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> Änderung der StVO, Jetzt beim Bundesrat
NN888
Beitrag 13.02.2009, 15:12
Beitrag #1


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Hallo,

vielleicht ganz interessant:
http://www.bundesrat.de/cln_090/nn_8694/Sh....pdf/153-09.pdf

Das BMVBS will die StVO ändern.
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.02.2009, 15:47
Beitrag #2


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§ 9a StVO wird aufgehoben ???

Schade für Wattestäbchen, das § 41 (4) StVO immer noch nicht geändert wird.


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Arthur Dent
Beitrag 13.02.2009, 17:31
Beitrag #3


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Dafür finde ich die Änderung des §37 Abs 2 Nr. 6 schon mal nicht verkehrt.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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ukr
Beitrag 13.02.2009, 17:33
Beitrag #4


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Zitat (Heinz Wäscher @ 13.02.2009, 15:47) *
§ 9a StVO wird aufgehoben ???


Jo. Die Regelung ansich bleibt aber bestehen.

Zitat
Schade für Wattestäbchen, das § 41 (4) StVO immer noch nicht geändert wird.


Dafür wurde ein neuer Absatz unter §39 reingestrickt - der aber ebenso wenig zum §41 passt crybaby.gif


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oimara
Beitrag 13.02.2009, 18:21
Beitrag #5


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Zitat
8. § 9 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Wer mit dem Fahrrad nach links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen,
wenn die Fahrbahn hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten
Fahrbahnrand aus überquert werden soll. Beim Überqueren ist der Fahrzeugverkehr
aus beiden Richtungen zu beachten. Wer über eine Radverkehrsführung
abbiegt, muss dieser im Kreuzungs- und Einmündungsbereich folgen.

Das heißt, ich muß diese Radverkehrsführungen nicht benutzen, wenn ich abbiegen will, auch wenn sie vorhanden sind.

Zitat
- größere Flexibilität für die Planungs- und Straßenverkehrsbehörden vor Ort
bei der Anlage der Radverkehrsanlagen und der Anordnung der Benutzungspflicht
durch Verkehrszeichen,
- Reduzierung der benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen. Sie dürfen nur dort
angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf tatsächlich
erfordern, innerorts z.B. an Vorfahrtstraßen mit starkem Verkehr.

Das verheißt nichts gutes. Alles ist erlaubt.

Zu Fahrradstraßen:
Zitat
30 km/h als Höchstgeschwindigkeit für Alle festgesetzt und Kraftfahrzeugverkehr bei Bedarf eine weitere Verringerung der Geschwindigkeit auferlegt

Hat man Angst, daß Radfahrer die rücksichtsvoll langsam fahrenden Autofahrer bedrängen? Oder was?

Damit hat sich eine alte langwierige Diskussion erledigt:
Zitat
Der neue Erläuterungstext zu Zeichen 220 bezieht sich nur auf den Fahrzeugverkehr.
Fußgänger, die Fahrzeuge (Fahrräder, Mofas, Anhänger) mitführen, dürfen
Einbahnstraßen künftig in Gegenrichtung benutzen.
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mir
Beitrag 13.02.2009, 19:14
Beitrag #6


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Zitat (Arthur Dent @ 13.02.2009, 17:31) *
Dafür finde ich die Änderung des §37 Abs 2 Nr. 6 schon mal nicht verkehrt.

Mir bleibt unklar, ob als Radfahrer auf der Fahrbahn eine Ampel mit Radsymbol gilt oder die allgemeine. Oder die Ampel mit kombinierten Rad/Fußgängersymbolen entlang der Fußgängerfurt.

Dennoch ein großer Schritt in die richtige Richtung smile.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 13.02.2009, 19:23
Beitrag #7


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Zitat (mir @ 13.02.2009, 19:14) *
Mir bleibt unklar, ob als Radfahrer auf der Fahrbahn eine Ampel mit Radsymbol gilt oder die allgemeine.

Du hast die Ampeln für den "Fahrverkehr" zu beachten - also, sofern beide vorhanden und eine davon grünzeigend, freie Fahrt. Auch "RadFAHRer auf Radverkehrsführungen", für die die "besonderen Lichtzeichen" gelten, sind schließlich eindeutig FAHRverkehr yes.gif

lg
c.s.
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Hane
Beitrag 13.02.2009, 20:15
Beitrag #8


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Zitat (mir @ 13.02.2009, 19:14) *
Mir bleibt unklar, ob als Radfahrer auf der Fahrbahn eine Ampel mit Radsymbol gilt oder die allgemeine.
Der Punkt 5 bleibt unverändert, mit dem ja diese gefährliche Auslegung begründet wurde. Jedoch deutet der neue Punkt 6 eindeutig auf eine Änderung der Auslegung hin. Für mich bedeutet die neue Regel: Auf der Fahrbahn gilt die Generalampel. Auf Radwegen gilt die Radampel, falls sie vorhanden ist, sonst die Ampel für den "Fahr"verkehr (was die Radampel ja nicht ist rolleyes.gif). Die Fußgängerampel gilt nicht mehr.

