Weiterbildung zum BkF |
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02.01.2009, 18:02
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 5 Beigetreten: 17.10.2007 Wohnort: ...auf den Strassen zu Hause! Mitglieds-Nr.: 37607 |
wer kann mir bitte mal sagen, ab wann ein nicht ausgebildeter Berufskraftfahrer die Weiterbildung nachweisen muß (Neuregelung?!), und wer die Weiterbildung bezahlen muß (Arbeitnehmer oder Arbeitgeber), gibt es dafür Fördermittel ( für wen ?), kann ich entlassen werden, wenn ich es nicht mache oder besser noch; muss mir mein Arbeitgeber die Weiterbildung finanzieren ? Wer macht solche Weiterbildungen und was kostet mich die, wenn ich sie privat absolviere. -------------------- Grüsse an den Rest der Welt!!
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Gast_Bernie_* |
02.01.2009, 18:32
Beitrag
#2
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Davon ausgehend, daß du den CE schon hast:
Du musst spätestens ab September 2014 35 Weiterbildungstunden innerhalb der letzten 5 Jahren nachweisen! Egal ob jedes Jahr 7 Std., oder alle 5 Jahre eine Woche lang Fortbildung! In übrigen, diejenige, die vor Sept. 2009 den CE schon hatten, brauchen (leider) kein Prüfung machen, danach sind davon nur die zumindest ausgebildeten BKF von der Prüfung zu die jeweils 7 Std. befreit! Es ist NICHT geregelt, wer es zahlen "muss"! Wenigstens kam eine Regelung raus, daß die Finanzamt diese Fortbildungskosten als aussergewöhnliche Belastung anerkennen muss! Hast du wie ich ein gute AG, dann macht er jährlich ein eintägige Weiterbildung und übernimmt die Kosten hierfür! Und aktuell kann der Chef von dir NICHT verlangen, daß du jetzt schon auf deine Kosten die Weiterbildung macht, jedoch kann er verlangen, daß du bis zur oben genannte Stichtag du es vorweist! Und wenn du die Weiterbildung nicht hast, kann ich mir durchaus vorstellen, daß nach einer Fruchtlose Abmahnung dein Chef dich rausschmeissen kann! Aber ich schätze, bis dahin wird es sich eingespielt haben, daß alle Chefs jährlich ein Tag Weiterbildung spendieren und der Fahrer dafür mit ein Tag Freizeit-Spende entgegen kommt! Dessen Chef spätestens Ende 2009 immer noch nicht daran beteiligt, dem empfehle ich, umzuschauen! |
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03.01.2009, 03:00
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 891 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2267 |
Ich wüsste auch nicht, warum der Chef dich dann nicht rausschmeissen könnte. Im Übrigen handelt es sich hier ja nicht um eine Weiterbildung, wie sie z.B. die BG in anderen Branchen vorschreibt (Motorsägenschein oder so), sondern die Weiterbildung ist ja für dich nur erforderlich, um die entsprechende Schlüsselzahl in den Führerschein eingetragen zu kriegen.
