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> Frage zu §53 StVZO und Definition bewegliche Teile
haschee
Beitrag 11.01.2009, 18:49
Beitrag #1


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Zitat
§53 StVZO:
(9) Schlußleuchten, Bremsleuchten und rote Rückstrahler - ausgenommen zusätzliche Bremsleuchten und zusätzliche Schlußleuchten - dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Das gilt nicht für lichttechnische Einrichtungen, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php


Bisher ging ich davon aus, daß ein Kofferraumdeckel/Klappe ein bewegliches Teil ist und daher keine Bremsleuchten (außer zusätzliche/3.) oder Schlußleuchten darin untergebracht werden.

Ist das nicht so? Bzw. was sind dann eigentlich "bewegliche Teile"?


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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MrMurphy
Beitrag 11.01.2009, 19:00
Beitrag #2


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Hallo,

Zitat
Bzw. was sind dann eigentlich "bewegliche Teile"?


Der einfachen Logik nach sind das für mich Teile, die sich während der Fahrt bewegen, so das die Lampen sich bewegen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer irritiert werden können.

Wenn ein Kofferraumdeckel mit Lampen nicht geschlossen ist, sich der Leuchtwinkel der Lampen also dauerhaft oder ständig (halten durch Gummibänder) ändert zählen die deshalb auch zu den beweglichen Teile. Die müssen also entweder während der Fahrt geschlossen bleiben oder zusätzliche Lampen müssen die Aufgaben der beweglichen Lampen übernehmen.

Gruss

MrMurphy
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Stromdriver
Beitrag 11.01.2009, 19:28
Beitrag #3


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Zitat (haschee @ 11.01.2009, 18:49) *
Bisher ging ich davon aus, daß ein Kofferraumdeckel/Klappe ein bewegliches Teil ist und daher keine Bremsleuchten (außer zusätzliche/3.) oder Schlußleuchten darin untergebracht werden.

Ist das nicht so? Bzw. was sind dann eigentlich "bewegliche Teile"?

Das siehst Du richtig. Bewegliche Teile sind einfach Teile, die relativ zur Karosserie/dem Aufbau beweglich sind (Kofferraumklappe, Türen, Tankklappe, Bordwände bei Lkw oder Anhängern).
An diesen dürfen Schlußleuchten, Bremsleuchten und Rückstrahler nicht angebracht sein. Hintergrund ist einfach der, dass ein Fz auch bei Dunkelheit und z.B. geöffneter Heckklappe gut erkennbar sein muss (entweder durch eigene Beleuchtung oder durch die Wirkung der Rückstrahler).

Gruß,
Chris
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haschee
Beitrag 11.01.2009, 19:35
Beitrag #4


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Also seht ihr das auch so, Kofferraum ist ein bewegliches Teil.

In einem anderen Forum kam aber die Frage auf bezüglich des Audi Q7 und seiner großen Heckklappe.

Hoffe der Link funktioniert.
http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/q7...senansicht.html


Lustige Sache, oder?


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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MrMurphy
Beitrag 11.01.2009, 19:46
Beitrag #5


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Hallo,

solange die Heckklappe geschlossen ist und sich demnach nicht bewegen kann ist sie kein bewegliches Teil. Deshalb dürfen die Leuchten, wie ja bereits von mir geschrieben, natürlich in der Heckklappe angebracht sein.

Das Auto darf man also nicht mit geöffneter Heckklappe fahren, es sei denn, man sorgt für eine entsprechende Zusatzbeleuchtung.

Das Lampen, zumindest teilweise, in Kofferraumdeckel oder Heckklappen eingebaut werden, ist ja bereits seit Jahrzehnten nichts neues.

Gruss

MrMurphy
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Stromdriver
Beitrag 11.01.2009, 21:51
Beitrag #6


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Zitat (haschee @ 11.01.2009, 19:35) *
In einem anderen Forum kam aber die Frage auf bezüglich des Audi Q7 und seiner großen Heckklappe.

Hoffe der Link funktioniert.
http://www.audi.de/de/brand/de/neuwagen/q7...senansicht.html
Lustige Sache, oder?

Die StVZO ist ein Auslaufmodell. Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit EG-Typgenehmigung müssen die EU-Rili 76/756/EWG (Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger) erfüllen. Dort gibt es keine entsprechende Forderung.

Gruß,
Chris
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.01.2009, 00:34
Beitrag #7


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Der Audi hat ja auch noch einmal Rückleuchten mit allen Funktionen, d. h. Blinker, Brems- & Schlußleuchten neben Rückfahr- und NSL, im Stoßfänger.

Wie sollen denn sonst alle zweite Reihe Parker in Düsseldorf auf der Königsallee sonst bei geöffneter Heckklappe ihren Mitmenschen die Dringlichkeit ihrer Fahrtunterbrechung mit Hilfe der eingeschalteten Warnblinker mitteilen können whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Sachse
Beitrag 12.01.2009, 18:22
Beitrag #8


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So und jetzt ab zum Audi-Händler und ausprobieren. whistling.gif

Beim Q7 werden alle Leuchten ( bis auf Kennzeichenleuchte ) in der Stoßstange wiederholt und sowie die Heckklappe geöffnet wird gehen die Leuchten in der Stoßstange an. wavey.gif

Habe ich persönlich geprüft und gefilmt. Zwecks Ausbildung. Sieht gut aus. rolleyes.gif


--------------------
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haschee
Beitrag 12.01.2009, 19:54
Beitrag #9


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Zitat (Stromdriver @ 11.01.2009, 21:51) *
Die StVZO ist ein Auslaufmodell. Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit EG-Typgenehmigung müssen die EU-Rili 76/756/EWG (Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger) erfüllen. Dort gibt es keine entsprechende Forderung.

Ist das sicher? Haben wir die Richtlinie auch hier oder hat wer nen Link? Mal sehen was da noch so alles nicht der StVZO entsprechen muß. think.gif


Zum Q7:
die werden alle wiederholt. blink.gif
Ist das mal wieder Form folgt Design? Obwohl, gut zum einladen sieht er aus, naja ist halt was großes.


Wenn ich Zeit hab geh ich zu Audi und dann wird da unten aber auch mal geschaut ob die Mindesthöhen und Abstände eingehalten sind. Irgendwas muß doch zu finden sein. thread.gif


Interessant auch falls die NSL zu nah an der sekundären (oder primären?) Rückleuchte unten ist und ich meinen Kofferraum nicht ganz zu habe (nur mit Spanngurt weil ich irgendwas sperriges transportiere) und daher die Rückleuchten in der Klappe nicht leuchten... crybaby.gif


Vermutlich ist sowas nicht vorgesehen, ungefähr so wie abnehmbare AHKs die Kennzeichen verdecken abgenommen werden sollten wenn kein Anhänger dran ist... laugh2.gif

Naja ich mess einfach mal nach und berichte dann. wavey.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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