Der Wegfall der Benutzungspflicht von Radverkerhsführungen beim Abbiegen ist zu begrüßen.

Nett ist auch die Änderung der Bezeichnung "andere" Radwege in § 2 in Radwege ohne Blauschilder. Kaspertrick war wohl die Antwort auf die Frage eines Abgeordneten, was andere Radwege seien, peinich.


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emperor20
Beitrag 13.02.2009, 20:22
Beitrag #9


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Warum nicht noch einfacher machen und die ganze Sache so kürzen das es nur den Paragraph 1 gibt? Den kann man doch überall anwenden. thread.gif


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Vernünftiger
Beitrag 13.02.2009, 21:34
Beitrag #10


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Zitat (emperor20 @ 13.02.2009, 20:22) *
Warum nicht noch einfacher machen und die ganze Sache so kürzen das es nur den Paragraph 1 gibt? Den kann man doch überall anwenden. thread.gif


So wie die Steuererklärung auf dem Bierdeckel wink.gif

Ich denke, mit sehr wenigen Regeln kann es auch funktionieren. Aber ein paar mehr als §1 müssen es schon sein, sonst gibt es Leute, die auch 100 km/h auf Stadtstraßen ok finden.

Gruß,
V.
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Kuli
Beitrag 13.02.2009, 23:22
Beitrag #11


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Zitat (ukr @ 13.02.2009, 17:33) *
Dafür wurde ein neuer Absatz unter §39 reingestrickt - der aber ebenso wenig zum §41 passt crybaby.gif

Aber wenn gelbe Markierungen zukünftig vielleicht weiße aufheben, darf Wattestäbchen legal über seine Sperrfläche fahren smile.gif

Nur vor gelben Zebrastreifen, Haltelinien, Kreuzen usw wird er weiterhin stehenbleiben müssen...

Ich hoffe aber mal nicht, dass das durchkommt, dann wirds ja direkt langweilig hier im VP laugh2.gif
Alles so einfach, verständlich, idiotensicher erklärt... sogar die geltende Fußgängerampel für Radfahrer wurde entfernt crybaby.gif
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ukr
Beitrag 13.02.2009, 23:30
Beitrag #12


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Zitat (Kuli @ 13.02.2009, 23:22) *
Nur vor gelben Zebrastreifen, Haltelinien, Kreuzen usw wird er weiterhin stehenbleiben müssen...


Und auch dort, wo ein weißer Pfeil mit gelb ergänzt wurde.
Ein weißer Geradeaus-Pfeil mit drangemaltem Rechts-Pfeil ist dann nicht mehr gültig (gelb hebt weiß auf)
Der angemalte gelbe Pfeil entspicht in seiner Gestaltung nicht den RMS / der StVO.
Und weil er gelb und auffällig ist, aber nicht wie eine Leitlinie aussieht darf er nicht überfahren werden.

Dabei möchte ich fast meinen, das man den fraglichen Absatz im §41 streichen kann.
Der geänderte §39 legt ja fest, dass gelbe Markierungen die gleichen Regelungsinhalte haben wie weiße Markierungen, diesen aber übergeordnet sind.


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mir
Beitrag 14.02.2009, 00:34
Beitrag #13


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 13.02.2009, 19:23) *
Zitat (mir @ 13.02.2009, 19:14) *
Mir bleibt unklar, ob als Radfahrer auf der Fahrbahn eine Ampel mit Radsymbol gilt oder die allgemeine.

Du hast die Ampeln für den "Fahrverkehr" zu beachten - also, sofern beide vorhanden und eine davon grünzeigend, freie Fahrt. Auch "RadFAHRer auf Radverkehrsführungen", für die die "besonderen Lichtzeichen" gelten, sind schließlich eindeutig FAHRverkehr yes.gif

Nix da. Der neue Nr. 6 lautet:

Zitat
Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon ab-
weichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzei-
chen für Radfahrer zu beachten


Das mit Fahrverkehr ist anders gemeint, wenn man nämlich unter den "Lichtzeichen für den Fahrverkehr" auch die Radampeln subsumiert, ergibt der Zusatz "davon abweichend" keinen Sinn. Daher ist damit wohl die allgemeine Ampel für den Fahrverkehr gemeint.

