Vorschlag
Zitat
Artikel 9
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am [Einsetzen: 01.09.2009] in Kraft.

Das ist aber nur eine Idee, sonst nichts think.gif


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ukr
Beitrag 30.04.2009, 12:50
Beitrag #145


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Wie gesagt, daß was man so hört, deckt sich mit diesem Datum think.gif


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Achim
Beitrag 30.04.2009, 12:55
Beitrag #146


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Wenn es sich alle so wünschen, könnte es werden. Aber genaues weiß man nicht wavey.gif


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ukr
Beitrag 30.04.2009, 12:57
Beitrag #147


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...schließlich ist ja auch noch Wahljahr whistling.gif


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Max84
Beitrag 30.04.2009, 13:35
Beitrag #148


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Nach Mitteilung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Bauen und Verkehr und ist das Inkrafttreten
zum 01.09.2009 geplant. Es steht nur noch die Zustimmung des Bundeskabinetts sowie die Veröffnentlichung im Bundesanzeiger aus.
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Wattestäbchen
Beitrag 30.04.2009, 16:31
Beitrag #149


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Zitat (Achim @ 30.04.2009, 14:55) *
Wenn es sich alle so wünschen, könnte es werden.
Alle bis auf die Mitglieder im VP laugh2.gif
Gibt ja noch genug Bedarf Dinge zu verbessern. Vielleicht sollten wir den Zuständigen das mal sagen. Ich wäre dafür eine Liste zu erstellen was noch zu bedenken ist. think.gif


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ukr
Beitrag 30.04.2009, 20:06
Beitrag #150


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Zitat (Wattestäbchen @ 30.04.2009, 17:31) *
Ich wäre dafür eine Liste zu erstellen was noch zu bedenken ist.

Nun, wenn die Liste von Dir kommt, fallen die Änderungen so umfangreich aus, daß wir zum Erscheinungsdatum längst mit fliegenden Untertassen unterwegs sind.


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