Wenn die nicht drin ist, würde ich das von AG-Seite ähnlich einem selbstverschuldeten Verlust des FS sehen. Keine Ahnung, ob ich damit richtig liege, aber Urteile zu diesem Thema werden wir mit Sicherheit ab Ende 2009 lesen können. Ich bin froh, dass mein CE im Oktober 09 ausläuft, so verlängere ich nochmal fix und habe bis 2014 Ruhe. Mein Problem ist bloß, dass ich nur als Aushilfe fahre - welcher AG wird da die Weiterbildung bezahlen? edit: Wer macht solche Seminare? Standardmäßig natürlich wieder die üblichen Ver Was kostet der Spaß? Mein letzter Wissensstand dazu war irgendwas zwischen 600-800 Euro... |
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Gast_Bernie_* |
03.01.2009, 04:43
Beitrag
#4
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Ausbilden dürfen:
* Fahrschulen mit Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE * Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten, die nach § 30 Abs. 3 des Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis und keiner Anerkennung bedürfen * Ausbildungsbetriebe, die eine Ausbildung zum BKF oder zur FiF durchführen * Bildungseinrichtungen, die Umschulungen BKF/FiF auf Basis des Berufsbildungsgesetzes durchführen * zertifizierte Unternehmen Kosten können je nach Modul verschieden sein, pro Tageseinheit (7 Std.) schwankt es zw. 50 Euro (nur Theorie) und 200 Euro (z.B. Fahrtraining und LASI-Kurs). Genaue Zahlen hatte ich schon mal, aber gerade nicht in der Reichweite! Manchmal höre ich komplett "2000 - 3000 Euro", aber das ist Annenmärchen und jenseits der Realität! |
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Gast_buerger_* |
03.01.2009, 13:27
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#5
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............................... Wer macht solche Seminare? ........................................ Anerkannte Ausbildungsstätten Hier mal die Berliner Klick Solche Aufstellung sollte es für jedes Bundesland geben. |
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06.01.2009, 17:30
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#6
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 10 Beigetreten: 17.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5016 |
Ausbilden dürfen: * Fahrschulen mit Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE * Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten, die nach § 30 Abs. 3 des Fahrlehrergesetzes keiner Fahrschulerlaubnis und keiner Anerkennung bedürfen * Ausbildungsbetriebe, die eine Ausbildung zum BKF oder zur FiF durchführen * Bildungseinrichtungen, die Umschulungen BKF/FiF auf Basis des Berufsbildungsgesetzes durchführen * zertifizierte Unternehmen Kosten können je nach Modul verschieden sein, pro Tageseinheit (7 Std.) schwankt es zw. 50 Euro (nur Theorie) und 200 Euro (z.B. Fahrtraining und LASI-Kurs). Genaue Zahlen hatte ich schon mal, aber gerade nicht in der Reichweite! Manchmal höre ich komplett "2000 - 3000 Euro", aber das ist Annenmärchen und jenseits der Realität! Hallo zusammen, eine frage in die runde!ich habe hier : www.eu-bkf.de/fileadmin/user_upload/Praesentation_EU_Berufskraftfahrer.ppt gelesen, das auch große speditionen selbst weiterbildung ihres personals durchführen dürfen.stimmt das??? die quelle ist ein ausstatter für fahrschulen. ich selbst bin kraftverkehrsmeister, arbeite für eine Ausbildungsstätte (Fahrschule aller Klassen mit berufskraftfahrer und kraftverkehrsmeister ausbildung). im bereich modul 1 also eco training habe ich im personenverkehr ca 400 personen geschult.jetzt im februar 09 geht es mit modul 2 markt und image weiter. im bereich personenverkehr kann man mit zwei bussen und einem zweiten ausbilder für die praktische fahrt, in 7 stunden ca. 10 bis 12 fahrer fernüntig schulen.eine schulung ohne praktische fahrt ist möglich, aber ich rate davon ab, da die praxis gezeigt hat das die kraftstoffersparnis eher bei absolvierter erster und zweiter (vergleichsfahrt) zu verstehen ist,bzw. auch bei leuten die sagen (bringt nichts) ankommt. jetzt noch mal meine frage dürfen große speditionen (fuhrpark ab 100 Fahrzeuge /lkw) die nicht selbst berufskraftfahrer ausbilden, durch angestellte kraftverkehrsmeister ausbilden? oder nicht? fakten währen gut!!! ps: kosten von 50 euro für modul 1 also eco sehe ich definitiv als zu gering an. zehn teilnehmer 500 euro für 7 stunden bei zwei ausbildern und zwei bussen zahlt man wohl eher drauf.. gruß neo |
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Gast_Bernie_* |
06.01.2009, 19:44
Beitrag
#7
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Nur, wenn sie sich dazu qualifiziert bzw. zertifiziert sind, d.h. der Ausbilder muss hierzu geschult sein, dann ja!
Für mehr Info wähle das untere Link: http://www.eu-bkf.de/index.php?id=12 |
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06.01.2009, 21:23
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7050 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 |
Hallo
Ist zwar off Topic, aber auch die Marke mit dem Stern ist zertifiziert: http://www.mercedes-benz.de/content/german...terbildung.html |
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