Also ... ich lese mir Nr. 5 nochmal durch:

Zitat
Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild einer Fußgängers oder eines Fahrrades angezeigt


Wenn man das nun genau durchliest und semantisch seziert, stellt man fest, daß damit ja nur die Gültigkeit von Ampeln mit Radfahrerzeichen auf Radfahrer eingeschränkt wird. Sie gelten also schonmal nicht für Kraftfahrzeuge. Ob diese Ampeln nun tatsächlich für *alle* Radfahrer gelten, ist damit noch nicht abschließend geregelt. Hier kommt dann Nr. 6 ins Spiel: Ampeln mit Radfahrerzeichen gelten für Radfahrer auf Radverkehrsführungen.

Ergo: Sie gelten *nur* für solche Radfahrer, sonst hätte der Verordnungsgeber das ja weglassen können.

Und genau so wird das auch heute schon von anderen Verkehrsteilnehmern erwartet und von Ampelplanern geplant. Es ist - wie schon diskutiert - nicht praktikabel, verschiedenen Verkehrsarten auf derselben Spur unterschiedliche Zeichen zu geben.

Wunderbar, nur: hätte man das nicht auch verständlicher ausdrücken können?

Was mir noch aufgefallen ist: Gemeinsame und getrennte Radwege unterscheiden sich bezüglich der Rücksichtnahme auf Fußgänger nicht mehr. Bei beiden ist "erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anzupassen". Das dürfte Auswirkungen auf die Quotelung haben, wenn ein Fußgänger bei getrennten Wegen unachtsam den Radweg betritt.

Und: Mittelspurblockieren wird zugelassen, sofern ab und zu ein Auto rechts davon ist. Fragt sich nur, was die "mittlere Fahrspur" von vier Fahrspuren ist rolleyes.gif


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ukr
Beitrag 14.02.2009, 00:48
Beitrag #14


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Ich sehe schon, die Radlinge nehmen den Thread voll in Beschlag laugh2.gif

Hab noch etwas zur Q-Tip Problematik gefunden:

Zitat
Die in den bisherigen Absätzen 3 und 4 des § 41 Abs. StVO enthaltenen Gebote,
Verbote und Erläuterungen werden zur besseren Übersicht in Form von Anlage 2
ausgegliedert.


Zusammen mit dem §39 könnte damit eine halbwegs vernünftige Regelung getroffen sein.
Alle Möglichkeiten der RSA sind darin aber wieder nicht enthalten.
Oder man schraubt noch etwas an der RSA herum und streicht das Ergänzen von weißen Pfeilen durch angefügte gelbe Pfeile.

Aber mal sehen was letztendlich raus kommt.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2009, 01:10
Beitrag #15


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Zitat (ukr @ 14.02.2009, 00:48) *
Ich sehe schon, die Radlinge nehmen den Thread voll in Beschlag laugh2.gif


Und dabei scheint noch gar keiner registriert zu haben, was sich da noch so alles verbirgt... shutup.gif

So wird etwa §19(1) - im Widerspruch zu §5(8) - ergänzt: "Fahrzeug(!)führer dürfen an Bahnübergängen Kraftfahrzeuge nicht überholen."; was auf den ersten Blick schlicht zu heißen scheint: Radfahrer am Rückstau vorm BÜ bitte hinten anstellen - oder nach vorn schieben... wallbash.gif

book.gif
c.s.
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ukr
Beitrag 14.02.2009, 01:21
Beitrag #16


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Aber wenn ich das richtig gelesen habe, fällt an BÜG die Regelung "7,5t hält an der einstreifigen Bake" weg.

...ich möchte in diesem Zusammenhang auch mal NN888 für den Link / Thread danken. thumbup.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2009, 01:35
Beitrag #17


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Zitat (ukr @ 14.02.2009, 01:21) *
Aber wenn ich das richtig gelesen habe, fällt an BÜG die Regelung "7,5t hält an der einstreifigen Bake" weg.

yes.gif Auch Führer von Kfz mit Anhänger - die bisher ebenfalls dort halten müss(t)en! - dürfen künftig vorziehen smile.gif
Zitat
... auch mal NN888 für den Link / Thread danken. thumbup.gif

Stimmt! flowers.gif

lg
c.s.
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ukr
Beitrag 14.02.2009, 01:38
Beitrag #18


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 14.02.2009, 01:35) *
Stimmt! flowers.gif


Und das obwohl ich wegen ihm heute wieder nicht früher ins Bett komme book.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2009, 10:04
Beitrag #19


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Hab' ich was übersehen - oder ist die erhoffte Gleichstellung von Pkw und technisch identischen Lkw und So.Kfz wieder mal ausgeblieben? unsure.gif

think.gif
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mir
Beitrag 14.02.2009, 12:37
Beitrag #20


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 14.02.2009, 01:10) *
So wird etwa §19(1) - im Widerspruch zu §5(8) - ergänzt: "Fahrzeug(!)führer dürfen an Bahnübergängen Kraftfahrzeuge nicht überholen."; was auf den ersten Blick schlicht zu heißen scheint: Radfahrer am Rückstau vorm BÜ bitte hinten anstellen - oder nach vorn schieben... wallbash.gif

Hmm, zuerst dachte ich, §5(8) könnte eventuell als Spezialfall gelten, aber dem ist nicht so, denn da wird ja nur die besondere Art des Überholens gestattet. Tja, an Radfahrer wurde nur soweit gedacht, daß sie überholt werden dürfen. crybaby.gif


P.S.: Warum in Kinderfahrradanhängern Kinder über 7 nur noch mitgenommen werden dürfen, wenn sie behindert sind (genügt dafür dann Einäugigkeit? Wie sieht's bei einem gebrochenen Bein aus?), ist eine absurde Regelung. Entweder, die Anhänger sind vom Gewicht her geeignet, oder eben nicht. Ich bin schon öfters auf einer Radtour mit einem Achtjährigen im Anhänger gefahren. Auch Kinder, die gerne Fahrrad fahren, haben öfters mal akute Motivationseinbrüche, da war das superpraktisch.


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Arthur Dent
Beitrag 14.02.2009, 12:41
Beitrag #21


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Zitat (mir @ 14.02.2009, 00:34) *
Was mir noch aufgefallen ist: Gemeinsame und getrennte Radwege unterscheiden sich bezüglich der Rücksichtnahme auf Fußgänger nicht mehr. Bei beiden ist "erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anzupassen". Das dürfte Auswirkungen auf die Quotelung haben, wenn ein Fußgänger bei getrennten Wegen unachtsam den Radweg betritt.

Gilt aber nur, wenn auf dem Radweg per Zz andere VT zugelassen werden (Punkt 3).

Insgesamt scheint mir, der Autor meint, Fahrräder sind keine Fahrzeuge und Radfahrer kein Fahrverkehr think.gif

Zitat (Bonsai-Brummi @ 14.02.2009, 01:10) *
So wird etwa §19(1) - im Widerspruch zu §5(8) - ergänzt: "Fahrzeug(!)führer dürfen an Bahnübergängen Kraftfahrzeuge nicht überholen."; was auf den ersten Blick schlicht zu heißen scheint: Radfahrer am Rückstau vorm BÜ bitte hinten anstellen - oder nach vorn schieben... wallbash.gif

Widersprüchlich in der Tat, da werden dann wohl irgendwann mal Gerichte entscheiden müssen. Aber sei's drum, an den Tag, an dem ich zuletzt den §5 Abs. 8 am BÜ gezogen hab, kann ich mich längst nicht mehr erinnern.

Zitat (mir @ 14.02.2009, 12:24) *
Tja, an Radfahrer wurde nur soweit gedacht, daß sie überholt werden dürfen. crybaby.gif
Wenn's denn geht. Im Regelfall dürfte entweder die Schranke/der BÜ oder ein anderes (Kraft-) Fahrzeug direkt vor dem Radfahrer/den Radfahrern sein, von daher kann man den Radfahrer gar nicht überholen, dam amn den Überholvorgang nicht abschließen kann.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2009, 12:56
Beitrag #22


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Zitat (Arthur Dent @ 14.02.2009, 12:41) *
Zitat (mir @ 14.02.2009, 12:24) *
Tja, an Radfahrer wurde nur soweit gedacht, daß sie überholt werden dürfen. crybaby.gif
Wenn's denn geht.

Bei offenem BÜ? wink.gif

think.gif
c.s.
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Arthur Dent
Beitrag 14.02.2009, 13:04
Beitrag #23


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 14.02.2009, 12:56) *
Bei offenem BÜ? wink.gif

So what's new?


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2009, 13:15
Beitrag #24


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Unterm Strich in der Tat nicht viel:

Ein paar Absurditäten wenigstens halbwegs ausgeräumt, dafür neue geschaffen - und die meisten unverändert belassen wink.gif

lg
c.s.
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mir
Beitrag 14.02.2009, 13:36
Beitrag #25


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Naja, aus meiner Sicht haben sie den gröbsten Hammer, die Ampelregelung für Radfahrer, behoben. Wattestäbchen ist auch geholfen. Der Rest ist Kleinkram. Am Bahnübergang werde ich's ohnehin nicht anders halten als bisher smile.gif Oder glaubt irgendwer, daß das die Polizei oder sonstwer bemängeln wird?

Gibt's da jetzt eigentlich Städte, die ihre Signalpläne neu ordnen müssen, weil sie der Rechtsauslegung des BM für Verkehr gefolgt sind?

Was die Änderungen zu Radwegen bringen, wird sich in Zusammenhang mit den Vv zeigen. Die Möglichkeit, optionale linke Radwege auszuschildern, kann sich dahingehend vorteilhaft auswirken, daß man da vermehrt Radfahrern die Wahl läßt. Oder auch unvorteilhaft dahingegend, daß man Radfahrer zunehmend auf ungeeigneten linken Radwegen (optional) fahren läßt.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2009, 13:55
Beitrag #26


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Zitat (mir @ 14.02.2009, 13:36) *
Naja, aus meiner Sicht haben sie den gröbsten Hammer, die Ampelregelung für Radfahrer, behoben. Wattestäbchen ist auch geholfen. Der Rest ist Kleinkram.

"Kleinkram"??? ranting.gif whistling.gif

Im Ernst: Natürlich ist manchem geholfen, anderen eben nicht... no.gif

Die Pkw-Fraktion hat wieder mal erfolgreich "ihre" Parkplätze gegen die "bösen" Kleinlaster verteidigt statt sich dazu durchzuringen, schlicht das bekannte Sinnbild als "Kfz bis 3,5t" umzudefinieren oder gar ein neues für "Lkw bis 3,5t" einzuführen... sad.gif

Als Betroffener kann ich's nicht wirklich als Kleinkram empfinden, daß mir dadurch ein Großteil der öffentlichen Parkplätze vorenthalten wird - selbst auf Rast- oder Autohöfen. Skurril wird's dann mit Anhänger: Dann ist das ein Lastzug und darf unter ZZ "Lkw mit Anhänger, unabhängig von der zGm" geparkt werden; was aber, wenn das ZZ nicht vorhanden, aber die vorgeschriebene Lenkzeitunterbrechung (über-) fällig ist? think.gif

Absurderweise darf ich mit dem "Lastzug" dafür Ü-Verbote für und nach Herzenslust ignorieren - nett, aber eigentlich wallbash.gif

lg
c.s.
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Kuli
Beitrag 14.02.2009, 14:16
Beitrag #27


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Zitat (mir @ 14.02.2009, 00:34) *
nicht praktikabel, verschiedenen Verkehrsarten auf derselben Spur unterschiedliche Zeichen zu geben.

Ich hingegen finde es komisch, wenn ich mit dem Fahrrad fahre, die Radampel grün wird und ich trotzdem nicht fahren darf ranting.gif
Außerdem ist es jetzt immer noch so, dass verschiedenen Verkehrsarten auf derselben Spur unterschiedliche Zeichen gegeben wird. Nehmen wir einen benutzungspflichtigen Radweg, der zusammen mit dem Gehweg über dieselbe Furt geleitet wird. Fußgänger bleiben stehen, der Radfahrer kommt von hinten und darf sich durchdrängeln

Zitat
Und: Mittelspurblockieren wird zugelassen, sofern ab und zu ein Auto rechts davon ist. Fragt sich nur, was die "mittlere Fahrspur" von vier Fahrspuren ist rolleyes.gif
Das ist doch jetzt auch schon so think.gif


Achja: Wie darf man die Änderung eigentlich verstehen? Ist das nur ein vorsichtiger Entwurf oder ist schon so gut wie sicher, dass das durchkommt? (wann?)
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Kuli
Beitrag 14.02.2009, 14:47
Beitrag #28


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Oh, und auf Schutzstreifen für Radfahrer darf man nicht mehr parken crybaby.gif (halten aber sehr wohl yahoo.gif )
Schöne Grüße an Ichytos tongue.gif
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mala
Beitrag 14.02.2009, 16:46
Beitrag #29


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Zitat
@bonsai-brummi
Absurderweise darf ich mit dem "Lastzug" dafür Ü-Verbote für (Zz Lkw) Herzenslust ignorieren - nett, aber eigentlich wallbash.gif


Servus.
Wie kommst du darauf, dass beim VZ Überholverbot mit Zusatzzeichen "Lkw" dein "Lastzug" überholen darf?


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mir
Beitrag 14.02.2009, 17:04
Beitrag #30


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Zitat (Kuli @ 14.02.2009, 14:16) *
Ich hingegen finde es komisch, wenn ich mit dem Fahrrad fahre, die Radampel grün wird und ich trotzdem nicht fahren darf ranting.gif

Fahr halt auf dem Radweg, wenn Du das möchtest.

Zitat
Außerdem ist es jetzt immer noch so, dass verschiedenen Verkehrsarten auf derselben Spur unterschiedliche Zeichen gegeben wird. Nehmen wir einen benutzungspflichtigen Radweg, der zusammen mit dem Gehweg über dieselbe Furt geleitet wird. Fußgänger bleiben stehen, der Radfahrer kommt von hinten und darf sich durc


Im Regelfall werden schlicht und einfach die Radwege dieselbe Signalisierung wie die Fußgänger bekommen. Wird zumindest in der Begründung vorgeschlagen. Das nähere sehen wir, wenn die Vv kommen.

Aber jetzt hat die Straßenbaubehörde endlich überhaupt die Möglichkeit, für Radfahrer auf dem Radweg und Radfahrer auf der Fahrbahn unterschiedliche Signalisierungen vorzusehen. Und genau das ist nötig. Du willst nämlich nicht auf der Fahrbahn anhalten, weil die Bedarfsampel für Fußgänger auf rot steht, insbesondere wenn hinter Dir ein Tanklaster fährt.

Ebenso eine andere Signalisierung, die hier in Erlangen existiert. Hier wird bei einer T-Kreuzung den Radfahrern auf der Seite gegenüber der Einmündung per Radampel Dauergrün gegeben. Das geht aber eigentlich nicht, weil auf der Fahrbahn links abbiegende Radler ja feindlichen Querverkehr von links haben.

Und wenn die Behörden den Radfahrern auf dem Radweg andere Signalisierungen geben wollen als den Fußgängern, dann können sie das immer noch tun. Bei besonderen Führungen (etwa, wenn Fußgänger- und Radlerfurt weit voneinander entfernt sind) ist das wichtig.

Außerdem wird damit die Radampel in der Bedeutung den Busampeln gleichgestellt. Diese gelten nämlich auch für anderen Fahrverkehr, sofern dieser sich berechtigt auf der Busspur aufhält. Ist allerdings eine wenig bekannte Regelung, trifft auch nur höchst selten normale Verkehrsteilnehmer.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2009, 17:05
Beitrag #31


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@mala: Warum sollte ich nicht dürfen? blink.gif

Das ist schließlich weder ein "Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ... Anhänger" noch ein "Personenkraftwagen mit Anhänger" - und schon gar keine Zugmaschine; und auch kein KOM... no.gif tongue.gif

Absurd, ja - aber nicht weniger absurd als schon mit dem Zugfahrzeug solo oft ernsthafte Probleme bei der Suche nach einem legalen Parkplatz zu haben... sad.gif
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mala
Beitrag 14.02.2009, 17:14
Beitrag #32


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Ich nehme an du fährst einen Sattelzug. think.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2009, 17:19
Beitrag #33


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no.gif no.gif no.gif

Guggsdu Avatar: Ein Lieferwägeli mit 2240kg zGm - demnächst 2340kg showoff.gif - zuweilen mit Anhänger (1150kg); das ganze Gespann bleibt also unter den magischen 3,5t biggrin.gif

lg
c.s.
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mala
Beitrag 14.02.2009, 17:33
Beitrag #34


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Tut mir leid, dass ich dich erst jetzt genauer betrachte. rolleyes.gif

Letzte OFF-TOPIC-Fragen: Welche Waren lieferst du denn? Wieviel Nutzlast?

wavey.gif
mala


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2009, 17:46
Beitrag #35


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Zitat (mala @ 14.02.2009, 17:33) *
Letzte OFF-TOPIC-Fragen: Welche Waren lieferst du denn? Wieviel Nutzlast?

Alle bis zu einer guten Tonne, für deren Transport mich jemand bezahlt - außer Gefahrgut, das ADR-Schein und/oder -Ausrüstung erfordern würde.

So, und nun genug offtopic.gif

lg
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Hane
Beitrag 14.02.2009, 18:07
Beitrag #36


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Um hier vollständig zu sein: Änderung der Verwaltungsvorschrift

Kommentar kommt nach der Sportschau whistling.gif


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Kuli
Beitrag 14.02.2009, 18:15
Beitrag #37


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Zitat (mir @ 14.02.2009, 17:04) *
Außerdem wird damit die Radampel in der Bedeutung den Busampeln gleichgestellt. Diese gelten nämlich auch für anderen Fahrverkehr, sofern dieser sich berechtigt auf der Busspur aufhält. Ist allerdings eine wenig bekannte Regelung, trifft auch nur höchst selten normale Verkehrsteilnehmer.
Wo finde ich denn in der StVO oder anderen Gesetzestexten informationen darüber, dass "Busampeln" für mich gelten und vor allem, was deren Zeichen aussagen?
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Helmi
Beitrag 14.02.2009, 18:27
Beitrag #38


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Zitat (ukr @ 14.02.2009, 00:48) *
Ich sehe schon, die Radlinge nehmen den Thread voll in Beschlag laugh2.gif
Wat mutt, dat mutt, mein Lieber! biggrin.gif

Denn:
Zitat
Insgesamt scheint mir, der Autor meint, Fahrräder sind keine Fahrzeuge und Radfahrer kein Fahrverkehr
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Familienvater
Beitrag 14.02.2009, 18:41
Beitrag #39


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Zitat
Und: Mittelspurblockieren wird zugelassen, sofern ab und zu ein Auto rechts davon ist. Fragt sich nur, was die "mittlere Fahrspur" von vier Fahrspuren ist

Vertsändnisfrage: gilt das auch für Autobahnen?

Ich hab gestern ernsthaft versucht alles zu verstehen, irgendwann hab ich aufgegeben und lasse mich überraschen was dann wirklich drin steht und wie es ausgelegt wird.

Ich hoffe ja nur die erlauben dann wenigstens rechts überholen... ansonsten halte ich das für die Anstiftung zur Nötigung..

Rechts alles frei bis auf ab und an mal ein Auto und links dürfen sich alle hinter so einer Schnarchnase anstellen... ich hoffe, dass das nicht so kommt... blink.gif


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Kuli
Beitrag 14.02.2009, 18:49
Beitrag #40


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Zitat (Familienvater @ 14.02.2009, 18:41) *
Zitat
Und: Mittelspurblockieren wird zugelassen, sofern ab und zu ein Auto rechts davon ist. Fragt sich nur, was die "mittlere Fahrspur" von vier Fahrspuren ist

Vertsändnisfrage: gilt das auch für Autobahnen?

Ich hab gestern ernsthaft versucht alles zu verstehen, irgendwann hab ich aufgegeben und lasse mich überraschen was dann wirklich drin steht und wie es ausgelegt wird.

Das steht auch heute schon so in der StVO, §42:
Zitat
sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen so [ = mit Leitlinien] markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen dort durchgängig befahren werden, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts.
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Familienvater
Beitrag 14.02.2009, 19:00
Beitrag #41


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Das gilt auch für Autobahnen? Halten kann dort definitv niemand...


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mir
Beitrag 14.02.2009, 19:19
Beitrag #42


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Zitat (Kuli @ 14.02.2009, 18:15) *
Zitat (mir @ 14.02.2009, 17:04) *
Außerdem wird damit die Radampel in der Bedeutung den Busampeln gleichgestellt. Diese gelten nämlich auch für anderen Fahrverkehr, sofern dieser sich berechtigt auf der Busspur aufhält. Ist allerdings eine wenig bekannte Regelung, trifft auch nur höchst selten normale Verkehrsteilnehmer.
Wo finde ich denn in der StVO oder anderen Gesetzestexten informationen darüber, dass "Busampeln" für mich gelten und vor allem, was deren Zeichen aussagen?

Siehe diesen Thread oder diese Seite (ganz unten). Das betrifft gelegentlich Taxen und Radfahrer, wenn z.B. auf einer Spur "Busverkehr - Radfahrer frei" angeordnet wurde. Nachdem kein normaler Mensch (Taxerer wahrscheinlich schon) diese Regeln kennt, wird dann meist noch eine Radampel angebracht (welche dann aber in Zukunft wohl für Radfahrer auf der Fahrbahn gar nicht mehr gilt wacko.gif)

Hmm think.gif dann sollte man demnächst die Signale nach Anlage 4 zur BO Strab für Kinder beim Radführerschein zum Thema machen smile.gif


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willi
Beitrag 14.02.2009, 19:24
Beitrag #43


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Zitat (Familienvater @ 14.02.2009, 19:00) *
Das gilt auch für Autobahnen? Halten kann dort definitv niemand...
Yep. Ist auch nix Neues.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2009, 19:26
Beitrag #44


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Zitat (mir @ 14.02.2009, 19:19) *
... wird dann meist noch eine Radampel angebracht (welche dann aber in Zukunft wohl für Radfahrer auf der Fahrbahn gar nicht mehr gilt wacko.gif)

Warum auch? think.gif
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mir
Beitrag 14.02.2009, 19:42
Beitrag #45


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Folgende Situation auf der Straße, von rechts nach links: Gehweg, Busspur mit Fahrradfreigabe, normale Fahrspur. Der ÖPNV wird mit Signal nach BO Strab geregelt, zusätzlich gibt es eine Radampel. In dieser Situation gilt für Radfahrer (nach Entwurf) nicht die Radampel, sondern die BO Strab.

Im Entwurf der Vv haben sie das auch noch nicht bemerkt. Dort wird (p44, 64., Randnr. 7, Punkt "5.") extra vorgeschrieben, daß die (wirkungslose) Radampel anzubringen ist, wenn "besondere Lichtzeichen" verwendet werden.

Hat es eigentlich Sinn, die Ministerien auf diese handwerklichen Fehler anschreiben?

[Edit: Falschen Verweis in die Vv zu Radwegen entfernt]


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Helmi
Beitrag 14.02.2009, 19:42
Beitrag #46


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Was mir aufgefallen ist:
Zitat
„(3a) Sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei oder fünf
Fahrstreifen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen
nicht zum Überholen benutzt werden. Wer nach links abbiegen will, darf
sich auf den mittleren Fahrstreifen einordnen.
Sehr sinnvoll, vor allem im Hinblick auf daraus resultierende Möglichkeiten für die Schaffung von durch Einsatzfahrzeuge und Linksabbieger befahrbaren Mittelstreifen.

Zitat
(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften
darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden
Fahrstreifen.
Autobahnen nun innerorts ebenfalls, oder nur außerorts?
Würde es andersherum verfasst, wäre es eindeutig, so aber nicht. whistling.gif
Zitat
16. § 21 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter „unter 7 Jahren“ durch die Wörter „bis zum vollendeten
siebten Lebensjahr“ ersetzt.
Heißt es nicht "siebenten"? think.gif

Und immer noch gilt die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften nicht für Radfahrer, außer sie wird explizit angeordnet. whistling.gif

Zitat
Zu der Anlage 3 lfd. Nr. 22 (Zeichen 340 StVO)
Es wird ein Parkverbot auf Fahrradschutzstreifen eingeführt. Die derzeitige Nichtregelung
des Parkens führt dazu, dass Radfahrer dem ruhenden Verkehr umfahren
müssen und damit mehr zur Fahrbahnmitte „drängen“. Dieses beeinträchtigt die
Verkehrssicherheit. Wo aus Verkehrssicherheitsgründen das Umfahren nicht vertretbar
ist, wird derzeit in der Praxis das Zeichen 283 (Haltverbot) angeordnet.
Durch ein generelles Parkverbot auf Schutzstreifen können im Interesse der sparsamen
Beschilderung Haltverbotszeichen eingespart werden.
Wie geht das, dass ein Parkverbot eingeführt wird, damit Haltverbotszeichen eingespart werden können? blink.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.02.2009, 19:52
Beitrag #47


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Zitat (mir @ 14.02.2009, 19:42) *
Folgende Situation auf der Straße, von rechts nach links: Gehweg, Busspur mit Fahrradfreigabe, normale Fahrspur. Der ÖPNV wird mit Signal nach BO Strab geregelt, zusätzlich gibt es eine Radampel. In dieser Situation gilt für Radfahrer (nach Entwurf) nicht die Radampel, sondern die BO Strab.

Was ist dann eigentlich anderes als daß endlich - vielfach gefordert! - für Radler jeweils die Ampel für den benutzten Weg gilt? rolleyes.gif

Und hab' ich Euch nicht schon immer davor gewarnt?

Zitat
Hat es eigentlich Sinn, die Ministerien auf diese handwerklichen Fehler anschreiben?

Aller Erfahrung nach: no.gif crybaby.gif

lg
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mir
Beitrag 14.02.2009, 19:54
Beitrag #48


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Zum Parkverbot auf Fahrradstreifen:

Die Denkweise ist: Wenn das Umfahren nur gefährlich, aber noch vertretbar ist, genügt das Parkverbot. Nur, wenn es gar nicht mehr vertretbar ist, ist ein Haltverbot anzuordnen. Damit spart man die sonst anzuordnenden Halteverbotsschilder (denn Parkverbotsschilder gibt's ja nicht).


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Haberlon
Beitrag 14.02.2009, 19:56
Beitrag #49


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Zitat (Helmi @ 14.02.2009, 19:42) *
Was mir aufgefallen ist:
Zitat
„(3a) Sind auf einer Fahrbahn für beide Richtungen insgesamt drei oder fünf
Fahrstreifen durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert, dann darf der mittlere Fahrstreifen
nicht zum Überholen benutzt werden. Wer nach links abbiegen will, darf
sich auf den mittleren Fahrstreifen einordnen.
Sehr sinnvoll, vor allem im Hinblick auf daraus resultierende Möglichkeiten für die Schaffung von durch Einsatzfahrzeuge und Linksabbieger befahrbaren Mittelstreifen.

Genau das ist mir negativ aufgefallen, dann kann man auf solchen Strecken faktisch nicht mehr überholen ranting.gif
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Helmi
Beitrag 14.02.2009, 19:59
Beitrag #50


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 14.02.2009, 19:52) *
Was ist dann eigentlich anderes als daß endlich - vielfach gefordert! - für Radler jeweils die Ampel für den benutzten Weg gilt? rolleyes.gif
Bleibt die Frage, ob der Radler die Öffi-Anlage auch zu seinem Vorteil auslösen kann. Oft funktionieren die doch nur per ausgesendetes Signal.
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Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 07.09.2010 - 12:48